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Beschluss 2014/202/EU der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 114 vom 16.04.2014 S. 68)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss 2013/107/EG des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte 1, insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Abkommen sieht vor, dass die Europäische Kommission und das Umweltbundesamt der USA (United States Environmental Protection Agency, US-EPA) zusammen gemeinsame Spezifikationen für Bürogeräte entwickeln und regelmäßig überarbeiten und somit den Anhang C des Abkommens ändern.

(2) Der Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.

(3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des Energy-Star-Büros der Europäischen Union Rechnung, das in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte 2, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 174/2013 3, genannt ist.

(4) Die Spezifikation für Displays in Anhang C Teil II und die Spezifikation für bildgebende Geräte in Anhang C Teil III sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Einziger Artikel

Der beigefügte Beschlussentwurf bildet die Grundlage für den Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C Teile II und III des Abkommens und zur Aufnahme neuer Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in das Abkommen.

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

_____
1) ABl. Nr. L 63 vom 06.03.2013 S. 5.

2) ABl. Nr. L 39 vom 13.02.2008 S. 1.

3) ABl. Nr. L 63 vom 06.03.2013 S. 1.

.

Entwurf eines Beschlusses vom [ ... ] der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens Anhang I


Die Verwaltungsorgane -

gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII,

in der Erwägung, dass Spezifikationen für die neuen Produktarten "Computerserver" und "unterbrechungsfreie Stromversorgung" in das Abkommen aufgenommen und bestehende Spezifikationen für die Produktarten "bildgebende Geräte" und "Displays" überarbeitet werden sollten -

beschließen:

Wie nachfolgend festgelegt, werden Teil I "Displays", Teil II "Unterbrechungsfreie Stromversorgung", Teil III "Computerserver" und Teil IV "Bildgebende Geräte" in den Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte aufgenommen.

Teil II "Displays" und Teil III "Bildgebende Geräte", die gegenwärtig in Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte enthalten sind, werden aufgehoben.

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet.

Unterzeichnet in Washington DC am [...]
(...)
im Namen der United States Environmental
Protection Agency

Unterzeichnet in Brüssel am [...]
(...)
im Namen der Europäischen Union

.

Anhang C Teil II des Abkommens Anhang II

' I. Display-Spezifikationen

1. Begriffsbestimmungen

1.1. Produktarten

Elektronisches Display ("Display"): ein handelsübliches Produkt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik häufig in einem Gehäuse untergebracht sind und dessen Hauptfunktion in der Anzeige visueller Informationen besteht, die 1. von einem Computer, einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen (z.B. VGA, DVI, HDMI, Display Port, IEEE 1394, USB), oder 2. von einem externen Speichermedium (z.B. USB-Speicher-Stick, Speicherkarte) oder 3. von einer Netzverbindung ausgegeben werden.

  1. Computerbildschirm: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 12 Zoll und einer Punktdichte von mehr als 5.000 Pixel pro Quadratzoll (px/in2), das die Benutzeroberfläche eines Computers und geöffnete Programme anzeigt und es dem Benutzer ermöglicht, den Computer mittels Tastatur und Maus zu bedienen.

    Leistungserweitertes Display (Enhanced-Performance-Display): ein Computerbildschirm, der alle folgenden Leistungs- und Funktionsmerkmale aufweist:

    1. ein Kontrastverhältnis von mindestens 60:1, gemessen mit einem horizontalen Blickwinkel von mindestens 85°, mit oder ohne Glasabdeckung;
    2. eine native Bildschirmauflösung von mindestens 2,3 Megapixeln (MP) und
    3. einen Farbumfang von mindestens sRGB gemäß IEC 61966 2-1. Farbraumverschiebungen sind zulässig, soweit mindestens 99 % der definierten sRGB-Farben unterstützt werden.
  2. Digitaler Bilderrahmen: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von weniger als 12 Zoll, dessen Hauptfunktion das Anzeigen von Digitalbildern ist. Er kann auch mit programmierbarem Zeitgeber, Anwesenheitssensor, Ton- und Videofunktionen sowie Bluetooth- oder Drahtlosanschlüssen ausgestattet sein.
  3. Signage-Display: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 12 Zoll und einer Punktdichte von höchstens 5.000 Pixeln pro Quadratzoll (px/in2). Es wird normalerweise als kommerzielles Anzeigegerät für Einsatzbereiche vermarktet, in denen es von mehreren Personen außerhalb des Büroumfelds betrachtet werden soll, beispielsweise im Einzelhandel, in Kaufhäusern, Restaurants, Museen, Hotels, im Außenbereich, in Flughäfen, Konferenzräumen oder Unterrichtsräumen.

1.2 Externes Netzteil (External Power Supply - EPS) - auch externe Stromversorgung genannt: eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Displays untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Displays umzuwandeln. Ein externes Netzteil ist über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Display verbunden.

1.3. Betriebszustände:

  1. Ein-Zustand (On-Mode): der Betriebszustand, in dem das Produkt aktiviert worden ist und eine oder mehrere seiner Hauptfunktionen ausführt. Dieser Zustand wird gewöhnlich auch als "aktiv", "in Gebrauch" oder "Normalbetrieb" bezeichnet. Die Leistungsaufnahme ist in diesem Betriebszustand in der Regel höher als im Ruhe- oder Aus-Zustand.
  2. Ruhezustand (Sleep-Mode): der Betriebszustand, in den das Produkt eintritt, nachdem es ein Signal von einem angeschlossenen Gerät oder ein internes Signal erhalten hat. Das Produkt kann auch durch eine Benutzereingabe in diesen Zustand versetzt werden. Das Produkt muss durch Empfang eines Signals von einem angeschlossenen Gerät, einem Netz, einer Fernbedienung und/oder durch ein internes Signal aufwachen. In diesem Betriebszustand erzeugt das Produkt kein sichtbares Bild, kann aber Benutzer- oder Schutzfunktionen wie Produktinformationen oder Zustandsanzeigen darstellen oder Sensorfunktionen ausführen.
    Hinweise:
    1. Beispiele für interne Signale sind Zeitgeber oder Anwesenheitssensoren.
    2. Ein Stromregler/-schalter ist kein Beispiel für eine Benutzereingabe.
  3. Aus-Zustand (Off-Mode): Der Betriebszustand, in dem das Produkt an eine Stromquelle angeschlossen ist und keine Funktionen des Ein-Zustands oder Ruhezustands ausführt. Dieser Betriebszustand kann unbegrenzt fortbestehen. Diesen Zustand kann das Produkt nur durch direkte Betätigung eines Stromschalters oder Stromreglers durch den Benutzer verlassen. Einige Produkte haben möglicherweise keinen solchen Betriebszustand.

1.4 Leuchtdichte: das fotometrische Maß für die Lichtstärke eines in eine bestimmte Richtung abgestrahlten Lichtstroms pro Flächeneinheit, ausgedrückt in Candela pro Quadratmeter (cd/m2). Die Leuchtdichte bezieht sich auf die Helligkeitseinstellungen eines Displays.

  1. Angegebene maximale Leuchtdichte: die maximale Leuchtdichte, die das Display nach Herstellerangaben (z.B. im Benutzerhandbuch) in einer Voreinstellung des Ein-Zustands erreichen kann.
  2. Gemessene maximale Leuchtdichte: die maximale Leuchtdichte, die das Display durch manuelle Konfiguration seiner Einstellungen wie Helligkeit und Kontrast erreichen kann.
  3. Werkseitige Leuchtdichte: die Leuchtdichte des Displays in der Werkseinstellung, die der Hersteller für den normalen Heimgebrauch bzw. den jeweiligen Markt vornimmt. Die werkseitige Leuchtdichte kann im Fall von Displays mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) je nach Umgebungslichtbedingungen am Benutzungsort variieren.

1.5 Bildschirmfläche: die sichtbare Bildschirmbreite multipliziert mit der sichtbaren Bildschirmhöhe, ausgedrückt in Quadratzoll (in2).

1.6 Automatische Helligkeitsregelung (ABC): der automatische Mechanismus, der die Helligkeit eines Displays in Abhängigkeit vom Umgebungslicht regelt.

1.7 Umgebungslichtbedingungen: die Kombination der Lichtwerte bzw. Beleuchtungsstärken in der Umgebung eines Displays, beispielsweise in einem Wohnzimmer oder Büro.

1.8 Brückenschaltung: eine physische Verbindung zwischen zwei Hub-Controllern, meist USB oder FireWire (aber auch andere), zur Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten, normalerweise zur Verlegung der Anschlüsse an einen besser geeigneten Ort oder zur Erhöhung der Zahl der verfügbaren Anschlüsse.

1.9 Netzfunktion: die Fähigkeit, beim Anschluss an ein Netz eine IP-Adresse zu bekommen.

1.10 Anwesenheitssensor: eine Vorrichtung zur Feststellung der Anwesenheit einer Person vor einem Display oder in dessen Umgebung. Ein Anwesenheitssensor wird in der Regel zum Umschalten eines Displays zwischen Ein- Zustand und Ruhe- bzw. Aus-Zustand verwendet.

1.11 Produktfamilie: eine Gruppe von Displays, die unter derselben Marke hergestellt werden, die gleiche Größe und Auflösung aufweisen und das gleiche Gehäuse haben, aber verschiedene Hardware-Konfigurationen aufweisen können.

Beispiel: Zwei Computerbildschirme aus derselben Modellreihe mit einer Bildschirmdiagonale von 21 Zoll und einer Bildschirmauflösung von 2.074 Megapixeln (MP), aber mit verschiedenen Funktionsmerkmalen wie eingebauten Lautsprechern oder eingebauter Kamera, können eine Produktfamilie bilden.

1.12 Repräsentatives Modell: die Produktkonfiguration, die für die ENERGY-STAR-Einstufung geprüft wird und als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll.

2. Anwendungsbereich

2.1. Einbezogene Produkte

2.1.1 Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung eines Displays gemäß dieser Spezifikation entsprechen und durch ein externes Netzteil direkt aus dem Stromnetz oder über eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden, außer den in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkten.

2.1.2. Typische Produkte, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, sind:

  1. Computerbildschirme,
  2. digitale Bilderrahmen,
  3. Signage-Displays und
  4. Zusatzprodukte, auch Bildschirme mit Tastatur-, Video- und Maus-Umschaltung (KVM) sowie andere Spezial-Displays, die den Begriffsbestimmungen und Einstufungskriterien dieser Spezifikation entsprechen.

2.2. Ausgeschlossene Produkte

2.2.1 Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org.

2.2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:

  1. Produkte mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von mehr als 61 Zoll;
  2. Produkte mit integriertem TV-Tuner;
  3. Produkte, die als Fernseher vermarktet und verkauft werden, auch Produkte mit Computer-Eingangsbuchse (z.B. VGA), sofern sie hauptsächlich als Fernseher vermarktet und verkauft werden;
  4. Produkte, die einen Komponenten-Fernseher darstellen. Ein Komponenten-Fernseher ist ein Produkt, das aus zwei oder mehreren Einzelkomponenten besteht (z.B. Display und Tuner) und unter einer einzigen Modell- oder Systembezeichnung als Fernseher vermarktet und verkauft wird. Ein Komponenten-Fernseher kann mehr als ein Stromkabel haben;
  5. Doppelfunktionsgeräte (Fernseher/Computerbildschirm), die als solche vermarktet und verkauft werden;
  6. mobile Computer- und Kommunikationsgeräte (z.B. Tablet-Computer, Slates, elektronische Lesegeräte, Smartphones);
  7. Produkte, die Spezifikationen für medizinische Geräte erfüllen müssen, wonach Stromsparfunktionen verboten sind, oder die keinen der Begriffsbestimmung für den Ruhezustand entsprechenden Betriebszustand haben;
  8. Thin-Clients, Ultra-Thin-Clients oder Zero-Clients.

3. Einstufungskriterien

3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung

3.1.1 Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

3.1.2 Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation anhand direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

3.1.3 Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

3.2. Allgemeine Anforderungen

3.2.1 Externe Stromversorgung: Wird das Produkt mit einem externen Netzteil ausgeliefert, muss das externe Netzteil die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen und die "Stufe V"-Kennzeichnung aufweisen. Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: www.energystar.gov/powersupplies.

Externe Netzteile müssen bei der Prüfung gemäß Test Method for Calculating the Energy Efficiency of Single- Voltage External AC-DC and AC-AC Power Supplies, Aug. 11, 2004 (Prüfverfahren für die Berechnung der Energieeffizienz von externen Einzelspannungs-WS/GS- und WS/WS-Netzteilen, 11. August 2004) die Anforderungen der Stufe V erfüllen.

