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Empfehlung 2001/680/EG der Kommission vom 7. September 2001 über Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2503)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 247 vom 17.09.2001 S. 1)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211 zweiter Gedankenstrich,
(1) In der "Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)" sind die grundlegenden Anforderungen für die Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) festgelegt.
(2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 wird die Kommission zur Förderung der einheitlichen Anwendung von EMAS aufgefordert, insbesondere im Bereich der Begutachtung (Artikel 4 Absatz 7).
(3) Einheitliche Maßstäbe bei der Begutachtung können dadurch sichergestellt werden, dass die Bestimmungen für Organisationen präzisiert werden und die Umweltgutachter Leitlinien für die Durchführung ihrer Aufgaben erhalten.
(4) Es sollten praktische Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 erstellt werden, um sich bewerbende Organisationen wirksam zu unterstützen und zu einer abgestimmten Entwicklung von EMAS in allen Mitgliedstaaten beizutragen. Diese Leitlinien sollten vor allem die Einbeziehung der Arbeitnehmer gemäß Anhang I.B.4 der genannten Verordnung und die Erstellung von Umwelterklärungen gemäß Anhang III.3.1 derselben Verordnung umfassen.
(5) Die in dieser Verordnung enthaltenen Leitlinien entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 761/2001
- Empfiehlt:
(1) EMAS-Umwelterklärungen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sollten im Einklang mit den Leitlinien in Anhang I dieser Empfehlung erstellt werden.
(2) Organisationen, die EMAS anwenden, sollten dem Leitfaden für die Arbeitnehmerbeteiligung in Anhang II Rechnung tragen.
(3) Organisationen und Umweltgutachter sollten dem Leitfaden für die Ermittlung von Umweltaspekten und die Bewertung ihrer Wesentlichkeit in Anhang III Rechnung tragen.
(4) Kleine und mittlere Organisationen und die Umweltgutachter sollten den Leitfaden für die Begutachtung von kleinen und mittleren Unternehmen in Anhang IV berücksichtigen.
(5) Diese Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 7. September 2001
| Leitfaden zur EMAS-Umwelterklärung | Anhang I |
1. Einführung
EMAS soll einer Organisation beim Management und bei der Verbesserung ihrer Umweltleistung helfen. Dieser Leitfaden soll die Organisation bei der durch das in der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 eingeführte System vorgesehenen Erstellung der Umwelterklärung unterstützen und aufzeigen, welche Fragen bei der Erstellung der Erklärung gemäß Anhang III zu berücksichtigen sind.
Bei der Erstellung dieses Leitfadens wurde berücksichtigt, welche Informationen Interessenten benötigen und wie Organisationen diesen Bedarf befriedigen können. Offenheit, Transparenz und regelmäßige Bereitstellung von Umweltinformationen sind Schlüsselfaktoren, durch die sich EMAS von anderen Systemen abhebt. Diese Faktoren helfen der Organisation auch dabei, bei interessierten Kreisen Vertrauen aufzubauen.
1.1. Planung
Die sorgfältige Erarbeitung der Umwelterklärung erhöht ihren Nutzen und macht die Kommunikation der Ergebnisse und der fortlaufenden Verbesserung der Umweltleistung einer Organisation wertvoller. Sie bietet insbesondere die Möglichkeit, den Kunden, Lieferanten, Nachbarn, Vertragspartnern und Arbeitnehmern ein positives Bild der Umweltleistung der Organisation zu vermitteln.
Interessierte Kreise benötigen verschiedene Arten von Informationen. Ihre Erfordernisse müssen bei der Entscheidung über den Inhalt und die Form der Erklärung sowie über die Art und Weise ihrer Verbreitung frühzeitig berücksichtigt werden.
EMAS ist so flexibel, dass Organisationen relevante Informationen an spezielle Zielgruppen richten und dabei gewährleisten können, dass sämtliche Informationen denjenigen Personen zur Verfügung stehen, die sie benötigen. Es sollte überlegt werden, wie Informationen am besten zielgerichtet verbreitet werden können, ob in einem einzigen Bericht oder in Form von Auszügen aus einer Gesamtmenge für gültig erklärter Informationen. Die in der Umwelterklärung zu verwendenden Informationen sollten im Rahmen des Umweltmanagementsystems leicht verfügbar sein und sich einfach generieren lassen.
Obwohl die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 verlangt, dass Umweltinformationen in gedruckter Form für diejenigen bereitgehalten werden, die keine andere Möglichkeit haben, diese Informationen zu erlangen (Anhang III Abschnitt 3.1), werden die Organisationen ermutigt, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Umwelterklärung öffentlich zugänglich zu machen (Anhang III Abschnitt 3.6). Dokumente in elektronischem Format, z.B. Webseiten, stellen eine kostengünstige Möglichkeit dar, um Informationen einer großen Zahl von Menschen verfügbar zu machen; ferner können sie für Menschen, die keinen Zugang zu derartigen Einrichtungen haben, problemlos ausgedruckt werden. Auf diese Weise können Organisationen die Kosten für die Herstellung einer großen Zahl kostspieliger Hochglanzbroschüren sparen. Um ein Gesamtbild der Umweltleistung der Organisation zu geben, schreibt die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 vor, dass die Informationen bei der erstmaligen Eintragung der Organisation und dann alle drei Jahre in einer konsolidierten, gedruckten Fassung verfügbar sein müssen. Ferner muss die Organisation diese Informationen jährlich um eventuelle Änderungen aktualisieren (außer in den im Leitfaden zur Häufigkeit der Prüfung, Gültigkeitserklärung und Betriebsprüfung in Anhang II der Entscheidung 2001/681/EG der Kommission genannten Fällen).
1.2. Struktur undInhalt
Als öffentliches Dokument sollte die Umwelterklärung klar und kompakt geschrieben sein. EMAS-Erklärungen müssen keine langen, komplizierten Dokumente sein. Eine kurze, gut aufgemachte Erklärung kann dem Leser alle zweckdienlichen Informationen vermitteln. Dies gilt insbesondere für kleine Unternehmen.
Die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 legt weder eine Struktur für die Umwelterklärung noch eine Reihenfolge für die Darstellung der einzelnen Punkte fest; hierüber hat die Organisation zu entscheiden, vorausgesetzt, dass die Anforderungen von Anhang III Abschnitt 3.2 erfüllt werden. Wenn die Organisation eine unternehmensweite Umwelterklärung erstellt, die mehrere Standorte umfasst, muss die Erklärung so aufgebaut sein, dass die wesentlichen Umweltauswirkungen jedes Standorts eindeutig beschrieben und in der Gesamt-Umwelterklärung erfasst werden (Anhang III Abschnitt 3.7).
Möglicherweise möchten Leser der Umwelterklärung die Umweltleistung einer Organisation über einen längeren Zeitraum vergleichen, um wesentliche Entwicklungen erkenne zu können. Es ist deshalb wichtig, dieselbe Art von Informationen aufzunehmen, die auch in vergangenen Jahren aufgeführt wurden, und eventuell abgegebene Erklärungen zu wiederholen, um zur Verbesserung der Vergleichbarkeit für den Leser beizutragen und die Informationen verständlich zu machen. Es könnte sinnvoll sein, das Dokument nach seiner Fertigstellung von einer externen Person überprüfen und kommentieren zu lassen.
2. Leitlinien
Dieser Abschnitt enthält Leitlinien zu den Anforderungen von Anhang III Abschnitt 3.2.
Anforderung:
Punkt a) "eine klare und eindeutige Beschreibung der Organisation, die sich in EMAS eintragen lässt, und eine Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls der Beziehung zur Muttergesellschaft"
Zweck: Vermittlung eines klaren Verständnisses der Organisation und ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen.
Wie: Angabe des Standorts der Organisation und Erläuterung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen. Kommentierte Karten, Fotografien und Diagramme sind ein effektives Mittel für die Vermittlung dieser Informationen und können auch zur Illustration der Managementstruktur der Organisation und ihrer Beziehung zu anderen Teilen der Organisation eingesetzt werden.
Dabei sollte es klar angegeben werden, wenn nur ein Teil der Organisation bei EMAS eingetragen ist, so dass es weder im Hinblick auf die geografische Lage noch im Hinblick auf das Management zu Verwechslungen mit eng verbundenen Teilen der Organisation kommen kann.
Wenn die Organisation ein großes Sortiment von Produkten herstellt, können diese zu Produktgruppen zusammengefasst werden. Die produzierten Waren und die geleisteten Dienste könnten ebenso aufgenommen werden wie die Zahl der Arbeitnehmer der Organisation und ihre grundlegenden Wirtschaftsdaten.
Wenn das Unternehmen Anteile an Tochterunternehmen hält, Teil eines Gemeinschaftsunternehmens ist oder Teile seiner Produktion nach außerhalb verlagert hat, sollte dies berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für im Laufe des Jahres erfolgte Übernahmen, Zusammenschlüsse und Entflechtungen.
