Verordnung (EU) Nr. 611/2012 der Kommission vom 9. Juli 2012 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 178 vom 10.07.2012 S. 4)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Farbe des Musters für die Gemeinschaftslizenz ist in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 als "Farbe: Pantone hellblau" festgelegt.

(2) Es ist notwendig die Farbe genauer festzulegen, um die Gleichheit und die einheitliche Auslegung und Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 zu fördern.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 genannten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 wird in der vierten Zeile der Wortlaut "Farbe: Pantone hellblau - Format DIN A4, Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr)" durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Farbe: Pantone hellblau 290 oder dieser Farbe so ähnlich wie möglich - Format DIN A4, Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 9. Juli 2012

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1) ABl. Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 88.

 

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