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Empfehlung 2013/112/EU der Kommission vom 20. Februar 2013 Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen
(ABl. Nr. L 59 vom 02.03.2013 S. 5)
Hinweis: s.a. Empf. (EU) 2021/1004
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Achtung der Menschenwürde ist einer der Grundwerte der Europäischen Union, die sich unter anderem die Förderung des Wohlergehens ihrer Bevölkerung zum Ziel gesetzt hat; die Union muss die Rechte des Kindes schützen, soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen bekämpfen sowie soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz fördern.
(2) Kinder 1 sind in den meisten EU-Ländern stärker von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht als die Gesamtbevölkerung; bei Kindern, die in Armut oder sozialer Ausgrenzung aufwachsen, ist gegenüber besser gestellten Gleichaltrigen die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie in der Schule Erfolg haben, sich guter Gesundheit erfreuen und in ihrem Leben ihr ganzes Potenzial ausschöpfen.
(3) Zu verhindern, dass Benachteiligung über Generationen hinweg weitergegeben wird, ist eine wesentliche Investition in die Zukunft Europas und ein unmittelbarer Beitrag zur Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, mit langfristigem Nutzen für die Kinder, die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes.
(4) Frühzeitiges Eingreifen und Prävention sind entscheidend für die Entwicklung einer wirksameren und effizienteren Politik, da die öffentlichen Ausgaben für die Folgen von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung in der Regel höher liegen als die Ausgaben, die für ein Eingreifen im frühen Kindesalter anfallen.
(5) Die Bekämpfung von Benachteiligung in den ersten Lebensjahren trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung generell zu verstärken. Prävention wird am wirksamsten durch integrierte Strategien erreicht, bei denen die Unterstützung der Eltern hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt kombiniert wird mit einer angemessenen Einkommenssicherung und dem Zugang zu Leistungen, die für die Entwicklung der Kinder wichtig sind, wie zum Beispiel hochwertige (Vorschul-) Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum und soziale Dienste, des Weiteren Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Nutzung ihrer Rechte, was den Kindern hilft, ihr volles Potenzial ausschöpfen und mehr Widerstandskraft aufzubauen.
(6) Den größten Erfolg bei der Bekämpfung von Kinderarmut haben bislang solche Strategien erzielt, die sich auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlergehens aller Kinder stützen, mit besonderem Augenmerk auf sozial schwachen Kindern.
(7) Unterstützt werden sollten die Anstrengungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung durch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, von Gender Mainstreaming und Chancengleichheit sowie durch den Kampf gegen jede Form der Diskriminierung von Kindern und ihren Familien (insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung).
(8) Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise hat massive Auswirkungen auf Kinder und Familien, denn in vielen Ländern nimmt der Anteil der Menschen zu, die in Armut und sozialer Ausgrenzung leben.
(9) Angesichts der Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung aufgrund wachsender Sparzwänge in einer Reihe von Ländern stellt sich die große Herausforderung, zu gewährleisten, dass die Sozialpolitik kurz- wie langfristig gesehen zweckmäßig und wirksam bleibt.
(10) Die mehr als ein Jahrzehnt währende Zusammenarbeit auf EU-Ebene hat zu einem gemeinsamen Verständnis der ausschlaggebenden Faktoren für Kinderarmut geführt, indem grundlegende Arbeiten zur Entwicklung geeigneter Monitoringindikatoren vorgenommen, gemeinsame Herausforderungen ermittelt und erfolgreiche politische Ansätze definiert wurden, was der Frage politische Impulse verliehen hat. In der Folge hat die Kommission in der Mitteilung zur Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2 eine Empfehlung zur Kinderarmut angekündigt.
(11) Die Strategie Europa 2020 hat den Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU neue Impulse verliehen, indem sie das gemeinsame europäische Ziel vorgibt, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Millionen zu verringern, und indem sie die Bemühungen um eine Senkung der Schulabbrecherquote vorantreibt. Die Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut ist ein wesentlicher Bestandteil der diesbezüglich von der EU und den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen und erfolgt im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
(12) Die derzeitige Steuerung des Europäischen Semesters soll die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung des Wohlergehens von Kindern sicherstellen.
(13) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Die Normen und Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention müssen daher auch künftig für die EU-Politik, soweit sie Auswirkungen auf die Rechte des Kindes hat, richtungweisend sein.
