|
Entscheidung 2006/402/EG der Kommission vom 9. Februar 2006 über einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 162 vom 14.06.2006 S. 14)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens 1, insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 erstellt die Kommission einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft.
(2) Der Arbeitsplan sollte eine Strategie zur Entwicklung des Systems enthalten, mit Zielen im Hinblick auf Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung, einer nicht erschöpfenden Liste von Produktgruppen, die für Maßnahmen der Gemeinschaft als vorrangig angesehen werden, und Plänen für die Koordinierung und die Zusammenarbeit in Bezug auf das gemeinschaftliche System und andere Systeme zur Vergabe von Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten.
(3) Ferner sollte der Arbeitsplan Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie vorsehen und die geplante Finanzierung des Systems einschließen.
(4) Der überarbeitete Arbeitsplan sollte sich auf die bei der Umsetzung des ersten Umweltzeichen-Arbeitsplans der Gemeinschaft 2 gemachten Erfahrungen stützen.
(5) Er sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
(6) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Der im Anhang beigefügte überarbeitete Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 wird angenommen.
Vor dem 31. Dezember 2007 wird eine Überprüfung des Arbeitsplans eingeleitet.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 9. Februar 2006.
| Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft | Anhang |
Hintergrund
Das 1992 eingeführte gemeinschaftliche Umweltzeichen sollte die Unternehmen dazu anregen, Güter und Dienstleistungen zu entwickeln, die während ihres gesamten Lebenszyklus geringere Umweltauswirkungen haben, und die Verbraucher besser über diese Umweltauswirkungen informieren.
Das Umweltzeichen der Gemeinschaft ist Teil einer umfassenderen Strategie, mit der eine nachhaltige Produktion und umweltschonende Verbrauchsmuster gefördert werden sollen. Dieses Ziel kann - wie im sechsten Umweltaktionsprogramm festgestellt - im Rahmen einer integrierten, am Lebenszyklus orientierten Produktpolitik erreicht werden. Die wichtigsten Ziele sind ein hohes Schutzniveau und die Unterbrechung der Korrelation zwischen Umweltbelastung und Wirtschaftswachstum, was der Lissabonner EU-Strategie der wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung (2000) 1 sowie der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung (Göteborg, 2001) 2 entspricht.
In der Mitteilung zur integrierten Produktpolitik 3 (IPP) wird weiter eine neue Strategie zur Stärkung und Neuorientierung produktbezogener umweltpolitischer Maßnahmen und zur Entwicklung eines Marktes für umweltfreundlichere Produkte vorgeschlagen. Das Umweltzeichen der Gemeinschaft ist ein Instrument zur Erreichung dieser Ziele. Im Rahmen des Umweltzeichen-Systems liegen umfassendes Wissen und Know-how über das Denken in Lebenszyklen vor, diese Kenntnisse sollten den interessierten Kreisen zugänglich gemacht werden, die an der Weiterentwicklung des Konzepts der integrierten Produktpolitik arbeiten.
Vor dem Hintergrund der Umstellung auf umweltschonende Verbrauchsmuster und eine nachhaltige Produktion eröffnen die neuen Richtlinien über die Auftragsvergabe 4, durch die Umwelterwägungen in das öffentliche Auftragswesen integriert werden, sowie das kürzlich veröffentlichte Handbuch für eine umweltgerechtere öffentliche Beschaffung neue Möglichkeiten für das Umweltzeichen der Gemeinschaft. Öffentliche Auftraggeber verlangen in ihren Ausschreibungen nicht unbedingt ausdrücklich Güter und Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen der Gemeinschaft. Mit den neuen Richtlinien wird jedoch nun die Möglichkeit gegeben, die Kriterien des Systems oder gleichwertige Kriterien bei der Festlegung leistungsbezogener bzw. funktioneller Umweltanforderungen zu verwenden. Dies sollte die Behörden ermutigen, die politische Entscheidung für eine umweltfreundlichere Beschaffungspolitik zu treffen und das Umweltzeichen der Gemeinschaft und dessen Kriterien oder gleichwertige Systeme zu verwenden, die umfassende Produktinformationen liefern.
