Prüfung einer medizinisch fernbedienten, automatisch betriebenen Afterloading - Vorrichtung
Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Vom 13.10.2004
(GMBl. 2004 Nr. 55 - 57 S. 1091)
- RdSchr. d. BMU v. 13.10.2004 - RS II 3 - 15240/1 -
P r ü f b e r i c h t N r.:
über die Überprüfung einer medizinischen fernbedienten, automatisch betriebenen Afterloading - Vorrichtung auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz
| Prüfungsanlass: | [ ] | Sachverständigenprüfung nach § 66 Abs. 2 StrlSchV |
| [ ] | Prüfung nach Genehmigungsauflage | |
| [ ] | Prüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen |
| Bezeichnung der Bestrahlungsvorrichtung: | ................................................ |
| Betreiber: | ................................................ |
| Tag der Prüfung: | ................................................ |
| Sachverständiger: | ................................................ |
| Strahlenschutzverantwortlicher (§ 31 Abs. 1 StrlSchV) | ................................................ |
| Strahlenschutzbeauftragte (nach Auskunft) (§ 31 Abs. 2 StrlSchV) | |
für den medizinischen Bereich (einschl. Vertreter) : | ................................................ |
für den physikalisch-technischen Bereich (einschl. Vertreter) : | ................................................ |
| Auskünfte bei der Prüfung erteilten | |
von Seiten des Betreibers: | ................................................ |
von Seiten der Servicefirma: | ................................................ |
| Die Bestrahlungsvorrichtung bediente: | ................................................ |
Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)
Verwendete Unterlagen: (möglichst eindeutige Identifikation):
| [ ] | Umgangsgenehmigung (§ 7 StrlSchV) einschließlich Änderungsbescheide): | ................................................ |
| [ ] | Strahlenschutzbauzeichnung (Anlage II Teil A Nr. 1 StrlschV): | ................................................ |
| [ ] | Angaben zur Zweckbestimmung der Vorrichtung im Sinne des Medizinproduktegesetz (Anlage II Teil A Nr. 7 StrlschV): | ................................................ |
| [ ] | Strahlenschutzanweisung (§ 34 StrlSchV): | ................................................ |
| [ ] | Notfallanweisung (§ 34 Nr. 6 StrlSchV): | ................................................ |
| [ ] | Auslegung oder Aushang der StrlSchV (§ 35 StrlSchV): | ................................................ |
| [ ] | Wartungsaufzeichnung (§ 66 Abs. 2 StrlSchV) (Datum, Institution) | ................................................ |
| [ ] | Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Störfälle, Häufung bestimmter Fehler u.ä.): | ................................................ |
| [ ] | Bericht über Erstprüfung (Datum, Institution): | ................................................ |
| [ ] | Bericht über vorausgegangene Überprüfung (Datum, Institution): | ................................................ |
| [ ] | Bescheinigung über Dichtheitsprüfung (§§ 66 Abs. 6, 69 (2) StrlSchV) (Datum, Institution): | ................................................ |
| [ ] | Strahlerzertifikat: | ................................................ |
| [ ] | Technische Unterlagen für die Bestrahlungsanlage: | ................................................ |
| [ ] | Bedienungsanleitung u. ä.: | ................................................ |
Hinweis zur Dichtheitsprüfung nach § 66 StrlSchV
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach § 66 Abs. 4 StrlSchV ist nicht Bestandteil dieser Überprüfung.
