umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 1737/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 2152/2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen (5)

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Zusätzliche Angaben zu Schadensursachen

80. Stelle in der Krone

1: Obere Krone
2: Untere Krone
3: Fleckengastweise
4: Gesamte Krone

81. Betroffene Teile des Baums und Stelle in der Krone

Betroffener Teil   Nähere Angaben zum betroffenen Teil   Symptom   Nähere Symptomangaben   Stelle in der Krone  
Blätter/Nadeln 1 diesjährige 11 teilweise oder ganz
zerstört/fehlend
01 Durchlöchert oder teilw.
zerstört/fehlend
31 obere Krone 1
Ältere Nadeln 12 Kerben (Blatt-/Nadelränder betroffen) 32 untere Krone 2
Nadeln aller Altersklassen 13 Ganz zerstört/fehlend 33 Flecken/astweise 3
Laubhöltzer
(inkl. Immergrüne Arten)
14 skelettiert 34 gesamte Krone 4
minimiert 35    
vorzeitiger Verlust 36
Hellgrün bis gelb verfärbt 02 überall 37
Rot bis braun
verfärbt (inkl.
Abgestorben)
03 Flecken 38
bronzefarben 04 marginal 39
Sonstige Farbe 05 Banding 40
intervall 41
Spitze, apikal 42
partiell 43
entlang Venen 44
Mikrofilia
(keine blätter)
06  
sonstige anomale Größe 07  


Betroffener Teil   Nähere Angaben zum betroffenen Teil   Symptom   Nähere Symptomangaben   Stelle in der Krone  
Blätter/Nadeln       Deformierungen 08 gekräuselt 45    
verbogen 46
gerollt 47
Stiel verbogen 48
eingefaltet 49
Galls 50
verwelkt 51
Sonstige Deformierung 52
Sonstiges Symtom 09    
Anzeichen für Insekten 10 Schwarzer blattbelag 53
Nest 54
Adulte, Larven, Nymphen, Puppen, Eimassen 55
Anzeichen für
Pilze
11 Weißer Belag 56
Pilzfruchtkörper 57
Sonstige
Anzeichen
12
Äste/Triebe
und Knospen
2 DiesjährigeTriebe 21 zerstört/fehlend 01 obere Krone 1
Durchmesser < 2 cm (Zweige) 22 abgebrochen 13 untere Krone 2  
Durchmesser 2 -< 10 cm 23 abgestorben/absterben 14 Flecken 3
Durchmesser ≥ 10 cm 24 verkümmert 15 Gesamte Krone 4
Unterschiedl. 25 Nekrose 16
Oberst.Führungstrieb 26 Wunden (entrindet, Risse usw.) 17 entrindet 58
Knospen 27 Risse 59
Sonstige Wunden 60
Harzfluss (Nadelbäume) 18
Schleimfluss 19
verrottet 20


Betroffener Teil   Nähere Angaben zum betroffenen Teil   Symptom   Nähere Symptomangaben   Stelle in der Krone  
Äste/Triebe
und Knospen
      Deformierung 08 verwelkt 51    
Verbogen, herabhängend, gekrümmt 51
Baumkrebs 62
Geschwulste 63
biegsame Zweige 64
sonstige Deformierung 52
Sonstige Symtome 09 Borlöcher, Bohrstaub 65
Nest 54
Weiße Punkte/Beläge 66
Adulte, Larven, Nymphen, Puppen, Eimassen 55
Anzeichen für Pilze 11 Pilzfruchtkörper 57
Sonstige Anzeichen 12
Stamm/Kragen 3 Kronenstamm 31 Wunden (entrindet, Risse usw.) 17 entrindet 58
Baumstamm 32 Risse (Frostrisse ...) 59
Wurzeln (exponiert) und Kragen 33 Sonstige Wunden 60
Gesamter Stamm 34 Harzfluss (Nadelbäume) 18
Schleimfluss (Laubbäume) 19
verrottet 20
Deformierung 08 Baumkrebs 62
Geschwulste 63
Längsfurchen (Frostrippen ...)  
Sonstige Deformierungen 52


Betroffener Teil   Nähere Angaben zum betroffenen Teil   Symptom   Nähere Symptomangaben   Stelle in der Krone  
Stamm/Kragen       geeignet 21        
Umgestürzt (mit
Wurzeln)
22
abgebrochen 13
Nekrose 16
Sonstige Symptome 09
Anzeichen für
Insekten
10 Bohrlöcher,Bohrstaub 65
Weiße Punkte/Beläge 66
Adulte, Larven, Nymphen, Puppen, Eimassen
Anzeichen für
Pilze
11 Pilzfruchtkörper 57
Gelborange 67
Abgestorbener
Baum
4
Keine Symtome
an jeglichen
Baumteilen
0
Keine Erhebung 9

82. Hauptkategorien von Ursachen/Faktoren

Ursachengruppe Code
Wild und Abweidung 100
Insektenbefall 200
Pilzbefall 300
Abiotische Faktoren 400
Direktes menschliches Einwirken 500
Feuer 600
Luftschadstoffe 700
Sonstige Faktoren 800
(Untersucht, aber) nicht bestimmt 999

83. Ursachengruppe

Wild und Abweidung 100
Insektenbefall 200
Pilzbefall 300
Abiotische Faktoren 400
Direktes menschliches Einwirken 500
Feuer 600
Luftschadstoffe 700
Sonstige 800
(Untersucht, aber) nicht bestimmt 999

84. Ursachengruppe - Wild und Abweidung

Klasse Code Typ Code
Cervidae 110 Rehwild 111
    Rotwild 112
    Rentier 113
    Elch (Alces alces) 114
    andere Cervidae 119
Suidae 120 Wildschwein 121
    andere Suidae 129
Rodentia 130 Kaninchen 131
    Hase 132
    Eichhörnchen usw. 133
    Wühlmaus 134
    Bieber 135
    andere Rodentia 139
Aves 140 Tetraonidae 141
    Corvidae 142
    Picidae 143
    Fringillidae 144
    andere Aves 149
Haustiere 150 Rinder 151
    Ziegen 152
    Schafe 153
    andere Haustiere 159
Andere Vertebraten 190 Bär 191
    andere Vertebraten 199

85. Ursachengruppe -Insekten

Klasse Code
Entlaubende Schädlinge 210
Stamm-, Ast- und Zweigbohrer (einschl. Triebgräber) 220
Knospenbohrende Insekten 230
Fruchtbohrende Insekten 240
Sauginsekten 250
Grabende Insekten 260
Gallinsekten 270
Andere Insekten 290

86. Ursachengruppe - Pilze

Klasse Code
Nadelverlust und Nadelrost verursachende Pilze 301
Stamm- und Triebrost 302
Abbaukrankheit und Baumkrebs verursachende Pilze 309
Mehltau 303
Fäulnis- und Wurzelschimmelpilze 304
Sonstige Pilze 390

87. Ursachengruppe - abiotissche Faktoren

Klasse Code Typ Code Spezifischer
Faktor
Code
Chemische Faktoren 410 Nährstoffstörungen, Nährstoffmangel 411 Cu-Mangel 41.101
        Fe-Mangel 41.102
        Mg-Mangel 41.103
        Mn-Mangel 41.104
        K-Mangel 41.105
        N-Mangel 41.106
        B-Mangel 41.107
        Mn-Toxizität 41.108
        Sonstige 41.109
    Meersalz und Surfactants 412    
Physikalische Faktoren 420 Lawine 421    
    Dürre 422    
    Überflutung/Hochwasser 423    
    Frost 424 Winterfrost 42.401
        Später Frost 42.402
    Hagel 425    
    Hitze/Sonnenbrand 426    
    Blitz 427    
    Schlammlawine/Erdrutsch 429    
    Schnee/Eis 430    
    Wind/Wirbelsturm 431    
    Winterschäden - Winteraustrocknung 432    
    Flacherischlechter Boden 433    
Andere abiotische Faktoren 490        

88. Ursachengruppe - direktes menschliches Einwirken

Klasse Code Typ Code
Vergrabene Gegenstände 510    
Falsche Pflanztechnik 520    
Veränderte Flächennutzung 530    
Forstwirtschaftliche Tätigkeiten 540 Fällung 541
oder Holzeinschlag      
    Aufastung 542
    Anzapfung 543
    Korkabschälung 544
    Forstwirtschaftliche Tätigkeiten in engen Beständen oder 545
    andere forstwirtschaftliche Tätigkeiten  
Mechanische/Fahrzeugschäden 550    
Straßenbau 560    
Bodenverdichtung 570    
Falsche Anwendung von Chemikalien 580 Pestizide 546
    Enteisungssalz 547
Andere direkte menschliche 590    
Einwirkung      

89. Ursachengruppe - Luftschadstoffe

Klasse Code
SO2 701
H2S 702
O3 703
PAN 704
F 705
HF 706
Sonstige 790

90. Ursachengruppe - Sonstige

Klasse Code Art/Typ Code
Parasitische/epiphytische/Ketterpflanzen 810 Viscum album 81001
    Arceuthobium oxycedri 81002
    Hedera helix 81003
    Lonicera sp 81004
Bakterien 820 Bacillus vuilemini 82001
    Brenneria quercinea 82002
Viren 830    
Nematoden 840 Bursaphelenchus xylophilus 84001
Konkurrenz 850 Lichtmangel 85001
    Physische Wechselwirkungen 85002
    Allgemeine Konkurrenz (Dichte) 85003
    Sonstige 85004
Somatische Mutationen 860    
Sonstige (bekannte Ursache, aber nicht in der Liste aufgeführt) 890    

91. Ausmaß

Das Ausmaß der Schäden gibt die Quantität (%) der durch die Wirkung des Schädlings/Faktors betroffenen Teile des Baums an, z.B. den Prozentanteil der betroffenen Äste.

Das Ausmaß der Entlaubungssymptome (z.B. Blattschäden durch Entlaubungsschädlinge) gibt den Prozentsatz der Blattfläche an, die infolge der Wirkung des betreffenden Schädlings/Faktors verloren ist. Das bedeutet, dass das Ausmaß nicht nur den Prozentsatz der betroffenen Blätter, sondern auch die "Intensität" des Schadens auf Blattebene berücksichtigen sollte: physiologisch ist es für einen Baum ein Unterschied, ob 30 % seiner Blätter nur kleine Löcher zeigen oder vollständig zerstört sind.

Die betroffene Blattfläche wird als Prozentwert der zum Zeitpunkt der Beobachtung tatsächlich vorhandenen Blätter angegeben.

92. Schadensausmaßklassen

Klasse Code
0% 0
1-10% 1
11-20% 2
21-40% 3
41-60% 4
61-80% 5
81-99% 6

93. Bezeichnung der Ursachen Die von ICP-Forests empfohlene Nomenklatur ist zu verwenden.

.

 Handbuch - (gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 )
Gemeinsame Waldbrand-Schlüsseldaten - Technische Spezifikationen
Anhang II

Die folgenden technischen Spezifikationen gelten in Bezug auf die Erhebung der gemeinsamen Schlüsseldaten, die für jeden Waldbrand gemäß Artikel 9 zu vermerken und zu übermitteln sind.

Die Daten sind als kommaseparierte Dateien im ASCII-Format (d. h. im CSV-Dateiformat) zu übermitteln. Jeder Waldbrand stellt einen Eintrag in der Datei dar. Jeder Waldbrandeintrag muss folgende Angaben enthalten:

a. Datum und Ortszeit des ersten Alarms

zusammengesetzt aus:

a1. Datum des ersten Alarms: örtliches Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem die amtlichen Waldbrandschutzdienste über den Ausbruch des Feuers informiert wurden.

Das erwartete Datumsformat ist QJJJMMTT], Beispiel: 20.030.702 (2. Juli 2003).

a2. Zeitpunkt des ersten Alarms: Ortszeit (Stunde, Minute), zu der die amtlichen Waldbrandschutzdienste über den Ausbruch des Feuers informiert wurden.

Das erwartete Datenformat ist [HHMM], wobei der Stundenwert 00-23 beträgt. Beispiele: 0915, 1446, 0035.

Datum und Uhrzeit des ersten Alarms beziehen sich auf das Ereignis, das die Aktivierung der Feuerwehreinheiten auslöst. Daher handelt es sich nicht notwendigerweise um den Zeitpunkt, an dem ein Brand - oder ein möglicher Brand - dem Waldbrandbüro physisch gemeldet wird, sondern allgemeiner um den Zeitpunkt, an dem ein Mitglied der Waldbrandschutzorganisation zum ersten Mal über einen möglichen Brand Kenntnis erlangt oder diesen selbst unmittelbar entdeckt.

Erfolgt eine Kontrolle zur Bestätigung des Alarms vor der Aktivierung der Feuerwehreinheiten, ist der allererste Alarrn zu vermerken.

b. Datum und Ortszeit der ersten Maßnahme

zusammengesetzt aus:

b1. Datum der ersten Maßnahme: örtliches Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem die ersten Feuerwehreinheiten an der Stelle des Waldbrands eintrafen.

Das erwartete Datumsformat ist QJJJMMTT], Beispiel: 20.030.702 (2. Juli 2003).

b2. Zeitpunkt der ersten Maßnahme: Ortszeit (Stunde, Minute), zu der die ersten Feuerwehreinheiten an der Waldbrandstelle eintrafen.

Das erwartete Datenformat ist [HHMM], wobei der Stundenwert 00-23 beträgt. Beispiele: 0915, 1446, 0035.

Datum und Uhrzeit der ersten Maßnahme entsprechen dem Zeitpunkt, zu dem die erste Feuerwehreinheit die Feuerfront erreicht, d. h. dem Moment, in dem der erste Eingriff begann.

c. Datum und Ortszeit der Löschung

zusammengesetzt aus:

c1. Datum der Feuerlöschung: örtliches Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem der Brand vollständig gelöscht wurde, d. h. an dem die letzten Feuerwehreinheiten die Waldbrandstelle verlassen haben.

Das erwartete Datumsformat ist QJJJMMTT], Beispiel: 20.030.702 (2. Juli 2003).

c2. Zeitpunkt der Feuerlöschung: Ortszeit (Stunde, Minute), zu der der Brand vollständig gelöscht wurde, d. h. Zeitpunkt, an dem die letzten Feuerwehreinheiten die Waldbrandstelle verlassen haben.

Das erwartete Datenformat ist [HHMMj, wobei der Stundenwert 00-23 beträgt. Beispiele: 0915, 1446, 0035.

Datum und Uhrzeit der Feuerlöschung entsprechen dem Zeitpunkt, an dem die Feuerfront vollständig gelöscht wurde. Daher sind hierin die Aufräumarbeiten enthalten, die Zeit, die die Einheiten benötigen, um zur Einsatzzentrale zurückzukehren, jedoch nicht enthalten.

Hinweis: Der Beginn eines neuen Tages ist Mitternacht (Zeit: 00:00). Erfolgen der erste Alarm beispielsweise um 23:30 und die erste Maßnahme um 00:30, dann sind die Ereignisse folglich für zwei verschiedene Tage zu vermerken (T bzw. T + 1).

d. Stelle des Ausbruchs in der Gemeinde

Name und Code der Gemeinde   1, in der der Feuerausbruch gemeldet wurde. Diese ist gemäß der Nomenklatur der Mitgliedstaaten anzugeben. Die vollständige Liste der in dem jeweiligen Mitgliedstaat verwendeten und in die gemeinsame Waldbrand-Schlüsseldatenbank übernommenen Gemeindenamen und -codes ist neben den Branddaten in einer separaten Datei zu übermitteln.

Der Code der nächsthöheren hierarchischen Gebietseinheit, zu der die Gemeinde gehört, ist außerdem zu vermerken. Diese Gebietseinheit entspricht der dritten Ebene der Nomenklatur der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTSEbene 3), wie in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 festgelegt. Der angegebene NUTS3-Code hat mit dem fünfstelligen Code in Anhang I derselben Richtlinie übereinzustimmen.

Neue Mitgliedstaaten, für die in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 keine Liste der NUTS3-Codes vorliegt, richten sich nach der Norm "Nomenklatur der Gebietseinheiten für die Statistik (HUTS)" des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften. Die übermittelten Codes entsprechen den aktuellsten NUTS3-Codes gemäß dem GISCO-Informationssystem.

e. Durch den Brand geschädigte Gesamtfläche

Die durch den Brand geschädigte Gesamtfläche entspricht der geschätzten endgültigen Brandgröße, d. h. der Ausdehnung der durch das Feuer verbrannten endgültigen Fläche (unabhängig vom Ausmaß des Schadens).

Die Ausdehnung wird in Hektaranteilen, bis zur zweiten Stelle genau, ohne Verwendung des Kommas als Separator (d. h. in Hektar*100) angegeben. Beispiele:

Verbrannte Fläche = 12,05 Hektar, vermerkt als 1205; verbrannte Fläche = 3,2 Hektar, vermerkt als 320.

Im Falle von nicht verbrannten Flächen innerhalb des verbrannten Bereichs ("nicht verbrannte Inseln') ist deren Oberfläche bei der Schätzung der Brandgröße auszuklammern.

f. Aufschliisselung der durch den Brand geschädigten Fläche in Wälder und andere Holzflächen sowie nicht bewaldete Flächen

Die verbrannte Gesamtfläche ist zu unterteilen in:

f(1): Wälder und andere Holzflächen,
f(2): nicht bewaldete Flächen.

"Wälder" und "andere Holzflächen" entsprechen der Definition laut Artikel 3 der "Forest-Focus"-Verordnung. Der Begriff "nicht bewaldete Flächen" entspricht den in Artikel 3 derselben Verordnung definierten "anderen Flächen". Greift das Feuer jedoch auch auf Agrar- oder städtische Flächen über, so sind diese in der verbrannten Gesamtfläche nicht zu berücksichtigen.

Die Ausdehnung wird in Hektaranteilen, bis zur zweiten Stelle genau, ohne Verwendung des Kommas als Separator (d. h. in Hektar*100) angegeben.

g. Vermutete Ursache

Die vermutete Ursache des Brandes ist unter eine der vier folgenden Kategorien zu fassen:

  1. unbekannt,
  2. natürliche Ursache,
  3. Versehen oder Unachtsamkeit, d. h. Zusammenhang mit einer menschlichen Tätigkeit, aber kein vorsätzlich gelegtes Feuer (z.B. Unfälle durch Stromleitungen, Eisenbahnen, Arbeiten, Feuer im Freien usw.),
  4. Vorsatz oder Brandstiftung.

Im Waldbrandeintrag ist die in der vorstehenden Liste aufgeführte Kategorienummer (1 bis 4) zu vermerken.

Waldbrandeintrag und Datenbeispiel

Ein vollständiger Waldbrandeintrag enthält alle in der nachfolgenden Tabelle zusammengefassten Datenpositionen (Felder).

Feldname Beschreibung Ref.
*
Länge
**
Branddatenbeispiel
FIREID MS-Brandidentifikator     1
DATEAL Datum des ersten Alarms a1 8 20.030.813
TIMEAL Uhrzeit des ersten Alarms a2 4 1435
DATEIN Datum der ersten Maßnahme b1 8 20.030.813
TIMEIN Zeitpunkt der ersten Maßnahme b2 4 1520
DATEEX Datum der Brandlöschung c1 8 20.030.814
TIMEEX Uhrzeit der Brandlöschung c2 4 0010
NUTS3 NUTS3-Code (Verordnung (EG) Nr. 10.592.003) d 5 ITG21
CODECOM Gemeindecode (MS-Nomenklatur) d   090.047
NAMECOM Gemeindename (MS-Nomenklatur) d   OLBIA
TBA Verbrannte Gesamtfläche (ha*100) e   2540
FBA Verbrannte Waldfläche (ha*100) f1   2000
NFBA Verbrannte nicht bewaldete Fläche (ha*100) f2   540
CAUSE Vermutete Ursache g 1 1
*) Bezug auf die Absätze in diesem Anhang.

**) Länge der Felder (Anzahl der Stellen) nur für Felder mit feststehender Länge angegeben. Da der Gemeindecode gemäß der MS-Nomenklatur übermittelt wird, kann dieser je nach Land unterschiedlich lang sein.

Der Waldbrandeintrag in der Spalte "Branddatenbeispiel" wird in der übermittelten CSV-Datei wie folgt vermerkt:

1, 20.030.813, 1435, 20.030.813, 1520, 20.030.814, 0010, ITG21, 090.047, OLBIA, 2540, 2000, 540, 1

Wichtiger Hinweis

Der Waldbrandeintrag sollte keine leeren Positionen enthalten. Im Falle fehlender Daten ist für jeden Datentyp ein spezieller Code zu definieren und zu vermerken. Daher sind die Codes für fehlende Daten für den jeweiligen Datentyp einzeln festzulegen.

Für fehlende Daten werden die folgenden Codes empfohlen:

Datum (Felder DATEAL, DATEIN, DATEEX): 99.999.999
Uhrzeit (Felder TIMEAL, TIMEIN, TIMEEX): 9999
Standort (Felder NUTS3, CODECOM, NAMECOM): XX
Fläche (Felder TBA, FBA, NFBA): -999
Ursache (Feld CAUSE): 9

Leere Felder (ohne Daten oder einen Code für fehlende Daten) werden als Fehler betrachtet, und der entsprechende Waldbrandeintrag wird separat weiter verarbeitet.

