|
EnVKZustVO - Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzzuständigkeitsverordnung
Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde sowie zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
- Schleswig-Holstein -
Vom 6. November 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 146 vom 14.11.2025 i.K.)
§ 1 Zuständige Behörde
Das Landesamt für Umwelt ist zuständige Behörde nach
§ 2 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen
Die Befugnis der Landesregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörden gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 EnVKG wird auf die für Umwelt zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
| ENDE | |