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Änderungen des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen 1975)
(ABl. L 167 vom 24.06.2022 S. 1)
Gemäß der Notifizierung C.N.91.2022.TREATIES-XI.A.16 durch den UN-Verwahrer treten am 25. Juni 2022 für sämtliche Vertragsparteien die folgenden Änderungen des TIR-Übereinkommens in Kraft:
Artikel 18 Zeile 3
Vier wird ersetzt durch acht
Einen neuen Absatz mit folgendem Wortlaut einfügen Die Zollbehörden können die Höchstzahl der Abgangszollstellen (oder Bestimmungszollstellen) auf ihrem Hoheitsgebiet auf weniger als sieben, jedoch nicht weniger als drei beschränken.
Anlage 1, Version 1, Seite 2 des Umschlags: Muster des Carnet TIR, Nr. 5 der "règles relatives à l'utilisation du carnet TIR"
Vier wird ersetzt durch acht
Anlage 1, Version 1, Seite 3 des Umschlags: Muster des Carnet TIR Version 1, Nr. 5 der "rules regarding the use of the TIR Carnet"
Vier wird ersetzt durch acht
Anlage 1, Version 1, Seite 5 (weiß) des Musters des Carnet TIR, Voucher No. 1
Das vorhandene Voucher No. 1 wird ersetzt durch 1
Anlage 1, Version 1, Seite 6 (grün) des Musters des Carnet TIR Version 1, Voucher No. 2
Das vorhandene Voucher No. 2 wird ersetzt durch 2
Anlage 1, Version 2, Seite 2 des Umschlags: Muster des Carnet TIR, Nr. 5 der "règles relatives à l'utilisation du carnet TIR"
Vier wird ersetzt durch acht
Anlage 1, Version 2, Seite 3 des Umschlags: Muster des Carnet TIR Version 1, Nr. 5 der "rules regarding the use of the TIR Carnet"
Vier wird ersetzt durch acht
Anlage 1, Version 2, Seite 12 (weiß) des Musters des Carnet TIR, Voucher No. 1
Das vorhandene Voucher No. 1 wird ersetzt durch 3
Anlage 1, Version 2, Seite 13 (grün) des Musters des Carnet TIR, Voucher No. 2
Das vorhandene Voucher No. 2 wird ersetzt durch 4
Anlage 6, neue Erläuterung zu Artikel 18
Es wird folgende neue Erläuterung 0.18.3 eingefügt:
0.18.3 Vertragsparteien veröffentlichen Informationen über solche Beschränkungen und informieren die TIR-Kontrollkommission darüber, unter anderem unter ordnungsgemäßer Verwendung der vom TIR-Sekretariat unter Aufsicht der TIR-Kontrollkommission zu diesem Zweck entwickelten elektronischen Anwendungen.
GOODS MANIFEST
GOODS MANIFEST
GOODS MANIFEST
GOODS MANIFEST
2) Siehe Seite 4 und 5 dieses Dokuments.
3) Siehe Seite 6 und 7 dieses Dokuments.
4) Siehe Seite 8 und 9 dieses Dokuments.
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