Änderungstext

Gesetz über den Verband zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein Westfalen und zur Änderung des Landesabfallgesetzes

Vom 26. November 2002
(GV. NRW. 2002 S. 571)




Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz über den Verband zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen und Änderung des Landesabfallgesetzes

Artikel I
Rechtsnachfolge

Gesamtrechtsnachfolger des durch § 1 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen (Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetz- AAVG) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 268, ber. S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) gegründeten Verbandes ist der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband, der mit Artikel 111 dieses Gesetzes gegründet wird. Das gesamte Vermögen des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen geht ohne Abwicklung auf den neu gegründeten Verband über. Der Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband Nordrhein-Westfalen wird aufgelöst.

Artikel II
Gesetz über die Aufhebung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetzes

Das Gesetz über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen (Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetz - AAVG) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 268, ber. S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), wird aufgehoben.

Artikel III
Gesetz über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen
AAVG - Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz

- wie eingefügt -

Artikel IV
Änderung des Landesabfallgesetzes

Das Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250) zuletzt geändert durch Artikel 84d des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) wird wie folgt geändert:

1. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 2 wird das letzte Tiret wie folgt gefasst:

alt neu
-Lizenzentgelte und Zahlungen an den Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dessen gesetzlichen Aufgaben,  - Beiträge und sonstige Zahlungen an den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband gemäß § 20 des Gesetzes über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein Westfalen.

b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

"(2a) Durch die Gebühren sind jedenfalls die Aufwendungen zu decken für

1. die Errichtung der Entsorgungsanlagen, einschließlich der dafür notwendigen Maßnahmen der Planung, Entwicklung und Untersuchung sowie der Maßnahmen, durch die Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden oder ausgeglichen werden oder durch die für einen solchen Eingriff Ersatz geschaffen wird,

2. den Betrieb der Entsorgungsanlagen und

3. die Stilllegung und die Nachsorge der Entsorgungsanlagen für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren, soweit die Aufwendungen nicht durch Rücklagen im Sinne des Absatzes 2 vierter Spiegelstrich gedeckt sind.

Zu den Aufwendungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gehören auch die Kosten einer zu leistenden Sicherheit oder eines gleichwertigen Sicherungsmittels."

c) Nach Absatz 5 werden folgende Absätze 6 und 7 angefügt:

"(6) Wer an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Abfallentsorgung Gebühren auf der Grundlage des Absatzes 2 oder privatrechtliche Entgelte im Sinne von § 36d Abs. 1 KrW-/AbfG zu entrichten hat, kann bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Informationen einsehen, die dieser der zuständigen Behörde nach § 36d Abs. 3 KrW-/AbfG zur Verfügung gestellt hat. Die §§ 7 und 8 des Umweltinformationsgesetzes gelten entsprechend.

(7) Absatz 6 gilt in Bezug auf Informationen, die ein privater Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage der zuständigen Behörde nach § 36d KrW-/AbfG zur Verfügung gestellt hat, entsprechend."

2. §§ 10 bis 15

§ 10 Lizenz

(1) Wer Abfälle, die nach § 43 Abs. 1 oder 3 KrW-/AbfG der Nachweispflicht unterliegen oder Abfälle zur Beseitigung im Sinne der Anlage zu diesem Gesetz im Gebiet des Landes behandelt oder ablagert, bedarf der Lizenz. Die Lizenzvergabe erfolgt auf Antrag durch die zuständige Behörde.

(2) Die Lizenz darf nur erteilt werden, wenn die mit ihr beabsichtigte Nutzung mit den abfallwirtschaftlichen Zielvorstellungen des Landes, insbesondere den Abfallwirtschaftsplänen, im Einklang steht. Sie kann befristet und mit anderen Nebenbestimmungen erteilt werden. Die Lizenz kann widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Errichtung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes der Abfallbeseitigungsanlage verantwortlichen Personen ergeben.

(3) Die Lizenz gilt den Abfallentsorgern als erteilt, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig Abfälle zur Beseitigung im Gebiet des Landes behandeln oder ablagern. Sie wird den Abfallentsorgern bestätigt. Dabei können Befristungen und Auflagen erteilt werden.

(4) Die Übertragung der Lizenz bedarf der Zustimmung der nach Absatz 1 Satz 2 zuständigen Behörde. Bei der Zustimmung gelten die Bestimmungen des Absatzes 2.

§ 11 Lizenzentgelte

(1) Für die Nutzung der Lizenz wird von der nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständigen Behörde ein Lizenzentgelt erhoben.

