Frame öffnen

Verordnung (EG) Nr. 782/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 131 vom 25.05.2005 S. 26;
VO (EG) Nr. 973/2007 - ABl. Nr. L 216 vom::21.08.2007 S. 10)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik 1, insbesondere auf Artikel 6 Buchstabe e,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission die zur Durchführung der genannten Verordnung erforderlichen Maßnahmen festlegen.

(2) Gemäß Artikel 6 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission das geeignete Format festlegen, in dem die Ergebnisse durch die Mitgliedstaaten zu übermitteln sind.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Das geeignete Format für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik an die Kommission (Eurostat) ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.

Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die Daten des Bezugsjahres 2004 und der nachfolgenden Jahre.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 verlangten Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Mai 2005

.

 Format für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik Anhang

Die Daten sind auf systemunabhängige Weise und in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat zu übermitteln.

Die Datenreihen

Der von der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik abgedeckte Bereich umfasst fünf Datenreihen:

Für jede Reihe ist eine Datei zu übermitteln. Der Dateiname besteht aus sechs Teilen:

Bereich 5 Wert: WASTE
Reihe 5 GENER, INCIN, RECOV, DISPO, REGIO
Periodizität 2 Wert: A2
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
Zeitraum 4 Wert: 0000 (Null, Null, Null, Null) für Jahresdaten

Die einzelnen Teile des Dateinamens werden durch einen "Unterstrich" getrennt. Ein textbasiertes Format ist zu verwenden. Beispiel: Die Datenreihe über das Abfallaufkommen Belgiens im Jahr 2004 erhält den Dateinamen WASTE_GENER_A2_BE_2004_0000.

Fehlende Werte

Es gibt keine fehlenden Werte in den Klassifizierungsvariablen (Abfallkategorie, Wirtschaftszweig, NUTS-2-Region, Art der Abfallbehandlungsanlage). Für jede Kombination der Klassifizierungsvariablen sollten Datensätze geliefert werden. Alle Datensätze, in denen die Kombination nicht auftritt, sollten mit einem auf 0 (Null) gesetzten Wert eingesandt werden. Datensätze, für die keine Daten vorliegen, sollten dennoch geliefert und mit dem als "fehlend" codierten Wert (Buchstabe "M" für "missing") versehen werden. Fehlende Werte müssen im Qualitätsbericht erläutert werden; sie könnten beispielsweise auf die angewandte Methodik zurückzuführen sein. Es ist wichtig, dass zwischen tatsächlichen Nullwerten und fehlenden Werten unterschieden wird, da mit fehlenden Daten keine Aggregate berechnet werden können. Ist eine Kombination aus logischen Gründen nicht möglich, sollte die Zelle mit dem Code "L" versehen werden; dies wäre beispielsweise der Fall bei Schlämmen von Industrieabwässern aus Haushalten. Um Übereinstimmungskontrollen und Fehlerkorrekturen zu erleichtern, sollten auch die Gesamtwerte übermittelt werden.

Geheimhaltung

Vertrauliche Daten sollten mit der Kennzeichnung "vertraulich" übermittelt werden. Welche Daten als vertraulich einzustufen sind, wird von der nationalen Geheimhaltungspolitik bestimmt. Im Allgemeinen können Informationen als vertraulich gelten, wenn die Identität des Auskunftgebers offen gelegt werden könnte. Dies ist der Fall, wenn Informationen auf den Angaben eines oder zweier Auskunftgeber beruhen oder wenn einer oder zwei Auskunftgeber die Daten dominieren. Daten von Behörden werden in der Regel nicht als vertraulich betrachtet.

Auch auf sekundäre Geheimhaltung sollte hingewiesen werden. Sekundäre Geheimhaltung sollte so angewandt werden, dass die (Teil)Summen noch veröffentlicht werden können. Die Kommission (Eurostat) wird die vertraulichen Informationen zur Berechnung der (EU-)Aggregate verwenden, ohne die auf Länderebene vertraulichen Daten offen zu legen.

Maße

Die verlangten Felder sind alphanumerisch, d. h. sie sollten - außer für den Datenwert - keine Trennzeichen oder Dezimalzeichen enthalten. Die Abfallmengen sind in 1.000 Tonnen pro Jahr anzugeben, mit drei Dezimalstellen. Als Dezimalzeichen ist das Komma zu verwenden. Das Schätzverfahren erlaubt unter Umständen nicht immer die Angabe von drei Dezimalstellen. In diesem Fall sollte der Wert nur mit den signifikanten Dezimalstellen übermittelt werden. Für alle Abfallkategorien wird die Menge auf der Basis von (normalem) feuchtem Abfall berechnet, für das Aufkommen von Schlamm (Abfallpositionen 11, 12, 40) ist die Menge auch in 1.000 Tonnen Trockenmasse anzugeben.

Die Zahl der Abfallbehandlungsanlagen ist als ganze Zahl anzugeben. Zur Beschreibung der Kapazität der Abfallbehandlungsanlagen werden je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens mehrere Maße verwendet. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ist die Verbrennungskapazität vorzugsweise in 1.000 Tonnen anzugeben. Länder, die die Verbrennungskapazität auch in Terajoule (1012 Joule) angeben können, werden gebeten, dies zu tun. Länder, die die Verbrennungskapazität nicht in Terajoule angeben können, sollten den Wert als fehlend kennzeichnen (mit dem Code ,M). Die Verwertungskapazität wird in 1.000 Tonnen gemessen. Die Beseitigungskapazität ist entweder in Kubikmetern oder in Tonnen anzugeben, je nach Art der Beseitigung. Nur in 1.000 Tonnen gemessene Werte werden als Dezimalzahlen mit drei Dezimalstellen angegeben, alle übrigen Werte sind als ganze Zahlen zu übermitteln.

Der Erfassungsgrad des Entsorgungsnetzes für gemischten Hausmüll und ähnliche Abfälle sollte entweder in Prozent der Bevölkerung oder in Prozent der Wohnstätten angegeben werden.

Revisionen

Die Datenreihen sollten in getrennten Dateien eingesandt werden, die alle Datensätze enthalten. Die Reihe über das Abfallaufkommen enthält beispielsweise 51 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in feuchtem Abfall gemessene und 3 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in Trockenmasse gemessene Datensätze. Die Reihe enthält 1.134 Datensätze.

Auch revidierte Daten sollten als vollständige Reihe übermittelt werden, mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung aller revidierten Zellen (R). Vorläufige Daten werden mit dem Aktualisierungskennzeichen P markiert. Vorläufige Daten erfordern immer eine Überarbeitung. Vorläufige und überarbeitete Daten benötigen eine Erklärung im Qualitätsbericht.

Reihe 1: Abfallaufkommen

Feld Maximale
Länge
Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: GENER (die Reihe besteht aus 51 × 21 in feuchtem Abfall gemessenen und 3 × 21 in Trockenmasse gemessenen Datensätzen je Land).
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
Abfallposition 2 Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste B)
Wirtschaftszweig-position 2 Code gemäß NACE (siehe Liste C)
Feucht/Trocken 1 Für alle Abfallkategorien die Menge an (normalem) feuchtem Abfall (Code W); für Schlamm (Abfallposition 11, 12 und 40) auch die Menge in Trockenmasse (Code D)
Abfallaufkommen 12 Menge in 1.000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als N M' zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist "L" anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Reihe 2: Verbrennung

Feld Maximale
Länge
Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: INCIN (die Reihe besteht aus 17 x 2 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code 3 Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 1; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Abfallposition 2 Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste E)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren 1 Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG des Rates 2 (siehe Liste F); nur Verfahren 1 und 2 gelten für diese Reihe.
Verbrannter Abfall 12 Menge in 1.000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als "M" zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist " L' anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)
1) ABl. Nr. L 154 vom 21.06.2003 S. 1.

2) ABl. Nr. L 194 vom 25.07.1975 S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 284 vom 31.10.2003 S. 1).

Reihe 3: Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)

Feld Maximale
Länge
Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: RECOV (die Reihe besteht aus 20 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code 3 Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Abfallposition 2 Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste G)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren 1 Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 3 gilt für diese Reihe
Verwerteter Abfall 12 Menge in 1.000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als M' zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist " L' anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Reihe 4: Beseitigung (anders als durch Verbrennung)

Feld Maximale
Länge
Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: DISPO (die Reihe besteht aus 19 × 2 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code 3 Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden
Abfallposition 2 Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste H)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren 1 Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 4 und 5 gelten für diese Reihe
Beseitigter Abfall 12 Menge in 1.000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als M' zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist "L" anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Reihe 5: Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen und an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung je Region

Feld Maximale
Länge
Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: REGIO (die Reihe besteht aus 14 Datensätzen je NUTS-2-Region)
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-2-Code 4 Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren 1 Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); leer für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung
Variable 1 Zahl der Anlagen (N), Kapazität (C) oder an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung (P)
Maß 1 Code für das Kapazitätsmaß je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens (siehe Liste I); für die Zahl der Anlagen Code N, für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung entweder P (Bevölkerung) oder D (Wohnstätten)
Wert 12 Alle Werte, die Zahl der Anlagen, der Prozentsatz der an das Entsorgungsnetz angeschlossenen Bevölkerung oder Wohnstätten und die Kapazität sind in ganzen Zahlen anzugeben. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als "M" zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist "L" anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Liste A - Ländercodes

Belgien BE
Tschechische Republik CZ
Dänemark DK
Deutschland DE
Estland EE
Griechenland EL
Spanien ES
Frankreich FR
Irland IE
Italien IT
Zypern CY
Lettland LV
Litauen LT
Luxemburg LU
Ungarn HU
Malta MT
Niederlande NL
Österreich AT
Polen PL
Portugal PT
Slowenien SI
Slowakische Republik SK
Finnland FI
Schweden SE
Vereinigtes Königreich UK
Bulgarien BG
Kroatien HR
Rumänien RO
Türkei TR
Island IS
Liechtenstein LI
Norwegen NO


UWS Umweltmanagement GmbH . Frame öffnen