EiTB - Eisenbahnspezifische Technische Baubedingungen (6)

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Produkte für die Abdichtung von Bauwerken - mindestens erforderliche Leistungen
Stand: November 2019
Anhang 15
zu Lfd. Nr. B 2.2.5

1 Allgemeines

Dieser Anhang gilt für die Verwendung in:

Eine Abdichtung setzt sich in der Regel aus einer Flächenabdichtung mit ggf. mehrlagigem Aufbau sowie Detaillösungen für An- und Abschlüsse, Übergänge auf wasserdichte Bauteile und Fugenabdichtungen (Abdichtungssystem) zusammen. Erst durch das Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile ist die wirksame Abdichtung eines Gebäudes gegen eindringendes Wasser sichergestellt. Ein Abdichtungssystem setzt sich aus Systembestandteilen wie z.B. Grundierungen, Verstärkungen, Dichtungsdetails für Ecken, Fugen und Durchdringungen zusammen.
Auch an Systembestandteile können Anforderungen insbesondere hinsichtlich dauerhafter Funktion und Verträglichkeit mit angrenzenden Materialien gestellt sein.

Die Wassereinwirkungsklassen sowie Riss- bzw. Rissüberbrückungsklassen ergeben sich aus den nachfolgend genannten Normen:

Der Verwendungszweck der Produkte nach hEN bzw. ETA ist zu beachten.

Einbauhinweise des Herstellers müssen vorliegen und sind zu beachten.

2 Mindestens erforderliche Leistungen

2.1 Allgemeines

Der Auftrag von flüssigen Produkten erfolgt für den jeweils größeren Wert von Trockenschichtdicke und Mindesttrockenschichtdicke.

Zur Verwendung in Abdichtungssystemen müssen, in Abhängigkeit des Verwendungszwecks und der Wassereinwirkung, die Produkte mindestens die in Abschnitt 2 genannten Leistungen aufweisen.

2.2 Dachabdichtungen

2.2.1 Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen

Dieser Abschnitt gilt für Dachabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach ETAG 005 bzw. EAD 030350-00-0402.

Lfd. Nr. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderlich Leistung
Nicht genutzte Dachflächen nach Beanspruchungsklassen nach DIN 18531 Genutzte Dachflächen
I A I B II A II B Direkt genutzt Indirekt genutzt
1 Klimazone M M M M S M
2 Dauerhaftigkeit W2 W2 W2 W2 W3 W3
3 Nutzlast P P4 P4 P34 P3 P4 P4
4 Minimale Oberflächentemperatur TL 3 TL 2 TL 3 TL 2 TL 3 TL 2
5 Maximale Oberflächentemperatur TH 3 TH 2 TH 3 TH 2 TH 3 TH 2
6 Mindestschichtdicke bei Neigung > 2 %: 1,5 mm
bei Neigung < 2 %: 2,0 mm
2,0 mm 2,0 mm
7 Gehalt und Freisetzung von gefährlichen Stoffen Keine negativen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser gem. Anhang 10 der MVV TB

Bei extensiv und intensiv begrünten Flächen muss die Abdichtung wurzelbeständig sein oder der Schutz gegen Durchwurzelung ist durch andere Maßnahmen sicherzustellen.Der Mittelwert der aufgebrachten Schichtdicke darf die geforderte Mindestschichtdicke nicht unterschreiten, wobei kein Einzelwert die Mindestschichtdicke um mehr als 5 % unterschreiten darf.

2.2.2 Zweilagige Verbundabdichtung

Dieser Abschnitt gilt für Dachabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach EAD 030065-00-0402.

Lfd. Nr. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderliche Leistung
1 Brandverhalten Klasse E
2 Wasserdichtheit bestanden
3 Widerstand gegen mechanische Beschädigung beständig gegen mechanische Beschädigung (P4)
4 Widerstand gegen Ermüdung beständig gegen Ermüdung
5 Widerstand gegen niedrige und hohe Oberflächentemperaturen beständig bei niedrigen (-20°C) und hohen (+60°C)
6 Nutzungsdauer 25 Jahre
7 Widerstand gegen Wärmealterung beständig bei Wärmealterung
8 Widerstand gegen Wasseralterung beständig bei Wasseralterung
9 Widerstand gegen Durchwurzelung durchwurzelungsfest (nur für Gründächer)
10 Effekte aus Herstellungsbedingungen keine Effekte

2.2.3 Abdichtungen von Anschlüssen von Bitumenbahnen an Flüssigkunststoff

Dieser Abschnitt gilt für Dachabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach EAD 030155-00-0402.

Lfd. Nr. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderliche Leistung
1 Brandverhalten mindestens Klasse E
2 Wasserdichtheit bestanden
3 Gehalt und Freisetzung von gefährlichen Stoffen Keine negativen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser gem. Anhang 10 der MVV TB
4 Haftzugfestigkeit zum Untergrund > 50 kPa
5 Widerstand gegen dynamischen Eindruck bestanden bei 2,0 m Fallhöhe
6 Widerstand bei Bewegung in der Wärmedämmschicht bestanden
7 Widerstand bei unterschiedlicher Bewegung von horizontaler und vertikaler Fläche bestanden
8 Widerstand gegen Abrutschen < 2 mm
9 Verträglichkeit mit dem vertikalen Untergrund und der Bitumenbahn > 25 N/50 mm
10 Flexibilität bei Kälte < -35°C
11 Durchwurzelungsfest bestanden (nur für Gründächer)
12 Widerstand gegen Wärmealterung < 15 % Leistungsverlust
13 Widerstand gegen UV-Alterung < 20 % Leistungsverlust
14 Widerstand gegen Wasseralterung < 20 % Leistungsverlust

Eine Mindestschichtdicke der erhärteten Dichtungsschicht von 1,5 mm ist einzuhalten. Bei geringeren Neigungen in der Abdichtungsebene der Dachfläche als 2 % ist eine Mindestschichtdicke bei Anschlüssen und Durchdringungen von 2,0 mm einzuhalten.

2.3 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen

2.3.1 Flüssigaufzubringende Abdichtungen für befahrbare Verkehrsflächen aus Beton

Dieser Abschnitt gilt für Brückenabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach ETAG 033 bzw. EAD 0300507-00-0107.

Gegenüber EAD erweiterte Nutzungsbereiche:

(I) Verkehrsflächen für den Fahrzeugverkehr mit sehr hoher Belastung wie z.B. Brücken, Hofkellerdecken und Zufahrtrampen für Fahrzeuge aller Art.
Es dürfen Produkte der Nutzungskategorie (A: A.1-A.4) verwendet werden.
(II) Verkehrsflächen für Fahrzeugverkehr mit geringer und hoher Belastung wie z.B. Brücken für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie Hofkellerdecken, Parkdecks und deren Zufahrtsrampen mit Fahrzeugverkehr bis 160 kN.
Es dürfen Produkte der Nutzungskategorie (A) oder (B) verwendet werden.

Produkte der Nutzungskategorie (B) dürfen nur in Verbindung mit einer Deckschicht verwendet werden.

Lfd. Nr. Bauaufsichtliche Anforderung Nachweis erbracht für Prüfkategorien (P,S,T) Mindestens erforderliche Leistung

1

Haftzugfestigkeit zur Unterlage P1, S0, T5 > 1,3 MPa (Ausgangswert)
Hitzeeinwirkung und Wärmealterung P1, MA/LMA/CBM, T5 > 1,3 MPa (für A.1, A.2, A.3)
Frost-Tau-Wechsel P1, FT, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert
Verarbeitungsklima P2min, S0, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert
Feuchter Beton P3, S0, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert
Arbeitsfuge P4, S0, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert
Abschnittsfuge P4, S0, T5 > 1,3 MPa und < 30% Abfall vom Ausgangswert

2

Rissüberbrückungsfähigkeit P1, MA/LMAmax/CBM, HA, T2/T1 bestanden (für A)
P1, UV, T2/T1 bestanden (für B)

3

Widerstand gegen Verdichtung von Walzasphalt P1, CBM, T5 bestanden (für A.1)

4

Widerstand gegen Hitzeeinwirkung:
Zugfestigkeit / Dehnverhalten P1, S0, T5 > 3,0 MPa / > 350% (Ausgangswert)
Änderung der Zugfestigkeit, Änderung des Dehnverhaltens P1, MA/LMAmax/CBM, T5 < 30% Abweichung vom Ausgangswert (für A.1, A.2, A.3)

5

Widerstand gegen Perforation P1, S0, T5 bestanden mit I4 (für B)

6

Scherfestigkeit des zusammengefügten Systems P1, LMAmin, T5 > 0,45 MPa (für A.1, A.2, A.3) (Ausgangswert)
P1, LMAmin, FT, T5 > 0,45 MPa und < 20% Abfall vom Ausgangswert (für A.1, A.2, A.3)

7

Wasserdichtheit P1, S0, T5 wasserdicht (für A und B)
P1, UV, T5 wasserdicht (für B)

8

Haftzugfestigkeit zur Schutzschicht P1, MA/LMAmin/CBM ,T5 > 0,4 MPa (für A.1, A.2, A.3) (Ausgangswert)
P1, MA/LMAmin/CBM, FT, T5 > 0,4 MPa (für A.1, A.2, A.3)
< 30% Abfall vom Ausgangswert

9

Rutschhemmung Deklarierter Wert > 55 (für B)

10

Verträglichkeit der Materialien mit einwirkenden Stoffen: P1, T5
Wasser Änderung der Mikrohärte > -15 IHRD
Alkali Masseänderung < 2,5%*
Änderung der Mikrohärte Wert > -7 IHRD + Wert nach Wasserbeanspruchung
Öl, Benzin, Diesel, Tausalz Bitumen Masseänderung < 0,5%*
- bestanden
Änderung der Mikrohärte -16 IHRD < Wert < 6 IHRD

11

Aspekte der Dauerhaftigkeit:
Zugfestigkeit/Dehnverhalten P1, S0, T5 > 3,0 MPa / > 350 % (Ausgangswert)
Beständigkeit gegen Wärmealterung P1, HA, T5 < 30% Abweichung vom Ausgangswert (für A)
Änderung der Zugfestigkeit,
Änderung des Dehnverhaltens
Beständigkeit gegen UV-Strahlung P1, UV, T5 < 30% Abweichung vom Ausgangswert (für B)
Änderung der Zugfestigkeit
Änderung des Dehnverhaltens
Widerstand gegen Verschleiß Deklarierter Wert bestanden (für B)

12

Aspekte der Gebrauchstauglichkeit:
Widerstand gegen Ablaufen Deklarierter Wert für Masseänderung bestanden (< 10,0 %)
Mindestschichtdicke / maximale Schichtdicke Deklarierte Werte 2,0 mm/6,0 mm
* Der kombinierte Einfluss aus Wasser, Temperatur und Alkali darf bei der Ermittlung der Masseänderung berücksichtigt werden

2.4 Abdichtung von erdberührten Bauteilen

2.4.1 Flexible kunststoffmodifizierte Dickbeschichtungen

Dieser Abschnitt gilt für Abdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach EAD 030295-00-0605.

Die Produkte dürfen zur Abdichtung von Bauteilen in den folgenden Wassereinwirkungsklassen bzw. Anwendungsbereichen eingesetzt werden:

Die Rissüberbrückungsklassen (RÜx-E) nach DIN 18533 bzw. der Rissklassen (Rx-B) nach DIN 18535 sind zu beachten.

Nr. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderliche Leistung
W1-E, W3-E mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 3,0 mm W2.1-E, W1-B mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 4,0 mm W4-E mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 2,0 mm
1 Brandverhalten Klasse E Klasse E Klasse E
2 Rissüberbrückungsfähigkeit Verfahren A: Verfahren A: -
Für RÜ1-E / RÜ2-E: CB1 1
Für RÜ3: CB2 1
Für RÜ1-E / RÜ2-E: CB1
Für RÜ3:CB2
Für R0-B2: -
Für R1-B / R2-B: :CB1
Für R3-B2: CB2
3 Regenfestigkeit Keine Verfärbung des Wassers und keine Oberflächenveränderung, Angabe der Prüfzeit Keine Verfärbung des Wassers und keine Oberflächenveränderung, Angabe der Prüfzeit Keine Verfärbung des Wassers und keineOberflächenveränderung, Angabe der Prüfzeit
4 Beständigkeit gegen Wasser Keine Verfärbung des Wassers und keine Oberflächenveränderung Keine Verfärbung des Wassers und keine Oberflächenveränderung Keine Verfärbung des Wassers und keine Oberflächenveränderung
5 Dauerhaftigkeit des Haftverbundes nach Wasserlagerung Keine Abnahme der Haftzugfestigkeit, die auf einen zeitabhängigen Ausfall hindeuten könnte, Mittelwert der Haftzugfestigkeit nach 56 Tagen:
> 0,5 N/mm2
> 0,2 N/mm2
(bei Kohäsionsbruch)
Keine Abnahme der Haftzugfestigkeit, die auf einen zeitabhängigen Ausfall hindeuten könnte, Mittelwert der Haftzugfestigkeit nach 56 Tagen:
> 0,5 N/mm2
> 0,2 N/mm2
(bei Kohäsionsbruch)
Keine Abnahme der Haftzugfestigkeit, die auf einen zeitabhängigen Ausfall hindeuten könnte, Mittelwert der Haftzugfestigkeit nach 56 Tagen:
> 0,5 N/mm2
> 0,2 N/mm2
(bei Kohäsionsbruch)
6 Wasserdampfdurchlässigkeit Wert ist anzugeben Wert ist anzugeben -
7 Wasserdichtheit Wasserdicht für >24 h bei Schlitzweite von 5 mm und einem Wasserdruck von 2 bar Wasserdicht für >24 h bei Schlitzweite von 5 mm und einem Wasserdruck von 2 bar Wasserdicht für >24 h bei Schlitzweite von 5 mm und einem Wasserdruck von 2 bar
8 Druckfestigkeit C11 C2A1 C1
9 Wasserdichtheit im Einbauzustand (Übergang auf wasserundurchlässige Betonbauteile) - Nur bei Übergängen auf WU-Betonbauteile:
Kein Wasserdurchtritt,
keine Ablösungen bei einem Prüfdruck von 0,75 bar
-
10 Trockenschichtdicke2 Mittelwert, Standardabweichung und Verbrauch pro mm Trockenschichtdicke sind anzugeben. Mittelwert, Standardabweichung und Verbrauch pro mm Trockenschichtdicke sind anzugeben. Mittelwert, Standardabweichung und Verbrauch pro mm Trockenschichtdicke sind anzugeben.
11 Biegsamkeit bei niedrigen Temperaturen keine Risse keine Risse keine Risse
12 Wasserdichtheit im eingebauten Zustand ("Beckenprüfung") nur bei Verwendung von weiteren Komponenten:
kein Wasserdurchtritt bei Prüfdruck 2 kPa
Für W2.1-E:
Kein Wasserdurchtritt bei Prüfdruck 75 kPa
Für W-1B:
Kein Wasserdurchtritt bei Prüfdruck 125 kPa
-
1 CB-Klassen nach DIN EN 15814
2 Die Ausführung der Dichtungsschicht hat grundsätzlich mit mindestens 2 Aufträgen zu erfolgen.
Bei Mindesttrockenschichtdicken > 3mm ist eine Verstärkungseinlage vorzusehen.

