Altlastensanierungsallianz Nordrhein-Westfalen
Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) - Kooperationsvereinbarung

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 24. April 2008
(MBl. Nr. 14 vom 08.05.2008 S. 262)



Der Dialog Wirtschaft und Umwelt, den die nordrheinwestfälische Landesregierung und Vertreter der nordrheinwestfälischen Wirtschaft seit Juni 2006 führen, ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Wirtschaft für ein umweltverträgliches Wachstum; er eröffnet neue Wege zum Abbau überflüssiger staatlicher Regulierungen, strebt Vertrauensbildung zwischen den Partnern an und baut eine neue gemeinsame Kommunikations- und Handlungsplattform in Nordrhein-Westfalen auf. Ziel ist es, Nordrhein-Westfalen zum Land der neuen Chancen zu machen und dem Grundsatz "privat vor Staat" Geltung zu verschaffen.

Kooperativer Umweltschutz setzt auf freiwillige Lösungen. Unter diesem Vorzeichen soll die Kooperationsvereinbarung zur Finanzierung der Aufgaben des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes (AAV) fortgesetzt werden. Sie soll auch weiterhin dazu beizutragen, die in Nordrhein-Westfalen besonders dringliche Aufgabe zu erfüllen, Altlasten aufzubereiten, Grundwasserverschmutzungen vorzubeugen und bisherige Industriebrachen für neue Nutzungen bereitzustellen. Damit leistet die Vereinbarung auch einen Beitrag zu weniger Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen.

Bis zum Jahr 2011 sollen dem AAV gemeinsam von Land und Wirtschaft 35 Millionen Euro zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Für den AAV soll damit langfristig eine ausreichende Finanzierungsbasis gesichert werden. Die Wirtschaft geht davon aus, dass das Wasserentnahmeentgelt zum Ende des Jahres 2009 ausläuft und erwartet eine Stärkung der heimischen Entsorgungswirtschaft durch eine Gleichbehandlung von kommunalen Gesellschaften oder Eigenbetrieben mit privaten Unternehmen der Wasser- und Entsorgungswirtschaft sowie die Zulassung von Abfallimporten und -exporten zur ordnungsgemäßen Entsorgung in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Basler Übereinkommens und der EG-Abfallverbringungsverordnung. Alle Kooperationspartner leisten auch durch den persönlichen Einsatz von Experten in den Gremien des AAV einen bedeutsamen fachlichen Beitrag für dessen Arbeit.

Die effektive und effiziente Zusammenarbeit von Land, Wirtschaft und Kommunen hat den AAV zu einem weit über Nordrhein-Westfalen hinaus hoch angesehenen Partner in allen Fragen der Flächenaufbereitung gemacht. Vor diesem Hintergrund stimmen die Kooperationspartner darin überein, dass nicht nur zum Zweck der Weitergabe von Expertenwissen, sondern auch mit dem Ziel einer Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen der Aufgabenkatalog des AAV um die Wahrnehmung der Aufgaben einer Clearingstelle erweitert werden könnte.

Vor diesem Hintergrund sind

die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Eckhard Uhlenberg,

- nachstehend Kooperationspartner zu 1 genannt -

und

  1. der Förderverein AAV e.V., vertreten durch seinen Vorstand,
  2. der Förderverein der Chemischen Industrie in NRW e.V., vertreten durch seinen Vorstand,
  3. die ThyssenKrupp Steel AG, vertreten durch ihren Vorstand,
    die ThyssenKrupp Nirosta GmbH, vertreten durch ihren Vorstand,
    die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
    die Mittal Steel Ruhrort GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
    die Salzgitter AG, vertreten durch ihren Vorstand,
    die Deutsche Edelstahlwerke GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
    die V & M Deutschland GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
    die SCHMOLZ + BICKENBACH Distributions GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
    die Benteler Stahl/Rohr GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
  4. die RWE Power AG, vertreten durch ihren Vorstand,
  5. die E.ON Kraftwerke GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
  6. die Evonik Power Minerals GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
  7. die Norddeutsche Affinerie AG Hüttenwerke Kayser, vertreten durch ihren Vorstand,
  8. die RheinEnergie.AG, vertreten durch ihren Vorstand,
  9. die Stadtwerke Düsseldorf AG, vertreten durch ihren Vorstand,

- nachstehend Kooperationspartner zu 2 genannt -

übereingekommen, die Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) vom 1. April 2005 (MBl. NRW. 2005 S. 469) ab dem 1. Januar 2007 wie folgt fortzuführen:

