umwelt-online: Aktivität von Rückständen (6)
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E.2 Verbesserung der Repräsentativität durch einen erhöhten Stichprobenumfang oder durch die Verwendung von Mischproben

E.2.1 Erhöhung des Stichprobenumfangs

Für die in Abschnitt E.1.1 betrachtete Stichprobe {y}20 ergab sich, dass die Überwachungsgrenze von C = 1 mit der berechneten oberen Konfidenzgrenze von UL = E(n;P)= 1,929 nicht nachgewiesen wurde. Dies dürfte aber mit großer Wahrscheinlichkeit daran liegen, dass der Stichprobenumfang (n = 20) für die Grundgesamtheit zu klein war. Der in die Berechnung der oberen Konfidenzgrenze eingehende Konfidenzfaktor hatte einen Wert von B(n = 20; P = 0,95; σn = 1,359) ≅ 2,65. Er bringt zum Ausdruck, dass die Schätzung des Erwartungswertes der untersuchten Grundgesamtheit mit der Stichprobe {y}20 eine erhebliche statistische Unsicherheit aufweist.

Nimmt man an, dass die Schätzwerte μ n und σn und damit auch En(ML) den wahren Werten der Grundgesamtheit in etwa entsprechen, so kann man anhand der Abbildung Dia prognostizieren, in welchem Maße der Stichprobenumfang zum Nachweis der Einhaltung der Überwachungsgrenze C vergrößert werden sollte. Hierzu wäre eine Reduzierung des Konfidenzfaktors von 2,65 (s. o.) auf einen Wert von C/En(ML) = 1/0,727 ≅ 1,38 nötig. Nach Abbildung Dia wird dazu mit σn zwischen 1,3 und 1,4 ein Stichprobenumfang von n ≈ 100 prognostiziert. Die genauere Berechnung des Konfidenzfaktors mit der analytischen Näherung aus Abschnitt D.2 ergibt: B(n = 100; P = 0,95; σn = 1,36) ≅ 1,42.

Für die Grundgesamtheit (E1) wurden dementsprechend 80 weitere zufällige Werte simuliert. Die zusammen mit den 20 Werten von Tabelle E1 resultierende Stichprobe {y}100 enthält Tabelle E5. Der Q-Q-Plot dieser 100 Daten ist in Abbildung E8 dargestellt.

Zur vereinfachten Schätzung der oberen Konfidenzgrenze ULr resultiert nach Gl. (12) die Prüfgröße

Gemäß Tabelle 3 und Gl. (13) ist y<83> = 1,199 ein einfacher Schätzer zur oberen Konfidenzgrenze UL des Erwartungswertes. Da mit diesem Wert die relevante Überwachungsgrenze überschritten wird, ist eine genauere Berechnung der oberen Konfidenzgrenze erforderlich.

In Tabelle E6 sind die zur Stichprobe {y}100 aus Tabelle E5 berechneten statistischen Kenngrößen zusammengestellt. Hierzu ergeben sich folgende Feststellungen:

Tabelle E5: Einzelwerte y der zufälligen Stichprobe {y}100 der Lognormalverteilung (E1); die 20 Werte der ursprünglichen Stichprobe {y}20 aus Tabelle E1 sind fett markiert

