RL 2013/30/EU
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Kapitel I
Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Vermeidung schwerer Unfälle im Zusammenhang mit OFFSHORE-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Artikel 4 Sicherheits- und Umwelterwägungen in Bezug auf Lizenzen
Artikel 5 Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Umweltauswirkungen geplanter Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Artikel 6 Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten
Artikel 7 Haftung für Umweltschäden
Artikel 8 Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 9 Arbeitsweise der zuständigen Behörde
Artikel 10 Aufgaben der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
Kapitel III
Vorbereitung und Durchführung von OFFSHORE-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Artikel 11 Für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten vorzulegende Unterlagen
Artikel 12 Bericht über ernste Gefahren für Förderanlagen
Artikel 13 Bericht über ernste Gefahren für Nichtförderanlagen
Artikel 14 Interne Notfalleinsatzpläne
Artikel 15 Mitteilung Information über Bohrungsarbeiten
Artikel 16 Mitteilung über kombinierten Betrieb
Artikel 17 Unabhängige Überprüfung
Artikel 18 Befugnis der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit Betriebsvorgängen auf Anlagen
Kapitel IV
Vorbeugungskonzept
Artikel 19 Verhütung schwerer Unfälle durch Betreiber und Eigentümer
Artikel 20 Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Union
Artikel 21 Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle
Artikel 22 Vertrauliche Meldung von Sicherheitsbedenken
Kapitel V
Transparenz und Informationsaustausch
Artikel 23 Informationsaustausch
Artikel 24 Transparenz
Artikel 25 Berichterstattung über Auswirkungen auf die Sicherheit und die Umwelt
Artikel 26 Untersuchungen nach einem schweren Unfall
Kapitel VI
Zusammenarbeit
Artikel 27 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
Kapitel VII
Notfallvorsorge und Notfallmassnahmen
Artikel 28 Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne
Artikel 29 Externe Notfalleinsatzpläne und Notfallvorsorge
Artikel 30 Notfallmaßnahmen
Kapitel VIII
Grenzüberschreitende Auswirkungen
Artikel 31 Grenzüberschreitende Notfallvorsorge und grenzüberschreitende Notfallmaßnahmen von Mitgliedstaaten mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten unter ihrer Hoheitsgewalt
Artikel 32 Grenzüberschreitende Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen in Mitgliedstaaten ohne Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten unter ihrer Hoheitsgewalt
Artikel 33 Koordinierter Ansatz für die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf internationaler Ebene
Kapitel IX
Schlussbestimmungen
Artikel 34 Sanktionen
Artikel 35 Der Kommission übertragene Befugnisse
Artikel 36 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 37 Ausschussverfahren
Artikel 38 Änderung der Richtlinie 2004/35/EG
Artikel 39 Berichte an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 40 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 41 Umsetzung
Artikel 42 Übergangsbestimmungen
Artikel 43 Inkrafttreten
Artikel 44 Adressaten
Anhang I Obligatorische Informationen in den Unterlagen, die der zuständigen Behörde gemäß Artikel 11 vorgelegt werden
1. Obligatorische Informationen in einer Konstruktionsmitteilung oder einer Mitteilung über die Standortverlegung für eine Förderanlage2. Obligatorische Informationen in einem Bericht über ernste Gefahren für eine Förderanlage
3. Obligatorische Informationen in einem Bericht über ernste Gefahren für eine Nichtförderanlage
4. Obligatorische Informationen in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten
5. Obligatorische Informationen in Bezug auf ein Überprüfungssystem
6. Obligatorische Informationen bei einer wesentlichen Änderung einer Anlage, auch bei der Entfernung einer ortsfesten Anlage
7. Obligatorische Informationen in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb
8. Obligatorische Informationen in Bezug auf das Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle
9. Obligatorische Informationen in Bezug auf das Sicherheits- und Umweltmanagementsystem
10. Obligatorische Informationen im internen Notfalleinsatzplan
Anhang II Mitteilungen über Bohrungsarbeiten nach Artikel 15 Absatz 4
Anhang III Bestimmungen über Benennung und Arbeitsweise der zuständigen Behörde gemäß den Artikeln 8 und 9
1. Bestimmungen in Bezug auf die Mitgliedstaaten2. Bestimmungen über die Arbeitsweise der zuständigen Behörde
Anhang IV Vorkehrungen der Betreiber und der Eigentümer zur Verhütung schwerer Unfälle gemäß Artikel 19
Anhang V Auswahl des unabhängigen Prüfers und Konzeption des Systems der unabhängigen Überprüfung gemäß Artikel 17 Absatz 3
Anhang VI Informationen über Prioritäten für die Zusammenarbeit zwischen den Betreibern und Eigentümern und den zuständigen Behörden gemäß Artikel 19 Absatz 7
Anhang VII Obligatorische Informationen in den externen Notfalleinsatzplänen gemäß Artikel 29
Anhang VIII Bei der Aufstellung der externen Notfalleinsatzpläne gemäß Artikel 29 einzubeziehende Aspekte
Anhang IX Informationsaustausch und Transparenz
ERKLÄRUNG DER KOMMISSION