(2) Die Lizenzentgelte werden nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung des Ministeriums im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuß Landtags festgesetzt. Dabei können feste Sätze für bestimmte Abfallarten unter Berücksichtigung ihres Gefahrenpotentials und der Art der Entsorgung vorgeschrieben werden; Eigenentsorgern kann gegenüber Fremdentsorgern ein Abschlag von bis zu zwanzig vom Hundert eingeräumt werden. Die Lizenzentgelte sollen ferner so berechnet werden, daß ein jährliches Aufkommen von 50 Mio. DM nicht wesentlich überschritten wird. Weicht das Lizenzentgeltaufkommen von diesem Betrag ab, erwachsen hieraus keine Rückerstattungsansprüche.

(3) Die Verpflichtung zur Einrichtung des Lizenzentgeltes beginnt am 1. Juli 1989.

§ 12 Erklärungspflicht

(1) Der Lizenznehmer hat zur Erhebung der Lizenzentgelte notwendige Angaben, insbesondere die Menge und die Arten der von ihm im vorangegangenen Jahr behandelten oder abgelagerten Abfälle, jeweils bis zum 1. April des nachfolgenden Jahres der nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständigen Behörde schriftlich zu erklären. Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann die Abgabe der Erklärung verlangen, wenn der Abgabetermin nicht eingehalten wird. Kommt der Lizenznehmer seiner Erklärungspflicht nicht oder nur unvollständig nach, kann die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde die Menge der behandelten und abgelagerten Abfälle schätzen.

(2) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde ist befugt, Einsicht in die Unterlagen des Lizenznehmers zu nehmen. § 40 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KrW-/AbfG gelten sinngemäß.

(3) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde ist berechtigt, zur Ermittlung der Menge und der Arten der vom Lizenznehmer behandelten und abgelagerten Abfälle Daten, Tatsachen und Erkenntnisse der Abfallwirtschaftsbehörden zu verwerten.

§ 13 Berechnung und Fälligkeit

(1) Festsetzungszeitraum für das Lizenzentgelt ist das Kalenderjahr. Der Festsetzungsbescheid bedarf der Schriftform und ist zuzustellen.

(2) Das Lizenzentgelt ist innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbescheides an die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde zu entrichten.
§ 193 BGB gilt entsprechend.

§ 14 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften, Stundung, Erlaß

(1) Beim Vollzug des Vierten Teils dieses Gesetzes sind folgende Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden:

  1. aus der Abgabenordnung die Bestimmungen über
    1. den Steuerpflichtigen §§ 34 und 35,
    2. das Steuerschuldverhältnis §§ 42, 44, 45 und 48,
    3. die Haftung §§ 69 bis 71, 73 bis 75 und 77,
    4. Fristen, Termine, Wiedereinsetzung §§ 108 bis 110,
    5. Form, Inhalt und Berichtigung von Steuererklärungen § 150 Abs. 1, § 153 Abs. 1,
    6. Aufrechnung § 226, Verzinsung §§ 234 bis 236 Abs. 1 und 2, jedoch ohne Nr. 2 Buchstabe b, § 237 Abs. 1, 2 und 4, § 238, Säumniszuschläge § 240.
  2. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Bestimmungen über die Art der Sicherheitsleistung §§ 232, 234 bis 240.

(2) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann das Lizenzentgelt ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Lizenznehmer bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

(3) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann das Lizenzentgelt ganz oder teilweise erlassen, wenn dessen Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.

§ 15 Zweckbindung

(1) Das Aufkommen aus den Lizenzentgelten ist zweckgebunden und gemäß § 2 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen ausschließlich zu verwenden für

  1. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus Altlasten, die von den zuständigen Behörden im Wege der Ersatzvornahme oder im Vorgriff auf die spätere Feststellung einer Ordnungspflicht durchgeführt werden, zu deren Durchführung ein Ordnungspflichtiger nicht herangezogen werden kann oder finanziell nicht oder nur teilweise in der Lage ist oder über deren Beseitigung mit dem Ordnungspflichtigen ein öffentlichrechtlicher Vertrag geschlossen ist, und für Maßnahmen auf Grundstücken, bei denen die Ordnungspflicht im Wege des Erwerbs vor dem 31. Dezember 1990 auf die Gemeinde oder den Kreis übergegangen ist, und
  2. Aufwendungen für die Sanierung von Altlasten, um Grundstücke, auf denen Maßnahmen nach Nummer 1 durchgeführt werden, einer von der Gemeinde angestrebten Nutzungsart zuzuführen, soweit diese Aufwendungen und die angestrebte Nutzung in einem angemessenen Verhältnis stehen, und
  3. die Entwicklung neuer Technologien zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, für deren Behandlung oder Ablagerung eine Lizenz nach § 10 Abs. 1 erforderlich ist, sowie die Planung und Errichtung von Entsorgungsanlagen für solche Abfälle und die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen genannten Vorlaufkosten sowie
  4. Beratung, Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

Der für die Erteilung oder Bestätigung der Lizenzen und die Festsetzung sowie die Einziehung der Lizenzentgelte entstehende Aufwand wird aus dem Aufkommen der Lizenzentgelte gedeckt.