i y i y i y i y i y
1 0,011 21 0,089 41 0,206 61 0,407 81 1,122
2 0,018 22 0,094 42 0,210 62 0,417 82 1,158
3 0,029 23 0,097 43 0,232 63 0,420 83 1,199
4 0,030 24 0,100 44 0,234 64 0,434 84 1,248
5 0,033 25 0,104 45 0,237 65 0,461 85 1,261
6 0,034 26 0,110 46 0,238 66 0,464 86 1,299
7 0,035 27 0,114 47 0,268 67 0,489 87 1,316
8 0,035 28 0,115 48 0,304 68 0,555 88 1,454
9 0,054 29 0,115 49 0,305 69 0,618 89 1,501
10 0,057 30 0,115 50 0,307 70 0,626 90 1,727
11 0,059 31 0,117 51 0,313 71 0,638 91 1,816
12 0,061 32 0,151 52 0,314 72 0,690 92 1,878
13 0,066 33 0,155 53 0,326 73 0,694 93 1,934
14 0,066 34 0,156 54 0,333 74 0,738 94 1,961
15 0,070 35 0,165 55 0,333 75 0,746 95 2,143
16 0,078 36 0,166 56 0,334 76 0,804 96 2,179
17 0,078 37 0,185 57 0,338 77 0,817 97 2,501
18 0,081 38 0,192 58 0,360 78 0,833 98 3,784
19 0,087 39 0,194 59 0,367 79 0,842 99 4,632
20 0,087 40 0,204 60 0,391 80 0,897 100 7,301

E.2.2 Verwendung von Mischproben

Wenn die zu bewertende Grundgesamtheit eine sehr langschwänzige Lognormalverteilung darstellt (große Werte des Parameters σ), so verbleiben selbst bei sehr großen Stichprobenumfängen ggf. erhebliche statistische Unsicherheiten der Schätzung des Erwartungswertes, welche durch die Konfidenzfaktoren B(n; P; σn) und B(n; 1-P; σn) für die obere bzw. untere Konfidenzgrenze der Schätzung des Erwartungswertes charakterisiert werden.

Um für Rückstände mit sehr großer Heterogenität/Variabilität der spezifischen Aktivität trotzdem mit einem verhältnismäßigen Aufwand die Einhaltung von Überwachungsgrenzen bzw. des Dosisrichtwerts nachweisen zu können, besteht die Möglichkeit der Nutzung von Mischproben (siehe Abbildung 1).

Zur Verdeutlichung der mit dieser Vorgehensweise verbundenen Effekte wird für die Lognormalverteilung Gl. (E1) eine aus 20 Mischproben bestehende Stichprobe {z}20 betrachtet. Die einzelnen Werte z; dieser Mischprobe wurden durch zufällige Auswahl - ohne Zurücklegung - von je 5 Werten der Stichprobe {y}100 aus Tabelle E5 über deren Mittelwert berechnet. Die Tabelle E7 enthält die nach der Größe geordneten 20 Werte z dieser "Stichprobe von Mischproben".

Die Abbildungen E9 und E10 zeigen die Q-Q-Plots zu den Annahmen einer normalen bzw. einer lognormalen Verteilung der Stichprobe {z}20 von Tabelle E7. Da R2(Ln) mit einem Wert von 0,979 deutlich größer ist als R2(N) mit 0,861, sind weiterhin die für lognormale Verteilungen gültigen Formeln zur Berechnung der oberen Konfidenzgrenze zum Erwartungswert anzuwenden (siehe Teilschema Punkt 3; Abbildung 2). Es sei jedoch vermerkt, dass sich im Vergleich zur einfachen Stichprobe {y}20 aus Tabelle E1 der Wert von R2(N) bereits deutlich vergrößert hat.

Zur vereinfachten Schätzung der oberen Konfidenzgrenze UL resultiert nach Gl. (12) die Prüfgröße

 

Gemäß Tabelle 2 und Gl. (13) ist z<17> = 0,870 ein einfacher Schätzer zur oberen Konfidenzgrenze UL des Erwartungswertes. Da mit diesem Wert die relevante Überwachungsgrenze unterschritten wird, könnte auf eine genaue Berechnung der oberen Konfidenzgrenze verzichtet werden. Die weiteren Berechnungen erfolgen hier aus methodischen Gründen. In den Abbildungen E11 und E12 ist hierzu die Schätzung des konstanten Untergrundwertes c der Stichprobe {z}20 dargestellt.

