Regelwerk, EU 2013

UN-Regelung Nr. 74
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1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Antrag auf Genehmigung
4. Genehmigung
5. Allgemeine Vorschriften
6. Besondere Vorschriften
6.1. Scheinwerfer für Fernlicht:
6.2. Scheinwerfer für Abblendlicht
6.3. Begrenzungsleuchte
6.4. Vorderer nicht dreieckiger Rückstrahler
6.5. Seitlicher, nicht dreieckiger Rückstrahler
6.6. Pedalrückstrahler
6.7. Hinterer, nicht dreieckiger Rückstrahler
6.8. Fahrtrichtungsanzeiger
6.9. Bremsleuchte
6.10. Schlussleuchte
6.11. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild
7. Zulassung von Fahrzeugen
8. Übereinstimmung der Produktion
9. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion
10. Änderung und Erweiterung der Genehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
11. Endgültige Einstellung der Produktion
12. Übergangsvorschriften
13. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Behörden
Anhang 1 Mitteilung
Anhang 2 Anordnungen der Genehmigungszeichen
Muster A
Muster B
Anhang 3 Oberfläche der Leuchte, Bezugsachse und Bezugspunkt und Winkel der geometrischen Sichtbarkeit
Schema A
Schema B
Anhang 4 Sichtbarkeit von rotem Licht von vorn und von weissem Licht von hinten
Abbildung 1: Sichtbarkeit von rotem Licht von vorn
Abbildung 2: Sichtbarkeit von weißem Licht von hinten
Anhang 5 Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
1. Prüfungen
1.1. Lage der Leuchten
1.2. Sichtbarkeit der Leuchten
1.3. Elektrische Schaltung und Kontrollleuchten