Das Umweltzeichen steht auch im Zusammenhang mit zahlreichen Instrumenten, mit denen eine umweltfreundlichere Produktion und Entwicklung sowie der Einsatz umweltfreundlicher Technologien angestrebt wird. Aufbau, Verfahren und Wissensgrundlage des Systems sind anerkanntermaßen ein guter Ausgangspunkt für die Formulierung der Durchführungsmaßnahmen für die vorgeschlagene Richtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. Ein vorrangiger Tätigkeitsbereich im Rahmen des Aktionsplans für Umwelttechnologien (ETAP) - die Konzipierung und Umsetzung von Leistungszielen - beinhaltet u. a. die Untersuchung des Verhältnisses der "Leistungsziele" und der Umweltleistung von Gütern und Dienstleistungen, um die es bei EU-Maßnahmen wie dem Umweltzeichen geht.
Durch die Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten entstanden im Mai 2004 neue Bedingungen für die Weiterentwicklung des Umweltzeichens der Gemeinschaft und für einen Beitrag zur Kommunikation und Sensibilisierung im Bereich der Umwelt. Ein leicht erkennbares, europaweites Umweltzeichen mit Blumen-Emblem könnte es den Verbrauchern wesentlich erleichtern, umweltbewusst einzukaufen, und es würde die Kenntnis der Typ-I-Gütesiegel fördern.
Gut konzipierte, marktorientierte Systeme für Umweltzeichen werden für die Verbraucher interessant bleiben, denn sie bieten unmittelbar und unkompliziert bessere und leichter zugängliche Umweltinformationen. Sie sind auch gut für Unternehmen, denn sie helfen die Produkte verbessern und wirken verkaufsfördernd, wenn sie gemeinsam mit den Herstellern entwickelt werden und die Kosten den Unternehmen zumutbar sind.
Das Umweltzeichen der Gemeinschaft hat sich auf dem Markt noch nicht genügend durchgesetzt. Aber die Lage ist heute doch besser als je zuvor, denn das Spektrum der Produktgruppen (Güter und Dienstleistungen) wird immer breiter, und immer neue Anwendungen treten hinzu. Es ist jedoch klar, dass das System geändert werden muss, wenn die ursprünglichen Ziele - insbesondere die aktive Verwendung durch die Unternehmen - tatsächlich erreicht werden sollen. Im Hinblick auf die Elberarbeitung des Umweltzeichen-Systems der Gemeinschaft wird derzeit eine Bewertungsstudie durchgeführt, mit der die Effizienz der Regelung - global gesehen - bei der Verringerung von Umweltbelastungen untersucht wird. Der Beitrag des Systems zu umweltschonenderen Verbrauchsmustern und einer nachhaltigen Produktion soll beurteilt und Vorschläge sollen vorgelegt werden, wie das System angepasst werden könnte, so dass es eine nachhaltige Entwicklung in Europa bestmöglich unterstützt und gleichzeitig für die Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere die KW, attraktiver wird. Der Arbeitsplan sollte die Auswertung des Systems und seine Anpassung voll unterstützen und keinesfalls die Möglichkeit von Änderungen des Systems anlässlich der Überarbeitung der Verordnung ausschließen.
Hauptziel des überarbeiteten Arbeitsplans ist daher, auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Funktionsweise des Umweltzeichen-Systems das Programm für die Arbeit der nächsten drei Jahre festzulegen, wobei angestrebt wird,
Strategie zur Weiterentwicklung des Systems
2005-2007
1. Maßnahmen und Strategie im Hinblick auf die Änderung der Umweltzeichen-Verordnung
Das Umweltzeichensystem der Gemeinschaft entwickelt sich ständig weiter und passt seine langfristige Politik und Strategie fortlaufend an. Es muss eng mit den laufenden Diskussionen und den Arbeiten zur Umsetzung der Mitteilung über eine integrierte Produktpolitik der EU und anderen in Vorbereitung befindlichen Rechtsakte verknüpft werden (vorgeschlagene Richtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte, Rahmenrichtlinie 92175/EWG für Haushaltsgeräte, "Energy Star" -Beschluss des Rates für Bürogeräte, Umsetzung des ETAP, des sechsten Umweltaktionsprogramms und der Strategie der Gemeinschaft für eine nachhaltige Entwicklung). Das Umweltzeichen der Gemeinschaft muss ferner umfassenderen Entwicklungen bei der Umweltkennzeichnung von Produkten sowie bei ethischen, qualitäts- und gesundheitsbezogenen Zeichen folgen, u. a. durch eine geeignete Einbeziehung der wissenschaftlichen Ausschüsse, damit die wissenschaftlichen Grundlagen der Umweltkriterien weiter gestärkt werden. Ebenso wichtig sind die Entwicklungen im Bereich der Umweltmanagementsysteme, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS).
