Verordnung (EG) Nr. 6/2003 der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Verbreitung der Statistik des Güterkraftverkehrs

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 1 vom 04.01.2003 S. 45;
VO (EU) Nr. 202/2010 - ABl. Nr. L 61 vom::11.03.2010 S. 2)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom 25. Mai 1998 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs 1, insbesondere auf die Artikel 6 und 9,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 aufgeführten statistischen Daten zum Güterkraftverkehr sollten so weit wie möglich ausgewertet werden, wobei jedoch der vertrauliche Charakter der Einzeldatensätze zu berücksichtigen ist.

(2) Die verbreiteten Daten müssen eine akzeptable Qualität aufweisen und die vorhandenen statistischen Reihen müssen gepflegt werden.

(3) Einige Daten sind den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen, damit der Erfassungsbereich der statistischen Daten über den innerstaatlichen Güterkraftverkehr erweitert werden kann.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 an die Kommission (Eurostat) übermittelten Einzeldatensätze werden zur Erstellung statistischer Tabellen verwendet, die aggregierte, durch Aufaddierung der zugrunde liegenden Daten ermittelte Werte enthalten. Die Kommission (Eurostat) verbreitet die daraus resultierenden statistischen Tabellen nach Maßgabe der Artikel 2 und 3.

Artikel 2

Die statistischen Tabellen, deren Verbreitung zulässig ist, sind im Anhang aufgelistet.

Artikel 3

(1) Die Verbreitung von Tabellen an andere Datennutzer als die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten ist nur gestattet, wenn dem Wert der einzelnen Tabellenfelder je nach der dargestellten Variablen mindestens 10 Fahrzeugdatensätze zugrunde liegen. Liegen dem Wert eines Tabellenfeldes weniger als 10 Fahrzeugdatensätze zugrunde, so ist er mit den Werten anderer Tabellenfelder zu aggregieren oder durch eine geeignete Markierung zu ersetzen. Die in Punkt A des Anhangs genannten Tabellen können von dieser Bestimmung ausgenommen werden.

(2) Tabellen, die aggregierte Werte enthalten, denen weniger als 10 Fahrzeugdatensätze zugrunde liegen, können den nationalen Behörden, die in den Mitgliedstaaten für die Verkehrsstatistik der Gemeinschaft zuständig sind, unter der Bedingung übermittelt werden, dass die nationalen Behörden bei der etwaigen Übermittlung von Tabellen an andere Datennutzer die Bestimmung in Absatz 1 anwenden.

Artikel 4

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Dezember 2002

1) ABl. Nr. L 163 vom 06.06.1998 S. 1.

.

Liste der Tabellen, deren Veröffentlichung zulässig ist  Anhang 10

A. Kontinuität bestehender Tabellen

Zur Gewährleistung der Kontinuität können die bestehenden Tabellen von der Kommission (Eurostat) veröffentlicht werden.

B. Haupttabellen Die folgenden Tabellen sowie Untergruppen von ihnen dürfen verbreitet werden.

Tabelle Beschreibung
Anmerkung 1
Bezugszeitraum Einheiten
Anmerkung 2
Anmerkungen
B1 Zusammengefasste Verkehrstätigkeit nach der Art des Einsatzes und der Verkehrsart Jahr, Quartal 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer Fahrzeugkilometer
Anmerkung 3
B2 Verkehr nach Art des Einsatzes Jahr, Quartal 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer
Anmerkung 3
B3 Verkehr nach Güterart Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer
 
B4.1 Grenzüberschreitender Verkehr, nach Be- und Entladeland (Gesamtwert für alle Meldeländer) Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer
 
B4.2 Wie Tabelle B4.1, jedoch zusätzlich nach Güterarten untergliedert Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer
 
B4.3 Grenzüberschreitender Verkehr, nach Be- und Entladeland (untergliedert nach Meldeländern) Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer
 
B4.4 Wie Tabelle B4.3, jedoch zusätzlich nach Güter- arten untergliedert Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer
 
B5.1 Verkehr nach Beladeregion Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer Bewegungen
Anmerkung 4
B5.2 Verkehr nach Entladeregion Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer Bewegungen
Anmerkung 4
B6.1 Verkehr nach Entfernungsabschnitten Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen
 
