umwelt-online: Methoden und Maßstäbe zur BBodSchV (4)

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2.3.4 Liste vorliegender humantoxikologischer Bewertungsmaßstäbe und Begründungen

Für nachstehende Stoffe oder Stoffgruppen liegen beim Umweltbundesamt humantoxikologische Bewertungen (soweit von der Datengrundlage her möglich mit TRD-Werten) und Begründungen vor (siehe auch Eikmann et al., 1999).

Tabelle 4: Stoffe mit vorliegenden humantoxikologischen Bewertungsmaßstäben (TRD-Werten)


Lfd.
Nr.
Name CAS-Nr.:
1. Acenaphthen 83-32-9
2. Acrylnitril 107-13-1
3. Aldrin 309-00-2
4. Ammonium u. Verb. -
5. Anthracen 120-12-7
6. Antimon u. Verb. 7440-36-0 (Sb)
7. Arsen und Verb. 7440-38-2 (As)
8. Asbest 1332-21-4 (As)
9. Benzin 8006-61-9
10. Benzo(a)pyren 50-32-8
11. Benzol 71-43-2
12. Beryllium u. Verb. 7440-41-7 (Be)
13. Blei u. Verb. 7439=92-1
14. Buthylbenzylphthalat 85-68-7
15. Cadmium u. Verb. 7440-43-9 (Cd)
16. Chlorbenzol 108-90-7
17. Chloroform 67-66-3
18. Chrom (VI) 18540-29-9 (VI)
19. Chrom (auß. Cr. VI) -
20. Cobalt 7440-48-4
21. Cyanide 57-12-5
22. DDT 50-29-3 (p,p-DDT)
23. Di-n-buthylphthalat 84-74-2
24. Dibromethan 106-93-4
25. Dichlorbenzol; m- 541-73-1
26. Dichlorbenzol; o- 95-50-1
27. Dichlorbenzol; p- 106-46-7
28. Dichlorethan; 1,1- 75-34-3
29. Dichlorethan; 1,2- 107-06-2
30. Dichlorethen; 1,1- 75-35-4
31. Dichlorethen; 1,2- 156-59-2 (cis)
32. Dichlormethan 75-00-2
33. Dichlorphenol 120-83-2 (2,4-)
34. Dichlorpropan; 1,2- 78-87-5
35. Diethylhexylphthalat 117-81-7
36. Diethylphthalat 84-66-2
37. Dihydroxybenzol; 1,2- 120-80-9
38. Dinitrophenol; 2,4- 51-28-5
39. Dinitrotoluol; 2,4- 121-14-2
40. Dinitrotoluol; 2,6- 606-20-2
41. Dinitrotoluol; techn. 25321-14-6
42. Epichlorhydrin 106-89-8
43. Ethylbenzol 100-41-4
44. Fluoranthen 206-44-0
45 Fluoren 86-73-7
46. Fluoride 7681-49-4 (NaF)
47. Fluorsilikate 16893-85-9 (Na-)
48. HCH; Gemisch -
49. HCH alpha- 319-84-6
50. HCH beta- 319-85-7
51. HCH gamma- 58-89-9
52. Hexachlorbenzol 118-74-1
53. Hydrochinon 123-31-3
54. Kresole 1319-77-3
55. Kupfer u. Verb. 7440-3-50-8 (Cu)
56. Mineralöle 8012-95-1
57. Molybdän 7439-98-7
58. Monochlorphenole 96-57-8 (2-CP)
59. Naphthalin 91-20-3
60. Natriummetavanadat 13718-26-8
61. Nickel u. Verb. 7440-02-0 (Ni)
62. Nitrobenzol 98-95-3
63. Oktan 111-65-9
64. PAH -
65. Pentachlorphenol 87-86-5
66. Phenanthren 85-01-8
67. Phenol 108-95-2
68. Polychlor. Biphenyle 1336-36-3
69. Polychlor. Naphthaline -
70. Pyridin 110-86-4
71. Quecksilber (org.) 115-09-3
72. Quecksilber (anorg.) 7439-97-6
73. Seien u. Verb. 7782-49-2 (Se)
74. Styrol 100-42-5
75. TCDD/F 1746-01-6
76. Teer/-öle 8007-45-2
77. Tetraalkylblei 75-74-1 Pb(Et)4
78. Tetrachlorethan; 1,1,2,2- 79-34-5
79. Tetrachlorethen (PER) 127-18-4
80. Tetrachlormethan 56-23-5
81. Tetrachlorphenol 58-90-2 (2,3,4,6)
82. Tetrahydrofuran 109-99-9
83. Thallium u. Verb. 7440-28-0 (Tl)
84. Thiocyanate, anorg. -
85. Toluol 108-88-3
86. Trichlorbenzol; 1,2,4- 120-82-1
87. Trichlorethan; 1,1,1- 71-55-6
88. Trichlorethan; 1,1,2- 79-00-5
89. Trichlorethen 79-01-6
901 Trichlorphenole; 2,4,5- 95-95-4
91. Trimethylbenzol; 1,3,5- 108-67-8
92. Trinitrotoluol; 2,4,6- 118-96-7
93. Uran 7440-61-1
94. Vanadiumpentoxid 1314-62-1
95. Vanadylsulfat 27774-13-6
96. Vinylchlorid 75-01-4
97. Xylole 1330-20-7
98. Zink u. Verb. 7440-66-6 (Zn)
99. Zinn; anorg. 7440-31-5