3.2.2. Energieverwaltung:

  1. Die Produkte müssen mindestens eine standardmäßig aktivierte Stromsparfunktion aufweisen, mit der automatisch vom Ein-Zustand in den Ruhezustand gewechselt werden kann, entweder durch ein angeschlossenes Host-Gerät oder intern (z.B. standardmäßig aktivierte Unterstützung von VESA Display Power Management Signalling (DPMS)).
  2. Bei Produkten, die Inhalte zur Anzeige im Display aus einer oder mehreren internen Quellen erzeugen, muss standardmäßig ein Sensor oder Zeitgeber aktiviert sein, damit der Ruhe- oder Aus-Zustand automatisch eingeschaltet werden kann.
  3. Bei Produkten, die eine interne Standardwartezeit haben, nach der das Produkt vom Ein-Zustand in den Ruhe- und Aus-Zustand übergeht, ist die Wartezeit anzugeben.
  4. Computerbildschirme müssen innerhalb von 15 Minuten, nachdem ihre Verbindung zu einem Host-Computer getrennt wurde, automatisch in den Ruhe- oder Aus-Zustand übergeben.

3.3. Anforderungen im Ein-Zustand

3.3.1 Die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON), gemessen nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX), berechnet und gerundet nach Tabelle 1, sein.

e) Beträgt die nach Gleichung 1 berechnete Punktdichte (DP) des Produkts mehr als 20.000 Pixel pro Quadratzoll (px/in2), so wird die zur Berechnung der PON_MAX verwendete Bildschirmauflösung (r) nach Gleichung 2 bestimmt.

Gleichung 1: Berechnung der Punktdichte

DP = (r x 106) / A

Dabei gilt:

Gleichung 2: Berechnung der Auflösung, falls die Punktdichte (DP) des Produkts 20.000 px/in2 übersteigt

20,000 x A (DP - 20,000) x A
r1 =

      r2 =

106 106

Dabei gilt:

Tabelle 1: Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX)

Produktart und Bildschirmdiagonale d
(in Zoll)
PON_MAX
bei DP < 26.000 px/in2
(in Watt)

Dabei gilt:

- r = Bildschirmauflösung in Megapixel

- A = sichtbare Bildschirmfläche in in2

- Das Ergebnis wird auf das nächste Zehntelwatt gerundet.

PON_MAX

bei DP > 26.000 px/in2
(in Watt)

Dabei gilt:

- r = Bildschirmauflösung in Megapixel

- A = sichtbare Bildschirmfläche in in2

- Das Ergebnis wird auf das nächste Zehntelwatt gerundet.

d < 12,0 (6,0 x r) + (0,05 x A) + 3,0 ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,05 + A) + 3,0)
12,0 < d < 17,0 (6,0 x r) + (0,01 x A) + 5,5 ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,01 x A) + 5,5)
17,0 d < d < 23,0 (6,0 x r) + (0,25 + A) + 3,7 ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,025 x A) + 3,7)
23,0 < d < 25,0 (6,0 x r) + (0,06 x A) + 4,0 ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,06 x A) + 4,0)
25,0 < d < 61,0 (6,0 x r) + (0,01 x A) + 14,5 ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,1 x A) + 14,5)
30,0 < d < 61,0

(nur für Produkte, die der Begriffsbestimmung eines Signage-Displays entsprechen)

(0,27 x A) + 8,0 (0,27 x A) + 8,0

3.3.2 Bei Produkten, die der Begriffsbestimmung eines leistungserweiterten Displays entsprechen, wird zu der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 3 berechnete Leistungstoleranz (PEP) addiert. In diesem Fall muss die PON, gemessen nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, kleiner oder gleich der Summe aus PON_MAX und PEP sein.

Gleichung 3: Berechnung der Leistungstoleranz für leistungserweiterte Displays im Ein-Zustand

PEP<27" = 0,30 x PON_MAX

PEP=27" = 0,75 x PON_MAX

Dabei gilt:

3.3.3 Bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird zu der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 5 berechnete Leistungstoleranz (PABC) addiert, falls die nach Gleichung 4 berechnete Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (RABC) mindestens 20 % beträgt.

  1. Beträgt die RABC weniger als 20 %, so wird PABC nicht zur PON_MAX addiert.
  2. Die PON, gemessen mit abgeschalteter ABC nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, muss kleiner oder gleich der PON_MAX sein.

Gleichung 4: Berechnung der Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)

Dabei gilt:

  1. RABC ist die durch die automatische Helligkeitsregelung (ABC) bewirkte prozentuale Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand,
  2. P300 ist die gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt bei einem Umgebungslichtwert von 300 Lux und
  3. P10 ist die gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt bei einem Umgebungslichtwert von 10 Lux.

Gleichung 5: Berechnung der Leistungstoleranz im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)

PABC = 0,10 x PON_MAX

Dabei gilt:

3.3.4 Bei Produkten mit Gleichstrom-Niederspannungsversorgung muss die nach Gleichung 6 berechnete PON kleiner oder gleich der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX sein.

Gleichung 6: Berechnung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Produkten mit Gleichstrom-Niederspannungsversorgung

PON = PL - PS

Dabei gilt:

3.4. Anforderungen im Ruhezustand

3.4.1 Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) bei Produkten ohne Daten- oder Netzfunktionen gemäß den Tabellen 3 und 4 muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) gemäß Tabelle 2 sein.

Tabelle 2: Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX)

PSLEEP_MAX

(Watt)

0,5

3.4.2 Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) bei Produkten mit einer oder mehreren der Daten- oder Netzfunktionen gemäß den Tabellen 3 und 4 muss kleiner oder gleich der nach Gleichung 7 berechneten maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Daten-/Netz-Ruhezustand (PSLEEP_AP) sein.

Gleichung 7: Berechnung der maximalen Leistungsaufnahme im Daten-/Netz-Ruhezustand

PSLEEP_AP = PSLEEP_MAX + PDN + PADD

Dabei gilt:

Tabelle 3: Leistungstoleranzen im Ruhezustand für Daten- oder Netzfunktionen

Funktion Einbezogene Arten PDN
(Watt)
USB 1.x 0,1
USB 2.x 0,5
USB 3.x, Display Port (kein Video-Anschluss), Thunderbolt 0,7
Netz Fast-Ethernet 0,2
Gigabit-Ethernet 1,0
Wi-Fi 2,0

Tabelle 4: Leistungstoleranzen im Ruhezustand für Zusatzfunktionen

Funktion Einbezogene Arten PADD
(Watt)
Sensor Anwesenheitssensor 0,5
Datenspeicher Lesegeräte für Flash-Speicherkarten/Chipkarten, Kameraschnittstellen, PictBridge 0,2


Beispiel 1: Ein digitaler Bilderrahmen mit nur einer während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossenen
und aktivierten Brücken- oder Netzfunktion (Wi-Fi) und keiner sonstigen im Ruhezustand aktivierten
Zusatzfunktion kommt für die Wi-Fi-Zusatztoleranz von 2 W in Betracht, denn PSLEEP_AP = PSLEEP_MAX + PDN + PADD, PSLEEPAP = 0,5 W + 2,0 W + 0 W = 2,5 W.

Beispiel 2: Ein Computerbildschirm, der mit Brückenfunktion (USB 3.x und Display Port, kein Video-Anschluss) ausgestattet ist, wird nur mit angeschlossenem und aktiviertem USB 3.x geprüft. Wenn keine Zusatzfunktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiviert sind, kommt dieser Bildschirm für die USB-3.0-Zusatztoleranz von 0,7 W in Betracht, denn P SLEEP_AP = PSLEEP_MAX + PDN + PADD, PSLEEPAP = 0,5 W + 0,7 W + 0 W = 1,2 W.

Beispiel 3: Ein Computerbildschirm, der mit einer Brücken- und einer Netzfunktion (USB 3.x und Wi-Fi) aus-gestattet ist, wird so getestet, dass beide Funktionen während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossen und aktiviert sind. Wenn keine zusätzlichen Funktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiviert sind, kommt dieser Bildschirm für die USB-3.0-Zusatztoleranz von 0,7 W und die Wi-Fi-Zusatztoleranz von 2 W in Betracht, denn P SLEEP_AP = PSLEEP_MAX + PDN + PADD, PSLEEPAP = 0,5 W + (0,7 W + 2,0 W) + 0 W = 3,2 W.

3.4.3 Bei Produkten, die mehr als einen Ruhezustand haben (z.B. "Ruhe" und "Tiefschlaf"), darf die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) in keinem der Ruhezustände größer sein als PSLEEP_MAX im Fall von Produkten ohne Daten- oder Netzverbindungsfunktion bzw. PSLEEP_AP im Fall von Produkten, die mit Strom verbrauchenden Zusatzfunktionen (z.B. Datenbrücken- oder Netzverbindungen) geprüft werden. Hat das Produkt mehrere, manuell wählbare Ruhezustände oder kann das Produkt auf unterschiedliche Weise in den Ruhezustand versetzt werden (z.B. per Fernbedienung oder durch Eintreten des Host-Computers in den Ruhezustand), wird die Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) des Ruhezustands mit dem höchsten PSLEEP -Wert, gemessen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 6.5, als PSLEEP angegeben. Tritt das Produkt automatisch in seine verschiedenen Ruhezustände ein, wird der durchschnittliche PSLEEP-Wert aller Ruhezustände, gemessen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 6.5, als PSLEEP angegeben.

3.5. Anforderungen im Aus-Zustand

Die gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) gemäß Tabelle 5 sein.

Tabelle 5: Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX)

POFF_MAX

(Watt)

0,5

3.6 Die angegebene maximale Leuchtdichte und die gemessene maximale Leuchtdichte sind für alle Produkte anzugeben; die Leuchtdichte bei Auslieferung ist für alle Produkte anzugeben, außer bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC).

4. Prüfanforderungen

4.1. Prüfverfahren

Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung erfolgt nach den unten aufgeführten Prüfverfahren.

Produktart Prüfverfahren
Alle Produktarten und Bildschirmgrößen "ENERGY STAR Test Method for Determining Displays Energy Use Version 6.0 - Rev. January 2013" (ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die Bestimmung des Energieverbrauchs von Displays, Version 6.0 - Rev. Januar 2013)

4.2. Anzahl zu prüfender Geräte

4.2.1 Zur Prüfung wird ein Gerät eines repräsentativen Modells gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 ausgewählt.

4.2.2 Zur Einstufung einer Produktfamilie wird als repräsentatives Modell jeweils diejenige Produktkonfiguration betrachtet, die für jede Produktart den schlechteste Leistungsaufnahme innerhalb der Familie aufweist.

4.3. Einstufung für internationale Märkte

Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für jeden Markt, in dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen.

5. Benutzerschnittstelle

Die Hersteller werden ermuntert, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE P1621 "Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments" (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls. Falls ein Hersteller die Norm IEEE P1621 nicht einhält, muss er dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission seine Gründe hierfür mitteilen.

6. Inkrafttreten

6.1.1 Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 6.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR- Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt (z.B. Monat und Jahr), zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

6.1.2 Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

7. Überlegungen für künftige Änderungen

7.1. Displays mit Bildschirmdiagonalen von mehr als 61 Zoll

Interaktive Displays mit einer Bildschirmdiagonale von über 603 sind gegenwärtig auf dem Markt erhältlich und werden vor allem für gewerbliche Zwecke und für Unterrichtszwecke verwendet. Es besteht Interesse daran, weitere Erkenntnisse über den Stromverbrauch solcher Produkte im Rahmen der Prüfung nach dem Prüfverfahren für Displays zu gewinnen. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden vor und während der nächsten Überarbeitung dieser Spezifikationen mit den Interessengruppen zusammenarbeiten, um Zugriff auf zweckdienliche Informationen zu erhalten. Das US-EPA und die Europäische Kommission sind grundsätzlich daran interessiert, im Zuge der nächsten Überarbeitung der Spezifikationen die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Produkte mit Bildschirmdiagonalen von über 613 zu prüfen.

7.2. Berührungsempfindliche Bildschirme (Touchscreen-Funktion)

Das US-EPA und die Europäische Kommission sind entschlossen, weiterhin Leistungsstufen für Displays zu entwickeln, die neue Merkmale und Funktionen bieten, und gehen davon aus, dass berührungsempfindliche Bildschirme (mit Touchscreen-Funktion), die in den Anwendungsbereich dieser Spezifikation fallen, eine größere Marktverbreitung finden werden, insbesondere unter den Signage-Displays. Ferner werden US-EPA, DOE und Europäische Kommission künftig zusammen mit den Interessengruppen prüfen, ob sich die Touchscreen-Funktion auf den Stromverbrauch im Ein-Zustand auswirkt, und festlegen, inwieweit dieses Funktionsmerkmal bei der Ausarbeitung der nächsten Spezifikation berücksichtigt werden sollte.

II. Spezifikationen für die unterbrechungsfreie Stromversorgung

1. Begriffsbestimmungen

Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den Begriffsbestimmungen überein, die in der von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) herausgegebenen Norm IEC 62040-3 festgelegt sind 1.

Für die Zwecke dieser Spezifikation gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichereinrichtungen (wie Batterien), die ein Stromversorgungssystem bildet, das bei Ausfall der Eingangsstromversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherstellt 2.