2.5 Abdichtung von Behältern

2.5.1 Flüssig aufzubringende Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten

Dieser Abschnitt gilt für Abdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung nach EN 14891.

Die Produkte dürfen zur Abdichtung von Wand- und Bodenflächen und Schwimmbecken, sofern diese im Außenbereich liegen und nicht mit Gebäuden verbunden sind, verwendet werden.

2.6 Abdichtung von Nassräumen

2.6.1 Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten

Dieser Abschnitt gilt für Nassraumabdichtungen unter Verwendung von Bausätzen mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach ETAG 022 bzw. EAD 030352-00-0503, EAD 030436-00-0503, EAD 030437-00-0503 und EAD 030400-00-0605.

Für Nassraumabdichtungen in den Anwendungsbereichen W2-I und W3-I nach DIN 18534 müssen für die Bausätze für die Nassraumabdichtung nach EAD 030352-00-0503, EAD 030436-00-0503, EAD 030437-00-0503 und EAD 030400-00-0605 mindestens die in der Tabelle genannten Leistungen angegeben sein.

Nr. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderliche Leistung
EAD 030352-00-0503 EAD 030436-00-0503
EAD 030400-00-0605
EAD 030437-00-0503
1 Brandverhalten Klasse E Klasse E Klasse E
2 Gehalt und Freisetzung von gefährlichen Stoffen Der Gehalt darf die Werte gemäß Abs. 2 Anhang 8 der MVV TB nicht erreichen oder übersteigen. Der Gehalt darf die Werte gemäß Abs. 2 Anhang 8 der MVV TB nicht erreichen oder übersteigen. Der Gehalt darf die Werte gemäß Abs. 2 Anhang 8 der MVV TB nicht erreichen oder übersteigen.
3 Wasserdampfdurchlässigkeit Angabe des Wertes Angabe des Wertes Angabe des Wertes
4 Wasserdichtheit wasserdicht wasserdicht wasserdicht
5 Rissüberbrückungsfähigkeit Nachweis nur bei rissgefährdeten Unterlagen:
> 0,4 mm
Nachweis für mit der Unterlage verklebte Bahnen und nur bei rissgefährdeten Unterlagen:
> 0,4 mm
Nachweis für dünne und spröde Platten, die mit der Unterlage verklebt sind und nur bei rissgefährdeten Unterlagen:
> 0,4 mm
6 Haftzugfestigkeit > 0,5 MPa > 0,3 MPa > 0,3 MPa
7 Kratzfestigkeit Nachweis nur bei Systemen ohne Nutzschicht:
kratzfest
Nachweis nur bei Systemen ohne Nutzschicht:
kratzfest
Nachweis nur bei Systemen ohne Nutzschicht:
kratzfest
8 Fugenüberbrückungsfähigkeit Nachweis nur bei Unterlagen mit Fugen: Beurteilungskategorie 2: Prüfung bestanden Nachweis nur bei Unterlagen mit Fugen: Beurteilungskategorie 0: Die Prüfung ist nicht erforderlich oder Beurteilungskategorie 2: Prüfung bestanden Nachweis nur bei Unterlagen mit Fugen: Beurteilungskategorie 0: Die Prüfung ist nicht erforderlich oder Beurteilungskategorie 2: Prüfung bestanden
9 Undurchlässigkeit an Fugen Nachweis nicht vorgesehen Nachweis nicht vorgesehen Wasserdicht
10 Wasserdichtheit an Durchdringungen Beurteilungskategorie 2:
Prüfung bestanden
Beurteilungskategorie 2:
Prüfung bestanden
Beurteilungskategorie 2:
Prüfung bestanden
11 Temperaturbeständigkeit Beurteilungskategorie 2: Haftzugfestigkeit > 0,5 MPa
Zusätzlicher Nachweis bei rissgefährdeten Unterlagen: Rissüberbrückung > 0,4 mm oder bei Unterlagen mit Fugen:
Nachweis der Fugenüberbrückungsfähigkeit
Änderung der Zugfestigkeit und Dehnung: < 20% Änderung der Biegesteifigkeit: < 20%
Haftzugfestigkeit: > 0,3 MPa
12 Wasserbeständigkeit Haftzugfestigkeit:
> 0,5 MPa
Haftzugfestigkeit:
> 0,3 MPa
nachgewiesen, wenn Anforderungen gemäß Zeile 10 und Zeile 6 erfüllt sind
13 Alkalibeständigkeit Haftzugfestigkeit:
> 0,5 MPa
Änderung der Zugfestigkeit und Dehnung: < 20% nach Lagerung bei 50 °C über 16 Wochen Haftzugfestigkeit:
>0,3 MPa
14 Reparierbarkeit Haftzugfestigkeit:
> 0,5 MPa
Reparierbar Reparierbar
15 Dicke der Dichtungsschicht > 2,0 mm bei mineralischen Dichtschlämmen
> 1,0 mm bei Reaktionsharzsystemen
> 0,5 mm bei Dispersionen
> 0,20 mm mit Nutzschicht
> 0,70 mm ohne Nutzschicht
> 5 mm
16 Verarbeitbarkeit Verarbeitbar verarbeitbar Nachweis nicht vorgesehen

Polymerdispersionen dürfen nur auf Wandflächen eingesetzt werden.