  1. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass jeder Kooperationspartner - der Kooperationspartner zu 1 entsprechend den Maßgaben des Haushaltsrechts und soweit der Haushaltsgesetzgeber die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt, der Kooperationspartner zu 2 nach Maßgabe der jeweiligen Verpflichtungserklärung - für den Zeitraum der Jahre 2007 bis 2011 an den AAV jeweils einen Betrag in Höhe von insgesamt mindestens 10 Mio. Euro zur Finanzierung seines Altlastenprogramms leistet, wobei die Leistung von jedem Kooperationspartner pro Jahr in gleichen Teilen in Höhe von 2 Mio. Euro erbracht werden soll. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Satz 3 und 4 AAVG anteilig jeweils bis zum 1. November des jeweiligen Beitragsjahres erfüllt sind.
  2. Der Kooperationspartner zu 1 erklärt darüber hinaus seine Bereitschaft, dem AAV aus Mitteln der Abwasserabgabe pro Jahr bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro Mittel für einzelne Sanierungsprojekte nach Maßgabe der Vorgaben des Abwasserabgabengesetzes zur Verfügung zu stellen. Nr. 3 Buchst. a bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass auch künftig
    1. öffentliche Hand und Wirtschaft entsprechend der Höhe der von ihnen jeweils im Vorjahr aufgebrachten Geldbeiträge in den Gremien vertreten sind,
    2. Entscheidungen nur mit 2/3-Mehrheit getroffen werden dürfen,
    3. Maßnahmenpläne des AAV über Altlastensanierungsmaßnahmen der Genehmigung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bedürfen und
    4. die dem Verband nach dieser Vereinbarung zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich für die ihm zugewiesenen Aufgaben - einschließlich der Sach- und Personalkosten des Verbandes - zu verwenden sind.
  4. Die Kooperationspartner sind sich darin einig, dass dieser Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen weitere Kooperationspartner beitreten können.
  5. Diese Vereinbarung kann von jedem Kooperationspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2010 gekündigt werden.
Düsseldorf, den 24. April 2008

Für den Kooperationspartner zu 1:
Eckhard Uhlenberg

Für den Kooperationspartner zu 2a:
Dr. Bernhard Schulze-Langenhorst, Bernd Schönmackers

Für den Kooperationspartner zu 2b:
Dr. Wolfgang Schmitt

Für die Kooperationspartner zu 2c:
Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling

Für den Kooperationspartner zu 2d:
Matthias Hartung, Dr. Rolf Schönewerk

Für den Kooperationspartner zu 2e:
Dr. Ingo Luge, Jochem Rinne

Für den Kooperationspartner zu 2f:
Andreas Hugot, Dr. Friedhelm Berger

Für den Kooperationspartner zu 2g:
Dr. Franz-Josef Westhoff, Dr. Claus Meyer-Wulf

Für den Kooperationspartner zu 2h:
Volker Staufert, Dr. Rudolf Irmscher

Für den Kooperationspartner zu 2i:
Uwe S. Schöneberg, Dr. Henning Friege Der AAV tritt dieser Vereinbarung bei.

Für den AAV:
Andreas Theuer

Die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e.V. tritt dieser Vereinbarung bei. Sie wird sich dafür einsetzen, dass dieser Vereinbarung als Kooperationspartner weitere Wirtschaftsunternehmen, die sich an der Finanzierung dieser Vereinbarung beteiligen, beitreten.

Für die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e.V.:
Hans Georg Crone-Erdmann

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  Anlage

1. Verpflichtungserklärung des AAV-Fördervereins Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 460.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistung erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung für die von anderen Unternehmen oder von Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Lünen, den 7. November 2007
Förderverein AAV e.V.:
Dr. Bernhard Schulze Langenhorst, Bernd Schönmackers, Ernst-Peter Rahlenbeck, Thorsten Zisowski

2. Verpflichtungserklärung des Fördervereins AAV der Chemischen Industrie in NRW (FACIN) zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 500.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen in Höhe erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Vereins oder seiner Mitglieder für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Düsseldorf, den 5. November 2007
Für den Förderverein AAV der Chemischen Industrie in NRW:
Dr. Heinz Bahnmüller (Vorsitzender)

3. Verpflichtungserklärung der ThyssenKrupp Steel AG zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 150.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Duisburg, den 23. März 2007
ThyssenKrupp Steel AG:
Dr. Göbel, ppa. Dr. Still

4. Verpflichtungserklärung der ThyssenKrupp Stainless GmbH zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 10.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistung erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Krefeld, den 24. April 2007
ThyssenKrupp Nirosta GmbH:
Dr. Beindorf, ppa. Dahmen

5. Verpflichtungserklärung der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer des vorgesehenen Kooperationsvertrages, max. bis 2011, der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 10.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Duisburg, den 27. April 2007
Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH:
ppa. Buchholz, ppa. Dr. Kalina

6. Verpflichtungserklärung der Mittal Steel Ruhrort GmbH zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der. Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer von 2007 bis 2011 der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 10.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Duisburg, den 26. April 2007
Mittal Steel Ruhrort GmbH:
Brand, ppa. Schmidt

7. Verpflichtungserklärung der Salzgitter AG zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung - zunächst bis längstens 2011 - an den AAV einen Betrag von 10.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistung erbringen werden. Diese freiwillige Leistung schließt in Nordrhein-Westfalen ansässige Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (ohne HKM) ein, insbesondere unsere Röhrengruppe.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Zusage noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Salzgitter, den 28. März 2007
Salzgitter Aktiengesellschaft:
Fischer, i.V. Traupe

8. Verpflichtungserklärung der "Deutschen Edelstahlwerke GmbH" zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 5.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Siegen, den 27. März 2007
DEUTSCHE EDELSTAHLWERKE GMBH:
Karl Haase, i.V. Roland Langenbach

9. Verpflichtungserklärung der V & M DEUTSCHLAND GmbH zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 5.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistung erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Düsseldorf, den 21. März 2007
VALLOUREC & MANNESMANN TUBES V & M DEUTSCHLAND GmbH:
Becher, ppa. Dr. Homberg

10. Verpflichtungserklärung der SCHMOLZ + BICKENBACH Distributions GmbH zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In der Ergänzung der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 5.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Düsseldorf, den 23. März 2007
SCHMOLZ + BICKENBACH Distributions GmbH:
Dr.-Ing. Stefan Miskiewicz

11. Verpflichtungserklärung der Benteler Stahl/Rohr GmbH zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zwecke der Finanzierung der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband und der. Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir dem Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband für die Dauer der Kooperationsvereinbarung eine freiwillige Leistung von jährlich Euro 5.000 zur Finanzierung seiner Verbandsaufgaben zukommen lassen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Paderborn, den 20. März 2007
Benteler Stahl/Rohr GmbH:
N. Bergs (Geschäftsführer), A. Friedrich (Leiter Qualitäts- / Umweltmanagement)

12. Verpflichtungserklärung der RWE Power AG zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir," dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 100.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder von Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Essen, den 30. März 2007
RWE Power AG:
Hartung, ppa. Schönewerk

13. Verpflichtungserklärung der E.ON Kraftwerke GmbH, Hannover, zur Altlastensanierungsallianz mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Aufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Beitrag von 50.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistung erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Hannover, den 10. Juli 2007
E.ON Kraftwerke GmbH:
Dr. Luge, ppa. Rinne

14. Verpflichtungserklärung der STEAG Entsorgungs-GmbH (jetzt: Evonik Power Minerals GmbH) zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 25.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen in Höhe erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung für die von anderen Unternehmen oder Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Dinslaken, den 14. Mai 2007
STEAG Entsorgungs-GmbH (jetzt: Evonik Power Minerals GmbH):
Mauder, Hugot

15. Verpflichtungserklärung der Norddeutschen Affinerie AG zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns noch zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der

Verhinderung und Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 5.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistungen erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder von Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Lünen, den 31. Oktober 2007
Norddeutsche Affinerie AG, Hüttenwerke Kayser:
Dr. Landau, i.V. Dr. Meyer-Wulf

16. Verpflichtungserklärung der RheinEnergie AG zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überwachungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Nordrhein-Westfalen erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Gesamtbeitrag von 20.000 Euro für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung als freiwillige Leistung - vorbehaltlich der Gesamtfinanzierung durch die Kooperationsvereinbarung bis 2011 - erbringen werden. Der Gesamtbetrag wird in jährlichen Teilbeiträgen von 4.000 Euro gezahlt, rückwirkend beginnend ab dem Jahr 2007 bis zum Jahr 2011.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für Verpflichtungen des AAV oder anderer Kooperationspartner wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Köln, den 3. März 2008
RheinEnergie AG:
Dr. Rolf Martin Schmitz, Volker Staufert

17. Verpflichtungserklärung der Stadtwerke Düsseldorf AG zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns noch zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV erklären wir, dass wir zur Finanzierung der Verbandsaufgaben des AAV und für die Dauer der Vereinbarung an den AAV einen Betrag von 2.000 Euro pro Jahr als freiwillige Leistung erbringen werden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung unseres Unternehmens für die von anderen Unternehmen oder von Vereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

Düsseldorf, den 21. April 2008
Stadtwerke Düsseldorf AG:
Uwe S. Schöneberg, Dr. Henning Friege
UWS Umweltmanagement GmbH ENDE