1.1. Stromumrichtverfahren:

  1. Statische USV: USV, bei der leistungselektronische Festkörperkomponenten die Ausgangsspannung liefern.
  2. Dynamische USV: USV, bei der eine oder mehrere drehende elektrische Maschinen die Ausgangsspannung liefern.
    1. Dynamische USV (RUPS) ohne Dieselmotor: dynamische USV, die keinen eingebauten Dieselmotor enthält, um bei Ausfall der Eingangsstromversorgung die beständige Versorgung der Last aufrechtzuerhalten.
    2. Dynamische Diesel-USV (DRUPS): dynamische USV, die einen eingebauten Dieselmotor enthält, der eingesetzt wird, um bei Ausfall der Eingangsstromversorgung die beständige Versorgung der Last aufrechtzuerhalten.
  3. Stromausgang:
    1. USV mit Wechselstromausgang (WS-USV): USV mit Ausgabe eines kontinuierlichen Flusses elektrischer Ladung, der regelmäßig die Richtung wechselt.
    2. USV/Gleichrichter mit Gleichstromausgang (GS-USV/Gleichrichter): USV mit Ausgabe eines kontinuierlichen Flusses elektrischer Ladung in eine Richtung. Umfasst sowohl einzelne Gleichrichter für Gleichstromanwendungen als auch ganze Gleichstrom-USV-Aggregate oder -systeme aus Gleichrichtermodulen, Reglern und sonstigen Hilfskomponenten.
      Hinweis: USV mit Gleichstromausgang werden auch als Gleichrichter bezeichnet. In dieser Spezifikation wird der Begriff "Gleichstrom-USV/Gleichrichter" verwendet, weil ein "Gleichrichter" auch ein Teil eines Wechselstrom-USV-Systems sein kann.

1.2 Modulare USV: USV aus zwei oder mehreren USV-Einzelgeräten, die zusammen in einem oder mehreren Schaltschränken untergebracht sind und gemeinsam ein Energiespeichersystem bilden, dessen Ausgänge im Normalbetrieb an eine gemeinsame Ausgangs-Sammelschiene angeschlossen sind, die sich vollständig im gleichen Schaltschrank befindet. Die Gesamtzahl der USV-Einzelgeräte in einer modularen USV ist gleich "n + r"; dabei ist n die Zahl der zur Aufrechterhaltung der Last erforderlichen USV-Einzelgeräte und r die Zahl der redundanten USV- Geräte. Modulare USV können zur Schaffung von Redundanz und/oder zur Kapazitätserhöhung eingesetzt werden.

1.3. Redundanz: Verwendung zusätzlicher USV-Geräte in einer Parallel-USV, um die beständige Versorgung der Last zu verbessern; sie wird wie folgt klassifiziert:

  1. N + 0: USV, die keinen Ausfall verkraftet, während sie den Normalbetrieb aufrechterhält. Keine Redundanz.
  2. N + 1: Parallel-USV, die den Ausfall eines USV-Geräts oder einer Gruppe von USV-Geräten verkraftet, während sie den Normalbetrieb aufrechterhält.
  3. 2N: Parallel-USV, die den Ausfall der Hälfte der USV-Geräte verkraftet, während sie den Normalbetrieb aufrechterhält.

1.4. USV-Betriebsarten:

  1. Normalbetrieb: stabile Betriebsart, die die USV unter folgenden Bedingungen erreicht:
    1. Die Eingangswechselstromversorgung liegt innerhalb des vorgesehenen Toleranzbereichs und versorgt die USV.
    2. Das Energiespeichersystem bleibt geladen oder wird wieder aufgeladen.
    3. Die Last liegt innerhalb des vorgegebenen Bemessungsbereichs der USV.
    4. Die Umgehung ist verfügbar und liegt innerhalb des festgelegten Toleranzbereichs (soweit zutreffend).
  2. Batteriebetrieb: stabile Betriebsart, die die USV unter folgenden Bedingungen erreicht:
    1. Die Eingangswechselstromversorgung ist abgeschaltet oder liegt außerhalb des vorgesehenen Toleranzbereichs.
    2. Der gesamte Strom wird dem Energiespeichersystem entnommen oder - im Fall eines DRUPS - vom eingebauten Dieselmotor erzeugt oder stammt aus einer Kombination der beiden.
    3. Die Last liegt innerhalb des vorgegebenen Bemessungsbereichs der USV.
  3. Umgehungsbetrieb: Betriebsart, die die USV erreicht, wenn die Last ausschließlich über die Umgehung versorgt wird.

1.5. Vom Eingang abhängige Kennwerte der USV:

  1. Spannungs- und frequenzabhängig (VFD): Schützen die Last gegen Stromausfall 3.
  2. Spannungsunabhängig (VI): Schützen die Last wie für VFD gefordert und zusätzlich bei:
    1. dauerhaft anliegender Unterspannung am Eingang,
    2. dauerhaft anliegender Überspannung am Eingang. 4
  3. Spannungs- und frequenzunabhängig (VFI): sind unabhängig von Schwankungen der Versorgungsspannung und -frequenz und schützen die Last gegen nachteilige Auswirkungen derartiger Schwankungen, ohne dabei die Energiespeichereinrichtung zu entladen.

1.6 USV im Einzel-Normalbetrieb: USV, die im Normalbetrieb mit den Parametern nur einer Gruppe eingangsabhängiger Kennwerte funktioniert. Beispiel: eine USV, die nur als VFI funktioniert.

1.7 USV im Mehrfach-Normalbetrieb: USV, die im Normalbetrieb mit den Parametern mehrerer Gruppen eingangsabhängiger Kennwerte funktioniert. Beispiel: eine USV, die als VFI oder VFD funktionieren kann.

1.8 Umgehung: zum Zwischenkreis-Wechselstromumrichter alternativer Strompfad.

  1. Wartungsumgehung (Wartungsumgehungspfad): alternativer Strompfad, der der Aufrechterhaltung der beständigen Versorgung der Last bei Wartungsarbeiten dient.
  2. Automatische Umgehung: zum Zwischenkreis-Wechselstromumrichter alternativer Strompfad (Netz- oder Ersatzstromversorgung).
    1. Mechanische Umgehung: Die Steuerung erfolgt durch einen Schalter mit mechanisch trennbaren Kontakten.
    2. Statische Umgehung (elektronische Umgehung): Die Steuerung erfolgt über einen elektronischen Leistungsschalter wie z.B. Transistoren, Thyristoren, Triacs oder andere Halbleiterbauelemente.
    3. Hybride Umgehung: Die Steuerung erfolgt durch einen Schalter mit mechanisch trennbaren Kontakten kombiniert mit mindestens einem steuerbaren elektronischen Ventilbauelement.

1.9 Bezugsprüflast: Last oder Bedingung, bei der der Ausgang der USV die Wirkleistung (W) abgibt, für die die USV bemessen ist 5.

1.10 Zu prüfendes Gerät (UUT): die USV, die der Prüfung unterzogen wird, in der gleichen Konfiguration wie zur Auslieferung an den Kunden, einschließlich des für die Prüfanordnung gemäß Abschnitt 3 des ENERGY-STAR- Prüfverfahrens notwendigen Zubehörs (z.B. Filter oder Transformatoren).

1.11 Leistungsfaktor: Verhältnis des Betrags der Wirkleistung P zur Scheinleistung S.

1.12. Produktfamilie: eine Gruppe von Produktmodellen, die 1. vom gleichen Hersteller stammen, 2. den gleichen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien unterliegen und 3. einen gemeinsamen Grundaufbau haben. Für USV sind u. a. folgende Abweichungen akzeptabel:

  1. Anzahl der installierten Module;
  2. Redundanz;
  3. Art und Anzahl der Eingangs- und Ausgangsfilter;
  4. Anzahl der Gleichrichter-Pulse 6;
  5. Kapazität des Energiespeichersystems.

1.13. Abkürzungen:

  1. A: Ampère,
  2. WS: Wechselstrom (AC: Alternating Current),
  3. GS: Gleichstrom (DC: Direct Current),
  4. DRUPS: Dynamische Diesel-USV (Diesel coupled rotary UPS),
  5. RUPS: Dynamische USV (Rotary UPS),
  6. THD: Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (Total Harmonic Distortion),
  7. USV: Unterbrechungsfreie Stromversorgung,
  8. UUT: zu prüfendes Gerät (Unit Under Test),
  9. V: Volt,
  10. VFD: spannungs- und frequenzabhängig (Voltage and Frequency Dependent),
  11. VFI: spannungs- und frequenzunabhängig (Voltage and Frequency Independent),
  12. VI: spannungsunabhängig (Voltage Independent),
  13. W: Watt,
  14. Wh: Wattstunde.

2. Anwendungsbereich

2.1 Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) gemäß dieser Spezifikation entsprechen, darunter auch statische und dynamische USV sowie WS-USV und GS-USV/Gleichrichter, außer den in Abschnitt 2.3 aufgeführten Produkten.

2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage:

  1. USV für den Heimgebrauch zum Schutz von Desktop-Computern und zugehörigen Geräten und/oder von Geräten der Unterhaltungselektronik wie Fernsehern, Set-Top-Boxen, DVR-Geräten, Blu-Ray- und DVD-Abspielgeräten;
  2. USV für den gewerblichen Gebrauch zum Schutz der Informations- und Kommunikationsanlagen in kleinen Unternehmen und in Zweigstellen, z.B. von Servern, Netz-Switches und -Routern sowie kleinen Datenspeicherarrays;
  3. USV für Rechenzentren zum Schutz großer Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik, z.B. von Unternehmensservern, Netzausrüstungen und großen Datenspeicherarrays, und
  4. GS-USV/Gleichrichter für Telekommunikationszwecke zum Schutz von Telekommunikationsnetzsystemen, die sich in einem Hauptbüro oder an einem entfernten Drahtlos-/Mobilfunk-Standort befinden.

2.3. Ausgeschlossene Produkte

2.3.1 Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org.

2.3.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:

  1. Interne Geräte eines Computers oder einer anderen Endverbrauchslast (z.B. interne Netzteile mit Zusatzbatterie oder Batteriepufferungen für Modems, Sicherheitsanlagen usw.);
  2. industrielle USV, die speziell für den Schutz kritischer Steuerungs-, Fertigungs- oder Produktionsprozesse oder Betriebsvorgänge ausgelegt sind;
  3. USV für Versorgungsnetze zum Einsatz als Teil elektrischer Übertragungs- und Verteilungsnetze (z.B. in elektrischen Umspannwerken oder lokalen USV-Anlagen);
  4. USV für Kabelfernsehnetze zur Versorgung des Kabelsignal-Übertragungssystems außerhalb der Sende-/Verteileranlage, die direkt oder indirekt an das Kabel selbst angeschlossen sind. Bei dem "Kabel" kann es sich um ein Koaxialkabel (Metalldraht), ein Glasfaserkabel oder einen drahtlosen Übertragungsweg (z.B. "Wi-Fi") handeln;
  5. USV für die Einhaltung besonderer UL-Sicherheitsnormen für sicherheitsbezogene Anwendungen wie z.B. Notbeleuchtung, Notbetrieb oder Notausgang oder medizinisches Diagnosegerät und
  6. USV für besondere Anwendungen im Mobilfunk, an Bord von Schiffen oder im See- oder Luftverkehr.

3. Einstufungskriterien

3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung

3.1.1 Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

3.1.2 Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

3.1.3 Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

3.2. Energieeffizienzanforderungen an WS-USV

3.2.1 USV im Einzel-Normalbetrieb: Der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die angegebene Nennausgangsleistung und Eingangsabhängigkeit entsprechen, außer im unten genannten Fall.

Bei Produkten mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10.000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6 muss der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die angegebene Eingangsabhängigkeit entsprechen.

Gleichung 1: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV

EƒƒAVG = t25 % x Eƒƒ |25 % + t50 % x Eƒƒ|50 % + t75 % x Eƒƒ|75 % + t100 % x Eƒƒ|100 %

Dabei gilt:

Tabelle 1: Belastungsannahmen für WS-USV zur Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads

Nennausgangsleistung P in Watt (W) Eingangsabhängigkeit Zeitanteil tn% bei einem bestimmten Prozentsatz der Bezugsprüflast
25 % 50 % 75 % 100 %
P < 1.500 W VFD 0,2 0,2 0,3 0,3
VFD 0 0,3 0,4 0,3
1.500 W < P < 10.000 W VFD, VI oder VFI 0 0,3 0,4 0,3
P > 10.000 W VFD, VI oder VFI 0,25 0,5 0,25 0

Tabelle 2: Anforderung an den minimalen Wirkungsgrad von WS-USV

Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) Dabei gilt:
  • P ist die Nennausgangsleistung in Watt (W) und
  • ln ist der natürliche Logarithmus.
Nennausgangsleistung Eingangsabhängigkeit
VFD VI VFI
P < 1.500 W 0,967 0,0099 x In(P) + 0,815
1.500 W < P < 10.000 W 0,970 0,967
P > 10.000 W 0,970 0,950 0,0099 x In(P) + 0,805

Tabelle 3: Anforderung an den minimalen Wirkungsgrad von WS-USV für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion

Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) Dabei gilt:
  • P ist die Nennausgangsleistung in Watt (W) und
  • ln ist der natürliche Logarithmus.
Eingangsabhängigkeit
Nennausgangsleistung VFD VI VFI
P > 10.000 W 0,960 0,940 0,0099 x In(P) + 0,795

3.2.2 USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung nicht standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb nicht mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie

  1. die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von höchstens 10.000 W oder ohne Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6, oder
  2. die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von mehr als 10.000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6.

3.2.3 USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 2 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie

  1. die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von höchstens 10.000 W oder ohne Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6, oder
  2. die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Midelle mit einer Ausgangsleistung von mehr als 10.000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6.

Gleichung 2: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV im Mehrfach-Normalbetrieb

EƒƒAVG = 0,75 x Eƒƒ1 + 0,25 x Eƒƒ2

Dabei gilt:

3.3. Energieeffizienzanforderungen an GS-USV/Gleichrichter

Der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 4 entsprechen. Diese Anforderung gilt sowohl für Komplettsysteme als auch einzelne Module. Die Hersteller können das eine oder andere prüfen, sofern folgende Anforderungen erfüllt werden:

  1. Komplettsysteme, die gleichzeitig auch modular sind, müssen als modulare USV-Produktfamilie eingestuft werden, wobei ein bestimmtes Modell eines Moduls installiert ist.
  2. Die Einstufung eines einzelnen Moduls hat keine Bedeutung für die Einstufung modularer Systeme, sofern die Gesamtsysteme nicht ebenfalls wie oben angegeben eingestuft worden sind.
  3. Bei Produkten mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10.000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6 muss der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 5 entsprechen.

Gleichung 3: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads für alle GS-USV

EƒƒAVG = (Eƒƒ|30 % + Eƒƒ|40 % + Eƒƒ|50 % + Eƒƒ|60 % + Eƒƒ|70 % + Eƒƒ|80 %) / 6

Tabelle 4: Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern

Anforderung an den minimalen durchschnittlichen

Wirkungsgrad (Eff AVG_MIN)

0,955

Tabelle 5: Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion

Nennausgangsleistung Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN)
P > 10.000 W 0,945

3.4. Anforderungen an den Leistungsfaktor

Der gemessene Eingangsleistungsfaktor für alle WS-USV bei 100 Prozent der Bezugsprüflast muss größer oder gleich der Anforderung an den minimalen Leistungsfaktor gemäß Tabelle 6 für alle zur Einstufung geforderten VFI- und VI-Normalbetriebsarten sein.

Tabelle 6: Anforderung an den minimalen USV-Eingangsleistungsfaktor für WS-USV

Anforderung an den Leistungsfaktor
0,90

3.5. Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen

3.5.1 Für jedes Modell oder für jede Produktfamilie müssen dem US-EPA und/oder der Europäischen Kommission Daten für ein Standard-Power and Performance Data Sheet (Strom- und Leistungsdatenblatt - PPDS) übermittelt werden.

3.5.2 Weitere Einzelheiten zum PPDS finden sich auf der ENERGY-STAR-Webseite zu USV unter www.energystar.gov/products.

Das PPDS enthält:

  1. Allgemeine Angaben (Hersteller, Modellbezeichnung und -nummer);
  2. elektrische Merkmale (Stromumrichtverfahren, Topologie, Eingangs- und Ausgangsspannung und -frequenz);
  3. zur Einstufung herangezogener durchschnittlicher Wirkungsgrad;
  4. Wirkungsgrad an jedem Belastungspunkt und Ergebnisse der Leistungsfaktorprüfung in jedem anwendbaren Normalbetrieb sowie bei modularen USV-Produktfamilien für die geprüfte Maximal- und Minimalkonfiguration;
  5. Mess- und Kommunikationsfunktion (im Messgerät angezeigte Daten, per Netzanbindung übertragene Daten und verfügbare Protokolle);
  6. Weblink zu einer vorhandenen öffentlichen Unterlage mit Hinweisen zu modellspezifischen Prüfverfahren, falls zutreffend;
  7. Merkmale der Batterie/Energiespeichereinrichtung;
  8. physische Abmessungen.

3.5.3 Das US-EPA und die Europäische Kommission können dieses PPDS je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden den Partnern den Überarbeitungsprozess bekanntgeben.

3.6. Anforderungen an Messung und Kommunikation

3.6.1. WS-USV und GS-USV/Gleichrichter mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10.000 W kommen für einen 1-Prozentpunkt-Effizienzanreiz entsprechend Tabelle 3 und Tabelle 5 in Betracht, wenn sie mit einem Energiemessgerät verkauft werden, das folgende Merkmale aufweist:

  1. Das Messgerät wird entweder als unabhängige, externe Komponente im Paket mit der USV am Verkaufspunkt ausgeliefert oder ist fester Bestandteil der USV.
  2. Das Messgerät misst in jedem Normalbetrieb die USV-Ausgangsenergie in kWh.
  3. Das Messgerät kann die Messergebnisse über ein Netz mit einem der folgenden Protokolle übermitteln: Modbus RTU, Modbus TCP oder SNMP (V1, 2 oder 3).
  4. Wenn das Messgerät nicht Bestandteil der USV ist, erfüllt es die Anforderungen in Abschnitt 3.6.2.
  5. Wenn das Messgerät Bestandteil der USV ist, erfüllt es die Anforderungen in Abschnitt 3.6.3.

3.6.2 Anforderungen an externe Messgeräte: Externe Messgeräte, die im Paket mit der USV verkauft werden, müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann:

  1. Es entspricht mindestens der Genauigkeitsklasse 2 (z.B. Klasse 1, Klasse 0,5 S oder Klasse 0,2 S) gemäß IEC 62053-21 7, IEC 62053-22 8 oder ANSI C12.2 9;
  2. es weist unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen einen relativen Messfehler von höchstens 2 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, außer beim Strom, der bei 25 Prozent und 100 Prozent der maximalen Stromwerte des Messgeräts zu prüfen ist, oder
  3. es weist unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen einen relativen Energiemessfehler von höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, wenn es Teil eines kompletten Messsystems ist (einschließlich in Messgerät und USV integrierter Stromtransformatoren);

3.6.3. Anforderungen an integrierte Messgeräte: Integrierte Messgeräte müssen unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen die folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann:

Es weist einen relativen Energiemessfehler von höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, wenn es Teil eines kompletten Messsystems ist (einschließlich in Messgerät und USV integrierter Stromwandler);

3.6.4 Umgebungsbedingungen und elektrische Bedingungen für die Messgenauigkeit: Das Messgerät muss die in Abschnitt 3.6.2 oder 3.6.3 angegebenen Anforderungen unter folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Umgebungsbedingungen: in Übereinstimmung mit dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren und den darin genannten Normen;
  2. Elektrische Bedingungen: in Übereinstimmung mit jedem der Belastungspunkte entsprechend den ENERGY-STAR-Prüfverfahren und den darin genannten Normen;

4. Prüfung

4.1. Prüfverfahren

Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung von USV-Systemen erfolgt nach den in Tabelle 7 aufgeführten Prüfverfahren.

Tabelle 7: Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung

Produktart Prüfverfahren
Alle USV ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, Rev. Mai 2012

4.2. Anzahl zu prüfender Geräte

4.2.1. Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:

  1. Zur Einstufung eines einzelnen Modells wird als repräsentatives Modell eine Produktkonfiguration betrachtet, welche der entspricht, die als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll;
  2. zur Einstufung einer modularen USV-Produktfamilie, deren Modelle sich in der Anzahl der installierten Module unterscheiden, muss der Hersteller die maximale und die minimale Konfiguration als repräsentative Modelle auswählen, denn ein modulares System muss die Einstufungskriterien sowohl in seiner minimalen als auch seiner maximalen nicht-redundanten Konfiguration erfüllen. Erfüllen die repräsentativen Modelle in der maximalen und der minimalen Konfiguration bei ihren jeweiligen Ausgangsleistungen die ENERGY-STAR- Einstufungskriterien, so können alle Zwischenkonfigurationen einer modularen USV-Produktfamilie ebenfalls als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden;
  3. zur Einstufung einer USV-Produktfamilie, deren Modelle sich durch ein anderes Merkmal als die Anzahl der installierten Module unterscheiden, wird die Konfiguration mit dem höchsten Energieverbrauch innerhalb der Produktfamilie als repräsentatives Modell betrachtet, wobei Unterschiede im Energiespeichersystem unberücksichtigt bleiben - der Hersteller kann für die Prüfung ein beliebiges Energiespeichersystem im Rahmen der Anforderungen des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens auswählen. Andere Produkte einer Produktfamilie brauchen zur Einstufung nicht geprüft zu werden, müssen aber die einschlägigen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen und können nach der ursprünglichen Einstufung jederzeit einer Nachprüfung unterzogen werden.

4.2.2 Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt.

4.2.3 Alle geprüften Geräte müssen die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen.

5. Inkrafttreten

5.1 Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 1.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR- Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

5.2 Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

III. Spezifikation für Computerserver (Version 2.0)

1. Begriffsbestimmungen

1.1. Produktarten:

1.1.1 Computerserver: ein Computer, der für Client-Geräte Dienste bereitstellt und Netzressourcen verwaltet (z.B. für Desktop-Computer, Notebook-Computer, Thin-Clients, Drahtlosgeräte, PDAs, IP-Telefone, andere Computerserver oder andere Netzgeräte). Ein Computerserver wird im Firmenkundenvertrieb für den Einsatz in Rechenzentren und Unternehmen/Büros verkauft. Der Zugang zu einem Computerserver erfolgt hauptsächlich über Netzverbindungen anstelle von direkt angeschlossenen Benutzereingabegeräten wie Tastatur oder Maus. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein Computerserver alle folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Er wird als Computerserver vermarktet und verkauft;
  2. er ist darauf ausgelegt und dafür bestimmt, Computerserver-Betriebssysteme und/oder Hypervisoren zu unterstützen;
  3. er ist dafür bestimmt, vom Benutzer installierte Anwendungen auszuführen, und zwar in der Regel, jedoch nicht ausschließlich, Unternehmensanwendungen;
  4. er unterstützt Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code, ECC) und/oder Pufferspeicher, sowohl in gepufferten Dual-Inline-Memory-Modul-Konfigurationen (DIMM) als auch in Buffered-on-Board-Konfigurationen (BOB);
  5. er wird im Paket mit einem oder mehreren WS/GS- oder GS/GS-Netzteilen verkauft und
  6. er ist so ausgelegt, dass alle Prozessoren Zugriff auf gemeinsam genutzten Systemspeicher haben und für ein einzelnes Betriebssystem oder einen Hypervisor sichtbar sind.

1.1.2. Verwalteter Server: ein Computerserver, der für eine hohe Verfügbarkeit in einem intensiv verwalteten Umfeld ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein verwalteter Server alle folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Er ist für eine Konfiguration mit redundanten Netzteilen ausgelegt, und
  2. er enthält einen installierten, eigenen Verwaltungscontroller (z.B. einen Dienstprozessor).

1.1.3. Blade-System: ein System, das aus einem Blade-Gehäuse und einem oder mehreren entnehmbaren Blade-Servern und/oder anderen Einheiten (z.B. Blade-Speicher, Blade-Netzausrüstung) besteht. Blade-Systeme bieten eine skalierbare Möglichkeit für die gemeinsame Unterbringung mehrerer Blade-Server oder -Speichergeräte in einem einzigen Gehäuse und sind so ausgelegt, dass Blades von einem Servicetechniker in der Praxis leicht hinzugefügt oder ausgetauscht (Hot-Swap) werden können.

  1. Blade-Server: ein Computerserver, der für den Einsatz in einem Blade-Gehäuse ausgelegt ist. Ein Blade-Server ist ein Gerät mit hoher Packungsdichte, das als unabhängiger Computerserver dient und mit mindestens einem Prozessor und Systemspeicher ausgestattet ist, im Betrieb aber von gemeinsam genutzten Ressourcen im Blade-Gehäuse abhängt (z.B. Netzteile, Kühlung). Ein Prozessor- oder Speichermodul, das einen eigenständigen Server erweitern soll, gilt nicht als Blade-Server.
    1. Mehrfach-Blade-Server: ein Blade-Server, der bei Installation in einem Blade-Gehäuse mehr als einen Einschub belegt.
    2. Einfachbreiter Blade-Server ein Blade-Server, der die Breite eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt.
    3. Doppeltbreiter Blade Server: ein Blade-Server, der die doppelte Breite eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt.
    4. Halbhoher Blade Server: ein Blade-Server, der die halbe Höhe eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt.
    5. Viertelhoher Blade Server: ein Blade-Server, der die Viertelhöhe eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt.
    6. Multi-Node-Blade Server: ein Blade-Server, der mehrere Nodes hat. Der Blade-Server selbst kann bei laufendem Betrieb ausgetauscht werden (Hot-Swap), nicht aber die einzelnen Nodes.
  2. Blade-Gehäuse: ein Gehäuse, das gemeinsam genutzte Ressourcen für den Betrieb von Blade-Servern, Blade- Speichern und anderen Geräten im Blade-Format enthält. Gemeinsam genutzte Ressourcen, die von einem Gehäuse bereitgestellt werden können, sind beispielsweise Netzteile, Datenspeicher sowie Hardware für Gleichstromverteilung, Wärmeregelung, Systemverwaltung und Netzdienste.
  3. Blade-Speicher: ein Speichergerät, das für den Einsatz in einem Blade-Gehäuse ausgelegt ist. Der Betrieb eines Blade-Speichergeräts hängt von gemeinsam genutzten Ressourcen des Blade-Gehäuses (Netzteile, Kühlung) ab.

1.1.4 Vollständig fehlertoleranter Server: ein mit vollständig redundanter Hardware ausgestatteter Computerserver, in dem jede Rechenkomponente zwischen zwei Nodes repliziert wird, die identische Arbeitsvorgänge gleichzeitig ausführen (d. h. wenn bei einem Node ein Fehler auftritt oder ein Node repariert werden muss, kann der zweite Node sämtliche Arbeitsvorgänge allein bewältigen, ohne dass es zum Ausfall kommt). Ein vollständig fehlertoleranter Server führt einen einzigen Arbeitsvorgang gleichzeitig und wiederholt mit zwei Systemen aus, um in einer betriebskritischen Anwendung eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu gewährleisten.

1.1.5 Ausfallsicherer Server: ein Computerserver, bei dem umfangreiche Funktionsmerkmale für hohe Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Wartbarkeit (RAS) sowie für Skalierbarkeit vorgesehen und in die Mikroarchitektur von System, Prozessor (CPU) und Chipsatz integriert sind. Für die Zwecke der ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation muss ein ausfallsicherer Server die in Anlage B dieser Spezifikation aufgeführten Merkmale haben.

1.1.6 Multi-Node-Server: ein Computerserver mit zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Server-Nodes, die sich in einem einzigen Gehäuse befinden und ein oder mehrere Netzteile gemeinsam nutzen. In einem Multi-Node-Server erfolgt die Stromzufuhr zu allen Nodes mittels gemeinsam genutzter Netzteile. Server-Nodes in einem Multi-Node-Server sind nicht für den Austausch bei laufendem Betrieb ausgelegt.

Dual-Node-Server: eine gängige Multi-Node-Serverkonfiguration, die aus zwei Server-Nodes besteht.

1.1.7 Server-Appliance: ein mit vorinstalliertem Betriebssystem und Anwendungssoftware gebündelter Computerserver, der zur Ausführung spezieller Funktionen bzw. mehrerer spezieller, eng miteinander verbundener Funktionen genutzt wird. Server-Appliances stellen Dienste über ein oder mehrere Netze (z.B. IP oder SAN) bereit und werden in der Regel über eine Web- oder Kommandozeilenschnittstelle verwaltet. Die Hardware- und Softwarekonfigurationen von Server-Appliances werden vom Verkäufer für eine bestimmte Aufgabe (z.B. Namens-, Firewall-, Authentifizierungs-, Verschlüsselungs- und VoIP-Dienste) vorgenommen und sind nicht für die Ausführung von Software des Benutzers bestimmt.

1.1.8. Hochleistungsrechnersystem (HPC-System): ein speziell für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen ausgelegtes und optimiertes Rechnersystem. HPC-Systeme haben eine große Anzahl homogener, in Clustern zusammengefasster Nodes, häufig mit Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation sowie sehr großer Arbeitsspeicherkapazität und -bandbreite. HPC-Systeme können eigens hergestellt oder aus handelsüblichen Computerservern zusammengebaut werden. HPC-Systeme müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Sie werden als Computerserver vermarktet und verkauft, der für Hochleistungsrechenanwendungen optimiert ist;
  2. sie werden für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen entworfen (oder zusammengebaut) und optimiert;
  3. sie bestehen aus einer Reihe üblicherweise homogener Rechner-Nodes, die vor allem zur Steigerung der Rechenkapazität in Clustern zusammengefasst sind;
  4. sie verfügen über Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation zwischen den Nodes.

1.1.9 Gleichstrom-Server (GS-Server): ein Computerserver, der nur für den Betrieb mit Gleichstromversorgung ausgelegt ist.

1.1.10 Großserver: ein ausfallsicherer/skalierbarer Server, der als vorintegriertes/vorgetestetes System in einem oder mehreren vollständigen Rahmen oder Racks ausgeliefert wird und mit einem E/A-Subsystem mit zahlreichen Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist und über mindestens 32 dedizierte E/A-Anschlüsse verfügt.

1.2. Produktkategorie

Eine sekundäre Klassifizierung oder Unterart innerhalb einer Produktart, die auf Produktmerkmalen und installierten Komponenten beruht. Produktkategorien werden in dieser Spezifikation zur Festlegung der Einstufungs- und Prüfungsanforderungen verwendet.

1.3. Computerserver-Formate

1.3.1 Rack-Server: ein Computerserver, der für den Einbau in ein für Rechenzentren bestimmtes 19-Zoll-Standard- Gestell (Rack) gemäß EIA-310, IEC 60297 oder DIN 41494 ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation bilden Blade-Server eine eigene Kategorie und gehören nicht zur Kategorie der Rack-Server.

1.3.2 Standserver: ein eigenständiger Computerserver mit Netzteilen, Kühlung und E/A-Geräten sowie anderen für einen selbständigen Betrieb erforderlichen Komponenten. Der Gehäuserahmen eines Standservers ähnelt dem Turmgehäuse eines Client-Computers.

1.4. Computerserver-Komponenten

1.4.1 Netzteil (Stromversorgung): ein Gerät, das Eingangs-Wechselstrom (WS) oder Eingangs-Gleichstrom (GS) in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. Das Netzteil eines Computerservers muss ein eigenständiges Gerät sein, das von der Hauptplatine physisch getrennt werden kann; es muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit dem System verbunden sein.

  1. WS-GS-Netzteil: ein Netzteil, das die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt.
  2. Gleichstrom/Gleichstrom-Netzteil: ein Netzteil, das die Gleichstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. Für die Zwecke dieser Spezifikation wird ein GS-GS-Wandler (auch als Spannungsregler bezeichnet), der in einem Computerserver eingebaut ist und dazu dient, niedrigere GS-Spannungen (z.B. 12 V GS) in andere GS-Ausgangsspannungen für die Komponenten des Computerservers umzuwandeln, nicht als GS-GS-Netzteil betrachtet.
  3. Netzteil mit Einzelausgang: ein Netzteil, das dafür ausgelegt ist, den Hauptteil seiner Nennausgangsleistung an einen primären Gleichstromausgang zur Stromversorgung eines Computerservers abzugeben. Netzteile mit Einzelausgang können einen oder mehrere Standby-Ausgänge haben, die stets aktiv bleiben, solange das Netzteil mit einer Eingangsstromquelle verbunden ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation darf die gesamte Nennausgangsleistung sämtlicher zusätzlicher Ausgänge des Netzteils, die keine primären oder Standby-Ausgänge sind, nicht größer als 20 W sein. Netzteile, die mehrere Ausgänge mit der gleichen Spannung wie der primäre Ausgang aufweisen, gelten als Netzteile mit Einzelausgang, es sei denn, 1. diese Ausgänge werden von separaten Stromrichtern gespeist oder haben separate Gleichrichterstufen oder 2. die Ausgänge haben unabhängige Strombegrenzungen.
  4. Netzteil mit mehreren Ausgängen: ein Netzteil, das dafür ausgelegt ist, den Hauptteil seiner Nennausgangsleistung an mehr als einen primären Gleichstromausgang zur Stromversorgung eines Computerservers abzugeben. Netzteile mit mehreren Ausgängen können einen oder mehrere Standby-Ausgänge haben, die stets aktiv bleiben, solange das Netzteil mit einer Eingangsstromquelle verbunden ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation beträgt die gesamte Nennausgangsleistung sämtlicher zusätzlicher Ausgänge des Netzteils, die keine primären oder Standby-Ausgänge sind, mindestens 20 W.

1.4.2 E/A-Gerät: ein Gerät, das eine Funktion zur Dateneingabe und Datenausgabe zwischen einem Computerserver und anderen Geräten bereitstellt. Ein E/A-Gerät kann in die Hauptplatine eines Computerservers integriert sein oder mittels Erweiterungssteckplatz (z.B. PCI, PCIe) an die Hauptplatine angeschlossen werden. E/A-Geräte sind beispielsweise diskrete Ethernet-Geräte, Infini Band-Geräte, RAID/SAS-Controller und Fibre-Channel-Geräte.

E/A-Port: physische Schaltung innerhalb eines E/A-Gerätes, mit der eine unabhängige E/A-Sitzung aufgebaut werden kann. Ein Port ist nicht das Gleiche wie eine Anschlussbuchse, denn eine einzige Anschlussbuchse kann mehrere Ports derselben Schnittstelle bedienen.

1.4.3 Hauptplatine: die Hauptleiterplatte des Servers. Für die Zwecke dieser Spezifikation umfasst die Hauptplatine auch Anschlüsse zur Anbringung zusätzlicher Platinen sowie üblicherweise folgende Komponenten: Prozessor, Arbeitsspeicher, BIOS und Erweiterungssteckplätze.

1.4.4 Prozessor: logische Schaltungen, welche die Grundbefehle für den Betrieb eines Servers beantworten und verarbeiten. Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Prozessor die zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) des Computerservers. Eine solche CPU ist üblicherweise ein physisches Prozessormodul, das auf der Hautplatine entweder auf einen Sockel aufgesteckt oder direkt aufgelötet wird. Das Prozessormodul kann einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten.

1.4.5 Arbeitsspeicher: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Arbeitsspeicher ein außerhalb des Prozessors befindlicher Teil des Servers, in dem Informationen für die sofortige Nutzung durch den Prozessor gespeichert werden.

1.4.6 Festplattenlaufwerk (HDD): das Hauptspeichergerät eines Computers, das Daten auf eine oder mehrere rotierende magnetische Scheiben schreibt und von dort ausliest.

1.4.7 Halbleiterfestplatte (SSD): ein Speichergerät, in dem Speicherchips anstelle rotierender magnetischer Scheiben zur Datenspeicherung eingesetzt werden.

1.5. Sonstige Ausrüstung für Rechenzentren:

1.5.1 Netzausrüstung: ein Gerät, dessen Hauptfunktion darin besteht, Daten zwischen mehreren Netzschnittstellen weiterzuleiten und eine Datenverbindung zwischen den vernetzten Geräten (z.B. Router und Switch) herzustellen. Die Datenverbindung erfolgt durch Weiterleitung von Datenpaketen, die gemäß Internet-Protokoll, Fibre-Channel, Infini Band oder ähnlichen Protokollen aufgebaut sind.

1.5.2 Speicherprodukt: ein voll funktionsfähiges Speichersystem, das Datenspeicherdienste für direkt angeschlossene oder über ein Netz verbundene Clients und Geräte bereitstellt. Komponenten und Teilsysteme, die fester Bestandteil der Architektur des Speichergeräts sind (die beispielsweise die interne Kommunikation zwischen Controllern und Festplatten abwickeln), werden als Teil des Speicherprodukts betrachtet. Komponenten, die normalerweise einer Speicherumgebung auf der Ebene des Rechenzentrums zugeordnet werden (z.B. Geräte, die für den Betrieb eines externen SAN nötigt sind), werden nicht als Teil des Speicherprodukts betrachtet. Ein Speicherprodukt kann sich aus integrierten Speichercontrollern, Speichergeräten, eingebetteten Netzelementen, Software und anderen Geräten zusammensetzen. Speicherprodukte können zwar einen oder mehrere Prozessoren enthalten, diese Prozessoren verarbeiten aber keine vom Benutzer aufgespielten Softwareanwendungen, sondern können datenspezifische Anwendungen ausführen (z.B. Datenreplizierung, Backup-Programme, Datenkomprimierung, Installationsprogramme).

1.5.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichern (wie Batterien), die ein Stromversorgungssystem bildet, das bei Ausfall der Eingangsstromversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherstellt.

1.6. Betriebszustände und Leistungsaufnahmezustände

1.6.1 Leerlaufzustand: Betriebszustand, in dem das Betriebssystem und sonstige Software vollständig geladen sind, der Computerserver in der Lage ist, Arbeitsvorgänge auszuführen, aber keine aktiven Arbeitsvorgänge vom System angefordert wurden oder anhängig sind (d. h. der Computerserver ist betriebsbereit, verrichtet aber keine Nutzarbeit). Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Leerlaufzustand nur dem ACPI-Zustand S0.

1.6.2 Aktivzustand: Betriebszustand, in dem der Computerserver infolge vorheriger oder aktueller Befehle (z.B. eines Befehls über das Netz) Arbeit verrichtet. Zum Aktivzustand gehören sowohl 1. die aktive Verarbeitung als auch 2. das Aufsuchen/Auslesen von Daten aus dem Arbeitsspeicher, Cache-Speicher oder aus internen/externen Datenspeichern in Erwartung weiterer Befehle über das Netz.

