umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 250/2009 (6)

UWS Umweltmanagement GmbH Frame öffnen


Code: 48 11 0
Bezeichnung: Grundstücke und Bauten (PF)
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche Grundstücke und Bauten, deren Eigentümer der Pensionsfonds ist.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Grundstücke und Bauten (PF) ( 48 11 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet.

Code: 48 12 0
Bezeichnung: Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (PF)
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst Anteile an verbundenen Unternehmen, Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Schuldverschreibungen von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die unter Posten 48 10 1 erfassten Kapitalanlagen sind ausgeschlossen.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (PF) ( 48 12 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet.

Code: 48 13 0
Bezeichnung: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche Arten von börsennotierten und nicht börsennotierten Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, sofern sie nicht unter die Variablen 48 12 0 und 48 14 0 fallen.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet und beruht auf:

Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) ( 48 13 1)

+ Aktien (nicht öffentlich gehandelt) ( 48 13 3)

+ Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 4).

Code: 48 13 1
Bezeichnung: Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt)
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche auf einem Devisenmarkt gehandelten Aktien.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) ( 48 13 1) ist Teil der Variablen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0).

Code: 48 13 2
Bezeichnung: Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt, der auf KMU spezialisiert ist)
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, der auf innovative und wachstumsintensive Unternehmen und KMU spezialisiert ist. Solche Märkte sind auch als Märkte für Klein- und Mittelbetriebe (SMB-Märkte) oder parallele Märkte bekannt. Auf diesen Märkten können börsennotierte Wertpapiere kleiner und mittlerer Unternehmen in effizienter und wettbewerbsfähiger Weise gehandelt werden.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt, der auf KMU spezialisiert ist) ( 48 13 2) ist Teil der Variablen Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) ( 48 13 1).

Code: 48 13 3
Bezeichnung: Aktien (nicht öffentlich gehandelt)
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche nicht auf einem Devisenmarkt gehandelten Aktien.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Aktien (nicht öffentlich gehandelt) ( 48 13 3) ist Teil der Variablen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0).

Code: 48 13 4
Bezeichnung: Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere, die nicht unter anderen Posten ausgewiesen sind.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 4) ist Teil der Variablen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0).

Code: 48 14 0
Bezeichnung: Einheiten des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche Arten von Einheiten des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG des Rates 17). Hierzu gehören auch offene Fonds und vergleichbare Organismen für gemeinsame Anlagen.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Einheiten des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( 48 14 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet.

Code: 48 15 0
Bezeichnung: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst Schuldverschreibungen und andere marktgängige festverzinsliche Wertpapiere, die von Kreditinstituten, von anderen Unternehmen oder von öffentlichen Stellen emittiert wurden, soweit sie nicht unter die Variable 48 12 0 fallen. Als festverzinslich gelten auch Wertpapiere, die mit einem veränderlichen Zinssatz ausgestattet sind, sofern dieser an eine bestimmte Größe, etwa an einen Interbankzinssatz oder an einen Eurogeldmarktsatz, gebunden ist.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ( 48 15 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet und beruht auf:

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen Hand ( 48 15 1) + Sonstige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ( 48 15 2)

Code: 48 15 1
Bezeichnung: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen Hand
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die vom Bund, den Gemeinden oder öffentlichen Unternehmen begeben oder garantiert werden.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen Hand ( 48 15 1) wird zur Berechnung der Variablen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ( 48 15 0) verwendet.

Code: 48 15 2
Bezeichnung: Sonstige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche sonstigen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere (z.B. Industrieobligationen).

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Sonstige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ( 48 15 2) wird zur Berechnung der Variablen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ( 48 15 0) verwendet.

Code: 48 16 0
Bezeichnung: Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen (PF)
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst den auf den Pensionsfonds entfallenden Teil an von mehreren Unternehmen oder Pensionsfonds gemeinsam gehaltenen Kapitalanlagen, die von einem dieser Unternehmen oder von unabhängigen Fondsverwaltern verwaltet werden.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen (PF) ( 48 16 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet.

Code: 48 17 0
Bezeichnung: Anleihen garantiert aus Hypotheken und andere Anleihen, die sonst nirgendwo anders erfasst sind
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche Arten von Anleihen von Pensionsfonds, ob aus Hypotheken garantiert oder nicht.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Anleihen garantiert aus Hypotheken und andere Anleihen, die sonst nirgendwo anders erfasst sind ( 48 17 0), wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet.

Code: 48 18 0
Bezeichnung: Andere Kapitalanlagen
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche anderen Kapitalanlagen, die nicht unter eine der vorstehenden Kategorien von Kapitalanlagen fallen, wie Einlagen bei Kreditinstituten, Barmittel, sonstige kurzfristige Anlagen, Finanzderivate und andere Kapitalanlagen.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Andere Kapitalanlagen ( 48 18 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet.