Anstrichsysteme als Abdichtungen, die nach EAD 030352-00-0503 (Anstrichsysteme für Wände ohne Nutzschicht) beurteilt worden sind, dürfen nicht in den Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I angewendet werden.

Abdichtungssysteme nach EAD 030400-00-0605, für die der Anwendungsbereich B in der ETA ausgewiesen ist, dürfen auch als Behälterabdichtung im Sinne der DIN 18535 bis zu einer Wassertiefe von 10 m angewendet werden.

2.7 Abdichtungen von Fugen

2.7.1 Beschichtete Fugenbleche

Dieser Abschnitt gilt für die Fugenabdichtung unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach EAD 320002-00-0605, -01-0605 und -02-0605.

Der mit der ETA nachgewiesene Anwendungsbereich und der ausgewiesene zulässige Wasserdruck sind zu beachten.

Lfd. Nr. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderliche Leistung
1 Brandverhalten mindestens Klasse E
2 Wasserdichtheit im eingebauten Zustand Anwendungsbereich a), b) oder c) und zulässiger Wasserdruck
3 Haftzugfestigkeit im Anlieferungszustand Wert
4 Haftzugfestigkeit nach Wärmealterung Abweichung zu 3 < 20%
5 Dauerhaftigkeit wenn erforderlich < 3%

2.7.2 Quellfugenbänder

Dieser Abschnitt gilt für die Fugenabdichtung unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETA nach EAD 320008-00-0605 und -01-0605.

Lfd. Nr. Bauaufsichtliche Anforderung Mindestens erforderliche Leistung
1 Brandverhalten mindestens Klasse E
2 Wasserdichtheit im eingebauten Zustand zulässiger Wasserdruck
3 Quellverhalten in verschiedenen Flüssigkeiten zum Zeitpunkt der Anlieferung Masseaufnahme zeitlich begrenzt (Zeitangabe); keine Zersetzung des Materials oder Ablösungen
4 Wiederholbarkeit des Quellvorgangs Zeitangabe zum Quellvorgang
5 Quelldruck > 0,5 N/mm2

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Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)
Stand: Januar 1996, zuletzt geändert November 2019
Anhang 16
zu Lfd. Nr. A 3.2.5


1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden.

Schwach gebundene Asbestprodukte im Sinne dieser Richtlinie sind Asbestprodukte mit einer Rohdichte unter 1000 kg/m3.

Die in der ehemaligen DDR hergestellten und in Gebäuden der ehemaligen DDR verwendeten asbesthaltigen Plattenarten

sind unabhängig von ihrer Rohdichte schwach gebundene Asbestprodukte im Sinne dieser Richtlinie.

2 Mitgeltende Regelungen

Bei der Durchführung der Maßnahmen sind auch die geltenden Regelungen des Arbeitsschutz-, des Immissionsschutz- und des Abfallrechts zu beachten.

3 Bewertung

3.1 Sanierungsbedürftigkeit

(1) Von schwach gebundenen Asbestprodukten in Gebäuden können durch Alterung und äußere Einwirkungen, wie z.B. Luftbewegungen, Erschütterungen, Temperaturänderungen und mechanische Beschädigungen, Asbestfasern in die Raumluft freigesetzt werden.

(2) Die Faserabgabe in die Raumluft vergrößert sich mit der Verschlechterung des baulichen Zustandes der Produkte. Auch derzeit noch intakte Produkte verschlechtern sich erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit.

(3) Asbestfasern können eingeatmet werden und beim Menschen schwere Erkrankungen auslösen. Da eine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration (Schwellenwert) für Asbest nicht angegeben werden kann, muss aus Gründen des Gesundheitsschutzes entsprechend der Sanierungsdringlichkeit die Faserabgabe in die Raumluft unterbunden und dadurch die Asbestfaserkonzentration minimiert werden.

(4) Das Gesundheitsrisiko steigt insbesondere mit der Höhe der Asbestfaserkonzentration im Raum, mit der Dauer der Einwirkung auf die Nutzer und mit der Lebenserwartung. Diese Einflussgrößen liegen der Bewertung nach Abschnitt 3.2 zugrunde.

3.2 Dringlichkeit einer Sanierung

Die Dringlichkeit der Sanierung ist mit Hilfe des Formblattes nach Anhang 1 auf Grund folgender Kriterien zu bewerten.

Den Kriterien sind Bewertungspunkte zugeordnet, aus deren Summe sich die Dringlichkeit der Sanierung wie folgt ergibt:

(1) Dringlichkeitsstufe I (> 80 Punkte): Sanierung unverzüglich erforderlich.

Verwendungen mit dieser Bewertung sind zur Gefahrenabwehr unverzüglich nach Abschnitt 4 zu sanieren. Falls die endgültige Sanierung nach Abschnitt 4.3 nicht sofort möglich ist, müssen unverzüglich vorläufige Maßnahmen nach Abschnitt 4.2 zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum ergriffen werden, wenn er weiter genutzt werden soll. Mit der endgültigen Sanierung nach Abschnitt 4.3 muss jedoch nach spätestens drei Jahren begonnen werden.

(2) Dringlichkeitsstufe II (70-79 Punkte): Neubewertung mittelfristig erforderlich.

Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen von höchstens zwei Jahren erneut zu bewerten. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder III, so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.

(3) Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte): Neubewertung langfristig erforderlich.

Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen von höchstens fünf Jahren erneut zu bewerten. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder II, so ist entsprechend den Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.

Gebäude, die aufgrund einer früheren Fassung der Asbest-Richtlinie schon bewertet wurden, müssen erst bei der Neubewertung gem. Abschnitt 3.2, Nr. 2 bzw. 3 erneut bewertet werden.

Folgende Verwendungen lassen sich mit Hilfe des Formblattes nicht beurteilen; sie sind wie folgt einzustufen:

4 Sanierung

4.1 Grundsätze

Für die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte gelten folgende Grundsätze:

1. Sanierungsmaßnahmen müssen als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle entsprechend den geltenden Regelungen geplant werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass durch die Sanierung der Asbestprodukte notwendige bauphysikalische Eigenschaften der Bauteile - z.B. das Brandverhalten und die Feuerwiderstandsdauer - beeinträchtigt werden können.

2. Es sind nur Firmen zu beauftragen, die mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen.

3. Schutzmaßnahmen während der Sanierung (siehe Abschnitt 4.4) sind stets erforderlich.

4.2 Vorläufige Maßnahmen

4.2.1 Allgemeines

Können Asbestprodukte mit der Bewertung " Dringlichkeitsstufe I" (nach Abschnitt 3.2 Nr. 1) nicht sofort saniert werden und soll der Raum trotzdem weiterhin genutzt werden, so muss durch geeignete Maßnahmen das potentielle Risiko der erhöhten Faserfreisetzung soweit minimiert werden, dass eine weitere Nutzung des Raumes ohne konkrete Gesundheitsgefährdung möglich ist. Vorläufige Maßnahmen können betrieblicher und baulicher Art sein.

Vorläufige Maßnahmen sind nur zulässig, wenn eine unkontrollierbare stoßweise Faserabgabe in die Raumluft während und nach Einleitung solcher Maßnahmen ausgeschlossen werden kann.

Vorläufige Maßnahmen sind fachkundig und sorgfältig auf die baulichen, betrieblichen und nutzungsbedingten Besonderheiten abgestimmt zu planen, auszuführen und bis zur endgültigen Sanierung voll funktionstüchtig zu halten.

Die Einhaltung und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sind regelmäßig zu kontrollieren.

Sofern bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten bzw. bei baulichen Maßnahmen Einwirkungen auf schwachgebundene Asbestprodukte nicht ausgeschlossen werden können, sind bei diesen Arbeiten Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4.4 und sinngemäß Maßnahmen nach Abschnitt 4.5 erforderlich.

4.2.2 Betriebliche Maßnahmen

Betriebliche Maßnahmen können sein:

4.2.3 Bauliche Maßnahmen

Bauliche Maßnahmen können sein:

Sind bei diesen Arbeiten Faserfreisetzungen unvermeidlich, so muss sichergestellt sein, dass Fasern nicht in die Raumluft gelangen können.

4.2.4 Erfolgskontrolle der vorläufigen Maßnahmen

Der Erfolg der vorläufigen Maßnahmen ist durch Messungen nachzuweisen:

4.3 Endgültige Maßnahmen (Sanierungsverfahren)

4.3.1 Übersicht

Es werden folgende Verfahren für eine dauerhafte Sanierung unterschieden:

Hinweis: Beschichten ( Methode 2) ist nicht anzuwenden.

4.3.2 Entfernen ( Methode 1)

Bei dieser Methode sind

4.3.3 Beschichten ( Methode 2)

Diese Methode ist nicht anzuwenden.

4.3.4 Räumliche Trennung ( Methode 3)

Bei dieser Methode wird mit Hilfe zusätzlicher Bauteile eine staubdichte Trennung zwischen Asbestprodukt und Raum geschaffen. Dabei ist insbesondere auch darauf zu achten, dass Anschlüsse und Fugen dauerhaft staubdicht bleiben.

4.4 Schutzmaßnahmen während der Sanierung

4.4.1 Grundsätze

1. Die Maßnahmen dienen sowohl dem Schutz von Personen innerhalb als auch außerhalb des Bereichs, in dem die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden (Arbeitsbereich) 1).

2. Aus dem Arbeitsbereich dürfen keine Asbestfasern in Räume gelangen, die nicht zum Arbeitsbereich gehören.

3. Luft aus dem Arbeitsbereich darf an die Außenluft nur kontrolliert und über mechanische Lüftungsanlagen abgegeben werden 2).

4.4.2 Maßnahmen zum Schutz von Personen außerhalb des Arbeitsbereiches

Die folgenden Maßnahmen zum Schutz von Personen außerhalb des Arbeitsbereiches erfüllen die Grundsätze nach Abschnitt 4.4.1:

  1. Der Arbeitsbereich ist möglichst klein zu halten.
  2. Falls das gewählte Sanierungsverfahren eine Faserfreisetzung nicht mit Sicherheit ausschließt, muss - außer bei Arbeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519 (Ausgabe Januar 2014) Nr. 2.8 unter Beachtung von TRGS 519 Nr. 14.4 bei Anwendung geprüfter Arbeitsverfahren gemäß TRGS 519, Änderungen von 2019, Nr. 15.1. Absatz 7- der Arbeitsbereich staubdicht abgeschottet sein.
  3. Kann die Abschottung nicht staubdicht ausgeführt werden, muss der Arbeitsbereich während der Sanierungsarbeiten ständig unter ausreichend wirksamen Unterdruck gehalten werden. Der Unterdruck ist nachzuweisen.
  4. Soweit der Arbeitsbereich abgeschottet sein muss, sind Verbindungen zum Arbeitsbereich durch Schleusen herzustellen. Auf Schleusen kann nur unter den in TRGS 519 (Ausgabe Januar 2014) Nr. 14.4, Abs. 4 genannten Voraussetzungen und Bedingungen verzichtet werden.
  5. Erfolgt die Sanierung durch Absaugen des Asbests (siehe Abschnitt 4.3.2), muss das gesamte Saugsystem von der Absaugstelle über den Behälter und die Filter bis hin zur Pumpe während der Saugarbeiten unter Unterdruck stehen. Die dabei abgesaugte Luft muss über geeignete Filter ins Freie abgeführt werden.

4.5 Abschließende Arbeiten

Nach Beendigung der Sanierungsverfahren nach Abschnitt 4.3 sind folgende abschließende Arbeiten in der angegebenen Reihenfolge erforderlich:

  1. Bei Sanierungsverfahren mit abgeschottetem Arbeitsbereich
  2. Bei Sanierungsverfahren ohne abgeschotteten Arbeitsbereich
  3. Asbestprodukte, die nach Methode 3 (siehe Abschnitt 4.3) saniert wurden, sind nach Bild 1 zu kennzeichnen:

Bild 1. Kennzeichnung



4.6 Abfallentsorgung

Die Entsorgung regelt sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

5. Erfolgskontrolle der Sanierung

5.1 Allgemeines

Der Erfolg der Sanierung nach Abschnitt 4.3 und die Wirksamkeit vorläufiger Maßnahmen nach Abschnitt 4.2 sind durch Messungen der Konzentration von Asbestfasern in der Raumluft nach Richtlinie VDI 3492 (Ausgabe Juni 2013) zu belegen. Von jeder Messung sind die ausgewerteten Proben und die zugehörigen Protokolle mindestens 6 Monate von den Messinstituten aufzubewahren.

5.2 Messstrategie für die Erfolgskontrolle von Sanierungsmaßnahmen

5.2.1 Messung

Die Messungen zur Erfolgskontrolle der Sanierung sind nach Beendigung der Sanierungsarbeiten - einschließlich der Maßnahmen nach Abschnitt 4.5 -, jedoch vor der erneuten Nutzung der Räume durchzuführen.

Eine Erfolgskontrolle der Sanierung nach Abschnitt 4.3. durch Messungen der Konzentration von Asbestfasern in der Raumluft ist nicht erforderlich bei Sanierungsverfahren, die nach dieser Richtlinie keiner Abschottung des Arbeitsbereiches bedürfen.

5.2.2 Messort

Messungen des Asbestfasergehaltes in der Raumluft des sanierten Raumes sind dort durchzuführen, wo sich die Personen bei typischer Raumnutzung vorwiegend aufhalten oder wo eine hohe Asbestfaserkonzentration vermutet wird.

5.2.3 Messbedingungen, Nutzungssimulation

Da die Messungen vor einer erneuten Nutzung erfolgen müssen, muss die Simulation des Normalbetriebes gem. Richtlinie VDI 3492 vorgenommen werden.

5.3 Beurteilung der raumlufthygienischen Situation

5.3.1 Erfolgskontrolle von Sanierungen

Bei der Erfolgskontrolle von Sanierungen ist nachzuweisen, dass die beiden folgenden Bedingungen eingehalten sind:

1. Die Asbestfaserkonzentration mit Faserlängen L > 5 μm, Faserdurchmessern D < 3 μm und einem Verhältnis von Faserlänge zu Faserdurchmesser L:D > 3:1 wird aus der auf dem Filter beobachteten Faseranzahl berechnet. Jeder Messwert muss weniger als 500 F/m3 betragen.

2. Die Obergrenze des aus der Anzahl der Asbestfasern mit einer Faserlänge L > 5 μm, einem Faserdurchmesser D < 3 μm und einem Verhältnis von Faserlänge zu Faserdurchmesser L:D > 3:1 nach der Poisson-Verteilung berechneten 95%-Vertrauensbereichs der Asbestfaserkonzentration muss unterhalb von 1000 F/m3 liegen.

5.3.2 Erfolgskontrolle vorläufiger Maßnahmen

Bei Erfolgskontrolle vorläufiger Maßnahmen nach Abschnitt 4.2.4 und bei eventuellen Nachweisen zum Schutz Dritter während der Sanierung ist nachzuweisen, dass die Asbestfaserkonzentration mit Faserlängen L > 5 μm, Faserdurchmessern D < 3 μm und einem Verhältnis von Faserlänge zu Faserdurchmesser L:D > 3:1 höchstens einen Messwert von 1000 F/m3 erreicht.

5.4 Anforderungen an die Messinstitute

Messungen nach Abschnitt 5.2 dürfen nur von Instituten durchgeführt werden, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Messung nach Richtlinie VDI 3492 (Ausgabe Juni 2013) gewährleisten. Die Messungen sind gem. Richtlinie VDI 3492, Anhang B, zu protokollieren.


.

Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung Anhang 1


Formblatt

Zeile Gruppe Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung
Gebäude: Bewertung*) Bewertungszahl
Raum:
Produkt:

I

Art der Asbestverwendung
1


Spritzasbest [ ] 20
2


Asbesthaltiger Putz [ ] 10
3


Leichte asbesthaltige Platten [ ] 5, 10 oder 15
4


Sonstige asbesthaltige Produkte [ ] 5, 10,15 oder 20

II

Asbestart
5


Amphibol-Asbest [ ] 2
6


Sonstige Asbeste [ ] 0

III

Struktur der Oberfläche des Asbestprodukts
7


Aufgelockerte Faserstruktur [ ] 10
8


Feste Faserstruktur ohne oder mit ausreichend dichter Oberflächenbeschichtung [ ] 4
9


Beschichtete, dichte Oberfläche [ ] 0

IV

Oberflächenzustand des Asbestprodukts
10


Starke Beschädigung [ ] 6
11


Leichte Beschädigung [ ] 3
12


Keine Beschädigung [ ] 0

V

Beeinträchtigung des Asbestprodukts von außen
13


Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt [ ] 10
14


Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt [ ] 10
15


Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt [ ] 10
16


Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt [ ] 10
17


Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt [ ] 10
18


Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen [ ] 10
19


Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegungen vorhanden [ ] 7
20


Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten [ ] 3
21


Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt [ ] 0

VI

Raumnutzung
22


Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum [ ] 25
23


Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum [ ] 20
24


Zeitweise benutzter Raum [ ] 15
25


Nur selten benutzter Raum [ ] 8

VII

Lage des Produkts
26


Unmittelbar im Raum [ ] 25
27


Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum [ ] 25
28


Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung [ ] 25
29


Unterfangung oder Beschichtung außerhalb dichter Lüftungskanäle [ ] 0
30 Summe der Bewertungspunkte
31 Sanierung unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I) [ ]

> 80

32 Neubewertung mittelfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe II) [ ] 70-79
33 Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III) [ ] < 70
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden.

Erläuterung zur Anwendung des Formblatts

Das Formblatt "Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung" soll als Checkliste zur Beurteilung der Sanierungsbedüftigkeit dieser Produkte dienen.

In den Tabellen-Legenden sind sieben Gruppen mit Bewertungskriterien (I bis VII) aufgeführt. Die zutreffenden Bewertungen sind in der vorletzten Spalte durch Ankreuzen vorzunehmen. Diese haben Bewertungszahlen zwischen 0 und 25 (letzte Spalte). Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden. Diese sieben Bewertungszahlen werden in Zeile 30 summiert und ergeben nach Einordnung die Dringlichkeit der Sanierung (Zeilen 31 bis 33).

I Art der Asbestverwendung (Zeilen 1 bis 4)

Spritzasbest ist ein weißgraues, graues oder graublaues, in der Regel weiches, mit dem Finger eindrückbares Material. Die Oberfläche ist zumeist genarbt, auch wenn sie mit einer Zementschlemme oder mit einem Farbanstrich geschützt ist.

Asbesthaltiger Putz und leichte asbesthaltige Platten sind meist weißgrau, jedoch auch grau bis graubraun. Das Material ist relativ weich und brüchig und lässt sich mit dem Fingernagel an der Oberfläche leicht ankratzen. Sonstige asbesthaltige Produkte wie Pappe, Schnüre oder auch Schaumstoffe sind in der Regel ebenfalls weißgrau bis grau und weisen eine geringe Festigkeit auf.

Bei sämtlichen asbesthaltigen Produkten sind an den Bruchstellen sehr feine, abstehende Fasern zu erkennen. Eine definitive Aussage, ob das Produkt Asbest enthält, ist selbst für den Fachmann nicht immer einfach. Bevor eine Sanierung in Angriff genommen wird, sollte daher das als asbesthaltig vermutete Produkt einer Materialanalyse unterzogen werden.

In Gruppe 1, Zeile 3 - Leichte asbesthaltige Platten -, sind Platten, bei denen Faserfreisetzungen aufgrund von Pumpeffekten oder Schwingungen nicht auftreten können, mit 5 Punkten zu bewerten. Dies gilt in der Regel für kleinformatige Platten (Platten mit Plattengrößen unter 0,4 m2) und für großformatige Platten, die ausreichend biegesteif über engrastrige Unterkonstruktionen oder unmittelbar an massiven Bauteilen befestigt sind.

Großformatige Platten, bei denen Faserfreisetzungen aufgrund von Pumpeffekten oder Schwingungen möglich sind **), sind je nach deren Intensität mit 10 oder 15 Punkten zu bewerten.

In Gruppe 1, Zeile 4 - Sonstige asbesthaltige Produkte -, ist in der Regel von folgenden Bewertungszahlen auszugehen:

Bewertungszahl
a) Asbestkitt, Asbestschaumstoff, Asbestspachtelmasse 5
b) Asbestpappe 10
c) Asbestgewebematte, Asbestschnur 15
d) Ungebundene Asbeststopfmassen 20

II Asbestart (Zeilen 5 und 6)

Amphibol-Asbeste weisen ein ungünstigeres Verstaubungsverhalten auf als Chrysotil. Das Vorhandensein von Amphibol-Asbesten ist nur mittels Materialanalyse feststellbar.

III Struktur der Oberfläche des Asbestprodukts (Zeilen 7 bis 9)

Eine aufgelockerte Faserstruktur kann in der Regel bei Spritzasbest und Asbestschnur angenommen werden.

Eine feste Faserstruktur ist bei asbesthaltigem Putz, asbesthaltigem Schaumstoff und bei Spritzasbest mit zusätzlichem geschlossenem Deckanstrich gegeben. Bei asbesthaltigen Platten ist zwar in der Regel auch eine feste Faserstruktur anzunehmen, im Einzelfall kann aber auch eine aufgelockerte Faserstruktur vorliegen, z.B. bei Ausblühungen.

Eine Kunststoffummantelung, ein Gipsmantel oder dergleichen kann als beschichtete, dichte Oberfläche gelten, wenn die Ummantelung keine Beschädigungen oder undichten Stellen aufweist.

IV Oberflächenzustand des Asbestprodukts (Zeilen 10 bis 12)

Der Grad der Beschädigungen ist entsprechend den drei genannten Abstufungen einzuordnen.

V Beeinträchtigung des Asbestprodukts von außen (Zeilen 12 bis 21)

Eine Beeinträchtigung ist beispielsweise gegeben,

Bei beweglichen Produkten, wie z.B. Wärmerückgewinnungsanlagen, kann bei unsachgemäßem Betrieb oder bei Störung Abrieb auftreten.

VI Raumnutzung (Zeilen 22 bis 25)

Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Hallenbäder werden vorwiegend von Kindern, Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen benutzt. Diese Altersgruppen sind wegen der langen Latenzzeit der asbestbedingten Krankheiten besonders gefährdet.

Zu den dauernd oder häufig benutzten Räumen zählen alle Räume, die regelmäßig über einen Zeitraum von mehreren Stunden benutzt werden.

Zeitweise benutzte Räume sind z.B. Technikräume, Lagerräume, Dachräume, Kellerräume, sonstige Nebenräume.

Selten benutzte Räume sind Technikschächte, Kriechgänge usw.

Die in der ehemaligen DDR hergestellten asbesthaltigen Platten wurden dort auch in Wohnungen verwendet;
Räume von Wohnungen sind in Zeile 22 einzustufen.

VII Lage des Produkts (Zeilen 26 bis 29)

Als unmittelbar im Raum liegend sind alle Produkte einzustufen, die zwischen dem Rohfußboden und der untersten Decke (Zwischendecke) angeordnet sind.

Ummantelungen oder Auskleidungen von Lüftungskanälen oder Lüftungsgeräten sind grundsätzlich für sämtliche von dieser Lüftungsanlage belüfteten Räume zu berücksichtigen. Bei Ummantelungen kann bei nachgewiesener Dichtheit der Lüftungskanäle oder Lüftungsgeräte von einer Nichtbeeinträchtigung der belüfteten Räume ausgegangen werden.

Abgehängte undichte Decken oder Bekleidungen sind sämtliche nicht luftdichte Konstruktionen oder Materialien.

________

1) Für den Schutz von Personen innerhalb des Arbeitsbereiches gelten die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen.

2) Zum Schutz der Außenluft gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) und die Bestimmungen auf Grund dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

**) Nach derzeitigem Kenntnisstand gilt dies für Platten, die Amphibol-Asbeste enthalten.

Bezugsquellennachweis

Normen (DIN, DIN V, DIN V ENV, DIN EN,
DIN EN ISO, DIN CEN/TS, DIN SPEC, Eurocode),
AD-Merkblätter, DIN-Fachberichte
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

EADs (European Assessment Documents)
www.eota.eu

ETAGs (European Technical Approvals Guidelines)
www.eota.eu

Anpassungsrichtlinie Stahlbau mit Änderung und Ergänzung
Ausgabe Dezember 2001
DIBt Mitteilungen, Sonderheft Nr. 11, Nov. 2002
Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG
www.ernst- und-sohn.de

Anwendungsrichtlinie für Arbeitsgerüste nach DIN EN 12811-1
Fassung November 2005
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Anwendungsrichtlinie für Traggerüste nach DIN EN 12812
Fassung August 2009
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Bau- und Prüfgrundsätze für Beschichtungsstoffe zum Beschichten von Beton-, Putz- und Estrichflächen in Auffangwannen und Auffangräumen
Ausgabe August 2017
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Bemessungsverfahren für Kunststoffdübel zur Verankerung in Beton und Mauerwerk
(Deutsches Anwendungsdokument zu EOTA TR 064 vom Mai 2018)
Stand: August 2019
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Bemessungsverfahren für Metall-Injektionsanker zur Verankerung in Mauerwerk,
(Deutsches Anwendungsdokument zu EOTA TR 054 vom April 2016)
Stand: August 2019
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Bemessung von Flachdecken, Einzelfundamenten und Bodenplatten aus Stahlbeton mit Doppelkopfankern als Durchstanzbewehrung
(Deutsches Anwendungsdokument zu EOTA TR 060 vom November 2017)
Stand: August 2019
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Bemessung von Flachdecken, Einzelfundamenten und Bodenplatten aus Stahlbeton mit Gitterträgern als Durchstanzbewehrung
(Deutsches Anwendungsdokument zu EOTA TR 058 vom Juni 2017)
Stand: August 2019
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Prüfgrundsätze für Schornsteinreinigungsverschlüsse und Rußabsperrer
Ausgabe November 2012
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen
Ausgabe April 2009
www.is-argebau.de

DAfStb-Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 Teil 1 - RBrezG/1
Ausgabe September 2010
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - BUmwS
Ausgabe März 2011
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. - DAfStb
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton)
Ausgabe November 2006
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. - DAfStb
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbeton-Richtlinie) - TrBMR -
Ausgabe Juni 2005
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel - VeBMR -
Ausgabe November 2011
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton
Ausgabe April 2010
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. - DAfStb
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie)
Ausgabe Oktober 2001
Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze
Teil 2: Bauprodukte und Anwendung
Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung
Teil 4: Prüfverfahren
Berichtigung 1 (2002-01)
Berichtigung 2 (2005-12)
Berichtigung 3 (2014-09)
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie Selbstverdichtender Beton - SVBR
Ausgabe September 2012
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie - Stahlfaserbeton
Ergänzungen und Änderungen zu DIN EN 1992-1-1/NA, DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 und DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3, Teile 1 bis 3
Ausgabe November 2012
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. - DAfStb
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DAfStb-Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)
Ausgabe Oktober 2013
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. - DAfStb
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