Tabelle E6: Statistische Kennwerte zur Stichprobe (y}100 aus Tabelle E5 (n = 100; P = 0,95)

c μn σn G1 Gn gn;α=0,01 E n(AM) En(ML) E(n;1-P) E(n;P)
0 -1,234 1,323 2,4 75 2,435 3,600 0,658 0,698 0,531 0,978

Tabelle E7: Einzelwerte z, der Stichprobe {z}20 von Mischproben aus je fünf zufällig, ohne Zurücklegung ausgewählten Einzelproben der Stichprobe {y}100 aus Tabelle E5

i z i z i z i z
1 0,213 6 0,370 11 0,652 16 0,802
2 0,216 7 0,417 12 0,666 17 0,870
3 0,304 8 0,443 13 0,677 18 1,089
4 0,315 9 0,535 14 0,688 19 1,510
5 0,337 10 0,574 15 0,746 20 1,727

Abbildung E8: Q-Q-Plot der Logarithmen x = ln(y) der Stichprobe {y}100 aus Tabelle E5

 

Abbildung E9: Q-Q-Plot für die Stichprobe {z}20 aus Tabelle E7 (Test auf Normalverteilung)

 

Abbildung E10: Q-Q-Plot für die Logarithmen x = ln(z) der Stichprobe {z}20 aus Tabelle E7

 

Abbildung E11: Schätzung des Untergrundwertes cR für die Stichprobe {z}20 aus Tabelle E7

 

Abbildung E12: Schätzung des Untergrundwertes cS für die Stichprobe {z}20 aus Tabelle E7

 

Tabelle E8: Statistische Kennwerte zur Stichprobe Gl. (E4) (P = 0,95)

na c μ n σ n G1 Gn gn;α=0,01 E n(AM) En(ML) c+E(n;1-P) c+E(n;P)
0 0 -0,579 0,578 1,673 1,947 2,884 0,658 0,662* 0,533* 0,871*
0 0,047 -0,684 0,639 1,741 1,884 2,884 0,658 0,666 0,533 0,892
*) berechnet unter der falschen Annahme c = 0

Abbildung E13: Messwerte (n = 270) zur spezifischen U-238- und Ra-226-Aktivität einer Halde

 

Gemäß Gl. (C40) wird für den Untergrund der Mittelwert der beiden Schätzungen angesetzt:

Durch die Mischung von Einzelproben entsteht (technisch) ein konstanter Untergrund c, der in den ursprünglichen Einzelwerten nicht enthalten war.

In Tabelle E8 sind die Ergebnisse der Parameterschätzung sowie der Berechnung der Punktschätzer En(AM)und En(ML) und der Konfidenzgrenzen des Erwartungswertes zum Vertrauensniveau P = 0,95 zusammengestellt, wobei in den drei letzten Spalten jeweils der Wert c des konstanten Untergrundes zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse hinzugefügt wurde, so dass bereits die Werte für PL, LL bzw. UL angegeben sind; siehe Gl. (24) und (29). Die in der zweiten Zeile angegebenen Werte wurden unter der falschen Annahme berechnet, dass die aus Mischproben bestehende Stichprobe aus Tabelle E7 keinen konstanten Untergrund enthält.

Vergleicht man die statistischen Kennwerte in der letzten Zeile von Tabelle E8 mit den Angaben von Tabelle E6, so ergeben sich drei wichtige Feststellungen:

Dieses Beispiel veranschaulicht, dass auf der Basis von Stichproben, die aus Mischproben bestehen, für Rückstände mit einer relativ breiten Verteilung der spezifischen Aktivität ein Nachweis der Einhaltung von Überwachungsgrenzen nach StrlSchV Anlage XII Teil B zur Beseitigung bzw. Verwertung der Rückstände mit einem verringerten Aufwand möglich ist.

E.3 Auswertung von Messwerten zur Beprobung einer Bergbauhalde

Die Abbildung E13 zeigt die Analysenwerte von 270 Proben zur spezifischen U-238- und Ra-226-Aktivität des Materials einer Bergbauhalde. Der Abbildung E13 kann entnommen werden, dass im Trend für Ra-226 etwas höhere Aktivitäten vorliegen als für U-238, so dass die Datenauswertung und nachfolgenden Berechnungen von Konfidenzgrenzen des Erwartungswertes auf die Messwerte für Ra-226 beschränkt werden können. Diese Stichprobe sei mit {z)270 bezeichnet.

E.3.1 Berechnungen der Konfidenzgrenzen zum Erwartungswert der Stichprobe {z}270

In Abbildung E14 ist der Q-Q-Plot für die Logarithmen zur Stichprobe {z}270 dargestellt. Danach ist zu vermuten, dass in den Messwerten ein konstanter Untergrund enthalten ist. Der maximale Stichprobenwert zur Ra-226-Aktivität von 19,8 Bq/g könnte ein Ausreißer sein. Dieser Messwert ist allerdings plausibel, weil die für diese Probe gemessene spezifische U-238-Aktivität von 13 Bq/g gut zum Extremwert der Ra-226-Aktivität korreliert (siehe Abbildung E13).

Die Schätzung des Untergrundwertes ist in den Abbildungen E15 und E16 dargestellt. Gemäß Gl. (C40) wird für den Untergrund der Mittelwert der beiden Schätzungen angesetzt:

In Tabelle E9 sind die Ergebnisse der Parameterschätzung sowie der Berechnung der Punktschätzer En(AM) und En(ML) und der Konfidenzgrenzen des Erwartungswertes zum Vertrauensniveau P = 0,95 zusammengestellt, wobei in den drei letzten Spalten jeweils der Wert c des konstanten Untergrundes zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse hinzugefügt wurde, so dass bereits die Werte für PL, LL bzw. ULr angegeben sind; siehe Gl. (24) und (29). Die in der zweiten Zeile angegebenen Werte wurden mit der falschen Annahme berechnet, dass die Stichprobe {z}270 keinen Untergrund enthält.

Während der obere Extremwert unter der Annahme c = 0 als Ausreißer klassifiziert würde, ist dies nach Separation des Untergrundwertes bei der vorgegebenen Irrtumswahrscheinlichkeit für den GRUBBS-Test von σ = 0,01 nicht mehr der Fall. Die nach Abbildung 2 empfohlene Reihenfolge der Separation von Störungen kann - wie hier gezeigt - durchaus wichtig sein.

Abbildung E14: Q-Q-Plot der Logarithmen x<1> = ln(z<1>) zur Stichprobe {z}270 aus Abb. E13

Tabelle E9: Statistische Kennwerte zur Stichprobe {z}270 (n = 270; P = 0,95)

na c μ n σ n G1 Gn gn;α=0,01 E n(AM) En(ML) c+E(n;1-P) c+E(n;P)
0 0 -1,360 0,947 1,728 4,590 3,907 0,474 0,402* 0,3601 0,4531
0 0,039 -1,645 1,199 2,390 3,861 3,907 0,474 0,435 0,380 0,507
*) berechnet unter der falschen Annahme c = 0

Abbildung E15: Schätzung des Untergrundwertes cR zur Stichprobe {z}270 aus Abbildung E13

 

Abbildung E16: Schätzung des Untergrundwertes cS zur Stichprobe {z}270 aus Abbildung E13

 

E.3.2 Berechnungen der Konfidenzgrenzen zum Erwartungswert für eine aus der Stichprobe {z}270 simulierte Mischprobe {z}27

Abschließend sollen anhand der Stichprobe {z}270 aus Abbildung E13 die Auswirkungen einer Nutzung von Mischproben veranschaulicht werden. Hierzu wurden durch eine zufällige Auswahl von jeweils 10 Werten der Stichprobe {y}270 über deren Mittelwerte "Mischproben" berechnet. Die Werte der so erzeugten Stichprobe {z}27 sind in der Tabelle E10 zusammengestellt. Der Q-Q-Plot für die Logarithmen dieser Stichprobe ist in Abbildung E17 dargestellt. Die Abbildungen E18 und E19 zeigen die Ergebnisse zur Schätzung des Untergrundwertes.