Um die einschlägigen Diskussionen und den Informationsfluss sowohl innerhalb des Systems als auch in Bezug auf externe Foren besser steuern zu können und die Debatte über die Zukunft des Systems vorzubereiten und zu leiten, wurde während der Laufzeit des ersten Umweltzeichen-Arbeitsplans eine aktive Lenkungsgruppe gebildet. Diese hat durch die Behandlung von Fragen der Integration mit anderen umweltpolitischen Maßnahmen, der Synergien mit anderen Informationsinstrumenten und einem breiten Spektrum langfristiger politischer Themen einen äußerst nützlichen Beitrag für die künftige politische und strategische Ausrichtung des Systems geleistet. Sie hat deutlich die wichtigsten Herausforderungen genannt, die das System derzeit zu bewältigen hat, und durch verschiedene Vorschläge für die Bewertung und die Überarbeitung des Systems einen Beitrag zur Diskussion geleistet. Diese Ideen sollten in die Diskussionen über die Änderung des Systems eingehen, die vor allem auf Sitzungen mit Teilnahme der interessierten Kreise geführt werden sollten.
Ziel
Es sollte für den Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union (AUEU), die Mitgliedstaaten und die Kommission vorrangig sein, die langfristige Politik und Strategie für das Umweltzeichen-System im Hinblick auf die demnächst vorgesehene Überarbeitung der Verordnung anzupassen bzw. weiterzuentwickeln. Ferner sollten sie an der Einbeziehung des Umweltzeichens in die unterschiedlichen politischen Strategien für umweltschonende Verbrauchsmuster mitwirken (IPP, umweltverträgliche Gestaltung energiebetriebener Produkte, umweltgerechtere öffentliche Beschaffung, umfassendere Kennzeichnung, Steuerermäßigung für ökologische Produkte, ETAP usw.).
Maßnahmen
Es ist für den AUEU, die Mitgliedstaaten und die Kommission vorrangig, Beiträge zur Bewertung und Überarbeitung des Umweltzeichen-Systems zu leisten, damit dessen langfristige Politik und Strategie weiterentwickelt und angepasst werden können. Die Beiträge sollen - im Anschluss an die Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie - in Form von Sitzungen und Untersuchungen und durch die Mobilisierung von Fachleuten zum Thema erfolgen.
2. Ziele im Hinblick auf Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung
Im Hinblick auf die Elberarbeitung des Systems werden insbesondere folgende Ziele in Bezug auf Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung festgelegt:
Zurzeit sind für 23 Produktgruppen (Hygienepapiere, Geschirrspüler, Bodenverbesserer, Bettmatratzen, Farben und Lacke für Innenräume, Schuhe, Textilerzeugnisse, Tischcomputer, Waschmittel, Maschinengeschirrspülmittel, Kopierpapier, Lampen, tragbare Computer, Kühlschränke, Waschmaschinen, Allzweckreiniger und Sanitärreiniger, Handgeschirrspülmittel, Fernsehgeräte, harte Bodenbeläge, Staubsauger, Beherbergungsbetriebe, Campingdienste und Schmierstoffe) Kriterien festgelegt.
Damit eine Produktgruppe als vorrangig für das Umweltzeichen gelten kann, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Speziell sind in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1980 2000 einige wichtige Voraussetzungen für die Eignung der Produktgruppe für ein Umweltzeichen festgelegt. So müssen das Umsatz- und Handelsvolumen im Binnenmarkt signifikant sein und die Produkte für den Endverbrauch bzw. die Endnutzung verkauft werden. Sie müssen beträchtliche Umweltauswirkungen haben, die sich durch die Kaufentscheidungen der Verbraucher positiv beeinflussen lassen, und die Hersteller und Händler müssen bereit sein, das Umweltzeichen auf ihre Produkte aufzubringen.
Auf der Grundlage einer Fragenliste aus dem ersten Arbeitsplan wurde eine Studie zu den Prioritäten 6 durchgeführt. Die nach Vorrangigkeit geordnete Produktgruppenliste, die aus der Studie hervorging, ist Anlage 1 zu entnehmen. Im Hinblick auf die Überarbeitung des Systems sollten der AUEU und die Mitgliedstaaten die Verfahren zur Festlegung des Vorrangs von Produktgruppen auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie und entsprechend deren Empfehlungen für weitere Arbeiten und Verbesserungen fortentwickeln. Ferner sollten sie die Bewertung des ökologischen Nutzens und der Vermarktungsaussichten möglicher neuer Produktgruppen ausweiten. Die besonderen Anforderungen für die Zuweisung von Vorrangstufen bei Dienstleistungen sind ebenfalls weiter zu analysieren.
Die verbesserten Verfahren sollten es objektiv ermöglichen, die Produktgruppen (Güter und Dienstleistungen) nach Vorrangigkeit zu ordnen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob eine bestimmte Ware oder Dienstleistung in deutlicher Beziehung zu einer bereits bestehenden Produktgruppe steht.
Es sollte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die auf objektive und transparente Weise die vorrangigsten Produktgruppen festlegt.
Die Arbeiten zur Entwicklung von Produktgruppen sollten jedoch nicht die Möglichkeit ausschließen, im Rahmen der Überarbeitung des Umweltzeichen-Systems Änderungen an der Art der Behandlung von Produktgruppen vorzunehmen.
Ziel
Im Hinblick auf die Überarbeitung des Systems sind Produktgruppen festzulegen, die eine Auswahl von Produkten umfassen, welche ausreichend vollständig und handhabbar genug ist, um Händler, Hersteller (einschließlich KMU) und Verbraucher zu interessieren.
Durch Konzentration auf diejenigen Produktgruppen, die sich am besten für das gemeinschaftliche Umweltzeichen eignen, soll eine optimale Verwendung der für die Produktgruppenentwicklung eingeplanten Mittel sichergestellt werden.
Innerhalb von fünf Jahren sollte die Anzahl der festgelegten Produktgruppen auf zwischen 30 und 35 erhöht werden.
Maßnahmen
Die Liste vorrangiger Produktgruppen ist - nach Konsultation des AUEU - regelmäßig zu aktualisieren. Bei der Überprüfung einer Produktgruppe ist ihre Vorrangstufe vom AUEU erneut zu beurteilen.
Unter Berücksichtigung der im Rahmen des letzten Arbeitsplans durchgeführten Studie zu den Prioritäten soffen die zuständigen Stellen und der AUEU auch weiterhin das Verfahren zur Festlegung des Vorrangs verbessern und sich insbesondere um eine geeignete Gewichtung der "Prioritätsfragen" der Studie bemühen. Dabei sind - unter Beachtung der Ergebnisse und Empfehlungen der laufenden Bewertung des Systems - u. a. der Erfolg oder Misserfolg der festgelegten Produktgruppen, die ökologischen Vorteile der möglichen neuen Produktgruppen sowie die besonderen Anforderungen für die Ermittlung von Vorrangstufen bei Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Die Kommission, der AUEU und die Mitgliedstaaten sollen neben den notwendigen Überprüfungen jedes Jahr möglichst zwei neue Produktgruppen festlegen. Die Gültigkeitsdauer der Produktgruppenkriterien soll grundsätzlich vier bis fünf fahre betragen (dieser Zeitraum kann jedoch im Einzelfall angepasst werden).
Es soff eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des AUEU eingesetzt werden, die einmal im Jahr zusammentreten und Empfehlungen darüber aussprechen soff, welche die vorrangigsten Produktgruppen sind. Sie soff ferner den Zeitplan fair die Überprüfungen der Produktgruppen vorschlagen. Die Gruppe soll ferner ein Verfahren fair die Bestimmung der Dringlichkeit einer Überarbeitung der Kriterien auf der Grundlage der technischen Entwicklungen in den jeweiligen Bereichen festlegen.
Die Entwicklung neuer Produktgruppen soll jedoch der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass genügend zeit und Ressourcen fair die Überarbeitung des Umweltzeichensystems zur Verfügung stehen müssen.
Die Sichtbarkeit des Umweltzeichens lässt sich durch vier Parameter messen:
Derzeit (Mai 2005) verwenden über 250 Unternehmen das Umweltzeichen der Gemeinschaft (zum Vergleich: im August 2001 waren es 87) für mehrere hundert ihrer Produkte. Textilien, Farben und Lacke für Innenräume und Beherbergungsbetriebe sind die erfolgreichsten Produktgruppen, was die Zahl der Antragsteller betrifft. Die "Inhaber" des Umweltzeichens und ihre Produkte sind immer noch relativ ungleich über die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum verteilt, aber gegenüber der Vergangenheit ist die Verteilung doch viel besser und ausgeglichener.
Die Anzahl der 2004 verkauften Umweltzeichen-Artikel wird auf etwa 400 Millionen geschätzt (2001: 54 Mio.), mit einem Verkaufswert ab Fabrik dieser Artikel von etwa 700 Mio. Euro (2001: 114 Mio. Euro)
Betrachtet man die tatsächliche Marktdurchdringung, dann haben die mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen ausgezeichneten Produkte jedoch immer noch eine relativ geringe Bedeutung - bei den einzelnen Produktgruppen besitzen sie derzeit einen Marktanteil von weit weniger als 1 %.
Das System soll vor allem für die Wirtschaftsbeteiligten attraktiver werden. Außerdem soll die Anzahl der gekennzeichneten Produkte beträchtlich steigen, damit das Umweltzeichen auf dem Markt sichtbar wird und seine Bedeutung für die Umwelt zunimmt. Gleichzeitig muss diese Sichtbarkeit ständig verstärkt werden, damit bei der Marktdurchdringung des Umweltzeichens das theoretische Potenzial vollständig ausgeschöpft wird. Dieses liegt im Allgemeinen zwischen 5 % und 25 % des Gesamtmarkts (abhängig von der Produktgruppe und der Selektivität der damit verbundenen Umweltkriterien).
Im Hinblick darauf sollten die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen auch in Zukunft in den einzelnen Mitgliedstaaten Ziel-Produktgruppen bestimmen. Eine integrierte Vermarktungsstrategie könnte den Einfluss auf die Verbraucher und die Attraktivität für den Markt beträchtlich steigern, wie die "Europäische Woche der Blume" im Oktober 2004 gezeigt hat.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Nachfrageseite gezielter einbezogen werden muss. Anlässlich der Woche der Blume 2004 hat sich gezeigt, dass eine kombinierte Strategie (Angebot/Nachfrage) Fortschritte bringen könnte.
Der Bekanntheitsgrad des EU-Umweltzeichens muss in allen Mitgliedstaaten unbedingt gefördert werden. Die Unternehmen müssen motiviert werden, es zu beantragen, und ihnen müssen die konkreten Vorteile deutlich gemacht werden, die sie daraus ziehen können.
Aus den Arbeiten der Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung während der Umsetzung des ersten Arbeitsplans ergab sich die Notwendigkeit, ein gemeinsames Verfahren für die Befragung der Verbraucher festzulegen. Umfragen sind notwendig, um den Bekanntheitsgrad zu ermitteln und die Entwicklung des Verbraucherbewusstseins zu verfolgen. Der Bekanntheitsgrad des EU-Umweltzeichens muss in allen Mitgliedstaaten gefördert werden. Gleichzeitig sollte zwischen "alten" und "neuen" Mitgliedstaaten ein Erfahrungsaustausch über die Anwendung des Umweltzeichens stattfinden.
Die Kommission erstellt derzeit eine Reihe von Broschüren über Ziele und Bedeutung des Umweltzeichens für spezielle Produktgruppen, die den Verkauf dieser Produkte an den Verbraucher unterstützen sollen. Ferner wurden zahlreiche Broschüren abgefasst, die Herstellern und Händlern Informationen über die wichtigsten Produktgruppenkriterien liefern (allgemeine Kriterien, Textilien, Schuhe, Waschmittel, Farben und Lacke). Diese Broschüren sollten weiter verbessert und von den Mitgliedern des AUEU systematisch verteilt werden.
Im Hinblick auf die optimale Verwendung der Mittel für die Vermarktung sollten die Mitgliedstaaten mit den Herstellern zusammenarbeiten mit dem Ziel, gemeinsame Vermarktungskampagnen in den einzelnen Ländern zu durchzuführen.
Ziele
Jährlicher Zuwachs von mindestens 50 % des Wertes und/oder der Zahl der verkauften Artikel mit Umweltzeichen.
Erreichung eines Mindestmaßes an Sichtbarkeit in allen Mitgliedstaaten vor Auslaufen des Arbeitsplans; Entwicklung eines Verfahrens zur kosteneffizienten Messung dieser Sichtbarkeit.
Alle wichtigen Hersteller und Händler sollten das Umweltzeichen kennen. Langfristig sollte über die Hälfte der europäischen Verbraucher das Emblem des Umweltzeichens als Zeichen für besondere Umweltfreundlichkeit kennen.
Maßnahmen
Vor dem Ende des ersten Jahres der Umsetzung dieses Arbeitsplans soll die Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung unter Verwendung von Beitrugen der Mitgliedstaaten Empfehlungen aussprechen, wie Marktdurchdringung, Sichtbarkeit und Sensibilisierung der Verbrauchergemessen werden können und welches Niveau bei der Sensibilisierung angestrebt werden sollte. Dabei sind die Erfahrungen der Woche der Blume 2004 zu berücksichtigen.
Der AUEU soll die bereits existierenden Berichterstattungsverfahren zur Erstellung von Jahresstatistiken fair die Beobachtung der Marktdurchdringung in den einzelnen Produktgruppen verbessern.
AUEU, Mitgliedstaaten und Kommission sollen fair das Umweltzeichen werben, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Diese Maßnahmen sollen sich vor allem an Einzelhändler und für die Beschaffung zuständige Beamte (siehe unten) richten. Über die Maßnahmen soll anlässlich der AUEU Sitzungen mindestens einmal jährlich Bericht erstattet werden; die diesbezüglichen Informationen sollen ausgetauscht werden. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.
Im Hinblick darauf soll jeder Mitgliedstaat eine Vermarktungsstrategie entwickeln, bei der die Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Priorität durchgeführt werden.
Gegebenenfalls sind Zusammenschlüsse mit den Beteiligten zu bilden (z.B. NRO, Hersteller, Verbraucherorganisationen und Händler), um in diesen Kreisen das Wissen über das Umweltzeichen-System zu erweitern und die Werbung für das Blumen -Emblem über deren Kontaktnetze zu fördern.
Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen zwischen "alten" und "neuen" Mitgliedstaaten den Erfahrungsaustausch über die Anwendung des Umweltzeichens fördern, z.B. in Form von Tutoring-Veranstaltungen.
Siehe auch gemeinsame Werbemaßnahmen (Abschnitte 4b und 5).
Das Umweltzeichen soll generell der Förderung von Produkten dienen, die - auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen und im Einklang mit Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung über das Umweltzeichen (Verordnung (EG) Nr. 1980/2000) - geeignet sind, im Vergleich zu anderen Produkten derselben Produktgruppe negative Umweltauswirkungen zu verringern, und damit zu einer effizienten Nutzung der Ressourcen und einem hohen Umweltschutzniveau beitragen. Auf diese Weise hilft es, umweltschonendere Verbrauchsmuster zu verbreiten, und unterstützt die politischen Ziele, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung (z.B. in den Bereichen Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung und Ökotoxizität), dem sechsten Umweltaktionsprogramm und der Mitteilung über die integrierte Produktpolitik entwickelt werden.
Frühere Studien und Berichte zeigen, dass die speziellen ökologischen Vorteile von Umweltzeichen schwer zu berechnen sind, da sich diese kaum von den Ergebnissen anderer Maßnahmen zugunsten der Umwelt isolieren und getrennt messen lassen. Der direkte Nutzen besteht zumeist in Einsparungen an Umweltkosten, die bei einem höheren Marktanteil von Produkten mit dem Umweltzeichen erreicht werden könnten. Bei den indirekten Vorteilen geht es um sonstige - festgestellte oder in Zukunft mögliche - positive Auswirkungen des Umweltzeichens. Die kürzlich abgeschlossene Studie über den direkten und indirekten Nutzens des Umweltzeichens der Gemeinschaft zeigt, dass bei einer um 20 % höheren Marktdurchdringung mit dem Umweltzeichen beträchtliche Einsparungen durch indirekte Vorteile möglich wären. Es könnte möglicherweise als ein im Vergleich zu anderen Maßnahmen und Programmen kostengünstiges Instrument zur Verringerung der CO2-Emissionen eingesetzt werden.
Die öffentliche Beschaffung macht ungefähr 16 % 7 des BIP der EU insgesamt aus, und die Einkäufer in Unternehmen und staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen sollten dazu angeregt werden, ihren Ausschreibungen systematischer die Kriterien für das Umweltzeichen oder gleichwertige Kriterien zugrunde zu legen. Das kürzlich veröffentlichte Handbuch für eine umweltgerechtere öffentliche Beschaffung trägt hierzu beträchtlich bei.
Die Einkäufer sind jedoch nicht genügend sensibilisiert, um den Markt in dieser Richtung wesentlich zu beeinflussen. Ein spezielles Ziel sollte es daher sein, die Nachfrage nach ökologischen Produkten insbesondere bei öffentlichen Einkäufern in den nächsten Jahren zu verstärken. Entsprechende Maßnahmen sollten geprüft werden.
Ziele
Förderung umweltschonenderer Verbrauchsmuster und Unterstützung der politischen Ziele, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung, dem sechsten Umweltaktionsprogramm und der Mitteilung zur IPP entwickelt werden.
Raschestmögliche Information der Beschaffungsbeamten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen.
Maßnahmen
Der AUEU soll weiter an der Einschätzung des direkten und indirekten Umweltnutzens des Umweltzeichens insgesamt arbeiten. Für alle neuen oder geänderten Produktgruppenkriterien ist der mögliche Nutzen ebenfalls systematisch einzuschätzen.
Der AUEU, die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen die öffentlichen und privaten Beschaffungsbeauftragten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen informieren.
Die sich ergänzenden und gegenseitig verstärkenden Funktionen des Umweltzeichens und des EMAS-Systems müssen analysiert und im Hinblick auf die Elberarbeitung beider Systeme zu einer echten Partnerschaft weiterentwickelt werden. Eine enge Zusammenarbeit und eine klare Vorstellung davon, wie beide Systeme zusammenwirken sollen, ist Voraussetzung für ihren Erfolg. Bereits im letzten Arbeitsplan wurde darauf hingewiesen, dass ein in EMAS eingetragenes bzw. nach ISO 14001 zertifiziertes Unternehmen eindeutig ein Unternehmen ist, das systematisch nach ökologischen Gesichtspunkten geleitet wird und seine Umweltleistung ständig über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verbessert. Ein Produkt, das das Umweltzeichen der Gemeinschaft trägt, gehört aus ökologischer Sicht eindeutig zu den besten. Einem in EMAS eingetragenen Unternehmen würde es nützen, in seine Umweltpolitik die Umweltzeichen-Kriterien als eindeutiges und positives Ziel aufzunehmen, an dem sich seine Produkte ausrichten. Aus der Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien können eindeutige Umweltleistungsziele abgeleitet werden. Einem Unternehmen, das das Umweltzeichen für seine Produkte hat oder anstrebt, würde die Anwendung von EMAS zur Verwaltung und dauerhaften Erfüllung aller entsprechenden Kriterien nützen; gleichzeitig wurde es von den besseren Vermarktungsmöglichkeiten profitieren. Im Rahmen des Umweltzeichen-Systems der Gemeinschaft sind eine ganze Reihe von Gebührenermäßigungen möglich geworden, z.B. für in EMAS eingetragene und nach ISO 14001 zertifizierte Unternehmen, für KW und für "Pioniere".
| . | |
________________________
1) ABl. L 237 vom 21.09.2000 S. 1.
2) ABl. L 7 vom 11.01.2002 S. 28.