umwelt-online: 2007/197/GASP - Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (2)
ML9 Kriegsschiffe, Marine-Spezialausrüstung und Zubehör wie folgt sowie Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke:
Ergänzende Anmerkung: Lenk- und Navigationsausrüstung:
Siehe Nummer ML11, Anmerkung 7.
- Kampfschiffe oder Schiffe, besonders konstruiert oder besonders geändert für Angriffs- oder Verteidigungshandlungen (über oder unter Wasser), auch wenn für nichtmilitärische Zwecke umgebaut, und ungeachtet ihres derzeitigen Reparaturzustands oder ihrer Betriebsfähigkeit oder ob sie Waffeneinsatzsysteme oder Panzerungen enthalten, sowie Schiffskörper oder Teile von Schiffskörpern für solche Schiffe;
- Motoren und Antriebssysteme wie folgt:
- Dieselmotoren, besonders konstruiert für U-Boote, mit allen folgenden Eigenschaften:
- Leistung größer/gleich 1,12 MW (1.500 PS) und
- Drehzahl größer/gleich 700 U/min,
- Elektromotoren, besonders konstruiert für U-Boote, mit allen folgenden Eigenschaften:
- Leistung größer als 0,75 MW (1.000 PS),
- schnell umsteuerbar,
- flüssigkeitsgekühlt und
- vollständig gekapselt,
- nichtmagnetische Dieselmotoren mit einer Leistung größer/gleich 37,3 kW (50 PS) und mit einem nichtmagnetischen Anteil von mehr als 75 % des Gesamtgewichts;
- außenluftunabhängige Antriebssysteme, besonders konstruiert für U-Boote;
Technische Anmerkung: Ein "außenluftunabhängiger Antrieb" gestattet es getauchten U-Booten, das Antriebssystem ohne Zugang zu atmosphärischem Sauerstoff für einen längeren Zeitraum zu betreiben, als es sonst mit Batterien möglich wäre. Dies schließt nukleare Antriebssysteme nicht ein.
- Unterwasserortungsgeräte, besonders konstruiert für militärische Zwecke, und Steuereinrichtungen hierfür;
- U-Boot- und Torpedonetze;
- nicht belegt;
- Schiffskörper-Durchführungen und -Steckverbinder, besonders konstruiert für militärische Zwecke, die das Zusammenwirken mit Ausrüstung außerhalb eines Schiffes ermöglichen;
Anmerkung: Unternummer ML9f schließt Steckverbinder für Schiffe in Einzelleiter-, Mehrfachleiter-, Koaxial- und Hohlleiterausführung sowie Schiffskörper-Durchführungen ein, die jeweils unbeeinflusst bleiben von (eventuellem) Leckwasser von außen und die geforderten Merkmale in Meerestiefen von mehr als 100 m beibehalten, sowie faseroptische Steckverbinder und optische Schiffskörper-Durchführungen, besonders konstruiert für den Durchgang von "Laserstrahlen", unabhängig von der Wassertiefe.
Unternummer ML9f umfasst nicht übliche Schiffskörper-Durchführungen für Antriebswellen und Ruderschäfte.
- geräuscharme Lager, besonders konstruiert für militärische Zwecke, mit aerodynamischer/aerostatischer Schmierung oder magnetischer Aufhängung, aktiv kontrollierter Signatur- oder Schwingungsunterdrückung, und Ausrüstung, die solche Lager enthält.
ML10 "Luftfahrzeuge", "Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip "leichter als Luft", unbemannte Luftfahrzeuge, Triebwerke, "Luftfahrzeug"-Ausrüstung, Zusatzausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, wie folgt:
Ergänzende Anmerkung: Lenk- und Navigationsausrüstung:
Siehe Nummer ML11, Anmerkung 7.
- Kampfflugzeuge und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
- andere "Luftfahrzeuge" und "Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip "leichter als Luft"", besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke einschließlich militärischer Aufklärung, militärischen Angriffs, militärischer Ausbildung, Beförderung und Luftlandung von Truppen oder militärischer Ausrüstung, logistische Unterstützung sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
- unbemannte Luftfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- unbemannte Luftfahrzeuge einschließlich ferngelenkter Flugkörper (remotely piloted air vehicles - RPVs), autonome programmierbare Fahrzeuge und "Luftfahrtgerät nach dem Prinzip "leichter als Luft"",
- zugehörige Startgeräte und unterstützende Bodengeräte,
- zugehörige Ausrüstung für die Steuerung;
- Triebwerke, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
- Bordausrüstung einschließlich der Einrichtungen für Luftbetankung, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Unternummer ML10a oder ML10b erfassten "Luftfahrzeugen" oder in den von Unternummer ML10d erfassten Triebwerken, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
- Tankwagen und Ausrüstung zum Druckbetanken, besonders konstruierte Ausrüstung zur Erleichterung von Operationen in begrenzten Abschnitten und Bodengeräte, besonders entwickelt für die von Unternummer ML10a oder ML10b erfassten "Luftfahrzeuge" oder für die von Unternummer ML10d erfassten Triebwerke;
- militärische Sturzhelme und Schutzmasken sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, nach dem Überdruckprinzip arbeitende Atemgeräte und Überdruckanzüge für einzelne Körperteile zur Verwendung in "Luftfahrzeugen", Anti- g-Anzüge, Geräte zum Umwandeln von flüssigem in gasförmigen Sauerstoff für "Luftfahrzeuge" oder Flugkörper, katapult- und patronenbetätigte Einrichtungen zum Notausstieg der Besatzung aus "Luftfahrzeugen";
- Fallschirme und zugehörige Ausrüstung für Kampftruppen oder zum Absetzen von Lasten oder Bremsschirme für "Luftfahrzeuge" wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- Fallschirme für
- Punktziel-Absprung von Einzelkämpfern,
- Absprung von Fallschirmjägern,
- Lastenfallschirme,
- Para-Gleiter, Bremsschirme, Steuerschirme zur Stabilisierung und Steuerung der Fluglage fallender Körper (z.B. Rettungskapseln, Schleudersitze, Bomben),
- Steuerschirme für die Verwendung in Schleudersitzsystemen zur Steuerung des Entfaltungs- und Füllungsablaufs von Notfallschirmen
- Bergungsfallschirme für Lenkflugkörper, Drohnen und Raumfahrzeuge,
- Landeanflugbremsschirme und Landebremsschirme,
- andere militärische Fallschirme,
- Ausrüstung, besonders konstruiert für Fallschirmspringer, die aus großer Höhe abspringen (z.B. Anzüge, Spezialhelme, Atemgeräte, Navigationsausrüstung);
- automatische Lenksysteme für Fallschirmlasten, für militärische Zwecke besonders konstruierte oder besonders geänderte Geräte für das gesteuerte Entfalten bei Absprüngen aus beliebiger Höhe einschließlich Sauerstoffgeräten.
Anmerkung 1: Unternummer ML10b erfasst nicht "Luftfahrzeuge" oder Varianten dieser "Luftfahrzeuge", besonders konstruiert für militärische Zwecke, die
- nicht für eine militärische Verwendung konfiguriert sind und die nicht mit technischen Ausrüstungen oder Zusatzeinrichtungen versehen sind, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind, und
- von einer Zivilluftfahrtbehörde eines Teilnehmerstaates des Wassenaar-Arrangements für die zivile Verwendung zugelassen sind.
Anmerkung 2: Unternummer ML10d erfasst nicht:
- Triebwerke, konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, die von einer Zivilluftfahrtbehörde eines Teilnehmerstaates des Wassenaar-Arrangements für die Verwendung in "zivilen Luftfahrzeugen" zugelassen sind, sowie deren besonders konstruierte Bestandteile,
- Hubkolbentriebwerke oder deren besonders konstruierte Bestandteile, mit Ausnahme solcher, die für unbemannte Luftfahrzeuge besonders konstruiert sind.
Anmerkung 3: Die Erfassung in Unternummer ML10b und ML10d von besonders konstruierten Bestandteilen und zugehöriger Ausrüstung für nichtmilitärische "Luftfahrzeuge" oder Triebwerke, die für militärische Zwecke geändert sind, erstreckt sich nur auf solche militärischen Bestandteile und zugehörige militärische Ausrüstung, die für die Änderung für militärische Zwecke nötig sind.
ML11 Elektronische Ausrüstung, soweit nicht anderweitig von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst, wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- Elektronische Ausrüstung, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
Anmerkung: Nummer ML11 schließt folgende Ausrüstung ein:
- Ausrüstung für elektronische Gegenmaßnahmen (ECM) und elektronische Schutzmaßnahmen (ECCM), einschließlich elektronischer Ausrüstung zum Stören und Gegenstören, d. h. Geräte, konstruiert, um in Radar- oder Funkgeräten Störsignale oder verfälschende Signale zu erzeugen oder auf andere Weise den Empfang, den Betrieb oder die Wirksamkeit gegnerischer elektronischer Empfänger einschließlich der Geräte für Gegenmaßnahmen zu stören,
- schnell abstimmbare Röhren (frequency agile tubes),
- elektronische Systeme oder Ausrüstung, konstruiert entweder für die Überwachung und Beobachtung des elektromagnetischen Spektrums für Zwecke des militärischen Nachrichtenwesens bzw. der militärischen Sicherheit oder um derartigen Überwachungs- und Beobachtungsmaßnahmen entgegenzuwirken,
- Ausrüstung für Unterwassergegenmaßnahmen einschließlich akustischer und magnetischer Störung und Täuschung, die in Sonarempfängern Störsignale oder verfälschende Signale erzeugen,
- Geräte zum Schutz der Datenverarbeitung, Datensicherungsgeräte und Geräte zur Sicherung der Datenübertragung und Zeichengabe, die Verschlüsselungsverfahren verwenden,
- Identifizierungs-, Authentisierungs- und Kennungsladegeräte (keyloader) sowie Schlüssel-Management, -Generierungs- und -Verteilungsausrüstung,
- Lenk- und Navigationsausrüstung,
- digitale Troposcatter-Funkübertragungsausrüstung,
- digitale Demodulatoren, besonders konstruiert für die Fernmelde- oder elektronische Aufklärung.
- Ausrüstung zum Stören von weltweiten Satelliten-Navigationssystemen (GNSS).
ML12 Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie (high velocity kinetic energy weapon systems) und zugehörige Ausrüstung wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie (kinetic energy weapon systems), besonders konstruiert für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts;
- besonders konstruierte Mess- und Auswertungsvorrichtungen sowie Versuchsmodelle einschließlich Diagnoseinstrumentierungen und Diagnoseobjekten für die dynamische Prüfung von Geschossen und Systemen mit hoher kinetischer Energie.
Ergänzende Anmerkung: Waffensysteme, die Unterkalibermunition verwenden oder allein mit chemischem Antrieb arbeiten und Munition hierfür: Siehe Nummern ML1 bis ML4.
Anmerkung 1: Nummer ML12 schließt folgende Ausrüstung ein, sofern sie besonders konstruiert ist für Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie:
- Startantriebssysteme, die Massen größer als 0,1 g auf Geschwindigkeiten über 1,6 km/s in den Betriebsarten Einzelfeuer oder Schnellfeuer beschleunigen können,
- Ausrüstung für die Erzeugung von Primärenergie, Elektroschutz (electric armour), Energiespeicherung, Kontrolle des Wärmehaushalts und Klimatisierung, Schaltvorrichtungen und Ausrüstung für die Handhabung von Treibstoffen, elektrische Schnittstellen zwischen Stromversorgung, Geschütz und anderen elektrischen Richtfunktionen des Turms,
- Zielerfassungs-, Zielverfolgungs-, Feuerleitsysteme und Systeme zur Wirkungsermittlung,
- Zielsuch-, Zielansteuerungssysteme und Systeme zur Umlenkung des Vortriebs (seitliche Beschleunigung) für Geschosse.
Anmerkung 2: Nummer ML12 erfasst Systeme, die eine der folgenden Antriebsarten verwenden:
- elektromagnetisch,
- elektrothermisch,
- Plasmaantrieb,
- Leichtgasantrieb oder
- chemisch (sofern in Kombination mit den unter a bis d aufgeführten Antriebsarten verwendet).
ML13 Spezialpanzer- oder Schutzausrüstung und Konstruktionen sowie Bestandteile wie folgt:
- Panzerplatten wie folgt:
- hergestellt, um einen militärischen Standard oder eine militärische Spezifikation zu erfüllen, oder
- geeignet für militärische Zwecke;
- Konstruktionen aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen oder Kombinationen hieraus, besonders konstruiert, um militärische Systeme beschussfest zu machen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
- Helme, hergestellt nach militärischen Standards, militärischen Spezifikationen oder vergleichbaren nationalen Normen, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, d. h. Außenschale, Innenschale und Polsterung;
- Körperpanzer und Schutzkleidung, die gemäß militärischen Standards bzw. Spezifikationen oder hierzu gleichwertigen Leistungsanforderungen hergestellt sind, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung 1: Unternummer ML13b schließt Werkstoffe ein, besonders konstruiert zur Bildung einer explosionsreaktiven Panzerung oder zum Bau militärischer Unterstände (shelters).
Anmerkung 2: Unternummer ML13c erfasst nicht herkömmliche Stahlhelme, die weder mit Zusatzgeräten ausgerüstet noch für die Ausrüstung mit Zusatzgeräten geändert oder konstruiert sind.
Anmerkung 3: Unternummern ML13c und ML13d erfassen nicht einzelne Helme, Körperpanzer oder Schutzbekleidung, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichem Schutz mitgeführt werden.
Anmerkung 4: Nummer ML13 erfasst nur solche, besonders für Bombenräumpersonal konstruierten Helme, die besonders für militärische Zwecke konstruiert sind.
Ergänzende Anmerkung 1: Siehe auch Nummer 1A005 der Dual-Use-Liste der EU.
Ergänzende Anmerkung 2: "Faser- oder fadenförmige Materialien", die bei der Herstellung von Körperpanzern und Helmen verwendet werden:
Siehe Nummer 1C010 der Dual-Use-Liste der EU.
ML14 Spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung oder für die Simulation militärischer Szenarien, Simulatoren, besonders konstruiert für die Ausbildung im Umgang mit den von Nummer ML1 oder ML2 erfassten Feuerwaffen oder Waffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür.
Technische Anmerkung: Der Begriff "spezialisierte Ausrüstung" für die militärische Ausbildung schließt militärische Ausführungen von folgender Ausrüstung ein: Angriffssimulatoren, Einsatzflug-Übungsgeräte, Radar-Zielübungsgeräte, Radar-Zielgeneratoren, Feuerleit-Übungsgeräte, Übungsgeräte für die U-Boot-Bekämpfung, Flugsimulatoren (einschließlich der für das Training von Piloten oder Astronauten ausgelegten Zentrifugen), Radartrainer, Instrumentenflug-Übungsgeräte, Navigations-Übungsgeräte, Übungsgeräte für den Flugkörperstart, Zieldarstellungsgeräte, Drohnen, Waffen-Übungsgeräte, Geräte für Übungen mit unbemannten "Luftfahrzeugen", bewegliche Übungsgeräte und Übungsausrüstung für militärische Bodenoperationen.
Anmerkung 1: Nummer ML14 schließt Systeme zur Bilderzeugung (image generating) oder zum Dialog mit der Umgebung für Simulatoren ein, sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert oder besonders geändert sind.
Anmerkung 2: Nummer ML14 erfasst nicht besonders konstruierte Ausrüstung für das Training im Umgang mit Jagd- und Sportwaffen.
ML15 Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegenmaßnahmen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
- Aufzeichnungsgeräte und Bildverarbeitungsausrüstung;
- Kameras, fotografische Ausrüstung und Filmverarbeitungsausrüstung;
- Bildverstärkerausrüstung;
- Infrarot- oder Wärmebild-Ausrüstung;
- Kartenbildradar-Sensorausrüstung;
- Ausrüstung für Gegenmaßnahmen (ECM) und zum Schutz vor Gegenmaßnahmen (ECCM) für die von den Unternummern ML15a bis ML15e erfasste Ausrüstung.
