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Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand

Vom 8. Oktober 2020
(BAnz. AT vom 04.12.2020 B1)



Archiv: 2007; 2009,  2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat machen gemeinsam folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand bekannt.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B2).

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes ( GEG) verwiesen wird, ist damit das jeweils geltende GEG gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung des GEG zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf technische Regeln, insbesondere die Berechnungsregeln zum GEG verwiesen wird, ist

gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Wohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

  1. der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust HT' unter Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 4108-6 und den Berechnungsansätzen gemäß Nummer 4 der DIN V 4701-10 oder unter Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599 ermittelt werden soll,
    aa) im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GEG in Verbindung mit § 48 GEG an Wohngebäuden ( § 50 Absatz 3 und 4 GEG) oder
    bb) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ( § 81 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 und 4 GEG), oder
  2. im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 48 GEG der Ausgangszustand der betroffenen Bauteile ermittelt werden soll ( § 50 Absatz 4 und 5 GEG) oder
  3. im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes nach § 51 Absatz 1 GEG der Ausgangszustand vorhandener Gebäudeteile ermittelt werden soll ( § 50 Absatz 4 und 5 GEG) oder
  4. Modernisierungsempfehlungen als Bestandteil von Energieausweisen für Wohngebäude ausgestellt werden sollen ( § 84 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 4 GEG) oder
  5. ermittelt werden soll, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht ( § 80 Absatz 3 Satz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 4 GEG).

Die Vereinfachungen in den Nummern 2 und 3 dieser Bekanntmachung dürfen bei Anwendung beider Berechnungsverfahren (nach DIN V 18599 und nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10) bei bestehenden Wohngebäuden verwendet werden.

Zur vereinfachten Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik siehe Nummer 4.1 Allgemeines ( Nummern 4.2 und 4.3 bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 sowie Nummer 4.4 bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599).

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen der in § 50 Absatz 3 GEG bezeichneten Berechnungsverfahren oder in den Fällen des § 80 Absatz 3 Satz 3 GEG (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977) im Rahmen des Berechnungsverfahrens nach Nummer 6 dieser Bekanntmachung

  1. Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden sollen oder
  2. energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 50 Absatz 4 Satz 3 anerkannte Regeln der Technik verwendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet ( § 50 Absatz 4 Satz 4 GEG).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen. Generell soll die Maßtoleranz 3 % nicht überschreiten.

Tabelle 1: Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang


Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung
1a Fensteraufmaß Die Fensterbreite bei Lochfassaden kann analog zu DIN 5034 mit 55 v. H. der Raumbreite angenommen werden. Die Fensterhöhe ergibt sich aus der lichten Raumhöhe minus 1,50 m.
1b Aufmaß Außentüren Nicht erforderlich im Fall der Anwendung von Zeile 1a (Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche - siehe Zeile 1a - enthalten).
1c Rollladenkästen Fläche: 10 v. H. der Fensterfläche
2
  • opake Vor- und Rücksprünge in den Fassaden bis zu 0,5 m
  • Brandriegel im Fassadenbereich
dürfen übermessen werden
3a Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe und vergleich- bare Bauteile, die als Ausbuchtung über die sonstige thermische Gebäudehülle nach unten ins Erdreich überstehen dürfen übermessen werden
3b Treppenabgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die aus dem beheizten Gebäudevolumen nach unten in einen unbeheizten Bereich führen dürfen übermessen werden.

Dies gilt nicht, wenn die Innentemperatur im unbeheizten Bereich in der Heizsaison infolge starker Belüftung (z.B. Tiefgaragen) nur unwesentlich über der Außentemperatur liegt.

3c Treppenaufgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die ohne wirksamen thermischen Abschluss aus dem beheizten Gebäudevolumen nach oben in einen unbeheizten Bereich führen Für
  • Treppenaufgänge bis 25 m2 Grundfläche und
  • Schächte bis 12 m2 Grundfläche

darf eine Ersatzfläche in der Ebene der obersten Geschossdecke liegend angenommen werden, die die gleiche Fläche besitzt wie der Treppenraum bzw. der jeweilige Schacht (einschließlich gegebenenfalls vorhandenem Aufzugsmaschinenraum), für die jedoch in Abhängigkeit von der Baualtersklasse des Gebäudes der folgende Ersatz-U-Wert anzusetzen ist:

Treppenaufgänge:

  • bis 1918 6,8 W/(m2 · K)
  • 1919 bis 1957 5,7 W/(m2 · K)
  • 1958 bis 1978 3,6 W/ m2 · K)
  • ab 1979 1,3 W/( m2 · K)

Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche

  • bis 1978 13,0 W/(m2 · K)
  • ab 1979 8,0 W/(m2 · K)

Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2 Grundfläche

  • bis 1978 10,0 W/( m2 · K)
  • ab 1979 6,0 W/(m2 · K)
4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit der Hälfte der Fläche des darüber liegenden Fensters angenommen werden.
5 Lüftungsschächte dürfen übermessen werden
6 Sonstige opake Bauteile der Hüllfläche mit jeweils weniger als 1,0 m2 Fläche dürfen übermessen werden
7 Neigung Die Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°, 30°, 45°, 60° oder 90° gerundet werden.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

In den in Nummer 1 (Anwendungsbereich) dieser Bekanntmachung genannten Fällen und bei Vorliegen der dort dargestellten Voraussetzungen können gesicherte Erfahrungswerte für die energetische Qualität von Außenbauteilen wie folgt ermittelt werden:

  1. vorrangig auf der Grundlage von Nummer 3.1 aus Erkenntnissen über regionaltypische Bauweisen oder
  2. soweit dies mangels spezifischer Erkenntnisse nicht möglich ist, auf der Grundlage von Nummer 3.2

und soweit der Ausgangszustand des jeweiligen Bauteils durch nachträglich aufgebrachte Schichten verändert wurde, auch unter Anwendung von Nummer 3.3.

In allen genannten Fällen sind Wärmebrücken gemäß § 24 GEG zusätzlich über einen in den Berechnungsregeln gegebenen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen.

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bauweisen

Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen regionaltypischer Bauweisen können vereinfacht unter Verwendung der Erkenntnisse aus der folgenden Untersuchung ermittelt werden, die durch das ehemalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Mitteln der Wohnungsbauforschung gefördert wurde:

S. Klauß, W. Kirchhof, J. Gissel: "Erfassung regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten", ZUB Kassel April 2009 (BBR-Förderkennzeichen Z6 - 10.07.03-06.13/II 2 - 80 01 06-13).

Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung, die als gesicherte Erfahrungswerte für die jeweilige regionaltypische Bauweise anzusehen sind, sind auch im Internet (mit Suchfunktion) verfügbar:

www.altbaukonstruktionen.de

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können die pauschalen Werte gemäß Tabelle 2, für transparente Bauteile nach Tabelle 3 verwendet werden.

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 · UAußenwand

Tabelle 2: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter opaker Bauteile (im Ausgangszustand)

