Regelwerk, EU 2014

RL 2014/59/EU
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Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und zuständige Behörden
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden
Titel II
Vorbereitung
Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 4 Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute
Abschnitt 2
Sanierungsplanung
Artikel 5 Sanierungspläne
Artikel 6 Bewertung von Sanierungsplänen
Artikel 7 Gruppensanierungspläne
Artikel 8 Bewertung von Gruppensanierungsplänen
Artikel 9 Indikatoren des Sanierungsplans
Abschnitt 3
Abwicklungsplanung
Artikel 10 Abwicklungspläne
Artikel 11 Für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Mitwirkung des Instituts erforderliche Informationen
Artikel 12 Gruppenabwicklungspläne
Artikel 13 Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne
Artikel 14 Übermittlung von Abwicklungsplänen an die zuständigen Behörden
Kapitel II
Abwicklungsfähigkeit
Artikel 15 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
Artikel 16 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
Artikel 16a Befugnis, bestimmte Ausschüttungen zu untersagen
Artikel 17 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
Artikel 18 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Behandlung von Gruppen
Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
Artikel 19 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
Artikel 20 Prüfung der vorgeschlagenen Vereinbarung durch die zuständigen Behörden und Vermittlung
Artikel 21 Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
Artikel 22 Weiterleitung der Vereinbarung zur Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung an die Abwicklungsbehörden
Artikel 23 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
Artikel 24 Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
Artikel 25 Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden
Artikel 26 Offenlegungspflichten
Titel III
Frühzeitiges Eingreifen
Artikel 27 Frühzeitiges Eingreifen
Artikel 28 Entlassung der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans
Artikel 29 Vorläufiger Verwalter
Artikel 30 Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters im Fall von Gruppen
Artikel 30a Vorbereitung der Abwicklung
Titel IV
Abwicklung
Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze
Artikel 31 Abwicklungsziele
Artikel 32 Voraussetzungen für eine Abwicklung
Artikel 32a Voraussetzungen für die Abwicklung einer Zentralorganisation und von Kreditinstituten, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
Artikel 32b Insolvenzverfahren im Falle von Instituten und Unternehmen, die nicht von Abwicklungsmaßnahmen betroffen sind
Artikel 32c Außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
Artikel 33 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
Artikel 33a Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten
Artikel 34 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
Kapitel II
Sonderverwaltung
Artikel 35 Sonderverwaltung
Kapitel III
Bewertung
Artikel 36 Bewertung für Abwicklungszwecke
Kapitel IV
Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze
Artikel 37 Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze
Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräußerung
Artikel 38 Instrument der Unternehmensveräußerung
Artikel 39 Instrument der Unternehmensveräußerung: Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts
Artikel 40 Instrument des Brückeninstituts
Artikel 41 Betrieb eines Brückeninstituts
Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
Artikel 42 Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
Abschnitt 5
Bail-in-Instrument
Unterabschnitt 1
Zielsetzung und Anwendung des Bail-in-Instruments
Artikel 43 Bail-in-Instrument
Artikel 44 Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments
Artikel 44a Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Kleinanleger
Unterabschnitt 2
Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
Artikel 45c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
Artikel 45e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
Artikel 45f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
Artikel 45g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
Artikel 45h Verfahren zur Bestimmung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Artikel 45i Aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
Artikel 45j Berichterstattung an die EBA
Artikel 45k Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45l Berichterstattung
Artikel 45m Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
Unterabschnitt 3
Anwendung des Bail-in-Instruments
Artikel 46 Bewertung des Bail-in-Betrags
Artikel 47 Behandlung der Anteilseigner bei Anwendung des Bail-in-Instruments oder bei Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten
Artikel 48 Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung
Artikel 49 Derivate
Artikel 50 Satz für die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital
Artikel 51 Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen
Artikel 52 Reorganisationsplan
Unterabschnitt 4
Bail-in-Instrument: Zusätzliche Bestimmungen
Artikel 53 Wirksamwerden des Bail-in
Artikel 54 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für ein Bail-in
Artikel 55 Vertragliche Anerkennung des Bail-in
Artikel 56 Staatliche Stabilisierungsinstrumente
Artikel 57 Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung
Artikel 58 Instrument der vorübergehenden staatlichen Übernahme
Kapitel V
Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Artikel 59 Verpflichtung zur Herabschreibung oder Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Artikel 60 Bestimmungen zur Herabschreibung oder Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Artikel 61 Für die Feststellung zuständige Behörden
Artikel 62 Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren
Kapitel VI
Abwicklungsbefugnisse
Artikel 63 Allgemeine Befugnisse
Artikel 64 Zusätzliche Befugnisse
Artikel 65 Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen
Artikel 66 Befugnis zur Durchsetzung von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
Artikel 67 Befugnis in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
Artikel 68 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
Artikel 69 Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten
Artikel 70 Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
Artikel 71 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
Artikel 71a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung
Artikel 72 Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse
Kapitel VII
Schutzbestimmungen
Artikel 73 Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in-Instruments
Artikel 74 Bewertung einer unterschiedlichen Behandlung
Artikel 75 Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger
Artikel 76 Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen
Artikel 77 Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen
Artikel 78 Schutz von Sicherungsvereinbarungen
Artikel 79 Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen
Artikel 80 Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen
Kapitel VIII
Verfahrenspflichten
Artikel 81 Mitteilungspflichten
Artikel 82 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
Artikel 83 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden
Artikel 84 Geheimhaltung
Artikel 84a Von zentralen automatischen Mechanismen geführte Informationen
Artikel 84b Vertraulichkeit von Insiderinformationen
Kapitel IX
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
Artikel 85 Vorab erteilte gerichtliche Zustimmung und Anfechtungsrechte
Artikel 86 Beschränkungen sonstiger Verfahren
Titel V
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
Artikel 87 Allgemeine Grundsätze für die Entscheidungsfindung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat
Artikel 88 Abwicklungskollegien
Artikel 89 Europäische Abwicklungskollegien
Artikel 90 Informationsaustausch
Artikel 91 Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe
Artikel 92 Gruppenabwicklung
Titel VI
Beziehungen zu Drittländern
Artikel 93 Übereinkünfte mit Drittländern
Artikel 94 Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
Artikel 95 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
Artikel 96 Abwicklung von Unionszweigstellen
Artikel 97 Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
Artikel 98 Austausch von vertraulichen Informationen
Titel VII
Finanzierungsmechanismen
Artikel 99 Europäisches System von Finanzierungsmechanismen
Artikel 100 Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
Artikel 101 Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
Artikel 102 Zielausstattung
Artikel 103 Im Voraus erhobene Beiträge
Artikel 104 Außerordentliche nachträglich erhobene Beiträge
Artikel 105 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Artikel 106 Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen
Artikel 107 Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung
Artikel 108 Rang in der Insolvenzrangfolge
Artikel 109 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
Titel VIII
Sanktionen
Artikel 110 Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen
Artikel 111 Besondere Bestimmungen
Artikel 112 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen
Artikel 113 Betrieb einer zentralen Datenbank durch die EBA
Artikel 114 Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden
Titel IX
Durchführungsbefugnisse
Artikel 115 Ausübung der Befugnisübertragung
Titel X
Änderung der Richtlinien 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012
Artikel 116 - gestrichen -
Artikel 117 Änderung der Richtlinie 2001/24/EG
Artikel 118 Änderung der Richtlinie 2002/47/EG
Artikel 119 Änderung der Richtlinie 2004/25/EG
Artikel 120 - gestrichen -
Artikel 121 Änderung der Richtlinie 2007/36/EG
Artikel 122 - gestrichen -
Artikel 123 - gestrichen -
Artikel 124 Änderung der Richtlinie 2013/36/EU
Artikel 125 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
Artikel 126 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Titel XI
Schlussbestimmungen
Artikel 127 EBA-Abwicklungsausschuss
Artikel 128 Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Institutionen und Behörden
Artikel 128a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
Artikel 128b Mittel der Offenlegung
Artikel 128c Krisenmanagement-Simulationen
Artikel 128d Übergangsbestimmungen
Artikel 129 Überprüfung
Artikel 130 Umsetzung
Artikel 131 Inkrafttreten
Artikel 132 Adressaten
Anhang
Abschnitt A
Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen
Abschnitt B
Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern können
Abschnitt C
Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat