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38. Mobilkräne
EN 13000:2010+A1:2014 Abschnitt 5.3
39. Rollbare Müllbehälter
Messumgebung
Umgebungskorrektur K2A
Messung im Freien:
K2A = 0
Messung in geschlossenen Räumen:
Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:2010 Anhang A ermittelt wird, muss < 2,0 dB sein. In diesem Fall ist K2A zu vernachlässigen.
Messfläche/Anzahl der Mikrofonpositionen/Messabstand
Halbkugel/sechs Mikrofonpositionen nach EN ISO 3744:2010 Anhang F/r = 3 m.
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Alle Messungen sind an einem leeren Behälter durchzuführen.
Prüfung 1: Zufallen des Deckels
Um den Einfluss der Bedienungsperson auf die Messungen so gering wie möglich zu halten, muss diese hinter dem Behälter (Scharnierseite) stehen. Die Bedienungsperson muss den Deckel vor dessen Freigabe in der Mitte halten, um Verwindungsbewegungen des Deckels beim Zufallen zu verhindern.
Die Messung muss während des folgenden Zyklus erfolgen, der 20mal durchgeführt wird:
| Anmerkung: | Die Bedienungsperson kann ihre Position erforderlichenfalls vorübergehend verlassen, um den Deckel anzuheben. |
Prüfung 2: Vollständiges Öffnen des Deckels nach hinten
Um den Einfluss der Bedienungsperson auf die Messungen so gering wie möglich zu halten, muss diese bei Behältern mit vier Rädern hinter dem Behälter (Scharnierseite) und bei Behältern mit zwei Rädern rechts neben dem Behälter (zwischen Mikrofonposition 10 und Mikrofonposition 12) stehen. Die Bedienungsperson muss den Deckel vor dessen Freigabe in der Mitte oder so nahe wie möglich an dessen Mitte halten.
Um jegliche Bewegung des Behälters auszuschließen, sind die Räder für die Dauer der Prüfung zu arretieren. Um ein Rückprallen von Behältern mit zwei Rädern zu verhindern, kann die Bedienungsperson den Behälter an der Oberkante mit der Hand festhalten.
Die Messung muss während des folgenden Zyklus erfolgen:
Prüfung 3: Rollen des Behälters über eine unregelmäßige Prüfstrecke
Es ist eine Prüfstrecke zu verwenden, die eine unregelmäßige Oberfläche nachbildet. Die Prüfstrecke muss zwei parallele Streifen umfassen, die mit Maschendraht belegt sind (Länge 6 m, Breite 400 mm), die im Abstand von jeweils 20 cm auf der schallreflektierenden Fläche befestigt sind. Der Abstand zwischen den beiden Streifen ist entsprechend dem Behältertyp einzustellen, damit die Räder über die gesamte Länge der Prüfstrecke auf den Streifen laufen. Die Anordnung ist so zu wählen, dass eine ebene Strecke entsteht. Bei Bedarf muss die Prüfbahn mit elastischem Material am Boden befestigt werden, um die Entstehung von Störgeräuschen zu verhindern.
| Anmerkung: | Es ist zulässig, die Laufstreifen aus verschiedenen, 400 mm breiten Elementen zusammenzusetzen. |
Abbildungen 39.1 und 39.2 zeigen Beispiele einer geeigneten Prüfstrecke. Die Bedienungsperson muss sich auf der Scharnierseite befinden.
Die Messung muss erfolgen, während die Bedienungsperson den Behälter mit einer konstanten Geschwindigkeit von ca. 1 m/s zwischen den Punkten A und B (Abstand 4,24 m - siehe Abbildung 39.3) über die Prüfstrecke zieht, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem bei Behältern mit zwei Rädern die Radachse - bei Behältern mit vier Rädern die erste Radachse - den Punkt A erreicht, bis zum Erreichen des Punkts B mit derselben Achse. Diese Prüfung ist in jede Richtung dreimal durchzuführen.
Bei Behältern mit zwei Rädern muss der Winkel zwischen dem Behälter und der Laufbahn während der Prüfung 45 ° betragen. Bei Behältern mit vier Rädern muss die Bedienungsperson dafür sorgen, dass alle Räder angemessenen Kontakt mit der Laufbahn haben.
Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schallleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen
Prüfung 1 und 2: Zufallen des Deckels und vollständiges Öffnen des Deckels nach hinten
Die Messungen müssen nach Möglichkeit gleichzeitig an den sechs Mikrofonpositionen vorgenommen werden. Ansonsten müssen die an jeder Mikrofonposition gemessenen Schallleistungspegel in aufsteigender Reihenfolge klassifiziert und die Schallleistungspegel durch Zuordnung der Werte jeder Mikrofonposition der einzelnen Reihen ermittelt werden.
Der A-bewertete zeitintegrierte Einzelereignis-Schalldruckpegel ist für jeden der 20 Schließvorgänge und der 20 Öffnungsvorgänge an jedem einzelnen Messpunkt zu messen. Die Schallleistungspegel LWAschließen und LWAöffnen müssen aus dem quadratischen Mittelwert der fünf höchsten erzielten Werte berechnet werden.
Prüfung 3: Rollen des Behälters über eine unregelmäßige Prüfstrecke
Der Beobachtungszeitraum T muss der Zeit entsprechen, die für das Zurücklegen des Abstands zwischen den Punkten A und B auf der Prüfstrecke erforderlich ist.
Der Schallleistungspegel LWArollen muss dem Mittelwert von sechs Werten entsprechen, die um weniger als 2 dB voneinander abweichen. Kann dieses Kriterium mit sechs Messungen nicht erfüllt werden, ist der Prüfzyklus soweit erforderlich zu wiederholen.
Der Schallleistungspegel muss wie folgt berechnet werden:
LWA = 10 log 1/3 (10 0,1 LWAschließen + 10 0,1 LWAöffnen + 10 0,1 LWArollen)
Abbildung 39.1
Schema der Prüfstrecke
Abbildung 39.2
Ausführungsdetail und Montage der Laufbahn
<
Abbildung 39.3
Messabstand
40. Motorhacken
Siehe Abschnitt 32.
Das Aggregat ist während der Messung abzukoppeln oder zu entfernen.
41. Straßenfertiger
EN 500-6:2006+A1:2008 Abschnitt 5.17
42. Rammausrüstungen
a) Geräte und Maschinen für Gründungsarbeiten
EN 16228-4:2014+A1:2021 Abschnitt 5.8
b) Auswechselbare zusätzliche Rammausrüstungen
EN 16228-7:2014+A1:2021 Abschnitt 5.3
c) Jegliche sonstigen Rammausrüstungen
EN 16228-1:2014+A1:2021 Abschnitt 5.27.2.2
43. Rohrleger
ISO 6393:2008
44. Pistenraupen
ISO 6393:2008, mit den gleichen Verfahren und Betriebsbedingungen wie für Planiermaschinen. Die Messfläche muss die harte schallreflektierenden Fläche (5.3.2 in ISO 6393:2008) sein.
45. Kraftstromerzeuger
EN ISO 8528-10:2022
Das Messverfahren dieser Norm ist auf der Grundlage von EN ISO 3744:2010 anzuwenden.
46. Kehrmaschinen
a) Straßenkehrmaschinen
EN 17106-2:2021 Abschnitt 4.3
b) Weitere Kehrmaschinen zur Verwendung im Freien
EN 60335-2-72:2012 Anhang DD
47. Müllsammelfahrzeuge
EN 1501-4:2023
48. Straßenfräsen
EN 500-2:2006+A1:2008 Abschnitt 5.17
49. Vertikutierer
a) Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor
EN 13684:2018 Abschnitt 5.16.2
b) Geräte und Maschinen mit Elektromotor
EN IEC 62841-4-7:2022, EN IEC 62841-4-7:2022/A11:2022 Anhang I Abschnitt I.2
50. Schredder/Zerkleinerer
a) Schredder/Zerkleinerer mit Handvorschub für den Garten
b) Forstwirtschaftliche Holzzerkleinerer mit horizontalem Handvorschub
EN 13525:2020 Abschnitt 5.5
c) Forstwirtschaftliche Holzzerkleinerer mit vertikalem Handvorschub, forstwirtschaftliche mechanisch (vertikal und horizontal) geladene Holzzerkleinerer und weitere Schredder/Zerkleinerer
Prüfung unter Last
Der Schredder/Zerkleinerer ist beim Zerkleinern von einem oder mehreren Holzstücken zu prüfen.
Der Arbeitsgang muss aus dem Zerkleinern eines runden Holzstabes (trockene Kiefer oder Sperrholz) von mindestens 1,5 m Länge, der an einem Ende angespitzt ist, bestehen. Der Durchmesser des Stabes muss annähernd dem in der Betriebsanleitung angegebenen Höchstwert entsprechen, für den das Gerät ausgelegt ist.
Beobachtungszeitraum/Ermittlung des Schallleistungspegels
Der Beobachtungszeitraum muss enden, wenn sich kein Material mehr in den Zerkleinerungsvorrichtungen befindet, spätestens aber nach 20 s. Sind beide Betriebsbedingungen möglich, ist der höhere Schallleistungspegel zu berücksichtigen.
51. Schneefräsen
a) Schneeräumgeräte für den Straßenbetriebsdienst
EN 17106-3-1:2021 Abschnitt 4.2
b) Geführte und fahrergesteuerte Schneeschleudern
52. Saugfahrzeuge
Prüfung unter Last
Das Saugfahrzeug ist im Stillstand zu prüfen. Der Hauptantrieb und die Zusatzaggregate sind mit der Drehzahl zu betreiben, die der Hersteller für den Betrieb der Arbeitsaggregate angegeben hat. Die Vakuumpumpen sind mit der vom Hersteller angegebenen Höchstleistung zu betreiben. Das Saugaggregat ist so zu betreiben, dass der Innendruck gleich dem atmosphärischen Druck ist ("0 % Vakuum"). Die Strömungsgeräusche der Saugdüse dürfen die Ergebnisse der Messungen nicht beeinflussen.
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muss mindestens 15 s betragen.
53. Turmdrehkräne
EN 14439:2006+A2:2009 Abschnitt 6.4.1
54. Grabenfräsen
ISO 6393:2008
55. Transportbetonmischer
EN 12609:2021 Anhang B
56. Wasserpumpen
EN ISO 20361:2019, EN ISO 20361:2019/A11:2020.
Das Messverfahren dieser Norm ist auf der Grundlage von EN ISO 3744:2010 anzuwenden.
Der Beobachtungszeitraum muss mindestens 15 s betragen.
57. Schweißstromerzeuger
EN ISO 8528-10:2022
Das Messverfahren dieser Norm ist auf der Grundlage von EN ISO 3744:2010 anzuwenden.
2) Nutzleistung bezeichnet die Motorleistung in kW, die auf einem Prüfstand am Ende der Kurbelwelle oder einem entsprechenden Bauteil abgenommen wird, gemessen nach dem Verfahren zur Messung der Leistung von Verbrennungsmotoren in der Regelung Nr. 120 Revision 2 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und mobile Maschinen und Geräte, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, hinsichtlich der Messung der Nutzleistung, des Nutzdrehmoments und des spezifischen Kraftstoffverbrauchs (ABl. L 166 vom 30.06.2015 S. 170).
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