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Beschluss 2014/202/EU der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 114 vom 16.04.2014 S. 68)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss 2013/107/EG des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte 1, insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Abkommen sieht vor, dass die Europäische Kommission und das Umweltbundesamt der USA (United States Environmental Protection Agency, US-EPA) zusammen gemeinsame Spezifikationen für Bürogeräte entwickeln und regelmäßig überarbeiten und somit den Anhang C des Abkommens ändern.
(2) Der Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.
(3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des Energy-Star-Büros der Europäischen Union Rechnung, das in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte 2, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 174/2013 3, genannt ist.
(4) Die Spezifikation für Displays in Anhang C Teil II und die Spezifikation für bildgebende Geräte in Anhang C Teil III sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der beigefügte Beschlussentwurf bildet die Grundlage für den Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C Teile II und III des Abkommens und zur Aufnahme neuer Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in das Abkommen.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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1) ABl. Nr. L 63 vom 06.03.2013 S. 5.
2) ABl. Nr. L 39 vom 13.02.2008 S. 1.
3) ABl. Nr. L 63 vom 06.03.2013 S. 1.
| Entwurf eines Beschlusses vom [ ... ] der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens | Anhang I |
Die Verwaltungsorgane -
gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII,
in der Erwägung, dass Spezifikationen für die neuen Produktarten "Computerserver" und "unterbrechungsfreie Stromversorgung" in das Abkommen aufgenommen und bestehende Spezifikationen für die Produktarten "bildgebende Geräte" und "Displays" überarbeitet werden sollten -
beschließen:
Wie nachfolgend festgelegt, werden Teil I "Displays", Teil II "Unterbrechungsfreie Stromversorgung", Teil III "Computerserver" und Teil IV "Bildgebende Geräte" in den Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte aufgenommen.
Teil II "Displays" und Teil III "Bildgebende Geräte", die gegenwärtig in Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte enthalten sind, werden aufgehoben.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet.
Unterzeichnet in Washington DC am [...]
(...)
im Namen der United States Environmental
Protection Agency
Unterzeichnet in Brüssel am [...]
(...)
im Namen der Europäischen Union
| Anhang C Teil II des Abkommens | Anhang II |
' I. Display-Spezifikationen
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Produktarten
Elektronisches Display ("Display"): ein handelsübliches Produkt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik häufig in einem Gehäuse untergebracht sind und dessen Hauptfunktion in der Anzeige visueller Informationen besteht, die 1. von einem Computer, einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen (z.B. VGA, DVI, HDMI, Display Port, IEEE 1394, USB), oder 2. von einem externen Speichermedium (z.B. USB-Speicher-Stick, Speicherkarte) oder 3. von einer Netzverbindung ausgegeben werden.
Leistungserweitertes Display (Enhanced-Performance-Display): ein Computerbildschirm, der alle folgenden Leistungs- und Funktionsmerkmale aufweist:
1.2 Externes Netzteil (External Power Supply - EPS) - auch externe Stromversorgung genannt: eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Displays untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Displays umzuwandeln. Ein externes Netzteil ist über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Display verbunden.
1.3. Betriebszustände:
1.4 Leuchtdichte: das fotometrische Maß für die Lichtstärke eines in eine bestimmte Richtung abgestrahlten Lichtstroms pro Flächeneinheit, ausgedrückt in Candela pro Quadratmeter (cd/m2). Die Leuchtdichte bezieht sich auf die Helligkeitseinstellungen eines Displays.
1.5 Bildschirmfläche: die sichtbare Bildschirmbreite multipliziert mit der sichtbaren Bildschirmhöhe, ausgedrückt in Quadratzoll (in2).
1.6 Automatische Helligkeitsregelung (ABC): der automatische Mechanismus, der die Helligkeit eines Displays in Abhängigkeit vom Umgebungslicht regelt.
1.7 Umgebungslichtbedingungen: die Kombination der Lichtwerte bzw. Beleuchtungsstärken in der Umgebung eines Displays, beispielsweise in einem Wohnzimmer oder Büro.
1.8 Brückenschaltung: eine physische Verbindung zwischen zwei Hub-Controllern, meist USB oder FireWire (aber auch andere), zur Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten, normalerweise zur Verlegung der Anschlüsse an einen besser geeigneten Ort oder zur Erhöhung der Zahl der verfügbaren Anschlüsse.
1.9 Netzfunktion: die Fähigkeit, beim Anschluss an ein Netz eine IP-Adresse zu bekommen.
1.10 Anwesenheitssensor: eine Vorrichtung zur Feststellung der Anwesenheit einer Person vor einem Display oder in dessen Umgebung. Ein Anwesenheitssensor wird in der Regel zum Umschalten eines Displays zwischen Ein- Zustand und Ruhe- bzw. Aus-Zustand verwendet.
1.11 Produktfamilie: eine Gruppe von Displays, die unter derselben Marke hergestellt werden, die gleiche Größe und Auflösung aufweisen und das gleiche Gehäuse haben, aber verschiedene Hardware-Konfigurationen aufweisen können.
Beispiel: Zwei Computerbildschirme aus derselben Modellreihe mit einer Bildschirmdiagonale von 21 Zoll und einer Bildschirmauflösung von 2.074 Megapixeln (MP), aber mit verschiedenen Funktionsmerkmalen wie eingebauten Lautsprechern oder eingebauter Kamera, können eine Produktfamilie bilden.
1.12 Repräsentatives Modell: die Produktkonfiguration, die für die ENERGY-STAR-Einstufung geprüft wird und als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll.
2. Anwendungsbereich
2.1. Einbezogene Produkte
2.1.1 Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung eines Displays gemäß dieser Spezifikation entsprechen und durch ein externes Netzteil direkt aus dem Stromnetz oder über eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden, außer den in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkten.
2.1.2. Typische Produkte, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, sind:
2.2. Ausgeschlossene Produkte
2.2.1 Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org.
2.2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:
3. Einstufungskriterien
3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung
3.1.1 Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.
3.1.2 Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation anhand direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.
3.1.3 Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.
3.2. Allgemeine Anforderungen
3.2.1 Externe Stromversorgung: Wird das Produkt mit einem externen Netzteil ausgeliefert, muss das externe Netzteil die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen und die "Stufe V"-Kennzeichnung aufweisen. Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: www.energystar.gov/powersupplies.
Externe Netzteile müssen bei der Prüfung gemäß Test Method for Calculating the Energy Efficiency of Single- Voltage External AC-DC and AC-AC Power Supplies, Aug. 11, 2004 (Prüfverfahren für die Berechnung der Energieeffizienz von externen Einzelspannungs-WS/GS- und WS/WS-Netzteilen, 11. August 2004) die Anforderungen der Stufe V erfüllen.
3.2.2. Energieverwaltung:
3.3. Anforderungen im Ein-Zustand
3.3.1 Die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON), gemessen nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX), berechnet und gerundet nach Tabelle 1, sein.
e) Beträgt die nach Gleichung 1 berechnete Punktdichte (DP) des Produkts mehr als 20.000 Pixel pro Quadratzoll (px/in2), so wird die zur Berechnung der PON_MAX verwendete Bildschirmauflösung (r) nach Gleichung 2 bestimmt.
Gleichung 1: Berechnung der Punktdichte
DP = (r x 106) / A
Dabei gilt:
Gleichung 2: Berechnung der Auflösung, falls die Punktdichte (DP) des Produkts 20.000 px/in2 übersteigt
| 20,000 x A | (DP - 20,000) x A | |||
| r1 = | | r2 = | | |
| 106 | 106 |
Dabei gilt:
Tabelle 1: Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX)
| Produktart und Bildschirmdiagonale d (in Zoll) | PON_MAX bei DP < 26.000 px/in2 (in Watt) Dabei gilt: - r = Bildschirmauflösung in Megapixel - A = sichtbare Bildschirmfläche in in2 - Das Ergebnis wird auf das nächste Zehntelwatt gerundet. | PON_MAX
bei DP > 26.000 px/in2 Dabei gilt: - r = Bildschirmauflösung in Megapixel - A = sichtbare Bildschirmfläche in in2 - Das Ergebnis wird auf das nächste Zehntelwatt gerundet. |
| d < 12,0 | (6,0 x r) + (0,05 x A) + 3,0 | ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,05 + A) + 3,0) |
| 12,0 < d < 17,0 | (6,0 x r) + (0,01 x A) + 5,5 | ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,01 x A) + 5,5) |
| 17,0 d < d < 23,0 | (6,0 x r) + (0,25 + A) + 3,7 | ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,025 x A) + 3,7) |
| 23,0 < d < 25,0 | (6,0 x r) + (0,06 x A) + 4,0 | ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,06 x A) + 4,0) |
| 25,0 < d < 61,0 | (6,0 x r) + (0,01 x A) + 14,5 | ((6,0 x r1) + (3,0 x r2) + (0,1 x A) + 14,5) |
| 30,0 < d < 61,0
(nur für Produkte, die der Begriffsbestimmung eines Signage-Displays entsprechen) | (0,27 x A) + 8,0 | (0,27 x A) + 8,0 |
3.3.2 Bei Produkten, die der Begriffsbestimmung eines leistungserweiterten Displays entsprechen, wird zu der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 3 berechnete Leistungstoleranz (PEP) addiert. In diesem Fall muss die PON, gemessen nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, kleiner oder gleich der Summe aus PON_MAX und PEP sein.
Gleichung 3: Berechnung der Leistungstoleranz für leistungserweiterte Displays im Ein-Zustand
PEP<27" = 0,30 x PON_MAX
PEP=27" = 0,75 x PON_MAX
Dabei gilt:
3.3.3 Bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird zu der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 5 berechnete Leistungstoleranz (PABC) addiert, falls die nach Gleichung 4 berechnete Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (RABC) mindestens 20 % beträgt.
Gleichung 4: Berechnung der Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)
Dabei gilt:
Gleichung 5: Berechnung der Leistungstoleranz im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)
PABC = 0,10 x PON_MAX
Dabei gilt:
3.3.4 Bei Produkten mit Gleichstrom-Niederspannungsversorgung muss die nach Gleichung 6 berechnete PON kleiner oder gleich der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX sein.
Gleichung 6: Berechnung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Produkten mit Gleichstrom-Niederspannungsversorgung
PON = PL - PS
Dabei gilt:
3.4. Anforderungen im Ruhezustand
3.4.1 Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) bei Produkten ohne Daten- oder Netzfunktionen gemäß den Tabellen 3 und 4 muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) gemäß Tabelle 2 sein.
Tabelle 2: Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX)
| PSLEEP_MAX
(Watt) |
| 0,5 |
3.4.2 Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) bei Produkten mit einer oder mehreren der Daten- oder Netzfunktionen gemäß den Tabellen 3 und 4 muss kleiner oder gleich der nach Gleichung 7 berechneten maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Daten-/Netz-Ruhezustand (PSLEEP_AP) sein.
Gleichung 7: Berechnung der maximalen Leistungsaufnahme im Daten-/Netz-Ruhezustand
PSLEEP_AP = PSLEEP_MAX + PDN + PADD
Dabei gilt:
Tabelle 3: Leistungstoleranzen im Ruhezustand für Daten- oder Netzfunktionen
| Funktion | Einbezogene Arten | PDN (Watt) |
| USB 1.x | 0,1 | |
| USB 2.x | 0,5 | |
| USB 3.x, Display Port (kein Video-Anschluss), Thunderbolt | 0,7 | |
| Netz | Fast-Ethernet | 0,2 |
| Gigabit-Ethernet | 1,0 | |
| Wi-Fi | 2,0 |
Tabelle 4: Leistungstoleranzen im Ruhezustand für Zusatzfunktionen
| Funktion | Einbezogene Arten | PADD (Watt) |
| Sensor | Anwesenheitssensor | 0,5 |
| Datenspeicher | Lesegeräte für Flash-Speicherkarten/Chipkarten, Kameraschnittstellen, PictBridge | 0,2 |
Beispiel 1: Ein digitaler Bilderrahmen mit nur einer während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossenen
und aktivierten Brücken- oder Netzfunktion (Wi-Fi) und keiner sonstigen im Ruhezustand aktivierten
Zusatzfunktion kommt für die Wi-Fi-Zusatztoleranz von 2 W in Betracht, denn PSLEEP_AP = PSLEEP_MAX + PDN + PADD, PSLEEPAP = 0,5 W + 2,0 W + 0 W = 2,5 W.Beispiel 2: Ein Computerbildschirm, der mit Brückenfunktion (USB 3.x und Display Port, kein Video-Anschluss) ausgestattet ist, wird nur mit angeschlossenem und aktiviertem USB 3.x geprüft. Wenn keine Zusatzfunktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiviert sind, kommt dieser Bildschirm für die USB-3.0-Zusatztoleranz von 0,7 W in Betracht, denn P SLEEP_AP = PSLEEP_MAX + PDN + PADD, PSLEEPAP = 0,5 W + 0,7 W + 0 W = 1,2 W.
Beispiel 3: Ein Computerbildschirm, der mit einer Brücken- und einer Netzfunktion (USB 3.x und Wi-Fi) aus-gestattet ist, wird so getestet, dass beide Funktionen während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossen und aktiviert sind. Wenn keine zusätzlichen Funktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiviert sind, kommt dieser Bildschirm für die USB-3.0-Zusatztoleranz von 0,7 W und die Wi-Fi-Zusatztoleranz von 2 W in Betracht, denn P SLEEP_AP = PSLEEP_MAX + PDN + PADD, PSLEEPAP = 0,5 W + (0,7 W + 2,0 W) + 0 W = 3,2 W.
3.4.3 Bei Produkten, die mehr als einen Ruhezustand haben (z.B. "Ruhe" und "Tiefschlaf"), darf die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) in keinem der Ruhezustände größer sein als PSLEEP_MAX im Fall von Produkten ohne Daten- oder Netzverbindungsfunktion bzw. PSLEEP_AP im Fall von Produkten, die mit Strom verbrauchenden Zusatzfunktionen (z.B. Datenbrücken- oder Netzverbindungen) geprüft werden. Hat das Produkt mehrere, manuell wählbare Ruhezustände oder kann das Produkt auf unterschiedliche Weise in den Ruhezustand versetzt werden (z.B. per Fernbedienung oder durch Eintreten des Host-Computers in den Ruhezustand), wird die Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) des Ruhezustands mit dem höchsten PSLEEP -Wert, gemessen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 6.5, als PSLEEP angegeben. Tritt das Produkt automatisch in seine verschiedenen Ruhezustände ein, wird der durchschnittliche PSLEEP-Wert aller Ruhezustände, gemessen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 6.5, als PSLEEP angegeben.
3.5. Anforderungen im Aus-Zustand
Die gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) gemäß Tabelle 5 sein.
Tabelle 5: Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX)
| POFF_MAX
(Watt) |
| 0,5 |
3.6 Die angegebene maximale Leuchtdichte und die gemessene maximale Leuchtdichte sind für alle Produkte anzugeben; die Leuchtdichte bei Auslieferung ist für alle Produkte anzugeben, außer bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC).
4. Prüfanforderungen
4.1. Prüfverfahren
Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen.
Die ENERGY-STAR-Einstufung erfolgt nach den unten aufgeführten Prüfverfahren.
| Produktart | Prüfverfahren |
| Alle Produktarten und Bildschirmgrößen | "ENERGY STAR Test Method for Determining Displays Energy Use Version 6.0 - Rev. January 2013" (ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die Bestimmung des Energieverbrauchs von Displays, Version 6.0 - Rev. Januar 2013) |
4.2. Anzahl zu prüfender Geräte
4.2.1 Zur Prüfung wird ein Gerät eines repräsentativen Modells gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 ausgewählt.
4.2.2 Zur Einstufung einer Produktfamilie wird als repräsentatives Modell jeweils diejenige Produktkonfiguration betrachtet, die für jede Produktart den schlechteste Leistungsaufnahme innerhalb der Familie aufweist.
4.3. Einstufung für internationale Märkte
Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für jeden Markt, in dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen.
5. Benutzerschnittstelle
Die Hersteller werden ermuntert, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE P1621 "Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments" (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls. Falls ein Hersteller die Norm IEEE P1621 nicht einhält, muss er dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission seine Gründe hierfür mitteilen.