Bauteil Konstruktion Baualtersklasse 1
bis 1918 1919
bis 1948
1949
bis 1957
1958 bis 1968 1969
bis 1978
1979
bis 1983
1984
bis 1994
1995
bis 2001
ab 2002
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 · K)
Dach
(auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss)
Massive Konstruktion 2,1 2,1 2,1 1,3 1,3 0,60 0,40 0,30 0,20
Holzkonstruktion 2,6 1,4 1,4 1,4 0,80 0,70 0,50 0,30 0,20
Oberste Geschossdecke
(auch Geschossdecke nach unten gegen Außenluft, z.B. über Durchfahrten)
Massive Decke 2,1 2,1 2,1 2,1 0,60 0,60 0,30 0,30 0,20
Holzbalkendecke 1,0 1,0 0,80 0,70 0,60 0,40 0,30 0,30 0,20
Außenwand massive Konstruktion
(auch Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen
Zweischalige Wandaufbauten ohne Dämmschicht 1,3 1,3 1,3 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Zweischalige Wandaufbauten mit Dämmschicht keine
Angabe
keine
Angabe
1,0 0,90 0,90 0,70 0,50 0,50 0,40
Massivwand aus Vollziegeln, wenig oder nicht porösem Naturstein, Kalksandstein, Bimsbetonvollsteinen oder vergleichbaren Materialien bis 20 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz) 2,8 2,8 2,8 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Wie vorstehend, jedoch 20 bis 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz) 1,8 1,8 1,8 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Wie vorstehend, jedoch über 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz) 1,5 1,5 1,5 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Massivwand aus Hochlochziegeln, Bimsbeton-Hohlsteinen oder vergleichbaren porösen oder stark gelochten Materialien 1,4 1,4 1,4 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Sonstige massive Wandaufbauten bis 20 cm Wandstärke über alle Schichten 3,0 3,0 3,0 1,4 1,0 0,80 0,70 0,70 0,40
Sonstige Wandaufbauten über 20 cm Wandstärke über alle Schichten, gegebenenfalls mit ursprünglicher Dämmung 2,2 2,2 2,2 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Außenwand Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich)
Massivholzwand
(z.B. Blockhaus), Holzrahmen oder Holztafelwand mit dämmender Füllung
0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,40 0,40 0,30
Fachwerkwand mit Lehm-/Lehmziegelausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz 1,5 1,5 1,5 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Fachwerkwand mit Vollziegel oder massiver Natursteinausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz 2,0 2,0 2,0 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Sonstige Holzkonstruktion 2,0 2,0 1,5 1,4 0,60 0,50 0,40 0,40 0,30
Sonstige Bauteile gegen Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen Kellerdecke Stahlbeton massiv 1,6 1,6 2,3 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,50
Kellerdecke als Holzbalkendecke 1,0 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,40 0,40 0,40
Kellerdecke als Ziegel- oder Hohlsteinkonstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,50
Boden gegen Erd- reich, Stahlbeton massiv 1,6 1,6 2,3 1,2 1,2 0,80 0,60 0,60 0,50
Boden gegen Erd- reich als Ziegel- oder Holzkonstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 keine
Angabe
Boden gegen Erd- reich/Hohlraum als Holzkonstruktion 1,8 1,8 1,0 0,80 0,60 0,60 0,40 0,40 keine
Angabe
Rollladenkasten Ungedämmt 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 keine
Angabe
keine
Angabe
Gedämmt 2,2 2,2 2,2 1,8 1,8 1,8 1,5 1,4 0,85
Türen Im Wesentlichen aus Metall 4,0
Im Wesentlichen aus Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoff 2,9

Tabelle 3: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile im Ausgangszustand

Bauteil Konstruktion Eigenschaft Baualtersklasse 2
bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995 bis 2001 ab 2002
Pauschalwerte für
Wärmedurchgangskoeffizienten U in W/(m2 · K)
sowie Verglasungstyp nach DIN V 18599-2, Tabelle 8
Fenster, Fenstertüren Holzfenster, einfach verglast UW 5,0 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Glas einfach keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Ug 5,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Holzfenster, zwei Scheiben 3 UW 2,7 2,7 2,7 1,6 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2
Kunststofffenster, Isolierverglasung UW 3,0 3,0 3,0 1,9 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2
Aluminium- oder Stahlfenster, Isolierverglasung UW 4,3 4,3 3,2 1,9 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2

3.3 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der aus Tabelle 2 entnommene pauschale U-Wert entsprechend korrigiert werden. Dabei ist die Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschichten und ihre Wärmeleitfähigkeit (bzw. eine pauschalierte Annahme dafür gemäß nachstehender Festlegung) zu ermitteln und wie folgt umzurechnen:

Formel

mit

U pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das nachträglich gedämmte Bauteil in W/(m2 · K)
U0 pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/(m2 · K)
d1 Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in m
λ1 Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in W/(m · K)
d2 Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in m
λ2 Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in W/(m · K)
di Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in m
λi Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in W/(m · K)

Ist die Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht nicht bekannt, kann vereinfachend für Mineralfaser-Produkte und Kunststoffschäume ein Wert von 0,04 W/(m · K) und für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder Einblas-Dämmstoffen ein Wert von 0,05 W/(m · K) angenommen werden.

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Allgemeines

Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem in DIN V 4701-10 Nummer 4 beschriebenen Verfahren dürfen für die Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassersysteme die Pauschalwerte nach Tabelle 4 bis 6 verwendet werden. Die Pauschalwerte dürfen auch in Kombination mit nach DIN V 4701-10 (für die Baualtersklasse ab 1995) oder nach DIN V 4701-12 in Verbindung mit PAS 1027 (für alle Baualtersklassen bis 1994) berechneten Werten verwendet werden.

Die Tabellen enthalten jeweils Werte für drei verschiedene Gebäudenutzflächen AN (150, 500 und 2.500 m2). Bei anderen Gebäudenutzflächen zwischen 100 m2 und 10.000 m2sind die Werte durch Interpolation bzw. Extrapolation zu berechnen.

Alle Angaben - Erzeuger-Aufwandszahlen, spezifische Verlust-Kennwerte und Heizwärmegutschriften - sind auf Endenergie (unterer Heizwert) bezogen; für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist demzufolge eine Multiplikation mit dem jeweils zutreffenden Primärenergiefaktor erforderlich. Für bestehende Gebäude gelten dieselben Primärenergiefaktoren wie für neue Gebäude, diese finden sich in § 22 in Verbindung mit Anlage 4 GEG. Für bestimmte Anwendungsfälle sind die in § 22 geregelten Maßgaben zu beachten.

Werden die Berechnungen nach DIN V 18599 durchgeführt, so sind die in den nachfolgenden Nummern 4.2 und 4.3 angegebenen pauschalen Ansätze aus systematischen Gründen nicht anwendbar. Die energetischen Eigenschaften der Komponenten bestehender Anlagen sind unmittelbar den entsprechenden Teilen der DIN V 18599 zu entnehmen. Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben nach Nummer 4.4 bestimmt werden.

4.2 Pauschale Ansätze für die einzelnen Prozessbereiche der Anlagentechnik - Berechnung auf Basis DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10

Die Baualtersklasse ergibt sich aus dem Alter der wesentlichen zum jeweiligen Prozessbereich gehörigen Bauteile. Die angegebenen Aufwandszahlen berücksichtigen regelmäßig keine Alterungseffekte; soweit der vorgefundene Anlagenzustand eine Verschlechterung auf Grund altersbedingter Verschleißerscheinungen nahelegt, kann dies durch angemessene Zuschläge auf die Aufwandszahlen berücksichtigt werden.

Tabelle 4: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Warmwasser nach Prozessbereichen - Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Verteilung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2.500 150 500 2.500 150 500 2.500
1.1 zentrale Verteilung mit Zirkulation 4 bis 1978 5 68,6 47,4 38,9 12,4 14,6 15,9 1,4 0,8 0,6
1.2 bis 1978, 6 nachträglich gedämmt 41,9 35,4 33,2 12,4 14,6 15,9 1,4 0,8 0,6
1.3 ab 1979 bis 1994 27,3 22,6 21,0 8,2 9,3 9,9 1,4 0,8 0,6
1.4 ab 1995 11,6 7,6 6,6 1,7 1,9 2,2 0,8 0,3 0,1
2.1 zentrale Verteilung ohne Zirkulation 4 bis 1978 5 17,0 10,4 8,1 3,5 3,5 3,5 0 0 0
2.2 bis 1978, 6 nachträglich gedämmt 12,6 8,8 7,4 3,5 3,5 3,5 0 0 0
2.3 ab 1979 bis 1994 10,8 8,3 7,5 3,7 3,7 3,7 0 0 0
2.4 ab 1995 5,4 3,4 2,8 1,0 1,0 1,0 0 0 0
3.1 dezentrales System bis 1994 3,8 3,8 3,8 2,0 2,0 2,0 0 0 0
3.2 ab 1995 1,5 1,5 1,5 0,7 0,7 0,7 0 0 0
4 zentrale Warmwasser-Speicher außerhalb thermischer Hülle alle 5,1 1,8 0,5 0 0 0 0,2 0,2 0,3
5 zentrale Warmwasser-Speicher innerhalb thermischer Hülle 4,2 1,4 0,4 2,2 0,8 0,2 0,2 0,2 0,3
6 gasbefeuerter Speicher 7 18,0 11,9 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
7.1 Elektro-Kleinspeicher 8 1,5 1,5 1,5 0,8 0,8 0,8 0 0 0
7.2 Wohnungsweise Nachtstromspeicher 2,4 2,4 2,4 1,3 1,3 1,3 0 0 0
Prozessbereich
Wärmeerzeugung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-
Aufwandszahl
Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[-] [kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2.500 150 500 2.500 150 500 2.500
zentrale Wärmeerzeugung 9
(über Heizungsanlage beheizter Speicher)

Konstanttemperatur-Kessel

8.1 Standard-Heizkessel als Gebläsekessel bis 1986 2,05 1,64 1,33 0 0 0 0,1 0,1 0,1
8.2 ab 1987 bis 1994 1,90 1,57 1,31 0 0 0 0,2 0,1 0,1
8.3 Standard-Heizkessel (ab 1995) ab 1995 1,71 1,46 1,26 0 0 0 0,2 0,1 0,1
NT-Kessel
9.1 Niedertemperatur- Heizkessel als Gebläsekessel bis 1986 1,30 1,23 1,18 0 0 0 0,1 0,1 0,1
9.2 ab 1987 bis 1994 1,31 1,23 1,17 0 0 0 0,2 0,1 0,1
9.3 Niedertemperatur-Heizkessel (ab 1995) ab 1995 1,19 1,15 1,12 0 0 0 0,2 0,1 0,1
Brennwert-Kessel
10.1 Brennwert-Kessel
(bis 1994)
bis 1986 1,24 1,17 1,13 0 0 0 0,1 0,1 0,1
10.2 ab 1987 bis 1994 1,25 1,17 1,12 0 0 0 0,2 0,1 0,1
10.3 Brennwert-Kessel
(ab 1995)
ab 1995 1,15 1,12 1,09 0 0 0 0,2 0,1 0,1
11 Brennwertkesselverbessert 10 ab 1999 1,13 1,10 1,07 0 0 0 0,2 0,1 0,1
12 Fern-/Nahwärme alle 1,14 1,14 1,14 0 0 0 0,4 0,4 0,4
13.1 Elektro-Wärmepumpe Außenluft, mit Heizstab
(Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 1994 0,44 0,44 0,44 0 0 0 0 0 0
13.2 ab 1995 0,41 0,41 0,41 0 0 0 0 0 0
14.1 Elektro-Wärmepumpe Erdreich, monovalent
(Elektrisch betriebene Sole/Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 1994 0,38 0,38 0,38 0 0 0 0,3 0,3 0,2
14.2 ab 1995 0,32 0,32 0,32 0 0 0 0,3 0,3 0,2
15.1 Elektro-Wärmepumpe Grundwasser, monovalent
(Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 1994 0,31 0,31 0,31 0 0 0 0,5 0,4 0,4
15.2 ab 1995 0,28 0,28 0,28 0 0 0 0,5 0,4 0,4
16.1 Elektro-Wärmepumpe Abluft (Elektrisch betriebene Abluft/ Wasser-Heizungswärmepumpe) ab 1979 bis 1994 0,33 0,33 0,33 0 0 0 0 0 0
16.2 ab 1995 0,30 0,30 0,30 0 0 0 0 0 0
17.1 Elektro-Warmwasserwärmepumpe Kellerluft (Sonstiges) ab 1979 bis 1994 0,41 0,41 0,41 0 0 0 0 0 0
17.2 ab 1995 0,38 0,38 0,38 0 0 0 0 0 0
18 zentraler Elektro-Speicher alle 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
19 direkt beheizter Trinkwarmwasserspeicher (Gas) 1,22 1,22 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
wohnungsweise Warmwasserversorgung ohne Zirkulation
20.1 Therme
(über Heizungsanlage beheizter Speicher, Niedertemperatur- Heizkessel als Umlaufwasserheizer)
bis 1994 1,32 1,32 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
0,2 0,2 keine
Angabe
20.2 ab 1995 1,32 1,32 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
0,2 0,2 keine
Angabe
21 Brennwerttherme
(über Heizungsanlage beheizter Speicher, Brennwertkessel
(ab 1995))
ab 1995 1,28 1,28 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
0,2 0,2 keine
Angabe
22 dezentraler Elektro-Speicher 8 alle 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
23 Elektro-Durchlauferhitzer 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
24.1 Gas-Durchlauferhitzer bis 1994 1,19 1,19 1,19 0 0 0 0 0 0
24.2 ab 1995 1,16 1,16 1,16 0 0 0 0 0 0
solargestützte Warmwasserbereitung von der Solaranlage bereitgestellte Wärme Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
25 Solare Trinkwasserbereitung alle 13,3 10,4 7,5 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
0,8 0,4 0,3

Tabelle 5: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Heizung nach Prozessbereichen - Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Übergabe Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
Nr. Bezeichnung Heizkreistemperatur 11 Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2.500 150 500 2.500
1 Zentralheizung, thermostatisch geregelt alle alle 3,3 3,3 3,3 0 0 0
2 Einzelfeuerstätte 12 keine 0 0 0 0 0 0
Prozessbereich
Verteilung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
Nr. Bezeichnung Heizkreistemperatur Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2.500 150 500 2.500
3.1 zentrale Verteilung 70/55 °C bis 1978 5 75,1 43,5 32,7 2,3 1,0 0,5
3.2 bis 1978, 13 nachträglich gedämmt 40,9 28,2 23,9 2,3 1,0 0,5
3.3 ab 1979 bis 1994 20,2 13,8 11,6 1,9 0,8 0,4
3.4 ab 1995 9,3 5,4 4,1 1,6 0,7 0,3
4.1 zentrale Verteilung 55/45 °C bis 1978 5 57,4 32,9 24,4 2,5 1,2 0,7
4.2 bis 1978, 13 nachträglich gedämmt 30,8 21,0 17,6 2,5 1,2 0,7
4.3 ab 1979 bis 1994 15,3 10,3 8,5 2,0 0,9 0,5
4.4 ab 1995 9,3 3,9 2,9 1,7 0,8 0,5
5.1 Wohnungsweise Verteilung 14 alle bis 1978 8,4 8,4 8,4 3,4 3,4 3,4
5.2 ab 1979 bis 1994 5,4 5,4 5,4 2,7 2,7 2,7
5.3 ab 1995 1,3 1,3 1,3 2,3 2,3 2,3
6 dezentrales System
(ohne Verteilung)
keine alle 0 0 0 0 0 0
Prozessbereich Speicherung Heizung 15 Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Nr. Bezeichnung Heizkreistemperatur Baualtersklasse Wärmeverluste 16 Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
7.1 El.-Zentralspeicher 70/55 °C bis 1994 (280 + 0,57 · VS)/AN 0,5 0,2 0,1
7.2 ab 1995 (210 + 0,43 · VS)/AN 0,4 0,2 0,1
7.3 55/45 °C bis 1994 (196 + 0,40 · VS)/AN 0,5 0,2 0,1
7.4 ab 1995 (147 + 0,30 · VS)/AN 0,4 0,2 0,1
8.1 Pufferspeicher El.-Wärmepumpe 55/45 °C bis 1994 (196 + 0,40 · VS)/AN 0,5 0,2 0,1
8.2 ab 1995 (147 + 0,30· · VS)/AN 0,4 0,2 0,1
9.1 Pufferspeicher für Festbrennstoffkessel 70/55 °C bis 1994 (280 + 0,57 · VS)/AN 0,5 0,2 0,1
9.2 ab 1995 (210 + 0,43 · VS)/AN 0,4 0,2 0,1
9.3 55/45 °C bis 1994 (196 + 0,40 · VS)/AN 0,5 0,2 0,1
9.4 ab 1995 (147 + 0,30 · VS)/AN 0,4 0,2 0,1
Prozessbereich Wärmeerzeugung Heizung Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-Aufwandszahl Hilfsenergiebedarf
[-] [kWh/(m2 · a)]
Nr. Bezeichnung Heizkreistemperatur Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2.500 150 500 2.500
zentrale Wärmeerzeugung 17
Konstanttemperatur-Kessel
10.1 Standard-Heizkessel als Gebläsekessel 70/55 °C bis 1986 1,47 1,36 1,28 1,2 0,5 0,2
10.2 1987 bis 1994 1,34 1,26 1,19 0,8 0,4 0,2
10.3 Standard-Heizkessel
(ab 1995)
ab 1995 1,33 1,23 1,16 0,7 0,4 0,2
NT-Kessel
11.1 Niedertemperatur-Heizkessel als Gebläsekessel 70/55 °C bis 1986 1,24 1,21 1,18 1,2 0,5 0,2
11.2 1987 bis 1994 1,19 1,15 1,13 0,8 0,4 0,2
11.3 Niedertemperatur-Heizkessel (ab 1995) ab 1995 1,14 1,11 1,09 0,7 0,4 0,2
Brennwert-Kessel
12.1 Brennwert-Kessel
(bis 1994)
70/55 °C bis 1986 1,11 1,09 1,07 1,2 0,5 0,2
12.2 1987 bis 1994 1,09 1,06 1,04 0,8 0,4 0,2
12.3 Brennwert-Kessel
(ab 1995)
ab 1995 1,07 1,05 1,04 0,7 0,4 0,2
13 Brennwertkesselverbessert 18 55/45 °C ab 1999 0,99 0,98 0,97 0,7 0,4 0,2
14 Fern-/Nahwärme alle alle 1,02 1,02 1,02 0 0 0
15.1 Elektro-Wärmepumpe, Außenluft 19
(Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C 1979 bis 1994 0,45 0,45 0,45 0 0 0
15.2 ab 1995 0,43 0,43 0,43 0 0 0
15.3 < 40 °C 20 1979 bis 1994 0,40 0,40 0,40 0 0 0
15.4 ab 1995 0,38 0,38 0,38 0 0 0
16.1 Elektro-Wärmepumpe, Erdreich 19
(Elektrisch betriebene Sole/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C 1979 bis 1994 0,36 0,36 0,36 1,2 1,0 0,9
16.2 ab 1995 0,30 0,30 0,30 1,2 1,0 0,9
16.3 < 40 °C 20 1979 bis 1994 0,32 0,32 0,32 1,2 1,0 0,9
16.4 ab 1995 0,27 0,27 0,27 1,2 1,0 0,9
17.1 Elektro-Wärmepumpe, Grundwasser 19
(Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C 1979 bis 1994 0,30 0,30 0,30 1,9 1,7 1,5
17.2 ab 1995 0,25 0,25 0,25 1,9 1,7 1,5
17.3 < 40 °C 20 1979 bis 1994 0,27 0,27 0,27 1,9 1,7 1,5
17.4 ab 1995 0,22 0,22 0,22 1,9 1,7 1,5
18.1 Elektro-Wärmepumpe, Abluft 21
(Elektrisch betriebene Abluft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C 1979 bis 1994 0,32 0,32 0,32 0 0 0
18.2 ab 1995 0,29 0,29 0,29 0 0 0
19 zentraler Elektro-Speicher/ Blockspeicher
(zentral elektrisch beheizte Wärmeerzeuger)
alle alle 1,02 1,02 keine Angabe 0 0 keine Angabe
wohnungszentrale Wärmeerzeuger
20.1 Therme
(Niedertemperatur-Heizkessel als Umlaufwasserheizer)
alle bis 1994 1,24 1,24 1,24 1,2 1,2 1,2
20.2 ab 1995 1,14 1,14 1,14 1,5 1,5 1,5
21 Brennwerttherme
(Brennwertkessel - ab 1995)
ab 1995 1,07 1,07 1,07 1,5 1,5 1,5
Einzelheizgeräte 22
22 Ölbefeuerte Einzelöfen alle 1,40 1,40 keine Angabe 0 0 keine Angabe
23 Kohlebefeuerter eiserner Ofen oder Kachelofen 1,60 1,60 keine Angabe 0 0 keine Angabe
24 Gasraumheizer, Außenwand-Gerät 1,47 1,47 keine Angabe 0 0 keine Angabe
25.1 Elektro-Nachtspeicherheizung
(Dezentrale Elektro-Speicherheizung)
bis 1994 1,12 1,12 keine Angabe 0 0 keine Angabe
25.2 ab 1995 1,05 1,05 keine Angabe 0 0 keine Angabe
26 Elektro-Direktheizgerät
(Dezentrales elektrisches Direktheizgerät)
alle 1,02 1,02 keine Angabe 0 0 keine Angabe