B6.2 Wie Tabelle B6.1, jedoch zusätzlich nach Güter- arten untergliedert Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen
 
B7 Verkehr nach Radachsenkonfiguration Jahr Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen  
B8 Verkehr nach Fahrzeugalter Jahr Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen  
B9 Verkehr nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs Jahr Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen  
B10 Verkehr nach Nutzlast des Fahrzeugs Jahr Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen  
B11 Verkehr nach NACE-Wirtschaftszweigen Jahr Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen  
B12 Fahrzeugbewegungen, beladen und leer Jahr Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen  
B13.1 Fahrzeugbewegungen im Transitverkehr nach Transitländern, Lastfahrt/Leerfahrt und zulässigem Gesamtgewicht (Gesamtwert für alle Meldeländer) Jahr, Quartal 1.000 t
Bewegungen
 
B13.2 Fahrzeugbewegungen im Transitverkehr nach Transitländern (untergliedert nach Meldeländern) Jahr 1.000 t
Bewegungen
 
B14 Beförderung gefährlicher Güter nach der Art des Gefahrgutes Jahr Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen  
B15 Verkehr nach Ladungsart Jahr Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen  
B16 Verkehr nach Ladungsart und Entfernungsabschnitt Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen
 
B17 Innerstaatlicher Verkehr nach Belade- und Ent- laderegion, untergliedert nach Meldeländern Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer Bewegungen
Anmerkung 5
B18 Grenzüberschreitender Verkehr nach Belade- und Entladeregion, Gesamtwert für alle Meldeländer Jahr 1.000 t
Mio. Tonnenkilometer Bewegungen
Anmerkung 6
Anmerkung 1: Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die Tabellen nach Meldeländern untergliedert.
Anmerkung 2: Folgende Werte werden für alle Tabellen intern berechnet:
1.000 t
Mio. Tonnenkilometer
Mio. Fahrzeugkilometer (beladen/leer)
Bewegungen (beladen/leer)
Anzahl der für die Berechnung des Tabellenfeldes herangezogenen Fahrzeugdatensätze
In dieser Spalte sind die Werte angegeben, die den Datennutzern in der Regel geliefert werden. Auf Wunsch der Datennutzer können andere Werte und Einheiten verbreitet werden.
Je nach Nutzerbedarf können den Tabellen die Fahrt betreffende Variablen (Angaben aus den Datensätzen A2) oder die Güter betreffende Variablen (Angaben aus den Datensätzen A3) zugrunde liegen (siehe Verordnung (EG) Nr. 1172/98). Bewegungen werden daher entweder als Anzahl der Fahrten oder als Anzahl der Beförderungsvorgänge ausgedrückt. Transitbewegungen werden als solche bezeichnet.
Anmerkung 3: Untergliedert wird nach folgenden Einsatzarten:
  • Fahrt im innerstaatlichen Verkehr: Be- und Entladeort im Meldeland
  • Fahrt im grenzüberschreitenden Verkehr: Be- oder Entladeort oder beide außerhalb des Meldelandes (= Summe der vier nachstehend angeführten Kategorien)
    davon:
    • ausgehender Verkehr (Güter werden im Meldeland verladen): Die Fahrt beginnt im Meldeland und endet anderswo;
    • eingehender Verkehr (Güter werden im Meldeland entladen): Die Fahrt beginnt anderswo und endet im Meldeland;
    • Dreiländerverkehr: Fahrt zwischen zwei Ländern, die nicht das Meldeland sind;
    • Kabotage: Fahrt zwischen Orten innerhalb eines Landes, das nicht das Meldeland ist.

Anmerkung 4: Die Daten nach Be- oder Entladeregion sind auf NUTS-3-Ebene dargestellt.
Anmerkung 5: Im innerstaatlichen Verkehr sind die Be- und Entladeorte auf NUTS-2-Ebene dargestellt.
Anmerkung 6: Im grenzüberschreitenden Verkehr sind die Be- und Entladeorte auf NUTS-1-Ebene dargestellt.