2.4 Expositionausnahmen im Rahmen der Ableitung von Prüfwerten

2.4.1 Nutzungsszenarien im Überblick

In Kapitel 2.1 wurden die für die Prüfwertberechnung für den direkten Übergang Boden-Mensch relevanten Nutzungsszenarien beschrieben:

In Abhängigkeit von den Charakteristika der potentiell exponierten Personengruppen ist davon auszugehen, daß in den verschiedenen Szenarien unterschiedliche Expositionspfade relevant sind.

Folgende Expositionspfade werden im Regelfall betrachtet:

Danach ergeben sich für die verschiedenen Szenarien folgende zu berücksichtigende Expositionspfade.

Tabelle 5: In Abhängigkeit von der Nutzung zu betrachtende Expositionspfade

Exposition durch orale BA 1 inhalative BA dermale BA
Kinderspielflächen X X X
Wohngebiete X X X
Park- und Freizeitanlagen X X X
Industrie- und Gewerbeflächen X
1) BA - Bodenaufnahme

Nachfolgend wird die Berechnung von Bodenwerten für die genannten Expositionspfade beschrieben.

2.4.1.1 Orale Bodenaufnahme

2.4.1.1.1 Expositionsfaktoren

Die Beurteilung der Wirkung von Schadstoffgehalten in Böden im Hinblick auf die menschliche Gesundheit hat nicht nur auf Basis einheitlicher toxikologischer Grundlagen, sondern auch auf Grund einheitlich verwendeter Annahmen und Faktoren zur Beschreibung der Expositionsbedingungen zu erfolgen. Dabei entscheidet in der Regel die Nutzung der Fläche über den jeweils zu betrachtenden relevanten Expositionspfad und die betroffenen Personengruppen.

Es ist festzuhalten, daß die für die Ableitung von Bodenwerten zugrunde zu legenden Bodenaufnahmeraten nicht streng wissenschaftlich im Sinne umfangreicher Tests begründet sind. Sie können und sollten sich soweit wie möglich auf empirische Daten stützen. Vielfach ist es aber unumgänglich, auf Konventionen zurückzugreifen, die aber anhand empirischer Untersuchungen plausibel begründet sein müssen. Es werden folgende Annahmen für die Abschätzung der ingestiven Bodenaufnahme herangezogen:

Kinder: 10 kg Körpergewicht; 0,5 g Bodenaufnahme pro Tag.

Die Kalkulation der Expositionsbedingungen des Szenarios "Kinderspielfläche" wird analog für die anderen Nutzungskategorien Wohngebiet bzw. Park- und Freizeitanlagen interpretiert, indem für diese eine jeweils geringere Exposition um den Faktor 2 bzw. Faktor 5 angenommen wird, die durch die geringere Zugänglichkeit des (offenen) Bodenmaterials gegeben ist. Die Expositionsfaktoren für das Szenario "Kinderspielfläche" sind an den, in der internationalen Literatur angegebenen Untersuchungsbefunden orientiert.

