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Richtlinienmodul zur StrlSchV
"Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)"
- Anforderungen an den Erwerb -

Vom 4. Februar 2021
(GMBl. Nr. 20 vom 22.03.2021 S. 428)


Zur vorherigen Regelung:
Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung Strahlenschutz in der Medizin aus dem Jahr 2011
Richtlinie zur damaligen Röntgenverordnung Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin aus dem Jahr 2005.

Siehe Fn. *

Dieses Modul zur Richtlinie konkretisiert die Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunden im Strahlenschutz von Medizinphysik-Experten nach § 5 Absatz 24 StrlSchG.

1 Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für den Medizinphysik-Experten

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz kann auf folgenden Anwendungsgebieten erlangt werden:

2 Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erfordert gemäß § 74 Absatz 1 StrlSchG in der Regel

Für die Prüfung und Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz sind der zuständigen Stelle in der Regel Nachweise über die Ausbildung, die Sachkunde und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen vorzulegen ( § 47 Absatz 1 StrlSchV). Wenn anhand der vorgelegten Nachweise nicht abschließend entschieden werden kann, ob die Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erfüllt sind, führt die zuständige Stelle im Rahmen der Prüfung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz im Einzelfall ein Fachgespräch durch. Der in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführte Wissensstand für Medizinphysik-Experten dient dann als Maßstab.

Das Fachgespräch wird von mindestens zwei Medizinphysik-Experten mit jeweils mindestens 3-jähriger Erfahrung auf dem speziellen Anwendungsgebiet und mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durchgeführt. Sofern der Nachweis über die medizinischen Grundkenntnisse gemäß Teil A der Anlage 1 nicht erbracht wird, sollte ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz zum Fachgespräch hinzugezogen werden. Eine ggf. durchzuführende Wiederholung des Fachgesprächs soll nicht vor Ablauf von drei Monaten erfolgen. Das Gespräch ist schriftlich zu dokumentieren.

Nach § 47 Absatz 5 StrlSchV wird die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz mit dem Bestehen der Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsausbildung erworben, wenn die zuständige Behörde zuvor festgestellt hat, dass in dieser Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird.

2.1 Geeignete Ausbildung

Die Voraussetzung zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist ein Masterabschluss in medizinischer Physik oder eine in medizinischer Physik gleichwertige Ausbildung mit Hochschulabschluss ( § 5 Absatz 24 StrlSchG).

Der Nachweis über den Masterabschluss in medizinischer Physik oder über die gleichwertige Ausbildung muss erst bei Antragstellung auf Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen. Das Masterstudium kann auch begleitend zur Sachkundezeit absolviert werden.

2.2 Praktische Erfahrung - Sachkunde

Die Sachkunde beinhaltet die praktische Erfahrung in der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe auf dem jeweiligen Anwendungsgebiet. Nach § 47 Absatz 2 Satz 4 StrlSchV darf die Sachkunde nur an einer Einrichtung erworben werden, die auf Grund ihrer technischen und personellen Ausstattung in der Lage ist, die erforderlichen praktischen Fähigkeiten zu vermitteln. Für die Aufnahme von Tätigkeiten auch im Rahmen des Sachkundeerwerbs sind die Pflichten zur Unterweisung und Einweisung nach §§ 63 und 98 StrlSchV zu beachten. Ein besonderer, vor Aufnahme der Tätigkeit absolvierter, behördlich anerkannter Kurs (insbesondere der Kenntniskurs) ist hierzu nicht erforderlich.

Die Sachkunde ist unter Aufsicht und Verantwortung eines Medizinphysik-Experten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben. Der die Sachkunde vermittelnde Medizinphysik-Experte soll eine mindestens 3-jährige Erfahrung auf dem jeweiligen Anwendungsgebiet besitzen und dies mit der von ihm nach Kapitel 2.2 Absatz 4 Satz 1 auszustellenden Bestätigung nachweisen.

Die Sachkunde für ein Anwendungsgebiet kann an verschiedenen Einrichtungen erworben werden, z.B., wenn in einer Einrichtung nicht alle relevanten Methoden des Anwendungsgebiets durchgeführt werden.

Der Erwerb der Sachkunde ist nach § 47 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung derjenigen Person, in deren Verantwortungsbereich oder unter deren Aufsicht die Sachkunde erworben wurde, nachzuweisen. Hierfür kann das Muster der Anlage 5 verwendet werden. Eine Einrichtung kann nur die Ausbildungsteile bestätigen, für die sie die Anforderungen des § 47 Absatz 2 Satz 4 StrlSchV erfüllt.

Die durch den Erwerb der Sachkunde zu erlangenden Kompetenzen sowie die Inhalte und die Anzahl der durchzuführenden praktischen Anwendungen sind im Einzelnen in der Anlage 2 dieser Richtlinie dargelegt.

2.3 Kurse zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

Kurse im Strahlenschutz vermitteln das erforderliche Fachwissen. Die Struktur der Kurse und deren Lehrinhalte sind in den Anlagen 3 und 4 dieser Richtlinie im Einzelnen dargelegt. Zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bedarf es des erfolgreichen Abschlusses des Grundkurses und der jeweiligen Spezialkurse. Der Grundkurs im Strahlenschutz, der zum Erreichen jeder erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz notwendig ist, soll spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beginn des Sachkundeerwerbs absolviert werden; die Spezialkurse im Strahlenschutz sollen nach dem erfolgreich abgeschlossenen Grundkurs absolviert werden.

Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme darf der Veranstalter eines Strahlenschutzkurses nur dann ausstellen, wenn der Kursteilnehmer den Kurs zeitlich und inhaltlich vollumfänglich besucht hat und die Abschlussprüfung über die Inhalte des Kurses von ihm erfolgreich absolviert wurde.

2.3.1 Grundkurs im Strahlenschutz

Das Ziel ist die Vermittlung von Grundwissen im Strahlenschutz bei allen Anwendungen ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen, auf das die Spezialkurse inhaltlich aufbauen ( Anlage 3).

Der von der zuständigen Stelle nach § 51 StrlSchV anerkannte Grundkurs im Strahlenschutz kann im Rahmen des Studiums absolviert werden.

2.3.2 Spezialkurse im Strahlenschutz

Spezialkurse bauen auf dem Grundkurs im Strahlenschutz auf und vermitteln das für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Wissen.

Für die Anwendungsgebiete Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik sind folgende Kurse erfolgreich zu absolvieren.

Für die Strahlentherapie:

Für die Nuklearmedizin:

Für die Röntgendiagnostik:

Die Kurse ST, SN und SR können als Gesamtkurse oder als Einzelkurse, wie nachfolgend aufgeführt, durchgeführt werden.

Strahlentherapie: Gesamtkurs ST beinhaltet ST1 Basiskurs Strahlentherapie

ST2 Teletherapie

ST3 Röntgentherapie

ST4 Brachytherapie

ST5 Partikeltherapie, nur nach ST1+ST2

Nuklearmedizin: Gesamtkurs SN beinhaltet SN1 Nuklearmed. Diagnostik

SN2 Nuklearmed. Therapie

Röntgendiagnostik: Gesamtkurs SR beinhaltet SR1 Basiskurs Röntgendiagnostik
SR2 CT, DVT
SR3 Interventionelle Radiologie, Durchleuchtung

Die Kursanforderungen und deren Inhalte sind in Anlage 4 dargelegt.

3 Sachkundedauer für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

Die nachfolgend genannten Sachkundezeiten beziehen sich auf eine arbeitstägliche Vollzeitbeschäftigung und sind bei Teilzeitbeschäftigungen entsprechend anzupassen.

3.1 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für ein einzelnes Anwendungsgebiet

Die Mindestdauer des Sachkundeerwerbs im Zusammenhang mit dem erstmaligen Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beträgt für die jeweiligen Anwendungsgebiete

  • Strahlentherapie
18 Monate, ggf. zusätzlich 6 Monate Partikeltherapie,
  • Nuklearmedizin
12 Monate,
  • Röntgendiagnostik
12 Monate.

In dieser Zeit werden die geforderten Anwendungen bei arbeitstäglicher Vollzeitbeschäftigung in einer qualifizierten Einrichtung (gem. Abschnitt 2.2 Absatz 1) durchgeführt. Am Ende der Sachkundedauer sollen die in Anlage 2 aufgeführten Kompetenzen für die jeweiligen Anwendungsgebiete erlangt sein. Die in den Tabellen der Anlage 2 angegebenen Tätigkeiten und die Anzahl an entsprechenden Durchführungen sind als Richtwerte zu verstehen.

3.2 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für weitere Anwendungsgebiete

Bei einer bereits bestehenden erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz eines unter Nummer 3.1 genannten Anwendungsgebietes ist für den Erwerb einer weiteren erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz eines anderen Anwendungsgebietes deren Mindestdauer für den Sachkundeerwerb nachfolgend aufgeführt.

Tab. 1: Erweiterungen bei einer bereits bestehenden erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz (FK)

bestehende FK Erweiterung um eine FK Mindestdauer
Sachkundeerwerb [Monate]
Röntgendiagnostik Nuklearmedizin 6
Strahlentherapie 12
Nuklearmedizin Röntgendiagnostik 6
Strahlentherapie 12
Strahlentherapie Röntgendiagnostik 6
Nuklearmedizin 6

Bei einem zusätzlichen Erwerb einer zweiten erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist keine erneute Prüfung der Ausbildung notwendig.

3.3 Paralleler Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für mehrere Anwendungsgebiete

Bei gleichzeitigem Erwerb (Parallelerwerb) mehrerer erforderlicher Fachkunden im Strahlenschutz ergeben sich die Mindestdauern für den Sachkundeerwerb gem. Tabelle 2.

Tab. 2: Paralleler Ersterwerb von zwei erforderlichen Fachkunden im Strahlenschutz

Fachkunden Mindestdauer
Sachkundeerwerb [Monate]
Strahlentherapie und Röntgendiagnostik 24
Strahlentherapie und Nuklearmedizin 24
Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik 18

Die Mindestdauer des Sachkundeerwerbs für den gleichzeitigen Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die drei Anwendungsgebiete Strahlentherapie (ohne Partikeltherapie), Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik beträgt 30 Monate.

3.4 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für eingeschränkte Anwendungsgebiete

Grundsätzlich soll die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das gesamte Anwendungsgebiet erworben werden. Ist dies in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich, kann die zuständige Stelle auch den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die nachfolgend aufgeführten Teilgebiete bescheinigen:

Strahlentherapie

Nuklearmedizin

Röntgendiagnostik

Die Mindestzeiten für den Sachkundeerwerb des jeweiligen Anwendungsgebietes bleiben erhalten. Die speziellen Anforderungen für den jeweiligen Sachkundeerwerb sind in Anlage 2 dargelegt.

3.5 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Partikeltherapie

Die Voraussetzung zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die Partikeltherapie ist die bestehende erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Teletherapie im Anwendungsgebiet Strahlentherapie. Es müssen die Sachkunde für den Erwerb praktischer Erfahrung in der Partikeltherapie für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nach Anlage 2.2 in einer oder mehreren Einrichtungen sowie der Spezialkurs ST5 nach Anlage 4 nachgewiesen werden.

4 Bereits begonnener Fachkundeerwerb

Ein bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bereits begonnener Erwerb der Fachkunde kann nach den bisherigen Festlegungen beendet und bescheinigt werden. Alternativ kann die Fachkunde auch nach den Maßgaben dieser Richtlinie erworben werden.


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Erforderlicher Wissensstand für Medizinphysik-Experten Anlage 1

A.) Grundwissen

Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin

B.) Fachwissen auf dem Anwendungsgebiet der angestrebten Fachkunde und Grundwissen auf den jeweiligen anderen Gebieten

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Anforderungen an den Sachkundeerwerb Anlage 2

Die Anforderungen an den Sachkundeerwerb sind für jedes Anwendungsgebiet im Katalog der zu erlangenden Kompetenzen (Kompetenzkatalog) dargelegt. Mit dem im Katalog der Sachkundezeit ausgeführten Tätigkeiten (Tätigkeitskatalog) werden die wesentlichen Kompetenzen im Rahmen der Sachkundezeit erworben.

Der Kompetenzkatalog stellt die entscheidende Beurteilungsgrundlage für die Sachkunde dar.

Mit dem Tätigkeitskatalog wird dem die Sachkunde vermittelnden Medizinphysik-Experten qualitativ und quantitativ aufgezeigt, welche Tätigkeiten zur Erlangung der geforderten Kompetenzen führen. Die Zahlen sind als Richtwerte zu verstehen und sollen insbesondere die angemessene und notwendige Gewichtung verdeutlichen, in deren Rahmen die Tätigkeiten durchzuführen sind. Sofern die Ausführung einer Tätigkeit aus dem Katalog nicht umsetzbar ist, soll der die Sachkunde vermittelnde Medizinphysik-Experte die Lerninhalte in anderer Form vermitteln. Denkbar sind z.B. Übungen anhand abgeschlossener Vorgänge, Beispielsammlungen und nachvollziehende Berechnungen oder Messungen, Hospitation v. a. im Rahmen von Klinikverbünden/Kooperationen (z.B. Teilnahme an einer Sachverständigenprüfung in der Partner-Einrichtung).

Es liegt in der Verantwortung des die Sachkunde vermittelnden Medizinphysik-Experten, aufgrund der durchgeführten Tätigkeiten insgesamt zu beurteilen, ob am Ende der Sachkundezeit die geforderten Kompetenzen vorliegen. Der die Sachkunde vermittelnde Medizinphysik-Experte hat die Art und Anzahl der praktischen Tätigkeiten in einer schriftlichen Auflistung zu führen und der Sachkundebescheinigung beizufügen.

Die für die Bescheinigung der Fachkunde zuständigen Stellen prüfen die Anträge auf Grundlage vorstehender Ausführungen. Die Verantwortung für die Bestätigung der Sachkunde bzw. das Vorliegenden der geforderten Kompetenzen liegt beim die Sachkunde vermittelnden Medizinphysik-Experten ( § 47 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV).

Tätigkeiten, denen in Spalte 3 des Tätigkeitskatalogs keine Anzahlen zugeordnet sind und den Vermerk "SE" (Sachkundeerwerb) aufweisen, sind im Rahmen des Sachkundeerwerbs zu erlernen.

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Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Strahlentherapie (Teletherapie, Röntgentherapie und Brachytherapie) Anlage 2.1

Die Dauer des Sachkundeerwerbs beträgt mindestens 18 Monate.

Kompetenzkatalog

Folgende Kompetenzen sollen im Rahmen der Sachkunde Strahlentherapie vom zukünftigen MPE erlangt werden:

Tätigkeitskatalog

Teletherapie

Gebiet Tätigkeit Anzahl Erläuterung oder Bemerkung
Bestrahlungsplanung Anfertigen von Planungs-CT, Registrieren von Bilddatensätzen verschiedener Modalitäten, Erstellen von Hilfs-, Außen-, und einzelnen Organkonturen 10 Anfertigung für verschiedene Körperregionen; Zusammenfügen von verschiedenen Bilddatensätzen (Magnetresonanztomographie - MRT, CT)
Erstellen und Bewerten von Bestrahlungsplänen für verschiedene Techniken 200 mit Detailangaben hinsichtl. der Körperregionen und Bestrahlungsverfahren
Rekonstruktion von Dosisverteilungen vorangegangener Bestrahlungen, ggf. Berücksichtigung bei Re-Bestrahlungen 25 Vorangegangene Bestrahlungen: neues CT bei gleicher Bestrahlungsserie, frühere Behandlungen
Planbesprechungen mit Radioonkologen 50 auch in der Gruppe/Abteilung
Manuelle Berechnung von Dosis- bzw. Monitorwerten 25 nur manuelle Berechnungen, keine Kontrolle von 3D-Plänen
Qualitätssicherung Konstanzprüfung der Bestrahlungsgeräte gemäß DIN 6847-5 bzw. gem. hauseigenen Protokollen
Konstanzprüfungen an Systemen zur Kontrolle der Patienten- und Targetpositionierung 10 Bildgestützte Strahlentherapie - IGRT
Konstanzprüfungen am Planungs-CT (strahlentherapiespezifisch) und an röntgenbasierten Verifikationssystemen inkl. DVT 10 an anderen Systemen, z.B. SGRT (surface guided radiotherapy)
Konstanzprüfungen an den Bestrahlungsplanungssystemen 10 gem. DIN 6873-5 oder hauseigenen Protokollen
Dosimetrische Verifikation von Bestrahlungsplänen durch Rechnung und/oder durch Messungen 150 Verifikation kann per Messung oder Berechnung erfolgen
Durchführung der Systemprüfung 5 gem. SSK-Empfehlung vom 28.04.2010 oder nach DIN 6864 (in Vorbereitung)
Dosimetrie Absolutdosimetrie < 5 gem. DIN 6800-2 oder IAEA 398
Messung von Dosisverteilungen im Wasserphantom < 5 im Rahmen des Jahres-Qualitäts-Assessment, Kommissionierungen oder Validierung von Spezialtechniken
Kleinfelddosimetrie < 5 gem. DIN 6809-8
Dosimetrie mit 2D-Detektoren oder
Multi-Layer Ionisation Chambers
25 auch im Rahmen der dosimetrischen Verifikation von Bestrahlungsplänen oder der Qualitätssicherung
Dosimetrie mit anderen Verfahren < 5 z.B.: Dioden, Thermoluminenszenzdosimeter, OSL (optisch stimulierte Lumineneszenz), Filme, MOSFET (Metalloxid-Halbleiter-Feldeffekttransistor), EPID (electronic portal imaging device) ggf. durch Selbststudium, Hospitation o. ä.
Invivo Dosimetrie < 5 z.B.: Hoden, Uterus, Schilddrüse
Messtechnische Kontrolle von Therapiedosimetern < 5 ggf. durch Selbststudium, Hospitation o. ä.
Bestrahlung Prüfungen nach § 121 Absatz 3 Nummer 1 StrlSchV vor Bestrahlung 100 Anwendung von Immobilisationshilfen (z.B. abdominale Kompression) und Gating-Verfahren
Konfigurieren und Bewerten von Verifikationsaufnahmen (planar, DVT) 100 Umgang mit Positionsungenauigkeiten unter Einbeziehung anatomischer Variabilität
Strahlenschutz Anforderungen gelten auch für die Teilgebiete Röntgentherapie und Brachytherapie
Teilnahme an Abnahmeprüfungen, Festlegung der Bezugswerte der Konstanzprüfung nach §§ 115f StrlSchV SE
Teilnahme an Sachverständigenprüfungen nach § 88 StrlSchV SE
Teilnahme an der Vorbereitung zur Durchführung der Prüfungen durch die ärztliche Stelle SE
Mitwirkung bei Durchführung und Bewertung von ortsdosimetrischen Messungen SE
Mitwirkung bei Berechnungen zu Abschirmungen und Ortsdosisleistungen in strahlentherapeutischen Einrichtungen SE
Mitwirkung beim Erstellen einer Risikoanalyse ( § 126 StrlSchV) SE
Mitwirken beim Erstellen oder Überarbeiten von Arbeitsanweisungen ( § 121 StrlSchV) SE
Mitwirkung bei Vorbereitung und Durchführung von Strahlenschutz-Unterweisungen SE
Mitwirkung bei Dosisabschätzungen bei CT und IGRT-Bildgebung SE
Mitwirkung bei Dosisabschätzungen außerhalb des therapeutischen Bestrahlungsfeldes SE
Mitwirken beim Erstellen eines Genehmigungsantrages nach § 12 StrlSchG oder einer Anzeige nach § 19 StrlSchG SE
Mitwirkung beim Ausarbeiten einer Jahresmeldung an die Behörde ( § 85 StrlSchV). SE
IT, Technik, Service, Klinikmanagement Tätigkeiten können auch für die Anwendungsgebiete Röntgen- oder Brachytherapie erbracht werden.
Überblick zu Datensicherungen für die typischen Systeme der Strahlentherapie zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten SE
Strukturierung des Datenaustauschs innerhalb der Einrichtung und zu externen Institutionen mittels Standard-Datenformaten (z.B. DICOM - Digital Imaging and Communications in Medicine, HL7 - Health Level 7, pdf - Portable Document Format) SE
Erwerb von Kenntnissen zu Aufbau/Funktionsprinzip Bestrahlungsgeräte, ggf. auch Wahrnehmung von Aufgaben im qualifizierten Service an Bestrahlungsgeräten SE
Endkontrolle/Freigabe nach Wartung oder Reparatur 5
Mitwirken bei der Auswahl einzusetzender Ausrüstungen SE

Röntgentherapie

Es werden nur Tätigkeiten aufgeführt, die nicht bereits durch das Anwendungsgebiet Teletherapie abgedeckt sind. Wenn der Erwerb des Fachwissens nicht generell abzusichern ist (da abhängig von der Ausrüstung der Einrichtung), kann er ggf. durch Hospitation o. ä. erfolgen.

Gebiet Tätigkeit Anzahl Erläuterung oder Bemerkung
Bestrahlungsplanung Tabellenerstellung zur Berechnung von Bestrahlungszeiten bzw. Monitoreinheiten 25 einschl. Bewertung der Tiefendosis und Streustrahlung
Qualitätssicherung (QS) Konstanzprüfungen SE gem. QS-Richtlinie
Dosimetrie Berechnungsverfahren, Messverfahren SE gem. etabliertem Dosimetrieprotokoll z.B. DIN 6809-4
Dosisabschätzungen außerhalb des therapeutischen Bestrahlungsfeldes SE z.B.: Ermittlung der Uterus-Dosis

Brachytherapie

Es werden nur Tätigkeiten aufgeführt, die nicht bereits durch das Anwendungsgebiet Teletherapie abgedeckt sind.