Tabelle 6: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Lüftung nach Prozessbereichen - Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Übergabe Lüftung

Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN

Wärmeverluste

Hilfsenergiebedarf

[kWh/(m2 · a)]

[kWh/(m2 · a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse

Nutzfläche [m2]

Nutzfläche [m2]

150

500

2.500

150

500

2.500

1 Wohnungslüftungsanlagen
mit Zulufttemperaturen < 20 ºC 23
alle 0 0
Prozessbereich
Verteilung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2.500 150 500 2.500
2.1 Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung bis 1989 0 4,0
2.2 ab 1990 bis 1994 0 2,7
2.3 ab 1995 0 1,3
Zu-, Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch Wärmeübertrager (WÜT)
ηWRG > 60 % 24 ...
3.1
  • innerhalb der thermischen Hülle
alle 0 0 0 * 0
3.21
  • außerhalb der thermischen Hülle im Dach
bis 1989 5,2 2,5 2,5 * 0
3.22 ab 1990 bis 1994 4,3 2,1 2,1 * 0
3.23 ab 1995 3,5 1,7 1,7 * 0
3.31
  • außerhalb der thermischen Hülle im Keller
bis 1989 1,5 0,7 0,7 * 0
3.32 ab 1990 bis 1994 1,2 0,6 0,6 * 0
3.33 ab 1995 1,0 0,5 0,5 * 0


Prozessbereich Wärmeerzeugung Lüftung Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift 25 Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2.500 150 500 2.500
4.1 Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung (Wärmegutschrift aus nx -0.05 h-1) vor 1989 3,7 0
4.2 ab 1990 bis 1994 3,3 0
4.3 ab 1995 3,0 0
Prozessbereich Wärmeerzeugung Lüftung Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift 26 Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)] [kWh/(m2 · a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2.500 150 500 2.500
5.1 Zu-, Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch
WÜT ηWRG > 60 %
(Wärmegutschrift aus na · (1 - ηV) bei na = 0,4 h-1)
bis 1989 16,7 5,3
5.2 ab 1990 bis 1994 15,2 3,3
5.3 ab 1995 13,5 2,2

*) Die angegebenen Werte dürfen nur angesetzt werden, wenn mit einem Lüftungsstrang maximal eine Nutzfläche von 500 m2 gelüftet wird.

4.3 Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen nach DIN V 4701-10 Beiblatt 1

Kennwerte für 78 ausgewählte, verbreitete Systemkombinationen lassen sich auch unmittelbar aus der DIN V 4701-10 Beiblatt 1:2007-02 entnehmen - hier jeweils Tabellen/Diagramme "Flächenbezogene Endenergie". Bei den dort angegebenen Werten handelt es sich um den Endenergiebedarf des Gebäudes insgesamt in Abhängigkeit von der Gebäudegröße und vom auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wärmebedarf des Gebäudes. Soweit die Systemkonfiguration einer bestehenden Anlage den jeweiligen Angaben im Beiblatt entspricht, dürfen im Anwendungsbereich dieser Bekanntmachung die tabellierten Werte aus dem Beiblatt vereinfachend unabhängig vom Alter der Anlagenkomponenten verwendet werden. Auf Grund des Wertebereichs der Tabellen im Beiblatt ist diese Vorgehensweise anwendbar, wenn der Wärmeschutz des Gebäudes nicht wesentlich schlechter ist als bei Gebäuden nach der Wärmeschutzverordnung 1995. Für die Berechnung des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs sind die Primärenergiefaktoren nach § 22 in Verbindung mit Anlage 4 GEG sowie die Maßgaben in § 22 GEG zu verwenden.

4.4 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599 - Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben entsprechend der Altersklasse den Tabellen 7 bis 10 entnommen werden.

Die Angaben in Spalte 6 der Tabellen 7 bis 10 dieser Bekanntmachung dienen der zusätzlichen Information über die unterschiedlichen in Betracht kommenden Ausführungen und können genutzt werden, um gegebenenfalls anhand einfacher Merkmale eine von den nach Spalten 3 bis 4 regelmäßig in den Gebäuden anzutreffenden Ausführungen abweichende Technik festzustellen und zu berücksichtigen.

Die Angaben zum Baualter beziehen sich auf das Baujahr des Gebäudes, soweit ein davon abweichendes Alter der Anlagenicht ausdrücklich festgestellt wurde. Für eine solche Feststellung des Alters von Anlagen bzw. Anlagenteilen ist in Zweifelsfällen die Typschildangabe maßgebend, auch wenn der Einbau in das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

Erläuterung zu den Tabellen:
* keine Angabe zur Vereinfachung, insbesondere wegen generell uneinheitlicher Ausführung in der Praxis; siehe auch jeweilige Hinweise in Spalte 6

EFH/ZFH Ein- und Zweifamilienhäuser
MFH Mehrfamilienhäuser

Tabelle 7: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungsanlagen - Berechnung nach DIN V 18599-5

Lfd. Nr. Anlagentechnik/Eigenschaft Regelmäßig vorzufindende EFH/ZFH Ausführung bei MFH Bezug auf
DIN V 18599:
2018-09
Merkmale/Identifikation/Kennwerte
1 2 3 4 5 6
Prozessbereich Erzeugung
1 Kessel bis 1986:

Standard-Gebläsekesse)

1987 bis 2009: NT-Gebläsekessel ab 2010: Brennwertkessel

bei Etagenheizung:

NT-Kessel, bei zentraler Wärmeerzeugung:
bis 2009:
NT-Gebläsekessel ab 2010:
Brennwertkessel

Teil 5 Abschnitt 6.5.4.3 Sind die Angaben auf dem Typenschild nicht verwertbar, ist eine Einordnung auch in Abhängigkeit vom Baualter des Heizkessels und von den unten genannten Merkmalen möglich.

Niedertemperatur (NT)-Gebläsekessel

  • Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
  • Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
  • Gebläsebrenner an Lüfterrad oder Lüftermotor zu erkennen
  • Norm-Nutzungsgrade ηk zwischen 89 % und 95 % (bezogen auf Heizwert Hi)
  • Abgasverlust in der Regel ≥ 5 %
  • Systemtemperaturen: ≥ 70/55 °C

Brennwertkessel

  • Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
  • Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
  • Durch Nutzung der Kondensationswärme im Abgas erhöht sich der Wirkungsgrad
  • Erkennungsmerkmal: Kondensatablauf
  • Norm-Nutzungsgrade ηk zwischen 102 % und 108 % (bezogen auf Heizwert Hi)
  • Systemtemperaturen: 55/45 °C (zum Teil bis 70/55 °C üblich)
2 Betriebsweise bei Mehrkesselanlagen nicht relevant Folgeschaltung (Vorrangschaltung) Teil 5 Abschnitt 6.5.4.2 Im Betrieb Folgeschaltung wird die erforderliche Heizleistung zunächst von einem Heizkessel erbracht. Ist die angeforderte Leistung höher als die zur Verfügung stehende, schaltet sich der nächste Heizkessel ein.
3 Wärmepumpen Luft/Wasser-Wärmepumpen (elektrisch angetrieben, Wärmequelle: Außenluft) - Teil 5 Abschnitt 6.5.3 Außenluft-Wärmepumpe mit Außenaufstellung, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe im Keller, meist niedertemperierte Heizflächen (≤ 55/45 °C).

Kein Kessel- oder Fernwärmeanschluss.

Antrieb Wärmepumpe überwiegend elektrisch.

4 Betriebsdaten Wärmepumpe Bivalenter Betrieb (Parallelbetrieb), integrierter Zusatzheizer, Heizgrenztemperatur: 15 °C, Bivalenztemperatur:
-2 °C
obere Temperaturgrenze für den Betrieb der Wärmepumpe:
55 °C
- Teil 5 Abschnitt 6.5.3.2.3, 6.5.3.2.8 Wärmepumpen, insbesondere mit Außenluft als Wärmequelle, werden häufig bivalent betrieben, das bedeutet, dass ein zweiter Wärmeerzeuger (in der Regel elektrischer Heizstab) einen Teil der Wärmebereitstellung übernimmt.

Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen werden meist monovalent betrieben.

Ist die Eingabe des Volumenstroms (Sekundärseite) in der Software erforderlich, kann dieser mit der Nennleistung der Wärmepumpe bei einer Temperaturdifferenz von 5 K bestimmt werden.

5 Fernwärme Art: Heißwasser über 110 °C bis 130 °C

Dämmklasse: Sekundärseite Klasse 1;
Primärseite Klasse 2.

Teil 5 Abschnitt 6.5.9 (Tabelle 62) Versorgung durch Fernwärme ist häufig in großen Ballungsgebieten und in der Nähe von Heizkraftwerken anzutreffen; oft auch bei großen Liegenschaften. Sie ist zu erkennen am nicht vorhandenen Heizkessel und vorhandener Übergabestation. Die Temperaturangabe bezieht sich auf die Primär-Vorlauftemperatur.

Dämmklassen der Fernwärme-Hausstation:

Rohre mit Außendurchmesser d1 ≤ 0,4 m

Dämmklasse 1: λ = 3,3 · d1 + 0,22 [W/(m K)]

Dämmklasse 2: λ = 2,6 · d1 + 0,20 [W/(m K)]

Rohre mit Außendurchmesser d1 > 0,4 m oder ebene Oberfläche

Dämmklasse 1: U = 1,17 W/(m2 K)
Dämmklasse 2: U = 0,88 W/(m2 K)

6 Nachtabsenkung/ -abschaltung Nachtabschaltung Nachtabsenkung Teil 5 Abschnitt 5.4.2 Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis sind die Standardnutzungsprofile nach DIN V 18599-10 zu verwenden.
Prozessbereich Verteilung
7 Systemtemperaturen 70/55 °C Teil 5 Abschnitt 5.3.1 Systemtemperaturen
  • sind die Haupt-Vorlauf- und Haupt-Rücklauftemperaturen im Heizungsnetz
  • sind abhängig von der Art der Wärmeerzeugung und der Wärmeverwendung
8 Verteilnetz Zweirohrnetz,
Netztyp:
Etagenringtyp
Zweirohrnetz,
Netztyp:
Steigestrangtyp
Teil 5 Abschnitt 6.3 Etagenringtyp:
  • Verteilung entlang des Gebäudeumfangs
  • wenige Steigestränge
  • lange Verteilebene (die waagerechte Ebene ab Erzeuger sowie die waagerechte Ebene aller Etagen)
  • kurze Anbindeleitungen

Etagenverteiler:

  • Verteilung über lokale Verteiler im Bodenaufbau
  • kurze Verteilebene - waagerechte Ebene ab Erzeuger
  • wenige Steigestränge
  • lange Anbindeleitungen - Rohre ab dem zentralen Verteil- und Sammelpunkt

Steigestrangtyp

  • Verteilung über Steigestränge an der Fassade
  • lange Verteilebene
  • viele Steigestränge
  • kurze Anbindeleitungen
9 Dämmung der Heizungsleitungen gedämmt (1980 bis 1995) Teil 5 Abschnitt 6.3.1.6
(Tabelle 27)
Für Heizungsanlagen, die ab 1995 gebaut wurden, kann für die Dämmung der Leitungen die Baualtersklasse "nach 1995" gewählt werden.
10 Überströmung Überströmventil, hydraulische Weiche oder druckloser Verteiler vorhanden Teil 5 Abschnitt 6.3.2.7
(GI. 67)
Überströmventile werden zwischen dem Haupt-Vorlauf und dem Haupt-Rücklauf eingesetzt; meistens zur Sicherstellung einer Mindestumlaufwassermenge am Wärmeerzeuger.
11 Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt Teil 5 Abschnitt 6.2.1
(Tabelle 9)
Von einem durchgeführten hydraulischen Abgleich kann ausgegangen werden bei
  • verschiedenen Einstellungen von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Rücklaufverschraubungen
  • einstellbaren Strangarmaturen
12 Dimensionierung Heizungspumpe nicht bedarfsausgelegt Teil 5 Abschnitt 6.3.2.3
13 Druckregelung der Heizungspumpe bis 1994
ungeregelt

ab 1995
konstantdruckgeregelt

Teil 5 Abschnitt 6.3.2.5
(Tabelle 28)
Pumpe ungeregelt:

einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschlusskasten

14 Integriertes Pumpenmanagement beim Wärmeerzeuger kein integriertes Pumpenmanagement Teil 5 Abschnitt 4.3.4 Ein integriertes Pumpenmanagement liegt vor, wenn eine regelungstechnische Kopplung der primären Heizungspumpe zum Brenner des Wärmeerzeugers vorhanden ist.
15 Intermittierender Pumpenbetrieb ja nein Teil 5 Abschnitt 6.3.2.6
(Gl. 66)
Ein intermittierender Pumpenbetrieb liegt vor, wenn die Pumpe außerhalb der Nutzungszeit mit eingeschränkter Leistung betrieben oder abgeschaltet wird.
16 Heizungspufferspeicher gas-/ölbetriebene Kessel, Fernwärme: nicht vorhanden Wärmepumpen, solare Heizungsunterstützung, Biomassekessel, KWK-Anlage: vorhanden Teil 5 Abschnitt 6.4 Heizungspufferspeicher werden eingesetzt, wenn die Betriebsweisen von Wärmeerzeuger und der restlichen Heizungsanlage (Verteilnetz und Verbraucher) nicht zusammenpassen oder um ein Takten des Wärmeerzeugers zu reduzieren. Einsatz finden sie bei Biomassekesseln oder Wärmepumpen sowie bei Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung.
Prozessbereich Übergabe
17 Art der Wärmeübergabe Heizkörper und Fußbodenheizung anteilig Heizkörper Teil 5 Abschnitt 6.2 In einem EFH sind gemischte Übergabekomponenten (z.B. Fußbodenheizung im Bad, restliche Räume mit Heizkörpern) häufig. Die einzelnen Übergabekomponenten sind dann flächenanteilig in der Berechnung zu berücksichtigen.
18 Raumtemperaturregelung P-Regler (zertifiziert) Teil 5 Abschnitt 6.2.2, 6.2.3 P-Regler (zertifiziert) entspricht einem Heizkörper-Thermostatventil mit einem CENCER- bzw. KEYMARK-Zeichen auf dem Thermostatkopf.