Empfehlenswerten Praxis:
Anforderung:
Punkt b) "die Umweltpolitik der Organisation und eine kurze Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation"
Zweck: Darstellung umweltpolitischer Selbstverpflichtungen der Organisation und Darlegung der Umsetzung dieses Engagements in der gesamten Organisation.
Wie: Aufnahme der Umweltpolitik in die Umwelterklärung. Kurze Darstellung des Managementsystems der Organisation zur Umsetzung der Politik. Ein Organisationsplan, der die Zuständigkeiten für Umweltfragen zeigt, kann die Umsetzung des Umweltmanagementsystems (UMS) veranschaulichen. Ein einfaches Ablaufdiagramm kann auch Verknüpfungen zwischen der Umweltpolitik, der Identifizierung und Bewertung von Aspekten, Einzelzielen und Zielsetzungen sowie der Betriebsprüfung aufzeigen.
Gute Ideen:
Anforderung:
Punkt c) "eine Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen (Anhang VI)"
Zweck: Vermittlung einer Gesamtschau der wesentlichen Umweltaspekte der Organisation und Erklärung der ökologischen Konsequenzen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen. Entscheidend ist, dass der Leser die Verknüpfung zwischen dem, was die Organisation tut, und den erheblichen Umweltauswirkungen, die dies verursachen kann, versteht.
Wie: Die Organisation kann beschreiben, wie sich jeder ihrer wesentlichen Umweltaspekte auf die Umwelt auswirkt. Alternativ hierzu kann die Organisation verschiedene Umweltmedien (wie Luft, Wasser, Flora und Fauna) behandeln und beschreiben, welche ihrer wesentlichen Aspekte sich jeweils auf diese Medien auswirken. Input-/OutputDiagramme, Matrizen und kommentierte Piktogramme sind nützliche Mittel für die Darstellung dieser Informationen in prägnanter Form. Vergleiche auch den Leitfaden zu Umweltaspekten und -auswirkungen in Anhang III dieser Empfehlung.
Machen Sie auch Anmerkungen zu Umweltauswirkungen auf Grund von Unfällen und Fragen der Umwelthaftung. Auswirkungen im Zusammenhang mit früheren Tätigkeiten, die zu künftigen Haftungsfällen führen können, sind möglicherweise ebenfalls von Bedeutung.
Beispiel - Umweltaspekte und -auswirkungen
Es ist wichtig, dass aus der EMAS-Erklärung die Beziehung zwischen dem Umweltprogramm mit seinen verschiedenen Aktivitäten und deren möglichen Umweltauswirkungen klar hervorgeht.
Eine Möglichkeit dafür besteht in einer tabellarischen Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Tätigkeiten im Rahmen des Programms und den sich daraus ergebenden Arten von Umweltauswirkungen.
| Tätigkeiten | Art der Umweltauswirkungen | |
| Etappen des wirtschaftlichen Kreislaufs | ||
| BESCHAFFUNG
Einkauf der Ausgangsstoffe für Verarbeitung, Verteilung und Vermarktung | ||
| Einkauf der Kunststoffe für die Fertigung | Erschöpfung nicht erneuerbarer Rohstoffe | |
| Einkauf von Papier, Karton und Druckerzeugnissen | Raubbau an der biologischen Vielfalt, globale Erwärmung und Wasserverschmutzung Produktion | |
| PRODUKTION
(Fakten und Zahlen über Hersteller und Dienstleister angeben) | ||
| Pressen von Produkten | Globale Erwärmung und Versauerung | |
| Pressen und Bedrucken von Produkten | Lokale Luftverschmutzung; Aluminium-, Lack-, Farbstoff- und Lösungsmittelreste | |
| VERMARKTUNG UND VERWALTUNG
Entwicklung, Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen | ||
| Erstellen der Grafiken für Produktverpackung und Verkaufsmaterialien | Abfallerzeugung durch Gebrauch und Entsorgung von Fotomaterial und Chemikalien, die Metalle und Säuren enthalten | |
| Bürotätigkeiten unter Nutzung von Energie, Papier und Bürogeräten | Globale Erwärmung und Abfallerzeugung | |
| VERTEILUNG
Straßen- und Lufttransport von Produkten vom Herstellungsort zu den Verteilungszentren sowie zu Großhändlern und Endkunden | ||
| Verwendung von Karton und Folien für die Transportverpackung | Materialverbrauch und Abfallerzeugung | |
| Straßen- und Luftverkehr | Globale Erwärmung und lokale Luftverschmutzung; Erschöpfung der Mineralölreserven; Verkehrsstaus und Lärmbelästigung. | |
| ENTSORGUNG
Abfallentsorgung durch Kunden, Überbestände und Abbau durch Wiederverwendung, stoffliche Verwertung, Deponierung oder Verbrennung | ||
| Entsorgung von Produktverpackungen durch Endkunden | Steigerung des Haushaltsmülls | |
Ein Zusammenhang zwischen den Umweltauswirkungen der Organisationen und dem Input- und Output ihrer Betriebstätigkeit kann auch mit Hilfe einer sogenannten Umweltbilanz hergestellt werden:
| Eingang | Ausgang | Umweltauswirkungen |
| Flugtreibstoff | Emissionen in die Luft: | |
| Globale Erwärmung | |
| Globale Erwärmung | |
| Globale Erwärmung, bodennahe Ozonbildung | |
| Globale Erwärmung, Versauerung, bodennahe Ozonbildung, Beeinträchtigung der stratosphärischen Ozonschicht, Überdüngung | |
| Verbrauch nicht erneuerbarer Rohstoffe | ||
| Kraftstoffdämpfe(Emissionen vor allem in die Luft): | ||
| Globale Erwärmung | |
| Globale Erwärmung, bodennahe Ozonbildung | |
Gute Ideen:
Anforderung:
Punkt d) "eine Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den wesentlichen Umweltaspekten und -auswirkungen"
Zweck: Beschreibung, was die Organisation zur Verbesserung ihrer Umweltleistung zu tun beabsichtigt. Das Umweltprogramm der Organisation mit seinen Zielsetzungen und Einzelzielen helfen dem Leser, deren Aktivitäten zur Verbesserung ihrer Umweltleistungen zu verstehen. Die Organisation sollte einen klar erkennbaren Zusammenhang zwischen den Aspekten, die sie für die Wesentlichsten hält, und ihren Verbesserungsplänen aufzeigen können.
Wie: Herstellung einer Beziehung zwischen Zielsetzungen und Einzelzielen einerseits und den wesentlichen Umweltaspekten und -auswirkungen andererseits. Diese Beziehung kann in einer Tabelle dargestellt werden, die den Zeitraum angibt, in dem die Ziele und Zielwerte erreicht sein sollten. Dies kann mit den unter Punkt c) verlangten Informationen kombiniert werden. Stellen Sie Einzelziele und Zielsetzungen so dar, dass sie spezifisch, angemessen und relevant sowie, wo immer dies möglich ist, messbar sind.
Beispiel - Umweltprogramm, Umweltzielsetzungen und -einzelziele
| Bereich | Ziele/Zielwerte | Aktivitäten | Termin |
| Werkstoffe und Werkstoffverwendung | Minderung der Umweltauswirkungen durch Materialeinsparung um 20 % | Einbeziehung von Umweltrichtlinien in die Einkaufspolitik | Ende 200X |
| Lösungsmittel und flüchtige organische Verbindungen (VOC) | Verminderung der Lösungsmittelemission auf einen jährlichen Durchschnittswert unter | Installation einer neuen Lackiererei für wasserlösliche Deckanstriche | Mitte 200X |
| Emissionen von Lösungmitteln und VOC |
| Einrichtung eines neuen Lackierbetriebs | Mitte 200X |
Gute Ideen:
Anforderung:
Punkt e) "eine Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen; die Zusammenfassung kann Zahlenangaben über die Emission von Schadstoffen, das Abfallaufkommen, den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser, Lärm sowie andere Aspekte gemäß Anhang VI enthalten; die Daten sollten einen Vergleich auf Jahresbasis ermöglichen, damit beurteilt werden kann, wie sich die Umweltleistung der Organisation entwickelt"
Zweck: Vorlage von Daten über die Umweltleistung der Organisation und ihre Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele und Zielwerte. Daneben die Darstellung, wie sich die Umweltleistung der Organisation mit der Zeit verändert.
Wie: Stellen Sie die Daten über die Umweltleistung den Zielen und Zielwerten für die in Übereinstimmung mit Anhang VI identifizierten wesentlichen Umweltaspekte gegenüber. Die Umweltleistung kann auf mehrere Arten dargestellt werde, z.B. durch Grafiken, Schaubilder und Tabellen. Absolute Zahlen zur Umweltleistung könnten mit Umweltleistungskennzahlen kombiniert werden und so einen Bezug zwischen der Leistung und der Produktionsmenge, dem Jahresumsatz usw. herstellen. Bei der Angabe von Daten ist darauf zu achten, dass die richtigen Maßeinheiten verwendet werden. Wenn Daten aus mehreren Quellen im UMS zusammengetragen werden, muss die Organisation auch gewährleisten, dass die Methode für die Zusammenfassung der Daten genau ist und durch den Gutachter kontrolliert und reproduziert werden kann. Die Daten sollten in einem durchgängig angewandten Format aufgeführt werden, um den Vergleich zwischen verschiedenen Jahren zu ermöglichen.
Möglicherweise werden nicht alle Ziele und Zielwerte innerhalb des beabsichtigten Zeitrahmens erreicht werden, insbesondere dann, wenn sich die Organisation ehrgeizige Ziele gesetzt hat. In diesem Fall entspricht es der guten Praxis, in die Umwelterklärung eine Anmerkung aufzunehmen, die die Gründe hierfür erläutert.
Beispiel - CO2-Emissionen bezogen auf Zielwerte und rechtliche Bestimmungen
Gute Ideen:
Anforderung:
Punkt f) "sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen"
Zweck: Bei der Angabe von Daten muss die Organisation ihre Umweltleistung auch zu erheblichen Umweltauswirkungen, für die Vorschriften gelten, sowie zu gesetzlichen Grenzwerten in Beziehung setzen. Die Organisation kann in die Erklärung auch andere Informationen aufnehmen, die mit ihrer Umweltleistung in Zusammenhang stehen.
Wie: Bei der Angabe der unter Punkt d) genannten Daten kann die Organisation auch Informationen über gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte aufnehmen, um zu zeigen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Weiter kann die Organisation auch Einzelheiten zu Investitionen zur Verbesserung der Umweltleistung, zur Unterstützung lokaler Umweltgruppen und Aktionen zur Förderung des Dialogs mit interessierten Kreisen aufführen. Möglicherweise wird die Organisation auch den Wunsch haben, über bestehende Notfallpläne zu berichten.
Gute Ideen:
Anforderung:
Punkt g) "Name und Zulassungsnummer des Umweltgutachters und Datum der Gültigkeitserklärung"
Zweck: Angabe, wer die Umwelterklärung geprüft hat und wann dies geschehen ist.
Wie: Dies kann unter Verwendung einer formalen Erklärung geschehen, in der erläutert wird, was der Gutachter zur Gültigkeitserklärung der Erklärung getan hat.
3. Kriterien für die Berichterstattung über die Umweltleistung
Die Verwendung von Umweltleistungskennzahlen trägt zur Erhöhung der Klarheit, Transparenz und Vergleichbarkeit der von einer Organisation vorgelegten Informationen bei. Die Auswahl dieser Kennzahlen ist wichtig, und diese müssen die Anforderungen in Anhang III Abschnitt 3.3 erfüllen. Die Kommission wird zu gegebener Zeit Leitlinien für die Auswahl und die Verwendung von Umweltleistungskennzahlen erarbeiten.
4. Informationen für bestimmte Zielgruppen
Organisationen werden möglicherweise Informationen veröffentlichen wollen, die speziell für einzelne interessierte Kreise bestimmt sind. Im Folgenden werden Sie einige Ideen zu den Belangen verschiedener Interessengruppen finden. Siehe auch Anhang III Abschnitt 3.6.
Interessierte Kreise und ihr Informationsbedarf
4.1. Lokale Gebietskörperschaft
Besonderes Interesse kann erwartet werden an
4.2. Kunden
Die Beziehungen zwischen einer Organisation und ihren Lieferanten und Kunden sind oftmals langfristiger Natur. Kunden sind eine besonders einflussreiche Zielgruppe. Sie können besondere ökologische Forderungen gegenüber ihren Lieferanten (Beschaffungspolitik) im Zusammenhang mit Produkten, Verfahren, Dienstleistungen oder Management äußern.
An welchen besonderen Informationen Kunden interessiert sind und welche ökologischen Verbesserungen gewünscht werden, kann vermutlich am besten in engem gegenseitigem Kontakt und in enger Zusammenarbeit festgestellt werden.
4.3. Arbeitnehmer
Viele Organisationen betrachten ihre eigenen Arbeitnehmer als wichtige Zielgruppe der Umwelterklärung. Gegebenenfalls kann die Organisation die Umwelterklärung dem Betriebsrat zur Diskussion vorlegen. Besonderes Interesse dürfte an den folgenden Themen bestehen:
4.4. Finanzinstitute/Investoren
Eine wachsende Gruppe von Investoren, Banken und Versicherungsgesellschaften zeigt Interesse an der Umweltstrategie und der Umweltleistung von Organisationen. Besonderes Interesse kann erwartet werden an
4.5. Sonstige Sozialpartner
Verbraucher und ihre Organisationen sowie im Umweltschutz tätige nichtstaatliche Organisationen sind oftmals interessiert an
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