(14) Im Gutachterbericht des Ausschusses für Sozialschutz vom Juni 2012 3 und in Kernbotschaften sowie in den Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) "Verhütung und Bekämpfung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung und Förderung des Wohlergehens des Kindes" vom Oktober 2012 4 haben die Mitgliedstaaten ihre Zusage bekräftigt und die Initiative der Kommission für die Vorlage einer Empfehlung zu diesem Thema begrüßt.
(15) Verschiedene EU-Strategien richten sich bereits auf Aspekte, die mit der Kinderarmut und der Weitergabe von Benachteiligung über Generationen hinweg in Zusammenhang stehen, vor allem in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit, Rechte des Kindes und Gleichstellung der Geschlechter 5.
(16) Strategien hinsichtlich der Kinderarmut fallen primär in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch ein gemeinsamer europäischer Rahmen kann die Synergien über die einzelnen Politikbereiche hinweg verstärken, die Mitgliedstaaten bei der Überprüfung ihrer Politik und beim gegenseitigen Erfahrungsaustausch unterstützen, was die Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit von Strategien durch innovative Ansätze anbelangt, wobei die unterschiedlichen Gegebenheiten und die Anforderungen auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene berücksichtigt werden.
(17) Im Kontext des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens können solche Leitlinien auch eine Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bilden und einen Schwerpunkt für die Nutzung der einschlägigen Finanzierungsinstrumente, insbesondere der Strukturfonds, setzen, um Fortschritte bei der Verwirklichung des vorgeschlagenen Ziels "Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut" zu erzielen
- empfiehlt den Mitgliedstaaten, politische Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die - mittels mehrdimensionaler Einzelstrategien - Kinderarmut und soziale Ausgrenzung bekämpfen und das Wohlergehen des Kindes fördern, und zwar unter Beachtung nachstehender Leitlinien:
1. Horizontale Grundsätze
2. Entwicklung integrierter Strategien mit drei Grundpfeilern
2.1. Zugang zu angemessenen Ressourcen
Förderung der Erwerbsbeteiligung von Eltern - Die enge Verknüpfung zwischen der Erwerbsbeteiligung von Eltern und den Lebensbedingungen von Kindern sollte anerkannt werden, und in Einklang mit den Grundsätzen der Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung 6 und mit den Zielvorgaben von Barcelona 7 sollten alle verfügbaren Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Eltern ergriffen werden, vor allem im Fall von Eltern mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt oder im Fall sozial besonders schwacher/gefährdeter Haushalte:
Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards durch eine Kombination von Leistungen - Kindern sollte ein angemessener Lebensstandard ermöglicht werden, der ein Leben in Würde garantiert, und zwar durch eine optimale Kombination von Geld- und Sachleistungen:
2.2. Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Leistungen
Abbau der Ungleichheit im Kindesalter durch Investitionen in frühkindliche Bildung und Betreuung - Das Potenzial frühkindlicher Bildung und Betreuung im Hinblick auf soziale Inklusion und Entwicklung sollte weiter erschlossen werden, indem sie als Sozialinvestition genutzt wird, um Ungleichheit und Herausforderungen, mit denen benachteiligte Kinder konfrontiert sind, durch frühzeitiges Eingreifen zu bekämpfen:
Verbesserung der Auswirkungen von Bildungssystemen auf die Chancengleichheit - Die Kapazitäten der Bildungssysteme sollten ausgebaut werden, um den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen und zu gewährleisten, dass alle Kinder in den Genuss inklusiver, hochwertiger Bildung kommen können, die ihre emotionale, soziale, kognitive und physische Entwicklung fördert:
Verbesserung der Flexibilität der Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Bedürfnisse benachteiligter Kinder - Es sollte sichergestellt werden, dass alle Kinder in vollem Umfang von ihrem Grundrecht auf Gesundheitsversorgung Gebrauch machen können, unter anderem durch Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung sowie durch den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen:
Sicherer, angemessener Wohnraum und ein entsprechendes Lebensumfeld für Kinder - Kinder sollten die Möglichkeit haben, in einem sicheren, gesunden und kinderfreundlichen Umfeld aufzuwachsen, das ihre Entwicklung und ihre Lernbedürfnisse fördert:
Förderung der Unterstützung für Familien und Verbesserung der Qualität alternativer Betreuungsmöglichkeiten - Der Kindesschutz und die Sozialleistungen im Bereich der Prävention sollten verstärkt werden; Familien sollten bei der Entwicklung von Elternkompetenzen in nicht stigmatisierender Weise unterstützt werden, und zugleich ist sicherzustellen, dass Kinder, die aus der elterlichen Obhut herausgenommen werden, in einem Umfeld aufwachsen, das ihren Bedürfnissen entspricht:
2.3. Das Recht des Kindes auf Teilhabe
Förderung der Teilhabe aller Kinder an Aktivitäten in den Bereichen Spiel, Freizeit, Sport und Kultur - Es sollte anerkannt werden, welchen Einfluss Kinder auf ihr eigenes Wohlbefinden und ihre Widerstandskraft für die Bewältigung widriger Umstände haben, insbesondere durch Angebote zur Teilnahme an informellen Lernaktivitäten, die außerhalb des Heims und nach dem regulären Schulbesuch stattfinden:
Schaffung von Mechanismen, die die Einbindung von Kindern in Entscheidungen fördern, die ihr Leben betreffen - Kinder sollten in die Lage versetzt und ermutigt werden, auf der Basis von Informationen ihre Meinung zu äußern, wobei darauf zu achten ist, dass ihre Ansichten gebührend berücksichtigt werden und in den wichtigsten Entscheidungen, von denen die Kinder betroffen sind, ihren Niederschlag finden:
3. Weiterentwicklung der nötigen Governance-, Durchführungs- und Monitoringregelungen
Verstärkung der Synergien über Sektoren hinweg und Verbesserung der Regelungen zur Governance - Es sollte gewährleistet werden, dass die Strategien durch ihre umfassende Ausgestaltung Kinderarmut und soziale Ausgrenzung wirksam bekämpfen und die Koordination zwischen den wichtigsten Akteuren verbessern:
Verstärkte Nutzung evidenzbasierter Ansätze - Die Entwicklung evidenzbasierter Strategien und sozialpolitische Innovationen sollten vorangetrieben werden, um sicherzustellen, dass den potenziellen Auswirkungen der Strategien auf Kinder gebührend Rechnung getragen wird:
4. Umfassende Nutzung der Einschlägigen EU- Instrumente
Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung als zentraler Aspekt der Strategie Europa 2020 - Es sollte Gebrauch von allen im Rahmen der Europa- 2020-Strategie verfügbaren Instrumenten und Indikatoren gemacht werden, um den gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung neue Impulse zu verleihen:
Inanspruchnahme der relevanten Finanzierungsinstrumente der EU - Die Möglichkeiten im Rahmen der EU- Finanzierungsinstrumente sollten in geeigneter Weise genutzt werden, um die oben dargelegten politischen Prioritäten zu unterstützen:
Brüssel, den 20. Februar 2013
2) KOM(2010) 758 endg.
3) Ausschuss für Sozialschutz, Gutachterbericht vom 27. Juni 2012 an die Europäische Kommission zur Bekämpfung und Verhütung von Kinderarmut und zur Förderung des Wohlergehens des Kindes.
4) Verhütung und Bekämpfung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung und Förderung des Wohlergehens des Kindes, Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 4. Oktober 2012, 14437/12.
5) Siehe insbesondere: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (KOM(2008) 865 endg.), Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU (KOM(2009) 567 endg.), Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes (KOM(2011) 60 endg.), Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 (KOM(2010) 491 endg.).
6) Empfehlung 2008/867/EG der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen.
7) Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Tagung des Europäischen Rates in Barcelona am 15. und 16. März 2002, SN 100/1/02 REV 1.
| Indikatorgestützter Monitoringrahmen | Anhang |
Der vorgeschlagene Monitoringrahmen enthält Indikatoren, die für die Überwachung der Umsetzung dieser Empfehlung relevant sind. Vorschläge für eine Weiterentwicklung finden sich in den Anhängen des Pakets zu Sozialinvestitionen.
Übergeordnetes Ziel: Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung und Förderung des Wohlergehens des Kindes
| Europa 2020 | Definition | Aufschlüsselung | Quelle | Primär/Sekundär/Kontext 1 | Anmerkungen | |||||
| Von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder (Aufschlüsselung des Kernziels von Europa 2020 bezüglich Armut und sozialer Ausgrenzung) | Summe der Kinder, die in einem Haushalt leben, der von Armut bedroht ist und/oder von erheblicher materieller Deprivation betroffen ist und/oder eine sehr geringe Erwerbsintensität aufweist (Die Definition dieser drei Indikatoren findet sich unten.) | Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17) | Eurostat - EU- SILC | Primär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen | |||||
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Indikator |
Definition |
Aufschlüsselung |
Quelle |
Primär/Sekundär/ |
Anmerkungen | |||||
| Armutsgefährdungsquote von Kindern (zu analysieren in Verbindung mit dem Wert der Armutsschwelle in KKS für einen Haushalt, der aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren besteht) | Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen verfügbares Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens beträgt | Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17) und Haushaltstyp | Eurostat - EU- SILC | Primär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen | |||||
| Quote der erheblichen materiellen Deprivation | Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, in dem die Lebensbedingungen infolge des Mangels an Ressourcen stark beeinträchtigt sind, d. h., es treffen mindestens 4 der 9 nach- stehend genannten Merkmale für Deprivation zu: Die Familie kann i) ihre Miete oder Wasser-, Gas- und Stromrechnungen nicht bezahlen, ii) ihre Wohnung nicht angemessen warm halten, iii) keine unerwarteten Ausgaben tätigen, iv) nicht jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder ein Proteinäquivalent essen, v) nicht einmal eine einwöchige Urlaubsreise im Jahr machen, vi) sich kein Auto, vii) keine Waschmaschine, viii) keinen Farbfernseher oder ix) kein Telefon leisten. | Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17) | Eurostat - EU- SILC | Primär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen | |||||
| Anteil der Kinder, die in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsintensität leben | Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, in dem Erwachsene im erwerbsfähigen Alter (18-59 Jahre) im voran- gegangenen Jahr (also während des Einkommensbezugszeitraums) zu weniger als 20 % ihres gesamten Arbeitspotenzials gearbeitet haben | Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17) | Eurostat - EU- SILC | Primär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen | |||||
| Indikator für die Deprivation von Kindern | Beratungen im Gange | Eurostat - EU- SILC | Entfällt | In Arbeit | ||||||
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Indikator |
Definition |
Aufschlüsselung |
Quelle |
Primär/Sekundär/ |
Anmerkungen | |||||
| Streuung der Armutsgefährdung von Kindern um die Armutsgefährdungsschwelle: Armutsgefährdungsquote, berechnet mittels 50 % und 70 % Schwelle | Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen ver- fügbares Äquivalenzeinkommen weniger als 50 % und weniger als 70 % des nationalen Medianäquivalenzeinkommens beträgt | Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17) | Eurostat - EU- SILC | Sekundär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen | |||||
| Quote der dauerhaften Armutsgefährdung von Kindern | Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen ver- fügbares Äquivalenzeinkommen im laufenden Jahr und in mindestens zwei der vorangegangen drei Jahre unterhalb der Armutsschwelle lag | 0-17 | Eurostat - EU- SILC (Langzeiterhebung) | Sekundär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen | |||||
| Armutsgefährdungsquote von Kindern bei zeitlicher Verankerung | Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen ver- fügbares Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens beträgt, wenn die Schwelle zeitlich verankert wird | 0-17 | Eurostat - EU- SILC | Kontext | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen | |||||
Zugang zu angemessenen Ressourcen
| Indikator | Definition | Aufschlüsselung | Quelle | Primär/Sekundär/ Kontext | Anmerkungen |
| Armutsquote trotz Erwerbstätigkeit von Personen, die in Haushalten mit unter- haltsberechtigten Kindern leben | Anzahl von Personen (mit unterhaltsberechtigten Kindern), die als erwerbstätig gelten und über ein Einkommen unter- halb der Armutsschwelle (60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens) verfügen | Nach Alter (0-17, 18-64, 0-64); nach Haushaltstyp (Alleinerziehende, zwei Erwachsene mit unterhaltsberechtigten Kindern) | Eurostat - EU- SILC | Primär | |
| Armutsgefährdungsquote von Kindern nach Erwerbsintensität des Haushalts | Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen verfügbares Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens beträgt, berechnet nach der Erwerbsintensität des Haushalts | 0-17, Erwerbsintensität des Haushalts (sehr hoch [0,85-1], hoch [0,55-0,85], mittel [0,45- 0,55], gering [0,2-0,45]) | Eurostat - EU- SILC | Primär | |
| Armutsgefährdungsquote von Kindern in Haushalten mit Erwerbstätigkeit | Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen Ein- kommen unterhalb der Armutsschwelle (60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens) liegt, bei einer Erwerbsintensität über 0,2 | Nach Haushaltstyp | Eurostat - EU- SILC | Primär | |
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Indikator |
Definition |
Aufschlüsselung |
Quelle |
Primär/Sekundär/ |
Anmerkungen |
| Relative mediane Armutsgefährdungslücke für Kinder | Differenz zwischen dem Medianäquivalenzeinkommen von
Personen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle und der Armutsgefährdungsschwelle, angegeben als Prozentsatz der Armutsgefährdungsschwelle | 0-17 | Eurostat - EU- SILC | Primär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen |
| Kinderbetreuung | Kinder, die (formell 2 außerhalb der Familie) betreut wer- den, als Anteil aller Kinder derselben Altersgruppe | Unter drei Jahren, von drei Jahren bis zum Schulpflichtalter; weniger als 30 Std., 30 Std. oder mehr pro Woche | Eurostat - EU- SILC | Sekundär | Relevanz einer Aufschlüsselung nach Einkommensquintil ist zu bewerten |
| Auswirkung der Erwerbstätigkeit auf die Elternschaft | Differenz in Prozentpunkten (PP) zwischen
| Insgesamt, nach Geschlecht | Eurostat - LFS | Kontext | Separate Betrachtung der Kinder im Alter von 0-3 Jahren und von 3-6 Jahren empfohlen |
| Teilzeitbeschäftigung wegen Betreuungspflichten | Personen, die in Teilzeit beschäftigt sind, weil sie Kinder oder pflegebedürftige Erwachsene betreuen, als Prozentsatz aller Erwerbspersonen | Insgesamt, nach Geschlecht | Eurostat - LFS | Kontext | |
| Auswirkungen von Sozialtransfers (aus- genommen Renten und Pensionen) auf die Verringerung der Kinderarmut | Differenz zwischen der Armutsgefährdungsquote von Kindern vor und nach Sozialtransfers (ausgenommen Renten und Pensionen) | Eurostat - EU- SILC | Sekundär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen | |
| Überbelastung durch Wohnkosten | Prozentsatz der Bevölkerung, die in einem Haushalt lebt, in dem die Gesamtwohnkosten (abzüglich Wohnungsbeihilfen) mehr als 40 % des insgesamt verfügbaren Haushaltseinkommens (abzüglich Wohnungsbeihilfen) ausmachen | Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17), Armutsstatus (ober- oder unter- halb der Armutsgefährdungsschwelle) | Eurostat - EU- SILC | Sekundär | Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen |
Zugang zu hochwertigen Leistungen
| Indikator | Definition | Aufschlüsselung | Quelle | Primär/Sekundär | Anmerkungen |
| Vorschulbildung | Anteil der Kinder im Alter von vier Jahren bis zum Schulpflichtalter, die eine Vorschulbildung erhalten | Nach Geschlecht | UOE 3 | Primär | |
| Indikator | Definition | Aufschlüsselung | Quelle | Primär/Sekundär | Anmerkungen |
| Lese- und Rechenkompetenz sowie natur- wissenschaftliche Kenntnisse | Anteil der 15-Jährigen, die in den PISA-Tests ein Ergebnis von 1 oder darunter erzielen (auf einer Skala von 1 [niedrigster Wert] bis 5 [höchster Wert]) | Nach dem Hintergrund der Eltern (Bildungsabschluss, Geburtsland) | OECD- PISA 4 | Primär | Bei den aktuellen Datenerhebungen keine Daten für CY und MT verfügbar |
| Quote junger Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung befinden (NEET) | Quote junger Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung befinden (NEET) | Nach Geschlecht, 15-19 | Eurostat - LFS | Primär | |
| Schul- und Ausbildungsabbrecher | Anteil der 18-24-Jährigen, die höchstens einen Abschluss der Sekundarstufe I haben und sich nicht in Aus- oder Weiterbildung befinden | Nach Geschlecht, höchster Bildungsabschluss | Eurostat - LFS | Sekundär | |
| Nicht erfolgte medizinische Versorgung (nach eigener Angabe) | Anteil der 16-25-Jährigen, die angeben, dass sie wegen der Kosten, der Entfernung oder den Wartelisten keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen haben | Eurostat - EU- SILC | |||
| Säuglingssterblichkeit | Verhältnis der Anzahl der Todesfälle bei unter einjährigen Kindern während eines Jahres zur Anzahl der Lebendgeburten im selben Jahr (angegeben pro 1.000 Lebendgeburten) | Nach sozioökonomischem Status der Eltern (in Arbeit) | Eurostat | Primär | |
| Kindersterblichkeit für die Altersgruppe 1- 14 Jahre | Sterblichkeit je 100.000 Einwohner/innen | Eurostat | |||
| Geringes Geburtsgewicht | Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm (5,5 Pfund) | WHO-OECD | Primär | ||
| Impfquote | Prozentsatz der Säuglinge, die bei Vollendung des ersten Lebensjahres in einem gegebenen Kalenderjahr vollständig gegen Keuchhusten, Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung geimpft sind. Und Prozentsatz der Säuglinge, die bei Vollendung des zweiten Lebensjahres in einem gegebenen Kalenderjahr vollständig gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft sind. | WHO | Kontext | ||
| Fettleibigkeit | 15-24-Jährige mit einem Body-Mass-Index von 30 oder da- rüber | Nach Geschlecht und sozioökonomischem Status der Eltern | Eurostat - EHIS 5 | Kontext | |
| Regelmäßige Raucher/innen | Anteil der 15-24-Jährigen, die täglich Zigaretten rauchen | Nach Geschlecht und sozioökonomischem Status der Eltern | Eurostat - EHIS | Kontext | |
| Psychische Gesundheit | Junge Menschen (15-24 Jahre) mit depressivem Syndrom | Nach Geschlecht | Eurostat - EHIS | Kontext | In Arbeit |
| Indikator | Definition | Aufschlüsselung | Quelle | Primär/Sekundär | Anmerkungen |
| Todesursachen bei jungen Menschen - Suizid | Todesfälle durch Suizid je 100.000 Einwohner/innen im Alter von 15-24 Jahren | Nach Geschlecht | Eurostat - Statistiken über Todesursachen | Kontext | |
| Wohnraumunterversorgung | Prozentsatz der Bevölkerung, bei der sämtliche Merkmale für Wohnraumunterversorgung zutreffen.
Diese Merkmale sind:
1) Undichtes Dach, Feuchtigkeit in Wänden/Böden/Fundament oder Fäulnis in Fensterrahmen oder im Boden; 2) Fehlen einer Badewanne oder Dusche in der Wohnung; 3) Fehlen einer in der Wohnung gelegenen Toilette mit Wasserspülung zur alleinigen Nutzung durch den Haushalt; 4) Probleme mit der Wohnung: zu dunkel, nicht genug Licht | Nach Alter (0-17,
0-5, 6-11, 12-17), Armutsgefährdungstatus (d. h. oder unterhalb der Schwelle) | Eurostat - EU- SILC | Primär | |
| Überbelegung | Prozentsatz der Bevölkerung, die in einem überbelegten Haushalt lebt.
Ein Haushalt gilt dann als überbelegt, wenn er nicht über eine Mindestzahl an Räumen wie folgt verfügt:
| Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17), Armutsgefährdungsstatus (d. h. ober- oder unterhalb der Schwelle) | Eurostat - EU - SILC | Primär | |
| 1) Primärindikatoren sind Leitindikatoren, die die breiten Bereiche erfassen, welche als die wichtigsten Ergebniselemente eingestuft wurden.
Sekundärindikatoren unterstützen die Leitindikatoren, indem sie die Art des Problems näher beschreiben oder weitere Dimensionen des Problems aufzeigen.
Kontextindikatoren liefern zusätzliche Details und kontextuelle Informationen:
Die vorgeschlagene Liste ist nicht erschöpfend und lässt Raum für weitere Hintergrundinformationen, die als relevant für eine bessere Einordnung und ein tieferes Verständnis des nationalen Kontexts erachtet werden.
2) Unter den Begriff "formelle Betreuung" fällt Folgendes: Vorschulen oder Äquivalente, Pflichtschulen, Betreuung in einer Einrichtung außerhalb der Schulstunden, Kinderkrippen oder andere Kindertagesstätten, einschließlich Familientagesstätten und zertifizierte Kinderbetreuungskräfte. Nicht unter diese Definition fällt die Betreuung durch Familienangehörige, Nachbarn oder nicht zertifizierte Kinderbetreuungskräfte. 3) UNESCO/OECD/EUROSTAT-Datenbank für Bildungsstatistiken. 4) http://www.oecd.org/statisticsdata/03381,en_2649_35845621_1_119656_1_1_1.00.html 5) "EHIS" steht für "Europäische Gesundheitsbefragung" (European Health Interview Survey). | |||||
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