(2) Der Zweckbindung nach Absatz 1 unterliegen auch Rückflüsse aus finanziellen Leistungen, die aus dem Aufkommen der Lizenzentgelte erbracht wurden.

und die Anlage zu § 10


Die Kennzeichnung von Abfällen nach den §§ 5b und 10 LAbfG ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:


EAK-
Schlüssel
EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
010303 Rotschlamm aus der Aluminiumherstellung Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010399 Abfälle a.n.g. Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010403 Grob- und Feinstäube Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010404 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Sternen und Erden
010499 Abfalle a.n.g. Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010501 ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010502 Bariumsulfathaltige Bohrschlämme und -abfälle Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010503 Chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
020101 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
020201 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
020303 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
020304 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeigriete Stoffe Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
020399 Abfälle a.n.g. Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
030102 Sägemehl Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
030103 Späne, Abschnitte, Verschnitt von Holz, Spanplatten und Furnieren Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
030302 Bodensatz und Sulfitschlämme (aus der Behandlung von Sulfitablauge) Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
030303 Bleichschlämme aus Hypochlorit- und Chlorbleiche Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln


EAK-
Schlüssel
EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
030307 Abfälle aus der Aufbereitung von Altpapier und gebrauchter Pappe Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
030399 Abfälle a.n.g. Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
040102 Äschereiabfälle Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040104 chromhaltige Gerbbrühe Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040105 chromfreie Gerbbrühe Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040106 chromhaltige Schlämme Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040107 chromfreie Schlämme Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040199 Abfälle a.n.g. Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040209 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Elastomer) Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040212 halogenfreie Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040213 Farbstoffe und Pigmente Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
050301 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050302 andere verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050501 schwefelhaltige Abfälle Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050699 Abfälle ang. Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050702 schwefelhaltige Abfälle Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050799 Abfälle a.n.g. Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050899 Abfälle a.n.g. Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
060301 Carbonate (außer 0204 02 und 1910 03) Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060302 Salzlösungen, die Sulfate, Sulfite oder Sulfide enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060303 feste Salze, die Sulfate, Sulfite oder Sulfide enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060304 Salzlösungen, die Chloride, Fluoride und Halogenide enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060305 feste Salze, die Chloride, Fluoride und andere Halogene enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
EAK-
Schlüssel
EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
060306 Salzlösungen, die Phosphate und verwandte feste Salze enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060307 Phosphate und verwandte feste Salze Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060308 Salzlösungen, die Nitrate und verwandte Verbindungen enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060309 feste Salze, die Nitride (Metallnitride) enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060310 feste Salze, die Ammonium enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060312 Salze und Lösungen, die organische Bestandteile enthalten Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060399 Abfalle a.n.g. Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060401 Metalloxide Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060601 schwefelhaltige Abfälle Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060799 Abfälle a.n.g. Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060801 Abfälle aus der Herstellung von Silicium und Silicium verbindungen Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060901 Phosphorgips Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060902 phosphorhaltige Schlacke Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061001 Abfälle aus der Stickstoffchemie und Herstellung von Düngemitteln Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061101 Gips aus der Titandioxidherstellung Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061199 Abfälle a.n.g. Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061201 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061202 andere verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061399 Abfälle a.n.g. Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
070105 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070106 andere verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070199 Abfälle a.n.g. Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070205 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
EAK-
Schlüssel
EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
070206 andere verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070305 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070306 andere verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070405 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070406 andere verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070499 Abfälle a.n.g. Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070505 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070506 verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070599 Abfälle a.n.g. Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070605 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070606 andere verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070699 Abfälle a.n.g. Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070705 verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070706 andere verbrauchte Katalysatoren Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070799 Abfälle a.n.g. Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
080103 Abfälle von Farben und Lacken auf Wasserbasis Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080104 Farben in Pulverform Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080108 wäßrige Schlämme, die Farbe oder Lack enthalten Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080109 Abfälle aus der Farb- oder
Lackentfernung (außer 080105
und 080106)
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080199 Abfälle a.n.g. Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080202 wäßrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080203 wäßrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
EAK-
Schlüssel
EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
080303 Abfälle von wassermischbaren Druckfarben Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080304 getrocknete Druckfarben Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080307 wäßrige Schlämme, die Druckfarben enthalten Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080308 wäßrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080399 Abfälle a.n.g. Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080403 Abfälle von wassermischbaren Klebstoffen und Dichtungsmassen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080407 wäßrige Schlämme, die Klebstoff und Dichtungsmassen enthalten Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
100101 Rost- und Kesselasche Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100102 Flugasche aus Kohlefeuerung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100103 Flugasche aus Torffeuerung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100105 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in
fester Form
Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100106 andere feste Abfälle aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100107 Reaktionsabfälle auf
Calciumbasis aus der
Rauchgasentschwefelung in
Form von Schlämmen
Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100108 andere Schlämme aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100110 verbrauchte Katalysatoren, z.B. aus der NOx-Entfernung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100111 wäßrige Schlämme aus der Kesselreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100112 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100201 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100202 unverarbeitete Schlacke Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100203 feste Abfälle aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
EAK-
Schlüssel
EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
100204 Schlämme aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100205 andere Schlämme Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100206 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100305 Aluminiumstaub Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100306 verbrauchter Kohlenstoff und feuerfeste Materialien aus der Elektrolyse Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100314 Schlämme aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100408 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100504 andere Teilchen und Staub Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100507 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100601 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100604 andere Teilchen und Staub Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen 1
100608 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100701 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100703 feste Abfälle aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100704 andere Teilchen und Staub Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100705 Schlämme aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100706 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100801 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100802 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100804 andere Teilchen und Staub Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100805 feste Abfälle aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100806 Schlämme aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100807 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100899 Abfälle a.n.g. Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen


EAK-
Schlüssel
EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
100901 Gießformen und -sande mit organischen Bindern vor dem Gießen Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100902 Gießformen und -sande mit organischen Bindern nach dem Gießen Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100903 Ofenschlacke Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100904 Ofenstaub Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101001 Gießformen und -sande mit organischen Bindern vor dem Gießen Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101002 Gießformen und -sande mit organischen Bindern nach dem Gießen Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101003 Ofenschlacke Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101004 Ofenstaub Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101101 verbrauchtes Gemenge vor der thermischen Verarbeitung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101108 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101205 Schlämme aus der Gasreinigung Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101207 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101303 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101304 Abfälle aus der Calzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101308 verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
120102 andere eisenhaltige Teilchen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
120103 NE-metallhaltige Späne und Abschnitte Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
120201 verbrauchter Strahlsand Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
120202 Schleif-, Hon- und Läppschlämme Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
120203 Polierschlämme Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
150101 Papier und Pappe Verpackungen, Aufsaugmassen. Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (a.n.g.)


EAK-
Schlüssel
EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
150103 Holz Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G)
150105 Verbundverpackungen Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G)
150106 gemischte Materialien Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G)
150201 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G)
160101 aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren, die Edelmetalle enthalten Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160102 andere aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160105 Shredderrückstände von Fahrzeugen Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160205 andere gebrauchte Geräte Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160208 Shredderabfälle Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160501 Industriegase in Hochdruckgastanks, Flüssiggasbehälter und industrielle Aerosole (einschließlich Halone) Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160604 Alkalibatterien Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
170101 Beton Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170102 Ziegel Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170103 Fliesen und Keramik Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170104 Baustoffe auf Gipsbasis Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170201 Holz Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170301 Asphalt, teerhaltig Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170302 Asphalt, teerfrei Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170401 Kupfer, Bronze, Messing Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170403 Blei Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170404 Zink Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170406 Zinn Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170407 Gemischte Metalle Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170501 Erde und Steine Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170602 anderes Isoliermaterial Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170701 gemischte Bau- und Abbruchabfälle Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
 

EAK-
Schlüssel

EAK-Bezeichnung EAK-Kapitelüberschrift
180102 Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven Abfälle aus der ärztlichen und tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
180105 gebrauchte Chemikalien und Medizinprodukte Abfälle aus der ärztlichen und tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
190101 Rost- und Kesselaschen und Schlacken Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190109 verbrauchte Katalysatoren, z.B. aus der NOx-Wäsche Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190202 vorgemischte Abfälle zur Ablagerung Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190804 Schlämme aus der Behandlung von industriellem Abwasser Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190902 Schlämme aus der Wasserklärung Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190903 Schlämme aus der Dekarbonatisierung Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190906 Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
200101 Papier und Pappe Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200105 Kleinmetall (Getränkedosen usw.) Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200107 Holz Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200108 organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen (einschließlich Frittieröl und Küchenabfällen aus Kantinen) Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200109 Öle und Fette Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200116 Waschmittel Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200120 Batterien Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200122 Aerosole Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200202 Erde und Steine Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

werden aufgehoben.

Artikel V
Aufhebung der Lizenzentgeltverordnung

Die Verordnung über die Festsetzung der Lizenzentgelte nach dem Landesabfallgesetz (Lizenzentgelt-Verordnung) vom 24. Juni 1992 (GV. NRW. S. 254) wird aufgehoben.

Artikel VI
In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE