Verordnung (EU) Nr. 822/2010 der Kommission vom 17. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung in Bezug auf die zu erfassenden Daten, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 246 vom 18.09.2010 S. 18)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.
(2) In der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 vom 3. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung 2 werden die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der beruflichen Bildung zu erhebenden spezifischen Daten, die Stichprobenverfahren, die Genauigkeits- und die Qualitätsanforderungen für die zu erhebenden Daten sowie der Aufbau der Qualitätsberichte festgelegt.
(3) Nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 3 sollten die detaillierte NACE Rev. 2 und die Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, angenommen werden.
(4) Die Kommission sollte die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Bildung zu erhebenden spezifischen Daten festlegen.
(5) Bezüglich der Anforderungen an die Qualität der für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten, des Aufbaus der Qualitätsberichte und sämtlicher zur Bewertung oder Verbesserung der Datenqualität erforderlichen Maßnahmen sollten Durchführungsmaßnahmen angenommen werden.
(6) In der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen 4 wird ein neues statistisches Instrument für den Bereich Beteiligung von Erwachsenen am lebenslangen Lernen festgelegt.
(7) Angesichts der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 bereitzustellenden Informationen, der erforderlichen Verbesserung der Qualität der Ergebnisse über die betriebliche Bildung sowie der notwendigen Verringerung der Belastung der Unternehmen durch die Statistik ist es angemessen, das Kodierungsschema, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen zu ändern.
(8) Die Verordnung (EG) Nr. 198/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.
(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anhänge I, II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. September 2010
2) ABl. Nr. L 32 vom 04.02.2006 S. 15.
3) ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1.
4) ABl. Nr. L 145 vom 04.06.2008 S. 227.
| Anhang |
1. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:
"Anhang I
Variablen
Anmerkung zur Tabelle:
Die Einträge 'Kernvariable' und 'Schlüsselvariable' in der Spalte 'Gruppe' werden in Anhang III erläutert. Der Eintrag 'ID' bedeutet, dass es sich um eine 'Identifizierungsvariable' handelt (Auslassung nicht gestattet). Der Eintrag 'QL' in der Spalte 'Typ' steht für 'qualitative Variable' und 'QT' für die 'quantitative Variable' Ja/Nein, 'QM' steht für 'qualitative Variable' mit verschiedenen Kategorien, wie in der Tabelle beschrieben, und 'QT' für 'quantitative Variable'. CVT steht für betriebliche Weiterbildung (Continuing Vocational Training). NACE bezieht sich auf den Wirtschaftszweig nach der NACE Rev. 2.
1. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Stichprobenmerkmale
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| COUNTRY | ID | Ländercode | |
| REGION | ID | Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene) | |
| REFYEAR | ID | Bezugsjahr | |
| RESPID | ID | Unternehmenskennung | |
| RESPWEIGHT | ID | Wichtungsfaktor Zwei Dezimalstellen; '.' als Dezimaltrennzeichen verwenden | |
| RESPEXTRA1 | ID | Zusätzliche Variable 1 (siehe Anhang III) | |
| RESPEXTRA2 | ID | Zusätzliche Variable 2 (siehe Anhang III) | |
| RESPEXTRA3 | ID | Zusätzliche Variable 3 (siehe Anhang III) | |
| SP_NACE | ID | Stichprobenplan: Kategorie des Wirtschaftszweigs | |
| SP_SIZE | ID | Stichprobenplan: Größenklasse | |
| SP_NSTRA | ID | Stichprobenplan: Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d.h. die Grundgesamtheit | |
| SP_N | ID | Stichprobenplan: Anzahl der gezogenen Unternehmen im Stichprobenplan in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht | |
| SP_SUB | ID | Teilstichprobenindikator: zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört | |
| N_RESPST | ID | Anzahl der Auskunft gebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht | |
| N_EMPREG | ID | Anzahl der Beschäftigten laut Register | |
| INTRESP | ID | Response-Indikator (Typ der Stichprobeneinheit) | |
| INTMETHOD | ID | Datenerhebungsmodus | |
| INTLANG | ID | Sprache der Datenerhebung |
2. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Hintergrunddaten
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| A1 | Kernvariable | QL | Tatsächlicher NACE-Code |
| A2tot | Kernvariable | QT | Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres Beschäftigten |
| A2m | QT | Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres männlichen Beschäftigten | |
| A2f | QT | Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres weiblichen Beschäftigten | |
| A3 | Schlüsselvaria- ble | QT | Gesamtzahl der am 31. Dezember des Vorjahres Beschäftigten |
| A4 | Schlüsselvaria- ble | QT | Gesamtarbeitszeit je Beschäftigten im Bezugsjahr |
| A5 | Schlüsselvaria- ble | QT | Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Bezugsjahr insgesamt |
| A6 | QL | Alle neuen Waren oder Dienstleistungen oder Verfahren der Herstellung oder Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder wesentliche technische Neuerungen in diesen Bereichen während des Bezugsjahres |
3. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Strategien
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| A7 | QL | Eigenes oder gemeinsam genutztes Ausbildungszentrum | |
| A8 | QL | Im Unternehmen für CVT zuständige Person oder Abteilung | |
| A9 | QL | Bewertung des zukünftigen Qualifizierungsbedarfs des Unternehmens | |
| A10 | QM | Reaktion auf zukünftigen Bedarf durch: | |
| Betriebliche Weiterbildung des derzeitigen Personals | |||
| Einstellung von neuem Personal mit den benötigten Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen | |||
| Einstellung von neuem Personal in Verbindung mit spezifischer Weiterbildung | |||
| Interne Umorganisation zur besseren Nutzung vorhandener Fähigkeiten und Kompetenzen | |||
| A11a | QM | Überprüfungen des zukünftigen Qualifikations- und Weiterbildungsbedarfs einzelner Beschäftigter: | |
| Ja, in erster Linie anhand strukturierter Interviews | |||
| Ja, allerdings in erster Linie anhand anderer Methoden | |||
| Nein | |||
| A11b | QM | Die Überprüfungen des zukünftigen Qualifikations- und Weiterbildungsbedarfs einzelner Beschäftigter mit folgenden Schwerpunkten: | |
| Berufe oder Berufsgruppen |
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| Fähigkeiten und Kompetenzen | |||
| Aufgaben und Tätigkeiten | |||
| Formale Qualifikationen | |||
| A12 | QM | Für die nächsten Jahre wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen: | |
| Allgemeine IT-Kenntnisse | |||
| Fachkenntnisse im IT-Bereich | |||
| Managementkompetenzen | |||
| Teamfähigkeit, kundenorientiertes Verhalten, soziale Kompetenzen | |||
| Problemlösungsfertigkeiten | |||
| Büro- und Verwaltungskenntnisse | |||
| Fremdsprachenkenntnisse | |||
| Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse | |||
| Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation | |||
| Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen | |||
| Alle nicht zutreffend | |||
| Weiß nicht | |||
| A13 | QL | Die Planung von CVT im Unternehmen mündet in einen schriftlichen Ausbildungsplan oder in ein schriftliches Ausbildungsprogramm. | |
| A14 | QL | Jährlicher Ausbildungshaushalt, der CVT einschließt | |
| A15 | QL | Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die das CVT-Angebot abgedeckt wird | |
| A1 6a | QL | An der Verwaltung der betrieblichen Weiterbildung beteiligte Personalvertreter/-ausschüsse | |
| A1 6b | QM | Von Personalvertretern/-ausschüssen abgedeckte Aspekte: | |
| Zielsetzung der Weiterbildung | |||
| Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer oder spezieller Zielgruppen | |||
| Form/Art der Weiterbildung (z.B. interne/externe Kurse, sonstige Formen wie Anleitung am Arbeitsplatz) | |||
| Ausbildungsinhalte | |||
| Haushalt für Weiterbildung | |||
| Auswahl externer Ausbildungsanbieter |
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| Evaluierung/Bewertung der Weiterbildungsergebnisse | |||
| A17 | QM | Informationsquellen zu CVT: | |
| Öffentliche Informationszentren/Dienste und Behörden | |||
| Private Ausbildungsanbieter | |||
| Personalvertreter | |||
| Andere | |||
| Verwenden derartige Informationsquellen nicht |
4. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Merkmale
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| B1a | Kernvariable | QL | Bereitstellung interner CVT-Kurse im Bezugsjahr |
| B1b | Kernvariable | QL | Bereitstellung externer CVT-Kurse im Bezugsjahr |
| B2a | Kernvariable | QL | Ermöglichung von Anleitung am Arbeitsplatz im Bezugsjahr |
| QT | Anleitung am Arbeitsplatz - Zahl der Teilnehmer | ||
| B2b | Kernvariable | QL | Möglichkeit der Jobrotation im Bezugsjahr |
| QT | Zahl der Teilnehmer an Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreise | ||
| B2c | Kernvariable | QL | Teilnahme an Konferenzen/Workshops im Bezugsjahr |
| QT | Zahl der Teilnehmer an Konferenzen/Workshops | ||
| B2d | Kernvariable | QL | Teilnahme an Lern- und Qualitätszirkeln im Bezugsjahr |
| QT | Zahl der Teilnehmer an Lern- oder Qualitätszirkeln | ||
| B2e | Kernvariable | QL | Geplante Weiterbildung durch Selbststudium/E-Learning im Bezugsjahr |
| QT | Zahl der Teilnehmer an Selbststudium/E-Learning | ||
| B3 | QL | Bereitstellung von CVT-Kursen im Jahr vor dem Bezugsjahr | |
| B4 | QL | Bereitstellung anderer Formen von CVT im Jahr vor dem Bezugsjahr | |
| B5a | QL | Existenz von CVT-Beiträgen im Bezugsjahr | |
| QT | Summe der Beiträge zu CVT (in EUR) | ||
| B5b | QL | Existenz von Einnahmen aus CVT im Bezugsjahr |
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| QT | Summe der Einnahmen aus CVT (in EUR) | ||
| B6 | QM | Maßnahmen, von denen das Unternehmen profitiert: | |
| Steuerliche Anreize (Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuergutschriften, Steuervergünstigungen, Steuerstundungen) | |||
| Einnahmen aus Weiterbildungsfonds (national, regional, sektoral) | |||
| EU-Finanzhilfen (z.B. Europäischer Sozialfonds) | |||
| Staatliche Finanzhilfen | |||
| Sonstige Quellen | |||
| Alle nicht zutreffend |
Die folgenden Abschnitte 5 und 6 gelten für Unternehmen, die CVT-Kurse im Bezugsjahr anbieten ((B1a oder B1b) = JA). Abschnitt 7 gilt für alle weiterbildenden Unternehmen im Bezugsjahr, d. h.:
Abschnitt 8 gilt für nicht weiterbildende Unternehmen.
5. Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Teilnehmer, -Themen und -Anbieter
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| C1tot | Schlüsselvaria- ble | QT | Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen |
| C2m | QT | Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen - männlich | |
| C2f | QT | Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen - weiblich | |
| C3tot | Schlüsselvaria- ble | QT | Insgesamt auf CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) |
| C3i | QT | Auf interne CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) | |
| C3e | QT | Auf externe CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) | |
| C4 | QT | Anteil der auf Pflichtkurse zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgewendeten Weiterbildungsstunden | |
| C5 | QL | Themen | |
| Allgemeine IT-Kenntnisse | |||
| Fachkenntnisse im IT-Bereich | |||
| Managementkompetenzen | |||
| Teamfähigkeit, kundenorientiertes Verhalten, soziale Kompetenzen | |||
| Problemlösungsfertigkeiten | |||
| Büro- und Verwaltungskenntnisse |
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| Fremdsprachenkenntnisse | |||
| Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse | |||
| Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation | |||
| Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen | |||
| Alle nicht zutreffend | |||
| C5Main | QL | Hauptthema (in Bezug auf Umfang der Weiterbildungsstunden) | |
| C6 | QL | Anbieter (externe Kurse): | |
| Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen | |||
| Öffentliche Ausbildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z.B. Erwachsenenbildungszentrum) | |||
| Private Ausbildungsunternehmen | |||
| Private Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht in der Weiterbildung besteht | |||
| Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände | |||
| Gewerkschaften | |||
| Andere Ausbildungsanbieter | |||
| C6Main | QL | Hauptanbieter (in Bezug auf Umfang der Weiterbildungsstunden) |
6. Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse angeboten haben: Kosten von CVT
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| C7a | QL | Existenz von Gebühren | |
| QT | Für CVT-Kurse anfallende Kosten: Gebühren und Zahlungen für Kurse für Beschäftigte (in EUR) | ||
| C7b | QL | Existenz von Reisekosten | |
| QT | Kosten für CVT-Kurse: Reisekosten und Tagegelder (in EUR) | ||
| C7c | QL | Existenz von Arbeitskosten - interne Ausbilder | |
| QT | Kosten für CVT-Kurse: Arbeitskosten - interne Ausbilder (in EUR) | ||
| C7d | QL | Existenz von Kosten für Ausbildungszentrum, Unterrichtsmaterial usw. | |
| QT | Kosten für CVT-Kurse: Ausbildungszentrum oder Räume sowie Unterrichtsmaterial für CVT- Kurse (in EUR) | ||
| C7sub | QL | Existenz von 'nur Zwischensumme' (keine Unterkategorien) | |
| Schlüsselvariable | QT | Zwischensumme CVT (in EUR) |
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| PAC | Schlüsselvaria- ble | QT | Kosten für Ausfallzeiten: zu ermitteln (PAC=C3tot*A5/A4 in EUR) |
| C7tot | Schlüsselvaria- ble | QT | Gesamtkosten CVT: zu ermitteln (C7sub + B5a - B5b (in EUR)) |
7. Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse und andere Formen von CVT angeboten haben: Qualität von CVT, Ergebnisse und Schwierigkeiten
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| D1 | QM | Zur Gewährleistung der Qualität von CVT zu berücksichtigende Aspekte: | |
| Zertifizierung externer Anbieter (z.B. Verwendung nationaler Register) | |||
| Fortbildung interner Ausbilder | |||
| Betriebliche Weiterbildung und Zertifizierung basieren auf nationalen/vom Wirtschaftszweig anerkannten Normen oder Rahmen. | |||
| Andere | |||
| Es wird kein besonderer Aspekt berücksichtigt. | |||
| D2a | QM | Bewertung der Ergebnisse der CVT-Maßnahmen: | |
| Ja - alle Maßnahmen | |||
| Ja - einige Maßnahmen | |||
| Nein - Nachweis für Teilnahme reicht nicht aus. | |||
| D2b | QM | Bewertungsmethoden: | |
| Zertifizierung nach schriftlicher oder praktischer Prüfung | |||
| Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmer | |||
| Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Teilnehmer in Bezug auf Weiterbildungsziele | |||
| Bewertung/Messung der Auswirkungen der Weiterbildung auf die Leistung relevanter Abteilungen des gesamten Unternehmens | |||
| Sonstige | |||
| D3 | QM | Faktoren, die das CVT-Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen im Bezugsjahr eingeschränkt haben | |
| Kein einschränkender Faktor: Niveau der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen entsprach dem Unternehmensbedarf | |||
| Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen | |||
| Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen | |||
| Fehlen geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt | |||
| Hohe Kosten für CVT-Kurse | |||
| IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT |
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren | |||
| Begrenzt verfügbare Zeit des Personals für Teilnahme an CVT | |||
| Andere Gründe |
8. Bei nicht weiterbildenden Unternehmen zu erhebende Variablen: Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| E1 | QM | Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen im Bezugsjahr: | |
| Die vorhandenen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen entsprachen dem derzeitigen Bedarf des Unternehmens. | |||
| Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen wurde bevorzugt. | |||
| Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen | |||
| Geeignete CVT-Kurse werden auf dem Markt nicht angeboten. | |||
| Hohe Kosten für CVT-Kurse | |||
| IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT | |||
| Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren | |||
| Personal hat keine Zeit für die Teilnahme an CVT. | |||
| Andere Gründe |
9. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: IVT (berufliche Erstausbildung)
| Bezeichnung der Variablen | Gruppe | Typ | Beschreibung |
| F1tot | Kernvariable | QT | Gesamtzahl der Teilnehmer an IVT im Unternehmen im Bezugsjahr |
| F2 | QM | Gründe für die Bereitstellung von IVT (falls F1Tot > 0): | |
| Zur Qualifizierung künftiger Beschäftigter entsprechend dem Bedarf des Unternehmens | |||
| Zur Auswahl der besten Auszubildenden für die künftige Einstellung im Anschluss an IVT | |||
| Zur Vermeidung möglicher Diskrepanzen mit Blick auf den Unternehmensbedarf im Falle der Einstellung externer Mitarbeiter | |||
| Zur Nutzung der produktiven Kapazitäten von IVT-Teilnehmern bereits während der Zeit ihrer betrieblichen Erstausbildung | |||
| Andere Gründe (z.B. um das Unternehmen für potenzielle Mitarbeiter attraktiver zu machen) |
Fakultative Variablen
Die Mitgliedstaaten können der Kommission (Eurostat) fakultativ ergänzende Variablen in einem harmonisierten Format übermitteln, wie im in Artikel 8 genannten 'Handbuch für die Europäische Union' beschrieben."
2. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:
"Anhang II
Stichprobe
nh = 1/[c2 x teh + 1/Nh]/rh
mit:
rh = antizipierte Antwortquote in der Schicht h
c = maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls
teh = antizipierter Anteil der ausbildenden Unternehmen in der Schicht h*
Nh = Gesamtzahl der Unternehmen (weiterbildende und nicht weiterbildende Unternehmen) in der Schicht h
_____
1) ABl. Nr. L 61 vom 05.03.2008 S. 6."
3. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:
"Anhang III
Imputationsgrundsätze und Datensatzgewichtung
Die Länder ergreifen alle zur Verringerung der Item- und Unit-Non-Response geeigneten Maßnahmen. Vor der Imputation versuchen die Länder möglichst andere Datenquellen zu nutzen.
Schlüsselvariablen, für die weder eine Auslassung akzeptiert noch eine Imputation gestattet ist: - A1, A2tot, B1a, B1b, B2a(QL), B2b(QL), B2c(QL), B2d(QL), B2e(QL), F1tot.
Schlüsselvariablen, für die eine Auslassung möglichst vermieden werden sollte und für die eine Imputation empfohlen wird:
Imputation für Item-Non-Response wird innerhalb der folgenden allgemeinen Grenzen empfohlen:
Die quantitativen und qualitativen Variablen sind in Anhang I festgelegt.
Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein gegebenenfalls anzuwendendes Gewicht zusammen mit beliebigen Hilfsvariablen, die zur Berechnung dieses Gewichts herangezogen wurden. Diese Hilfsvariablen sollten dann als Variablen RESPEXTRA1, RESPEXTRA2, RESPEXTRA3 übermittelt werden. Die zur Erstellung der Gewichte verwendete Methodik wird im Qualitätsbericht dargelegt."
4. Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:
"Anhang V
Format des Qualitätsberichts
Die Mitgliedstaaten legen Qualitätsberichte vor, die nach dem von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Standardformat für Qualitätsberichterstattung zu erstellen sind. Dem Qualitätsbericht wird eine Kopie des nationalen Fragebogens beigefügt.
1.Relevanz
Durchführung der Erhebung und Abdeckungsgrad des derzeitigen und potenziellen Nutzerbedarfs durch die Statistiken. Dabei werden die Nutzer und ihr individueller Bedarf beschrieben, und es wird evaluiert, bis zu welchem Grad dieser Bedarf gedeckt wurde.