Zur Begründung wird folgendes angeführt:

Zur Beurteilung von Industrie- und Gewerbeflächen und der dort vorherrschenden inhalativen Bodenaufnahme erscheint die Anwendung eines pauschalen Multiplikationsfaktors auf die anderen Nutzungsklassen wegen der unterschiedlichen Aufnahmepfade nicht begründet. Der andere Expositionspfad, der ggf. andere Wirkort und die möglicherweise unterschiedliche Resorption in der Lunge und im Magen-Darm-Trakt machen die Quantifizierung der inhalativen Bodenaufnahmerate notwendig.

Versuche zur Quantifizierung der ingestiven Bodenaufnahme durch Erwachsene haben bei sehr schmaler Datenbasis zur Annahme einer minimalen ingestiven Bodenaufnahme geführt. Sie dokumentiert im Grunde nur, daß Erwachsene Boden oral aufnehmen, die Menge aber zu vernachlässigen ist. Zur Abschätzung der ingestiven Bodenaufnahme durch Erwachsene geben die US-amerikanischen Studien keine ausreichend verläßliche Entscheidungsgrundlage für die Ableitung von Bodenwerten. In der Literatur und auch in dem weiter oben genannten Exposure Factor Handbook, EPA, 1997, wird von 50 mg/Tag ausgegangen. Diese Annahme stellt einen selbst im Vergleich zu den für die Bodenaufnahme durch Kinder angestellten Überlegungen recht willkürlichen Versuch dar, zu signalisieren, daß die Bodenaufnahme durch Erwachsene nicht "vergessen" worden ist.

Das Bemühen, die Variabilität von Wirkungsdaten sowie die Bandbreite ([Un-]Sicherheit) von Annahmen und Daten zur Exposition zu berücksichtigen, hat vor allem in den USA, NL und UK zu Ansätzen geführt, statistische Häufigkeitsverteilungen mit sogenannten Monte-Carlo-Methoden zu berechnen. Hierdurch soll eine verbesserte Absicherung der getroffenen Konventionen erreicht werden. Eine Analyse von Häufigkeitsverteilungen kann, soweit die statistischen Voraussetzungen hinsichtlich der Kollektivgröße etc. gegeben sind, auch zur weiteren Sachverhaltsermittlung im Einzelfall eingesetzt werden. Insbesondere können statistische Analysen von Häufigkeitsverteilungen dazu dienen, zu prüfen, ob mehrfache Verknüpfungen von "ungünstigen Fällen" zu einem unverhältnismäßig unwahrscheinlichen Fall führen.

2.4.1.1.2 Direkte Bodenaufnahme bei Kanzerogenen

Als toxikologische Basisdaten liegen im Falle von Kanzerogenen Krebsrisikoberechnungen vor, die das zusätzliche Krebsrisiko bei lebenslanger Aufnahme einer Einheitsdosis darstellen (siehe Nummer 2.3.1). Bei krebserzeugenden Stoffen wird von einem kalkulatorischen Krebsrisiko von 1⋅ 10-5 je Einzelstoff durch die orale Bodenaufnahme ausgegangen. Ein Gefahrenbezug wird dann gesehen, wenn das Populationsrisiko von 5 ⋅ 10-5 überschritten wird. Dementsprechend beträgt die gefahrenbezogene Körperdosis das 5fache der mit einem Krebsrisiko von 1 ⋅ 10-5 verknüpften Dosis (siehe Nummer 2.3.2).

Bei den Berechnungen wird im Falle der kanzerogenen Stoffe mit Bezug auf das Lebenszeitrisiko proportional auf die Expositionszeit bzw. die zu bewertende kumulierte Dosis umgerechnet. Dies bedeutet, daß die einem kalkulatorischen Risiko von entsprechend 1 : 100.000 aufgenommene lebenslange Schadstofffracht auf die 8 Jahre, in denen die orale Bodenaufnahme relevant ist, verteilt werden muß. Dies ergibt mit einem angenommenen Lebensalter von 70 Jahren und der angenommenen Bodenaufnahmezeit von 8 Jahre den Faktor L von 8,75 (70 a/8 a). Diese Vorgehensweise unterstellt, daß ab dem achten Lebensjahr keine Exposition durch orale Aufnahme aus der schädlichen Bodenveränderung mehr erfolgt und daß von einer linearen Beziehung zwischen Krebsrisiko und Expositionszeit ausgegangen wird.

Zur Frage einer höheren Sensibilität von Kindern gegenüber kanzerogenen Stoffen liegen für einige Stoffe experimentelle Hinweise vor. Diese wurden zusammenfassend in Nummer 2.3.1.11 beschrieben.

2.4.1.1.3 Berechnungsformeln für die orale Bodenaufnahme

Berechnungsformel für nichtkanzerogene Wirkung

Mit den oben beschriebenen Expositionsfaktoren

ergibt sich eine orale Bodenaufnahmerate von 33 mg/kg ⋅ d im Szenario kinderspielflächen. Für die Szenarien Wohngebiet sowie Park- und Freizeitflächen ergeben sich mit der Annahme einer um den Faktor 2 bzw. 5 geringeren Bodenaufnahme folgende Bodenaufnahmeraten:

Der Prüfwert für Kinderspielflächen wird dann wie folgt berechnet:

Formel 1:

Gefahrenbezogene Körperdosis
Prüfwert [mg/kg] =
    Bodenaufnahmerate
     
    Zugeführte Dosis. (Gefahrenf. F(Gef) - Standardw. Hintergrund)
  =
    Bodenaufnahmerate
     
    Zugeführte Dosis (ng/kg⋅ d) ⋅ (F(Gef) - 0,8)
  =
    33 (mg/kg ⋅ d)
Gefahrenbezogene Körperdosis = nach Nummer 2.3.2
Bodenaufnahmerate = nach Nummer 2.4.1.1
zugeführte Dosis
(auf Zufuhr umgerechnete
tolerierbare resorbierte Dosis)
= nach Nummer 2.3.1
Gefahrenfaktor = nach Nummer 2.3.2
Standardwert Hintergrund = nach Nummer 2.3.3

Die Berechnung für Wohngebiete bzw. Park- und Freizeitflächen erfolgt analog mit dem jeweiligen Wert für die Bodenaufnahmerate.

Berechnungsformel für kanzerogene Wirkung

Mit den oben beschriebenen Expositionsannahmen zur Bodenaufnahme nur während der ersten 8 Lebensjahre ergibt sich wie oben beschrieben ein Expositionszeitfaktor L von 8,75. Bewertungsgrundlage ist die Dosis, die einem Risiko von 1 : 100.000 (= 1 ⋅ 10-5) entspricht. Der Gefahrenfaktor ist wie oben beschrieben im Falle von kanzerogenen Wirkungen 5. Mit den obigen Bodenaufnahmeraten ergibt sich als Berechnungsformel für die, orale Exposition gegenüber Kanzerogenen im Szenario Kinderspielflächen:

Formel 2:

    Gefahrenbezogene Körperdosis ⋅ Expositionszeitfaktor L
Prüfwert [mg/kg] =
    Bodenaufnahmerate
     
    Dosis bei Risiko 10-5 ⋅ Gefahrenfaktor F(Gef) L
  =
    Bodenaufnahmerate
     
    Dosis bei Risiko 10-5 (ng/kg⋅ d) ⋅ 5 ⋅ 8,75
  =
    33 (mg/kg ⋅ d)
Expositionszeitfaktor = nach Nummer 2.4.1.1.2 in Verbindung mit Nummer 2.3.1.11
Dosis bei Risiko 10-5 = nach Nummer 2.3.1.5

Die Berechnung für Wohngebiete bzw. Park- und Freizeitflächen erfolgt analog mit dem jeweiligen Wert für die Bodenaufnahmerate.

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