Tabelle 8: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Warmwasserversorgungsanlagen - Berechnung nach DIN V 18599-8

Lfd. Nr. Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende EFH/ZFH Ausführung bei MFH Bezug auf
DIN V 18599:

2018-09

Merkmale/Identifikation/Kennwerte
1 2 3 4 5 6
Prozessbereich Erzeugung
1 Gebäudezentrale Trinkwasserversorgung typisch Teil 8 Abschnitt 6.4.5, 6.4.12, 6.4.16 Bei der zentralen Versorgung sind alle Zapfstellen eines Gebäudes an ein gemeinsames Netz angeschlossen. Die Wärmebereitstellung erfolgt in der Regel durch einen zentralen Wärmeerzeuger.
1.1 Wärmeerzeuger über Wärmeerzeuger Heizung Teil 8 Abschnitt 6.4.5, 6.4.12, 6.4.16 Bei gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung erfolgt die Wärmebereitstellung in der Regel im Kombibetrieb über den Wärmeerzeuger Heizung. Gegebenenfalls ist Einbindung von Solarthermie möglich.
1.2 Solare Trinkwassererwärmung Flachkollektor - Teil 8 Abschnitt 6.4.2, 6.4.3, 6.4.4 Thermische Solaranlagen sind nur in Verbindung mit gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung möglich, sind häufiger im EFH-Bereich als bei Mehrfamilienhäusern anzutreffen und werden in der Regel nur zur Trinkwassererwärmung (keine Heizungsunterstützung) installiert.
2 Dezentrale und wohnungszentrale Wärmeerzeugung nicht üblich Elektro-Durchlauferhitzer, hydraulisch gesteuert Teil 8 Abschnitt 6.4.6 Dezentrale Trinkwassererwärmungs-Systeme versorgen einzelne Räume mit warmem Trinkwasser. Sie haben daher keine zentralen Verteilleitungen bzw. Zirkulationsleitungen. Bei einer wohnungszentralen Versorgung befindet sich der Wärmeerzeuger (z.B. ein Elektrospeicher oder ein Gas-Durchlauferhitzer) an einer zentralen Stelle in der Wohnung mit möglichst kurzen Stichleitungen zu den einzelnen Zapfstellen.
Prozessbereich Verteilung
3 Gebäudezentrale Trinkwarmwasserversorgung typisch Teil 8 Abschnitt 6.2.2 Die zentralen Trinkwarmwasser-Rohrnetze bestehen in der Regel aus einer horizontalen Verteilung (im Bestand oft im unbeheizten Bereich), die sich zwischen dem Wärmeerzeuger und den Steigleitungen befindet, den im beheizten Bereich liegenden Steigleitungen und den Stichleitungen, die eine Verbindung zwischen Steigleitung und Zapfstelle bilden.
3.1 Verteilnetz Netztyp I: Steigestrangtyp Teil 8 Abschnitt 6.2.2 Steigestrangtyp
  • eine Verteilebene waagerecht (mit Zirkulation)
  • mehrere Steigestränge (mit Zirkulation)
  • Anbindung vom Steigestrang kurz
  • typisch bei übereinander liegenden (gleichen) Einheiten
3.2 Zirkulation ja Teil 8 Abschnitt 6.2.2.3 Falls in einem EFH keine Zirkulation vorhanden ist oder ein selbstregelndes Temperaturhalteband zum Einsatz kommt, sind die berechneten Standardlängen für Steigestränge und horizontale Verteilleitungen zu prüfen und gegebenenfalls zu halbieren.
4 Dezentrale Trinkwassererwärmung nicht üblich möglich Teil 8 Abschnitt 6.2.3 Dezentrale Trinkwassererwärmung ist im Bereich der Mehrfamilienhäuser häufiger als bei Ein-/Zweifamilienhäusern anzutreffen.
4.1 Verteilnetz - Stichleitungen im beheizten Bereich, mehrere Zapfstellen in angrenzenden Räumen mit gemeinsamer Installationswand je Gerät Teil 8 Abschnitt 6.2.3.2 Ist die Anzahl der installierten Geräte nicht bekannt, entspricht die Anzahl der installierten Geräte der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes. Sofern die Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes nicht bekannt ist, ist je ANGF = 80 m2 mit jeweils einem Gerät zu rechnen.
4.2 Zirkulation - nein Teil 8 Abschnitt 6.2.3.2 Dezentrale und wohnungszentrale Trinkwarmwasser-Systeme werden immer ohne Zirkulation ausgeführt.
5 Dämmung der
Leitungen
gedämmt (1980 bis 1995) Teil 8 Abschnitt 6.2.1.2 (Tabelle 8) Für Heizungsanlagen, die ab 1995 gebaut wurden, kann für die Dämmung der Leitungen die Baualtersklasse "nach 1995" gewählt werden.
Prozessbereich Speicherung
6 Speicher Indirekt beheizter Speicher (1987 bis 1994), bei Solarthermie: bivalenter Speicher Teil 8 Abschnitt 6.3 Indirekt beheizte Trinkwarmwasserspeicher und bivalente Speicher kommen nur bei gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung zum Einsatz.
Prozessbereich Übergabe
7 Selbsttätige Regelung der Zapftemperatur nein Teil 8 Abschnitt 6.1 Von einer selbsttätigen Regelung der Zapftemperatur kann bei folgenden Einrichtungen ausgegangen werden:
  • Thermostatarmaturen (manuell einstellbar oder elektronisch gesteuert);
  • Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer (Einstellung der Wunschtemperatur am Gerät),

wenn diese mindestens bei Duschen oder bei Badewannen in Wohneinheiten ohne separate Dusche vorhanden sind.

Tabelle 9: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Lüftungsanlagen - Berechnung nach DIN V 18599-2 und DIN V 18599-6

Lfd. Nr. Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende EFH/ZFH Ausführung bei
MFH
Bezug auf
DIN V 18599:

2018-09

Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
1 2 3 4 5 6
Prozessbereich: Lüftungswärmesenken/-quellen
1 Lüftungssystem:
Freie Lüftung
typisch typisch DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3 Freie Lüftung liegt vor, wenn entweder keine Lüftungskomponenten (Luftdurchlässe, Luftleitungen, Lüftungsgeräte) vorhanden sind oder nur innenliegende Räume (Bäder, WCs) mit einer Entlüftung nach DIN 18017-3 gelüftet werden.
1.1 Infiltration ohne Dichtheitsprüfung DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.1 Ohne Dichtheitsprüfung (ab 1995 errichtet): n50 ≤ 4 h-1/q50 ≤ 6 m3/m2 h
Ohne Dichtheitsprüfung (bis 1994 errichtet): n50 ≤ 6 h-1/q50 ≤ 9 m3/m2 h
Mit Dichtheitsprüfung: n50 ≤ 2 h-1/q50 ≤ 3 m3/m2 h
1.2 Fensterlüftung mit Fensterlüften
(öffenbare Fenster)
DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.2 Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h-1
2 Lüftungssystem:
Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem
selten typisch
(zentral oder dezentral)
DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.3/ DIN V 18599-6 Abschnitt 5 Ein Abluftsystem liegt vor, wenn in den Wohnräumen in der Außenwand oder im Fenster Außenluftdurchlässe und in den Feuchträumen Luftleitungen und Luftdurchlässe (zentrales System) oder Luftleitungen und Lüftungsgeräte (dezentrales System) vorhanden sind.
2.1 Infiltration mit Dichtheitsprüfung DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.1 mit Dichtheitsprüfung: n50 ≤ 1 h-1/q50 ≤ 2 m3/m2 h
2.2 Fensterlüftung mit Fensterlüften (öffenbare Fenster) DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.2 Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h-1
Nutzungszeit tNutz = 24 h/d
2.3 Mechanische Lüftung Ganzjahresbetrieb ohne Bedarfsführung DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3/
DIN V 18599-6
Abschnitt 5
Anlagenluftwechsel nmech,SUP = 0 h-1 und nmech,ETA = 0,40 h-1
Anlagenbetriebszeit tv,mech = 24 h/d und Ganzjahresbetrieb
Zulufttemperatur = Außenlufttemperatur
3 Lüftungssystem:
Ventilatorgestützte Lüftung - Zu-/Abluftsystem
typisch
(zentral, keine Luftheizung)
selten DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3/
DIN V 18599-6
Abschnitt 5
Ein Zu-/Abluftsystem liegt vor, wenn in allen Räumen Luftleitungen und Luftdurchlässe (zentrales System) oder Lüftungsgeräte (dezentrales System) vorhanden sind.
3.1 Infiltration mit Dichtheitsprüfung DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.1 mit Dichtheitsprüfung: n50 ≤ 1 h-1/q50 ≤ 2 m3/m2 h
3.2 Fensterlüftung mit Fensterlüften (öffenbare Fenster) DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.2 Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h-1
Nutzungszeit tNutz = 24 h/d
3.3 Mechanische Lüftung Ganzjahresbetrieb ohne Bedarfsführung mit Wärmerückgewinnung DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.3/ DIN V 18599-6 Abschnitt 5 Anlagenluftwechsel nmech,SUP = 0,40 h-1 und nmech,ETA = 0,40 h-1
Anlagenbetriebszeit tV,mech = 24 h/d und Ganzjahresbetrieb
Zulufttemperatur = Funktion der Wärmerückgewinnung
Wärmebereitstellungsgrad (bis 1999 errichtet): ηt,unit = 0,54
Wärmebereitstellungsgrad (2000 bis 2009 errichtet): ηt,unit = 0,60
Wärmebereitstellungsgrad (ab 2010 errichtet): ηt,unit = 0,80
Prozessbereich Übergabe
4 Wärmeverluste
4.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
4.2/4.3 Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystem Zulufttemperatur < Raumtemperatur DIN V 18599-6 Abschnitt 6.2 mittlere Zulufttemperatur < Raumlufttemperatur und durchgehender Betrieb: Δθce = 0,0 K
5 Hilfsenergiebedarf
5.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
5.2/5.3 Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystem keine Einzelraum- und Zonenregler DIN V 18599-6 Abschnitt 6.3 Wrv,ce = 0 kWh
Prozessbereich Verteilung
6 Wärmeverluste
6.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
6.2 Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem Verteilung innerhalb der thermischen Hülle (ohne Wärmeverluste, da Zulufttemperatur < Raumtemperatur) DIN V 18599-6 Abschnitt 7.2 für Abluftanlagen ohne Wärmepumpe: Qrv,d = 0 kWh
6.3 Ventilatorgestützte Lüftung -
Zu-/Abluftsystem
Verteilung innerhalb der thermischen Hülle (ohne Wärmeverluste, da Zulufttemperatur < Raumtemperatur) DIN V 18599-6 Abschnitt 7.2 für Zu-/Abluftanlagen ohne Wärmepumpen: Qrv,d = 0 kWh
7 Hilfsenergiebedarf
7.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
7.2/

7.3

Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystem keine separaten Ventilatoren im Luftverteilnetz DIN V 18599-6 Abschnitt 7.3 Wrv,d = 0 kWh
Prozessbereich Speicherung
8 Wärmeverluste
8.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
8.2/8.3 Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystem keine Speicher DIN V 18599-6 Abschnitt 8.2 in Verbindung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe sind keine Speicher in Lüftungsgerät integriert: Qrv,s = 0 kWh
9 Hilfsenergiebedarf
9.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
9.2/9.3 Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-Abluftsystem keine separaten Umwälzpumpen DIN V 18599-6 Abschnitt 8.3 Wrv,s = 0 kWh
Prozessbereich Erzeugung
10 Wärmeverluste
10.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
10.2/

10.3

Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystem keine Wärmepumpe und kein Nachheizregister DIN V 18599-6 Abschnitt 9.2 Qrv, g = 0 kWh
11 Hilfsenergiebedarf
11.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
11.2 Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem ohne Wärmepumpe

ohne Wärmerückgewinnung Regelung in Lüftungsgerät integriert Baujahr bis 2009: AC-Ventilatoren Baujahr ab 2010: DC/EC-Ventilatoren zentrale oder dezentrale Systeme

DIN V 18599-6 Abschnitt 9.3 Wpre-h = Wre-h = Wpu = 0 kWh

Wc = 0 kWh

Ventilatoren und Regelung:

  • spezifische Leistungsaufnahme (zentrale Systeme):
    AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,30 W/(m3/h)
    AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,20 W/(m3/h)
    EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,10 W/(m3/h)
  • spezifische Leistungsaufnahme (dezentrale Systeme):
    AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,45 W/(m3/h)
    AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,35 W/(m3/h)
    EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,20 W/(m3/h)
11.3 Ventilatorgestützte Lüftung -

Zu-/Abluftsystem

mit Wärmerückgewinnung

ohne Wärmepumpe

ohne Luftheizung

kein Erdreich-Wärmeübertrager

kein Solar-Zuluft-Kollektor

Regelung in Lüftungsgerät integriert

Baujahr bis 2009: AC-Ventilatoren

Baujahr ab 2010: DC/EC-Ventilatoren

Frostschutz mit elektrischem Heizregister mit Einschaltpunkt

Frostschutzbetrieb ϑe < bis 6 °C

DIN V 18599-6 Abschnitt 9.3 Wre-h = Wpu = 0 kWh

Wc = 0 kWh

Ventilatoren und Regelung:

  • spezifische Leistungsaufnahme (zentrale Systeme):
    AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,65 W/(m3/h)
    AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,55 W/(m3/h)
    EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,35 W/(m3/h)
  • spezifische Leistungsaufnahme (dezentrale Systeme):
    AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,80 W/(m3/h)
    AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,70 W/(m3/h)
    EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,45 W/(m3/h)
zentrale Systeme zentrale oder dezentrale Systeme
12 Erzeugerwärmeabgabe
12.1 Freie Lüftung nicht relevant - -
12.2/

12.3

Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystem keine Wärmepumpe DIN V 18599-6 Abschnitt 9.4 Qrv,outg = 0 kWh

Tabelle 10: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Kälteanlagen - Berechnung nach DIN V 18599-6

Lfd. Nr. Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende EFH/ZFH Ausführung bei
MFH
Bezug auf
DIN V 18599:
2018-09
Merkmale/Identifikation/Kennwerte
1 2 3 4 5 6
Prozessbereich: Erzeugung
1 Kälteversorgung vorhanden? nein Teil 6 Abschnitt 1
Bild 4
Wohngebäude werden im Regelfall nicht anlagentechnisch gekühlt.

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z.B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z.B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.

6 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Ein Wohngebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (vgl. § 80 Absatz 3 Satz 3 und 4 GEG), wenn

  1. bei früheren Änderungen des Gebäudes eine Berechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt und dabei die Anforderungen des § 8 Absatz 2 der EnEV 2002/2004, des § 9 Absatz 1 der EnEV 2007, des § 9 Absatz 1 Satz 2 der EnEV 2009 bzw. EnEV 2013 oder des § 50 Absatz 1 Satz 1 GEG erfüllt wurden; dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen oder
  2. der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient j des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 11 dieser Bekanntmachung nicht überschreitet oder
  3. die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 12 dieser Bekanntmachung nicht überschreiten.

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von opaken Bauteilen sind dabei unter sinngemäßer Anwendung der Fußnoten zur Anlage 7 GEG zu ermitteln. Bei der Ermittlung von Wärmedurchgangskoeffizienten können überdies die Vereinfachungen gemäß Nummer 3 dieser Bekanntmachung (vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile) und die Tabelle 13 dieser Bekanntmachung verwendet werden.

Das Erreichen des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung 1977 gemäß Buchstabe c kann bei Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, für verschiedene seinerzeit gebräuchliche Ausführungen nach Tabelle 13 dieser Bekanntmachung festgestellt werden. Liegen bei einem Gebäude nach Tabelle 13

- für die Fassade (Außenwand und Fenster) eine der Konstruktionen in Zeile 3 bis 5 oder 6 Variante 2 vor oder im Fall der Grundrissform 3 auch eine der übrigen Konstruktionen der Zeilen 1 bis 6 vor und

- für das Dach, soweit es beheizte Räume direkt gegen Außenluft abgrenzt, eine der Konstruktionen in Zeile 7 vor, ansonsten für die oberste Geschossdecke die Konstruktion nach Zeile 8 vor und

- für die Decke gegen unbeheizte Kellerräume eine der Konstruktionen nach Zeile 9 bis 11 vor,

gilt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 als erreicht. In Spalte 3 der Tabelle 13 dieser Bekanntmachung ist jeweils der maximale U-Wert angegeben, der bei der Konstruktion unter den Voraussetzungen der Spalte 2 auftreten kann.

Tabelle 11: Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes

A/Ve
[m-1]
Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten jmax
[W/(m2 · K)]
≤ 0,24 1,40
0,30 1,24
0,40 1,09
0,50 0,99
0,60 0,93
0,70 0,88
0,80 0,85
0,90 0,82
1,00 0,80
1,10 0,78
≥ 1,20 0,77

Zwischenwerte für den Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten dürfen nach folgender Gleichung ermittelt werden:

Formel

Der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes ist wie folgt zu ermitteln:

Formel

mit

Ui Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils i in W/(m2 · K)
A Wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes in m2
Ai Wärmeübertragende Fläche des Bauteils i in m2
0 Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2 · K)
Ve Bruttogebäudevolumen in m3

Indizes

i Bauteilindex i
AW Außenwand an Außenluft grenzend
W Fenster (window)
D Dach, oberste Geschossdecke
G Grundfläche (Bodenfläche auf Erdreich, Kellerdecke zum unbeheizten Keller, erdberührte Wandflächen bei beheizten Räumen)
DL Deckenfläche nach unten gegen Außenluft
AB Beheizte Räume gegen Räume mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen (z.B. Lagerräume etc.)

Tabelle 12: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile

Lfd. Nr. Bauteil Umax 27, Umax
[W/(m2 · K)]
1a Fassade 1
(Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 1
UAW+W ≤ 1,45
1b Fassade 2
(Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 2
UAW+W ≤ 1,55
1c Fassade 3
(Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 3
UAW+W ≤ 1,75
2 oberste Geschossdecke, Dächer UD ≤ 0,45
3 Kellerdecken, Bauteile gegen unbeheizte Räume UG ≤ 0,80
4 Decke, Wände gegen Erdreich UG ≤ 0,90
5 Fenster Mindestens Doppel- oder Isolierverglasung

Abb. 1 bis 3: Grundrissformen zur Bestimmung der Höchstwerte für Fassaden nach Tabelle 12

Bild

Tabelle 13: Beispiele zur Unterschreitung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile nach Tabelle 12

Zeile

Bauteil

Aufbau des Bauteils


U 27
[W/(m2 · K)]

1

2

3

1 Beispielfassade 1
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
38 cm Vollziegel-Mauerwerk (1.800 kg/m3)
λ= 0,81 W/(m · K)
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)
Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk (Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine)
siehe Zeile 5

UAW+W = 1,73

2 Beispielfassade 2
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
30 cm Hochlochziegel-Mauerwerk (1.400 kg/m3)
λ= 0,58 W/(m · K)
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)
Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk (Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine) siehe Zeile 5

UAW+W = 1,65

3 Beispielfassade 3
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
24 cm Bimsstein-Mauerwerk
λ= 0,30 W/(m · K)
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)

UAW+W = 1,37

4 Beispielfassade 4
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
24 cm Porenbeton-Mauerwerk (700 kg/m3)
Blocksteine mit Normalmörtel
λ= 0,27 W/(m · K)
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)

UAW+W = 1,35

5 Beispielfassade 5
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
38 cm Kalksandstein-Mauerwerk (1.800 kg/m3)
λ= 0,81 W/(m · K)
mit äußerer Dämmschicht mit einer Dicke von 6 cm (λ= 0,04 W/(m · K))
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)
Bemerkung:
Ziegel- und Leichtbetonmauerwerke mit zusätzlicher Dämmung erreichen in der Regel noch kleinere U-Werte

UAW+W = 0,97

6 Beispielfassade 6
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand: zweischalig
2 cm Außenputz mit λ= 0,87 W/(m · K)
12 cm Mauerwerk mit λ= 0,68 W/(m · K)

Variante 1:
8 cm Luftschicht
R = 0,13 (m2 · K)/W

oder

Variante 2:
8 cm Dämmung
λ= 0,04 W/(m · K)
12 cm Mauerwerk mit λ= 0,68 W/(m · K)
1,5 cm Innenputz mit λ= 0,7 W/(m · K)
Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)

Variante 1:
UAW+W = 1,74
Variante 2:
UAW+W = 0,91

7 Steildach

Bild

Dacheindeckung
Dachlattung
Unterspannbahn

Variante 1:
Dämmung/zwischen den Sparren (z.B. 15 cm)
oder

Variante 2:
Aufdopplung des Sparrens bei zu geringem Hohlraum mit Dämmung (z.B. insgesamt 18 cm)
LuftdichtheitsschichtLattung
Gipskartonplatte 28

Variante 1:
UD = 0,25
Variante 2:
UD = 0,17

8 Oberste Geschossdecke

Bild

Spanplatte

Dämmstoff (8 cm)
Betondecke (14 cm)
Putzschicht (1,5 cm) 29

UD = 0,44

9 Kellerdecke - Beispiel 1

Bild

Bodenbelag (Linoleum, PVC oder Ähnliches)
Magnesit-Estrich (4 cm)
Mineralfasermatte (1,5 cm)
Betondecke (15 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)

UG = 0,53

10 Kellerdecke - Beispiel 2

Bild

Bodenbelag (Linoleum, PVC oder Ähnliches)
Asphalt-Estrich (2 cm)
Mineralfasermatte (1 cm)
Rippendecke mit Füllkörpern aus Bimsbeton und Aufbeton (19 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)

UG = 0,52

11 Kellerdecke - Beispiel 3

Bild

Hobeldielen
Kohleschlackefüllung
Gemauertes Kappengewölbe
Stahlträger
Zusätzlicher Dämmstoff (ca. 8 cm zur Ausfüllung der Kappen)

UG = 0,34

_____
1) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei nachträglich eingebauten Bauteilen). Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem das Bauteil gehört. Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

2) Siehe Fußnote 1 in Tabelle 2.

3) Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster

4) Kann nicht beurteilt werden, ob eine Zirkulation vorhanden ist, so ist bei einer zentralen Anlage vom Vorhandensein einer Zirkulation auszugehen.

5) Bestehende Unterschiede bezüglich der Verlegung ungedämmter Rohrleitungen - z.B. in gedämmten Außenwänden - können mit Hilfe von PAS 1027 berücksichtigt werden.

6) Nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Rechtsvorschrift versehen.

7) Die angegebenen Aufwandszahlen gehen von einer Aufstellung des befeuerten Speichers außerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche aus.

8) Gilt für das Gesamtgebäude bei Vorhandensein von Kleinspeichern in der Mehrzahl der Wohnungen; Werte können für alle elektrischen Speicher verwendet werden, die innerhalb der beheizten Hülle einzelne Entnahmestellen bis ganze Wohnungen versorgen und ganztags nachheizen.

9) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, oder Ähnliches) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

10) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Nummer 5.1.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.

11) Kann die Heizkreisauslegungstemperatur nicht ermittelt werden, so ist von 70/55 °C auszugehen.

12) Abweichend von der Norm wird bei Einzelöfen der Übergabeverlust zu Null gesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass hier die mittlere Raumtemperatur auf einem niedrigeren Temperaturniveau gehalten wird.

13) Nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Rechtsvorschrift versehen.

14) Angaben gelten bei wohnungszentraler Heizung.

15) Die nach den Näherungsformeln bestimmten Kennwerte gelten für direkt in den Heizkreis eingebundene Speicher mit Volumina von 400 bis 1.200 Liter bei Betrieb ausschließlich während der Heizperiode. Bei Pufferspeichern, die auch im Sommerhalbjahr betrieben werden (Auskopplung von Wärme für die Warmwasserbereitung) sind die Kennwerte zu verdoppeln.

16) Vs = Speichervolumen laut Typschild des Speichers. Verteilt sich das Gesamtvolumen in einer Anlage auf mehrere Pufferspeicher, so sind die Wärmeverluste für jeden Speicher einzeln zu bestimmen und zu summieren.

17) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, oder Ähnliches) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

18) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Nummer 5.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.

19) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequellen Außenluft, Erdreich und Grundwasser monoenergetisch (mit Zusatzheizeinsatz) betrieben, so erhöht sich die Aufwandszahl um 9 %.

20) Typisch für Heizkreise mit ausschließlich Fußbodenheizungen.

21) Heizungsunterstützung aus Abluftanlage.

22) Übergabe, Verteilung und Erzeugung sind in einem Wert zusammengefasst.

23) Wohnungslüftungsanlagen mit Ventilatoren ausschließlich im Zentralgerät (Berücksichtigung der Hilfsenergie im Prozessbereich "Wärmeerzeugung Lüftung").

24) Wohnungslüftungsanlagen mit Ventilatoren ausschließlich im Zentralgerät (Berücksichtigung der Hilfsenergie im Prozessbereich "Wärmeerzeugung Lüftung").

25) Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

26) Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

27) UAW+W: mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade (Außenwand + Fenster)

28) Bemerkung: Es ist eine Dämmung von mindestens 10 cm zwischen den Sparren notwendig, dies gilt ebenfalls für Auf- oder Untersparrendämmungen und für Flachdächer.

29) Bemerkung: Ungedämmte oberste Geschossdecken (Beton- als auch Holzdecken) können den Höchstwert nach Tabelle 12 nicht unterschreiten, eine Dämmung von 8 cm ist mindestens erforderlich.

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