Anmerkung: Unternummer ML15f schließt Ausrüstung ein, konstruiert zur Beeinträchtigung des Betriebs oder der Wirksamkeit militärischer Bildsysteme oder zur Reduzierung solcher Beeinträchtigungen auf ein Minimum.
Anmerkung 1: Der Begriff "besonders konstruierte Bestandteile" schließt folgende Einrichtungen ein, sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert sind:
- IR-Bildwandlerröhren,
- Bildverstärkerröhren (andere als solche der ersten Generation),
- Mikrokanalplatten,
- Restlichtfernsehkameraröhren,
- Detektorgruppen (einschließlich elektronischer Kopplungs- oder Ausgabesysteme),
- pyroelektrische Fernsehkameraröhren,
- Kühler für Bildsysteme,
- fotochrome oder elektrooptische, elektrisch ausgelöste Verschlüsse mit einer Verschlussgeschwindigkeit kleiner als 100 }is, ausgenommen Verschlüsse, die ein wesentlicher Teil einer Hochgeschwindigkeitskamera sind,
- faseroptische Bildinverter,
- Verbindungshalbleiter-Fotokathoden.
Anmerkung 2: Nummer ML15 erfasst nicht "Bildverstärkerröhren der ersten Generation" oder Ausrüstung, besonders konstruiert für den Einsatz von "Bildverstärkerröhren der ersten Generation".
Ergänzende Anmerkung: Zur Erfassung von Waffenzielgeräten mit "Bildverstärkerröhren der ersten Generation": siehe Nummern ML1 und ML2 sowie die Unternummer ML5a.
Ergänzende Anmerkung: Siehe auch die Unternummern 6A002a2 und 6A002b der Dual-Use-Liste der EU.
ML16 Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse, deren Verwendung in einer erfassten Ware anhand von Materialzusammensetzung, Geometrie oder Funktion bestimmt werden kann und die für eine der von Nummer ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 oder ML19 erfassten Waren besonders konstruiert sind.
ML17 Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Materialien und Bibliotheken wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- unabhängige Tauch- und Unterwasserschwimmgeräte wie folgt:
- Atemgeräte mit geschlossener und halbgeschlossener Atemlufterneuerung, besonders konstruiert für militärische Zwecke (z.B. besondere amagnetische Konstruktion),
- besonders konstruierte Bestandteile zur Umrüstung von Geräten mit offenem Kreislauf in solche für militärische Zwecke,
- Gegenstände, ausschließlich konstruiert für die militärische Verwendung in Verbindung mit unabhängigen Tauch- und Unterwasserschwimmgeräten;
- Bauausrüstung, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
- Halterungen (fittings), Beschichtungen und Behandlungen für die Unterdrückung von Signaturen, besonders konstruiert oder entwickelt für militärische Zwecke;
- Ausrüstung für technische Betreuung, besonders konstruiert für den Einsatz in einer Kampfzone;
- "Roboter", "Roboter"-Steuerungen und "Roboter"-"Endeffektoren" mit einer der folgenden Eigenschaften:
- besonders konstruiert für militärische Zwecke,
- ausgestattet mit Mitteln zum Schutz der Hydraulikleitungen gegen Beschädigungen von außen durch umherfliegende Munitionssplitter (z.B. selbstdichtende Leitungen) und konstruiert für die Verwendung von Hydraulikflüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 839 K (566 °C) oder
- besonders konstruiert oder ausgelegt für einen Einsatz in einer EMP-Umgebung (EMP = elektromagnetischer Puls);
- Bibliotheken (parametrische technische Datenbanken), besonders entwickelt für militärische Zwecke in Verbindung mit Ausrüstung, die von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst wird;
- Nukleare Energieerzeugungs- oder Antriebsausrüstung, einschließlich "Kernreaktoren", besonders konstruiert für militärische Zwecke, sowie besonders für militärische Zwecke konstruierte oder geänderte Bestandteile;
- Ausrüstung und Material, beschichtet oder behandelt für die Unterdrückung von Signaturen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, soweit nicht anderweitig von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst;
- Simulatoren, besonders konstruiert für militärische "Kernreaktoren";
- mobile Reparaturwerkstätten, besonders konstruiert oder geändert zur Wartung militärischer Ausrüstung;
- mobile Stromerzeugeraggregate, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke;
- Container, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke;
- Fähren, soweit nicht anderweitig von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst, Brücken und Pontons, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
- Testmodelle, besonders konstruiert für die "Entwicklung" der von Nummer ML4, ML6, ML9 oder ML10 erfassten Waren;
- Laserschutzausrüstung (z.B. Schutzeinrichtungen für Augen und Schutzeinrichtungen für Sensoren), besonders konstruiert für militärische Zwecke.
Technische Anmerkungen:
- "Bibliothek" (parametrische Datenbank) im Sinne von Nummer ML17 ist eine Sammlung technischer Informationen militärischer Natur, deren Ausnutzung die Leistungsfähigkeit militärischer Ausrüstung oder Systeme erhöhen kann.
- "Geändert" im Sinne von Nummer ML17 bedeutet eine bauliche, elektrische, mechanische oder sonstige Änderung, die eine nichtmilitärische Ausrüstung mit militärischen Eigenschaften ausstattet, so dass die Ausrüstung gleichwertig zu einer für militärische Zwecke besonders konstruierten Ausrüstung ist.
ML18 Ausrüstung für die Herstellung der von der gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfassten Waren wie folgt:
- besonders konstruierte oder besonders geänderte Ausrüstung für die Herstellung der von der gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfassten Waren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
- besonders konstruierte Umweltprüfeinrichtungen für die Zulassungs- und Eignungsprüfung der von der gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfassten Waren und besonders konstruierte Ausrüstung hierfür.
Technische Anmerkung: "Herstellung" im Sinne der Nummer ML18 schließt die Entwicklung, die Untersuchung, die Fertigung, die Prüfung und die Überprüfung ein.
Anmerkung: Unternummern ML18a und ML18b schließen folgende Ausrüstung ein:
- kontinuierlich arbeitende Nitrieranlagen,
- Prüfzentrifugen mit einer der folgenden Eigenschaften:
- Antrieb durch einen oder mehrere Motoren mit einer Gesamtnennleistung größer als 298 kW (400 PS),
- Nutzlast größer/gleich 113 kg oder
- Ausübung einer Zentrifugalbeschleunigung von mindestens 8 g auf eine Nutzlast größer/gleich 91 kg,
- Trockenpressen,
- Schneckenstrangpressen, besonders konstruiert oder geändert für militärische Treibstoffe,
- Schneidmaschinen zum Ablängen stranggepresster Treibstoffe,
- Dragierkessel (Taumelmischer) mit Durchmessern größer/gleich 1,85 m und einem Produktionsvermögen größer als 227 kg,
- Stetigmischer für Festtreibstoffe,
- Strahlmühlen (fluid energy mills) zum Zerkleinern oder Mahlen der Bestandteile von militärischen Treibstoffen,
- Ausrüstung zur Erzeugung von Kugelform mit einheitlicher Partikelgröße bei den in Unternummer ML8c8 aufgeführten Metallpulvern,
- Konvektionsströmungskonverter (convection current converters) für die Konversion der in Unternummer ML8c3 aufgeführten Stoffe.
ML19 Strahlenwaffen-Systeme, zugehörige Ausrüstung, Ausrüstung für Gegenmaßnahmen oder Versuchsmodelle wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- "Laser"-Systeme, besonders konstruiert für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts;
- Teilchenstrahl-Systeme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts;
- energiereiche Hochfrequenzsysteme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts;
- Ausrüstung, besonders konstruiert für die Entdeckung, Identifizierung oder Abwehr der von Unternummer ML19a bis ML19c erfassten Systeme;
- physische Versuchsmodelle für die von Nummer ML19 erfassten Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile;
- Dauerstrich- oder gepulste "Laser"-Systeme, besonders konstruiert, um eine dauerhafte Erblindung bei einer Beobachtung ohne vergrößernde Optik zu verursachen, d. h. bei einer Beobachtung mit unbewaffnetem Auge oder mit korrigierender Sehhilfe.
Anmerkung 1: Von Nummer ML19 erfasste Strahlenwaffen schließen Systeme ein, deren Leistungsfähigkeit bestimmt wird durch den kontrollierten Einsatz von
- "Lasern" mit einer Dauerstrich- oder Impulsenergie, die eine mit herkömmlicher Munition vergleichbare Vernichtungswirkung erreichen,
- Teilchenbeschleunigern, die einen geladenen oder ungeladenen Strahl mit Vernichtungswirkung aussenden,
- Hochfrequenzsendern mit hoher Impulsenergie oder hoher Durchschnittsenergie, die ein ausreichend starkes Feld erzeugen, um elektronische Schaltungen in einem entfernt liegenden Ziel außer Betrieb zu setzen.
Anmerkung 2: Nummer ML19 schließt folgende Ausrüstung ein, sofern sie besonders konstruiert ist für Strahlenwaffensysteme:
- Geräte für die Erzeugung von Primärenergie, Energiespeicher, Schaltvorrichtungen, Geräte für die Energiekonditionierung und Geräte für die Handhabung von Treibstoffen,
- Zielerfassungs- und Zielverfolgungssysteme,
- Systeme für die Auswertung der Schadenswirkung, Zerstörung oder Einsatzunterbrechung
- Geräte für die Strahllenkung, -ausbreitung und -ausrichtung,
- Geräte für die rasche Strahlschwenkung zur schnellen Bekämpfung von Mehrfachzielen,
- anpassungsfähige Optiken oder Phasenkonjugatoren (phase conjugators),
- Strominjektoren für negative Wasserstoffionenstrahlen,
- "weltraumgeeignete" Beschleuniger-Bestandteile (accelerator components),
- Ausrüstung für die Zusammenführung von Strahlen negativ geladener Ionen (negative ion beam funnelling equipment),
- Ausrüstung zur Steuerung und Schwenkung eines energiereichen Ionenstrahls,
- "weltraumgeeignete" Folien zur Neutralisierung von negativen Wasserstoffisotopenstrahlen.
ML20 Kryogenische (Tieftemperatur-) und "supraleitende" Ausrüstung wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
- Ausrüstung, besonders konstruiert oder ausgelegt für den Einbau in ein militärisches Land-, See-, Luft- oder Raumfahrzeug und fähig, während der Fahrt eine Temperatur kleiner als 103 K (- 170 °C) zu erzeugen oder
Anmerkung: Unternummer ML20a schließt mobile Systeme ein, die Zubehör und Bestandteile enthalten oder verwenden, die aus nichtmetallischen oder nicht elektrisch leitenden Werkstoffen, z.B. aus Kunststoffen oder epoxidharzimprägnierten Werkstoffen, hergestellt sind.
- "supraleitende" elektrische Ausrüstung (rotierende Maschinen und Transformatoren), besonders konstruiert oder besonders ausgelegt für den Einbau in ein militärisches Land-, See-, Luft- oder Raumfahrzeug und betriebsfähig während der Fahrt.
Anmerkung: Unternummer ML20b erfasst nicht hybride, homopolare Gleichstromgeneratoren mit einem einpoligen, normal ausgelegten Metallanker, der in einem Magnetfeld rotiert, das mithilfe supraleitender Wicklungen erzeugt wird, vorausgesetzt, dass diese Wicklungen die einzige supraleitende Baugruppe im Generator sind.
ML21 "Software" wie folgt:
- "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von der gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden;
- spezifische "Software" wie folgt:
- "Software", besonders entwickelt für:
- Modellierung, Simulation oder Auswertung militärischer Waffensysteme,
- "Entwicklung", Überwachung, Wartung oder Umrüstung (updating) von in militärischen Waffensystemen integrierter "Software",
- Modellierung oder Simulation militärischer Operationsszenarien,
- Anwendungen im Rahmen von Führungs-, Informations-, Rechner- und Aufklärungssystemen (C3I oder C4I),
- "Software" für die Ermittlung der Wirkung herkömmlicher, atomarer, chemischer oder biologischer Kampfmittel,
- "Software", nicht erfasst von Unternummer ML21a, ML21b1 oder ML21b2, besonders entwickelt oder geändert, um nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasste Ausrüstung zu befähigen, die militärischen Funktionen der von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfassten Ausrüstung zu erfüllen.
ML22 "Technologie" wie folgt:
- "Technologie", soweit nicht von Unternummer ML22b erfasst, die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfassten Güter "unverzichtbar" ist;
- "Technologie" wie folgt:
- "Technologie" "unverzichtbar" für Konstruktion, Bestandteilmontage, Betrieb, Wartung und Instandsetzung vollständiger Herstellungsanlagen für in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasste Waren, auch wenn die Bestandteile dieser Herstellungsanlagen nicht erfasst werden,
- "Technologie" "unverzichtbar" für die "Entwicklung" und "Herstellung" von Handfeuerwaffen, auch wenn sie zur Herstellung von Reproduktionen antiker Handfeuerwaffen eingesetzt wird,
- "Technologie", "unverzichtbar" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von toxischen Wirkstoffen, zugehöriger Ausrüstung oder Bestandteile, die von den Unternummern ML7a bis ML7g erfasst werden,
- "Technologie", "unverzichtbar" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von "Biopolymeren" oder spezifischer Zellkulturen, die von der Unternummer ML7h erfasst werden,
- "Technologie", "unverzichtbar" ausschließlich für die Beimischung von "Biokatalysatoren", die von der Unternummer ML7i1 erfasst werden, zu militärischen Trägersubstanzen oder militärischem Material.
Anmerkung 1: "Technologie", "unverzichtbar" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfassten Gütern, bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist.
Anmerkung 2: Nummer ML22 erfasst nicht "Technologie", wie folgt:
- "Technologie", die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht erfasst werden oder für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde;
- "Technologie", bei der es sich um "allgemein zugängliche" Informationen, "wissenschaftliche Grundlagenforschung" oder für Patentanmeldungen erforderliche Informationen handelt;
- "Technologie" für die magnetische Induktion zum Dauerantrieb ziviler Transporteinrichtungen.
Begriffsbestimmungen
Definition der in der Gemeinsamen Militärgüterliste verwendeten Begriffe in alphabetischer Reihenfolge.
Anmerkung 1: Die Begriffsbestimmungen gelten für die gesamte Liste.
Die Verweise auf Abschnittsnummern dienen nur als Hinweis und haben keinerlei Auswirkung auf die generelle Geltung der definierten Begriffe für die gesamte Liste.
Anmerkung 2: Die in den Begriffsbestimmungen aufgeführten Ausdrücke und Begriffe haben nur dann die definierte Bedeutung, wenn sie in doppelte Anführungszeichen ("...") gesetzt sind.
In anderen Fällen haben Ausdrücke und Begriffe die gemeinhin akzeptierte (Wörterbuch-)Bedeutung, sofern nicht eine punktuelle Begriffsbestimmung für einen bestimmten Regelungsgegenstand angeben ist.
| ML8 | "Additive" (additives)
Stoffe, die bei der Zubereitung von Sprengstoffen verwendet werden, um deren Eigenschaften zu verbessern. |
| ML22 | "Allgemein zugänglich" (in the public domain)
Bezieht sich auf "Technologie" oder "Software", die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich ist.
Anmerkung: Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit nicht auf. |
| ML15 | "Bildverstärkerröhren der ersten Generation" (First generation image intensifier tubes)
Elektrostatisch fokussierende Röhren, die faseroptische oder gläserne Ein- und Ausgangsfenster oder Multi-Alkali-Fotokathoden (S-20 oder S-25) verwenden, jedoch keine Mikrokanalplatten-Verstärker. |
| ML7, 22 | "Biokatalysatoren" (biocatalysts)
Enzyme für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen oder andere biologische Verbindungen, die chemische Kampfstoffe binden und deren Abbau beschleunigen.
Technische Anmerkung: "Enzyme" (enzymes) sind "Biokatalysatoren" für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen. |
| ML7, 22 | "Biopolymere" (biopolymers)
Biologische Makromoleküle wie folgt:
- Enzyme für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen,
- monoklonale Antikörper, polyklonale Antikörper oder antiidiotypische Antikörper,
- besonders entwickelte oder besonders verarbeitete Rezeptoren.
Technische Anmerkungen:
- "Antiidiotypische Antikörper" (antiidiotypic antibodies) sind Antikörper, die sich an die spezifische Antigen-Bindungsstelle anderer Antikörper binden.
- "Monoklonale Antikörper" (monoclonal antibodies) sind Proteine, die sich an eine Antigen-Bindungsstelle binden und durch einen einzigen Klon von Zellen erzeugt werden.
- "Polyklonale Antikörper" (polyclonal antibodies) sind eine Mischung von Proteinen, die sich an ein bestimmtes Antigen binden und durch mehr als einen Klon von Zellen erzeugt werden.
- "Rezeptoren" (receptors) sind biologische makromolekulare Strukturen, die Liganden binden können, deren Bindung physiologische Funktionen beeinflussen.
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| ML17 | "Endeffektoren" (endeffectors)
Umfassen Greifer, aktive Werkzeugeinheiten und alle anderen Werkzeuge, die am Anschlussflansch am Ende des "Roboter"-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.
Technische Anmerkung: "Aktive Werkzeugeinheit" (active tooling unit): eine Einrichtung, die dem Werkzeug Bewegungskraft, Prozessenergie oder Sensorsignale zuführt. |
| ML4, 8 | "Energetische Materialien" (energetic materials)
Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion Energie freisetzen, welche für die beabsichtigte Verwendung benötigt wird. "Explosivstoffe", "Pyrotechnika" und "Treibstoffe" sind Untergruppen von energetischen Materialien. |
| ML21, 22 | "Entwicklung" (development)
Schließt alle Stufen vor der Serienfertigung ein, z.B. Konstruktion, Forschung, Analyse, Konzepte, Zusammenbau und Test von Prototypen, Pilotserienpläne, Konstruktionsdaten, Verfahren zur Umsetzung der Konstruktionsdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layout. |
| ML8, 18 | "Explosivstoffe" (explosives)
Feste, flüssige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die erforderlich sind, um bei ihrer Verwendung als Primärladungen, Verstärker- oder Hauptladungen in Gefechtsköpfen, Geschossen und anderen Einsatzarten Detonationen herbeizuführen. |
| ML7 | "Expressions-Vektoren" (expression vectors)
Träger (z.B. Plasmide oder Viren), die zum Einbringen genetischen Materials in Gastzellen eingesetzt werden. |
| ML13 | "Faser- oder fadenförmige Materialien" (fibrous or filamentary materials)
Umfassen:
- endlose Einzelfäden (monofilaments),
- endlose Garne und Faserbündel (rovings),
- Bänder, Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren,
- geschnittene Fasern, Stapelfasern und zusammenhängende Oberflächenvliese,
- frei gewachsene Mikrokristalle (Whiskers), monokristallin oder polykristallin, in jeder Länge,
- Pulpe aus aromatischen Polyamiden.
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| ML7 | "Für den Kriegsgebrauch" (adapted for use in war)
Bezeichnet jede Änderung oder zielgerichtete Auslese (z.B. Änderung der Reinheit, Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung), die für die Steigerung der Wirksamkeit bei der Außergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, der Schädigung von Ausrüstung oder Vernichtung von Ernten oder der Umwelt ausgeführt wird. |
| ML21, 22 | "Herstellung" (production)
Schließt alle Fabrikationsstufen ein, z.B. Fertigungsvorbereitung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung. |
| ML17 | "Kernreaktor" (nuclear reactor)
Umfasst alle Bauteile im Inneren des Reaktorbehälters oder die mit dem Reaktorbehälter direkt verbundenen Bauteile, die Einrichtungen für die Steuerung des Leistungspegels des Reaktorkerns und die Bestandteile, die üblicherweise das Primärkühlmittel des Reaktorkerns enthalten oder damit in unmittelbaren Kontakt kommen oder es steuern. |
| ML5, 19 | "Laser" (laser)
Eine Anordnung von Bauteilen zum Erzeugen von räumlich und zeitlich kohärentem Licht, das durch stimulierte Emission von Strahlung verstärkt wird. |
| ML10 | "Luftfahrtgerät nach dem Prinzip "leichter als Luft"" (lighterthan-airvehicles)
Ballone und Luftschiffe, deren Auftrieb auf der Verwendung von Heißluft oder Gasen mit einer geringeren Dichte als die der Umgebungsluft, wie zum Beispiel Helium oder Wasserstoff, beruht. |
| ML8, 9, 10 | "Luftfahrzeug" (aircraft)
Ein Fluggerät mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden (Hubschrauber) Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippflügeln. |
| ML4, 8 | "Pyrotechnika" (pyrotechnics)
Mischungen aus festen oder flüssigen Treibstoffen mit Sauerstoffträgern, die nach dem Anzünden eine energetische chemische Reaktion mit kontrollierter Geschwindigkeit durchlaufen, um spezifische Zeitverzögerungen oder Wärmemengen, Lärm, Rauch, Nebel, Licht oder Infrarotstrahlung zu erzeugen.
Pyrophore sind eine Untergruppe der Pyrotechnika, die keine Sauerstoffträger enthalten, sich an der Luft aber spontan entzünden. |
| ML7 | "Reizstoffe" (riot control agents)
Stoffe, die, unter den zu erwartenden Bedingungen bei einem Einsatz zur Bekämpfung von Unruhen, beim Menschen spontan Reizungen der Sinnesorgane oder Handlungsunfähigkeit verursachende Wirkung hervorrufen, welche innerhalb kurzer Zeit nach Beendigung der Exposition verschwinden. (Tränengase sind eine Untermenge von "Reizstoffen".) |
| ML17 | "Roboter" (robot)
Ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, Sensoren benutzen kann und alle folgenden Eigenschaften aufweist:
- multifunktional,
- fähig, Material, Teile, Werkzeuge oder Spezialvorrichtungen durch veränderliche Bewegungen im dreidimensionalen Raum zu positionieren oder auszurichten,
- mit drei oder mehr Regel- oder Stellantrieben, die Schrittmotoren einschließen können, und
- mit "anwenderzugänglicher Programmierbarkeit" durch Eingabe-/Wiedergabe-Verfahren (teach/playback) oder durch einen Elektronenrechner, der auch eine speicherprogrammierbare Steuerung sein kann, d. h. ohne mechanischen Eingriff.
Anmerkung: Diese Definition umfasst nicht folgende Geräte:
- ausschließlich hand- oder fernsteuerbare Handhabungssysteme,
- Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen.
Das Programm wird durch feste Anschläge wie Stifte oder Nocken mechanisch begrenzt.
Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel können mechanisch, elektronisch oder elektrisch nicht geändert werden,
- mechanisch gesteuerte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen.
Das Programm wird durch feste, aber verstellbare Anschläge wie Stifte und Nocken mechanisch begrenzt.
Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel sind innerhalb des festgelegten Programmablaufs veränderbar.
Veränderungen oder Modifikationen des Programmablaufs (z.B. durch Wechsel von Stiften oder Austausch von Nocken) in einer oder mehreren Bewegungsachsen werden nur durch mechanische Vorgänge ausgeführt,
- nicht antriebsgeregelte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen.
Das Programm ist veränderbar, der Ablauf erfolgt aber nur nach dem Binärsignal von mechanisch festgelegten elektrischen Binärgeräten oder verstellbaren Anschlägen,
- Regalförderzeuge, die als Handhabungssysteme mit kartesischen Koordinaten bezeichnet werden und als wesentlicher Bestandteil vertikaler Lagereinrichtungen gefertigt und so konstruiert sind, dass sie Lagergut in die Lagereinrichtungen einbringen und aus diesen entnehmen.
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| ML21 | "Software" (software)
Eine Sammlung eines oder mehrerer "Programme" oder "Mikroprogramme", die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind. |
| ML18, 20 | "Supraleitend" (superconductive)
Bezeichnet Materialien (d. h. Metalle, Legierungen oder Verbindungen), die ihren elektrischen Widerstand vollständig verlieren können, d. h., sie können unbegrenzte elektrische Leitfähigkeit erreichen und sehr große elektrische Ströme ohne Joule*sche Erwärmung übertragen.
Technische Anmerkung: Der supraleitende Zustand eines Materials ist jeweils gekennzeichnet durch eine "kritische Temperatur", ein kritisches Magnetfeld, das eine Funktion der Temperatur ist, und eine kritische Stromdichte, die eine Funktion des Magnetfelds und der Temperatur ist. |
| ML22 | "Technologie" (technology)
Spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von technischen Unterlagen oder technischer Unterstützung verkörpert.
Technische Anmerkungen:
- "Technische Unterlagen" (technical data): können verschiedenartig sein, z.B. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, Konstruktionspläne und -spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen in Schriftform oder auf anderen Medien aufgezeichnet, wie Magnetplatten, Bänder oder Lesespeicher.
- "Technische Unterstützung" (technical assistance): kann verschiedenartig sein, z.B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste, und kann auch die Weitergabe von technischen Unterlagen einbeziehen.
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| ML8 | "Treibstoffe" (propellants)
Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion mit kontrollierter Abbrandrate große Volumina heißer Gase produzieren, um damit mechanische Arbeit zu verrichten. |
| ML22 | "Unverzichtbar" (required)Bezieht sich - auf "Technologie" angewendet - ausschließlich auf den Teil der "Technologie", der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden.
Diese "unverzichtbare" "Technologie" kann auch für verschiedenartige Produkte einsetzbar sein. |
| ML21, 22 | "Verwendung" (use)
Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung. |
| ML8 | "Vorprodukte" (precursors)
Spezielle Chemikalien, die für die Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden. |
| ML19 | "Weltraumgeeignet" (space qualified)
Bezeichnet Produkte, die so konstruiert, gefertigt und geprüft wurden, dass sie die besonderen elektrischen, mechanischen oder umgebungsbedingten Anforderungen für die Verwendung beim Start und Einsatz von Satelliten oder Höhen-Flugsystemen, die in Höhen von 100 km und mehr operieren, erfüllen. |
| ML22 | "Wissenschaftliche Grundlagenforschung" (basic scientific research)
Experimentelle oder theoretische Arbeiten hauptsächlich zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von Phänomenen oder Tatsachen, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind. |
| ML10 | "Zivile Luftfahrzeuge" (civil aircraft)
Sind solche "Luftfahrzeuge", die mit genauer Bezeichnung in veröffentlichten Zulassungsverzeichnissen der zivilen Luftfahrtbehörden für den zivilen Verkehr auf Inlands- und Auslandsrouten oder für rechtmäßige zivile Privat- oder Geschäftsflüge registriert sind. |
| ENDE |
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