C. Tabellen über Kabotage

Um Informationen über Kabotage bereitzustellen, die den gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates 1 erhobenen Daten entsprechen, können die folgenden Tabellen sowie Untergruppen von ihnen verbreitet werden:

  Beschreibung Zeitraum Einheit
C1 Kabotage durch Güterkraftverkehrsunternehmen aus den einzelnen Meldeländern, nach Meldeländern Jahr 1.000 t,
Mio. Tonnenkilometer
C2 Kabotage durch Güterkraftverkehrsunternehmen aus allen Meldeländern zusammen, nach dem Land, in dem die Kabotage erbracht wird Jahr 1.000 t,
Mio. Tonnenkilometer
C3 Kabotage nach Meldeländern und nach Ländern, in denen die Kabotage erbracht wird Jahr 1.000 t,
Mio. Tonnenkilometer

D. Tabellen für die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten

Um die nationalen Behörden von Mitgliedstaaten, die nicht Meldeland sind, in die Lage zu versetzen, vollständige Statistiken über den Güterkraftverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu erstellen, können die folgenden aggregierten Datensätze an die nationalen Behörden übermittelt werden:

  Beschreibung Zeitraum Aggregationsebenen
Anmerkung
Einheiten
D1.1 Beförderungsvorgänge auf nationaler Ebene
(Lastfahrten)
Jahr - Meldeland
- Beladeland
- Entladeland
- Art der Güter - Verkehrsart
- Altersklasse
- Entfernungsabschnitt
- Radachsenkonfiguration
Tonnen
Tonnenkilometer
Fahrzeugkilometer
Bewegungen
Anzahl der Fahrzeugdatensätze
D1.2 Beförderung gefährlicher Güter auf nationaler Ebene (Lastfahrten) Jahr - Meldeland
- Beladeland
- Entladeland
- gefährliche Güter
- Verkehrsart
Tonnen
Tonnenkilometer
Fahrzeugkilometer
Bewegungen
Anzahl der Fahrzeugdatensätze
D2 Beförderungsvorgänge auf nationaler Ebene
(Leerfahrten)
Jahr - Meldeland
- Herkunftsland
- Zielland
- Verkehrsart
- Altersklasse
- Entfernungsabschnitt
Fahrzeugkilometer
Bewegungen
Anzahl der Fahrzeugdatensätze
D3.1 Beförderungsvorgänge auf regionaler Ebene
(Lastfahrten)
Jahr - Meldeland
- Beladeregion
- Entladeregion
- Radachsenkonfiguration
- Ladungsart
- Altersklasse
Tonnen
Tonnenkilometer'
Fahrzeugkilometer
Bewegungen
Anzahl der Fahrzeugdatensätze
D3.2 Beförderungsvorgänge auf regionaler Ebene
(Lastfahrten)
Jahr - Meldeland
- Beladeregion
- Art der Güter
- Radachsenkonfiguration
- Altersklasse
Tonnen
Tonnenkilometer Fahrzeugkilometer
Bewegungen
Anzahl der Fahrzeugdatensätze
D3.3 Beförderungsvorgänge auf regionaler Ebene
(Lastfahrten)
Jahr - Meldeland
- Entladeregion
- Art der Güter
- Radachsenkonfiguration
- Altersklasse
Tonnen
Tonnenkilometer
Fahrzeugkilometer
Bewegungen
Anzahl der Fahrzeugdatensätze
D4 Beförderungsvorgänge auf regionaler Ebene
(Leerfahrten)
Jahr - Meldeland
- Herkunftsregion
- Zielregion
- Radachsenkonfiguration
- Altersklasse
Fahrzeugkilometer
Bewegungen
Anzahl der Fahrzeugdatensätze
D5 Transitverkehr (Lastfahrten und Leerfahrten) Jahr - Transitland
- Meldeland
- Lastfahrt/Leerfahrt
- Herkunftsregion
- Zielregion
Tonnen
Bewegungen
Anzahl der Fahrzeugdatensätze
Anmerkung: Für die D-Tabellen werden folgende Klassifikationen herangezogen:
  • Verkehrsart: Werkverkehr/gewerblicher Verkehr
  • Altersklasse: drei Klassen
  • Entfernungsabschnitt: vier Abschnitte
  • Region: NUTS-3
  • Radachsenkonfiguration: aggregiert nach Fahrzeugtyp (Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeug und Lastzug)"

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1) ABl. Nr. L 279 vom 12.11.1993 S. 1.

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE