umwelt-online: Methoden und Maßstäbe zur BBodSchV (2)
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2.3.1.5 Bewertungsmaßstab für krebserzeugende Stoffe
Für kanzerogene Wirkungen wird kein TRD-Wert abgeleitet, weil grundsätzlich nicht von einer tolerierbaren Stoffdosis gesprochen werden kann. Statt dessen wird bei kanzerogenen Stoffen von einer resorbierten Körperdosis ausgegangen, die einem einzelstoffbezogenen zusätzlichen rechnerischen Risiko von 1:100.000 (1 x 10-5), durch lebenslange Exposition gegenüber dem betreffenden Gefahrstoff an Krebs zu erkranken, entspricht. Diese Risikohöhe geht auf ein Votum des Sachverständigenrates für Umweltfragen zurück (SRU, 1993). Die Gesundheitsministerkonferenz folgt dem SRU in der Erläuterung ihrer Entschließung vom 17./18. November 1994 zum Stellenwert quantitativer Risikoabschätzungen im umweltbezogenen Gesundheitsschutz. Das Risiko von 10-5 könnte demnach für Einzelsubstanzen das Ziel für eine stufenweise Absenkung von Konzentrationswerten sein. In diesem Sinne ist hier das rechnerische Risiko von 10-5 für kanzerogene Wirkungen zugrunde zu legen. Es ist dem Schutzniveau des TRD-Wertes gleichgesetzt. Diese Festlegung entspricht 1/40 des vom Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) verwendeten Bewertungsmaßstabes für Vielstoffbelastungen (Risiko 1 : 2.500 oder 40 x 10-5, LAI, 1992), den er für einen ersten Schritt der Minimierung des Risikos durch alle krebserzeugenden Luftverunreinigungen anstrebt.
Die Grundlage der dem rechnerischen Risiko entsprechenden stoffspezifischen Dosis ist das "unit risk", das aus Veröffentlichungen anderer kompetenter Organisationen oder Institutionen wie LAI, DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg), WHO und US-EPA zu entnehmen Ist. Der Bewertungsmaßstab für krebserzeugende Stoffe hebt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer schädlichen Wirkung einer durch eine Bodenkontamination/Altlast bedingten Zusatzbelastung aus dem "Rauschpegel" einer ubiquitären Wirkung durch die weitgehend in der Umwelt verteilten Schadstoffe heraus. Unterhalb dieses Bewertungsmaßstabes sind die durch eine Bodenkontamination/ Altlast bedingten Zusatzbelastungen für den Menschen in der Regel kaum meßbar und zuzuordnen. Gleichwohl bedeutet die Nicht-Meßbarkeit aber keineswegs, daß das Vorkommen krebserzeugender Stoffe in Böden und in der Umwelt damit unbedenklich wäre.
Die "akzeptierbare" Zunahme der Tumorinzinidenz um einen Fall bei 100.000 Exponierten berücksichtigt nur das statistische Kriterium der Inzidenz, und zwar durchgängig für alle Tumorarten. Krebserkrankungen wird aber ein höchst unterschiedlicher Stellenwert im Hinblick auf Frühwarnsymptome, Malignität und Metastasierungsneignung, Heilbarkeit, Behandlungskosten und vor allem Verlauf und dessen Einfluß auf die Lebensqualität zugeordnet (siehe Sachverständigenrat für Umweltfragen, 1995, Kasten in Tz. 86). Eine derartig differenzierte Betrachtung wird für die "Ableitungsmäßstäbe . . ." jedoch nicht vorgenommen. Sie wäre in Zukunft erneut zu prüfen, wenn im Sinne der Anforderung des Sachverständigenrates für Umweltfragen ein übergreifendes Konzept für die Bewertung der unterschiedlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Krebserkrankungen gefunden werden kann.
2.3.1.6 Annahmen zur Resorption
Bei bestimmten Expositionsszenarien können mehrere Aufnahmewege (häufig inhalativ und oral) gleichzeitig eine Rolle spielen. Für die Möglichkeit einer angemessenen Berücksichtigung der pfadspezifischen Anteile werden die humantoxikologischen Bewertungsmaßstäbe als resorbierte Dosen ausgewiesen. Um eine innere Gesamtbelastung zu ermitteln, wird die jeweilige pfadspezifisch zugeführte Schadstoffmenge mit der Resorptionsquote multipliziert, um die anteilige innere Belastung zu erhalten. Es wird stoffspezifisch angegeben (Umweltbundesamt, 1999), welche Resorptionsquote zur Ableitung des TRD-Wertes aus den tierexperimentellen Daten eingesetzt und welche Quote beim Menschen zur Rückrechnung auf die zugeführten Schadstoffmengen verwendet wird.
Bei vielen Stoffen existieren keine Untersuchungen zur Resorptionsquote bei Mensch oder Tier. In diesen Fällen wird, falls die qualitative Betrachtung der Stoffeigenschaften für eine gute Bioverfügbarkeit spricht, als angenommene Resorption 100 % verwendet.
2.3.1.7 Extrapolation, Verwendung von Sicherheitsfaktoren
Bei der Ableitung wird möglichst auf detailliert berichtete und belastbare Humandaten zurückgegriffen. Soweit diese nicht vorliegen, wird auf tierexperimentelle Untersuchungen zurückgegriffen und mit Faktoren auf das Schutzgut empfindliche Personen(gruppen) extrapoliert. Die verwendeten Sicherheitsfaktoren entsprechen im wesentlichen denen, die von WHO und EPA verwendet werden. Weitere (Sicherheits-)Faktoren, die auch von der WHO und der EPA angewendet werden und die unwägbare Risiken oder einer unzureichenden Datenlage Rechnung tragen, werden nicht vorgesehen. Die einzelnen Sicherheitsfaktoren beruhen nur zu einem Teil auf Konventionen, im wesentlichen bezüglich des angestrebten Schutzniveaus und der statistischen Sicherheit. Zu einem weiteren Teil beruhen sie auf biologisch plausiblen Annahmen zu den Variabilitäten und Empfindlichkeitsunterschieden zwischen Mensch und Tier und stellen in diesem Sinne eher eine Extrapolation als die Einrechnung eines Sicherheitsspielraumes dar (Kalberlah und Schneider, 1998). Ausgehend von der dokumentierten Effektdosis bzw. -konzentration werden im einzelnen folgende Sicherheitsfaktoren (SF) zum Ansatz gebracht, um den TRD-Wert abzuleiten:
Tabelle 1: Übersicht zu den für TRD-Werte relevanten Sicherheitsfaktoren
| Art der SF | Art der Extrapolation: | |
| a) SFa: | Zur Abschätzung eines chronischen NOAEL durch Hochrechnung von subchronischer auf chronische Expositionsdauer (entfällt bei Vorliegen bewertbarer chronischer experimenteller oder epidemiologischer Untersuchungen) | Unterschied zwischen Lang- und Kurzzeitbelastung bei Mensch oder Versuchstier |
| b) SFb: | Zur Abschätzung eines NOAELTV 1 aus einem experimentellen LOAELTV (entfällt bei Vorliegen bewertbarer [sub]chronischer epidemiologischer Daten) mit Hilfe der Konvention NOAELTV = LOAELTV: SFb | Gestalt der Dosis-Wirkungskurve bei Mensch und/oder Versuchstier |
| oder: | zur Abschätzung eines NOAELE 2 aus einem epidemiologisch ermittelten LOAEL mit Hilfe der Konvention NOAELE = LOAELE : SFb (entfällt bei bekanntem NOAELE od er LOAELe 3 oder NOAELe) | |
| oder: | zur Abschätzung eines NOAELe aus einem LOAELe mit Hilfe der Konvention NOAELe = LOAELe : SFb(entfällt bei bekanntem NOAELe) | |
| c) SFc: | zur Überbrückung der zwischenartlichen Varianz zwischen Mensch und Versuchstier mit Hilfe der Konvention LOAELE = LOAELTV: SFc bzw. NOAELE = NOAELTV: SFc (entfällt bei Vorliegen bewertbarer [sub]chronischer epidemiologischer Daten) | Zwischenartliche Varianz zwi schen Mensch und Versuchstier |
| d) SFd: | zur Überbrückung der innerartlichen Varianz beim Menschen, falls der NOAELE ersatzweise aus einem Tierversuch abgeleitet wurde mit Hilfe der Konvention NOAELe = NOAELE : SFd | Innerartliche Varianzen beim Menschen |
| oder: | zur Abdeckung der innerartlichen Varianz beim Menschen, falls der NOAELE epidemiologisch ermittelt wurde mit Hilfe der Konvention NOAELe = NOAELE : SFd (entfällt bei bekanntem LOAELe oder NOAELe) | |
| 1) TV = ans Tierversuchen 2) E = für die gesunde erwachsene Bevölkerung 3) e= für empfindliche Personengruppen | ||
Üblicherweise werden für die einzelnen Faktoren im Sinne eines Default-Wertes (= gesetzter Wert) jeweils 10 angenommen (Kalberlah et al., 1998). Maximal ergibt sich bei multiplikativer Verknüpfung ein Sicherheitsfaktor von insgesamt 10.000. Ein derartig großer Gesamtsicherheitsfaktor muß als Ausdruck sehr hoher Datenunsicherheiten angesehen werden. Grundsätzlich sind Sicherheitsfaktoren durch bessere Schätzungen zu ersetzen, wenn Informationen hierzu vorhanden sind Folgende beispielhaft aufgeführten Gründe können zu einer Abänderung (in der Regel Verringerung) der Sicherheitsfaktoren führen:
| SFa: | Es existieren Daten, die nahelegen, daß beim Übergang von subchronischer zu chronischer Exposition nur eine geringe Progredienz (Wirkungsverstärkung) der Effekte zu erwarten ist. |
| SFb: | Die Effekte beim beobachteten LOAEL waren bereits marginal und/oder der Verlauf der Dosis/Wirkungsbeziehung läßt erwarten, daß der vermutete NOAEL in geringem Abstand zum LOAEL liegt. |
| SFc: | Es existieren begründete Hinweise (z.B. aus Modellrechnungen) auf geringe Speziesunterschiede zwischen Tier und Mensch (hinsichtlich Toxikodynamik oder -kinetik). |
| SFd: | Die zugrunde gelegte Untersuchung umfaßt bereits Effekte bei besonders sensiblen Bevölkerungsgruppen (z.B. epidermiologische Untersuchungen an großen Bevölkerungsgruppen, die auch empfindliche Personen einschließen). |
Ist eine Beurteilung einer schädlichen Bodenveränderung durch Stoffe mit hoher Datenunsicherheit (Gesamtsicherheitsfaktor > 3000) geboten, sind über die wissenschaftlichen Grundlagen und Bewertungskriterien der TRD-Werte hinaus normativ zu setzende stoff- und wirkungsspezifische Konventionen heranzuziehen, zu begründen und offenzulegen.
2.3.1.8 Zeitbezug
Die Abgrenzung zwischen kurzfristiger (akuter und subakuter) und langfristiger (subchronischer und chronischer) Exposition wird von verschiedenen Organisationen unterschiedlich gehandhabt.
Vor diesem Hintergrund werden von dem Versuchstiermodell Nagetier ausgehend folgende Zeitspannen zugeordnet:
| akut | bis 1 d | kurzfristig |
| subakut | bis 30 d | |
| subchronisch | bis 180 d | langfristig |
| chronisch | > 180 d |
Unter kurzfristiger Exposition wird ein Zeitraum bis zu 4 Wochen verstanden (sowohl in bezug auf die tierexperimentellen Bedingungen als auch in bezug auf den Geltungsbereich des TRD-Wertes für kurzfristige Exposition für den Menschen), während TRD-Werte für langfristige Exposition auch bei Lebenszeitexposition hinreichend Schutz gewähren sollen.
Ergebnisse kurzfristiger Studien werden grundsätzlich nicht zur Ableitung eines langfristigen TRD-Wertes herangezogen. Zu den kurzfristigen Effekten werden auch Beobachtungen aus Tierversuchen gezählt, bei denen fruchtschädigende (fetotoxische und/oder teratogene) Effekte nach Gefahrstoffexposition während der Trächtigkeit auftraten. Bei diesen Effekten steht häufig der Einwirkungszeitpunkt (Tag der Gravidität), das heißt die Phase der Fruchtentwicklung, gegenüber der Expositionsdauer im Vordergrund.
2.3.1.9 Berechnung von Körperdosen (LOAEL, NOAEL) aus tierexperimentellen Daten
Im Tierversuch, aber auch beim Menschen sind häufig Konzentrationsangaben (Gefahrstoff in der Nahrung oder in der Luft) auf Körperdosen und/oder Werte für intermittierende Exposition auf kontinuierliche Exposition umzurechnen. Ferner sind bei der Übertragung von Tier auf Mensch bei inhalativer Aufnahme verschiedene Atemvolumina zu beachten. Falls diese Umrechnungen nicht vom Autor einer Studie selbst mit konkreten Daten angegeben wurden, erfolgt die Berechnung nach einem allgemeinen Schema mit folgenden Parametern:
a) Tier/Mensch
Für die speziesspezifischen Daten werden folgende Parameter eingesetzt:
Tabelle 2: Speziesspezifische Parameter zur Berechnung von Körperdosen
| Spezies | Lebens- dauer (Jahre) | Gewicht (kg) | Atem- volumen (m3/d) | Wasser- aufnahme (l/d) | Futter- faktor1 |
| Maus | 2,0 | 0,03 | 0,039 | 0,0057 | 0,13 |
| Ratte | 2,0 | 0,35 | 0,223 | 0,049 | 0,05 |
| Hamster | 2,4 | 0,14 | 0,13 | 0,027 | 0,083 |
| Meerschwein | 4,5 | 0,84 | 0,40 | 0,20 | 0,040 |
| Kaninchen | 7,8 | 3,8 | 2,0 | 0,41 | 0,049 |
| Mensch | 70,0 | 70,0 | 20,0 | 2,0 | 0,028 |
| 1) Futterfaktor:
Die Angehen in mg/kg Futter sind mit diesem Wert zu multiplizieren, es ergehen sich die Körperdosen in mg/kg⋅d. Falls in der Literatur hiervon abweichende Angaben vorliegen, worden diese berücksichtigt. | |||||
Die Umrechnung von Tier auf Mensch erfolgt über das Gewicht.
b) Berechnung von Körperdosen aus Luftkonzentrationen
Auf Basis von Humandaten wird wie folgt vorgegangen (KG = Körpergewicht):
| Konzentration in mg/m3 ⋅ 20 m3/d ⋅ Resorptionsquote | ||
| Körperdosis (mg/kg KG ⋅ d) | = |
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| 70 kg KG |
Auf Basis von tierexperimentellen Daten wird wie folgt vorgegangen, zum Beispiel für die Ratte:
| Konzentration in mg/m3 ⋅ 0,223 m3/d ⋅ Resorptionsquote | ||
| Körperdosis (mg/kg KG ⋅ d) | = |
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| 0,35 kg KG |
Die Rückrechnung von der Körperdosis auf eine Luftkonzentration erfolgt für den Menschen analog in umgekehrter Richtung mit den Standardannahmen für den Menschen: 70 kg Körpergewicht, 20 m3/d Atemvolumen und der entsprechenden Resorptionsquote. Besonderheiten bei lokalen Reizeffekten sind gesondert zu betrachten.
c) Umrechnung von intermittierender auf kontinuierliche Exposition bei inhalativer Exposition
Falls eine Studie mit nicht kontinuierlicher Exposition zugrunde lag, wurde linear auf kontinuierliche Exposition umgerechnet (auf 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche). Eine derartige Umrechnung ist nicht statthaft, wenn z.B. die absolute Dosis ("Bolusgabe") oder Konzentrationsspitzen in der Luft für die Wirkung ausschlaggebend sind. In solchen Fällen wird auf die Umrechnung verzichtet.
2.3.1.10 Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe für Kanzerogene
Die Bewertung der Kanzerogenität einer Substanz erfolgt nach zwei Gesichtspunkten:
Bewertung des kanzerogenen Potentials - Kanzerogenitätseinstufungen
Zur Kennzeichnung des kanzerogenen Potentials der Stoffe werden die Einstufungen der Europäischen Union, des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS), der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Internationalen Krebsagentur (IARC) der WHO und/oder der US-EPA zugrunde gelegt.
Die Kennzeichnung der Europäischen Union gemäß § 4 der Gefahrstoffverordnung wird als für die Bundesrepublik verbindlich übernommen, alternativ wird die des AGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 905) herangezogen. Liegt keine Einstufung der EU oder des AGS vor, wird auf die der Senatskommission der DFG zurückgegriffen bzw., wenn auch diese fehlt, auf Einstufungen der anderen Organisationen. Dabei wird das Datum der jeweils verwendete Datenbasis oder das Jahr der Einstufung nicht berücksichtigt.
Bewertung der kanzerogenen Potenz
Die kanzerogene Potenz wird mittels einer Krebsrisikoberechnung nach dem unit risk-Konzept abgeschätzt und gibt das mit der Aufnahme einer bestimmten Dosis verbundene Risiko für einen Schadenseintritt an.
Qualitätskriterien für unit risk-Schätzungen
Die Berechnung des unit risk erfordert in der Regel die Extrapolation von hohen Konzentrationen in den Niedrigdosisbereich. Diese Extrapolationen können mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein. Daher ist stoffbezogen die Qualität von Krebsrisikoberechnungen zu beurteilen und über die Berücksichtigung der kanzerogenen Potenz als quantitativem Bewertungsmaßstab zu entscheiden. Die Bewertung von kanzerogener Potenz und von kanzerogenem Potential werden dabei getrennt. So kann das unit risk eines Stoffes, der beim Menschen als eindeutig krebserzeugend angesehen wird, als qualitativ ungenügend angesehen werden; wenn die fehlende Dosis-Wirkungsbeziehung eine ausreichend sichere quantitative Aussage nicht zuläßt. Umgekehrt kann das unit risk eines Schadstoffes, der nur bei einer Spezies kanzerogen wirkt (mit Dosis-Wirkungsbeziehung) und deshalb im Sinne z.B. der Gefahrstoffverordnung nicht als eindeutig kanzerogen im Tier angesehen wird, als qualitativ gut angesehen werden. Die Qualität vorliegender unit risk-Ableitungen wird in folgende Kategorien gegliedert (Kalberlah et al., 1999):
Vorgehensweise bei durch unit risk ungeeigneten Risikoquantifizierungen
Während bei sehr guter und guter unit risk-Qualität (Kategorie UR++ und UR+) die Ergebnisse dieser Risikoextrapolation verwendet werden, liegt für den Fall nicht ausreichender Qualität in der Risikoquantifizierung (Kategorie UR-) kein national oder international konsentiertes Konzept vor. In diesen Fällen wird wie folgt vorgegangen:
Krebserzeugende Substanzen, für die bisher kein unit risk abgeleitet wurde, werden analog behandelt; das heißt, wenn die Kanzerogenitätseinstufung auf Basis tierexperimenteller Daten erfolgte, werden sie so betrachtet, als sei bisher nur eine ungenügende Risikoquantifizierung vorgenommen worden (UR-).
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