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Gebühren für die Aktualisierung von Registrierungen nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang III 13 15 25

Tabelle 1: Standardgebühren für die Aktualisierung des Mengenbereichs

Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 10-100 t 3.507 EUR 2.630 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 100-1.000 t 12.861 EUR 9.645 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich über 1.000 t 38.192 EUR 28.644 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich 100-1.000 t 9.353 EUR 7.015 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich über 1.000 t 34.685 EUR 26.013 EUR
Vom Mengenbereich 100-1.000 t zum Mengenbereich über 1.000 t 25.332 EUR 18.998 EUR

Tabelle 2: Ermäßigte Gebühren für KMU für die Aktualisierung des Mengenbereichs

Mittleres Unternehmen (Einzeleinreichung) Mittleres Unternehmen (Gemeinsame Einreichung) Kleines Unternehmen (Einzeleinreichung) Kleines Unternehmen (Gemeinsame Einreichung) Kleinstunternehmen (Einzeleinreichung) Kleinstunternehmen (Gemeinsame Einreichung)
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 10-100 t 1.908 EUR 1.431 EUR 1.027 EUR 770 EUR 147 EUR 110 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 100-1.000 t 6.995 EUR 5.246 EUR 3.767 EUR 2.825 EUR 538 EUR 404 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich über 1.000 t 20.774 EUR 15.580 EUR 11.186 EUR 8.389 EUR 1.598 EUR 1.198 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich 100-1.000 t 5.087 EUR 3.816 EUR 2.739 EUR 2.055 EUR 391 EUR 294 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich über 1.000 t 18.866 EUR 14.150 EUR 10.159 EUR 7.619 EUR 1.451 EUR 1.088 EUR
Vom Mengenbereich 100-1.000 t zum Mengenbereich über 1.000 t 13.779 EUR 10.334 EUR 7.419 EUR 5.564 EUR 1.060 EUR 795 EUR

Tabelle 3: Standardgebühren für sonstige Aktualisierungen

Art der Aktualisierung
Änderung der Identität des Registranten durch Wechsel der Rechtspersönlichkeit 1.949 EUR
Art der Aktualisierung Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Änderung der Bedingungen für den Zugang zu in der Einreichung enthaltenen Informationen: Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 5.846 EUR 4.384 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1.949 EUR 1.461 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 5.846 EUR 4.384 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 3.897 EUR 2.923 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1.949 EUR 1.461 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1.949 EUR 1.461 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1.949 EUR 1.461 EUR

Tabelle 4: Ermäßigte Gebühren für KMU für sonstige Aktualisierungen

Art der Aktualisierung Mittleres Unternehmen Kleines Unternehmen Kleinstunternehmen
Änderung der Identität des Registranten durch Wechsel der Rechtspersönlichkeit 1.060 EUR 571 EUR 82 EUR
Art der Aktualisierung Mittleres Unternehmen
(Einzeleinreichung)
Mittleres Unternehmen
(Gemeinsame Einreichung)
Kleines Unternehmen
(Einzeleinreichung)
Kleines Unternehmen
(Gemeinsame Einreichung)
Kleinstunternehmen
(Einzeleinreichung)
Kleinstunternehmen
(Gemeinsame Einreichung)
Änderung der Bedingungen für den Zugang zu in der Einreichung enthaltenen Informationen: Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 3.180 EUR 2.385 EUR 1.712 EUR 1.284 EUR 245 EUR 183 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1.060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 3.180 EUR 2.385 EUR 1.712 EUR 1.284 EUR 245 EUR 183 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 2.120 EUR 1.590 EUR 1.141 EUR 856 EUR 163 EUR 122 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1.060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1.060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1.060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR


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Gebühren für Anträge nach Artikel 10 Buchstabe a Ziffer xi der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang IV 13 15 25

Tabelle 1: Standardgebühren

Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wird Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 5.846 EUR 4.384 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1.949 EUR 1.461 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 5.846 EUR 4.384 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 3.897 EUR 2.923 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1.949 EUR 1.461 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1.949 EUR 1.461 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1.949 EUR 1.461 EUR

Tabelle 2: Ermäßigte Gebühren für KMU

Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wird Mittleres Unternehmen (Einzeleinreichung) Mittleres Unternehmen (Gemeinsame Einreichung) Kleines Unternehmen (Einzeleinreichung) Kleines Unternehmen (Gemeinsame Einreichung) Kleinstunternehmen (Einzeleinreichung) Kleinstunternehmen (Gemeinsame Einreichung)
Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 3.180 EUR 2.385 EUR 1.712 EUR 1.284 EUR 245 EUR 183 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1.060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 3.180 EUR 2.385 EUR 1.712 EUR 1.284 EUR 245 EUR 183 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 2.120 EUR 1.590 EUR 1.141 EUR 856 EUR 163 EUR 122 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1.060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1.060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1.060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR


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Gebühren und Entgelte für PPORD-Mitteilungen nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang V 13 15 25

Tabelle 1: Gebühren für PPORD-Mitteilungen

Standardgebühr 650 EUR
Ermäßigte Gebühr für mittlere Unternehmen 353 EUR
Ermäßigte Gebühr für kleine Unternehmen 190 EUR
Ermäßigte Gebühr für Kleinstunternehmen 27 EUR

Tabelle 2: Entgelte für die Verlängerung einer PPORD-Ausnahme

Standardentgelt 1.299 EUR
Ermäßigtes Entgelt für mittlere Unternehmen 707 EUR
Ermäßigtes Entgelt für kleine Unternehmen 380 EUR
Ermäßigtes Entgelt für Kleinstunternehmen 54 EUR


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Anhang VI 13 15 18 21 25

1. Gebühren für Zulassungsanträge nach Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1: Standardgebühren

Grundgebühr 64.650 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 12.930 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 58.185 EUR

Tabelle 2: Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen

Grundgebühr 40.575 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 8.115 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 36.518 EUR

Tabelle 3: Ermäßigte Gebühren für kleine Unternehmen

Grundgebühr 24.345 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 4.869 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 21.911 EUR

Tabelle 4: Ermäßigte Gebühren für Kleinstunternehmen

Grundgebühr 5.410 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 1.082 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 4.869 EUR

2. Gebühren für Anträge auf Zulassung für Verwendungen von Stoffen bei der Herstellung von Ersatzteilen für langlebige Alterzeugnisse oder für die Reparatur von nicht mehr hergestellten Erzeugnissen oder komplexen Produkten gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 5

Tabelle 1: Standardgebühren

Grundgebühr 32.325 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 6.465 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 29.092 EUR

Tabelle 2: Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen

Grundgebühr 20.287 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 4.057 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 18.259 EUR

Tabelle 3: Ermäßigte Gebühren für kleine Unternehmen

Grundgebühr 12.172 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 2.434 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 10.955 EUR

Tabelle 4: Ermäßigte Gebühren für Kleinstunternehmen

Grundgebühr 2.705 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 541 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 2.434 EUR

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Anhang VII 13 15 18 21 25

1. Entgelte für die Überprüfung einer Zulassung nach Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1: Standardentgelte

Grundentgelt 64.650 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 12.930 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 58.185 EUR

Tabelle 2: Ermäßigte Entgelte für mittlere Unternehmen

Grundentgelt 40.575 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 8.115 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 36.518 EUR

Tabelle 3: Ermäßigte Entgelte für kleine Unternehmen

Grundentgelt 24.345 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 4.869 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 21.911 EUR

Tabelle 4: Ermäßigte Entgelte für Kleinstunternehmen

Grundentgelt 5.410 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 1.082 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 4.869 EUR

2. Entgelte für die Überprüfung einer Zulassung, die für Verwendungen von Stoffen bei der Herstellung von Ersatzteilen für langlebige Alterzeugnisse oder für die Reparatur von nicht mehr hergestellten Erzeugnissen oder komplexen Produkten gemäß Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 5 erteilt wurde

Tabelle 1: Standardentgelte

Grundentgelt 32.325 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 6.465 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 29.092 EUR

Tabelle 2: Ermäßigte Entgelte für mittlere Unternehmen

Grundentgelt 20.287 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 4.057 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 18.259 EUR

Tabelle 3: Ermäßigte Entgelte für kleine Unternehmen

Grundentgelt 12.172 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 2.434 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 10.955 EUR

Tabelle 4: Ermäßigte Entgelte für Kleinstunternehmen

Grundentgelt 2.705 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 541 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 2.434 EUR

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Gebühren für das Einlegen von Widerspruch nach Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang VIII 13 15 25

Tabelle 1: Standardgebühren

Widerspruch gegen eine Entscheidung nach Gebühr
Artikel 9 oder 20 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 2.858 EUR
Artikel 27 oder 30 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 5.716 EUR
Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 8.574 EUR

Tabelle 2: Ermäßigte Gebühren für KMU

Widerspruch gegen eine Entscheidung nach Gebühr
Artikel 9 oder 20 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1.794 EUR
Artikel 27 oder 30 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 3.587 EUR
Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 5.381 EUR


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