Änderungstext

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Durchführung der Röntgenverordnung

Vom 14.11.2005
(GMBl. Nr. 1 vom 11.01.2006 S. 3)



Die Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern (SV-RL) vom 27. August 2003 (GMBl. S. 783, 2004 S. 726), geändert durch Rundschreiben vom 28. April 2004 (GMBl. S. 726), und die Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung (QS-RL) vom 20. November 2003, geändert durch Rundschreiben vom 28. April 2004 (GMBl. S. 731), sind durch den Arbeitskreis Röntgenverordnung (AK RöV) des Länderausschusses Röntgenverordnung (LA RöV) überarbeitet worden.

Die Änderungen berücksichtigen Festlegungen für Mammographiegeräte mit digitalem Bildempfänger auf der Grundlage der PAS 1054 (Publicly Available Specification) "Anforderungen und Prüfverfahren für digitale Mammographie-Einrichtungen" des Deutschen Instituts für Normung vom März 2005 und den Erläuterungen zur Anwendung der PAS 1054 vom 31. Oktober 2005 sowie Erfahrungen aus der Praxis.

Um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, wird auf der Grundlage des Beschlusses des Länderausschusses Röntgenverordnung vom 20. Oktober 2005 gebeten, die Änderungen der Richtlinien (Anlage) beim Vollzug der Röntgenverordnung ab dem 1. Januar 2006 zu Grunde zu legen.

1. Änderungen der Richtlinie
für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern ( SV-RL)

vom 27. August 2003 (GMBl. S. 783, 2004 S. 726), geändert durch Rundschreiben vom 28. April 2004 (GMBl. S. 726)

a) Die Prüfposition 01G04 wird durch folgende Prüfpositionen ersetzt:

alt neu
(2)
[01G04]
Bei Belichtungsautomatik:
Zusätzliche Sicherheitsabschaltung < 600 mAs oder 60 kJ nach Herstellerangaben vorhanden (DIN EN 60601-2-7)
entf/ja/nein B
(2) [01 G04a] Bei Belichtungsautomatik: Zusätzliche Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben vorhanden. entf./ja/nein B
(3) [01 G04b] Bei Belichtungsautomatik:

Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben bei 600 mAs oder 60 kJ (DIN EN 60601-2-7); für Mammographie: nach Herstellerangaben bei 1200 mAs (DIN EN 60601-2-45)

entf./ja/nein B

b) Prüfposition 01G07 wird wie folgt geändert:

aa) Die hochgestellte Angabe "1)" einschließlich der dazugehörigen Fußnote

1) Fail-Safe-Schaltung ist ein Überwachungssystem bei Belichtungsautomatik gegen überhöhte Strahlenexposition, welches bei Erkennen eines Fehlers (z.B. fehlendes Messkammersignal) zur Vermeidung unkontrollierter Strahlung bzw. unerwünschter und übermäßiger Strahlenexposition bei einem möglichst geringen mAs/Zeitwert die Strahlung abschaltet (s. DIN 6815)

wird gestrichen.

bb) Nach dem Wort "Fail-Safe-Schaltung" wird die Angabe "(DIN 6815)" eingefügt.

c) In Prüfposition 01H03a werden nach der Angabe "DIN V 6868-152 und -58" die Wörter "oder PAS 1054" eingefügt.

d) In Prüfposition 01H10 wird nach der Angabe "DIN 6815" ein Komma und die Angabe "DIN V 6868-152 oder PAS 1054" eingefügt.

e) Prüfposition 01H15 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(2)
[01H15]
Grenzwerte der Bildempfängerdosis KB bei Belichtungsautomatik nicht überschritten (s. Anlage I) (gilt nicht für Thoraxaufnahmen mit L-Filmen oder vergleichbaren Filmen) entf/ja/nein
(2) [01H15] Grenzwerte der Bildempfängerdosis KB (gilt nicht für Thoraxaufnahmen mit L-Filmen oder vergleichbaren Filmen) oder der Einfalldosis KE (gilt für digitale Mammographie) bei Belichtungsautomatik nicht überschritten (s. Anlage I) entf./ja/nein

f) In Prüfposition 01H24 wird die Angabe "(1)" durch die Angabe "(2)" ersetzt.

g) Prüfposition 03G04a wird wie folgt geändert:

aa) Die hochgestellte Angabe "1)" einschließlich der dazugehörigen Fußnote

1) Fail-Safe-Schaltung ist ein Überwachungssystem bei Belichtungsautomatik gegen überhöhte Strahlenexposition, welches bei Erkennen eines Fehlers (z.B. fehlendes Messkammersignal) zur Vermeidung unkontrollierter Strahlung bzw. unerwünschter und übermäßiger Strahlenexposition bei einem möglichst geringen mAs/Zeitwert die Strahlung abschaltet (s. DIN 6815)

wird gestrichen.

bb) Nach dem Wort "Fail-Safe-Schaltung" wird die Angabe "(DIN 6815)" eingefügt.

h) In Prüfposition 03G11 werden nach dem Wort "Schutzbügel" ein Komma und die Wörter "Schlüsselschalter am Schaltgerät" eingefügt.

i) In Prüfposition 03H30 wird die Angabe "(1)" durch die Angabe "(2)" ersetzt.

j) In Prüfposition 04H23 wird die Angabe "(1)" durch die Angabe "(2)" ersetzt.

k) Nach der Prüfposition 05F05 wird folgende Prüfposition 05F05a eingefügt:

(2) [05F05a] Formateinblendungen für die Standardformate 0 (2 x 3 cm) und 2 (3 x 4 cm) sowie geeignete Positioniereinrichtungen vorhanden (Ausführungsfrist: bis 31.12.2007) ja/nein

l) Die Prüfposition 05F06 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(1)
[05F06]
Durchmesser des Nutzstrahlenbündels im vorgesehenen Fokus-Hautabstand <; 6 cm und Diagonale des Nutzstrahlenfeldes höchstens 1 cm größer als die Diagonale des größten verwendeten Bildempfängerformats ja/nein  
(1) [05F06] Durchmesser des Nutzstrahlenbündels (Rundtubus) oder Diagonale des Nutzstrahlenfeldes (Rechtecktubus) im vorgesehenen Fokus-Hautabstand <; 6 cm und höchstens 1 cm größer als die Diagonale des größten verwendeten Bildempfängerformates (Nennformat) ja/nein

m) Die Prüfposition 07H08 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(2)
[07H08]
Vorrichtungen zur Anzeige der Strahlenexposition des Patienten vorhanden:    
  O bei bekannter Schichtdicke und Röhrenspannung sowie bekanntem Pitch: mAs-Produkt/Scan und Zahl der Scans pro Patient    
  O CTDI    
  O Dosislängenprodukt    
  O Bei Fluoro-CT: akkumulierte Dosis (CTDI) ja/nein  
(2) [07H08] Vorrichtungen zur Anzeige der Strahlenexposition des Patienten vorhanden:
O bei bekannter Schichtdicke und Röhrenspannung sowie bekanntem Pitch: mAs-Produkt/Scan und Zahl der Scans pro Patient
O CTDIvol und Dosislängenprodukt
O CTDIvol und Scanlänge
O bei Fluoro-CT: akkumulierte Dosis (CTDI) ja/nein

Hinweis: Alle vor dem 01.01.2005 erstmals in Betrieb gegangenen Computertomographen, bei denen die Anzeige den CTDIw-Wert angibt, liefern tatsächlich den CTDIvol - Wert. Grund: Änderung der Software, nicht aber der Anzeige durch die Hersteller."

n) Die Prüfposition 11H04

(2)
[11H04]
Werte der Bildverstärkereingangsdosisleistung bei automatischer Dosisleistungsregelung <; 0,6 µ Gy/s entf./ja/nein  

wird gestrichen.

o) Anlage I Tabelle I 1 Nr. 14 wird wie folgt geändert:

aa) Spalte 6 wird wie folgt geändert:

aaa) Nach der Angabe "KN <; 100 µGy" wird die Angabe "(analog)" eingefügt.

bbb) Die Angabe "KB <; 75 µGy (DRS) oder KB <; 100 µGy (DRS)" wird durch die Angabe "KE <; 10 mGy (digital)" ersetzt.

bb) Spalte 7 wird wie folgt geändert:

aaa) Nach der Angabe "RGr > 10 Lp/mm" wird die Angabe "(analog)" eingefügt.

bbb) Die Angabe "RGr > 5 Lp/mm" und "RGr > 7 Lp/mm" wird durch die Angabe "vier von fünf Strukturelementen des Testeinsatzes AP zum Prüfkörper nach PAS 1054 sichtbar" ersetzt.

p) In Anlage 1 Abschnitt 1 2 wird die Erläuterung E 6 wie folgt gefasst:

alt neu
E 6 Für Mammographieeinrichtungen mit digitalem Bildempfänger erfolgt die Ermittlung des visuellen räumlichen Auflösungsvermögens nach den Vorgaben der QS-RL (Abschnitt 3.1.3.3).  "E 6 Für Mammographieeinrichtungen mit digitalen Bildempfängern sind die Vorgaben der PAS 1054 zu beachten."

q) Die Anlage V wird wie folgt gefasst:

alt neu
Anlage V Liste der von dieser Richtlinie in Bezug genommenen Normen (Stand 2002)
DIN 6812 Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes
DIN 6815 10 Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Prüfung des Strahlenschutzes nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
DIN 6860 Filmverarbeitung in der Radiologie - Lagerung, Transport, Handhabung und Verarbeitung
DIN 6832-2 Kassetten für medizinische Röntgenaufnahmen - Röntgenkassetten und Mammographie-Kassetten; Prüfung der Lichtdichtheit und Anpressung zwischen Röntgenfilm und Verstärkungsfolie(n)
DIN 6867-1 Sensitometrie an Film-Folien-Systemen für die medizinische Radiographie - Teil 1: Verfahren zur Ermittlung des Verlaufs der sensitometrischen Kurve, der Empfindlichkeit und des mittleren Gradienten
DIN 6867-10 Sensitometrie an Film-Folien-Systemen für die medizinische Radiographie - Teil 10: Nennwerte der Empfindlichkeit und des mittleren Gradienten
DIN 6868-53 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 53: Abnahmeprüfung bei Röntgen-Computertomographie-Einrichtungen
DIN V 6868-55 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung
DIN 6868-56 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
DIN V 6868-57 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten
DIN V 6868-58 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen
DIN V 6868-151 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 151: Abnahmeprüfung an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
DIN V 6868-152 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 152: Abnahmeprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie
DIN 6878-1 Digitale Archivierung in der medizinischen Radiologie - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an die digitale Archivierung von Bildern
DIN 54113-1 Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln für die technische Anwendung von Röntgeneinrichtungen bis 1 MeV - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen
DIN 54113-2 Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln für die technische Anwendung von Röntgeneinrichtungen bis 1 MeV - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung für Herstellung, Errichtung und Betrieb
DIN 54113-3 Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln für die technische Anwendung von Röntgeneinrichtungen bis 1 MeV - Teil 3: Formeln und Diagramme für Strahlenschutzberechnungen
DIN EN 60601-1-3 Medizinische elektrische Geräte - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an die Sicherheit; 3. Ergänzungsnorm: Allgemeine Anforderungen an den Strahlenschutz von diagnostischen Röntgengeräten
DIN EN 60601-2-7 Medizinische elektrische Geräte - Teil 2-7: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgengeneratoren von diagnostischen Röntgenstrahlenerzeugern
DIN EN 60601-2-44/Al Medizinische elektrische Geräte - Teil 2-44: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgeneinrichtungen für die Computer-Tomographie
DIN EN 61223-3-1 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-1: Abnahmeprüfungen; Bildgebungsleistung der Röntgeneinrichtungen bei radiographischen und Durchleuchtungs-Systemen
DIN EN 61223-3-2 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-2: Abnahmeprüfungen; Abbildungsqualität von Röntgeneinrichtungen für die Mammographie
DIN EN 61223-3-3 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-3: Abnahmeprüfungen; Leistungsmerkmale zur Bildgebung von Röntgeneinrichtungen für digitale Subtraktions-Angiographie
DIN EN 61223-3-4 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-4: Abnahmeprüfungen; Leistungsmerkmale zur Bildgebung von zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
DIN EN 61262-1 Medizinische elektrische Geräte - Merkmale von elektronenoptischen Röntgenbildverstärkern - Teil 1: Bestimmung der Eingangsfeldgröße
DIN EN 61331-3 Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik - Teil 3: Schutzkleidung und Gonadenschutz
DIN 6809-7 10 Klinische Dosimetrie - Teil 7: Verfahren zur Dosisermittlung in der Röntgendiagnostik
 "Anlage V Liste der von dieser Richtlinie in Bezug genommenen Normen
  Nummer Titel
1 DIN 6812 Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes
2 DIN 6815 Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Prüfung des Strahlenschutzes nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
3 DIN 6860 Filmverarbeitung in der Radiologie - Lagerung, Transport, Handhabung und Verarbeitung
4 DIN EN ISO 4090 Fotografie - Systeme von Kassetten/Verstärkerfolien/Filmen und Aufzeichnungsfilmen für die medizinische Radiologie - Maße und Spezifikationen
5 DIN 6867-1 Sensitometrie an Film-Folien-Systemen für die medizinische Radiographie

- Teil 1: Verfahren zur Ermittlung des Verlaufs der sensitometrischen Kurve, der Empfindlichkeit und des mittleren Gradienten

6 DIN 6867-10 Sensitometrie an Film-Folien-Systemen für die medizinische Radiographie

- Teil 10: Nennwerte der Empfindlichkeit und des mittleren Gradienten

7 DIN EN 61233-3-5 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-5: Abnahmeprüfungen; Leistungsmerkmale zur Bildgebung von Computertomographieeinrichtungen

Hinweis: Die Norm lässt bis zum 01.09.2007 die Anwendung der DIN 6868-53 zu.

8 DIN V 6868-55 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung

9 DIN 6868-56 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen

10 DIN V 6868-57 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten

11 DIN V 6868-58 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen

12 DIN V 6868-151 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 151: Abnahmeprüfung an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung

13 DIN V 6868-152 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 152: Abnahmeprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie

14 DIN 6878-1 Digitale Archivierung in der medizinischen Radiologie

- Teil 1: Allgemeine Anforderungen an die digitale Archivierung von Bildern

15 DIN 54113-1 Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln für die technische Anwendung von Röntgeneinrichtungen bis 1 MeV

- Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen

16 DIN 54113-2 Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln für die technische Anwendung von Röntgeneinrichtungen bis 1 MeV

- Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung für Herstellung, Errichtung und Betrieb

17 DIN 54113-3 Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln für die technische Anwendung von Röntgeneinrichtungen bis 1 MeV

- Teil 3: Formeln und Diagramme für Strahlenschutzberechnungen

18 DIN EN 60601-1-3 Medizinische elektrische Geräte

- Teil 1: Allgemeine Anforderungen an die Sicherheit; 3. Ergänzungsnorm: Allgemeine Anforderungen an den Strahlenschutz von diagnostischen Röntgengeräten

19 DIN EN 60601-2-7 Medizinische elektrische Geräte

- Teil 2-7: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgengeneratoren von diagnostischen Röntgenstrahlenerzeugern

20 DIN EN 60601-2-44 Medizinische elektrische Geräte

- Teil 2-44: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgeneinrichtungen für die Computer-Tomographie

21 DIN EN 60601-2-45 Medizinische Elektrische Geräte

- Teil 2-45: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgen-Mammographiegeräten und mammographischen Stereotaxie-Einrichtungen.

22 DIN EN 61223-3-1 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-1: Abnahmeprüfungen; Bildgebungsleistung der Röntgeneinrichtungen bei radiographischen und Durchleuchtungs-Systemen

23 DIN EN 61223-3-2 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-2: Abnahmeprüfungen; Abbildungsqualität von Röntgeneinrichtungen für die Mammographie

24 DIN EN 61223-3-3 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-3: Abnahmeprüfungen; Leistungsmerkmale zur Bildgebung von Röntgeneinrichtungen für digitale Subtraktions-Angiographie

25 DIN EN 61223-3-4 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-4: Abnahmeprüfungen; Leistungsmerkmale zur Bildgebung von zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen

26 DIN EN 61262-1 Medizinische elektrische Geräte - Merkmale von elektronenoptischen Röntgenbildverstärkern

- Teil 1: Bestimmung der Eingangsfeldgröße

27 DIN EN 61331-3 Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik

- Teil 3: Schutzkleidung und Gonadenschutz

28 DIN 6809-7 Klinische Dosimetrie

- Teil 7: Verfahren zur Dosisermittlung in der Röntgendiagnostik

29 PAS 1054 Anforderungen und Prüfverfahren für digitale Mammographie-Einrichtungen
Erläuterungen zur Anwendung der PAS 1054 (www.nar.din.de)

r) Im Abkürzungsverzeichnis wird nach der Zeile " PACS" folgende Zeile eingefügt:

"PAS = Publicly Available Specification"

2. Änderungen der Richtlinie zur Durchführung
der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung ( QS-RL)

vom 20. November 2003, geändert durch Rundschreiben vom 28. April 2004 (GMBl S. 731)

a) In Abschnitt 1.2 wird nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt:

"Um bei Patientenaufnahmen Bildverluste am latenten Bild zu vermeiden, hat nach der Belichtung des Film/Foliensystems eine zeitnahe Entwicklung des Films zu erfolgen. Orientierend gelten die zeitlichen Vorgaben der DIN 6868-2."

b) In Abschnitt 1.3.1 wird nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt:

"Hinweis: Bei Neuinstallationen von Röntgeneinrichtungen sollte zuerst die Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten und/oder der Filmverarbeitung durchgeführt werden."

c) Abschnitt 3.1.3.3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
3.1.3.3 Mammographiegeräte mit digitalem Bildempfänger

Folgende digitalen Bildempfängersysteme sind zur Zeit in der Mammographie im klinischen Einsatz: Speicherfolien sowie - auf Halbleiterbasis - digitale Schlitztechnik, CCD-Mosaik und Flachdetektor.

Die Abnahmeprüfung ist entsprechend DIN EN 61223-3-2 und DIN V 6868-152 durchzuführen, aber mit folgenden Abweichungen:

  1. Bildempfängerdosis KB: s. Anlage I Tabelle I 1 Nr. 14 SV-RL,
  2. visuelle Ortsauflösung: s. Anlage I Tabelle I 1 Nr. 14 SV-RL; Messung: Strichraster aus Blei (0,03 mm Dicke) oder aus ähnlich absorbierendem Material, mind. 5, 7 und 9 Lp/mm, in 45°-Orientierung, 45 mm über der Brustlagerungsplatte,
  3. Niedrigkontrastauflösung: Prüfung nach Herstellerangabe (z.B. Niedrigkontrastobjekte im Prüfkörper nach DIN V 6868-152),
  4. Homogenität, Artefaktfreiheit, Abbildungsgeometrie entsprechend DIN V 6868-58, aber mit Prüfkörper nach DIN V 6868-152,
  5. Dosisindikator: nach Herstellerangabe (z.B. in Anlehnung an DIN V 6868-58),
  6. thoraxwandseitige Begrenzung der Abbildung: Die Breite des nicht abgebildeten Bereichs darf in beiden Ebenen jeweils höchstens 5 mm betragen (entspricht der vollständigen Sichtbarkeit von 2,5 der 5 Stahlkugeln des Prüfkörpers) und
  7. Bestimmung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung mit den Prüfmitteln, mit denen auch die Konstanzprüfung durchgeführt wird.

Für Einrichtungen mit digitalen Bildempfängersystemen, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie in Betrieb genommen wurden, ist eine der Abnahmeprüfung entsprechende ergänzende Prüfung anhand der vorgenannten Festlegungen bis spätestens 31.12.2004 durchzuführen und der zuständigen Behörde im Rahmen der nächsten Sachverständigenprüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV nachzuweisen. Regelungen, die im Rahmen einer Genehmigung nach § 3 RöV getroffen worden sind, bleiben unberührt.

Nach erfolgter Abnahmeprüfung ist die Konstanzprüfung nach Abschnitt 3.2.4.2 durchzuführen.

Abnahmeprüfung Bilddokumentation nach DIN 6868-56 und Abnahmeprüfung Bildwiedergabegeräte nach DIN V 6868-57.

 "3.1.3.3 Mammographiegeräte mit digitalem Bildempfänger

Die Abnahmeprüfung ist entsprechend PAS 1054 und den Erläuterungen zur Anwendung der PAS 1054 unter Beachtung der Hinweise in Anlage 1 dieser Richtlinie durchzuführen.

Für Mammographieeinrichtungen mit digitalen Bildempfängern, die vor dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und deren Abnahmeprüfung oder der Abnahmeprüfung entsprechende ergänzende Prüfung nach Abschnitt 3.1.3.3 dieser Richtlinie in der Fassung vom November 2003, geändert durch Rundschreiben des BMU vom 28. April 2004 (GMBl. S. 731), durchgeführt worden ist, ist eine weitere der Abnahmeprüfung entsprechende ergänzende Prüfung nach PAS 1054 bis spätestens 30. Juni 2010 durchzuführen und der zuständigen Behörde im Rahmen der nächsten Sachverständigenprüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV nachzuweisen. Regelungen, die im Rahmen einer Genehmigung nach § 3 RöV getroffen worden sind, bleiben unberührt.

Nach erfolgter Abnahmeprüfung oder der Abnahmeprüfung entsprechende ergänzende Prüfung ist die Konstanzprüfung nach Abschnitt 3.2.4.2 durchzuführen.

Hinweis: Protokolle der Abnahmeprüfung können einer ZVEI-Veröffentlichung entnommen werden."

d) Abschnitt 3.2.4.2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
3.2.4.2 Mammographiegeräte mit digitalem Bildempfänger

 Die Konstanzprüfung umfasst folgende Prüfpositionen 3:

  1. Sicht- und Funktionsprüfung (nach DIN 6868-7),
  2. Dosis (nach DIN 6868-7),

c) Dosisindikator (sinngemäß nach DIN 6868-13),

d) optische Dichte (nach DIN 6868-7) bzw. Leuchtdichte (nach Herstellerangabe),

e) Ortsauflösung (Geometrie und Anforderungen wie in Abschnitt 3.1.3.3 Abnahmeprüfung),

f) Kontrastauflösung (mit Strukturplatte nach DIN V 6868-152), g) Artefakte (nach DIN 6868-7),

h) Nutzstrahlenfeld (nach DIN 6868-7).

Zusätzlich ist eine Konstanzprüfung des Bilddokumentationssystems nach DIN V 6868-12 und/oder die Konstanzprüfung des Bildwiedergabegerätes nach Tabelle 3.2.14 durchzuführen.

 "3.2.4.2 Mammographiegeräte mit digitalem Bildempfänger

Nach erfolgter Abnahmeprüfung nach PAS 1054 sind auch die Konstanzprüfungen nach den Vorgaben der PAS 1054 durchzuführen. Dabei sind die Prüfhäufigkeiten nach Tabelle 3.2.4.2 einzuhalten.

Tabelle 3.2.4.2: Häufigkeit der Prüfungen

1 2 3 4
 

 

Ziffer
PAS
1054
Prüfposition Prüfhäufigkeit
1 7.1 Sicht- und Funktionsprüfungen monatlich, soweit nach Einschätzung des Anwenders angemessen jährlich, gesamter Umfang 1
2 7.2 Röntgenröhrenspannung jährlich, gesamter Umfang 1
3 7.5 Nutzstrahlenfeld:

a) thoraxwandseitiger Bildverlust

b) Bildempfängerüberstrahlung

täglich, CR-Systeme monatlich, DR-Systeme jährlich
4 7.6 Dosisleistung, Strahlungsausbeute, Linearität der Strahlungsausbeute, Kurz- und Langzeitreproduzierbarkeit der Strahlungsausbeute jährlich, bestimmte, in DIN 6868-7 benannte kV- Filter-Kombinationen kürzere Prüffristen: siehe DIN 6868-7
5 7.7.1 kleinstes Strom-Zeit-Produkt bei Belichtungsautomatik jährlich
6 7.7.2.1 Variation der Objektdicke und der Aufnahmebedingungen bei Belichtungsautomatik monatlich, drei Kombinationen von Dicke (20, 46 und 60 mm PMMA) und unterschiedlicher Strahlungsqualität jährlich, gesamter Umfang 1
7 7.7.2.2/ 7.7.2.3 Signal- oder Kontrast-Rausch-Verhältnis bei Variation der Objektdicke und der Röhrenspannung jährlich
8 7.7.2.5 Reproduzierbarkeit der geschalteten Dosis jährlich
9 7.9 Kompressionsvorrichtung monatlich, Funktionsprüfungen jährlich, Messung der Kompressionskraft
10 7.10.1 Artefakte (auch: Rasterabbildung) monatlich, aus Prüfkörperaufnahme jährlich, gesamter Umfang≫
11 7.10.2 Detektorgleichförmigkeit jährlich
12 8.1.1 Ortsauflösungsvermögen monatlich, aus Prüfkörperaufnahme jährlich, gesamter Umfang 1
13 8.1.2 Kontrastauflösungsvermögen arbeitstäglich, aus Prüfkörperaufnahme jährlich, gesamter Umfang 1
14 8.2 Dynamikumfang Monatlich
15 8.3 Scan- und Expositionszeit bei Zeilenscan-Systemen monatlich, Scanzeit jährlich, Expositionszeit
16 8.4.2 Einfalldosis monatlich, drei Kombinationen von Dicke (20, 46 und 60 mm PMMA) und unterschiedlicher Strahlungsqualität jährlich, gesamter Umfang 1
17 8.5 Ausfall von Detektorelementen bei integrierten Systemen vierteljährlich, Detektorkalibrierung Prüfungsfrequenz für alle anderen Elemente nach Herstellerangabe
18 8.6.1 visuelle Prüfung der Abklingeffekte monatlich

1) Prüfumfang wie bei der Abnahmeprüfung

Hinweis: Folgende in obiger Tabelle nicht aufgeführte periphere Systeme/Verfahren müssen abhängig von Betriebsweise und Art des Bildempfängers im Zusammenhang mit dem Betrieb eines digitalen Mammographiegeräts auch einer Konstanzprüfung unterzogen werden: Filmbetrachtungsgeräte, Bildwiedergabegeräte, Bilddokumentationssysteme, Bildverarbeitung, Datentransfer, Datenkomprimierung, Datenspeicherung, Datenkommunikation, Röntgenfilmdigitalisierungs-Systeme, CAD-Systeme, Dosisindikator.

Für Mammographieeinrichtungen mit digitalen Bildempfängern, deren Abnahmeprüfung oder der Abnahmeprüfung entsprechende ergänzende Prüfung nach Abschnitt 3.1.3.3 dieser Richtlinie in der Fassung vom 20. November 2003, geändert durch Rundschreiben des BMU vom 28. April 2004 (GMBl. S 731) durchgeführt worden ist, umfasst die Konstanzprüfung folgende Prüfpositionen 3:

  1. Sicht- und Funktionsprüfung (nach DIN 6868-7),
  2. Dosis (nach DIN 6868-7),
  3. Dosisindikator (sinngemäß nach DIN 6868-13),
  4. optische Dichte (nach DIN 6868-7) bzw. Leuchtdichte (nach Herstellerangabe),
  5. Ortsauflösung (Geometrie und Anforderungen wie in Abschnitt 3.1.3.3 Abnahmeprüfung),
  6. Kontrastauflösung (mit Strukturplatte nach DIN V 6868-152),
  7. Artefakte (nach DIN 6868-7),
  8. Nutzstrahlenfeld (nach DIN 6868-7).

Zusätzlich ist eine Konstanzprüfung des Bilddokumentationssystems nach DIN V 6868-12 oder die Konstanzprüfung des Bildwiedergabegerätes nach Tabelle 3.2.14 durchzuführen.

Hinweis: Protokolle der Konstanzprüfung können einer ZVEI-Veröffentlichung entnommen werden.

3) Die DIN 6868-7 gilt zwar für Mammographiegeräte mit analogem Bildempfänger, kann aber für die nachfolgend aufgeführten Prüfpositionen sinngemäß ebenfalls angewendet werden. "

e) Nach Abschnitt 3.2.16 werden die Abschnitte 3.2.17 und 3.2.18 angefügt.

f) In Abschnitt 8.8 Tabelle 8.1: wird die Zeile "Mammographie" wie folgt geändert:

aa) In Spalte 3 wird die Angabe "> 200" durch die Angabe "> 250" ersetzt.

bb) In Spalte 5 wird die Angabe "> 2000 x > 2000" durch die Angabe "> 2000 x > 2500" ersetzt.

cc) In Spalte 6 wird die Angabe "> 43" durch die Angabe "> 52" ersetzt.

dd) In Spalte 7 "CRT" wird die Angabe "> 19" durch die Angabe "> 21" ersetzt.

ee) In Spalte 7 "LCD" wird die Angabe "> 17" durch die Angabe > 19" ersetzt.

g) In Kapitel 10. wird die Tabelle nach den Wörtern "Liste der von dieser Richtlinie in Bezug genommenen Normen" wie folgt gefasst:

alt neu

Nr. Nummer Titel
1 DIN 6809-7 Klinische Dosimetrie - Teil 7: Verfahren zur Ermittlung der Patientendosis in der Röntgendiagnostik
2 DIN 68151) Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Prüfung des Strahlenschutzes nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
3 DIN 6832-2 Kassetten für medizinische Röntgenaufnahmen - Teil 2: Röntgenkassetten und Mammographie-Kassetten - Prüfung der Lichtdichtheit und Anpressung zwischen Röntgenfilm und Verstärkungsfolie(n)
4 DIN 6856-1 Betrachtungsgeräte und -bedingungen - Teil 1: Anforderungen für die Herstellung und den Betrieb von Betrachtungsgeräten zur Befundung von Durchsichtsbildern in der medizinischen Diagnostik
5 DIN 6856-2 Betrachtungsgeräte und -bedingungen - Teil 2: Qualitätssichernde Maßnahmen in der medizinischen Diagnostik - Prüfverfahren, Messgeräte
6 DIN 6867-1 Sensitometrie an Film-Folien-Systemen für die medizinische Radiographie - Teil 1: Verfahren zur Ermittlung des Verlaufs der sensitometriscben Kurve, der Empfindlichkeit und des mittleren Gradienten
7 DIN 6868-2 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung
8 DIN 6868-3 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben Teil 3: Konstanzprüfung bei Direktradiographie
9 DIN 6868-4 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben Teil 4: Konstanzprüfung bei Durchleuchtung mit Röntgen-Bildverstärker und bei Aufnahmen vom Ausgangsschirm des Röntgen-Bildverstärkers
10 DIN 6868-5 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 5: Konstanzprüfung in der zahnärztlichen Röntgenaufnahmetechnik
11 DIN 6868-71 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben Teil 7: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie
12 DIN 6868-8 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 8: Konstanzprüfung bei Einrichtung zur Digitalen Subtraktions-Angiographie
13 DIN 6868-11 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 11: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgenkinematographie
14 DIN V 6868-12 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 12: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (Zusammenhang mit IEC 61223-2-4)
15 DIN 6868-13 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 13: Konstanzprüfung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
16 DIN 6868-53 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 53: Abnahmeprüfung bei Röntgen-Computertomographie- Einrichtungen
17 DIN V 6868-55 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen - Funktionsprüfung der Filmverarbeitung
18 DIN 6868-56 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
19 DIN V 6868-57 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten
20 DIN V 6868-58 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen
21 DIN V 6868- 151 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 151: Abnahmeprüfung an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen - Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
22 DIN V 6868- 152 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 152: Abnahmeprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie
23 DIN EN 60601-2-7 Medizinische elektrische Geräte - Teil 2-7: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgenstrahlenerzeugern
24 DIN EN 60601-2-44 Medizinische elektrische Geräte - Teil 2-44: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgeneinrichtungen für die Computer-Tomographie
25 DIN EN 61223-2-6 Bewertung und routinemäßige Prüfung für medizinische Bildgebung - Teil 2-6: Konstanzprüfungen - Röntgeneinrichtungen für Computertomographie
26 DIN EN 61223-3-1 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-1: Abnahmeprüfungen - Bildgebungsleistung der Röntgeneinrichtung bei radiographischen und Durchleuchtungs-Systemen
27 DIN EN 61223-3-2 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-2: Abnahmeprüfungen - Abbildungsqualität von Röntgeneinrichtung für die Mammographie
28 DIN EN 61223-3-3 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-3: Abnahmeprüfungen - Leistungsmerkmale zur Bildgebung von Röntgeneinrichtungen für digitale Subtraktions-Angiographie
29 DIN EN 61223-3-4 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-4: Abnahmeprüfungen - Leistungsmerkmale zur Bildgebung von zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
1) Zur Zeit Entwurf
 
  Nummer Titel
1 DIN 6809-7 Klinische Dosimetrie

- Teil 7: Verfahren zur Ermittlung der Patientendosis in der Röntgendiagnostik

2 DIN 6815 Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Prüfung des Strahlenschutzes nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
3 DIN EN ISO 4090 Fotografie - Systeme von Kassetten/Verstärkerfolien/Filmen und Aufzeichnungsfilmen für die medizinische Radiologie - Maße und Spezifikationen
4 DIN 6856-1 Betrachtungsgeräte und -bedingungen

- Teil 1: Anforderungen für die Herstellung und den Betrieb von Betrachtungsgeräten zur Befundung von Durchsichtsbildern in der medizinischen Diagnostik

5 DIN 6856-2 Betrachtungsgeräte und -bedingungen

- Teil 2: Qualitätssichernde Maßnahmen in der medizinischen Diagnostik - Prüfverfahren, Messgeräte

6 DIN 6867-1 Sensitometrie an Film-Folien-Systemen für die medizinische Radiographie

- Teil 1: Verfahren zur Ermittlung des Verlaufs der sensitometrischen Kurve, der Empfindlichkeit und des mittleren Gradienten

7 DIN 6868-2 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung

8 DIN 6868-3 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 3: Konstanzprüfung bei Direktradiographie

9 DIN 6868-4 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 4: Konstanzprüfung bei Durchleuchtung mit Röntgen-Bildverstärker und bei Aufnahmen vom Ausgangsschirm des Röntgen-Bildverstärkers

10 DIN 6868-5 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 5: Konstanzprüfung in der zahnärztlichen Röntgenaufnahmetechnik

11 DIN 6868-7 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 7: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie

12 DIN 6868-8 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 8: Konstanzprüfung bei Einrichtung zur Digitalen Subtraktions-Angiographie

13 DIN 6868-11 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 11: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgenkinematographie

14 DIN V 6868-12 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 12: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (Zusammenhang mit IEC 61223-2-4)

15 DIN 6868-13 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 13: Konstanzprüfung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen

16 DIN EN 61233-3-5 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-5: Abnahmeprüfungen; Leistungsmerkmale zur Bildgebung von Computertomographieeinrichtungen.

Hinweis: Die Norm lässt bis zum 01.09.2007 die Anwendung der DIN 6868-53 zu.
17 DIN V 6868-55 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen - Funktionsprüfung der Filmverarbeitung

18 DIN 6868-56 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen

19 DIN V 6868-57 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten

20 DIN V 6868-58 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen

21 DIN V 6868- 151 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 151: Abnahmeprüfung an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen - Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung

22 DIN V 6868- 152 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben

- Teil 152: Abnahmeprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie

23 DIN EN 60601-2-7 Medizinische elektrische Geräte

- Teil 2-7: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgenstrahlenerzeugern

24 DIN EN 60601-2-44 Medizinische elektrische Geräte

- Teil 2-44: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgeneinrichtungen für die Computer-Tomographie

25 DIN EN 61223-2-6 Bewertung und routinemäßige Prüfung für medizinische Bildgebung

- Teil 2-6: Konstanzprüfungen - Röntgeneinrichtungen für Computertomographie

26 DIN EN 61223-3-1 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-1: Abnahmeprüfungen - Bildgebungsleistung der Röntgeneinrichtung bei radiographischen und Durchleuchtungs-Systemen

27 DIN EN 61223-3-2 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-2: Abnahmeprüfungen - Abbildungsqualität von Röntgeneinrichtung für die Mammographie

28 DIN EN 61223-3-3 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-3: Abnahmeprüfungen - Leistungsmerkmale zur Bildgebung von Röntgeneinrichtungen für digitale Subtraktions-Angiographie

29 DIN EN 61223-3-4 Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung

- Teil 3-4: Abnahmeprüfungen - Leistungsmerkmale zur Bildgebung von zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen

30 DIN EN 60601-2-45 Medizinische elektrische Geräte

-Teil 2-45: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Röntgen- Mammographiegeräten und mammographischen Stereotaxie-Einrichtungen.

31 PAS 1054 Anforderungen und Prüfverfahren für digitale Mammographie-Einrichtungen
Erläuterungen zur Anwendung der PAS 1054 (www.nar.din.de)

h) Kapitel 11. wird wie folgt gefasst:

alt neu
ADR = Automatische Dosisleistungsregelung
BV = Bildverstärker
BWG = Bildwiedergabegerät
CCD = Charge Coupled Device
CIE = Commission Internationale de l'Eclairage
CRT = Cathode Ray Tube
CT = Computertomographie
CTDI = Computed Tomography Dose Index
DFP = Dosisflächenprodukt
DICOM = Digital Imaging and Communications in Medicine
DRS = Digitales Radiographiesystem
DSA = Digitale Subtraktions-Angiographie
DVT = Digitale Volumentomographie
IEC = International Electrotechnical Commission
LCD = Liquid Crystal Display
LE = Lichtempfindlichkeit
LK = Lichtkontrast
Lp = Linienpaar
LUT = Look-Up-(Table)Tabelle
MÜF = Modulationsübertragungsfunktion
PACS = Picture Archiving and Communication Systems
PMMA = Polymethylmethacrylat
ROI = Region of Interest
SMPTE = Society of Motion Picture and Television Engineers
SV-RL = Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern - Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV RL) - vom 27. August 2003
QS = Qualitätssicherung
ZVEI = Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V 

ADR = Automatische Dosisleistungsregelung
BDS = Bilddokumentationssystem
BV = Bildverstärker
BWG = Bildwiedergabegerät
CAD = Computer Assisted Diagnosis/Detection
CCD = Charge Coupled Device
CIE = Commission Internationale de l'Eclairage
CR-System = Computed Radiographysystem
CRT = Cathode Ray Tube
CT = Computertomographie
CTDI = Computed Tomography Dose Index
DFP = Dosisflächenprodukt
DICOM = Digital Imaging and Communications in Medicine
DR-System = Digitales Radiographiesystem
DSA = Digitale Subtraktions-Angiographie
DVT = Digitale Volumentomographie
FBG = Filmbetrachtungsgerät
FFA = Fokus-Film-Abstand (Fokus-Detektor-Abstand)
IEC = International Electrotechnical Commission
KRV = Kontrast-Rausch-Verhältnis
LCD = Liquid Crystal Display
LE = Lichtempfindlichkeit
LK = Lichtkontrast
Lp = Linienpaar
LUT = Look-Up-(Table) Tabelle
MÜF = Modulationsübertragungsfunktion
PACS = Picture Archiving and Communication Systems
PAS = Publicly Available Specification
PMMA = Polymethylmethacrylat
ROI = Region of Interest
SMPTE = Society of Motion Picture and Television Engineers
SRV = Signal-Rausch-Verhältnis
SV-RL = Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern - Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) - vom 27. August 2003
QS = Qualitätssicherung
ZVEI = Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.