Erhebung zur Datenqualität

Bei Eingang der Daten aus den Mitgliedstaaten wird eine Erhebung über die Qualität der Analysedaten durchgeführt, um die Integrität und logische Konsistenz der Datenbank zu gewährleisten.

In einer ersten Phase werden einzelne Felder untersucht, um zu überprüfen, dass Datenbereiche und Validierungsregeln eingehalten worden sind (vgl. Tabelle unten).

Feldname Datenbereiche und Validienmgsregeln für einzelne Felder Codes für fehlende
Daten
FIREID Keine doppelten Werte zulässig (ID muss bestehen und innerhalb des Landes einmalig vergeben sein) Fehlende Daten nicht zulässig
DATEAL Datum muss im Meldejahr existieren (z.B. Jahr = Meldejahr, Monatsbereich:

1..12; Tagesbereich: je nach Monat)

99.999.999
TIMEAL Bereiche: Stunde (0..23); Minuten (0..59) 9999
DATEIN Datum muss im Meldejahr existieren (z.B. Jahr = Meldejahr, Monatsbereich:

1..12; Tagesbereich: je nach Monat)

99.999.999
TIMEIN Bereiche: Stunde (0..23); Minuten (0..59) 9999
DATEEX Datum muss im Meldejahr existieren (z.B. Jahr = Meldejahr, Monatsbereich:

1..12; Tagesbereich: je nach Monat)

99.999.999
TIMEEX Bereiche: Stunde (0..23); Minuten (0..59) 9999
NUTS3 NUTS3-Code muss in Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 10.592.003 (oder

für neue MS in der GISCO-Datenbank) vorliegen

XX
CODECOM Gemeindecode muss einem Code in der von dem MS vorgelegten Liste der

Gemeindecodes entsprechen

XX
NAMECOM Gemeindename muss einem Namen in der von dem MS vorgelegten Liste

der Gemeindenamen entsprechen

XX
TBA Bereich: TBA > 0 -999
FBA Bereich: FBA e 0 -999
NFBA Bereich: NFBA ε 0 -999
CAUSE Bereich: CAUSE in (1,2,3,4) 9

In einer zweiten Phase wird die logische Konsistenz zwischen den Feldern überprüft. Hierzu werden mehrere Regeln auf die eingegangenen Daten angewendet, wie in den folgenden - nicht erschöpfenden - Beispielen dargestellt:

  1. Die zeitliche Abfolge "Datum/Uhrzeit des Alarms" -> "Datum/Uhrzeit der Maßnahme" -> "Datum/Uhrzeit der Brandlöschung" ist einzuhalten. Nur in Einzelfällen ist es zulässig, dass "Datum/Uhrzeit des Alarms" _ "Datum/Uhrzeit der Maßnahme". In diesem Fall muss das erste Eingreifen unmittelbar auf die Entdeckung des Brandes folgen (Brand durch eine Feuerwehreinheit entdeckt), obwohl diese Situation eher selten vorliegt.
  2. Es wird überprüft, dass "Verbrannte Waldfläche" + "Verbrannte nicht bewaldete Fläche" _ "Verbrannte Gesamtfläche".
  3. Die in CODECOM und NAMECOM angegebene Gemeinde muss zu der in NUTS3 angegebenen Gebietseinheit gehören.

_________
1) Für Belgien "Gemeenten/Communes", für Dänemark "Kommuner", für Deutschland "Gemeinden", für Griechenland "Demoi/Koinotites", für Spanien "Municipios", für Frankreich "Communes", für Irland "Counties or County boroughs", für Italien "Comuni", für Luxemburg "Communes", für die Niederlande "Gemeenten", für Österreich "Gemeinden", für Portugal "Freguesias", für Finnland "Kunnat/Kommuner", für Schweden "Kommuner" und für das Vereinigte Königreich "Wards". Für Zypern "Chor", für die Tschechische Republik "Obec", für Estland "Linn/Vald", für Ungarn "Telep", für Litauen "Savyvaldybe", für Lettland "Pagasts/Pilseta", für Polen "Gmina", für Slowenien "Obcina", für die Slowakische Republik "Obce/Ku".

2) ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1888/2005 (ABl. L 309 vom 25.11.2005 S. 1).

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