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14 ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (außer 07 und 08)
14 06 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen
14 06 01 * Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW
14 06 02 * andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 03 * andere Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 04 * Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten
14 06 05 * Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten


15 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A. N. G.)
15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03 Verpackungen aus Holz
15 01 04 Verpackungen aus Metall
15 01 05 Verbundverpackungen
15 01 06 gemischte Verpackungen
15 01 07 Verpackungen aus Glas
15 01 09 Verpackungen aus Textilien
15 01 10 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 01 11 * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 02 * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen


16 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND
16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
16 01 03 Altreifen
16 01 04 * Altfahrzeuge
16 01 06 Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten
16 01 07 * Ölfilter
16 01 08 * quecksilberhaltige Bauteile
16 01 09 * Bauteile, die PCB enthalten
16 01 10 * explosive Bauteile (z.B. aus Airbags)
16 01 11 * asbesthaltige Bremsbeläge
16 01 12 Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen
16 01 13 * Bremsflüssigkeiten
16 01 14 * Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
16 01 15 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen
16 01 16 Flüssiggasbehälter
16 01 17 Eisenmetalle
16 01 18 Nichteisenmetalle
16 01 19 Kunststoffe
16 01 20 Glas
16 01 21 * gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
16 01 22 Bauteile a. n. g.
16 01 99 Abfälle a. n. g.
16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 02 09 * Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
16 02 10 * gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen
16 02 11 * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW enthalten
16 02 12 * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 02 13 * gefährliche Bauteile 1 enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
16 02 15 * aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile
16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
16 03 03 * anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
16 03 05 * organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 06 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
16 03 07 * metallisches Quecksilber
16 04 Explosivabfälle
16 04 01 * Munitionsabfälle
16 04 02 * Feuerwerkskörperabfälle
16 04 03 * andere Explosivabfälle
16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
16 05 04 * gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
16 05 05 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
16 05 06 * Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
16 05 07 * gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
16 05 08 * gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
(Gültig bis 08.12.2026 gem. Beschl. (EU) 2025/934
16 06 Batterien und Akkumulatoren
16 06 01 * Bleibatterien
16 06 02 * Ni-Cd-Batterien
16 06 03 * Quecksilber enthaltende Batterien
16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03)
16 06 05 andere Batterien und Akkumulatoren
16 06 06 * getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren )
(Gültig ab 09.12.2026 gem. Beschl. (EU) 2025/934
16 06 Abfälle aus Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Batterien
16 06 01 * Blei-Säure-Altbatterien
16 06 02 * Nickel-Cadmium-Altbatterien
16 06 03 * Quecksilber enthaltende Altbatterien
16 06 04 * Alkali-Altbatterien (mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 03 fallen)
16 06 06 * getrennt gesammelte Elektrolyte aus Altbatterien
16 06 07 * Lithium-Altbatterien
16 06 08 * Nickel-Altbatterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 02 fallen (z.B. NiMH, Na-NiCl2)
16 06 09 * Zink-Altbatterien, einschließlich Silberoxid-Batterien
16 06 10 * Natrium-Altbatterien, die gefährliche Stoffe enthalten (außer 16 06 11)
16 06 11 * Natrium-Schwefel-Altbatterien
16 06 12 sonstige Natrium-Altbatterien (außer 16 06 10 und 16 06 11)
16 06 13 * gemischte Altbatterien
16 06 14 * sonstige Altbatterien, die gefährliche Stoffe enthalten
16 06 15 Altbatterien a. n. g. mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 12 und 16 06 14 fallen
16 06 22 * Abfälle aus der Herstellung von Blei-Säure-Batterien, die gefährliche Stoffe enthalten (z.B. Bleipaste)
16 06 23 Abfälle aus der Herstellung von Blei-Säure-Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 22 fallen
16 06 24 * Abfälle aus der Herstellung von Lithium-Batterien, die gefährliche Stoffe enthalten (z.B. Kathodenabschnitte, Kathodenschlamm, nicht spezifikationsgerechte Batteriezellen, -module und/oder -sätze)
16 06 25 Abfälle aus der Herstellung von Lithium-Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 24 fallen (z.B. Anodenabschnitte)
16 06 26 * Abfälle aus der Herstellung von Nickel-Batterien, die gefährliche Stoffe enthalten (z.B. flüssiges und festes Kathodenmaterial)
16 06 27 Abfälle aus der Herstellung von Nickel-Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 26 fallen
16 06 28 * Abfälle aus der Herstellung von Alkalibatterien, die gefährliche Stoffe enthalten
16 06 29 Abfälle aus der Herstellung von Alkalibatterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 28 fallen
16 06 30 * Abfälle aus der Herstellung von Zink-Batterien, die gefährliche Stoffe enthalten
16 06 31 Abfälle aus der Herstellung von Zink-Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 30 fallen
16 06 32 * Abfälle aus der Herstellung von Natrium-Batterien, die gefährliche Stoffe enthalten
16 06 33 Abfälle aus der Herstellung von Natrium-Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 32 fallen
16 06 34 * Abfälle aus der Herstellung von Batterien, die gefährliche Stoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 22, 16 06 24, 16 06 26, 16 06 28, 16 06 30 und 16 06 32 fallen
16 06 35 Abfälle aus der Herstellung von Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 06 23, 16 06 25, 16 06 27, 16 06 29, 16 06 31 und 16 06 33 fallen )
16 07 Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)
16 07 08 * ölhaltige Abfälle
16 07 09 * Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten
16 07 99 Abfälle a. n. g.
16 08 Gebrauchte Katalysatoren
16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)
16 08 02 * gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
16 08 04 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)
16 08 05 * gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
16 08 06 * gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
16 08 07 * gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 09 Oxidierende Stoffe
16 09 01 * Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
16 09 02 * Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
16 09 03 * Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid
16 09 04 * oxidierende Stoffe a. n. g.
16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
16 10 01 * wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
16 10 03 * wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 04 wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen
16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
16 11 01 * Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen
16 11 03 * andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 04 andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen
16 11 05 * Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen


17 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN)
17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen und Keramik
17 01 06 * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02 Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01 Holz
17 02 02 Glas
17 02 03 Kunststoff
17 02 04 * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 01 * kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03 * Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04 Metalle (einschließlich Legierungen)
17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing
17 04 02 Aluminium
17 04 03 Blei
17 04 04 Zink
17 04 05 Eisen und Stahl
17 04 06 Zinn
17 04 07 gemischte Metalle
17 04 09 * Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 04 10 * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen
17 05 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 05 03 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05 * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 07 * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 01 * Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03 * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 06 05 * asbesthaltige Baustoffe
17 08 Baustoffe auf Gipsbasis
17 08 01 * Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 01 * Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02 * Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
17 09 03 * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen


18 ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)
18 01 03 * Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 01 06 * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
18 01 08 * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
18 01 10 * Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen
18 02 02 * Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
18 02 05 * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 02 06 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen
18 02 07 * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
18 02 08 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen


19 ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE
19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
19 01 05 * Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
19 01 06 * wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
19 01 07 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 01 10 * gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
19 01 11 * Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
19 01 13 * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 14 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt
19 01 15 * Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
19 01 17 * Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
19 01 99 Abfälle a. n. g.
19 02 Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
19 02 03 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen
19 02 04 * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
19 02 05 * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen
19 02 07 * Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen
19 02 08 * flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 09 * feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen
(Gültig bis 08.12.2026 gem. Beschl. (EU) 2025/934
19 02 11 * sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten )
(Gültig ab 09.12.2026 gem. Beschl. (EU) 2025/934
19 02 12 * feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle aus dem Batterierecycling enthalten
19 02 13 * sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten )
19 02 99 Abfälle a. n. g.
19 03 Stabilisierte und verfestigte Abfälle
19 03 04 * als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 08 fallen
19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen
19 03 06 * als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen
19 03 08 * teilweise stabilisiertes Quecksilber
19 04 Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
19 04 01 verglaste Abfälle
19 04 02 * Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 04 03 * nicht verglaste Festphase
19 04 04 wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern
19 05 Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost
19 05 99 Abfälle a. n. g.
19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
19 06 03 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 05 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 99 Abfälle a. n. g.
19 07 Deponiesickerwasser
19 07 02 * Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält
19 07 03 Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt
19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.
19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02 Sandfangrückstände
19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 08 06 * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
19 08 07 * Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 08 08 * schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen
19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten
19 08 10 * Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
19 08 11 * Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 08 12 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
19 08 13 * Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten
19 08 14 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
19 08 99 Abfälle a. n. g.
19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung
19 09 03 Schlämme aus der Dekarbonatisierung
19 09 04 gebrauchte Aktivkohle
19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 09 06 Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 09 99 Abfälle a. n. g.
19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
19 10 01 Eisen und Stahlabfälle
19 10 02 NE-Metall-Abfälle
19 10 03 * Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 04 Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen
19 10 05 * andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 06 andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen
19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung
19 11 01 * gebrauchte Filtertone
19 11 02 * Säureteere
19 11 03 * wässrige flüssige Abfälle
19 11 04 * Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
19 11 05 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 11 06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen
19 11 07 * Abfälle aus der Abgasreinigung
19 11 99 Abfälle a. n. g.
19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
19 12 01 Papier und Pappe
19 12 02 Eisenmetalle
19 12 03 Nichteisenmetalle
19 12 04 Kunststoff und Gummi
19 12 05 Glas
19 12 06 * Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 08 Textilien
19 12 09 Mineralien (z.B. Sand, Steine)
19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
19 12 11 * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
19 13 01 * feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
19 13 03 * Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen
19 13 05 * Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 06 Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen
19 13 07 * wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 08 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen
(Gültig ab 09.12.2026 gem. Beschl. (EU) 2025/934
19 14 Zwischenfraktionen aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Altbatterien und Abfällen aus der Batterieherstellung
19 14 01 * Zwischenfraktion aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Blei-Säure-Altbatterien und Abfällen aus der Herstellung von Blei-Säure-Batterien, die eine Mischung aus Elektrodenmaterialien enthält
19 14 02 * Zwischenfraktion aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Lithium-Altbatterien und Abfällen aus der Herstellung von Lithium-Batterien, die eine Mischung aus Elektrodenmaterialien enthält
19 14 03 * Zwischenfraktion aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Nickel-Altbatterien und Abfällen aus der Herstellung von Nickel-Batterien, die eine Mischung aus Elektrodenmaterialien enthält
19 14 04 * Zwischenfraktion aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Alkali-Altbatterien und Abfällen aus der Herstellung von Alkali-Batterien, die eine Mischung aus Elektrodenmaterialien enthält
19 14 05 * Zwischenfraktion aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Zink-Altbatterien und Abfällen aus der Herstellung von Zink-Batterien, die eine Mischung aus Elektrodenmaterialien enthält
19 14 06 * Zwischenfraktion aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Natrium-Altbatterien und Abfällen aus der Herstellung von Natrium-Batterien, die eine Mischung aus Elektrodenmaterialien enthält
19 14 07 * Zwischenfraktion aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Altbatterien und Abfällen aus der Herstellung von Batterien, die eine Mischung aus Elektrodenmaterialien enthält, die nicht unter 19 14 01 bis 19 14 06 fällt
19 14 08 Legierungen aus dem Recycling von Altbatterien (in massiver Form) )


20 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN
20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 01 Papier und Pappe
20 01 02 Glas
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 Bekleidung
20 01 11 Textilien
20 01 13 * Lösemittel
20 01 14 * Säuren
20 01 15 * Laugen
20 01 17 * Fotochemikalien
20 01 19 * Pestizide
20 01 21 * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 23 * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
20 01 25 Speiseöle und -fette
20 01 26 * Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
20 01 27 * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
20 01 29 * Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
20 01 31 * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
(Gültig bis 08.12.2026 gem. Beschl. (EU) 2025/934
20 01 33 * Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen )
20 01 35 * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile 1 enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
20 01 37 * Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39 Kunststoffe
20 01 40 Metalle
20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
(Gültig ab 09.12.2026 gem. Beschl. (EU) 2025/934
20 01 42 * Altbatterien, die unter 16 06 01 bis 16 06 04, 16 06 08 bis 16 06 11 oder 16 06 14 fallen, und gemischte Altbatterien, die diese Altbatterien umfassen, einschließlich 16 06 07
20 01 43 * unter 16 06 07 fallende Lithium-Altbatterien.
20 01 44 Altbatterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 42 und 20 01 43 fallen )
20 01 99 sonstige Fraktionen a. n. g.
20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle
20 02 02 Boden und Steine
20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 Andere Siedlungsabfälle
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
20 03 04 Fäkalschlamm
20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung
20 03 07 Sperrmüll
20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g.

1) Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. Akkumulatoren und Batterien, die unter 16 06 aufgeführt und als gefährlich eingestuft sind, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.


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