umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 1737/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 2152/2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen (6)
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| Evaluierungskriterien für Studien, Experimente | Anhang III |
Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten sieben Kriterien werden von der Kommission zum Zwecke der Evaluierung von Vorschlägen für Studien, Experimente und Demonstrationsprojekte sowie Tests auf der Grundlage einer Pilotphase im Rahmen der nationalen Programme angelegt.
Der für jede Frage verfügbare Punktebereich, der die sieben Kriterien spezifiziert, sowie die Eliminationswerte für jede Frage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Erreicht ein Vorschlag nicht den für eine Frage vorhergesehenen Mindestwert, ist er von dem Vomana auszuschließen.
| Kriterien | Bewertung | Eliminationswert | Bewertung |
| Zuschlagskriterien | |||
| 1. Projektkohärenz | 0 bis 20 | weniger als 9 | |
| Werden die Ziele des Projekts umfassend erläutert?
Entspricht der Zweck des Projekts den in Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 aufgeführten Monitoringaspekten? Werden die erwarteten Ergebnisse erläutert? Werden die erforderlichen Maßnahmen klar und ausführlich erläutert? | |||
| 2. Planung | 0 bis 10 | weniger als 4 | |
| Ist die Planung realistisch? | |||
| 3. Finanzielle Machbarkeit | 0 bis 10 | weniger als 4 | |
| Ist die Schätzung der Finanzmittel realistisch? | |||
| 4. Nachhaltigkeit | 0 bis 20 | weniger als 15 | |
| Haben die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse nach Abschluss des Projekts u. U. langfristige Auswirkungen? | |||
| 5. Allgemeine Qualität der Präsentation | 0 bis 10 | / | |
| Wird das Projekt in logischer und stichhaltiger Weise präsentiert? Ist das Dokument gut strukturiert, eindeutig und vollständig? | |||
| 6. Qualität des Vorschlags | 0 bis 20 | weniger als 9 | |
| Evaluierung der Methodik und des Projektaufbaus | |||
| 7. Gemeinschaftsinteresse | 0 bis 20 | / | |
| Bietet das Projekt auf Gemeinschaftsebene einen direkten oder indirekten Mehrwert? |
| Formblätter für nationale Programme | Anhang IV |
Erläuterungen
Tätigkeitstypen:
Typ A - Knnrdinatinn und Verwaltrino
| Subtyp | Maßnahme | Formblatt |
| / | Koordinationskosten | 2a |
| / | Indirekte Kosten | 2a |
| / | Reisekosten | 2a |
| / | Kosten für Datenverarbeitung und Daten-übermittlung an die Kommission sowie für die Datenverbreitung | 2a |
| / | Kosten für die Erstellung des Zwischenberichts und die Expost-Evaluierung | 2a |
Typ B: Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung der Waldökosysteme (Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003)
| Subtyp | Maßnahme | Formblatt |
| BI | Regelmäßige Erhebungen zur Erlangung repräsentativer Daten über den Zustand der Wälder | 2b |
| B2 | Intensive und fortgesetzte Überwachung | 2c |
| B3 | Waldbrand-Informationssystem und Verhütungsmaßnahmen | 2d I + II |
Typ C: Studien, Experimente, Demonstrationsprojekte und Pilotphasen (Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003)
| Subtyp | Maßnahme | Formblatt |
| C1 | Studien zur Ermittlung der Ursachen und Dynamik von Waldbränden | 3 |
| C2 | Studien, Experimente, Demonstrationsprojekte zur Weiterentwicklung des Systems | 3 |
| C3 | Studien, Experimente, Demonstrations- projekte zur Förderung der Erhebung und Übermittlung harmonisierter Daten, zur Verbesserung der Datenauswertung sowie der Datenqualität einschließlich Kalibrierungszyklen und Ringtests | 3 |
| C4 | Monitoring-Testphasen | 3 |
Formblätter
Für die Darstellung der mehrjährigen nationalen Programme sind folgende Formblätter zu verwenden:
Das Formblatt für die Programmbeschreibung enthält administrative Informationen über die zuständige Stelle, zusammenfassende Informationen über die verschiedenen Anwendungen des Programms sowie einen Zeitplan. Das Formblatt ist mit dem Stempel der zuständigen Stelle zu versehen und von dieser ordnungsgemäß zu unterzeichnen und zu datieren. Hierbei ist der Name desider Unterzeichnenden unterhalb der Unterschrift anzugeben. Der Programmbogen mit der Zusammenfassung der einzelnen Anträge ist durch ein Formblatt mit spezifischen Informationen (technische Informationen zu den einzelnen Anwendungen) zu ergänzen, das für jeden einzelnen Zuschussantrag auszufüllen ist.
Bei Änderungen des nationalen Programms ist das komplett überarbeitete Formblatt 1 durch Informationen über die spezifischen Maßnahmen zu ergänzen (Formblatt 3). Alle Formblätter sind mit "Änderung des Nationalen Programms Nr...." zu kennzeichnen.
Folgende Formblätter liegen nur als Excel-Tabellen vor:
Formblatt 1: Programmbogen Zusammenfassung der einzelnen Anträge
Formblatt 2a: Formblatt für die Koordination und Verwaltung
Formblatt 2b: Formblatt für das systematische Probeflächennetz
Formblatt 2c: Formblatt für die intensive Überwachung
Formblatt 2d I + II: Formblätter für das Waldbrand-Informationssystem und Verhütungsmaßnahmen
Formblatt 3: Formblatt für C-Tätigkeiten
| Tätigkeit (C1/C2/C3/C4) |
| Einzelantrag Nr. |
| Änderung des nationalen Programms | Nr. | (Ja/Nein) |
| Zuschussfähige Gesamtkosten (*) | Beantragter Zuschuss |
(*) Die Kosten sind in der jeweiligen Landeswährung oder in Euro qemäß Formblatt 1 anzugeben.
| Name der Behörde: | Name des Antragstellers: | ||
| Kurzbeschreibung der Tätigkeiten:
(Nähere Informationen sind gegebenenfalls auf einem separaten Bogen anzugeben) | |||
| Ziele: | |||
| Aufbau: | |||
| Erwartete Ergebnisse: | |||
| Kontaktperson:
Tel.: Fax: E-Mail: | Voraussichtliches Datum für den Beginn: | Voraussichtliches Abschlussdatum: | |
| Weitere Anmerkungen: | |||
| Jährliche Erklärungen zu den Zahlungen an Begünstigte | Anhang V |
Einleitende Bemerkungen
Die jährlichen Erklärungen und Fortschrittsberichte sind in zweifacher Ausführung zu übermitteln an:
Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
Referat B.3
B-1049 Brüssel.
Erklärung über die Ausgaben für das nationale Programm für
Nationales Programm 200 _- 200_
Phase:_ Periode vom 1._ _.200 _ bis 1._ _.200_
| (a) Gesamthöhe des bewilligten Zuschusses | (c) Gesamtzahlungen an Begünstigte bis Ende der Periode 31.12.20_ _ |
Stand der Arbeit für
Nationales Programm 200 = 200_
Phase: _ Periode vom 1._ _.200 _ bis 1._ _.200_
| Antrag Nr. | Titel | Umsetzung | Umsetzungsrate | Bemerkungen |
| Anhang VI |
Antrag auf Vorfinanzierung
Nationales Programm 200 _- 200_
Phase: _ Periode vom 1._ _.200 _ bis 1._ _.200_
Nummer des nationalen Programms:
Höhe der beantragten Vorfinanzierung: ......................... EUR
Bankverbindung:
Name der Bank:
Anschrift der Bankfiliale/Bankleitzahl:
Telefon/Fax, Telex, E-Mail-Adresse:
Kontonummer:
Name des Kontoinhabers:
Geschehen in _____________ Datum: _______________
Für die zuständige Stelle
(Unterschrift und Stempel)
Herr/Frau (in Druckbuchstaben):
| Anhang VII |
Bescheinigung über die Zahlung des Betrags für
Nationales Programm 200 = 200_
Phase: _ Periode vom 1._ _.200 _ bis 1._ _.200_
Nummer des nationalen Programms:
Gesamthöhe der bis dato im Namen der Kommission erfolgten Zahlungen an die zuständige Stelle: ......EUR
Gesamthöhe der von der Kommission getätigten Zahlungen: EUR
Höhe des beantragten Betrags: EUR
Die für die Umsetzung der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 ergriffenen Maßnahmen zuständige Stelle bescheinigt hiermit:
1. Die im Projekt vorgesehenen Arbeiten begannen am ............ am vorgesehenen Ort.
2. Das gesamte Projekt wurde am ............ abgeschlossen.
3. Es wird kein Zuschuss für Maßnahmen beantragt, die bereits abgeschlossen waren, als die Kommission ihre Entscheidung über das nationale Programm getroffen hat.
4. Es wird kein Zuschuss für Maßnahmen beantragt, die über andere finanzielle Mittel der Gemeinschaft oder im Rahmen der nationalen/regionalen Programme unter der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates gefördert werden.
5. Die tatsächlichen Kosten der zuschussfähigen Aufwendungen der zuständigen Stelle belaufen sich insgesamt auf ................
6. Die oben angegebenen Kosten werden nach Art der Maßnahme gemäß Tabelle 3 (siehe Anhang) aufgeschlüsselt.
7. Vor Ort wurde festgestellt, dass die durchgeführte Arbeit den Ausführungen in dem Dossier, das dem Antrag auf Bezuschussung beigefügt ist und auf dessen Grundlage die Kommission entschieden hat, entspricht.
8. Die Höhe der anrechenbaren Mehrwertsteuer im Rahmen der erklärten Aufwendungen beträgt ........
9. Bankverbindung:
Name der Bank:
Anschrift der Bankfiliale/Bankleitzahl:
Telefon/Fax, Telex, E-Mail-Adresse:
Kontonummer:
Name des Kontoinhabers:
Geschehen in ................ Datum: ................
Für die zuständige Stelle
(Unterschrift und Stempel)
Herr/Frau (in Druckbuchstaben):
| Anhang VIII |
Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für
Nationales Programm 200 _-200_
Phase: _ Periode vom 1._ _.200 _ bis 1._ _.200_
| Antrag Nr. | Beantragter Gemeinschaftsbeitrag | Beitrag der zuständigen Stelle | Sonstige öffentliche Mittel | Sonstige private Mittel | Durch das nationale Programm erzielte wirtschaftliche Einnahmen |
| Gesamt |
Aufschlüsselung der Kosten für
Nationales Programm 200 _- 200_
Phase: _ Periode vom 1._ _.200 _ bis 1._ _.200_
(nach Subtyp der Tätigkeit)
| Antrag Nr. | Tätigkeitstyp (A B C ) | Subtyp der Tätigkeit (1, 2, ... | Kosten | Bemerkungen |
| 1. | ||||
| 2. | ||||
| 3. | ||||
| 4. | ||||
| 5. | ||||
| 6. | ||||
| 7. | ||||
| 8. | ||||
| Gesamt | ||||
| Evaluierungen und Prüfungen | Anhang IX |
Anweisung für die Exante-Evaluierung
Bei der Exante-Evaluierung sind die Erfahrungen aus früheren Monitoringtätigkeiten zu berücksichtigen. Eine Exante Evaluierung dient auch dazu, die potenziellen Risikofaktoren und Hindernisse für eine Umsetzung offen zu legen. Ih Schwerpunkt liegt auf den technischen und finanziellen Monitoringmechanismen.
Des Weiteren soll die Exante-Evaluierung zusätzliche Informationen liefern, die die Kommission zur Prüfung der Vor schläge benötigt, um eine gerechte und transparente Entscheidung über die finanziellen Mittel zu treffen. In dieser Hinsich soll die Evaluierungsarbeit einen konstruktiven Dialog zwischen den für die nationalen Programme zuständigen Stellen den Sachverständigen und der Kommission ermöglichen.
Hauptelemente der Exante-Evaluierung
Zwischenprüfung/Expost-Evaluierung
Zwischenprüfung und Expost-Evaluierung dienen der Darstellung der erzielten Fortschritte sowie der Hervorhebung vm Lücken und Potenzialen.
Hauptelemente der Zwischenprüfung und Expost-Evaluierung
| Zwischenprüfung | Expost-Evaluierung | |
| Teil A - Ergebnisse und Haupterkenntnisse | X | X |
| Teil B - Evaluierung von Erfolgen und Fehlschlägen sowie Evaluierang der Effizienz
1. Struktur und Organisation des nationalen Monitoringprogramms | X | |
| Teil C - Kosten-Nutzen-Analyse | X | |
| Teil D - Empfehlungen
1. Empfehlungen in Bezug auf das Gemeinschaftssystem | X | |
| Teil E - Schlussfolgerungen | X | X |
| ENDE | |