| 1. | Allgemeine Angaben | |
| 1.1 | Umgangsorte der Bestrahlungsvorrichtung | |
| a) Lagerung | ||
| Raum-Nr.: | ................................................ | |
| b) Medizinischer Einsatz | ||
| Raum-Nr.: | ................................................ | |
| c) physikalisch-technischer Betrieb | ||
| Raum-Nr.: | ................................................ | |
| 1.2 | Benachbarte Bereiche zu a) und b) und c) | |
| Nutzung als | ................................................ | |
| Einstufung StrlSch-Bereich (§ 36 StrlSchV): | ................................................ | |
| 1.2.1 | Einfluss weiterer Strahlenquellen | ................................................ |
| 1.3 | Gerätetechnische Angaben | |
| Gerätebezeichnung: | ................................................ | |
| Gerätetyp: | ................................................ | |
| Gerätenummer: | ................................................ | |
| Gerätehersteller | ................................................ | |
| Baujahr/Inbetriebnahme: | ................................................ | |
| CE- Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz: | ||
| CE-Kennzeichnung sichtbar angebracht an: | ................................................ | |
| Nummer der Benannten Stelle: | ................................................ | |
| Software-/EPROM-Version: | ................................................ | |
| 1.3.1 | Genehmigter Umgang | |
| Radionuklid: | ................................................ | |
| Gesamtaktivität: | ................................................ | |
| Art der Anwendung: | ................................................ | |
| 1.3.2 | Spezielles Zubehör | |
| Strahleraufbewahrungs- oder Wechselbehälter für die Strahlenquelle(n) vorhanden: | ja / nein / entfällt | |
| Lokalisationseinrichtung vorhanden: | ja / nein | |
| Stoppuhr vorhanden: | ja / nein / entfällt | |
| 1.3.3 | Spezieller Strahlenschutz | |
| 1.4 | Geeignete Messvorrichtung für die klinische Dosimetrie verfügbar | ja / nein |
| Gerätetyp, Hersteller | ................................................ | |
| Geeignetes Messgerät für Strahlenschutzmessungen vorhanden | ja / nein | |
| Gerätetyp, Hersteller | ................................................ | |
| Daten der radioaktiven Strahlenquelle(n) | (Angaben aus Strahlerzertifikaten) | |
| Hersteller: | ................................................ | |
| Radionuklid: | ................................................ | |
| Aktivität / Datum | ................................................ | |
| Kenndosisleistung (Medium, Abstand): | ................................................ | |
| Strahler-Typ: | ................................................ | |
| Strahler-Nummer: | ................................................ | |
| Anzahl der Strahler: | ................................................ | |
| Klassifikation nach DIN / ISO: | ................................................ | |
| besondere Form: | ................................................ | |
| CE- Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz: | ................................................ | |
| Nummer der Benannten Stelle: | ................................................ | |
| 1.5 | Angaben zur Betriebsweise (nach Auskunft) z.B. Strahlentherapie und klinische Dosimetrie | |
| Genehmigte Aktivität / Radionuklid: | ................................................ | |
| Genehmigte Betriebsbelastung, ggf. Strahlzeit | ................................................ | |
| Anzeige des Strahlstunden- oder | ..... /entfällt Betriebsstundenzähler | |
