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Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
(ABl. Nr. L 28 vom 02.02.2011 S. 62;
Beschl. 2011/79/EU - ABl. Nr. L 31 vom 05.02.2011 S. 40;
Beschl. 2012/50/EU - ABl. Nr. L 27 vom 31.01.2012 S. 11;
Beschl. 2012/724/GASP - ABl. Nr. L 327 vom 27.11.2012 S. 45;
Beschl. 2013/72/GASP - ABl. Nr. L 32 vom 01.02.2013 S. 20;
Beschl. 2013/409/GASP - ABl. Nr. L 204 vom 31.07.2013 S. 52;
Beschl. 2014/49/EU - ABl. Nr. L 28 vom 31.01.2014 S. 38;
Beschl. (GASP) 2015/157 - ABl. Nr. L 26 vom 31.01.2015 S. 29;
Beschl. (GASP) 2016/119 - ABl. Nr. L 23 vom 29.01.2016 S. 65;
Beschl. (GASP) 2017/153 - ABl. Nr. L 23 vom 28.01.2017 S. 19;
Beschl. (GASP) 2018/141 - ABl. Nr. L 25 vom 30.01.2018 S. 38;
Beschl. (GASP) 2019/135 - ABl. L 25 vom 29.01.2019 S. 23 A;
Beschl. (GASP) 2020/117 - ABl. L 22 vom 28.01.2020 S. 31 A;
Beschl. (GASP) 2021/55 - ABl. L 23 vom 25.01.2021 S. 22 A;
Beschl. (GASP) 2022/118 - ABl. L 19 vom 28.01.2022 S. 67;
Beschl. (GASP) 2022/154 - ABl. L 25 vom 04.02.2022 S. 18 A;
Beschl. (GASP) 2022/1367 - ABl. L 205 vom 05.08.2022 S. 276 A;
Beschl. (GASP) 2022/2086 - ABl. L 280 vom 28.10.2022 S. 47 A;
Beschl. (GASP) 2023/159 - ABl. L 22 vom 24.01.2023 S. 18 A;
Beschl. (GASP) 2023/2686 - ABl. L 2023/2686 vom 28.11.2023;
Beschl. (GASP) 2024/421 - ABl. L 2024/421 vom 30.01.2024 A;
Beschl. (GASP) 2024/2664 - ABl. L 2024/2664 vom 09.10.2024;
Beschl. (EU) 2025/155 - ABl. L 2025/155 vom 28.01.2025 A;
Beschl. (EU) 2026/239 - ABl. L 2026/239 vom 30.01.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Januar 2011 hat der Rat Tunesien und dem tunesischen Volk seine volle Solidarität und Unterstützung bei ihren Bemühungen um die Verwirklichung einer stabilen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, des demokratischen Pluralismus und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bekräftigt.
(2) Der Rat hat ferner beschlossen, gegen Personen, die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind und damit das tunesische Volk um den Ertrag der nachhaltigen Entwicklung seiner Wirtschaft und Gesellschaft bringen und die Entwicklung der Demokratie im Land untergraben, restriktive Maßnahmen zu erlassen.
(3) Ein weiteres Vorgehen der Union ist erforderlich, um bestimmte Maßnahmen durchzuführen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der - im Anhang aufgeführten - für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlichen Personen und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
(2) Den in der Liste im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
(2a) Unbeschadet des Artikels 5 gilt im Falle des Todes einer im Anhang aufgeführten Person Folgendes:
(2b) Der Rat ändert erforderlichenfalls die Liste im Anhang, sobald er feststellt, dass die Bedingungen des Absatzes 2a für die Aufrechterhaltung des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der verstorbenen Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, nicht mehr erfüllt sind.
(3) Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.
(4) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.
(5) Absatz 2 gilt nicht für eine auf eingefrorene Konten erfolgte Gutschrift von
vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin den Maßnahmen nach Absatz 1 unterliegen.
(6) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Bereitstellung, den Einsatz oder die Zahlung von Geldern, anderen finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen oder die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die notwendig sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen, wenn die Hilfe bzw. die anderen Tätigkeiten durchgeführt werden von
(7) Unbeschadet des Absatzes 6 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats abweichend von den Absätzen 1 und 2 unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Zurverfügungstellung dieser Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen notwendig ist, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen.
(8) Ergeht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Genehmigungsantrags nach Absatz 7 keine ablehnende Entscheidung, kein Auskunftsersuchen oder keine Mitteilung über eine Fristverlängerung der einschlägigen zuständigen Behörde, so gilt die Genehmigung als erteilt.
(9) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach den Absätzen 7 und 8 erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach einer solchen Erteilung.
(1) Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
(2) Der Rat setzt die betreffende Person oder Organisation entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis, und gibt dabei dieser Person oder Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3) Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Organisation entsprechend.
(1) Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der Personen und Organisationen in die Liste angegeben.
(2) Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Organisationen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen - einschließlich Aliasnamen -, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, sofern bekannt die Anschrift sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Organisationen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.
Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen analog zu den in diesem Beschluss vorgesehenen zu ergreifen.
Artikel 5 19 20 21 22 22a 23 23a 24 24a 25 26
(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2027.
(2) Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.
(3) Die in Artikel 1 Absätze 6 und 7 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 1 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle 12 Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
| Anhang 19 20 21 22 22a 22b 23 24 24a 26 |
A. Liste der in Artikel 1 genannten Personen und Organisationen 21 22 22a 22b 23 24 24a 26
| Name | Angaben zur Identifizierung | Gründe | |
| 1. | Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Geburtsort:
Hammam-Sousse Geburtsdatum: 3. September 1936 Staatsangehörigkeit: tunesisch Personalausweisnummer: 00354671 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Ehemaliger Präsident Tunesiens, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
| 2. | Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 24. Oktober 1956 Personalausweisnummer: 00683530 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
| 3. | Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 4. März 1944 Personalausweisnummer: 05000799 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 4. | - gestrichen - | ||
| 5. | Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 2. Dezember 1981 Personalausweisnummer: 04682068 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
| 6. | Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 16. Januar 1987 Personalausweisnummer: 00299177 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
| 7. | Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 17. Juli 1992 Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 09006300 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Leila Trabelsi (Nummer 2). |
| 8. | Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 5. November 1962 Letzte bekannte Anschrift: Rue Hédi Karray 32 - El Menzah - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00777029 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 9. | Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 24. Juni 1948 Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 - Carthage - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00104253 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 10. | Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Radès Geburtsdatum: 19. Februar 1953 Letzte bekannte Anschrift: Rue d'Aristote 21 - Karthago Salammbô Personalausweisnummer: 00403106 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 11. | Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 26. August 1974 Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 124 - Karthago Presidence Personalausweisnummer: 05417770 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Geschäftsmann, Sohn von Najia JERIDI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 12. | Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 26. April 1950 Personalausweisnummer: 00178522 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 13. | Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 25. September 1955 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Chabat 20 - Salammbô - Carthage - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 05150331 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 14. | - gestrichen - | ||
| 15. | Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: La Marsa Geburtsdatum: 5. Mai 1959 Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4-La Marsa Personalausweisnummer: 00046988 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 16. | Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 1. Februar 1960 Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Mouette 4 - Gammarth Supérieur Personalausweisnummer: 00235016 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 17. | Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 5. März 1957 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ennawras 4 - Gammarth Supérieur Personalausweisnummer: 00547946 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Bauträger, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 18. | - gestrichen - | ||
| 19. | - gestrichen - | ||
| 20. | Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 3. Mai 1962 Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 05189459 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 21. | - gestrichen - | ||
| 22. | - gestrichen - | ||
| 23. | - gestrichen - | ||
| 24. | - gestrichen - | ||
| 25. | Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 13. Januar 1959 Letzte bekannte Anschrift: Rue du Jardin - Sidi Bousaid - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00400688 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 26. | - gestrichen - | ||
| 27. | - gestrichen - | ||
| 29. | - gestrichen - | ||
| 30. | Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 13. August 1960 Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 - Karthago Personalausweisnummer: 00642271 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 31. | Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 22. November 1949 Letzte bekannte Anschrift: Rue Sidi el Gharbi 11 - Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02951793 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Pressefotograf in Deutschland, Sohn von Selma HASSEN | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 32. | Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 13. März 1947 Letzte bekannte Anschrift: Rue El Moez - Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02800443 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: verstorben, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 33. | Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 16. Mai 1952 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02914657 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Vertreterin von Tunisair, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 34. | Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Sousse Geburtsdatum: 18. September 1956 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de l'Imam Muslim- Khezama Ouest- Sousse Personalausweisnummer: 02804872 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Leiterin eines Unternehmens, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 35. | Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 28. Oktober 1938 Personalausweisnummer: 02810614 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Sohn von Selma HASSEN, Witwer von Selma MANSOUR | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 36. | - gestrichen - | ||
| 37. | - gestrichen - | ||
| 38. | - gestrichen - | ||
| 39. | - gestrichen - | ||
| 40. | Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 8. Oktober 1978 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 05590835 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 41. | - gestrichen - | ||
| 42. | Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Monastir Geburtsdatum: 30. August 1982 Personalausweisnummer: 08434380 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Hayet Ben Ali (Nummer 33). |
| 43. | - gestrichen - | ||
| 44. | - gestrichen - | ||
| 45. | - gestrichen - | ||
| 46. | Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch Geburtsort: Paris, Frankreich Geburtsdatum: 27. Oktober 1966 Personalausweisnummer: 05515496 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Direktor eines Unternehmens, Sohn von Paulette HAZAT | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
| 47. | - gestrichen - | ||
| 48. | Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 28. August 1974 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ali Zlitni 23 - El Manar 2 - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 04622472 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben, Kaufmännischer Direktor, Sohn von Leila DEROUICHE | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht: 21 22 22a 22b 24 24a 26
Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz
Gemäß den Artikeln 20, 27, 29 und 108 der tunesischen Verfassung, den Artikeln 13, 47, 50, 59, 66 und 175 der Strafprozessordnung sowie gemäß dem Gesetz Nr. 2002-52 vom 3. Juni 2002 sind nach tunesischem Recht die folgenden Rechte garantiert:
Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz
1. Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht vor seinem Tod einen Rechtsanwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali während der in Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlungen vertrat; in der Rechtssache 24310 wurden zwei der Erben von Herrn Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali durch einen Anwalt vertreten; im Jahr 2025 entschied ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 24310 zugunsten der Erben von Herrn Ben Ali.
2. Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit der Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Frau Trabelsi vertrat.
3. Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 5. März 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; es wurde ein Anwalt bestellt, der die Erben von Herrn Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi bei der gegen sie erhobenen Zivilklage in der Rechtssache 9058 vertrat; im Jahr 2025 entschied ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 9058 zugunsten der Erben von Herrn Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi.
4. - gestrichen -
5. Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht bgeschlossen.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Materi vertrat.
6. Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ben Ali während der in ihrer Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde.
7. Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali, vertreten durch ihren Anwalt, Rechtsmittel gegen das Urteil 1850 vom 25. Januar 2021 eingelegt hat; im Jahr 2022 hat ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 32265 eine Zivilklage gegen Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali abgewiesen.
8. Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren, und wird durch die Tatsache belegt, dass Herr Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi während in Abwesenheit geführten Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde. Zudem wird dies dadurch belegt, dass Herr Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt hat, indem er Rechtsmittel gegen das Urteil 869/32 vom 24. November 2021 und das Urteil 1134 vom 20. Mai 2023 einlegte.
9. Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 13. und am 16. März 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
10. Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi hat über ihren Anwalt ihre Verteidigungsrechte ausgeübt, indem sie 2025 Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil einlegte.
11. Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2025 hat Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt, indem er Rechtsmittel gegen ein Urteil des Kassationshofs (Rechtssache Nr. 21775) einlegte.
12. Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass die Erben von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi einen Anwalt bestellt haben, der sie bei der gegen sie erhobenen Zivilklage (Rechtssache Nr. 9099) vertrat.
13. Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 23. Februar 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; die Erben von Herrn Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi haben einen Anwalt bestellt, der sie bei der gegen sie erhobenen anhängigen Zivilklage (Rechtssache Nr. 16277) vertritt.
14. - gestrichen -
15. Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2025 hat Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt, indem er Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Nr. 51174) einlegte.
16. Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2018 übte Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi ihre Verteidigungsrechte aus, indem sie Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Rechtssache Nr. 35666) einlegte.
17. Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir wurde in dem gegen ihn angestrengten anhängigen Strafverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten und übte über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte aus, indem er gegen die Entscheidungen des Untersuchungsrichters Rechtsmittel einlegte.
18. - gestrichen -
19. - gestrichen -
20. Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2019 übte Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui seine Verteidigungsrechte aus, indem er Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Nr. 41245) einlegte.
21. - gestrichen -
22. - gestrichen -
23. - gestrichen -
24. - gestrichen -
25. Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar, am 10. April und am 2. Dezember 2015 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde. Am 15. Februar 2021 und am 10. März 2021 wurde Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub in der Rechtssache 19592/1 von einem Untersuchungsrichter vernommen. Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, seinen Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig. Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub im Jahr 2025 Rechtsmittel gegen Urteil 36166 einlegte.
26. - gestrichen -
27. - gestrichen -
29. - gestrichen -
30. Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 15. April 2021 in der Rechtssache 29443 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2023 wurde Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk in der Rechtssache 37344 durch einen Anwalt vertreten.
31. Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2019 übte Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali seine Verteidigungsrechte aus, indem er über seinen Anwalt Rechtsmittel gegen die Verurteilung vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 einlegte und anschließend in der Rechtssache 82970 durch einen Anwalt vertreten wurde.
32. Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.
33. Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. Mit Urteil vom 14. März 2019 in der Rechtssache 40800 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Da diese Person sich dem Gericht entzieht und sich nicht mehr in Tunesien aufhält, ist das Urteil gegen sie in Abwesenheit ergangen.
34. Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom 7. Januar 2016 in der Rechtssache 28264 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
35. Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
36. - gestrichen -
37. - gestrichen -
38. - gestrichen -
39. - gestrichen -
40. Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 25. Oktober 2018 in der Rechtssache 25421 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2018 wurde Herr Bouaouina in der Rechtssache 25421 durch einen Anwalt vertreten.
41. - gestrichen -
42. Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom 21. November 2022 in der Rechtssache 46396 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina im Jahr 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
43. - gestrichen -
44. - gestrichen -
45. - gestrichen -
46. Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. In einem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von Tunis vom 21. März 2019 in der Rechtssache 41328/19 wurde er vor seinem Tod wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.
47. - gestrichen -
48. Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden.
Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass die Erben von Herrn Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda Ben Ali in der Rechtssache 8803 durch einen Anwalt vertreten wurden.
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