2.Genauigkeit
2.1 Stichprobenfehler
Darunter fällt Folgendes:
Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):
Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):
2.2 Nicht-Stichprobenfehler
2.2.1 Erfassungsfehler
Darunter fällt Folgendes:
Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):
Gegebenenfalls Bewertung der Fehler, die bei der Datenerfassung auftraten, beispielsweise aufgrund: - des Fragebogendesigns (Ergebnisse aus Pre- oder Labortests, Befragungsstrategien);
2.2.3 Verarbeitungsfehler
Dazu gehören eine Beschreibung des Dateneditierungsprozesses wie das Verarbeitungssystem und die dabei verwendeten Instrumente, Fehler aufgrund von Kodierung, Editierung, Gewichtung oder Tabellierung, Qualitätsüberprüfungen auf Makro-/Mikroebene und Korrekturen/fehlerhafte Editierungen.
2.2.4 Non-Response-Fehler
Dies umfasst eine Bewertung der Unit- und Item-Non-Response und eine Beschreibung der zur "erneuten Kontaktaufnahme" ergriffenen Maßnahmen sowie Folgendes:
Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):
3. Aktualität und Pünktlichkeit
Dies umfasst eine Tabelle mit Daten zu Beginn und Abschluss der verschiedenen Projektphasen wie Feldarbeit (unterschiedliche Arten der Datenerfassung), Erinnerungsschreiben und Followup, Datenprüfung und -editierung, weitere Validierung und Imputation, (gegebenenfalls) Non-Response-Erhebung und Schätzungen sowie Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der nationalen Ergebnisse.
4. Zugänglichkeit und Klarheit
Dies umfasst die Art der an die Unternehmen versandten Ergebnisse, ein Verbreitungsschema der Ergebnisse und eine Kopie aller für die bereitgestellten Statistiken relevanten Methodikunterlagen.
5. Vergleichbarkeit
Dies umfasst die Abweichungen vom europäischen Standardfragebogen und von Definitionen aus dem in Artikel 8 angeführten Handbuch sowie eine Beschreibung von Verknüpfungen mit anderen statistischen Quellen (Nutzung bestimmter in Registern verfügbarer Daten, Verknüpfung der Erhebung mit anderen nationalen Erhebungen).
6. Kohärenz
Dies umfasst einen Vergleich mit Statistiken für dasselbe Phänomen oder Item aus anderen Erhebungen oder Quellen und eine Bewertung der Kohärenz mit den Statistiken zur Unternehmensstruktur (SUS) in Bezug auf die Zahl der Beschäftigten als Funktion der NACE Rev. 2 und Größenklasse.
Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):
7. Kosten und Belastung
Dies umfasst eine Analyse von Belastung und Nutzen auf nationaler Ebene, beispielsweise unter Berücksichtigung der für die Beantwortung der einzelnen Fragebogen benötigten Zeit, von problematischen Fragen und Variablen, von für die Beschreibung von CVT auf nationaler Ebene sinnvollsten/am wenigsten sinnvollen Variablen, des geschätzten oder tatsächlichen Zufriedenheitsgrads der Datennutzer auf nationaler Ebene, der unterschiedlichen Belastung für kleine und große Unternehmen und der zur Verringerung der Belastung unternommenen Anstrengungen.
__________
1) Der Variationskoeffizient ist das Verhältnis der Quadratwurzel der Varianz der Schätzfunktion zum Erwartungswert. Zu seiner Schätzung dient das Verhältnis der Quadratwurzel der Schätzung der Stichprobenvarianz zum Schätzwert. Bei der Schätzung der Stichprobenvarianz müssen das Stichprobendesign und Veränderungen der Schichten berücksichtigt werden.
2) Die Unit-Response-Quote ist das Verhältnis der Zahl der betroffenen Befragten zur Zahl der in der Auswahlgesamtheit versandten Fragebogen.
3) Die Item-Response-Quote für eine Variable ist das Verhältnis der Zahl der vorliegenden Daten zur Zahl der vorliegenden und fehlenden Daten (entspricht der Zahl der betroffenen Auskunftseinheiten)."
| ENDE |