| Bemerkungen (Betriebsbelastung, ggf. Strahlzeit) | ................................................ | |
| 1.6 | Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse | |
| Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen können | ja / nein | |
| wenn ja, welche ? | ................................................ | |
| Bauliche Änderungen? | ja / nein | |
| wenn ja, welche? | ................................................ | |
| Nutzungsänderung benachbarter Bereiche | ja / nein | |
| wenn ja, welche? | ................................................ | |
| Strahlenschutz bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse | ja / nein | |
| wenn ja, welche (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)? | ................................................ | |
| Weitere Bemerkungen: | ................................................ | |
| 2. | Durchführung der Prüfung | |
| 2.1 | Kennzeichnungen | |
| 2.1.1 | Der Sperrbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnet | ja / nein |
| 2.1.2 | Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnet | ja / nein |
| 2.1.3 | Kennzeichnung der Gefahrengruppe vorhanden (§ 52 StrlSchV) | ja / nein |
| 2.1.4 | An der Bestrahlungsvorrichtung sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhanden | ja / nein |
| 2.1.5 | An der Bestrahlungsvorrichtung ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebracht | ja / nein |
| 2.1.6 | Am Lagerbehältnis sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhanden | ja / nein |
| 2.1.7 | Am Lagerbehältnis ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebracht | ja / nein |
| 2.1.8 | Auf dem Fußboden ist eine Markierung für die zulässige Bestrahlungsposition oder die erforderliche Abschirmung vorhanden | ja / nein |
| 2.1.9 | Am Zugangstor ist eine Anzeige des freien Zugangs zum Bestrahlungsraum vorhanden | ja / nein |
| 2.1.10 | Im Bestrahlungsraum bzw. Labyrinth sind Warnlampen vorhanden und funktionsfähig | ja / nein |
| 2. 2 | Zugangstüren und Bestrahlungsraum | |
| 2.2.1 | Die Zugangstüren zum Bestrahlungsraum sind mit zwangsbetätigten Türkontakten ausgerüstet | ja / nein |
| 2.2.2 | Beim Öffnen einer Tür fährt der Strahler in den Lagerbehälter zurück (Strahlung wird automatisch abgeschaltet) | ja / nein |
| 2.2.3 | Bei einer geöffneten Tür kann die Strahlung nicht eingeschaltet werden | ja / nein |
| 2.2.4 | Nach Schließen der Zugangstür wird der Bestrahlungsvorgang nicht wieder automatisch aufgenommen | ja / nein |
| 2.2.5 | Die Quetschsicherung an der Zugangstür ist vorhanden und funktionsfähig | ja / nein / entfällt |
| 2.2.6 | Die Zugangstür(en) können auch nach Ausfall der Betriebsmittel geöffnet werden | ja / nein |
| 2.2.7 | Lichtschranken vorhanden und funktionsfähig | ja / nein / entfällt |
| 2.2.8 | Das Betreten und Verlassen des Bestrahlungsraumes ist jederzeit möglich | ja / nein |
| 2.2.9 | Die Tür des Bestrahlungsraumes hat von innen nur eine Öffnungsfunktion | ja / nein |
| 2.2.10 | Die Sicherheitseinrichtungen, wie Leitungsführung, Kontakte, Not-Ausschalter, Strahlenwarngerät sind ohne sichtbare Mängel | ja / nein |
| 2.2.11 | An der fahrbaren Abschirmeinrichtung sind keine sichtbaren Mängel | ja / nein / entfällt |
| 2.2.12 | Wird die Zugangstür geöffnet, während sich der Strahler außerhalb des Lagerbehälters befindet, ertönt ein akustisches Signal | ja / nein |
| 2.2.13 | Sichtverbindung zwischen Bestrahlungs- und Schaltraum vorhanden und funktionsfähig | ja / nein |
| 2.2.14 | Sprechverbindung zwischen Bestrahlungs- und Schaltraum in beiden Richtungen vorhanden und funktionsfähig | ja / nein |
| 2.2.15 | Notbeleuchtung vorhanden und funktionsfähig | ja / nein |
| 2. 3 | Anzeigen an der Bedienvorrichtung | |
| 2.3.1 | Der Betriebszustand "Strahler in Ruhestellung" wird angezeigt | ja / nein |
| 2.3.2(B) | Der Betriebszustand "Strahler in Bestrahlungsposition" wird angezeigt | ja / nein |
| 2.3.3(B) | Der Betriebszustand "Strahler beim Aus- oder Einfahren" wird angezeigt | ja / nein / entfällt |
| 2.3.4(B) | Anzeige von Störungsmeldungen funktionsfähig | ja / nein |
| 2.3.5(B) | Datum und Uhrzeit werden korrekt angezeigt | ja / nein / entfällt |
| 2.3.6(B) | Die letzte Bestrahlungszeit ist über die Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker bis zum nächsten "Reset" feststellbar | ja / nein / entfällt |
| 2.4 | Bestrahlungsvorrichtung und Sicherheit | |
| 2.4.1(B) | Die Arretierung des Patientenlagerungstisches ist funktionsfähig | ja / nein / entfällt |
| 2.4.2 | Der äußere Zustand der Bestrahlungsvorrichtung ist ohne sichtbare Mängel | ja / nein |
| 2.4.3 | Sicherheitseinrichtungen für Strahlerfreigabe funktionsfähig (Sicherheitsschloss für Strahlerfreigabe aus Bestrahlungsvorrichtung, Kennwort) | ja / nein |
| 2.4.4 | Der Bestrahlungsvorgang ist nur nach Vorwahl bzw. Öffnen eines Ausfahrkanals an der Bedienvorrichtung oder bei Vorwahl an einer anderen Stelle nach Bestätigung an der Bedienvorrichtung möglich | ja/nein/entfällt |
| 2.5 | Not-Aus-Einrichtung | |
| 2.5.1(B) | Am Bedienpult und dem Lagerbehälter selbst ist jeweils ein Not-Rückschalter vorhanden und funktionsfähig | ja / nein/ entfällt |
| 2.5.2 | Im Bestrahlungsraum sind eine ausreichende Anzahl von Not-Ausschaltern vorhanden und funktionsfähig | ja / nein/ entfällt |
| falls mehr als ein Not-Ausschalter im Bestrahlungsraum vorhanden ist, Lage angeben) | ..................................... | |
| Bemerkung: Nur in einem Prüfpunkt (2.5.1 oder 2.5.2) ist entfällt möglich. | ||
| 2.6 | Strahlertransport | ||
| 2.6.1(B) | Ausfahrverhinderung des Strahlers bei nicht ordnungsgemäßer Verbindung zwischen Lagerbehälter und Strahlerführung sowie Applikator | ||
| Funktionsprüfung in Ordnung | ja / nein | ||
| 2.6.2(B) | Sofortige Rückführung des Strahlers und Fehlermeldung bei nicht ordnungsgemäßer Verbindung zwischen Lagerbehälter und Strahlerführung sowie Applikator Funktionsprüfung in Ordnung | ja / nein | |
| 2.6.3(B) | Der Strahler fährt unabhängig von der Lage und innerhalb des vom Hersteller angegebenen zulässigen Biegeradius des Ausfahrschlauches sowie des Applikators aus und ein | ja / nein | |
| Zulässiger Biegeradius laut Herstellerangaben: | |||
| 2.6.4(B) | Die Dauer der Strahlerbewegung beim Aus- und Einfahren liegt auch bei dem kleinsten vom Hersteller angegebenen Biegeradius bei nicht mehr als 10 Sekunden | ja / nein | |
| Transportzeit (laut Herstellerangabe) max. : | |||
| 2.7 | Zeitschalter | ||
| 2.7.1(B) | Bei Störungen an der Schaltuhr (Gangungenauigkeit, Stillstand) wird der Strahler laut Herstellerangaben selbsttätig in den Lagerbehälter zurückgefahren bzw. der Strahler wird nicht ausgefahren | ||
| [ ] Funktionsprüfung durch den Sachverständigen | ja / nein/ entfällt | ||
| oder | |||
| [ ] Bestätigung laut Wartungsprotokoll vom | |||
| 2.7.2(B) | Der Bestrahlungsvorgang wird nach Ablauf der vorgewählten Bestrahlungszeit automatisch beendet | ja / nein | |
| 2.7.3(B) | Bei Erreichen der Bestrahlungsposition wird die Erfassung der Bestrahlungszeit automatisch gestartet | ja / nein | |
| 2.7.4(B) | Bei Verlassen der Bestrahlungsposition wird die Erfassung der Bestrahlungszeit automatisch gestoppt | ja / nein | |
| 2.8 | Strahlung "Ein" | ||
| 2.8.1 | Das Ausfahren des Strahlens in die Bestrahlungsposition ist bei verriegeltem Schlüsselschalter nicht möglich | ja / nein | |
| 2.8.2 | Die Bestrahlung ist erst nach Vorwahl der Bestrahlungszeit möglich | ja / nein | |
| 2.8.3 | Die Bestrahlung ist erst nach Vorwahl des Ausfahrkanals möglich | ja / nein | |
| 2.9 | Strahlungsunterbrechung | ||
| 2.9.1 | Das Unterbrechen eines Bestrahlungsvorganges (Einfahren des Strahlers in den Lagerbehälter) ist jederzeit möglich | ja / nein | |
| 2.9.2 | Die noch fehlende Bestrahlungszeit ist auch nach einer Bestrahlungsunterbrechung über die Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker feststellbar | ja / nein | |
| 2.10 | Strahlungsabschaltung | ||
| 2.10.1 | Der Bestrahlungsvorgang wird (auch während einer Bestrahlungsunterbrechung) bei dem Versuch einer Parameteränderung entweder automatisch abgeschaltet oder eine Parameteränderung ist während der laufenden Bestrahlung nicht möglich | ja / nein | |
| 2.10.2 | Die Abschaltung der Bestrahlung nach Erreichen eines vorgewählten Schwellenwertes an einem Dosimeter (z.B. im Darm oder in der Blase) ist funktionsfähig | ja / nein /entfällt | |
| 2.11 | Außerplanmäßige Abschaltung | ||
| 2.11.1 | Die noch fehlende Bestrahlungszeit ist über (Uhren-)Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker feststellbar (auch nach einem Netzspannungsausfall) | ja / nein | |
| 2.11.2 | Strahlerrückführung bei Ausfall der Energieversorgung oder elektrischen Komponenten an der Bestrahlungsvorrichtung ist funktionsfähig: | ja / nein | |
| [ ] Funktionsprüfung durch Sachverständigen | |||
| [ ] Bestätigung laut Wartungsprotokoll | |||
| Bemerkung: Eine Bestätigung laut Wartungsprotokoll ist nur in Ausnahmefällen möglich | |||
| 2.11.3 | Strahlerrückführung bei Ausfall der Gerätesteuerung ist funktionsfähig | ja / nein | |
| [ ] Funktionsprüfung durch Sachverständigen | |||
| [ ] Bestätigung laut Wartungsprotokoll | |||
| 2.12 | Unabhängiges Strahlenwarngerät | ||
| 2.12.1 | Es ist eine unabhängige Warneinrichtung zur Strahlenanzeige (Strahler nicht im Tresor) mit separatem Türkontakt vorhanden und funktionsfähig | ja / nein | |
| 2.12.2 | Anzeige bei Störung des Strahlenwarngerätes vorhanden und funktionsfähig | ja / nein | |
| 2.12.3 | Die Funktionsfähigkeit des Strahlenwarngerätes in allen möglichen Bestrahlungspositionen ist gewährleistet | ja / nein | |
| 2.12.4 | Die Funktion des Strahlenwarngerätes bleibt für mindestens 30 min nach Netzspannungsausfall erhalten (z.B. Akubetrieb, , Notstrom) | ja / nein | |
| 2.13 | Applikator und Zubehör | ||
| 2.13.1(B) | Die korrekte Bestrahlungsposition im Applikator wird eingehalten Prüfung mittels z.B. Prüfapplikator und Dummy oder Filmaufnahme | ja / nein / entfällt | |
| 2.13.2 | Die Applikatoren sind gekennzeichnet | ja / nein | |
| 2.13.3 | An den Applikatoren sind keine sichtbaren Mängel erkennbar | ja / nein | |
| 2.13.4(B) | Der Strahlerhalter von Cs-137 bzw. Co-60-Strahlern ist nach 5.000 Behandlungen oder 1.000 Betriebsstunden, mindestens jedoch in den letzten 3 Jahren vom Hersteller überprüft worden | ja / nein / entfällt | |
| 2.14 | Spezielle Strahlenschutzaspekte | ||
| 2.14.1 | Strahlerwechsel | ||
| [ ] wird vom Hersteller / Lieferanten oder | |||
| [ ] durch den Betreiber durchgeführt | |||
| Für den Strahlerwechsel ist eine ausreichende Sicherungseinrichtung vorhanden und funktionsfähig | ja / nein | ||
| Sicherungseinrichtungen aufführen (z.B. Wechselbehältnis u.ä.) : .... | |||
| 2.14.2 | Strahlerwechsel verriegelt durch z.B. Schlüssel, Kennwort | ja / nein | |
| 2.14.3 | Notfallbehälter mit ausreichender Abschirmung vorhanden | ja / nein | |
| 2.14.4 | Notfallbehälter kann diebstahlsicher aufbewahrt werden | ja / nein | |
| 2.15 | Sonstige Prüfungen | ||
| 2.15.1 | Geeigneter Arbeitsplatz für die Durchführung der Qualitätssicherung vorhanden | ja / nein | |
| 2.15.2 | Fußböden an den unter Ziffer 1.1 aufgeführten Umgangsorten, sind ausreichend gegen Strahlerverlust abgedichtet | ja / nein | |
| 2.15.3 | Prüfung der gegenseitigen Verriegelung beim Umgang mit weiteren Bestrahlungsvorrichtungen (z.B. Gammabestrahlungs- /Afterloading - Vorrichtung) im selben Raum | ja / nein / entfällt | |
| 3. | Ortsdosisleistungsmessungen | |
| Die aus den Messwerten zu ermittelnde effektive Dosis ist auf die genehmigte Aktivität hochzurechnen. | ||
| Verwendetes Messgerät: | ||
| Typ: ......................... ; Hersteller: .........................; Fabr.Nr.: ......................... | ||
| Radioaktiver Strahler am Prüftag: | ||
| Radionuklid : .........................: Aktivität ......................... MBq/GBq am ......................... | ||
| Kermaleistung in ............ m Abstand von der Quelle ......................... Gy/min | ||
| Betriebsbelastung WA nach DIN oder Genehmigung ......................... Gy/W bzw. Einschaltzeit. | ||
| 3.1 | Messung der Ortsdosisleistung am Lagerbehälter | |
| 3.1.1 | Dosisleistung an der Oberfläche des Lagerbehälters in 0.05 m Abstand:
......................... µSv/h (laut Herstellerangaben ......................... µSv/h) | |
| 3.1.2 | Dosisleistung an der Oberfläche des Lagerbehälters in 1 m Abstand:
......................... µSv/h (laut Herstellerangaben ..... µSv/h ) | |
| 3.1.3 | Dosisleistung an der Oberfläche des Lagerbehälters in ..... Abstand:
µSv/h (Angaben nach DIN) | |
| 3.2 | Messung der Ortsdosisleistung am Aufbewahrungs- oder Wechselbehälter
Dosisleistung an der Oberfläche des Behälters in 0,05 m Abstand: ......................... µSv/h (laut Herstellerangaben ......................... µSv/h) | |
| 3.3 | Messung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes | |
| [ ] | durch systematische Messungen (bei Erstprüfung) | |
| Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen. | ||
| [ ] | Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden. | |
| [ ] | durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung) | |
| Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen | ||
| Die Messwerte wurden bei ausgefahrenem radioaktivem Strahler ("in Luft") ermittelt. Tabelle: Ortsdosisleistungsmessungen: | ||
| Messort | Messwert [µSv/h] | Umgebungs- Äquivalentdosisleistung [µSv/h] | Aufenthaltsfaktor | Grenzwert für die effektive Dosis [mSv/a] | Ermittelte effektive Dosis [mSv/a] | berechnete mögliche Betriebsbelastung Gy/Woche |
Nulleffekt:
Die Dosisleistung des Nulleffekts infolge der natürlichen Umgebungsstrahlung betrug <; 0, .............. µSv/h.
Es wird eine zahlenmäßige Identität zwischen Umgebungs-Äquivalentdosis und effektiver Dosis angenommen.
(Hinweis zur Verwendung der neuen Messgrößen: Die Umrechnung von Photonen- Äquivalentdosis in Umgebungs- Äquivalentdosis ist mit dem Faktor berücksichtigt)
Der bauliche Strahlenschutz ist dann ausreichend, wenn alle Zahlenwerte in der letzten Spalte der Tabelle größer als die oben angegebene Betriebsbelastung WA bzw. Einschaltzeit sind oder die ermittelte effektive Dosis nicht größer als der Grenzwert für die effektive Dosis ist.
| 4. | Erfüllung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen in Zusammenhang mit der Prüfung und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung |
| 5. | Auswertung und Folgerungen |
| Ort, Datum | Unterschrift des Sachverständigen |
Hinweis: Der Betreiber ist nach § 66 Abs. 6 StrlSchV verpflichtet, den Prüfbericht der zuständigen Behörde vorzulegen
ENDE