Code: 48 20 0
Bezeichnung: Sonstige Vermögensgegenstände
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche sonstigen, nicht unter den Kapitalanlagen ausgewiesenen Aktiva.

Code: 48 30 0
Bezeichnung: Eigenkapital
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst den Teil des Kapitals und der Rücklagen, der formal nicht den Pensionsanwärtern und -empfängern zugerechnet wird; hierzu gehören das eigentliche Eigenkapital, Rückstellungen sowie vergleichbare Mittel.

Code: 48 40 0
Bezeichnung: Versicherungstechnische Nettorückstellungen (PF)
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst die den Pensionsanwärtern und -empfängern zugerechneten versicherungstechnischen Nettorückstellungen. Sie werden in der Regel nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet.

Code: 48 50 0
Bezeichnung: Sonstige Posten der Passiva
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst sämtliche Passiva, die nicht unter das Eigenkapital oder die versicherungstechnischen Nettorückstellungen fallen.

Code: 48 61 0
Bezeichnung: Geografische Aufgliederung des Umsatzes
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst alle in der Variablen Umsatz ( 12 11 0) definierten, während des Geschäftsjahres fälligen Pensionsbeiträge, d. h. sämtliche Pflichtbeiträge, sonstigen regelmäßigen Beiträge, freiwilligen Zusatzbeiträge und sonstigen Beiträge, aufgegliedert nach folgenden geografischen Räumen: Herkunftsland, (andere) EU-Länder, andere EWR-Länder, USA und Kanada, Japan, übrige Welt.

Hinweis: Das Kriterium für die Zuordnung des Umsatzes ist der Sitz des beitragleistenden Mitglieds.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Geografische Aufgliederung des Umsatzes ist eine Untergliederung der Variablen Umsatz ( 12 11 0).

Code: 48 62 0
Bezeichnung: Anteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere nach der Lage
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst Anteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in der Definition der Variablen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0), aufgegliedert nach der Lage. Die folgenden geografischen Räume sind vorgesehen: Herkunftsland, (andere) EU-Länder, andere EWR-Länder, USA und Kanada, Japan, übrige Welt.

Hinweis: Mit Lage ist der Ort gemeint, an dem das die Anteile begebende Unternehmen seinen Sitz hat.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Anteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere nach der Lage ( 48 62 0) ist eine Untergliederung der Variablen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0).

Code: 48 63 0
Bezeichnung: Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach der Lage
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst die Kapitalanlagen insgesamt in der Definition der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0), aufgegliedert nach der Lage. Die folgenden geografischen Räume sind vorgesehen: Herkunftsland, (andere) EU-Länder, andere EWR-Länder, USA und Kanada, Japan, übrige Welt.

Hinweis: Mit der Lage von Grundstücken und Bauten ist das geografische Gebiet gemeint, in dem sie sich befinden. Anlagen in Anlagefonds werden auf der Grundlage der von diesen Fonds zur Verfügung gestellten Informationen zugeordnet. Die Zuordnung von Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren erfolgt nach dem Sitz des betreffenden Emittenten. Bezogen auf Aktien ist mit Lage der Ort gemeint, an dem das die Aktien begebende Unternehmen seinen Sitz hat.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach der Lage ( 48 63 0) ist eine Untergliederung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0).

Code: 48 64 0
Bezeichnung: Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach Euro- und Nicht-Euro-Komponenten
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst die Kapitalanlagen insgesamt in der Definition der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0), aufgegliedert nach Währungen. Folgende Untergliederung nach Währungen ist vorgesehen: Euro, Sonstige.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach Euro- und Nicht-Euro-Komponenten ( 48 64 0) ist eine Untergliederung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0).

Code: 48 70 0
Bezeichnung: Zahl der Mitglieder
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst die Gesamtzahl der Mitglieder, für die ein von Pensionsfonds verwaltetes Pensionssystem - in der Definition der Variablen Zahl der Pensionssysteme ( 11 61 0) - gilt. Sie umfasst die aktiven Mitglieder, die suspendierten Mitglieder und die pensionierten Mitglieder. Erfasst werden sollte die Mitgliederzahl am Ende des Berichtszeitraums.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Zahl der Mitglieder ( 48 70 0) wird wie folgt berechnet:

Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen ( 48 70 1)

+ Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Beiträgen ( 48 70 2)

+ Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen ( 48 70 3)

oder:

Zahl der aktiven Mitglieder ( 48 70 4)

+ Zahl der suspendierten Mitglieder ( 48 70 5)

+ Zahl der pensionierten Mitglieder ( 48 70 6).

Code: 48 70 1
Bezeichnung: Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen
Anhang: VII

Definition

Diese Variable entspricht der Gesamtzahl der Mitglieder von Pensionssystemen mit vorgegebenen Leistungen. Sie umfasst die aktiven Mitglieder, die suspendierten Mitglieder und die pensionierten Mitglieder.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen ( 48 70 1) wird zur Berechnung der Variablen Zahl der Mitglieder ( 48 70 0) verwendet.

Code: 48 70 2
Bezeichnung: Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Beiträgen
Anhang: VII

Definition

Diese Variable entspricht der Gesamtzahl der Mitglieder von Pensionssystemen mit vorgegebenen Beiträgen. Sie umfasst die aktiven Mitglieder, die suspendierten Mitglieder und die pensionierten Mitglieder.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Beiträgen ( 48 70 2) wird zur Berechnung der Variablen Zahl der Mitglieder ( 48 70 0) verwendet.

Code: 48 70 3
Bezeichnung: Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen
Anhang: VII

Definition

Diese Variable entspricht der Gesamtzahl der Mitglieder von gemischten Pensionssystemen. Sie umfasst die aktiven Mitglieder, die suspendierten Mitglieder und die pensionierten Mitglieder.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen ( 48 70 3) wird zur Berechnung der Variablen Zahl der Mitglieder ( 48 70 0) verwendet.

Code: 48 70 4
Bezeichnung: Zahl der aktiven Mitglieder
Anhang: VII

Definition

Diese Variable entspricht der Zahl der Mitglieder, die Beiträge an das Pensionssystem zahlen.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Zahl der aktiven Mitglieder ( 48 70 4) wird zur Berechnung der Variablen Zahl der Mitglieder ( 48 70 0) verwendet.

Code: 48 70 5
Bezeichnung: Zahl der suspendierten Mitglieder
Anhang: VII

Definition

Diese Variable umfasst die Zahl der Mitglieder, die aus dem Pensionssystem ausgeschieden sind, aber weiterhin eine Pensionsanwartschaft besitzen.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Zahl der suspendierten Mitglieder ( 48 70 5) wird zur Berechnung der Variablen Zahl der Mitglieder ( 48 70 0) verwendet.

Code: 48 70 6
Bezeichnung: Zahl der pensionierten Mitglieder
Anhang: VII

Definition

Diese Variable entspricht der Zahl der Personen, die Pensionszahlungen erhalten.

Verbindung zu anderen Variablen:

Die Variable Zahl der pensionierten Mitglieder ( 48 70 6) wird zur Berechnung der Variablen Zahl der Mitglieder ( 48 70 0) verwendet.

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Technisches Format für die Übermittlung der strukturellen Unternehmensstatistiken Anhang II

1. Form der Daten

Für eine effiziente Datenverarbeitung ist die Standardisierung von Datensatzstrukturen entscheidend. Sie stellt einen notwendigen Schritt bei der Lieferung von Daten entsprechend den von der Kommission (Eurostat) festgelegten Austauschstandards dar.

Die Daten werden in Form von Datensätzen übermittelt, die zum großen Teil die Merkmale der Daten beschreiben (Land, Jahr, Wirtschaftszweig usw.). Bei den Daten selbst handelt es sich um Zahlen, die mit Kennzeichen und Fußnoten um Erläuterungen ergänzt werden können, über die die Nutzer zusätzliche Informationen etwa über extreme jährliche Veränderungen erhalten.

Bei der Übermittlung vertraulicher Daten muss der tatsächliche Wert im Feld angegeben und mit einem Kennzeichen versehen werden, das auf die Vertraulichkeit der Daten hinweist. Die Kommission (Eurostat) wird den Datenlieferanten ferner eine verbindliche Anleitung zur korrekten Verwendung der Vertraulichkeitskennzeichen geben, damit bei der Verbreitung von Gesamtwerten für die Gemeinschaft die Vertraulichkeitsvorschriften eingehalten werden können. Die Mitgliedstaaten liefern Daten auf allen Aggregationsebenen der in der Kommissionsverordnung, die die vorzulegenden Datenreihen enthält, festgelegten Untergliederungen. Darüber hinaus müssen die Daten alle sekundären Vertraulichkeitskennzeichen gemäß den auf nationaler Ebene geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen aufweisen.


Pro Datenreihe ist eine Datei zu übermitteln. Zu verwenden sind die von der Kommission (Eurostat) festgelegten Standard-Dateibezeichnungen. Die Kommission (Eurostat) stellt eine detaillierte Dokumentation über diese Codelisten zur Verfügung und leistet weitere Hilfestellung in Fragen des Übertragungsformats.

Die Mitgliedstaaten liefern vollständige Datensätze für alle zu übermittelnden Reihen und damit auch Sätze von sämtlichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlichen Daten, die nicht verfügbar sind, d. h. im Mitgliedstaat nicht erhoben werden. Sie erhalten den Codenaim Feld für den Wert. Auch bei der Übermittlung revidierter oder korrigierter Daten sind komplette Datensätze zu liefern. Daten für in einem Mitgliedstaat nicht existente Wirtschaftszweige/Phänomene sind mit Null zu kennzeichnen (Code 0 im Feld für den Wert). Der Code 0 kann im Feld für den Wert auch für Wirtschaftszweige eingesetzt werden, die zwar existieren, bei denen das Datenaufkommen allerdings gering ist und gerundet Null ergibt. Geldbeträge sind in 1.000 Einheiten der Landeswährung (bzw. in 1.000 EUR bei Ländern der Eurozone) anzugeben. Länder, die der Eurozone beitreten, übermitteln Geldbeträge für die strukturelle Unternehmensstatistik, die im Jahr ihres Beitritts fällig ist, in Euro.

Daten, die den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften für das technische Format nicht genügen, werden als nicht übermittelt angesehen.

2. Datensatzkennung 14

Für die Übermittlung der strukturellen Unternehmensstatistik sind folgende Datensatzkennungen zu verwenden:

Datenreihe Bezeichnung Datensatzkennung
Dienstleistungen    
Jährliche Unternehmensstatistiken für Dienstleistungen 1A RSBSSERV_1A1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Dienstleistungen nach Beschäftigungsgrößenklassen 1B RSBSSERV_1B1_A
Jährliche regionale Statistiken für Dienstleistungen 1C RSBSSERV_1C1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken 1D RSBSSERV_1D1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für besondere Tätigkeitsaggregate 1E RSBSSERV_1E1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds 1G RSBSSERV_1G1_A
Vorläufige Ergebnisse für Dienstleistungen 1P RSBSSERV_1P1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken nach der NACE Rev. 1.1 für Dienstleistungen (Berichtsjahr 2008) 1Z RSBSSERV_1Z1_A
Industrie    
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie 2A RSBSIND_2A1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie nach Beschäftigungsgrößenklassen 2B RSBSIND_2B1_A
Jährliche regionale Statistiken für die Industrie 2C RSBSIND_2C1_A
Jährliche Statistiken für die Industrie über die fachlichen Einheiten 2D RSBSIND_2D1_A
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie - Immaterielle Investitionen 2E RSBSIND_2E1_3
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie - Vergabe von Unteraufträgen 2F RSBSIND_2F1_3
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie - Aufschlüsselung des Umsatzes 2G RSBSIND_2G1_5
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie über die Ausgaben für Umweltschutz nach Umweltbereichen 2H RSBSIND_2H1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie über die Ausgaben für Umweltschutz nach Größenklassen 2I RSBSIND_2I1_A
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie über die Ausgaben für Umweltschutz nach Umweltbereichen 2J RSBSIND_2J1_3
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie über die Ausgaben für Umweltschutz nach Größenklassen 2K RSBSIND_2K1_3
Vorläufige Ergebnisse für die Industrie 2P RSBSIND_2P1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken nach der NACE Rev. 1.1 für die Industrie (Berichtsjahr 2008) 2Z RSBSIND_2Z1_A
Handel
Jährliche Unternehmensstatistiken für den Handel 3A RSBSTRAD_3A1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für den Handel nach Beschäftigungsgrößenklassen 3B RSBSTRAD_3B1_A
Jährliche regionale Statistiken für den Handel 3C RSBSTRAD_3C1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für den Handel nach Umsatzgrößenklassen 3D RSBSTRAD_3D1_A
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Produktart für den Handel mit Kraftfahrzeugen
und die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
3E RSBSTRAD_3E1_5
Mehrjährliche Unternehmenstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Produktart für den Großhandel 3F RSBSTRAD_3F1_5
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Produktart für den Einzelhandel 3G RSBSTRAD_3G1_5
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Art der Tätigkeit für den Handel mit Kraftfahrzeugen
und die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
3H RSBSTRAD_3H1_5
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Art der Tätigkeit für den Großhandel 3I RSBSTRAD_3I1_5
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Art der Tätigkeit und der Zahl der Ladengeschäfte für den Einzelhandel 3J RSBSTRAD_3J1_5
Mehrjährliche regionale Statistiken für den Handel 3K RSBSTRAD_3K1_5
Voläufige Ergebnisse für den Handel 3P RSBSTRAD_3P1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken nach der NACE Rev. 1.1 für den Handel (Berichtsjahr 2008) 3Z RSBSTRAD_3Z1_A
Baugewerbe    
Jährliche Unternehmensstatistiken für das Baugewerbe 4A RSBSCON_4A1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für das Baugewerbe nach Größenklassen 4B RSBSCON_4B1_A
Jährliche regionale Statistiken für das Baugewerbe 4C RSBSCON_4C1_A

 

Datenreihe Bezeichnung Datensatzkennung
Jährliche Statistiken für das Baugewerbe über die fachlichen Einheiten 4D RSBSCON_4D1_A
Mehrjährliche Statistiken für das Baugewerbe - Immaterielle Investitionen 4E RSBSCON_4E1_3
Mehrjährliche Statistiken für das Baugewerbe - Vergabe von Unteraufträgen 4F RSBSCON_4F1_3
Mehrjährliche Statistiken für das Baugewerbe - Aufschlüsselung des Umsatzes 4G RSBSCON_4G1_3
Mehrjährliche Statistiken für das Baugewerbe - Vergabe von Unteraufträgen nach Größenklassen 4H RSBSCON_4H1_3
Vorläufige Ergebnisse für das Baugewerbe 4P RSBSCON_4P1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken nach der NACE Rev. 1.1 für das Baugewerbe (Berichtsjahr 2008) 4Z RSBSCON_4Z1_A
Versicherungsdienstleistungen    
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen 5A RSBSINS_5A1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach der Rechtsform 5B RSBSINS_5B1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach dem Sitzland der Muttergesellschaft 5C RSBSINS_5C1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach Größenklassen der gebuchten Bruttobeiträge 5D RSBSINS_5D1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach Größenklassen der versicherungstechnischen Bruttorückstellungen 5E RSBSINS_5E1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach Produkten 5F RSBSINS_5F1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen in geografischer Aufschlüsselung (einschließlich Drittländer) 5G RSBSINS_5G1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen in geografischer Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten 5H RSBSINS_5H1_A
Kreditinstitute    
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute 6A RSBSCI_6A1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute nach der Rechtsform 6B RSBSCI_6B1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute nach dem Sitzland der Muttergesellschaft 6C RSBSCI_6C1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken nach Kategorien von Kreditinstituten 6D RSBSCI_6D1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute nach Größenklassen 6E RSBSCI_6E1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute nach Produkten 6F RSBSCI_6F1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute in geografischer Aufschlüsselung nach EWR-Mitgliedstaaten 6G RSBSCI_6G1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute in geografischer Aufschlüsselung nach Nicht-EWR-Mitgliedstaaten 6H RSBSCI_6H1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute in geografischer Aufschlüsselung nach EU-Mitgliedstaaten und übriger Welt 6I RSBSCI_6I1_A
Jährliche regionale Statistiken für Kreditinstitute 6J RSBSCI_6J1_A
Pensionsfonds    
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds 7A RSBSPF_7A1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds nach Größenklassen der Kapitalanlagen 7B RSBSPF_7B1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds nach Größenklassen der Mitgliederzahl 7C RSBSPF_7C1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds nach Währungen 7D RSBSPF_7D1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds in geografischer Aufschlüsselung 7E RSBSPF_7E1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für nicht autonome Pensionsfonds 7F RSBSPF_7F1_A
Dienstleistungen für Unternehmen    
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2,
Abteilung 62, Gruppen 58.2 und 63.1, 73.1 und Abteilung 78, nach der Produktart
8A RSBSBS_8A1_A
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2,
Abteilung 62, Gruppen 58.2 und 63.1, 73.1 und Abteilung 78, nach der Gebietsansässigkeit des Kunden
8B RSBSBS_8B1_A
Zweijährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Gruppen 69.1, 69.2 und 70.2, nach der Produktart 8C RSBSBS_8C1_2
Zweijährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Gruppen 69.1, 69.2 und 70.2, nach der Gebietsansässigkeit des Kunden 8D RSBSBS_8D1_2
Zweijährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Gruppen 73.2, 71.1 und 71.2, nach der Produktart 8E RSBSBS_8E1_2
Zweijährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Gruppen 73.2, 71.1 und 71.2, nach der Gebietsansässigkeit des Kunden 8F RSBSBS_8F1_2
Demografie der Unternehmen    
Jährliche demografische Statistiken nach der Rechtsform 9A RSBSBD_9A1_A
Jährliche demografische Statistiken nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 9B RSBSBD_9B1_A
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Unternehmensschließungen nach der Rechtsform 9C RSBSBD_9C1_A
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Unternehmensschließungen nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 9D RSBSBD_9D1_A
Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform 9E RSBSBD_9E1_A
Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 9F RSBSBD_9F1_A
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform 9G RSBSBD_9G1_A
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 9H RSBSBD_9H1_A
Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung 9M RSBSBD_9 M1_A
Vorläufige jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung 9P RSBSBD_9P1_A

3. Datensatzstruktur

Für jeden Datensatz sind alle Felder zu übermitteln, selbst wenn sie leer sind.

  Feld Art und Grösse Werte
1 Reihe AN2 1A, 1B, 2C, 3A, 4A, 4B, 5A, 6A, 7A, 8A, 9A usw. Alphanumerischer Code der Reihe (siehe Abschnitt 4.1)
2 Jahr N4 Vierstellige Angabe des Berichtsjahres, z.B. 2008
3 Gebietseinheit A-N2..4 Entspricht bei nationalen Reihen dem Ländercode oder bei regionalen Reihen dem NUTS-Code der Region (siehe Abschnitt 4.2).
4 Größenklasse AN..2 Code der Größenklasse (siehe Abschnitt 4.3)
5 Wirtschaftszweig A- N1..13 NACE-Rev.-2-Code und besondere Aggregate (siehe Abschnitt 4.4)
6 Variable N5 Variablencode. Die in der Neufassung der SUS-Verordnung festgelegten Codes sind fünfstellig (siehe Abschnitt 4.5).
7 Datenwert A-N1..12 Numerischer Wert der Daten (negative Werte werden mit einem Minuszeichen versehen), ausgedrückt als ganze Zahl ohne Dezimalstellen.
Wenn Daten fehlen und daher nicht übermittelt werden können, sollte "na " verwendet werden (siehe Abschnitt 4.6).
8 Qualitätskennzeichen AN..1 R: revidierte Daten; P: vorläufige Daten; W: Daten von geringer Qualität, die zur Ermittlung der Gesamtwerte für die Gemeinschaft herangezogen werden, jedoch nicht auf nationaler Ebene verbreitet werden können; E: geschätzter Wert (siehe Abschnitt 4.7)
9 Vertraulichkeitskennzeichen AN..1 Mit A, B, C, D, F und H wird angegeben, dass bzw. aus welchem Grund die Daten vertraulich sind.

A: Zu wenige Unternehmen.

B: Ein Unternehmen dominiert die Daten.

C: Zwei Unternehmen dominieren die Daten.

D: Sekundär vertrauliche Daten zum Schutz von mit A, B, C, F oder H gekennzeichneten Daten.

F: Daten sind aufgrund der Anwendung der p %-Regel vertraulich.

H: Daten, die auf nationaler Ebene nicht veröffentlicht werden, da sie als sensibel eingestuft werden oder zum Schutz von Daten dienen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 nicht erforderlich sind (manuell geheim gehaltene Daten).

Ein leeres Feld steht für nicht vertrauliche Daten (siehe Abschnitt 4.8)

10 Dominanz/Anteil der größten Einheit N..3 Numerischer Wert kleiner als oder gleich 100. Er gibt das prozentuale Gewicht für ein oder zwei Unternehmen an, die in den Daten dominieren und sie damit vertraulich machen. Der Wert wird auf die nächste ganze Zahl gerundet, z.B. 90,3 auf 90 oder 94,5 auf 95. Bei nicht vertraulichen Daten bleibt das Feld leer. Eine Eintragung erfolgt nur, wenn im vorigen Feld das Vertraulichkeitskennzeichen B, C oder F angegeben wurde. Wird in Feld 9 das Vertraulichkeitskennzeichen C verwendet, kann der Datenlieferant dieses Feld nutzen, um entweder die Dominanz in Prozent der beiden größten Unternehmen oder den Anteil des größten Unternehmens anzugeben. Im zweiten Fall sollte auch das Feld 11 geliefert werden.
11 Anteil der zweitgrößten Einheit N..3 Numerischer Wert kleiner als oder gleich 100. Bei nicht vertraulichen Daten und vertraulichen Daten mit Vertraulichkeitskennzeichen A, D oder H in Feld 9 bleibt dieses Feld leer; ist in Feld 9 das Kennzeichen F angegeben, so sollte in diesem Feld der Anteil des zweitgrößten Unternehmens aufgeführt sein. Sind in Feld 9 die Kennzeichen B oder C angegeben, so ist dieses Feld nicht obligatorisch.
12 Einheiten der Datenwerte A-N3..4 Feld mit Codes für die Bezeichnung der verwendeten Einheiten (sieheAbschnitt 4.9).
13 Aufgliederung nach Produkten AN..7 Entspricht dem CPA-Code plus Erweiterung (nur bei Handel, Versicherungsdienstleistungen, Kreditinstituten und Dienstleistungen für Unternehmen verwendet) (siehe Abschnitt 4.10).
14 Umsatzgrößenklassen N..2 Codes der Umsatzgrößenklassen (nur bei Handel verwendet) (siehe Abschnitt 4.11)
15 Aufgliederung nach Umweltbereichen AN..4 Code für Umweltbereiche (nur bei Industrie verwendet) (siehe Abschnitt 4.12)
16 Geografische Aufgliederung AN..5 Code der geografischen Aufgliederung der Partnerländer (nur bei Versicherungsdienstleistungen, Kreditinstituten und Pensionsfonds verwendet) (siehe Abschnitt 4.13).
17 Sitz der Muttergesellschaft AN..4 Code des Sitzlandes der Muttergesellschaft (nur bei Versicherungsdienstleistungen, Kreditinstituten und Pensionsfonds verwendet) (siehe Abschnitt 4.14)
18 Rechtsform AN..4 Code der Rechtsform des Unternehmens (nur bei Versicherungsdienstleistungen, Kreditinstituten und Unternehmensdemografie verwendet)
(siehe Abschnitt 4.15)
19 Art des Versicherungsunternehmens/-geschäfts (siehe nachstehende Liste) N..1 Code der Art des Versicherungsunternehmens/-geschäfts (nur bei Versicherungsunternehmen verwendet) (siehe Abschnitt 4.16)
20 Kategorie AN.04 Code der Kategorie von Kreditin-situten (nur bei Kreditinstituten verwendet) (siehe Abschnitt 4.17)
21 Aufgliederung nach Währungen AN..5 Währungscode (nur bei Pensionsfonds verwendet) (siehe Abschnitt 4.18)
22 Gebietsansässigkeit des Kunden AN..5 Code der Gebietsansässigkeit von Kunden (nur bei Dienstleistungen für Unternehmen verwendet) (siehe Abschnitt 4.19)
23 Grundgesamtheit AN..3 Buchstabencode, gefolgt von den letzten beiden Ziffern des Basisjahres (nur in der Unternehmensdemografie verwendet) (siehe Abschnitt 4.20)
24 Fußnote A-N..250 Bei Bedarf können Fußnoten zu den Daten als Anmerkungen zur Methodik bzw. zusätzliche Erläuterungen zum besseren Verständnis der übermittelten Daten veröffentlicht werden.
Anm.: AN = alphanumerisch (z.B. AN..5 - alphanumerisch bis zu 5 Positionen, Feld kann aber leer sein; AN1..5 - alphanumerisch mit mindestens einer Position und bis zu 5 Positionen; AN1 - alphanumerisch, genau eine Position); N = numerisch (z.B. N1 - numerisch, genau eine Position).

4. Beschreibung der Felder

Die in der Beschreibung der Felder aufgeführten Codes werden möglicherweise geändert, wenn Standard-Codelisten für die Referenzdatenbank zur Verfügung stehen. Die geänderten Codelisten werden den meldenden Stellen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Frist für die Datenübermittlung zugestellt. Die Codelisten dienen lediglich der Festlegung der für die Datenübermittlung zu verwendenden Codes und können keinesfalls dazu herangezogen werden, die in der Kommissionsverordnung, in der die für die strukturellen Unternehmensstatistiken zu erstellenden Datenreihen festgelegt werden, geforderte Gliederungstiefe auszuweiten.

4.1 Reihen 14

Datenreihe Code
Dienstleistungen  
Jährliche Unternehmensstatistiken für Dienstleistungen 1A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Dienstleistungen nach Beschäftigungsgrößenklassen 1B
Jährliche regionale Statistiken für Dienstleistungen 1C
Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev. 2 64.19 1D
Jährliche Unternehmensstatistiken für besondere Tätigkeitsaggregate 1E
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds 1G
Vorläufige Ergebnisse für Dienstleistungen 1P
Jährliche Unternehmensstatistiken nach der NACE Rev. 1.1 für Dienstleistungen (Berichtsjahr 2008) 1Z
Industrie  
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie 2A
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie nach Beschäftigungsgrößenklassen 2B
Jährliche regionale Statistiken für die Industrie 2C
Jährliche Statistiken für die Industrie über die fachlichen Einheiten 2D
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie - Immaterielle Investitionen 2E
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie - Vergabe von Unteraufträgen 2F
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie - Aufschlüsselung des Umsatzes 2G
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie über die Ausgaben für Umweltschutz nach Umweltbereichen 2H
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie über die Ausgaben für Umweltschutz nach Größenklassen 2I
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie über die Ausgaben für Umweltschutz nach Umweltbereichen 2J
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken für die Industrie über die Ausgaben für Umweltschutz nach Größenklassen 2K
Vorläufige Ergebnisse für die Industrie 2P
Jährliche Unternehmensstatistiken nach der NACE Rev. 1.1 für die Industrie (Berichtsjahr 2008) 2Z
Handel  
Jährliche Unternehmensstatistiken für den Handel 3A
Jährliche Unternehmensstatistiken für den Handel nach Beschäftigungsgrößenklassen 3B
Jährliche regionale Statistiken für den Handel 3C
Jährliche Unternehmensstatistiken für den Handel nach Umsatzgrößenklassen 3D
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufgliederung des Umsatzes nach der Produktart für den Handel mit Kraftfahrzeugen und die Instandhaltung und Reparatur
von Kraftfahrzeugen
3E
Mehrjährliche Unternehmenstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Produktart für den Großhandel 3F
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Produktart für den Einzelhandel 3G
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Art der Tätigkeit für den Handel mit Kraftfahrzeugen und die Instandhaltung und Reparatur
von Kraftfahrzeugen
3H
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Art der Tätigkeit für den Großhandel 3I
Mehrjährliche regionale Statistiken für den Handel 3K
Mehrjährliche Unternehmensstatistiken - Aufschlüsselung des Umsatzes nach der Art der Tätigkeit und der Zahl der Ladengeschäfte für den Einzelhandel 3J
Voläufige Ergebnisse für den Handel 3P
Jährliche Unternehmensstatistiken nach der NACE Rev. 1.1 für den Handel (Berichtsjahr 2008) 3Z
Baugewerbe  
Jährliche Unternehmensstatistiken für das Baugewerbe 4A
Jährliche Unternehmensstatistiken für das Baugewerbe nach Größenklassen 4B
Jährliche regionale Statistiken für das Baugewerbe 4C

 

Datenreihe Code
Jährliche Statistiken für das Baugewerbe über die fachlichen Einheiten 4D
Mehrjährliche Statistiken für das Baugewerbe - Immaterielle Investitionen 4E
Mehrjährliche Statistiken für das Baugewerbe - Vergabe von Unteraufträgen 4F
Mehrjährliche Statistiken für das Baugewerbe - Aufschlüsselung des Umsatzes 4G
Mehrjährliche Statistiken für das Baugewerbe - Vergabe von Unteraufträgen nach Größenklassen 4H
Vorläufige Ergebnisse für das Baugewerbe 4P
Jährliche Unternehmensstatistiken nach der NACE Rev. 1.1 für das Baugewerbe (Berichtsjahr 2008) 4Z
Versicherungsdienstleistungen  
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen 5A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach der Rechtsform 5B
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach dem Sitzland der Muttergesellschaft 5C
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach Größenklassen der gebuchten Bruttobeiträge 5D
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach Größenklassen der versicherungstechnischen Bruttorückstellungen 5E
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen nach Produkten 5F
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen in geografischer Aufschlüsselung
(einschließlich Drittländer)
5G
Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen in geografischer Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten 5H
Kreditinstitute  
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute 6A
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute nach der Rechtsform 6B
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute nach dem Sitzland der Muttergesellschaft 6C
Jährliche Unternehmensstatistiken nach Kategorien von Kreditinstituten 6D
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute nach Größenklassen 6E
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute nach Produkten 6F
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute in geografischer Aufschlüsselung nach EWR-Mitgliedstaaten 6G
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute in geografischer Aufschlüsselung nach Nicht-EWR-Mitgliedstaaten 6H
Jährliche Unternehmensstatistiken für Kreditinstitute in geografischer Aufschlüsselung nach EU-Mitgliedstaaten und übriger Welt 6I
Jährliche regionale Statistiken für Kreditinstitute 6J
Pensionsfonds  
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds 7A
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds nach Größenklassen der Kapitalanlagen 7B
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds nach Größenklassen der Mitgliederzahl 7C
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds nach Währungen 7D
Jährliche Unternehmensstatistiken für autonome Pensionsfonds in geografischer Aufschlüsselung 7E
Jährliche Unternehmensstatistiken für nicht autonome Pensionsfonds 7F
Dienstleistungen für Unternehmen  
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Abteilung 62, Gruppen 58.2, 63.1 und 73.1 und Abteilung 78, nach der Produktart 8A
Jährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Abteilung 62, Gruppen 58.2, 63.1 und 73.1 und Abteilung 78, nach Gebietsansässigkeit des Kunden 8B
Zweijährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Gruppen 69.1, 69.2 und 70.2, nach der Produktart 8C
Zweijährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Gruppen 69.1, 69.2 und 70.2, nach der Gebietsansässigkeit des Kunden 8D
Zweijährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Gruppen 73.2, 71.1 und 71.2, nach der Produktart 8E
Zweijährliche Unternehmensstatistiken für die Tätigkeiten der NACE Rev. 2, Gruppen 73.2, 71.1 und 71.2, nach der Gebietsansässigkeit des Kunden 8F
Demografie der Unternehmen  
Jährliche demografische Statistiken nach der Rechtsform 9A
Jährliche demografische Statistiken nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 9B
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Unternehmensschließungen nach der Rechtsform 9C
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Unternehmensschließungen nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 9D
Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform 9E
Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 9F
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform 9G
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 9H
Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung 9M
Vorläufige jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung 9P
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