Zur Festlegung der Verteilungsart (siehe Teilschema in Abbildung 2, Punkt 3) sei vermerkt, dass trotz der relativ großen Anzahl von je 10 Einzelproben, die zur Erzeugung der Mischproben genutzt wurden, das Bestimmtheitsmaß R2(N) für die Annahme einer Normalverteilung mit einem Wert von 0,523 wesentlich kleiner ist als der aus Abbildung E17 ersichtliche Wert von R2(Ln) = 0,881.

Aus der Abbildung E17 gewinnt man zunächst den Eindruck, dass die Messwerte nicht nur einen konstanten Untergrund enthalten, sondern dass der maximale Stichprobenwert von z<27> = 2,229 ein Ausreißer sein könnte. Nach Abzug des Untergrundwertes

Tabelle E10: Einzelwerte z der Stichprobe {z}27 von Mischproben aus je zehn zufällig, ohne Zurücklegung ausgewählten Einzelproben der Stichprobe {y}270 von Abb. E13

i z i z i z
1 0,205 10 0,331 19 0,452
2 0,224 11 0,352 20 0,498
3 0,230 12 0,372 21 0,524
4 0,244 13 0,388 22 0,530
5 0,269 14 0,391 23 0,570
6 0,269 15 0,394 24 0,623
7 0,289 16 0,414 25 0,670
8 0,290 17 0,425 26 0,835
9 0,323 18 0,448 27 2,229

Abbildung E17: Q-Q-Plot der Logarithmen x = ln(z) zur Stichprobe {z}27 aus Tabelle E10

 

Abbildung E18: Schätzung des Untergrundwertes cR für die Stichprobe {z}27 aus Tabelle E10

 

Abbildung E19: Schätzung des Untergrundwertes cS für die Stichprobe {z}27 aus Tabelle E10

 

Abbildung E20: Q-Q-Plot der Logarithmen x = ln(z- c) zur Stichprobe {z}27 aus Tabelle E10

 

Tabelle E11: Statistische Kennwerte zur Stichprobe {z}27 aus Tabelle E10 (n = 27; P = 0,95)

na c μ n σ n G1 Gn gn;α=0,01 E n(AM) En(ML) c+E(n;1-P) c+E(n;P)
0 0 -0,899 0,491 1,396 3,464 3,049 0,474 0,459* 0,392* 0,552*
0 0,18 -1,654 0,916 2,222 2,589 3,049 0,474 0,471 0,393 0,626
*) berechnet unter der falschen Annahme c = 0

ergibt sich jedoch mit Abbildung E20 ein völlig anderer Eindruck bzgl. möglicher Ausreißer, wobei jetzt auch ein deutlich größerer Wert des Bestimmtheitsmaßes von R2(Ln) = 0,971 erreicht wird. In Tabelle E11 sind die Ergebnisse der Parameterschätzung sowie der Berechnung der Punktschätzer En(AM) und En(ML) und der Konfidenzgrenzen des Erwartungswertes (Vertrauensniveau P = 0,95) analog zu Tabelle E9 zusammengefasst. Nach der Separation des Untergrundes ist der Maximalwert nicht mehr als Ausreißer anzusehen.

 

.

 Koeffizienten zur Berechnung von Konfidenzgrenzen des Erwartungswertes zum Vertrauensniveau P = 0,90 Anhang F

Zur vereinfachten Schätzung bzw. genaueren Berechnung von Konfidenzgrenzen des Erwartungswertes normal sowie lognormal verteilter Zufallsgrößen enthalten die Anhänge B bzw. D neben den hierfür abgeleiteten Beziehungen die erforderlichen Koeffizienten für den Fall, dass ein Vertrauensniveau von P = 0,95 eingehalten werden soll. Dieses Vertrauensniveau sollte nach der vorliegenden Empfehlung zur Ermittlung repräsentativer Werte der spezifischen Aktivität im Zusammenhang mit dem Nachweis der Einhaltung von Überwachungsgrenzen bzw. des Dosisrichtwertes nach §§ 97, 98 StrlSchV zugrunde gelegt werden .

DA für andere Anwendungen der Methodik auch ein geringeres Vertrauensniveau von Interesse sein kann, werden im vorliegenden Anhang die Werte der diversen Koeffizienten für ein Vertrauensniveau von P = 0,90 angegeben. Die Tabellen F1 bis F3 enthalten hierzu - analog zu den Tabellen B1 bis B3 - die für vereinfachte Schätzungen der oberen

Konfidenzgrenzen des Erwartungswertes benötigten Koeffizienten für die Fälle normal (Tabelle F1) und lognormal (Tabellen F2 und F3) verteilter Größen.

Die Tabelle F4 enthält (analog zur Tabelle D1) die zur Berechnung von oberen bzw. unteren Konfidenzgrenzen des Erwartungswerts einer normal verteilten Zufallsgröße nach Gleichung (D13) benötigten Perzentile tn-1;P der t-Verteilung zum Vertrauensniveau P = 0,90.

Zur Schätzung von Konfidenzgrenzen des Erwartungswertes von lognormal verteilten Größen nach Gleichung (D14) sind die Konfidenzfaktoren B(n; P; σn) und B(n; 1-P; σn) zum Vertrauensniveau P = 0,90 in den Abbildungen F1 bzw. F2 dargestellt. Für eine gute Vergleichbarkeit wurde in diesen Abbildungen die gleiche Skalierung verwendet, wie in den Abbildungen D1 und D2 für die dort dargestellten Konfidenzfaktoren zum Vertrauensniveau P = 0,95.

Für die genauere Berechnung der Konfidenzfaktoren zum Vertrauensniveau P = 0,90 mit Hilfe der polynomialen Approximationen der Gleichungen (D17) bis (D20) sind in den Tabellen F5 bis F7 (analog zu den Tabelle D2 bis D4) die hierfür benötigen Koeffizienten zusammengestellt.

Tabelle F1: Ordnungszahlen k und Wichtungskoeffizienten A zur vereinfachten Schätzung von oberen Konfidenzgrenzen für den Erwartungswert einer normalverteilten Zufallsgröße X nach G. (B12); Stichprobenumfänge n = 6(2)30(10)100; P = 0,90

n k a n k a n k a n k a
6 5 0,967 16 11 0,959 26 16 0,289 60 35 0,582
8 6 0,790 18 12 0,835 28 17 0,143 70 40 0,163
10 7 0,588 20 13 0,705 30 19 0,997 80 46 0,796
12 8 0,373 22 14 0,570 40 22 0,504 90 51 0,458
14 9 0,150 24 15 0,431 50 30 0,978 100 56 0,108

Tabelle F2: Kritische Werte Sn;i und Perzentile k(n-1)/n der Standardnormalverteilung zur einfachen Schätzung von oberen Konfidenzgrenzen zum Erwartungswert E gemäß Abschnitt B.3; Stichprobenumfänge n = 6(2)30; P = 0,90

i \ n 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30
0 0,60 0,94 1,22 1,44 1,63 1,79 1,93 2,05 2,16 2,25 2,34 2,43 2,50
1 - 0,35 0,64 0,88 1,08 1,25 1,39 1,52 1,63 1,74 1,83 1,92 1,99
2 - - 0,21 0,47 0,69 0,87 1,03 1,16 1,29 1,39 1,49 1,58 1,67
3 - - - 0,11 0,36 0,56 0,73 0,88 1,01 1,12 1,23 1,32 1,41
4 - - - - 0,04 0,27 0,46 0,62 0,76 0,88 1,00 1,10 1,19
5 - - - - - - 0,20 0,38 0,53 0,67 0,79 0,89 0,99
6 - - - - - - - 0,15 0,32 0,47 0,59 0,71 0,81
7 - - - - - - - - 0,11 0,27 0,41 0,53 0,64
8 - - - - - - - - - 0,07 0,23 0,36 0,48
9 - - - - - - - - - - 0,04 0,19 0,32
10 - - - - - - - - - - - 0,02 0,16
k(n-1)/n 0,967 1,150 1,282 1,383 1,465 1,534 1,593 1,645 1,691 1,732 1,769 1,803 1,834