1.7. Weitere wichtige Begriffe

1.7.1. Steuersystem: ein Computer oder Computerserver, der einen Leistungsbewertungsprozess (Benchmark) verwaltet. Das Steuersystem hat folgende Funktionen:

  1. Starten und Stoppen der Segmente (Phasen) der Benchmark-Leistungsmessung;
  2. Steuern der für die Benchmark-Leistungsmessung geforderten Arbeitsbelastung;
  3. Starten und Stoppen der Datenerfassung des Leistungsanalysators, damit die Strom- und Leistungsdaten der einzelnen Phasen einander zugeordnet werden können;
  4. Speichern der Protokolldateien mit den Benchmark-Strom- und Leistungsangaben;
  5. Konvertieren der Rohdaten in ein Format, das sich für die Benchmark-Berichterstattung sowie die Einreichung und Validierung eignet, und
  6. Erfassen und Speichern von Umgebungsdaten, soweit dies für den Benchmark-Prozess automatisiert ist.

1.7.2 Netzclient (für Prüfzwecke): ein Computer oder Computerserver, der einen Verkehr von Arbeitsvorgängen zur Übertragung an ein per Netz-Switch angeschlossenes zu prüfendes Gerät generiert.

1.7.3 RAS-Merkmale: Abkürzung für Reliability, Availability und Serviceability, d. h. Funktionsmerkmale für Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Wartbarkeit. RAS wird manchmal um ein Kriterium der Verwaltbarkeit ("Manageability") auf RASM erweitert. Die drei RAS-Hauptbestandteile werden in Bezug auf einen Computerserver wie folgt definiert:

  1. Zuverlässigkeitsmerkmale: Merkmale, die dafür sorgen sollen, dass der Server seine Funktion ohne durch Ausfall von Komponenten bedingte Unterbrechungen erfüllen kann (z.B. durch Auswahl der Komponenten, Herabsetzung der Temperatur- und/oder Spannungswerte, Fehlererkennung und -korrektur).
  2. Verfügbarkeitsmerkmale: Merkmale, die bei gegebener Ausfalldauer für einen maximalen Betrieb mit normaler Kapazität sorgen sollen (z.B. Redundanz [auf Mikro- und Makroebene]).
  3. Wartbarkeitsmerkmale: Merkmale, die dafür sorgen, dass ein Server ohne Betriebsunterbrechung gewartet werden kann (z.B. Anschluss bei laufendem Betrieb).

1.7.4 Serverprozessorauslastung: Verhältnis der aktuellen Rechenaktivität des Prozessors gegenüber der Volllast-Rechenaktivität des Prozessors bei einer bestimmten Spannung und Frequenz, gemessen als Momentanwert oder als kurzzeitiger Durchschnittswert für eine Reihe von Aktiv- und Leerlaufzyklen.

1.7.5 Hypervisor: eine Hardware-Visualisierungstechnik, die ermöglicht, dass mehrere Gast-Betriebssysteme gleichzeitig in einem einzigen Host-System laufen.

1.7.6 Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA - Auxiliary Processing Accelerator): Rechner-Erweiterungssteckkarte, die in einem Universal-Erweiterungssteckplatz installiert wird (z.B. eine GPGPU in einem PCI-Steckplatz).

1.7.7 Gepufferter DDR-Kanal: Kanal oder Speicherport, der in einem Computerserver einen Speichercontroller mit einer festgelegten Anzahl von Speichergeräten (z.B. DIMMs) verbindet. Ein gängiger Computerserver kann mehrere Speichercontroller haben, die wiederum einen oder mehrere gepufferte DDR-Kanäle unterstützen können. Jeder gepufferte DDR-Kanal spricht dabei nur einen Bruchteil des gesamten in einem Computerserver adressierbaren Speicherplatzes an.

1.8. Produktfamilie:

Eine übergeordnete Bezeichnung für eine Reihe von Computern mit der gleichen Gehäuse/Hauptplatinen-Kombination, die oftmals Hunderte von möglichen Hardware/Software-Konfigurationen umfasst.

1.8.1. Gemeinsame Produktfamilieneigenschaften: eine Reihe gemeinsamer Merkmale aller Modelle/Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie, die einen gemeinsamen Grundaufbau bilden. Alle Modelle/Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie müssen Folgendes gemeinsam haben:

  1. Sie gehören zu derselben Modellreihe oder Maschinenart;
  2. sie haben entweder das gleiche Format (d. h. Rack-, Blade-, Standgerät) oder die gleiche mechanische und elektrische Auslegung mit nur oberflächlichen mechanischen Unterschieden, um einen Aufbau zu ermöglichen, der sich für mehrere Formate eignet;
  3. sie sind mit Prozessoren ausgestattet, die entweder zu einer bestimmten, gleichen Prozessorserie gehören oder aber in denselben Sockeltyp passen;
  4. sie haben die gleichen Netzteile mit Wirkungsgraden, welche mindestens den Wirkungsgraden an allen geforderten Lastpunkten gemäß Abschnitt 3.2 entsprechen (d. h. 10 %, 2 0 %, 5 0 % und 100 % der maximalen Nennlast für Netzteile mit Einzelausgang bzw. 20 %, 50 % und 100 % der maximalen Nennlast für Netzteile mit mehreren Ausgängen).

1.8.2. Getestete Produktkonfigurationen für Produktfamilien

  1. Verschiedene Kaufüberlegungen
    1. Konfiguration im unteren Leistungsbereich: die Kombination aus Prozessorsockel-Leistung, Netzteilen, Arbeitsspeicher, Speichermedien (HDD/SDD) und E/A-Geräten, die innerhalb der Produktfamilie die Rechenplattform mit einem niedrigeren Preis- oder Leistungsniveau darstellt.
    2. Konfiguration im oberen Leistungsbereich die Kombination aus Prozessorsockel-Leistung, Netzteilen, Arbeitsspeicher, Speichermedien (HDD/SDD) und E/A-Geräten, die innerhalb der Produktfamilie die Rechenplattform mit einem höheren Preis- oder Leistungsniveau darstellt.
  2. Typische Konfiguration:
    Typische Konfiguration: eine Produktkonfiguration, die zwischen der Konfiguration mit der niedrigsten und der höchsten Leistungsaufnahme liegt und repräsentativ für ein Produkt mit hohen Verkaufszahlen ist.
  3. Leistungsaufnahmevarianten:
    1. Konfiguration mit der niedrigsten Leistungsaufnahme: die Mindestkonfiguration, die unterstützte Betriebssysteme starten und ausführen kann. Die Mindestkonfiguration umfasst den Prozessorsockel mit den niedrigsten Leistungswerten, die geringste Zahl installierter Netzteile, Arbeits- und Datenspeicher (HDD/ SDD) und E/A-Geräte, die handelsüblich sind und die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen.
    2. Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme: die vom Verkäufer ausgewählte Kombination aus Komponenten, die nach Zusammenbau und Inbetriebnahme die höchste Leistungsaufnahme innerhalb der Produktfamilie aufweist. Die Höchstkonfiguration umfasst den Prozessorsockel mit der höchsten Leistung, der höchsten Zahl installierter Netzteile, Arbeits- und Datenspeicher (HDD/SDD) und E/A-Geräte, die handelsüblich sind und die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen.

2. Anwendungsbereich

2.1. Einbezogene Produkte

Die Produkte müssen der Begriffsbestimmung eines Computerservers in Abschnitt 1 dieser Spezifikation entsprechen, um für eine ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage zu kommen. In Version 2.0 ist die Einstufung beschränkt auf Computerserver im Blade-, Multi-Node-, Rack- oder Stand-Format mit höchstens vier Prozessorsockeln im Computerserver (bzw. pro Blade/Node bei Blade-/Multi-Node-Servern). In der Version 2.0 ausdrücklich ausgeschlossene Produkte sind in Abschnitt 2.2 angegeben.

2.2. Ausgeschlossene Produkte

2.2.1 Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org/.

2.2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:

  1. vollständig fehlertolerante Server,
  2. Server-Appliances,
  3. Hochleistungsrechnersysteme (HPC-Systeme),
  4. Großserver,
  5. Speicherprodukte einschließlich Blade-Server und
  6. Netzausrüstung.

3. Einstufungskriterien

3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung

3.1.1 Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

3.1.2 Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

3.1.3 Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

3.2. Anforderungen an die Stromversorgung

3.2.1 Netzteil-Prüfdaten und -Prüfberichte der vom US-EPA für die Durchführung von Netzteilprüfungen anerkannten Prüfstellen werden für die ENERGY-STAR-Einstufung der Produkte anerkannt.

3.2.2 Kriterien für den Wirkungsgrad von Netzteilen: Netzteile in Produkten, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile) (abrufbar unter www.efficientpowersupplies.org) folgende Anforderungen erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.1 gefordert), 6.4.3 oder 6.5 erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 dieser Spezifikation durchgeführt wurde.

  1. Stand- und Rack-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, darf ein Stand- oder Rack-Server nur mit Netzteilen konfiguriert sein, welche werkseitig die jeweiligen Effizienzanforderungen in Tabelle 1 erfüllen oder übertreffen.
  2. Blade- und Multi-Node-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein mit Gehäuse gelieferter Blade- oder Multi-Node-Server so konfiguriert sein, dass alle Netzteile, die Strom für das Gehäuse bereitstellen, werkseitig die jeweiligen Effizienzanforderungen in Tabelle 1 erfüllen oder übertreffen.

Tabelle 1: Effizienzanforderungen an Netzteile

Netzteilart Nennausgangsleistung 10 % Last 20 % Last 50 % Last 100 % Last
Mehrere Ausgänge
(WS-GS)
Alle Ausgangsleistungen Entfällt 85 % 88 % 85 %
Einzelausgang (WS-GS) Alle Ausgangsleistungen 80 % 88 % 92 % 88 %

3.2.3 Kriterien für den Leistungsfaktor von Netzteilen: Netzteile in Computern, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile) (abrufbar unter www.efficientpowersupplies.org) folgende Anforderungen erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.1 gefordert), 6.4.3 oder 6.5 erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 durchgeführt wurde.

  1. Stand- und Rack-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, darf ein Stand- oder Rack-Server nur mit Netzteilen konfiguriert sein, die unter allen Lastbedingungen, bei denen die Ausgangsleistung mindestens 75 Watt beträgt, werkseitig die jeweiligen Leistungsfaktoranforderungen in Tabelle 2 erfüllen oder übertreffen. Die Partner müssen den Leistungsfaktor der Netzteile unter Lastbedingungen von weniger als 75 Watt messen und angeben, wobei aber keine Mindestanforderungen an den Leistungsfaktor gelten.
  2. Blade- oder Multi-Node-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein mit Gehäuse gelieferter Blade- oder Multi-Node-Server so konfiguriert sein, dass alle Netzteile, die Strom für das Gehäuse bereitstellen, unter allen Lastbedingungen, bei denen die Ausgangsleistung mindestens 75 Watt beträgt, werkseitig die jeweiligen Leistungsfaktoranforderungen in Tabelle 2 erfüllen oder übertreffen. Die Partner müssen den Leistungsfaktor der Netzteile unter Lastbedingungen von weniger als 75 Watt messen und angeben, wobei aber keine Mindestanforderungen an den Leistungsfaktor gelten.

Tabelle 2: Effizienzanforderungen an Netzteile

Netzteilart Nennausgangsleistung 10 % Last 20 % Last 50 % Last 100 % Last
WS-GS, mehrere Ausgänge Alle Ausgangsleistungen Entfällt 0,80 0,90 0,95
WS-GS, Einzelausgang Ausgangsleistung < 500 W Entfällt 0,80 0,90 0,95
Ausgangsleistung > 500 W und
Ausgangsleistung < 1.000 W
0,65 0,80 0,90 0,95
Ausgangsleistung > 1.000W 0,80 0,90 0,90 0,95

3.3. Anforderungen an die Energieverwaltung

3.3.1. Serverprozessor-Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Computerserver eine Prozessor-Energieverwaltung aufweisen, die standardmäßig im BIOS und/oder durch einen Verwaltungscontroller, Dienstprozessor und/oder das mit dem Computerserver gelieferte Betriebssystem aktiviert ist. Alle Prozessoren müssen die Leistungsaufnahme bei geringer Auslastung folgendermaßen verringern können:

  1. Verringerung der Spannung und/oder Frequenz durch Dynamic Voltage and Frequency Scaling (DVFS - dynamische Spannungs- und Frequenzanpassung) oder
  2. Versetzung des Prozessors oder Prozessorkerns in einen Zustand verminderter Leistungsaufnahme, wenn ein Kern oder Sockel nicht verwendet wird.

3.3.2 Supervisor-Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Produkt mit vorinstalliertem Supervisor-System (z.B. Betriebssystem, Hypervisor) eine standardmäßig aktivierte Energieverwaltung durch das Supervisor-System aufweisen.

3.3.3 Angaben zur Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, müssen alle standardmäßig aktivierten Energieverwaltungsverfahren im Power and Performance Data Sheet einzeln aufgeführt sein. Dies gilt für Energieverwaltungsfunktionen im BIOS, im Betriebssystem sowie an anderer, vom Benutzer konfigurierbarer Stelle.

3.4. Kriterien für Blade- und Multi-Node-Systeme

3.4.1 Wärmeregelung und -überwachung in Blade- und Multi-Node-Servern Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Blade- oder Multi-Node-Server eine standardmäßig aktivierte Funktion zur Echtzeit- Überwachung der Gehäuse- oder Blade-/Node-Ansaugtemperatur und zur Regelung der Lüftergeschwindigkeit bieten.

3.4.2 Mitglieferte Dokumentation für Blade- und Multi-Node-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, müssen einem ohne Gehäuse an den Kunden ausgelieferten Blade- oder Multi-Node-Server Unterlagen beiliegen, die den Kunden darüber informieren, dass die ENERGY-STAR-Kennzeichnung des Blade- oder Multi- Node-Servers nur dann gilt, wenn der Server in einem Gehäuse installiert wird, das die Anforderungen in Abschnitt 3.4.1 dieser Spezifikation erfüllt. Die Produktunterlagen des Blade- oder Multi-Node-Servers müssen eine Liste ENERGY-STAR-gerechter Gehäuse mit Bestellangaben enthalten. Diese Anforderungen können entweder durch gedruckte Unterlagen oder eine elektronische Dokumentation, die mit dem Blade- oder Multi-Node-Server geliefert wird, oder durch Informationen erfüllt werden, die auf der Website des Partners an der Stelle öffentlich zugänglich sind, an der Informationen über den Blade- oder Multi-Node-Server zu finden sind.

3.5. Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand

3.5.1. Angaben zur Effizienz im Aktivzustand: Zur ENERGY-STAR-Einstufung eines Computerservers oder einer Computerserver-Produktfamilie müssen folgende Informationen gänzlich offengelegt und im Zusammenhang mit dem vollständigen Prüfbericht über die Bewertung der Effizienz im Aktivzustand eingereicht werden:

  1. Endergebnisse des SERT (Server-Effizienzbewertungswerkzeugs), einschließlich der Ergebnisdateien (im HTML- und Textformat) und aller png-Dateien mit den Ergebnisdiagrammen und
  2. Zwischenergebnisse des SERT (Server-Effizienzbewertungswerkzeugs) für den gesamten Prüfdurchlauf, einschließlich der Ergebnisdetaildateien (im HTML- und Textformat) und aller png-Dateien mit den Ergebnisdetaildiagrammen.

Auf die Anforderungen an die anzugebenden Daten und die Formatierung wird in Abschnitt 4.1 dieser Spezifikation eingegangen.

3.5.2 Unvollständige Angaben: In der Dokumentation für die Kunden und in Marketingunterlagen dürfen die Partner weder selektiv Einzelergebnisse der Arbeitslastmodule anführen noch die Ergebnisse des Effizienzbewertungswerkzeugs in anderer Form als dem vollständigen Prüfbericht präsentieren.

3.6. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand - Server mit einem Sockel (1S) und Server mit zwei Sockeln (2S) (keine Blade- oder Multi-Node-Server)

3.6.1 Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die maximale Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.

3.6.2 Effizienz im Leerlaufzustand: Die gemessene Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE) muss, nach Gleichung 1 berechnet, niedriger oder gleich der geforderten maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) sein.

Gleichung 1: Berechnung der maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand

Dabei gilt:

Tabelle 3: Grundlegende Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für 1S- und 2S-Server

Kategorie Höchstmögliche Zahl installierter Prozessoren

(# P)

Verwalteter Server Grundlegende Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand, PBASE

(Watt)

A 1 Nein 47,0
B 1 Ja 57,0
C 2 Nein 92,0
D 2 Ja 142,0
Ausfallsicher 2 Ja 205,0

Tabelle 4: Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Komponenten

Systemmerkmale Gilt für: Zusätzliche Leistungstoleranz im Leerlaufzustand
Zusätzliche Netzteile Ausdrücklich für redundante Stromversorgung installierte Netzteile 20 Watt pro Netzteil
Festplatten (einschließlich Halbleiterfestplatten) Jede installierte Festplatte 8,0 Watt pro Festplatte
Zusätzlicher Arbeitsspeicher Mehr als 4 GB installierten Arbeitsspeicher 0,75 Watt pro GB
Zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal Installierte gepufferte DDR-Kanäle ab dem 9. Kanal

(nur für ausfallsichere Server)

4,0 Watt pro gepufferten DDR-Kanal
Zusätzliche E/A-Geräte Installierte Geräte ab dem dritten 1-Gbit-Port mit > 1 Gbit, integriertes Ethernet < 1 Gbit: keine Toleranz

= 1 Gbit: 2,0 Watt/aktiver Port

> 1 Gbit und < 10 Gbit: 4,0 Watt/aktiver Port

> 10 Gbit: 8,0 Watt/aktiver Port

3.7. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand - Server mit drei Sockeln (3S) und Server mit vier Sockeln (4S) (keine Blade- oder Multi-Node-Server)

Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.

3.8. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand - Blade-Server

3.8.1 Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PTOT_BLADE_SYS) und (PBLADE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.

3.8.2 Die Prüfung von Blade-Servern auf Übereinstimmung mit Abschnitt 3.8.1 erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Messung und Angabe der Leistungswerte erfolgt mit einem halbbelegten Blade-Gehäuse. Bei Blade-Servern mit mehreren Stromversorgungsbereichen, wird die Zahl der Bereiche gewählt, die einem halbbelegten Blade-Gehäuse am nächsten kommt. Bestehen zwei Möglichkeiten, die der Hälfte gleich nahe kommen, wird mit
    dem Bereich bzw. der Kombination von Bereichen mit der höheren Zahl von Blade-Servern geprüft. Die Zahl der Blades, die bei der Prüfung des halbbelegten Blade-Gehäuses geprüft wurden, ist anzugeben.
  2. Die Leistungsaufnahme eines vollbelegten Blade-Gehäuses darf zusätzlich gemessen und angegeben werden, sofern auch die Daten für das halbbelegte Gehäuse angegeben werden.
  3. Alle im Blade-Gehäuse installierten Blade-Server müssen gleich konfiguriert (homogen) sein.
  4. Die Berechnung der Leistungswerte pro Blade erfolgt nach Gleichung 2.

Gleichung 2: Berechnung der Leistungsaufnahme eines Einzel-Blades

PBLADE = PTOT_BLADE_SYS / NINST_BLADE_SRV

Dabei gilt:

3.9. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand - Multi-Node-Server

3.9.1 Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PTOT_NODE_SYS) und (PNODE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.

3.9.2. Die Prüfung von Multi-Node-Servern auf Übereinstimmung mit Abschnitt 3.9.1 erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Messung und Angabe der Leistungswerte erfolgt mit einem vollbelegten Multi-Node-Gehäuse.
  2. Alle Multi-Node-Server in dem Multi-Node-Gehäuse müssen gleich konfiguriert (homogen) sein.
  3. Die Berechnung der Leistungswerte pro Node erfolgt nach Gleichung 3.

Gleichung 3: Berechnung der Leistungsaufnahme eines Einzel-Nodes

PNODE = PTOT_NODE _ SYS / NINST_NODE_SRV

Dabei gilt:

3.10. Sonstige Prüfkriterien

APA-Anforderungen: Für alle Computerserver, die mit APA verkauft werden, gelten folgende Kriterien und Bestimmungen:

  1. Für Einzelkonfigurationen: Alle Prüfungen im Leerlaufzustand müssen sowohl mit als auch ohne installierte APAs durchgeführt werden. Die Leistungsmesswerte zum Leerlaufzustand sowohl mit installierten APAs als auch ohne APAs müssen dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission als Teil der ENERGY-STAR-Einstufungsunterlagen eingereicht werden.
  2. Für Produktfamilien: Die Prüfung im Leerlaufzustand wird sowohl mit als auch ohne installierte APAs in der in Abschnitt 1.8.2 genannten Höchstverbrauchs- bzw. Konfiguration im oberen Leistungsbereich durchgeführt. Die Prüfungen mit und ohne installierte APAs können auch an den anderen Prüfpunkten durchgeführt und mitgeteilt werden.
  3. Die Leistungsmesswerte zum Leerlaufzustand sowohl mit installierten APAs als auch ohne APAs müssen dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission als Teil der ENERGY-STAR-Einstufungsunterlagen eingereicht werden. Diese Messwerte sind für jedes einzelne zum Verkauf in der eingestuften Konfiguration bestimmte APA-Produkt einzureichen.
  4. Die Messungen für PIDLE in den Abschnitten 3.6 und 3.7, PBLADE in Abschnitt 3.8 und PNODE in Abschnitt 3.9 werden ohne APAs durchgeführt, selbst wenn diese werkseitig installiert sind. Diese Messungen sind dann mit jedem, jeweils einzeln installierten APA zu wiederholen, um für jeden installierten APA jeweils die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand zu ermitteln.
  5. In den eingestuften Konfigurationen darf die Leistungsaufnahme jedes installierten APA im Leerlaufzustand 46 Watt nicht übersteigen.
  6. Für jedes einzelne APA-Gerät, das in einer eingestuften Konfiguration verkauft wird, ist die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand anzugeben.

4. Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen

Anforderungen an die anzugebenden Daten

4.1. Für jeden ENERGY-STAR-gerechten Computerserver und jede Computerserver-Produktfamilie müssen der Europäischen Kommission alle geforderten Datenfelder des Einstufungs-Datenformulars ("Qualified Product Exchange"-Formular) der ENERGY-STAR-Version 2.0 übermittelt werden.

  1. Obwohl die Europäische Kommission auch einen Datensatz pro eingestufte Produktfamilie akzeptiert, wird den Partnern empfohlen, je einen Datensatz für jede einzustufende Produktkonfiguration zu übermitteln.
  2. Zur Einstufung einer Produktfamilie müssen Daten für alle in Abschnitt 1.8.2 festgelegten Prüfpunkte - soweit zutreffend - eingereicht werden.
  3. Soweit möglich, müssen die Partner auch einen Hyperlink zu einem detaillierten Leistungsrechner auf ihrer Website angeben, mit dem sich die Käufer über Strom- und Leistungsdaten bestimmter Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie informieren können.

4.2. Folgende Daten werden auf der ENERGY-STAR-Website der EU als Ergebnis einer Produktsuche angezeigt:

  1. Modellbezeichnung und -nummer, SKU-Nr. und/oder Konfigurations-ID;
  2. Systemmerkmale (Format, verfügbare Sockel/l, results.txt, results-details.html, results-de-tails.txt sowie aller "results-chart"- und "results-details-chart"-png-Dateien;
  3. vorhandene und aktivierte Stromsparfunktionen (z.B. Energieverwaltung);
  4. eine Liste ausgewählter Daten aus dem ASHRAE Thermal Report;
  5. Messwerte der Ansauglufttemperatur vor dem Beginn der Prüfung, zum Ende der Prüfung im Leerlaufzustand und zum Ende der Prüfung im Aktivzustand;
  6. zur Einstufung von Produktfamilien: eine Liste ENERGY-STAR-gerechter Konfigurationen mit ENERGY-STAR- gerechten SKU-Nummern oder Konfigurations-IDs und
  7. für einen Blade-Server: eine Liste der kompatiblen Blade-Gehäuse, die die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen.

4.3 Das US-EPA und die Europäische Kommission können diese Liste je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden die Interessengruppen hiervon in Kenntnis setzen und sie zur Mitwirkung auffordern.

5. Anforderungen an die Standard-Leistungsdatenmessung und -ausgabe

5.1. Messung und Ausgabe

5.1.1 Ein Computerserver muss Daten über die Eingangs-Leistungsaufnahme (W), die Ansauglufttemperatur (°C) und die durchschnittliche Auslastung aller logischen Prozessoren (CPU) ausgeben. Die Daten müssen in öffentlich oder für Benutzer zugänglicher Form und in einem durch Dritte mit nichtproprietärer Verwaltungssoftware lesbaren Format über ein Standardnetz verfügbar sein. Bei Blade- und Multi-Node-Servern und -systemen können die Daten auf Gehäuseebene zusammengefasst werden.

5.1.2 Für Computerserver, die gemäß EN 55022:2006 als Geräte der Klasse B eingestuft sind, müssen keine Daten über die in Abschnitt 5.1.1 genannte Eingangs-Leistungsaufnahme und Ansauglufttemperatur angeben werden. Klasse B bezieht sich auf Haushalts- und Bürogeräte (zum Einsatz im häuslichen Bereich). Alle Computerserver müssen im Rahmen des Programms die Anforderungen und Bedingungen für die Berichterstattung über die Auslastung aller logischen Prozessoren (CPU) erfüllen.

5.2. Implementierung der Berichterstattung

5.2.1 Produkte können Endnutzern Daten entweder über eingebettete Komponenten oder über mit dem Computerserver verbundene Zusatzgeräte bereitstellen (z.B. einen Dienstprozessor, ein eingebettetes Leistungs- oder Temperaturmessgerät (oder sonstige Technik) oder aber ein vorinstalliertes Betriebssystem).

5.2.2 Produkte mit vorinstalliertem Betriebssystem müssen alle erforderlichen Treiber und Programme enthalten, damit Endnutzer auf die in dieser Spezifikation genannten Standarddaten zugreifen können. Produkten ohne vorinstalliertes Betriebssystem muss eine gedruckte Dokumentation darüber beiliegen, wie auf Register, die einschlägige Sensorinformationen enthalten, zugegriffen werden kann. Diese Anforderung kann entweder durch gedruckte Unterlagen oder eine elektronische Dokumentation, die mit dem Computerserver geliefert wird, oder durch Informationen erfüllt werden, die auf der Website des Partners an der Stelle öffentlich zugänglich sind, an der Informationen über den Computerserver zu finden sind.

5.2.3 Sobald eine offene und allgemein verfügbare Datenerfassungs- und Berichterstattungsnorm vorliegt, sollten die Hersteller die allgemeine Norm in ihren Systemen verwenden.

5.2.4 Die Bewertung der Vorgaben für Messgenauigkeit ( 5.3) und Messintervalle (Sampling) ( 5.4) wird durch eine Überprüfung der Daten aus den Produktdatenblättern der Komponenten ergänzt. Fehlen solche Daten, werden Messgenauigkeit und Messintervalle anhand einer Erklärung des Partners bewertet.

5.3. Messgenauigkeit

5.3.1 Eingangs-Leistungsaufnahme: Die Messergebnisse müssen für den Betriebsbereich von Leerlauf bis Volllast mit einer Mindestgenauigkeit von ± 5 % des tatsächlichen Werts angegeben werden, wobei für jedes installierte Netzteil eine Höchstgenauigkeit von ± 10 W gilt (d. h. die Genauigkeit muss für jedes Netzteil niemals besser als ± 10 W sein).

5.3.2 Prozessorauslastung: Die durchschnittliche Auslastung muss für jeden logischen Prozessor (CPU), der für das Betriebssystem erkennbar ist, geschätzt und dem Betreiber oder Benutzer des Computerservers über die Betriebsumgebung (Betriebssystem oder Hypervisor) gemeldet werden.

5.3.3 Ansauglufttemperatur: Die Messergebnisse müssen mit einer Mindestgenauigkeit von ± 2 °C angegeben werden.

5.4. Messintervallvorgaben

5.4.1 Eingangs-Leistungsaufnahme und Prozessorauslastung: Dem Computerserver müssen intern Messwerte für die Eingangs-Leistungsaufnahme und Prozessorauslastung jeweils mindestens einmal alle 10 aufeinanderfolgenden Sekunden bereitgestellt werden. Dem Computerserver muss intern mindestens alle 10 Sekunden ein gleitender Mittelwert über höchstens 30 Sekunden bereitgestellt werden.

5.4.2 Ansauglufttemperatur: Die Messung der Ansauglufttemperatur darf intern im Computerserver jeweils nicht öfter als einmal alle 10 Sekunden erfolgen.

5.4.3 Zeiterfassung: In Systemen mit Erfassung des Zeitpunkts der Messung von Umgebungsdaten erfolgen die Messungen intern im Computerserver jeweils nicht öfter als einmal alle 30 Sekunden.

5.4.4 Verwaltungssoftware: Alle erfassten Messwerte müssen entweder mittels passiver Abfragemöglichkeit oder durch koordinierte aktive Übertragung für eine externe Verwaltungssoftware verfügbar gemacht werden. In beiden Fällen sorgt die Verwaltungssoftware des Systems für die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Datenübertragung, während der Computerserver sicherstellt, dass die gelieferten Daten den obigen Vorgaben für Messintervalle und Messgenauigkeit entsprechen.

6. Prüfung

6.1. Prüfverfahren

6.1.1 Die ENERGY-STAR-Einstufung von Computerservern erfolgt nach den in Tabelle 5 aufgeführten Prüfverfahren.

Tabelle 5: Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung

Produktart oder Komponente Prüfverfahren
Alle ENERGY-STAR-Prüfverfahren für Computerserver (Rev. März 2013)
Alle Standard Performance Evaluation Corporation (SPEC), Server Efficiency Rating Tool (SERT - Server-Effizienzbewertungswerkzeug), Version 1.0.0, Rev. 26. Februar 2013

6.1.2 Während der Prüfung von Computerservern müssen im zu prüfenden Gerät alle Prozessorsockel belegt sein.

Unterstützt ein Computerserver eine Prüfung mit komplett belegten Prozessorsockeln nicht, so muss im System die funktionsgemäß maximale Sockelzahl belegt sein. Für solche Systeme gilt die grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand entsprechend der im System vorhandenen Sockel.

6.2. Erforderliche Anzahl zu prüfender Geräte

Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:

  1. Zur Einstufung einer Einzelkonfiguration eines Produktes wird die einzelne Konfiguration, die als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll, als repräsentatives Modell betrachtet.
  2. Zur Einstufung einer Produktfamilie, die aus allen Produktarten besteht, wird für jeden der fünf in den Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.8.2 genannten Punkte eine bestimmte Produktkonfiguration als repräsentatives Modell betrachtet. Alle diese repräsentativen Modelle haben dieselben gemeinsamen Produktfamilieneigenschaften gemäß Abschnitt 1.8.1.

6.3. Einstufung von Produktfamilien

6.3.1 Den Partnern wird empfohlen, einzelne Produktkonfigurationen zu prüfen und die entsprechenden Daten zur ENERGY-STAR-Einstufung einzureichen. Die Partner können aber auch mehrere Produktkonfigurationen unter einer Produktfamilienbezeichnung einreichen, wenn jede zu der Familie gehörige Konfiguration folgende Anforderungen erfüllt:

  1. Die einzelnen Produkte beruhen auf derselben Plattform, kommen für eine Einstufung nach denselben besonderen Kriterien dieser Spezifikation in Frage, erfüllen diese und sind in jeder Hinsicht mit der geprüften Produktkonfiguration identisch, außer in Bezug auf das Gehäuse und die Farbe oder
  2. die einzelnen Produkte erfüllen die Kriterien einer Produktfamilie gemäß Abschnitt 1.8. Die Durchführung der Prüfung und die Einreichung der Daten erfolgt in diesem Fall gemäß Buchstabe b.

6.3.2 Die Partner müssen für jede zur Einstufung eingereichte Produktfamilie ein Power and Performance Data Sheet vorlegen.

6.3.3 Alle Produktkonfigurationen innerhalb einer zur Einstufung eingereichten Produktfamilie müssen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen, auch Produkte, für die keine Daten angegeben wurden.

7. Inkrafttreten

7.1. Als Datum des Inkrafttretens dieser Version 2.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computerserver wird der Tag des Inkrafttretens des Abkommens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltende ENERGY-STAR-Spezifikation erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

7.2 Künftige Änderungen der Spezifikation: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikation zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung und/oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikation stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikation wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

8. Überlegungen für künftige Änderungen

8.1 Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand: Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen, in Version 3.0 Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand für alle Computerserver-Kategorien festzulegen, zu denen genügend SERT-Daten für eine angemessene Produktdifferenzierung vorliegen.

8.2 Angemessene Dimensionierung der Netzteile: Das US-EPA und die Europäische Kommission werden untersuchen, wie in Version 3.0 die Verwendung angemessen dimensionierter Netzteile gefördert werden kann.

8.3 Einbeziehung von GS/GS-Computerservern: Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Herstellern, die Unterstützung von GS-Servern im SERT gemeinsam mit der SPEC zu entwickeln, damit GS-Computerserver in Version 3.0 für eine Einstufung in Frage kommen können.

8.4 Einbeziehung zusätzlicher Systemarchitekturen: Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Herstellern, die Unterstützung von Architekturen, die derzeit vom SERT nicht unterstützt werden, aber einen erheblichen Anteil des Computerservermarkts ausmachen, gemeinsam mit der SPEC zu entwickeln. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden alle Architekturen berücksichtigen, die vor Ausarbeitung der Version 3.0 vom SERT unterstützt werden.

8.5 Streichung des Zusatzes für zusätzliche redundante Netzteile: Das US-EPA und die Europäische Kommission haben Kenntnis von Technik, mit der sich redundante Netzteile im Standby-Zustand halten und nur bei Bedarf aktivieren lassen. Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Einsatz solcher Technik in Computerservern und werden untersuchen, ob der derzeitige Zusatz für zusätzliche redundante Netzteile in Version 3.0 noch nötig ist.

8.6 Anforderungen an Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA): Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen in Version 3.0 eine Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung der APA-Anforderungen aufgrund der APA-Daten aus Version 2.0 und einer möglichen Aufnahme der APA-Bewertung in das SERT.

8.7 Anforderungen für die Angabe thermischer Werte und die thermische Prüfung: Das US-EPA und die Europäische Kommission planen eine Überprüfung der derzeitigen Anforderungen an Temperaturangaben und an die Temperaturprüfung, damit Gerätehersteller und Betreiber von Rechenzentren einen möglichst großen Nutzen aus den erhobenen Daten ziehen können.

.

Beispielberechnungen Anlage A


1. Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand

Zur Bestimmung der für die ENERGY-STAR-Einstufung geforderten maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand sind zu der grundlegenden Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand aus Tabelle 3 die Leistungstoleranzen aus Tabelle 4 (in Abschnitt 3.6 dieser Einstufungskriterien) hinzuzurechnen (siehe Beispiel).

Beispiel: Standard-Computerserver mit einem Prozessor, 8 GB Arbeitsspeicher, zwei Festplatten und zwei E/A-Geräten (das erste mit zwei 1-Gbit-Ports und das zweite mit sechs 1-Gbit-Ports)

1.1. Grundtoleranz:

  1. Bestimmen Sie die grundlegende Toleranz im Leerlaufzustand nach Tabelle 3, die nachstehend zur Referenz aufgeführt ist.
  2. Der Beispielserver gehört zur Kategorie A und dürfte für die ENERGY-STAR-Einstufung bis zu 47,0 Watt im Leerlaufzustand verbrauchen.
Kategorie Zahl installierter Prozessoren
(# P)
Verwalteter Server Grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand

(W)

A 1 Nein 47,0
B 1 Ja 57,0
C 2 Nein 92,0
D 2 Ja 142,0
Ausfallsicher 2 Ja 205,0

1.2 Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand: Berechnen Sie die zusätzlichen Toleranzen im Leerlaufzustand für Zusatzgeräte nach Tabelle 4, die nachstehend zur Referenz aufgeführt ist.

Systemmerkmale Gilt für Zusätzliche Leistungstoleranz im Leerlaufzustand
Zusätzliche Netzteile Ausdrücklich für redundante Stromversorgung installierte Netzteile 20,0 Watt pro Netzteil
Festplatten (einschließlich Halbleiterfestplatten) Alle installierten Festplatten 8,0 Watt pro Festplatte
Zusätzlicher Arbeitsspeicher Mehr als 4 GB installierten Arbeitsspeicher 0,75 Watt pro GB
Zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal Installierte gepufferte DDR-Kanäle ab dem 9. Kanal

(nur für ausfallsichere Server)

4,0 Watt pro gepufferten DDR-Kanal
Zusätzliche E/A-Geräte (Geschwindigkeit eines Einzelanschlusses, auf den nächsten Gbit-Wert gerundet) Installierte Geräte ab dem dritten 1- Gbit-Port, integriertes Ethernet < 1 Gbit: keine Toleranz

= 1 Gbit: 2,0 Watt/aktiver Port

> 1 Gbit und < 10 Gbit: 4,0 Watt/aktiver Port

= 10 Gbit: 8,0 Watt/aktiver Port

  1. Der Beispielserver hat zwei Festplatten. Deshalb erhält er eine zusätzliche Toleranz von 16,0 W für jede Festplatte (2 HDD x 8,0 W).
  2. Der Beispielserver hat 4 GB mehr als die Grundkonfiguration. Deshalb erhält er eine zusätzliche Toleranz von 3,0 W für den Arbeitsspeicher (4 Extra-GB x 0,75 W/GB).
  3. Der Beispielserver hat eine E/A-Steckkarte, die nicht für einen Zusatz in Frage kommt: Das erste Gerät hat nur zwei Ethernet-Ports und übersteigt somit nicht die Zwei-Port-Schwelle. Das zweite Gerät kommt für einen Zusatz in Frage: Der Server erhält eine zusätzliche Toleranz von 12,0 W für das Gerät (sechs 1-Gbit-Ports x 2,0 W/aktiver Port).

1.3 Berechnen Sie die endgültige Toleranz im Leerlaufzustand durch Addieren der Grundtoleranz und der zusätzlichen Leistungstoleranzen. Für die Einstufung dürfte das Beispielsystem im Leerlaufzustand höchstens 78,0 W verbrauchen (47,0 W + 16,0 W + 3,0 W + 12,0 W).

2. Zusätzliche Leerlauftoleranz - Netzteile

Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Netzteile:

2.1 Wenn für den Betrieb eines Computerservers zwei Netzteile erforderlich sind und die Konfiguration drei installierte Netzteile enthält, erhält der Server eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 20 W.

2.2 Wird der gleiche Server stattdessen mit vier installierten Netzteilen geliefert, erhält er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 40,0 W.

3. Zusätzliche Leerlauftoleranz - zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche gepufferte DDR-Kanäle:

3.1 Wenn ein ausfallsicherer Computerserver mit sechs installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert wird, erhält er keine zusätzliche Leerlauftoleranz.

3.2 Würde derselbe ausfallsichere Server mit 16 installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert, erhielte er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 32,0 W (für die ersten 8 Kanäle: keine zusätzliche Toleranz, für die zweiten 8 Kanäle = 4,0 W x 8 gepufferte DDR-Kanäle).


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