Verordnung (EU) Nr. 822/2010 der Kommission vom 17. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung in Bezug auf die zu erfassenden Daten, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 246 vom 18.09.2010 S. 18)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.

(2) In der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 vom 3. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung 2 werden die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der beruflichen Bildung zu erhebenden spezifischen Daten, die Stichprobenverfahren, die Genauigkeits- und die Qualitätsanforderungen für die zu erhebenden Daten sowie der Aufbau der Qualitätsberichte festgelegt.

(3) Nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 3 sollten die detaillierte NACE Rev. 2 und die Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, angenommen werden.

(4) Die Kommission sollte die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Bildung zu erhebenden spezifischen Daten festlegen.

(5) Bezüglich der Anforderungen an die Qualität der für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten, des Aufbaus der Qualitätsberichte und sämtlicher zur Bewertung oder Verbesserung der Datenqualität erforderlichen Maßnahmen sollten Durchführungsmaßnahmen angenommen werden.

(6) In der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen 4 wird ein neues statistisches Instrument für den Bereich Beteiligung von Erwachsenen am lebenslangen Lernen festgelegt.

(7) Angesichts der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 bereitzustellenden Informationen, der erforderlichen Verbesserung der Qualität der Ergebnisse über die betriebliche Bildung sowie der notwendigen Verringerung der Belastung der Unternehmen durch die Statistik ist es angemessen, das Kodierungsschema, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen zu ändern.

(8) Die Verordnung (EG) Nr. 198/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.

(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I, II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. September 2010

1) ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005 S. 1.

2) ABl. Nr. L 32 vom 04.02.2006 S. 15.

3) ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1.

4) ABl. Nr. L 145 vom 04.06.2008 S. 227.

.

  Anhang

1. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

"Anhang I
Variablen

Anmerkung zur Tabelle:

Die Einträge 'Kernvariable' und 'Schlüsselvariable' in der Spalte 'Gruppe' werden in Anhang III erläutert. Der Eintrag 'ID' bedeutet, dass es sich um eine 'Identifizierungsvariable' handelt (Auslassung nicht gestattet). Der Eintrag 'QL' in der Spalte 'Typ' steht für 'qualitative Variable' und 'QT' für die 'quantitative Variable' Ja/Nein, 'QM' steht für 'qualitative Variable' mit verschiedenen Kategorien, wie in der Tabelle beschrieben, und 'QT' für 'quantitative Variable'. CVT steht für betriebliche Weiterbildung (Continuing Vocational Training). NACE bezieht sich auf den Wirtschaftszweig nach der NACE Rev. 2.

1. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Stichprobenmerkmale

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
COUNTRY ID   Ländercode
REGION ID   Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene)
REFYEAR ID   Bezugsjahr
RESPID ID   Unternehmenskennung
RESPWEIGHT ID   Wichtungsfaktor Zwei Dezimalstellen; '.' als Dezimaltrennzeichen verwenden
RESPEXTRA1 ID   Zusätzliche Variable 1 (siehe Anhang III)
RESPEXTRA2 ID   Zusätzliche Variable 2 (siehe Anhang III)
RESPEXTRA3 ID   Zusätzliche Variable 3 (siehe Anhang III)
SP_NACE ID   Stichprobenplan: Kategorie des Wirtschaftszweigs
SP_SIZE ID   Stichprobenplan: Größenklasse
SP_NSTRA ID   Stichprobenplan: Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d.h. die Grundgesamtheit
SP_N ID   Stichprobenplan: Anzahl der gezogenen Unternehmen im Stichprobenplan in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht
SP_SUB ID   Teilstichprobenindikator: zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört
N_RESPST ID   Anzahl der Auskunft gebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht
N_EMPREG ID   Anzahl der Beschäftigten laut Register
INTRESP ID   Response-Indikator (Typ der Stichprobeneinheit)
INTMETHOD ID   Datenerhebungsmodus
INTLANG ID   Sprache der Datenerhebung

2. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Hintergrunddaten

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
A1 Kernvariable QL Tatsächlicher NACE-Code
A2tot Kernvariable QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres Beschäftigten
A2m   QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres männlichen Beschäftigten
A2f   QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres weiblichen Beschäftigten
A3 Schlüsselvaria- ble QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Vorjahres Beschäftigten
A4 Schlüsselvaria- ble QT Gesamtarbeitszeit je Beschäftigten im Bezugsjahr
A5 Schlüsselvaria- ble QT Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Bezugsjahr insgesamt
A6   QL Alle neuen Waren oder Dienstleistungen oder Verfahren der Herstellung oder Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder wesentliche technische Neuerungen in diesen Bereichen während des Bezugsjahres

3. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Strategien

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
A7   QL Eigenes oder gemeinsam genutztes Ausbildungszentrum
A8   QL Im Unternehmen für CVT zuständige Person oder Abteilung
A9   QL Bewertung des zukünftigen Qualifizierungsbedarfs des Unternehmens
A10   QM Reaktion auf zukünftigen Bedarf durch:
      Betriebliche Weiterbildung des derzeitigen Personals
      Einstellung von neuem Personal mit den benötigten Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen
      Einstellung von neuem Personal in Verbindung mit spezifischer Weiterbildung
      Interne Umorganisation zur besseren Nutzung vorhandener Fähigkeiten und Kompetenzen
A11a   QM Überprüfungen des zukünftigen Qualifikations- und Weiterbildungsbedarfs einzelner Beschäftigter:
      Ja, in erster Linie anhand strukturierter Interviews
      Ja, allerdings in erster Linie anhand anderer Methoden
      Nein
A11b   QM Die Überprüfungen des zukünftigen Qualifikations- und Weiterbildungsbedarfs einzelner Beschäftigter mit folgenden Schwerpunkten:
      Berufe oder Berufsgruppen


Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
      Fähigkeiten und Kompetenzen
      Aufgaben und Tätigkeiten
      Formale Qualifikationen
A12   QM Für die nächsten Jahre wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen:
      Allgemeine IT-Kenntnisse
      Fachkenntnisse im IT-Bereich
      Managementkompetenzen
      Teamfähigkeit, kundenorientiertes Verhalten, soziale Kompetenzen
      Problemlösungsfertigkeiten
      Büro- und Verwaltungskenntnisse
      Fremdsprachenkenntnisse
      Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse
      Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation
      Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen
      Alle nicht zutreffend
      Weiß nicht
A13   QL Die Planung von CVT im Unternehmen mündet in einen schriftlichen Ausbildungsplan oder in ein schriftliches Ausbildungsprogramm.
A14   QL Jährlicher Ausbildungshaushalt, der CVT einschließt
A15   QL Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die das CVT-Angebot abgedeckt wird
A1 6a   QL An der Verwaltung der betrieblichen Weiterbildung beteiligte Personalvertreter/-ausschüsse
A1 6b   QM Von Personalvertretern/-ausschüssen abgedeckte Aspekte:
      Zielsetzung der Weiterbildung
      Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer oder spezieller Zielgruppen
      Form/Art der Weiterbildung (z.B. interne/externe Kurse, sonstige Formen wie Anleitung am Arbeitsplatz)
      Ausbildungsinhalte
      Haushalt für Weiterbildung
      Auswahl externer Ausbildungsanbieter


Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
      Evaluierung/Bewertung der Weiterbildungsergebnisse
A17   QM Informationsquellen zu CVT:
      Öffentliche Informationszentren/Dienste und Behörden
      Private Ausbildungsanbieter
      Personalvertreter
      Andere
      Verwenden derartige Informationsquellen nicht

4. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Merkmale

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
B1a Kernvariable QL Bereitstellung interner CVT-Kurse im Bezugsjahr
B1b Kernvariable QL Bereitstellung externer CVT-Kurse im Bezugsjahr
B2a Kernvariable QL Ermöglichung von Anleitung am Arbeitsplatz im Bezugsjahr
    QT Anleitung am Arbeitsplatz - Zahl der Teilnehmer
B2b Kernvariable QL Möglichkeit der Jobrotation im Bezugsjahr
    QT Zahl der Teilnehmer an Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreise
B2c Kernvariable QL Teilnahme an Konferenzen/Workshops im Bezugsjahr
    QT Zahl der Teilnehmer an Konferenzen/Workshops
B2d Kernvariable QL Teilnahme an Lern- und Qualitätszirkeln im Bezugsjahr
    QT Zahl der Teilnehmer an Lern- oder Qualitätszirkeln
B2e Kernvariable QL Geplante Weiterbildung durch Selbststudium/E-Learning im Bezugsjahr
    QT Zahl der Teilnehmer an Selbststudium/E-Learning
B3   QL Bereitstellung von CVT-Kursen im Jahr vor dem Bezugsjahr
B4   QL Bereitstellung anderer Formen von CVT im Jahr vor dem Bezugsjahr
B5a   QL Existenz von CVT-Beiträgen im Bezugsjahr
    QT Summe der Beiträge zu CVT (in EUR)
B5b   QL Existenz von Einnahmen aus CVT im Bezugsjahr


Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
    QT Summe der Einnahmen aus CVT (in EUR)
B6   QM Maßnahmen, von denen das Unternehmen profitiert:
      Steuerliche Anreize (Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuergutschriften, Steuervergünstigungen, Steuerstundungen)
      Einnahmen aus Weiterbildungsfonds (national, regional, sektoral)
      EU-Finanzhilfen (z.B. Europäischer Sozialfonds)
      Staatliche Finanzhilfen
      Sonstige Quellen
      Alle nicht zutreffend

Die folgenden Abschnitte 5 und 6 gelten für Unternehmen, die CVT-Kurse im Bezugsjahr anbieten ((B1a oder B1b) = JA). Abschnitt 7 gilt für alle weiterbildenden Unternehmen im Bezugsjahr, d. h.:

Abschnitt 8 gilt für nicht weiterbildende Unternehmen.

5. Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Teilnehmer, -Themen und -Anbieter

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
C1tot Schlüsselvaria- ble QT Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen
C2m   QT Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen - männlich
C2f   QT Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen - weiblich
C3tot Schlüsselvaria- ble QT Insgesamt auf CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)
C3i   QT Auf interne CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)
C3e   QT Auf externe CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)
C4   QT Anteil der auf Pflichtkurse zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgewendeten Weiterbildungsstunden
C5   QL Themen
      Allgemeine IT-Kenntnisse
      Fachkenntnisse im IT-Bereich
      Managementkompetenzen
      Teamfähigkeit, kundenorientiertes Verhalten, soziale Kompetenzen
      Problemlösungsfertigkeiten
      Büro- und Verwaltungskenntnisse


Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
      Fremdsprachenkenntnisse
      Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse
      Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation
      Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen
      Alle nicht zutreffend
C5Main   QL Hauptthema (in Bezug auf Umfang der Weiterbildungsstunden)
C6   QL Anbieter (externe Kurse):
      Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen
      Öffentliche Ausbildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z.B. Erwachsenenbildungszentrum)
      Private Ausbildungsunternehmen
      Private Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht in der Weiterbildung besteht
      Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände
      Gewerkschaften
      Andere Ausbildungsanbieter
C6Main   QL Hauptanbieter (in Bezug auf Umfang der Weiterbildungsstunden)

6. Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse angeboten haben: Kosten von CVT

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
C7a   QL Existenz von Gebühren
    QT Für CVT-Kurse anfallende Kosten: Gebühren und Zahlungen für Kurse für Beschäftigte (in EUR)
C7b   QL Existenz von Reisekosten
    QT Kosten für CVT-Kurse: Reisekosten und Tagegelder (in EUR)
C7c   QL Existenz von Arbeitskosten - interne Ausbilder
    QT Kosten für CVT-Kurse: Arbeitskosten - interne Ausbilder (in EUR)
C7d   QL Existenz von Kosten für Ausbildungszentrum, Unterrichtsmaterial usw.
    QT Kosten für CVT-Kurse: Ausbildungszentrum oder Räume sowie Unterrichtsmaterial für CVT- Kurse (in EUR)
C7sub   QL Existenz von 'nur Zwischensumme' (keine Unterkategorien)
  Schlüsselvariable QT Zwischensumme CVT (in EUR)


Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
PAC Schlüsselvaria- ble QT Kosten für Ausfallzeiten: zu ermitteln (PAC=C3tot*A5/A4 in EUR)
C7tot Schlüsselvaria- ble QT Gesamtkosten CVT: zu ermitteln (C7sub + B5a - B5b (in EUR))

7. Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse und andere Formen von CVT angeboten haben: Qualität von CVT, Ergebnisse und Schwierigkeiten

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
D1   QM Zur Gewährleistung der Qualität von CVT zu berücksichtigende Aspekte:
      Zertifizierung externer Anbieter (z.B. Verwendung nationaler Register)
      Fortbildung interner Ausbilder
      Betriebliche Weiterbildung und Zertifizierung basieren auf nationalen/vom Wirtschaftszweig anerkannten Normen oder Rahmen.
      Andere
      Es wird kein besonderer Aspekt berücksichtigt.
D2a   QM Bewertung der Ergebnisse der CVT-Maßnahmen:
      Ja - alle Maßnahmen
      Ja - einige Maßnahmen
      Nein - Nachweis für Teilnahme reicht nicht aus.
D2b   QM Bewertungsmethoden:
      Zertifizierung nach schriftlicher oder praktischer Prüfung
      Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmer
      Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Teilnehmer in Bezug auf Weiterbildungsziele
      Bewertung/Messung der Auswirkungen der Weiterbildung auf die Leistung relevanter Abteilungen des gesamten Unternehmens
      Sonstige
D3   QM Faktoren, die das CVT-Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen im Bezugsjahr eingeschränkt haben
      Kein einschränkender Faktor: Niveau der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen entsprach dem Unternehmensbedarf
      Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen
      Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen
      Fehlen geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt
      Hohe Kosten für CVT-Kurse
      IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT


Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
      Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren
      Begrenzt verfügbare Zeit des Personals für Teilnahme an CVT
      Andere Gründe

8. Bei nicht weiterbildenden Unternehmen zu erhebende Variablen: Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
E1   QM Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen im Bezugsjahr:
      Die vorhandenen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen entsprachen dem derzeitigen Bedarf des Unternehmens.
      Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen wurde bevorzugt.
      Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen
      Geeignete CVT-Kurse werden auf dem Markt nicht angeboten.
      Hohe Kosten für CVT-Kurse
      IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT
      Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren
      Personal hat keine Zeit für die Teilnahme an CVT.
      Andere Gründe

9. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: IVT (berufliche Erstausbildung)

Bezeichnung
der
Variablen
Gruppe Typ Beschreibung
F1tot Kernvariable QT Gesamtzahl der Teilnehmer an IVT im Unternehmen im Bezugsjahr
F2   QM Gründe für die Bereitstellung von IVT (falls F1Tot > 0):
      Zur Qualifizierung künftiger Beschäftigter entsprechend dem Bedarf des Unternehmens
      Zur Auswahl der besten Auszubildenden für die künftige Einstellung im Anschluss an IVT
      Zur Vermeidung möglicher Diskrepanzen mit Blick auf den Unternehmensbedarf im Falle der Einstellung externer Mitarbeiter
      Zur Nutzung der produktiven Kapazitäten von IVT-Teilnehmern bereits während der Zeit ihrer betrieblichen Erstausbildung
      Andere Gründe (z.B. um das Unternehmen für potenzielle Mitarbeiter attraktiver zu machen)

Fakultative Variablen

Die Mitgliedstaaten können der Kommission (Eurostat) fakultativ ergänzende Variablen in einem harmonisierten Format übermitteln, wie im in Artikel 8 genannten 'Handbuch für die Europäische Union' beschrieben."

2. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

"Anhang II
Stichprobe

  1. Unternehmensregister, auf die in der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates 1 Bezug genommen wird, werden als Hauptquelle für die Auswahlgrundlage herangezogen. Aus dieser Auswahlgrundlage wird eine für das ganze Land repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe von Unternehmen gezogen.
  2. Die Stichprobe wird nach NACE Rev. 2 und Größenklassen in mindestens nachstehend aufgeführter Untergliederung geschichtet:
  3. Der Stichprobenumfang ist so zu berechnen, dass für die zu schätzenden Parameter 'Anteil der ausbildenden Unternehmen' für jede einzelne der oben aufgeführten 60 Schichten (120 Schichten für Mitgliedstaaten mit mehr als 50 Millionen Einwohnern) nach Abzug der Non-Response-Quote in der Stichprobe gewährleistet ist, dass die maximale halbe Länge des Konfidenzintervalls von 95 % 0,2 beträgt.
  4. Zur Festlegung des Stichprobenumfangs kann folgende Formel verwendet werden:

nh = 1/[c2 x teh + 1/Nh]/rh

mit:

rh = antizipierte Antwortquote in der Schicht h
c = maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls
teh = antizipierter Anteil der ausbildenden Unternehmen in der Schicht h*
Nh = Gesamtzahl der Unternehmen (weiterbildende und nicht weiterbildende Unternehmen) in der Schicht h

_____
1) ABl. Nr. L 61 vom 05.03.2008 S. 6."

3. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

"Anhang III
Imputationsgrundsätze und Datensatzgewichtung

Die Länder ergreifen alle zur Verringerung der Item- und Unit-Non-Response geeigneten Maßnahmen. Vor der Imputation versuchen die Länder möglichst andere Datenquellen zu nutzen.

Schlüsselvariablen, für die weder eine Auslassung akzeptiert noch eine Imputation gestattet ist: - A1, A2tot, B1a, B1b, B2a(QL), B2b(QL), B2c(QL), B2d(QL), B2e(QL), F1tot.

Schlüsselvariablen, für die eine Auslassung möglichst vermieden werden sollte und für die eine Imputation empfohlen wird:

Imputation für Item-Non-Response wird innerhalb der folgenden allgemeinen Grenzen empfohlen:

  1. Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der geforderten Variablen, sollte dieser Datensatz in der Regel als Unit-Non- Response betrachtet werden.
  2. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse sind Imputationen nicht gestattet, wenn bei mehr als 50 % der Auskunft gebenden Unternehmen Daten zu mehr als 25 % der quantitativen Variablen fehlen.
  3. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer quantitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der Auskunft gebenden Unternehmen für diese Variable unter 50 % liegt.
  4. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer qualitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der Auskunft gebenden Unternehmen für diese Variable unter 80 % liegt.

Die quantitativen und qualitativen Variablen sind in Anhang I festgelegt.

Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein gegebenenfalls anzuwendendes Gewicht zusammen mit beliebigen Hilfsvariablen, die zur Berechnung dieses Gewichts herangezogen wurden. Diese Hilfsvariablen sollten dann als Variablen RESPEXTRA1, RESPEXTRA2, RESPEXTRA3 übermittelt werden. Die zur Erstellung der Gewichte verwendete Methodik wird im Qualitätsbericht dargelegt."

4. Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

"Anhang V
Format des Qualitätsberichts

Die Mitgliedstaaten legen Qualitätsberichte vor, die nach dem von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Standardformat für Qualitätsberichterstattung zu erstellen sind. Dem Qualitätsbericht wird eine Kopie des nationalen Fragebogens beigefügt.

1.Relevanz

Durchführung der Erhebung und Abdeckungsgrad des derzeitigen und potenziellen Nutzerbedarfs durch die Statistiken. Dabei werden die Nutzer und ihr individueller Bedarf beschrieben, und es wird evaluiert, bis zu welchem Grad dieser Bedarf gedeckt wurde.