Tabelle F3: Kritische Werte Sn;i und Perzentile k(n-1)/n der Standardnormalverteilung zur einfachen Schätzung oberer Konfidenzgrenzen zum Erwartungswert E gemäß Abschnitt B.3; Stichprobenumfänge n = 10(10)100; P = 0,90

i \ n 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
0 1,22 2,05 2,50 2,80 3,03 3,23 3,38 3,52 3,64 3,75
1 0,64 1,52 1,99 2,31 2,55 2,75 2,92 3,06 3,18 3,29
2 0,21 1,16 1,67 2,00 2,25 2,46 2,62 2,77 2,89 3,00
3 - 0,88 1,41 1,76 2,01 2,23 2,40 2,55 2,68 2,79
4 - 0,62 1,19 1,55 1,82 2,04 2,22 2,37 2,50 2,62
5 - 0,38 0,99 1,37 1,65 1,88 2,06 2,21 2,35 2,47
6 - 0,15 0,81 1,21 1,50 1,74 1,92 2,08 2,22 2,34
7 - - 0,64 1,06 1,36 1,60 1,80 1,96 2,10 2,22
8 - - 0,48 0,92 1,24 1,48 1,68 1,85 1,99 2,11
9 - - 0,32 0,79 1,12 1,37 1,57 1,74 1,89 2,02
10 - - 0,16 0,66 1,00 1,26 1,47 1,64 1,79 1,92
11 - - - 0,54 0,89 1,16 1,38 1,55 1,70 1,84
12 - - - 0,42 0,79 1,07 1,28 1,47 1,62 1,76
13 - - - 0,29 0,68 0,97 1,20 1,38 1,54 1,68
14 - - - 0,17 0,58 0,88 1,11 1,30 1,46 1,60
15 - - - 0,05 0,48 0,79 1,03 1,23 1,39 1,53
16 - - - - 0,38 0,71 0,95 1,15 1,32 1,47
17 - - - - 0,29 0,62 0,88 1,08 1,25 1,40
18 - - - - 0,19 0,54 0,80 1,01 1,18 1,34
19 - - - - 0,09 0,46 0,73 0,94 1,12 1,27
20 - - - - - 0,38 0,65 0,87 1,06 1,21
21 - - - - - 0,29 0,58 0,81 0,99 1,15
22 - - - - - 0,21 0,51 0,74 0,93 1,10
23 - - - - - 0,13 0,44 0,68 0,87 1,04
24 - - - - - 0,05 0,37 0,61 0,81 0,98
25 - - - - - - 0,30 0,55 0,76 0,93
26 - - - - - - 0,23 0,49 0,70 0,87
27 - - - - - - 0,16 0,43 0,64 0,82
28 - - - - - - 0,09 0,37 0,59 0,77
29 - - - - - - 0,02 0,30 0,53 0,72
30 - - - - - - - 0,24 0,48 0,67
31 - - - - - - - 0,18 0,42 0,62
32 - - - - - - - 0,12 0,37 0,57
33 - - -- - - - - 0,06 0,31 0,52
34 - - - - - - - - 0,26 0,47
35 - - - - - - - - 0,20 0,42
36 - - - - - - - - 0,15 0,37
37 - - - - - - - - 0,09 0,32
38 - - - - - - - - 0,04 0,27
38 - - - - - - - - - 0,22
40 - - - - - - - - - 0,17
41 - - - - - - - - - 0,12
42 - - - - - - - - - 0,07
43 - - - - - - - - - 0,03
k(n-1)/n 1,282 1,645 1,834 1,960 2,054 2,128 2,189 2,241 2,287 2,326


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