Gebiet Tätigkeit Anzahl Erläuterung oder Bemerkung
Bestrahlungsplanung Anfertigen von Planungs-CT, Registrieren von Bilddatensätzen verschiedener Modalitäten, Konturieren 5
Erstellen und Bewerten von Bestrahlungsplänen für verschiedene Techniken der Brachytherapie 20
Planbesprechungen mit Radioonkologen 10
Qualitätssicherung Konstanzprüfung an Afterloadinggeräten gem. DIN 6853-5
Konstanzprüfung an CT (strahlentherapiespezifisch) und weiteren bildgebenden Systemen (z.B. Ultraschall) 5 Geometrie
Bestrahlungsplanungssystem < 5 gem. DIN 6873-5 oder hauseigenen Protokollen
Verifikation der Strahlerdaten im Planungssystem < 5
Systemprüfung < 5 gem. SSK-Empfehlung vom 28.04.2010
Dosimetrie Strahlenquellen-Eingangsdosimetrie < 5 bei Ir-192, bei Seeds ggf. zyklische Einzelprüfungen, bei Co-60 ggf. periodische Kontrolle
Invivo Dosimetrie 5 z.B.: Ermittlung der Rektumdosis
Bestrahlung Prüfungen nach § 121 Absatz 3 Nummer 1 StrlSchV vor Bestrahlung 10
Mitwirkung bei Verifikation der Applikatorposition 5
IT, Technik und
Service
Endkontrolle/Freigabe nach Wartung oder Reparatur SE
Erwerb von Kenntnissen zu Aufbau/Funktionsprinzip Bestrahlungsgeräte, ggf. auch qualifizierte Fehlersuche SE
Strahlenschutz Dichtheitsprüfung, Prüfung des Arbeitsplatzes auf Kontamination
(z.B. bei Seeds oder Augenapplikatoren)
Simulation Notfallbergung SE
Mitwirkung bei Strahlenquellentausch und Erfüllung rechtlicher Vorgaben bei HRQ (hochradioaktive Strahlenquellen) und bei der Beförderung SE


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Zusätzliche Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Partikeltherapie Anlage 2.2

Die Voraussetzung für den Sachkundeerwerb ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in der Teletherapie.

Die Dauer des Sachkundeerwerbs für die Partikeltherapie beträgt mindestens 6 Monate.

Partikeltherapie

Es werden nur Tätigkeiten aufgeführt, die nicht bereits durch das Anwendungsgebiet Teletherapie abgedeckt sind. Erfolgt die Ausbildung zur Fachkunde auf den Anwendungsgebieten Teletherapie und Partikeltherapie parallel, können einige Punkte auf das Anwendungsgebiet Teletherapie angerechnet werden (siehe Erläuterungen und Bemerkungen in nachfolgender Tabelle).

Tätigkeitskatalog

Gebiet Tätigkeit Anzahl Erläuterung oder Bemerkung
Bestrahlungsplanung Anfertigen von Planungs-CT, Registrieren von Bilddatensätzen verschiedener Modalitäten, Erstellen von Hilfs- und Außenkonturen 10 für verschiedene Körperregionen; Zusammenfügen von verschiedenen Bilddatensätzen (MRT,CT)
Erstellen und Bewerten von Bestrahlungsplänen für verschiedene Techniken 30 mit Detailangaben hinsichtl. der Körperregionen und Bestrahlungsverfahren
Rekonstruktion von Dosisverteilungen vorangegangener Bestrahlungen, ggf. Berücksichtigung bei Re-Bestrahlungen 10 vorangegangene Bestrahlungen: neues CT bei gleicher Bestrahlungserie, frühere Behandlungen
Planbesprechungen mit Radioonkologen 20 auch in der Gruppe/Abteilung;
Kommissionierung Bestrahlungsplanungssystem SE
Qualitätssicherung Periodische Konstanzprüfung der Bestrahlungsgeräte gem. DIN 6847-5 bzw. hauseigenen Protokollen
QS an Systemen zur Kontrolle der Patienten- und Zielpositionierung 5
QS am Planungs-CT (strahlentherapiespezifisch) und an röntgenbasierten Verifikationssystemen inkl. DVT 5
Konstanzprüfung an den Bestrahlungsplanungssystemen < 5 gem. DIN 6873-5 oder hauseigenen Protokollen
Dosimetrische Verifikation von Bestrahlungsplänen durch Rechnung und durch Messungen 30 Verifikation kann per Messung oder Berechnung erfolgen
Durchführung der Systemprüfung < 5 gem. SSK-Empfehlung vom 28.04.2010 oder nach DIN 6864 (in Vorbereitung); anrechenbar für das Anwendungsgebiet Teletherapie
Dosimetrie Absolutdosimetrie < 5 gem. DIN 6801-1 oder IAEA 398
Messung von Dosisverteilungen im Wasserphantom < 5 Im Rahmen des Jahres-Qualitäts-Assessment, Kommissionierungen oder Validierung von Spezialtechniken, anrechenbar für das Anwendungsgebiet Teletherapie
Dosimetrie mit 2D-Detektoren oder
Multi-Layer Ionisation Chambers
10 auch im Rahmen der dosimetrischen Verifikation von Bestrahlungsplänen oder der Qualitätssicherung, anrechenbar für das Anwendungsgebiet Teletherapie
Dosimetrie mit anderen Verfahren < 5 z.B.: Dioden, TLD, OSL, Filme, MOSFET, EPID ggf. durch Selbststudium, Hospitation o. ä.
Bestrahlung Prüfungen nach § 121 Absatz 3 Nummer 1 StrlSchV vor Bestrahlung 30 Anwendung von Immobilisationshilfen (z.B. abdominale Kompression) und Gating-Verfahren; anrechenbar für das Anwendungsgebiet Teletherapie
Konfigurieren und Bewerten von Verifikationsaufnahmen (planar, DVT) 30 Umgang mit Positionsungenauigkeiten unter Einbeziehung anatomischer Variabilität; anrechenbar für das Anwendungsgebiet Teletherapie


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Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Nuklearmedizin Anlage 2.3

Die Dauer des Sachkundeerwerbs beträgt mindestens 12 Monate.

Kompetenzkatalog

Folgende Kompetenzen sollen im Rahmen der Sachkunde Nuklearmedizin vom zukünftigen MPE erlangt werden:

Tätigkeitskatalog

Nuklearmedizinische Diagnostik inkl. Hybridbildgebung

Gebiet Tätigkeit Anzahl 1 Erläuterung oder Bemerkung
Bildgebende Diagnostik Mitwirkung an Untersuchungen mit Geräten der folgenden Geräteklassen: Gammasonden, planaren Gammakameras, SPECT/CT- und PET/CT- Systemen, relevant sind insbesondere Akquisitions- und Rekonstruktionsparameter, Korrekturen, Protokollerstellung, Quantifizierung, Datenauswertung 30 pro Geräteklasse beinhaltet das gesamte Untersuchungsspektrum in Onkologie, Kardiologie und Neurologie in angemessener Gewichtung; Ziel ist das fundierte Verständnis der Quantifizierung physiologischer Prozesse in der nuklearmedizinischen Diagnostik, auch unter Berücksichtigung hybrider Bildgebung
Teilnahme an nuklearmedizinischen und interdisziplinären Befundbesprechungen 20 mit Fokus auf diagnostische Anwendungen
Qualitätssicherung Durchführung und Bewertung von Konstanzprüfungen bildgebender Systeme (planare Gammakameras, SPECT(/ CT)- und PET(/CT)- Systeme), von CT-Komponenten, Aktivimetern und Sondenmessplätzen (jeweils Probenwechsler, Uptake-Messplatz und Sentinel-Lymphnode(SLN)-Sonde) 100
Mitwirkung bei der technischen Qualitätssicherung in der Radiopharmazie und sonstiger nuklearmedizinischer Messtechnik 10
Teilnahme an der Vorbereitung zur Durchführung der Prüfungen durch die ärztliche Stelle SE
Strahlenschutz Durchführung von Kontaminationsmessungen, Dekontaminationen von Gegenständen, Durchführung von Maßnahmen nach Kontamination von Personen (Messung, Dekontamination, Dosisabschätzung) 20
Mitwirkung bei der Untersuchung und ggf. Meldung von Vorkommnissen gemäß Strahlenschutzrecht SE
Mitwirkung bei Personendosimetrie und Inkorporationsüberwachung SE
Erstellung einer Inkorporationsabschätzung nach der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen (RiPhyKo) SE
Mitarbeit bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen einschließlich der Strahlenschutzanweisung SE
Mitwirkung bei der Durchführung von Strahlenschutzunterweisungen und Einweisungen des Personals SE
Überwachung der Einhaltung von diagnostischen Referenz- werten, Analyse und Optimierung von Untersuchungs- und Therapieprotokollen 50
Mitwirkung bei der Entsorgung von radioaktiven Reststoffen und von Radiodiagnostika (Lagerung, Messung, Freigabe) 5
1) Die Anzahl der Ausführungen ist immer in angemessener Gewichtung und als Richtwert zu verstehen.

Nuklearmedizinische Therapie

Gebiet Tätigkeit Anzahl 1 Erläuterung oder Bemerkung
Radionuklidtherapie Durchführung von Therapieplanung, prä- und peritherapeutischer Messungen und Dosimetrie 100
Teilnahme bei der Durchführung nuklearmedizinischer Therapien 20
Teilnahme an nuklearmedizinischen und interdisziplinären Fallkonferenzen 20 mit Fokus auf Radionuklidtherapien/Schmerztherapien, z.B. SIRT/TARE (Selektive Interne Radiotherapie/Transarterielle Radioembolisation), aber auch Radioimmuntherapie - RIT
Qualitätssicherung physikalisch-technische Qualitätssicherung in der Messtechnik zur Erhebung von Daten für die Planung, Überwachung und Verifikation/Dosimetrie der RNT 10 manuelle, semi- und oder vollautomatische (bedside ODL) Sondensysteme, bildgebungsgestützte Quantifizierung
Teilnahme an der Vorbereitung zur Durchführung der Prüfungen durch die ärztliche Stelle SE
Durchführung von Kontaminationsmessungen, Dekontaminationen von Gegenständen 5
Mitwirkung bei der Untersuchung und ggf. Meldung von Vorkommnissen gemäß Strahlenschutzrecht SE
Mitarbeit bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen einschließlich der Strahlenschutzanweisung SE
Mitwirkung bei der Durchführung von Strahlenschutzunterweisungen und Einweisungen des Personals SE
Mitwirkung bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen von Radiotherapeutika (Lagerung, Messung, Freigabe) und bei der Betreuung einer Abwasserrückhalteanlage 15
Mitwirkung bei der Erstellung und Anpassung der Risikoanalyse SE
1) Die Anzahl der Ausführungen ist immer in angemessener Gewichtung zu verstehen.


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Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Röntgendiagnostik Anlage 2.4

Die Dauer des Sachkundeerwerbs beträgt mindestens 12 Monate.

Kompetenzkatalog

Folgende Kompetenzen sollen im Rahmen der Sachkunde Röntgendiagnostik vom zukünftigen MPE erlangt werden:

Bereich einer radiologischen Einrichtung tätig zu sein.

Tätigkeitskatalog

Röntgendiagnostik

Anwendungsbereich Tätigkeit Anzahl Erläuterung oder Bemerkung
Untersuchungen und Interventionen Teilnahme an Computertomographien im Routine und Notfallbetrieb, Durchleuchtungen, Angiographien und Mamma-Diagnostik sowie der gesamten konventionellen Röntgendiagnostik im Routine- und Notfallbetrieb 400 1 gesamtes Untersuchungsspektrum, inklusive Neuroradiologie, Kinderradiologie, Urologie, Gastroenterologie, Kardiologie und Zahnröntgen, in angmessener Gewichtung; beinhaltet Lagerung, Einstelltechnik und Durchführung
Teilnahme an fluoroskopischen und CT-gestützten Interventionen 50 in angemessener Gewichtung im Bereich Kopf-Hals, Abdomen, Herz und herznahen Gefäßen
Teilnahme an radiologischen und interdisziplinären Fallkonferenzen/ Tumorboards 15 in angemessener Gewichtung
Qualitätssicherung Konstanzprüfungen an Geräten zur Radiographie, Fluoroskopie, CT, DVT, Mammographie, Mamma-Tomosynthese und an Befundungsmonitoren 30 in angemessener Gewichtung, Teilnahme bzw. Durchführung
Abnahmeprüfungen, Sachverständigenprüfungen 5 Teilnahme bei der Festlegung der Bezugswerte der Konstanzprüfung nach § 115 StrlSchV und Analyse der Prüfungen bzw. Studium von "Alt-Vorgängen", falls keine aktuellen Prüfungen anstehen
Strahlenschutz und Dosimetrie Analyse und Optimierung von Untersuchungsprotokollen; Auswertung der erfassten Expositionsdaten, Erkennung und Bewertung von Vorkommnissen 50 in angemessener Gewichtung und mit Bezug auf Einhaltung der DRW und Meldekriterien für bedeutsame Vorkommnisse2)
Dosisabschätzungen an Patienten, Mitwirkung bei der Analyse und Meldung von bedeutsamen Vorkommnissen 20 in angemessener Gewichtung für Projektionsradiographie, CT und Fluoroskopie, inklusive Abschätzungen der pränatalen Strahlenexposition 2
Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen und Teilnahme an Geräteeinweisungen und Dosismessungen im Nutzstrahl 5 in angemessener Gewichtung
Personendosimetrie (Kontrolle und Messungen), ggf. Kommunikation mit der Messstelle und Prüfung von Strahlenschutzmitteln 5 Ursachenermittlung bei Auffälligkeiten, Datenermittlung zur Beantragung von Ersatzdosiswerten, Ausgabe elektronischer Dosimeter, Ortsdosismessungen zur Verifizierung
Teilnahme an der Vorbereitung zur Durchführung der Prüfungen durch die ärztliche Stelle SE
Datenmanagement Einbindung von Modalitäten in ein IT-Netzwerk sowie Datenaustausch mit externen Einrichtungen 1 5 beinhaltet auch die Erstellung eines Geräte-/Netzwerkhandbuchs mit den relevanten Informationen
1) davon mind. 40 % CT

2) Fälle (ggf. fiktiv) mit Hilfe von Softwaretools

.

Grundkurs im Strahlenschutz
(gemäß § 74 Absatz 1 StrlSchG i. V. m. § 47 Absatz 3 StrlSchV)
Anlage 3

Dauer: 24 Unterrichtseinheiten (einschließlich Übungen)

Kursinhalte

Grundlagen der Strahlenphysik 2 UE
(1) Entstehung und Eigenschaften ionisierender Strahlung

(2) Wirkung ionisierender Strahlung auf die Materie

(3) Grundbegriffe der Radioaktivität

Strahlenbiologische Grundlagen einschließlich Wirkungen kleiner Strahlendosen 6 UE
(1) LET (linearer Energietransfer) und RBW (relative biologische Wirksamkeit)

(2) Strahlenwirkungen auf DNA (Erbsubstanz), Reparatur, Zellen, Zellzyklus, Zellüberlebenskurven

(3) Strahlenwirkungen auf Gewebe und Organe; Tumorgewebe

(4) Strahlenschäden; stochastische, deterministische und teratogene Strahlenschäden

Dosisbegriffe und Dosimetrie 6 UE
(1) Dosisgrößen und Dosiseinheiten

(2) Grundbegriffe der Dosimetrie

(3) Dosismessverfahren

Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes 2 UE
Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen 2 UE
Rechtsvorschriften und Empfehlungen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz, Regeln der Technik,
Regelungen zu Vorkommnissen und bedeutsamen Vorkommnissen
4 UE
Übungen 2 UE

.

Spezialkurse im Strahlenschutz Anlage 4

Die Gesamtdauer der nachfolgend aufgeführten Kurse ist in Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 45 Minuten angegeben.

Die in den jeweiligen Kursinhalten aufgeführte Anzahl von Unterrichtseinheiten (UE) ist dabei als Richtwert zu verstehen.

Spezialkurs Basiskurs Strahlentherapie (ST1)

Voraussetzung für ST2, ST3, ST4 und/oder ST5

Dauer: 24 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Pysikalisch-technische Grundlagen der Strahlentherapie 2 UE
(1) Strahlungserzeugung

(2) Funktion und Aufbau von Geräten und Anlagen

(3) Betriebs- und Sicherheitssysteme

Grundlagen der Strahlenbiologie 3 UE
(1) Risikoorgane

(2) Toleranzdosen

(3) Therapeutisches Behandlungsfenster (Dosis- und Dosisrateneffekte)

(4) Individuelle Strahlenempfindlichkeit, einschließlich Wechselwirkungen mit Medikamenten

(5) Deterministische und stochastische Strahlenwirkungen

Grundlagen der Strahlentherapie 3 UE
(1) Terminologie

(2) Zielvolumendefinition

(3) Bestrahlungsplanung

(4) Spezielle Aspekte der Dosimetrie und Messverfahren

(5) Überprüfung des Behandlungserfolges

Grundlagen der Röntgenbildgebung 2 UE
(1) Dosis und Dosisoptimierung

(2) Diagnostische Referenzwerte

(3) Alternative Bildgebungsverfahren (u.a. Ultraschall, Magnetresonanztomographie, PET-CT)

(4) Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bildgebungsverfahren bei der Therapieplanung, -verifikation und -verlaufskontrolle

Gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk, Normung, sonstige Empfehlungen 2 UE
(1) Spezielles gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk

(2) Empfehlungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften und Gremien

Strahlenschutz und Aufzeichnungspflichten 4 UE
(1) Patienten: Rechtfertigende Indikation, Optimierung

(2) Patientenschutzmittel

(3) Persönliche Schutzausrüstung, Inkorporationsüberwachung

(4) Baulicher Strahlenschutz

(5) Strahlenschutzüberwachung und Zugangskontrolle

(6) Verhalten bei Störfällen und Unfällen

(7) Optimieren der Verfahren

Qualitätssicherung und Risikomanagement 3 UE
(1) Qualitätssicherungskette

(2) Organisatorische Maßnahmen

(3) Risikoanalyse/-bewertung

(5) Organvariabilität und Organbewegungen

Behördliche Verfahren und Überprüfungen, Meldepflichten 3 UE
(1) Vorkommnisse und bedeutsame Vorkommnisse

(2) Medizinische Forschung, einschl. Anzeige- und Genehmigungsverfahren

(3) Qualitätssicherung durch ärztliche Stellen

(4) Strahlenschutzbegehungen

Ethische Aspekte in der Strahlentherapie 1 UE
Unterweisung und Einweisung des Personals 1 UE

Spezialkurs Strahlenschutz in der Teletherapie (ST2)

Dauer: 14 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Physikalisch-technische Grundlagen der Teletherapie 3 UE
(1) Strahlungserzeugung in Teletherapieanlagen

(2) Funktion und Aufbau von Geräten und Anlagen

(3) Betriebs- und Sicherheitssysteme

Prinzipien der Teletherapieplanung 6 UE
(1) Lagerung und Positionierungshilfen

(2) Patienten- und Organbewegungen

(3) Bestrahlungsplanung

(4) Verifikation

(5) Unsicherheitsbudget

Spezielle Aspekte der Qualitätssicherung und Dosimetrie 2 UE
(1) Abnahme- und Konstanzprüfungen

(2) Messtechnische Kontrollen nach MPG und MPBetreibV

Spezielle Aspekte des Strahlenschutzes in der Teletherapie 2 UE
(1) Apparativer Strahlenschutz und technische Kontrollmaßnahmen

(2) Abnahme- und Sachverständigenprüfungen

(3) Verhalten bei Vorkommnissen und bedeutsamen Vorkommnissen

Aktuelle Entwicklungen in der Teletherapie 1 UE

Spezialkurs Strahlenschutz in der Röntgentherapie (ST3)

Dauer: 10 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Physikalisch-technische Grundlagen der Röntgentherapie 3 UE
(1) Strahlungserzeugung bei der Röntgentherapie

(2) Funktion und Aufbau von Geräten und Anlagen

(3)Betriebs- und Sicherheitssysteme

Prinzipien der Röntgentherapieplanung 3 UE
(1) Lagerung und Positionierungshilfen

(2) Patienten- und Organbewegungen

(3) Bestrahlungsplanung

(4) Verifikation

(5) Unsicherheitsbudget

Spezielle Aspekte der Qualitätssicherung und Dosimetrie 1 UE
(1) Abnahme- und Konstanzprüfungen

(2) Messtechnische Kontrollen nach MPG und MPBetreibV

Spezielle Aspekte des Strahlenschutzes in der Röntgentherapie 2 UE
(1) Apparativer Strahlenschutz und technische Kontrollmaßnahmen

(2) Abnahme- und Sachverständigenprüfungen

(3) Verhalten bei Vorkommnissen und bedeutsamen Vorkommnissen

Aktuelle Entwicklungen in der Röntgentherapie 1 UE

Spezialkurs Strahlenschutz in der Brachytherapie (ST4)

Dauer: 16 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Physikalisch-technische Grundlagen der Brachytherapie 2 UE
(1) Strahlungserzeugung bei der Brachytherapie

(2) Funktion und Aufbau von Geräten und Vorrichtungen

(3) Betriebs- und Sicherheitssysteme

Prinzipien der Brachytherapieplanung 4 UE
(1) Lagerung und Positionierungshilfen

(2) Patienten- und Organbewegungen

(3) Bestrahlungsplanung

(4) Verifikation

(5) Unsicherheitsbudget

Spezielle Aspekte der Qualitätssicherung und Dosimetrie 5 UE
(1) Abnahme- und Konstanzprüfungen

(2) Messtechnische Kontrollen nach MPG und MPBetreibV

(3) Dosisberechnungen für applizierte Patienten und Einzelpersonen der Bevölkerung

(bestimmungsgemäße und nicht bestimmungsgemäße Expositionen)

Spezielle Aspekte des Strahlenschutzes in der Brachytherapie 3 UE
(1) Apparativer Strahlenschutz und technische Kontrollmaßnahmen

(2) Auswahlkriterien für die Verwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen

(3) Besondere Vorschriften für hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ, HRQ-Register)

(4) Dichtheitsprüfung

(5) Verhalten bei Vorkommnissen und bedeutsamen Vorkommnissen

Aufbewahrung, Beförderung, Rückgabe, Abgabe radioaktiver Stoffe und Ablieferung radioaktiver Abfälle 1 UE
(1) Vorschriften

(2) Geräte und Vorrichtungen

(3) Aufzeichnungen

Aktuelle Entwicklungen in der Brachytherapie 1 UE

Spezialkurs Strahlenschutz in der Partikeltherapie (ST5)

Voraussetzung: ST1 und ST2

Dauer: 18 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Physikalisch-technische Grundlagen der Partikeltherapie 3 UE
(1) Strahlungserzeugung in Partikeltherapieanlagen

(2) Funktion und Aufbau von Geräten und Anlagen

(3) Betriebs- und Sicherheitssysteme

Strahlenbiologische Grundlagen der Partikeltherapie 2 UE
(1) Spezielle strahlenbiologische Aspekte

(2) Spezielle physikalische Aspekte (variabler LET)

(3) Besondere Gefahren

Besonderheiten der stochastischen Strahlenwirkung bei der Partikeltherapie 1 UE
(1) Neutronen

(2) Schwerionen und leichte Targetfragmente

Prinzipien der Partikeltherapieplanung 7 UE
(1) Lagerung und Positionierungshilfen

(2) Patienten- und Organbewegungen

(3) Spezielle radioonkologische Aspekte

(4) Bestrahlungsplanung

(5) Verifikation

(6) Unsicherheitsbudget

(7) Besonderheiten der Beam-Anordnung

(8) Vergleich mit der Planung bei Photonenbestrahlung

Spezielle Aspekte der Qualitätssicherung und Dosimetrie 2 UE
(1) Abnahme- und Konstanzprüfungen

(2) Messtechnische Kontrollen nach MPG und MPBetreibV

Spezielle Aspekte des Strahlenschutzes in der Partikeltherapie 2 UE
(1) Apparativer Strahlenschutz und technische Kontrollmaßnahmen

(2) Abnahme- und Sachverständigenprüfungen

(3) Verhalten bei Vorkommnissen

Aktuelle Entwicklungen in der Partikeltherapie 1 UE

Spezialkurs Nuklearmedizinische Diagnostik, incl. Hybridbildgebung (SN1)

Dauer: 30 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Grundlagen der Nuklearmedizin 4 UE
(1) Erzeugung von radioaktiven Arzneimitteln und deren Qualitätssicherung

(2) Grundprinzipien nuklearmedizinischer Untersuchungen (u. a. Stoffwechselkinetik und Pharmakokinetik inkorporierter radioaktiver Stoffe und Radiopharmaka)

(3) Dosimetrie in der Nuklearmedizin (Dosisbegriffe, Medical-Internal-Radiation-Dose) MIRD-Konzept, Ermittlung von Organdosen, Risikoorgane)

Nuklearmedizinische Messtechnik 12 UE
(1) Bildgebende nuklearmedizinische Verfahren (Funktionsweise, Akquisitions- und Rekonstruktionsparameter, Korrekturen, Quantifizierung, Qualitätssicherung):
  1. Szintigraphien mit Gammakameras
  2. SPECT
  3. PET

(2) Hybridbildgebung mit SPECT/CT, PET/CT und PET/MRT:

  1. CT-Komponente: Funktionsweise, Akquisitions- und Rekonstruktionsparameter, Korrekturen, Qualitätssicherung
  2. Dosis und Dosisoptimierung
  3. Absorptionskorrektur, Registrierung, Bildfusion, Qualitätssicherung der Schnittstelle


(3) Nichtbildgebende Messtechnik (Funktionsweise, Qualitätssicherung): Aktivimeter, Sondenmessplätze, In-Vitro-Messsysteme

Gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk, Normung, sonstige Empfehlungen 2 UE
(1) Spezielles gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk

(2) Empfehlungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften und Gremien

Strahlenschutz für die Patienten 1 UE
(1) Diagnostische Referenzwerte in der Nuklearmedizin

(2) Pränatale Strahlenexposition, Dosisabschätzungen bei Schwangeren

Strahlenschutzmaßnahmen in der Nuklearmedizin 6 UE
(1) Strahlenschutzmesstechnik (z.B. Kontaminationsmonitore, Dosisleistungsmessgeräte, Inkorporationsmessgeräte); Qualitätssicherung

(2) Persönliche Schutzausrüstung

(3) Aufzeichnungspflichten

(4) Kontamination, Dekontamination

(5) Aufbewahrung, Beförderung, Freigabe, Rückgabe, Abgabe radioaktiver Stoffe und Ablieferung radioaktiver Abfälle

(6) Baulicher und organisatorischer Strahlenschutz

(7) Strahlenschutz der Bevölkerung und der Umwelt

Behördliche Verfahren und Überprüfungen, Meldepflichten 3 UE
(1) Vorkommnisse und bedeutsame Vorkommnisse

(2) Medizinische Forschung, einschl. Anzeige- und Genehmigungsverfahren

(3) Qualitätssicherung durch ärztliche Stellen

(4) Strahlenschutzbegehungen

Unterweisung und Einweisung des Personals 1 UE
Aktuelle Entwicklungen in der Nuklearmedizin 1 UE

Spezialkurs Nuklearmedizinische Therapie (SN2)

Dauer: 22 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen 3 UE
(1) Therapeutische und dosimetrische Konzepte (u.a. Zielvolumendosis, Dosis in Risikoorganen)

(2) Prätherapeutische Behandlungsplanung und peritherapeutische Dosimetrie

(3) Spezielle Aspekte der Qualitätssicherung (z.B. Messtechnik für uptake-Bestimmung in der Radiojodtherapie)

Therapieverfahren mit individualisierter Therapieplanung 8 UE
(1) Radiojodtherapie benigner und maligner Schilddrüsenerkrankungen

(2) Radioligandentherapien

(3) Sonstige Therapien (z.B. Selektive Interne Radiotherapie SIRT/Radioembolisation TARE)

(4) Radiobiologische Modelle

Therapieverfahren ohne individuelle Dosimetrie (z.B. Radiosynoviorthese RSO, Schmerztherapie) 1 UE
Strahlenschutzmaßnahmen bei nuklearmedizinischen Therapien 8 UE
(1) Exposition durch Patienten, ambulante und stationäre Durchführung von Therapien;

(2) Strahlenschutzmaßnahmen bei Herstellung, Beförderung, Aufbewahrung und Anwendung von Radiotherapeutika

(3) Physikalische Strahlenschutzkontrolle und Inkorporationsüberwachung

(4) Technische Schutzmaßnahmen (insbesondere Abluftanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen)

(5) Aufbewahrung, Beförderung, Freigabe, Rückgabe, Abgabe radioaktiver Stoffe und Ablieferung radioaktiver Abfälle

(6) Strahlenschutz der Bevölkerung und der Umwelt

Risikoanalyse und Maßnahmen bei Vorkommnissen und bedeutsamen Vorkommnissen 2 UE
Aktuelle Entwicklungen in der Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen 1 UE
Spezialkurs Basiskurs Röntgendiagnostik (SR1) 1

Voraussetzung für SR2 und/oder SR3

Dauer: 20 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Physikalisch-technische Grundlagen der Röntgendiagnostik 4 UE
(1) Strahlungserzeugung

(2) Funktion und Aufbau von Geräten und Anlagen

(3) Bildqualität und Exposition

(4) Spezielle Aspekte der Dosimetrie und Messverfahren

Gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk, Normen, sonstige Empfehlungen 2 UE
(1) Spezielles gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk

(2) Empfehlungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften und Gremien

Strahlenschutz und Aufzeichnungspflichten 3 UE
(1) Rechtfertigende Indikation

(2) Patientenschutzmittel, Optimierung, Arbeitsanweisungen

(3) Persönliche Schutzausrüstung, Dosisrichtwertkonzept

(4) Baulicher und organisatorischer Strahlenschutz, Personendosimetrie, Einweisung und Unterweisung des Personals

(5) Röntgenuntersuchung von Kindern

Qualitätssicherung und Risikomanagement 4 UE
(1) Abnahme- und Konstanzprüfung in der Projektionsradiographie und Mammographie

(2) Konzept der diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik

(3) Organisatorische Maßnahmen, Unterweisung und Einweisung des Personals

(4) Subjektive und objektive Beurteilung der Bildqualität

(5) Umgang mit Vorkommnissen

(6) Pränatale Strahlenexposition

Behördliche Verfahren und Überprüfungen, Meldepflichten 3 UE
(1) Vorkommnisse und bedeutsame Vorkommnisse

(2) Medizinische Forschung, einschließlich Anzeige- und Genehmigungsverfahren

(3) Qualitätssicherung durch ärztliche Stellen

Aktuelle Entwicklungen in der Röntgendiagnostik 1 UE
Allgemeine Indikation und alternative Bildgebungsverfahren (u. a. Ultraschall, Magnetresonanztomographie) 1 UE
Übungen zur Qualitätssicherung und zum Strahlenschutz 2 UE

1) In allen Blöcken sind Beispiele der Projektionsradiographie und der Mammographie zu berücksichtigen

Spezialkurs Computertomographie (CT) und digitale Volumentomographie (DVT) - SR2

Dauer: 24 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Physikalisch-technische Grundlagen der CT und DVT 4 UE
(1) Funktion und Aufbau von CT- und DVT-Systemen

(2) Rekonstruktionsalgorithmen

(3) Spezielle Aspekte der Dosimetrie und Messverfahren

(4) Typische Untersuchungen und Patientendosis

(5) DICOM-Standard und Parameter in der Computertomographie

(6) Regelmechanismen und Protokollparameter

(7) Scanparameter: Bedeutung für Bildqualität und Dosis

(8) Besondere Verfahren: z.B. Dual Energy-CT, CT- Perfusion, Kardio-CT, CT- Fluoroskopie

Normen und sonstige Empfehlungen 2 UE
(1) Normen zu CT und DVT

(2) Empfehlungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften und Gremien

Strahlenschutz und Aufzeichnungspflichten 4 UE
(1) Patientenschutzmittel, Patientenlagerung; Optimierung

(2) Persönliche Schutzausrüstung

(3) Apparative und anwenderbedingte Einflussfaktoren auf die Dosis

(4) Aspekte des Dosismonitorings in der Computertomographie

(5) CT-Untersuchungen an Kindern

Qualitätssicherung, Risikomanagement und Dosisoptimierung 4 UE
(1) Abnahme- und Konstanzprüfung in der CT und DVT

(2) Diagnostische Referenzwerte in der CT und DVT

(3) Subjektive und objektive Beurteilung der Bildqualität

(4) Dosismanagementsysteme

(5) Optimierung von CT-Protokollen, Dosis und Bildqualität

(6) Umgang mit Vorkommnissen und bedeutsamen Vorkommnissen

(7) Methoden zur Ermittlung der Patientendosis

(8) Pränatale Strahlenexposition

Aktuelle Entwicklungen in der CT und DVT 2 UE
Allgemeine Indikation und alternative Bildgebungsverfahren (u. a. Ultraschall, Magnetresonanztomographie) 2 UE
Übungen zur Dosimetrie und Qualitätssicherung, Dosismanagementsystemen und Dosisoptimierungen bei CT- und DVT-Untersuchungen 6 UE

Spezialkurs Intervention und Durchleuchtung - SR3

Dauer: 24 Unterrichtseinheiten

Kursinhalte

Physikalisch-technische Grundlagen der interventionellen Radiologie 4 UE
(1) Funktion und Aufbau von Geräten und Anlagen

(2) Durchleuchtung, Bildaufnahme und Hochdosismodus

(3) Aufnahmeparameter: Bedeutung für Bildqualität und Dosis

(4) Methoden und Parameter der Dosisregelung und Bildverarbeitung

(5) Spezielle Aspekte der Dosimetrie und Messverfahren

(6) DICOM-Standard und Parameter bei Durchleuchtungsanlagen

(7) Spezielle Aspekte der Dosimetrie und Messverfahren

(8) Spezielle Techniken und Verfahren

(9) Typische Interventionen und Patientendosis

Normen und sonstige Empfehlungen 2 UE
(1) Normen zur Durchleuchtung und interventionellen Radiologie

(2) Empfehlungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften und Gremien

Strahlenschutz und Aufzeichnungspflichten 4 UE
(1) Patientenschutzmittel, Optimierung

(2) Persönliche Schutzausrüstung, Ortsdosis

(3) Apparative und anwenderbedingte Einflussfaktoren auf die Dosis

(4) Aspekte des Dosismonitoring in der Intervention

(5) Durchleuchtung von Kindern

Qualitätssicherung und Risikomanagement 4 UE
(1) Abnahme- und Konstanzprüfung in der interventionellen Radiologie

(2) Diagnostische Referenzwerte in der interventionellen Radiologie

(3) Subjektive und objektive Beurteilung der Bildqualität

(4) Strahlenbiologie; deterministische Schäden bei Interventionen

(5) Dosismanagementsysteme

(6) Umgang mit Vorkommnissen und bedeutsamen Vorkommnissen

(7) Pränatale Strahlenexposition

Aktuelle Entwicklungen bei Interventionen und Durchleuchtung 2 UE
Allgemeine Indikationen und alternative Bildgebungsverfahren (u. a. Ultraschall, Magnetresonanztomographie) 2 UE
Übungen zur Einstellung und zur Dosimetrie an einer interventionell genutzten Röntgeneinrichtung (Durchleuchtung) 6 UE


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Nachweis über den Erwerb der praktischen Erfahrung (Sachkunde) Anlage 5

Der Nachweis soll die folgenden Angaben enthalten:

*) Bezug: 29. Sitzung des Fachausschusses Strahlenschutz vom 10.-12. November 2020, TOP 15
Der Fachausschuss Strahlenschutz hat in der o.g. Sitzung das Richtlinienmodul "Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)" unter Tagesordnungspunkt 15 abschließend beraten. Wie in dieser Sitzung beschlossen, wurde eine endgültige Zustimmung des Fachausschusses Strahlenschutz sowie die Zustimmung des Länderausschusses für Atomkernenergie (LAA) - Hauptausschuss jeweils im Umlaufverfahren eingeholt. Die aktualisierten Fachkundeanforderungen für MPE ersetzen die Ausführungen in der Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung Strahlenschutz in der Medizin aus dem Jahr 2011 und der Richtlinie zur damaligen Röntgenverordnung Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin aus dem Jahr 2005.
Als Anlage übersende ich Ihnen die gebilligte Fassung des Richtlinienmoduls und bitte Sie, dieses ab dem 1. März 2021 dem Vollzug des Strahlenschutzrechts zu Grunde zu legen.

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