umwelt-online: Entscheidung 2006/402/EG über einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft (2)
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3. Zusammenarbeit, Koordinierung und Verbindungen zwischen dem EU-System und anderen Typ-I-Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten

Wie bereits im letzten Arbeitsplan gefordert, sollte die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinschaftssystem und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten zunehmend systematischer und umfassender werden. Hierdurch könnte das System wirtschaftlich effizienter werden und dazu beitragen, potenzielle wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde eine ständige Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung eingerichtet, die im Durchschnitt viermal jährlich zusammengetreten ist.

Die Ziele im Zusammenhang mit Zusammenarbeit und Koordinierung sind nach den Erfahrungen der Gruppe während der vergangenen drei Jahre weiterhin gültig. Die Gruppe hat ihr grundsätzlich vorhandenes Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft.

Die wichtigsten positiven Ergebnisse sind in zwei Bereichen festzustellen: Es wurden umfangreiche Informationen über die Arbeitsweise der zuständigen Behörden zusammengestellt, und auf dieser Grundlage wurden Maßnahmen zur Harmonisierung der Verfahren dieser Behörden ergriffen. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, denn nur durch die Anwendung einheitlicher Verfahren durch alle zuständigen Behörden ist die Glaubwürdigkeit des Systems gesichert.

Für die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem System der Gemeinschaft und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten ist jedoch noch viel zu tun, denn eine intensive Zusammenarbeit setzt ein starkes Engagement aller Parteien voraus.

Im Rahmen des vorhergehenden Arbeitsplans wurden zur Verbesserung der Lage mehrere Maßnahmen ergriffen. So wurde u. a. mit nationalen Umweltzeichensystemen Kontakt aufgenommen, um sie zur stärkeren Zusammenarbeit mit dem Gemeinschaftssystem aufzufordern. Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung hat unter anderem ein Treffen zwischen Verantwortlichen für das Umweltzeichen der Gemeinschaft und den Vorsitzenden/Vertretern der Organisationen für die nationalen Umweltzeichensysteme organisiert; ferner hat sie Ähnlichkeiten zwischen dem Gemeinschaftssystem und nationalen Systemen in Bezug auf die Einbeziehung der interessierten Kreise und die Überprüfung untersucht. Weitere Maßnahmen betreffen die Prüfung der Harmonisierung der Produktgruppenkriterien. In einigen Mitgliedstaaten (z.B. Österreich) sind die Ergebnisse ermutigend. In diesem Bereich sind einige wichtige Arbeiten noch nicht abgeschlossen.

Wie bereits im letzten Arbeitsplan angemerkt wurde, können bei der Produktgruppenentwicklung durch eine bessere Koordinierung beträchtliche Ressourcen eingespart werden.

Nicht zuletzt hat die Erweiterung mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten einige neue nationale Umweltzeichen gebracht. Dies eröffnet neue Kooperationsmöglichkeiten und stellt uns vor neue Herausforderungen.

Ziel

Nutzung der Synergien zwischen dem Umweltzeichensystem der Gemeinschaft und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten durch einen allmählichen, systematischen Ausbau von Zusammenarbeit, Koordinierung und Verbindungen untereinander, insbesondere im Hinblick auf die Überarbeitung des Umweltzeichensystems.

Maßnahmen

Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung soll eine Strategie entwickeln und umsetzen, mit der die nationalen Typ-1-Umweltzeichen zur stärkeren Zusammenarbeit mit und zur Anbindung an das Gemeinschaftszeichen angeregt werden sollen.

  1. Koordinierung der Entwicklung von Produktgruppen

    Das gemeinschaftliche Umweltzeichensystem und die anderen Umweltzeichensysteme sollen systematisch Informationen über ihre festgelegten Produktgruppen und ihre Programme für die Entwicklung von Produktgruppen austauschen und gegebenenfalls ihre Anstrengungen koordinieren, indem sie ihre Ressourcen, ihr Know-how und ihre Ergebnisse zusammenführen. Dies würde zu Ersparnissen bei allen und zur Klärung der Rollen der einzelnen Systeme führen und die Harmonisierung (bei ähnlichen Zeichen mit ähnlichen Zielen) erleichtern. Alle beteiligten Stellen sollen sich bemühen zu erkunden, wie das Umweltzeichen der Gemeinschaft und andere Zeichen im Hinblick auf die demnächst vorgesehene Überarbeitung der Umweltzeichen-Verordnung langfristig am besten zusammenwirken können.

    Während des Gültigkeitszeitraums des letzten Arbeitsplans wurde dies bereits getan (z.B. mit dem "Nordic Swan" und der "Stichting Milieukeid); die Zusammenarbeit war jedoch nicht systematisch, und es sind weitere Anstrengungen notwendig, um ein bestimmtes Harmonisierungsniveau zu erreichen. Die Bemühungen um Koordinierung zwischen dem System der Gemeinschaft und den nationalen Systemen sollen sich nun auf die Festlegung des Vorrangs bei der Entwicklung von Produktgruppen, die Abstimmung untereinander und Sensibilisierungsmaßnahmen bezüglich bestimmter Bedürfnisse und Bedingungen auf nationaler Ebene konzentrieren, damit so Vorarbeiten für die Überarbeitung der Umweltzeichen-Verordnung geleistet werden.

    Um den Koordinierungsprozess klarer und systematischer zu gestalten, sollten zu Beginn einer Produktgruppenentwicklung oder -Überprüfung die Standpunkte der Mitgliedstaaten zur Strategie im Zusammenhang mit den jeweiligen einzelstaatlichen Systemen dargelegt werden. Insbesondere sollten in den Fällen, in denen für eine Produktgruppe bereits Umweltzeichenkriterien der Gemeinschaft existieren und ein Mitgliedstaat einseitig beschließt, neue Kriterien für sein nationales Umweltzeichen zu entwickeln, im AUEU die Gründe hierfür sowie die besonderen nationalen Bedingungen, die eine solche Entwicklung erforderlich machen, erörtert werden.

    Ziel

    Allmählicher Ausbau der Koordinierung der Produktgruppenentwicklung im Rahmen der verschiedenen Umweltzeichensysteme in der EU, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung des Umweltzeichensystems.

    Maßnahmen

    Der AUEU soll die Zusammenarbeit mit den nationalen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten fördern, um alle Produktgruppen zu überprüfen und zu katalogisieren, fair die es in der EU ein Umweltzeichen gibt, und die Arbeit im Hinblick auf die Einrichtung und Aktualisierung eines Zentralregisters dieser Produktgruppen und ihrer Kriterien fortsetzen. Bei dieser Arbeit ist zu berücksichtigen, wie die Änderung der Umweltzeichen-Verordnung zu einer besseren Koordinierung mit nationalen und internationalen Umweltzeichensystem beitragen kann.

    Der AUEU und die anderen Umweltzeichensysteme in den Mitgliedstaaten sollen ihre Arbeitsprogramme immer stärker koordinieren und systematisch Informationen austauschen.

    Der AUEU soll - ebenfalls im Hinblick auf die Anpassung des Umweltzeichensystems - einschlägige Arbeiten berücksichtigen, die zusammen mit dem globalen Umweltzeichen-Netz (Global Eco-Labelling Network - GEN) durchgeführt werden.

  2. Gemeinsame Maßnahmen zur Werbung für das EU-System und andere Systeme zur Vergabe von Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten sowie der damit ausgezeichneten Produkte, zur Sensibilisierung der Verbraucher und ihrer Aufklärung über die gemeinsamen und sich ergänzenden Aspekte der einzelnen Systeme

    Wie bereits im letzten Arbeitsplan angegeben, sollen die interessierten Kreise über den ökologischen Nutzen der einzelnen Umweltzeichen in Europa informiert werden. Dabei sind die einzelnen Systeme nicht als konkurrierende, sondern als einander ergänzende Systeme vorzustellen.

    Dies erfordert umfangreiche Diskussionen zwischen den für das EU-Zeichen und den für die nationalen Umweltzeichen Zuständigen, um zu einem gemeinsamen Verständnis und einer einheitlichen Darstellung der Systeme und ihrer gemeinsamen und einander ergänzenden Ziele und Aufgaben zu gelangen.

    Gemeinsame Werbemaßnahmen für gemeinsame Produktgruppen, eine gemeinsame Internetpräsenz/Datenbank, Mechanismen der gegenseitigen Anerkennung sowie eine besondere Gebührenregelung für Hersteller, die beide Zeichen beantragen, sind zu prüfen.

    Ziel

    Untersuchung von Fällen, in denen das Umweltzeichen der Gemeinschaft und andere Zeichen in den Mitgliedstaaten sich gut ergänzen, sowie Prüfung möglicher gemeinsamer Maßnahmen.

    Maßnahmen

    Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die anderen Umweltzeichensysteme in den Mitgliedstaaten soffen gemeinsam eine Liste der gemeinsamen Ziele und Aufgaben der nationalen Systeme und des EU Zeichens erstellen

    Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen soffen Möglichkeiten für die Einrichtung eines "grämen Ladens" im Internet, der nur Umweltzeichen-Produkte anbietet, bzw. ähnliche Maßnahmen untersuchen. Wird ein solcher Laden befürwortet, soff ein Zeit- und Haushaltsplan für seine Verwirklichung vorgeschlagen werden.

    Die Kommission hat in Absprache mit dem AUEU die Gebührenstruktur für das gemeinschaftliche Umweltzeichen dahingehend angepasst, dass Antragsteller, die sowohl das Umweltzeichen der Gemeinschaft als auch eines oder mehrere der anderen Zeichen in den Mitgliedstaaten wünschen, einen angemessenen Nachlass erhalten 8. Die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen aufgefordert werden, das Gleiche tun.

4. Gemeinsame Werbemaßnahmen

Ein freiwilliges System kann nur dann erfolgreich sein und den Markt wesentlich beeinflussen, wenn es für potenzielle Antragsteller einen wirtschaftlichen Anreiz bietet und durch Vermarktungs- und Werbeaktivitäten entsprechend gestützt wird. Gemäß Artikel 10 der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des AUEU die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens durch Aufklärungsmaßnahmen und Informationskampagnen bei Verbrauchern, Herstellern, Händlern (einschließlich Einzelhändlern) und der breiten Öffentlichkeit fördern. Die Beteiligung verschiedener interessierter Kreise und vor allem möglicher Multiplikatoren (wie Einzelhandel, Verbraucher- und Umweltverbände) ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Der AUEU soll weiterhin regelmäßig - mindestens zweimal im Jahr - Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung organisieren, die im Wesentlichen Vermarktung, Werbung und strategische Entwicklung zum Gegenstand haben.

Die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Ressourcen könnte ehrgeizigere, auf die Verbraucher ausgerichtete Kampagnen (wie die "Europäische Woche der Blume" im Oktober 2004) ermöglichen.

Ziel

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre Vermarktungsanstrengungen in angemessenem Maß koordinieren und gemeinsame Aktionen entwickeln und durchführen.

Maßnahmen

Die Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten, um im Hinblick auf die strategische Weiterentwicklung des Systems Vermarktung und Werbung zu erörtern.

Wie bereits im letzten Arbeitsplan angegeben, sollen der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die entscheidenden Zielgruppen bestimmen und eine entsprechende Informationsstrategie fair jede Gruppe festlegen und umsetzen.

  1. Gemeinsame Werbemaßnahmen zur Sensibilisierung der interessierten Kreise

    Hauptziel ist es, Hersteller, Verbraucher und Multiplikatoren (Einzelhandel und NRO) - d. h. alle interessierten Kreise - über das Umweltzeichen der Gemeinschaft und seine Entwicklungen zu informieren. Geeignete Mittel dazu sind u. a. Druckerzeugnisse (Broschüren und Mitteilungsblätter, Artikel) und eine Web-Präsenz. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.

    Es steht bereits ein vollständiger Satz an von der Kommission und verschiedenen zuständigen Stellen erstellten Broschüren zur Verfügung, der systematisch wichtigen interessierten Kreisen verfügbar gemacht sowie regelmäßig aktualisiert und verbessert wird. In den vergangenen drei Jahren hat man sich bemüht, bei der Entwicklung von Broschüren, Mitteilungsblättern und der Web-Präsenz die begrenzten Ressourcen effizienter zu nutzen und das Material bei wichtigen Zielgruppen systematischer zu verbreiten und bekannt zu machen.

    Auch die Webseiten über das Umweltzeichen der Gemeinschaft (http://europa.eu.intlecolabel) enthalten bereits alle wichtigen Informationen und werden regelmäßig aktualisiert. Die Zahl der Besucher nimmt ständig zu und beträgt derzeit etwa 75 000 monatlich. Damit die Webseiten glaubwürdiger und transparenter werden, wurden die interessierten Kreise - auch Unternehmen, Verbraucher- und Umweltverbände - zu regelmäßigen Beiträgen angeregt. Dies muss weiterhin geschehen, und die Webseiten müssen ihrem vollen Potenzial entsprechend ausgebaut werden.

    Geeignete Informationshilfen reichen jedoch nicht aus. Auch Veranstaltungen wie Ausstellungen und Messen müssen einbezogen werden, um das Umweltzeichen der Gemeinschaft einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Bis jetzt wurde nicht systematisch untersucht, welche Ausstellungen oder Messen sich dafür am besten eignen. Es gab jedoch Ad-hoc-Analysen, zumeist anlässlich gezielter Vermarktungsmaßnahmen. Als weiterer wichtiger Aspekt wurde die Möglichkeit der Verwendung von Umweltzeichen-Produkten bei Großveranstaltungen wie Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Festivals usw. untersucht. Bisher sind sehr positive Ergebnisse festzustellen (Olympische Spiele in Athen 2004) bzw. zu erwarten (Olympische Winterspiele 2006 in Turin).

    Die im letzten Arbeitsplan genannten Ziele und Durchführungsmaßnahmen bleiben auch im überarbeiteten Arbeitsplan gültig.

    Ziel

    Alle interessierten Kreise sollen fortlaufend über das Umweltzeichen der Gemeinschaft und die damit verbundenen Entwicklungen informiert werden. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.

    Maßnahmen

    Der AUEU und die Mitgliedstaaten soffen mit der Kommission in folgenden Bereichen eng zusammenarbeiten:

    Der AUEU soll zusätzliche Informationsmittel (Datenbanken, Leitlinien usw.) fair die Antragsteller prüfen.

    Die zuständigen Stellen soffen gemeinsam mit dem Helpdesk Informationen von den "Umweltzeichen-Besitzern" darüber einholen, wo sie ihre Produkte verkaufen.

  2. Gemeinsame Werbemaßnahmen zur Sensibilisierung der öffentlichen und privaten Einkäufer

    Für die Einkäufer sind Informationen verfügbar, und zwar sowohl über den rechtlichen Rahmen (darüber, wie ein Einkäufer die Umweltkriterien in seine Ausschreibungen einbeziehen kann) als auch über die leistungsbezogenen Umweltanforderungen, wie sie in den Dokumenten über die Umweltzeichen-Kriterien für die verschiedenen Produktgruppen beschrieben sind. Hier sind die Webseiten über das Umweltzeichen von Bedeutung. Es sollte geeignetes Material entwickelt werden, das die Verwendung der Umweltzeichenkriterien des Gemeinschaftssystems im öffentlichen Beschaffungswesen erleichtert, z.B. vereinfachte Prüflisten für alle Produktgruppen. Weiter sollten gemeinsame Treffen des AUEU mit öffentlichen Einkäufern abgehalten und nationale oder auch regionale Kampagnen in Betracht gezogen werden.

    Ziel

    Kurzfristig sollten die Beschaffungsbeamten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichenkriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen informiert werden.

    Maßnahmen

    Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten soffen in Zusammenarbeit mit den fair ein umweltgerechteres Beschaffungswesen in den Behörden zuständigen Beamten eine gemeinsame Strategie und gemeinsame Maßnahmen zur Forderung der Anwendung der EU-Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien im öffentlichen und privaten Beschaffungswesen entwickeln

    Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten soffen dafür sorgen, dass das Handbuch bei Beschaffungsbeamten (öffentlichen Einkäufern) so weit wie möglich verbreitet wird, und entsprechende Materialien entwickeln Sie soffen ferner in Zusammenarbeit mit EMAS Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen sowie andere einschlägige Maßnahmen durchführen. Einschlägige Informationen gehören auch auf die Umweltzeichen-Webseiten.

  3. Gemeinsame Werbe- und Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Händler

    Im Rahmen des Umweltzeichensystems der Gemeinschaft war in den letzten drei Jahren die Teilnahme der KMU an den allgemeinen Sitzungen, aber auch an den Arbeitsgruppen, in denen die Kriterien für die Produktgruppen entwickelt wurden, eine der vorrangigen Prioritäten. KMU verfügen nicht immer über die Mittel oder Informationen, um die Möglichkeiten, die ihnen das Umweltzeichen bietet, richtig einzuschätzen und einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Sie sollten durch Netzwerke unterstützt werden, an denen andere Antragsteller, Interessengruppen, zuständige Stellen und sonstige einschlägige Organisationen wie Wirtschaftsverbände und Regionalbehörden beteiligt sind.

    Auch dem Einzelhandel kommt als Vermittler zwischen Herstellern und Verbrauchern eine wichtige Rolle zu. Er könnte etwa das Umweltzeichen einsetzen, um das Qualitäts-Image seiner Eigenmarken zu erhöhen, und auch andere Umweltzeichen-Produkte anbieten. Daher sollte die Entwicklung strategischer Partnerschaften mit dem Einzelhandel Vorrang genießen.

    Maßnahmen

    Der AUEU soll eine Strategie und Maßnahmen entwickeln, um das Umweltzeichen unterstützende Netzwerke fair KMU aufzubauen.

    Die zuständigen Gremien des AUEU soffen strategische Partnerschaften mit dem Einzelhandel eingehen.

5. Geplante Finanzierung des Systems

Wegen der Beteiligung zahlreicher Organisationen einschließlich öffentlicher Verwaltungen (so wird etwa der Haushalt der Kommission von Jahr zu Jahr festgelegt) war es in den letzten drei Jahren schwierig, eine genaue Finanzplanung zu erstellen.

Das Umweltzeichen-System benötigt vor allem Mittel für die Produktgruppenentwicklung einerseits und für Vermarktung und Werbung andererseits.

Die im Jahr 2003 verfügbaren Ressourcen für das System beliefen sich - von der Kommission und den Mitgliedstaaten stammende Mittel zusammengenommen - schätzungsweise auf rund 3,2 Mio. Euro (ohne Gehälter). Die Einnahmen aus Gebühren beliefen sich auf etwa 370 000 Euro (d. h. etwa 11,5 %). Dies bedeutet, dass die Selbstfinanzierungskapazität des Systems etwas über 10 % liegt und damit weit von dem langfristigen Ziel der vollständigen Selbstfinanzierung entfernt ist.

Die für das System bereitgestellten Ressourcen waren in den letzten drei Jahren für die Entwicklung und Überprüfung der Produktgruppen ausreichend und wurden in sehr effizienter Weise eingesetzt. Die steigende Zahl der Produktgruppen und die sich daraus ergebende Zunahme an Vermarktungsmaßnahmen werden einen erhöhten Finanzbedarf zur Folge haben. Daher sind die Finanzmittel für das System im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie für die Entwicklung von Produktgruppenkriterien zu analysieren.

Ziel

Langfristiges Ziel sollte die Selbstfinanzierung des Systems sein. Im Hinblick darauf sollten erreichbare kurzfristige Ziele gesetzt und deren Verwirklichung überwacht werden.

Maßnahmen

Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer dieses Arbeitsplans fuhrt der AUEU eine Analyse durch, deren Ergebnis eine einheitliche, realistische Strategie sein soll, mit der eine Selbstfinanzierung des Systems angestrebt wird. Diese Strategie soll ein Verfahren fair die gemeinsame Erfassung von Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Mitgliedstaaten aus dem bzw. fair das Umweltzeichen-System enthalten sowie Verfahren fair die damit zusammenhängende Berichterstattung Tiber die Finanzierung.

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1) KOM 20007.

2) KOM(2001) 264 endg..

3) KOM(2003) 302 endg..

4) ABl. Nr. L 134 vom 30.04.2004 S. 1 und S. 114.

5) Anm.: Die Kommission fungiert als Sekretariat des AUEU und beteiligt sich an all seinen Tätigkeiten.

6) AEAT in Confidence, Prioritisation of New Ecolabel Product Groups, Ein Bericht für die Europäische Kommission, GD Umwelt (Mai 2004).

7) Bericht der Kommission über die wirtschaftlichen Auswirkungen des öffentlichen Beschaffungswesens. A report an the functioning of public procurement markets in the EU: benefits from the application of EU directives and challenges for the future", 3.2.2004.

8) Entscheidung 2000/728/EG der Kommission vom 10. November 2000 zur Festlegung der Bearbeitungs- und Jahresgebühren für die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens (ABl. Nr. L 293 vom 22.11.2000 S. 18). Entscheidung 2003/393/EG der Kommission vom 22. Mai 2003 zur Änderung der Entscheidung 2000/728/EG zur Festlegung der Bearbeitungs- und Jahresgebühren für die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens (ABl. Nr. L 135 vom 03.06.2003 S. 31).

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Nicht erschöpfende Liste vorrangiger Produktgruppen * Anlage 1

Mögliche neue Produktgruppen:

Personenbeförderungsleistungen

Spielzeug und Spiele Heizanlagen (Innenräume)

Einzelhandelsdienste Einkaufstaschen

Toilettenartikel

Abfallsäcke

Klebstoffe

Warmwasserheizanlagen

Bauteile (einschließlich Wärmedämmung)

Reifen

kleine elektrische Haushaltsgeräte

Hygieneprodukte Autowaschanlagen

Ledererzeugnisse (einschließlich Handschuhe)

Chemische Reinigungen Bauleistungen

Kopierer

Sozial verantwortliche Investitionsfonds

Mechanische Reparaturdienste

Geschirr

Auslieferungsdienste

Klimaanlagen

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*)Es muss besonders darauf hingewiesen werden, dass diese Liste nicht erschöpfend ist (siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr.1980/2000). Die Kommission kann dem AUEU jederzeit einen Auftrag zur Aufstellung und regelmäßigen Überprüfung der Umweltkriterien sowie der Beurteilungs- und Prüfanforderungen für eine in Anlage 1 nicht aufgeführte Produktgruppe erteilen. Außerdem kann (muss) diese Liste während der Gültigkeitsdauer dieses überarbeiteten Arbeitsplans aktualisiert (nach dem Verfahren gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000) und um neue Produktgruppen ergänzt werden.

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