DASt-Richtlinie 021 - Schraubenverbindungen aus feuerverzinkten Garnituren M39 bis M72 entsprechend DIN EN 14399-4, DIN EN 14399-6
Ausgabe September 2013
Stahlbau Verlags- und Service GmbH
shop.deutscherstahlbau.de

DASt-Richtlinie 022 - Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen
Ausgabe Juni 2016
Stahlbau Verlags- und Service GmbH
shop.deutscherstahlbau.de

Durchführung und Auswertung von Versuchen am Bau für Injektionsankersysteme im Mauerwerk mit ETA nach ETAG 029 bzw. EAD 330076-00-0604
Stand: Dezember 2016
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Durchführung und Auswertung von Versuchen am Bau für Kunststoffdübel in Beton und Mauerwerk mit ETA nach EAD 330284-00-0604 bzw. nach ETAG 020
Stand: September 2019
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

DVS Richtlinie DVS 1708:2009-09
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

Empfehlungen für den Entwurf und die Berechnung von Erdkörpern mit Bewehrungen aus Geokunststoffen - EBGEO
Deutsche Gesellschaft für Geotechnik
Ausgabe 2010
Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG
www.ernst- und-sohn.de

ETB-Richtlinie " Bauteile, die gegen Absturz sichern"
Ausgabe Juni 1985
Mitteilungen IfBt Heft 2/1987
Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

Fachregel Ofen- und Luftheizungsbauhandwerks - TR OL 2006
Ausgabe 2010
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
www.zvshk.de

Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen
Ausgabe Oktober 2010
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung):
Teil 1 - Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung
Fassung Mai 2020
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung):
Teil 2 - Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung
Fassung Mai 2020
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Lehmbau Regeln
Ausgabe Februar 2008
Dachverband Lehm e. V.
www.dachverband-lehm.de

Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen - MGarVO
Ausgabe Mai 2008
www.is-argebau.de

Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen - EltBauVO
Ausgabe Januar 2009
www.is-argebau.de

Muster-Feuerungsverordnung - MFeuV
Ausgabe September 2007, geändert am 28.01.2016
und 27.09.2017
www.is-argebau.de

Muster-Hersteller- und Anwenderverordnung - MHAVO
Ausgabe März 2018
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen - MSchulbauR
Ausgabe April 2009
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung - MWR
Ausgabe Mai 2012
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise - M-HFHHolzR
Ausgabe Juli 2004
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - MLAR
Ausgabe Februar 2015,
Redaktionsstand: 05.04.2016
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen - M-LüAR
Ausgabe Dezember 2015
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden - MSysBöR
Ausgabe September 2005
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern - MHHR
Ausgabe April 2008, geändert Februar 2012
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau - MindBauRL
Ausgabe Mai 2019
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff - MKLR
Ausgabe Juni 1996
www.is-argebau.de

Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr
Ausgabe Oktober 2009
www.is-argebau.de

Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten - MBeVO
Ausgabe Mai 2014
www.is-argebau.de

Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten - MVKVO
Ausgabe Juli 2014
www.is-argebau.de

Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten - MVStättVO
Ausgabe Juli 2014
www.is-argebau.de

Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen
Teil 1: Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe - PG AIV-F
Ausgabe März 2018
Teil 2: Bahnenförmige Abdichtungsstoffe - PG AIV-B
Ausgabe März 2018
Teil 3: Plattenförmige Abdichtungsstoffe - PG AIV-P
Ausgabe März 2018
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Bauwerksabdichtungen mit Flüssigkunststoffen - PG-FLK
Ausgabe Juli 2019
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für starre und flexible mineralische Dichtungsschlämme sowie flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen für die Abdichtung von Bauwerken - PG-MDS/FPD
Ausgabe November 2016
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen u.a. aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich - PG-FBB
Teil 1: Abdichtungen für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, Übergänge und Anschlüsse
Ausgabe September 2017
Teil 2: Abdichtungen für Bewegungsfugen
Ausgabe September 2017
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Prüfplan für Beschichtungs- und Einhausungssysteme zur Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Holzbauteile
Stand: Januar 2006
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Richtlinie für den Nachweis der Standsicherheit von Metall-Kunststoff-Verbundprofilen
Ausgabe August 1986
Mitteilungen IfBt Heft 6/1986
Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG
www.ernst- und-sohn.de

Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
Ausgabe September 1994
Mitteilungen DIBt Heft 2/1995
Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG
www.ernst- und-sohn.de

Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCP-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
Ausgabe Oktober 1996
Mitteilungen DIBt Heft 1/1997
Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG
www.ernst- und-sohn.de

Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden
Ausgabe Januar 1996
Mitteilungen DIBt Heft 3/1996
Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG
www.ernst- und-sohn.de

Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel - TrBMR
Ausgabe Juni 2005
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.
- DAfStb Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de

Richtlinie für die Überwachung von Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart nach DIN 1052 Teil 1 bis Teil 3
Fassung Juni 1992
Mitteilungen IfBt Heft 1/1993
Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG
www.ernst- und-sohn.de

Richtlinie für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 01
FGSV Verlag GmbH
www.fgsv-verlag.de

Richtlinie für Windenergieanlagen
Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung
Fassung Oktober 2012,
Korrigierte Fassung März 2015
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen - AutSchR
Ausgabe Dezember 1997
www.is-argebau.de

Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter - StawaR -
Ausgabe September 2011
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen - EltVTR
Ausgabe Dezember 1997
www.is-argebau.de

Technische Lieferbedingungen/Technische Prüfvorschriften für Baustoffe zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff (TL/TP BEL - B, Teil 3)
Ausgabe 1995
Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co KG
www.verkehrsblatt.de

Technische Lieferbedingungen/Technische Prüfvorschriften für Oberflächenschutzsysteme (TL/TP OS)
Ausgabe 1996
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co KG
www.verkehrsblatt.de

Technische Regeln Flüssiggas (TRF 2012)
wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
shop.wvgw.de

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ( TRbF)
UWS Umweltmanagement GmbH
www.umwelt-online.de

Technische Regeln für Gasinstallationen (DVGW 600)
Ausgabe September 2018
Beuth Verlag GmbH, Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
www.beuth.de

Technische Regeln Ölanlagen (TRÖl 2.0) Institut für Wärme und Öltechnik e.V.
www.zukunftsheizen.de

Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen (PÜZ-Verzeichnis)
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

Ende

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