2.Genauigkeit

2.1 Stichprobenfehler

Darunter fällt Folgendes:

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

2.2 Nicht-Stichprobenfehler

2.2.1 Erfassungsfehler

Darunter fällt Folgendes:

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Gegebenenfalls Bewertung der Fehler, die bei der Datenerfassung auftraten, beispielsweise aufgrund: - des Fragebogendesigns (Ergebnisse aus Pre- oder Labortests, Befragungsstrategien);

2.2.3 Verarbeitungsfehler

Dazu gehören eine Beschreibung des Dateneditierungsprozesses wie das Verarbeitungssystem und die dabei verwendeten Instrumente, Fehler aufgrund von Kodierung, Editierung, Gewichtung oder Tabellierung, Qualitätsüberprüfungen auf Makro-/Mikroebene und Korrekturen/fehlerhafte Editierungen.

2.2.4 Non-Response-Fehler

Dies umfasst eine Bewertung der Unit- und Item-Non-Response und eine Beschreibung der zur "erneuten Kontaktaufnahme" ergriffenen Maßnahmen sowie Folgendes:

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

3. Aktualität und Pünktlichkeit

Dies umfasst eine Tabelle mit Daten zu Beginn und Abschluss der verschiedenen Projektphasen wie Feldarbeit (unterschiedliche Arten der Datenerfassung), Erinnerungsschreiben und Followup, Datenprüfung und -editierung, weitere Validierung und Imputation, (gegebenenfalls) Non-Response-Erhebung und Schätzungen sowie Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der nationalen Ergebnisse.

4. Zugänglichkeit und Klarheit

Dies umfasst die Art der an die Unternehmen versandten Ergebnisse, ein Verbreitungsschema der Ergebnisse und eine Kopie aller für die bereitgestellten Statistiken relevanten Methodikunterlagen.

5. Vergleichbarkeit

Dies umfasst die Abweichungen vom europäischen Standardfragebogen und von Definitionen aus dem in Artikel 8 angeführten Handbuch sowie eine Beschreibung von Verknüpfungen mit anderen statistischen Quellen (Nutzung bestimmter in Registern verfügbarer Daten, Verknüpfung der Erhebung mit anderen nationalen Erhebungen).

6. Kohärenz

Dies umfasst einen Vergleich mit Statistiken für dasselbe Phänomen oder Item aus anderen Erhebungen oder Quellen und eine Bewertung der Kohärenz mit den Statistiken zur Unternehmensstruktur (SUS) in Bezug auf die Zahl der Beschäftigten als Funktion der NACE Rev. 2 und Größenklasse.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

7. Kosten und Belastung

Dies umfasst eine Analyse von Belastung und Nutzen auf nationaler Ebene, beispielsweise unter Berücksichtigung der für die Beantwortung der einzelnen Fragebogen benötigten Zeit, von problematischen Fragen und Variablen, von für die Beschreibung von CVT auf nationaler Ebene sinnvollsten/am wenigsten sinnvollen Variablen, des geschätzten oder tatsächlichen Zufriedenheitsgrads der Datennutzer auf nationaler Ebene, der unterschiedlichen Belastung für kleine und große Unternehmen und der zur Verringerung der Belastung unternommenen Anstrengungen.

__________

1) Der Variationskoeffizient ist das Verhältnis der Quadratwurzel der Varianz der Schätzfunktion zum Erwartungswert. Zu seiner Schätzung dient das Verhältnis der Quadratwurzel der Schätzung der Stichprobenvarianz zum Schätzwert. Bei der Schätzung der Stichprobenvarianz müssen das Stichprobendesign und Veränderungen der Schichten berücksichtigt werden.

2) Die Unit-Response-Quote ist das Verhältnis der Zahl der betroffenen Befragten zur Zahl der in der Auswahlgesamtheit versandten Fragebogen.

3) Die Item-Response-Quote für eine Variable ist das Verhältnis der Zahl der vorliegenden Daten zur Zahl der vorliegenden und fehlenden Daten (entspricht der Zahl der betroffenen Auskunftseinheiten)."

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE