Verordnung (EU) Nr. 658/2013 der Kommission vom 10. Juli 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 190 vom 11.07.2013 S. 38)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel 1, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, welche die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel 2 ersetzt, gilt ab dem 11. Juli 2013.
(2) Die Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG wurden nach dem Erlass der Verordnung durch die Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU der Kommission 3 wie folgt geändert: Aufnahme eines Haarfärbestoffs in Anhang II, Aufnahme von 26 Haarfärbestoffen in Anhang III Teil 1 und Änderung der zulässigen Höchstkonzentration im kosmetisches Fertigerzeugnis für zwei Haarfärbestoffe in Anhang III Teil 1. Diese Änderungen sollten nunmehr auch in die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen werden.
(3) Gemäß der Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU müssen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sie erlassen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen, ab dem 1. September 2013 anwenden. Die vorliegende Verordnung sollte deshalb ab diesem Datum gelten.
(4) Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. September 2013.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. Juli 2013
2) ABl. Nr. L 262 vom 27.09.1976 S. 169.
3) ABl. Nr. L 208 vom 03.08.2012 S. 8.
| Anhang |
Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden wie folgt geändert:
1. In Anhang II wird folgender Eintrag angefügt:
| Laufende Num- mer | Bezeichnung der Stoffe | ||
| Chemische Bezeichnung/INN | CAS-Nummer | EG-Nummer | |
| "1373 | N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze | 160219-76-1" | |
2. Anhang III wird wie folgt geändert:
a) Folgende Einträge mit den laufenden Nummern 198 bis 200 werden angefügt:
| Laufende Num- mer | Bezeichnung der Stoffe | Einschränkungen | Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise | |||||
| Chemische Bezeichnung INN | Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestand- teile | OAS- Nummer | EG- Nummer | Art des Mittels, Körperteile | Höchst- konzentra- tion in der gebrauchs- fertigen Zubereitung | Sonstige | ||
| "198 | 2,2'-[(4-Aminophenyl) imino]bis (ethanol)sulfat | N,N-bis(2-Hydroxyethyl)-p- Phenylenediamine Sulfate | 54381-16-7 | 259-134-5 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % (berechnet als Sulfat)nicht überschreiten.
| Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 199 | 1,3-Benzoldiol, 4- chlor- | 4-Chlororesorcinol | 95-88-5 | 202-462-0 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten. | Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 200 | 2,4,5,6-Tetraamino- pyrimidinsulfat | Tetraaminopyri- midine Sulfate | 5392-28-9 | 226-393-0 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 3,4 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten. | a) Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis. , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | b) 3,4 % (berechnet als Sulfat) | |||||||
b) Folgende Einträge mit den laufenden Nummern 206 bis 214 werden angefügt:
| "206 | 3-(2-Hydroxyethyl)-p- phenylendiammoni- umsulfat | Hydroxyethyl-p- Phenylenediamine Sulfate | 93841-25-9 | 298-995-1 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (berechnet als Sulfat)nicht überschreiten. | Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 207 | 1H-Indol-5,6-diol | Dihydroxyindole | 3131-52-0 | 412-130-9 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | a) Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis. Für a und b gilt: , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | b) 0,5 % | |||||||
| 208 | 5-Amino-4-chlor-2- methylphenolhydro- chlorid | 5-Amino-4- Chloro-o-Cresol HCl | 110102-85-7 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (berechnet als Hydrochlorid) nicht überschreiten. | Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| ||
| 209 | 1H-Indol-6-ol | 6-Hydroxyindo- le | 2380-86-1 | 417-020-4 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 210 | 1H-Indol-2,3-dion | Isatin | 91-56-5 | 202-077-8 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,6 % | , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 211 | 2-Aminopyridin-3-ol | 2-Amino-3-Hy- droxypyridine | 16867-03-1 | 240-886-8 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. | Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 212 | 2-Methyl-1-naphthyl- acetat | 1-Acetoxy-2- Methylnaphthalene | 5697-02-9 | 454-690-7 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Methyl-1-Naphthol als auch 1-Acetoxy-2-Methyl- naphthalene, sollte die Höchstkonzentration an 2-Methyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.) | Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 213 | 1-Hydroxy-2-methyl- naphthalen | 2-Methyl-1- Naphthol | 7469-77-4 | 231-265-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Methyl-1-Naphthol als auch 1-Acetoxy-2-Methyl- naphthalene, sollte die Höchstkonzentration an 2-Methyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.) | Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 214 | Dinatrium-5,7-dini- tro-8-oxid-2-naphtha- lensulfonat CI 10316 | Acid Yellow 1 | 846-70-8 | 212-690-2 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. | a) Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis. Für a und b gilt: , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | b) 0,2 % |
c) Der Eintrag mit der laufenden Nummer 240 erhält folgende Fassung:
| "240 | 4-Nitro-1,2-pheny- lendiamin | 4-Nitro-o-Phe- nylenediamine | 99-56-9 | 202-766-3 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
, Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
|
d) Der Eintrag mit der laufenden Nummer 251 erhält folgende Fassung:
| "251 | 2-(4-Amino-3-nitroanilin)ethanol | HC Red No. 7 | 24905-87-1 | 246-521-9 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 % |
| , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
|
e) Der Eintrag mit der laufenden Nummer 253 erhält folgende Fassung:
| "253 | 2-[bis(2-Hydroxy- ethyl)amino]-5-nitro- phenol | HC Yellow No. 4 | 59820-43-8 | 428-840-7 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,5 % |
|
f) Die Einträge mit den laufenden Nummern 255 und 256 erhalten folgende Fassung:
| "255 | 2-[(2-Nitrophe- nyl)amino]ethanol | HC Yellow No. 2 | 4926-55-0 | 225-555-8 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,75 % nicht überschreiten.
Für a und b gilt:
| a) Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis. , Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | b) 1,0 % | |||||||
| 256 | 4-[(2-Nitrophe- nyl)amino]phenol | HC Orange No. 1 | 54381-08-7 | 259-132-4 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 %" |
g) Folgende Einträge mit den laufenden Nummern 258 bis 264 werden angefügt:
| "258 | 2-Nitro-N1-phenyl- benzol-1,4-diamin | HC Red No. 1 | 2784-89-6 | 220-494-3 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 % | " , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| 259 | 1-Methoxy-3-(ßami- noethyl)amino-4-ni- trobenzol, Hydrochlorid | HC Yellow No. 9 | 86419-69-4 | 415-480-1 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,5 % (berechnet als Hydrochlorid) |
| |
| 260 | 1-(4'-Aminophenyla- zo)-2-methyl-4-(bis- 2-hydroxyethyl)amin- obenzol | HC Yellow No. 7 | 104226-21-3 | 146-420-6 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,25 % | ||
| 261 | N-(2-Hydroxyethyl)- 2-nitro-4-trifluor- methylanilin | HC Yellow No. 13 | 10442-83-8 | 443-760-2 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten.
Für a und b gilt:
| a) Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis. , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | b) 2,5 % | |||||||
| 262 | Benzolaminium, 3- [(4,5-Dihydro-3-me- thyl-5-oxo-1-phenyl- 1H-pyrazol-4-yl)azo]- N,N, Ntrimethyl, Chlorid | Basic Yellow 57 | 68391-31-1 | 269-943-5 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 2,0 % | ||
| 263 | Ethanol, 2,2'-[[4-[(4- Aminophenyl) azo]phenyl] imino]bis- | Disperse Black 9 | 20721-50-0 | 243-987-5 | Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfärbemitteln | 0,3 % (des Gemisches im Verhältnis 1:1 aus 2,2'-[4-(4- Aminophenylazo)phenylimino]diethanol und Lignosulfat) | ||
| 264 | 9,10-Anthracendion, 1,4-bis[(2,3-Dihy- droxypropyl) amino]- | HC Blue No. 14 | 99788-75-7 | 421-470-7 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,3 % |
|
h) Die Einträge mit den laufenden Nummern 16, 22, 221 und 250 erhalten folgende Fassung:
| Laufende Num- mer | Bezeichnung der Stoffe | Einschränkungen | Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise | |||||
| Chemische Bezeichnung/ INN | Gemeinsame Bezeichnung m Glossar der Bestand- teile | CAS-Nummer | EG-Nummer | Art des Mittels, Körperteile | Höchst- konzentra- tion in der gebrauchs- fertigen Zubereitung | Sonstige | ||
| "16 | 1-Naphthalenol | 1-Naphthol | 90-15-3 | 201-969-4 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. | Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis. , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| Laufende Num- mer | Bezeichnung der Stoffe | Einschränkungen | Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise | |||||
| Chemische Bezeichnung/ INN | Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile | CAS-Nummer | EG-Nummer | Art des Mittels, Körperteile | Höchst- konzentra- tion in der gebrauchs- fertigen Zubereitung | Sonstige | ||
| 22 | 1,3-Benzoldiol | Resorcinol | 108-46-3 | 203-585-2 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | a) ...
Für 1 und 2 gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,25 % nicht überschreiten. | a) ..
1. Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis. , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
Enthält Resorcin. Nach Anwendung die Haare gut spülen. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden." 2. Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis. ,Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
b) Enthält Resorcin. | |
| b) Haarlotion und Shampoo | b) 0,5 % | |||||||
| 221 | 2-(4-Methyl-2-nitroa- nilin)ethanol | Hydroxyethyl-2- Nitro-p-Toluidine | 100418-33-5 | 408-090-7 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
Für a und b gilt:
| a) Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis. , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| |
| b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | b) 1,0 % |
| Laufende Num- mer | Bezeichnung der Stoffe | Einschränkungen | Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise | |||||
| Chemische Bezeichnung/ INN | Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestand- teile | CAS-Nummer | EG-Nummer | Art des Mittels, Körperteile | Höchst- konzentra tion in der gebrauchs- fertigen Zubereitung | Sonstige | ||
| 250 | 1-Amino-2-nitro-4- (2',3'-dihydroxypro- pyl)amino-5-chlorbenzol + 1,4-bis- (2',3'-Dihydroxypropyl)amino-2-nitro-5- chlorbenzol | HC Red No. 10 + HC Red No. 11 | 95576-89-9 + 95576-92-4 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
Für a und b gilt:
| a) Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis. , Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
| ||
| b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | b) 2,0 % | |||||||
| ENDE |