6. Inkrafttreten
6.1.1 Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 6.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR- Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt (z.B. Monat und Jahr), zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.
6.1.2 Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.
7. Überlegungen für künftige Änderungen
7.1. Displays mit Bildschirmdiagonalen von mehr als 61 Zoll
Interaktive Displays mit einer Bildschirmdiagonale von über 603 sind gegenwärtig auf dem Markt erhältlich und werden vor allem für gewerbliche Zwecke und für Unterrichtszwecke verwendet. Es besteht Interesse daran, weitere Erkenntnisse über den Stromverbrauch solcher Produkte im Rahmen der Prüfung nach dem Prüfverfahren für Displays zu gewinnen. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden vor und während der nächsten Überarbeitung dieser Spezifikationen mit den Interessengruppen zusammenarbeiten, um Zugriff auf zweckdienliche Informationen zu erhalten. Das US-EPA und die Europäische Kommission sind grundsätzlich daran interessiert, im Zuge der nächsten Überarbeitung der Spezifikationen die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Produkte mit Bildschirmdiagonalen von über 613 zu prüfen.
7.2. Berührungsempfindliche Bildschirme (Touchscreen-Funktion)
Das US-EPA und die Europäische Kommission sind entschlossen, weiterhin Leistungsstufen für Displays zu entwickeln, die neue Merkmale und Funktionen bieten, und gehen davon aus, dass berührungsempfindliche Bildschirme (mit Touchscreen-Funktion), die in den Anwendungsbereich dieser Spezifikation fallen, eine größere Marktverbreitung finden werden, insbesondere unter den Signage-Displays. Ferner werden US-EPA, DOE und Europäische Kommission künftig zusammen mit den Interessengruppen prüfen, ob sich die Touchscreen-Funktion auf den Stromverbrauch im Ein-Zustand auswirkt, und festlegen, inwieweit dieses Funktionsmerkmal bei der Ausarbeitung der nächsten Spezifikation berücksichtigt werden sollte.
II. Spezifikationen für die unterbrechungsfreie Stromversorgung
1. Begriffsbestimmungen
Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den Begriffsbestimmungen überein, die in der von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) herausgegebenen Norm IEC 62040-3 festgelegt sind 1.
Für die Zwecke dieser Spezifikation gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichereinrichtungen (wie Batterien), die ein Stromversorgungssystem bildet, das bei Ausfall der Eingangsstromversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherstellt 2.
1.1. Stromumrichtverfahren:
1.2 Modulare USV: USV aus zwei oder mehreren USV-Einzelgeräten, die zusammen in einem oder mehreren Schaltschränken untergebracht sind und gemeinsam ein Energiespeichersystem bilden, dessen Ausgänge im Normalbetrieb an eine gemeinsame Ausgangs-Sammelschiene angeschlossen sind, die sich vollständig im gleichen Schaltschrank befindet. Die Gesamtzahl der USV-Einzelgeräte in einer modularen USV ist gleich "n + r"; dabei ist n die Zahl der zur Aufrechterhaltung der Last erforderlichen USV-Einzelgeräte und r die Zahl der redundanten USV- Geräte. Modulare USV können zur Schaffung von Redundanz und/oder zur Kapazitätserhöhung eingesetzt werden.
1.3. Redundanz: Verwendung zusätzlicher USV-Geräte in einer Parallel-USV, um die beständige Versorgung der Last zu verbessern; sie wird wie folgt klassifiziert:
1.4. USV-Betriebsarten:
1.5. Vom Eingang abhängige Kennwerte der USV:
1.6 USV im Einzel-Normalbetrieb: USV, die im Normalbetrieb mit den Parametern nur einer Gruppe eingangsabhängiger Kennwerte funktioniert. Beispiel: eine USV, die nur als VFI funktioniert.
1.7 USV im Mehrfach-Normalbetrieb: USV, die im Normalbetrieb mit den Parametern mehrerer Gruppen eingangsabhängiger Kennwerte funktioniert. Beispiel: eine USV, die als VFI oder VFD funktionieren kann.
1.8 Umgehung: zum Zwischenkreis-Wechselstromumrichter alternativer Strompfad.
1.9 Bezugsprüflast: Last oder Bedingung, bei der der Ausgang der USV die Wirkleistung (W) abgibt, für die die USV bemessen ist 5.
1.10 Zu prüfendes Gerät (UUT): die USV, die der Prüfung unterzogen wird, in der gleichen Konfiguration wie zur Auslieferung an den Kunden, einschließlich des für die Prüfanordnung gemäß Abschnitt 3 des ENERGY-STAR- Prüfverfahrens notwendigen Zubehörs (z.B. Filter oder Transformatoren).
1.11 Leistungsfaktor: Verhältnis des Betrags der Wirkleistung P zur Scheinleistung S.
1.12. Produktfamilie: eine Gruppe von Produktmodellen, die 1. vom gleichen Hersteller stammen, 2. den gleichen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien unterliegen und 3. einen gemeinsamen Grundaufbau haben. Für USV sind u. a. folgende Abweichungen akzeptabel:
1.13. Abkürzungen:
2. Anwendungsbereich
2.1 Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) gemäß dieser Spezifikation entsprechen, darunter auch statische und dynamische USV sowie WS-USV und GS-USV/Gleichrichter, außer den in Abschnitt 2.3 aufgeführten Produkten.
2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage:
2.3. Ausgeschlossene Produkte
2.3.1 Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org.
2.3.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:
3. Einstufungskriterien
3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung
3.1.1 Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.
3.1.2 Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.
3.1.3 Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.
3.2. Energieeffizienzanforderungen an WS-USV
3.2.1 USV im Einzel-Normalbetrieb: Der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die angegebene Nennausgangsleistung und Eingangsabhängigkeit entsprechen, außer im unten genannten Fall.
Bei Produkten mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10.000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6 muss der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die angegebene Eingangsabhängigkeit entsprechen.
Gleichung 1: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV
EƒƒAVG = t25 % x Eƒƒ |25 % + t50 % x Eƒƒ|50 % + t75 % x Eƒƒ|75 % + t100 % x Eƒƒ|100 %
Dabei gilt:
Tabelle 1: Belastungsannahmen für WS-USV zur Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads
| Nennausgangsleistung P in Watt (W) | Eingangsabhängigkeit | Zeitanteil tn% bei einem bestimmten Prozentsatz der Bezugsprüflast | |||
| 25 % | 50 % | 75 % | 100 % | ||
| P < 1.500 W | VFD | 0,2 | 0,2 | 0,3 | 0,3 |
| VFD | 0 | 0,3 | 0,4 | 0,3 | |
| 1.500 W < P < 10.000 W | VFD, VI oder VFI | 0 | 0,3 | 0,4 | 0,3 |
| P > 10.000 W | VFD, VI oder VFI | 0,25 | 0,5 | 0,25 | 0 |
Tabelle 2: Anforderung an den minimalen Wirkungsgrad von WS-USV
Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) Dabei gilt:
| |||
| Nennausgangsleistung | Eingangsabhängigkeit | ||
| VFD | VI | VFI | |
| P < 1.500 W | 0,967 | 0,0099 x In(P) + 0,815 | |
| 1.500 W < P < 10.000 W | 0,970 | 0,967 | |
| P > 10.000 W | 0,970 | 0,950 | 0,0099 x In(P) + 0,805 |
Tabelle 3: Anforderung an den minimalen Wirkungsgrad von WS-USV für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion
Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) Dabei gilt:
| |||
| Eingangsabhängigkeit | |||
| Nennausgangsleistung | VFD | VI | VFI |
| P > 10.000 W | 0,960 | 0,940 | 0,0099 x In(P) + 0,795 |
3.2.2 USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung nicht standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb nicht mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie
3.2.3 USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 2 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie
Gleichung 2: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV im Mehrfach-Normalbetrieb
EƒƒAVG = 0,75 x Eƒƒ1 + 0,25 x Eƒƒ2
Dabei gilt:
3.3. Energieeffizienzanforderungen an GS-USV/Gleichrichter
Der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 4 entsprechen. Diese Anforderung gilt sowohl für Komplettsysteme als auch einzelne Module. Die Hersteller können das eine oder andere prüfen, sofern folgende Anforderungen erfüllt werden:
Gleichung 3: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads für alle GS-USV
EƒƒAVG = (Eƒƒ|30 % + Eƒƒ|40 % + Eƒƒ|50 % + Eƒƒ|60 % + Eƒƒ|70 % + Eƒƒ|80 %) / 6
Tabelle 4: Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern
| Anforderung an den minimalen durchschnittlichen
Wirkungsgrad (Eff AVG_MIN) |
| 0,955 |
Tabelle 5: Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion
| Nennausgangsleistung | Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) |
| P > 10.000 W | 0,945 |
3.4. Anforderungen an den Leistungsfaktor
Der gemessene Eingangsleistungsfaktor für alle WS-USV bei 100 Prozent der Bezugsprüflast muss größer oder gleich der Anforderung an den minimalen Leistungsfaktor gemäß Tabelle 6 für alle zur Einstufung geforderten VFI- und VI-Normalbetriebsarten sein.
Tabelle 6: Anforderung an den minimalen USV-Eingangsleistungsfaktor für WS-USV
| Anforderung an den Leistungsfaktor |
| 0,90 |
3.5. Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen
3.5.1 Für jedes Modell oder für jede Produktfamilie müssen dem US-EPA und/oder der Europäischen Kommission Daten für ein Standard-Power and Performance Data Sheet (Strom- und Leistungsdatenblatt - PPDS) übermittelt werden.
3.5.2 Weitere Einzelheiten zum PPDS finden sich auf der ENERGY-STAR-Webseite zu USV unter www.energystar.gov/products.
Das PPDS enthält:
3.5.3 Das US-EPA und die Europäische Kommission können dieses PPDS je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden den Partnern den Überarbeitungsprozess bekanntgeben.
3.6. Anforderungen an Messung und Kommunikation
3.6.1. WS-USV und GS-USV/Gleichrichter mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10.000 W kommen für einen 1-Prozentpunkt-Effizienzanreiz entsprechend Tabelle 3 und Tabelle 5 in Betracht, wenn sie mit einem Energiemessgerät verkauft werden, das folgende Merkmale aufweist:
3.6.2 Anforderungen an externe Messgeräte: Externe Messgeräte, die im Paket mit der USV verkauft werden, müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann:
3.6.3. Anforderungen an integrierte Messgeräte: Integrierte Messgeräte müssen unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen die folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann:
Es weist einen relativen Energiemessfehler von höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, wenn es Teil eines kompletten Messsystems ist (einschließlich in Messgerät und USV integrierter Stromwandler);
3.6.4 Umgebungsbedingungen und elektrische Bedingungen für die Messgenauigkeit: Das Messgerät muss die in Abschnitt 3.6.2 oder 3.6.3 angegebenen Anforderungen unter folgenden Bedingungen erfüllen:
4. Prüfung
4.1. Prüfverfahren
Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung von USV-Systemen erfolgt nach den in Tabelle 7 aufgeführten Prüfverfahren.
Tabelle 7: Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung
| Produktart | Prüfverfahren |
| Alle USV | ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, Rev. Mai 2012 |
4.2. Anzahl zu prüfender Geräte
4.2.1. Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:
4.2.2 Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt.
4.2.3 Alle geprüften Geräte müssen die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen.
5. Inkrafttreten
5.1 Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 1.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR- Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.
5.2 Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.
III. Spezifikation für Computerserver (Version 2.0)
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Produktarten:
1.1.1 Computerserver: ein Computer, der für Client-Geräte Dienste bereitstellt und Netzressourcen verwaltet (z.B. für Desktop-Computer, Notebook-Computer, Thin-Clients, Drahtlosgeräte, PDAs, IP-Telefone, andere Computerserver oder andere Netzgeräte). Ein Computerserver wird im Firmenkundenvertrieb für den Einsatz in Rechenzentren und Unternehmen/Büros verkauft. Der Zugang zu einem Computerserver erfolgt hauptsächlich über Netzverbindungen anstelle von direkt angeschlossenen Benutzereingabegeräten wie Tastatur oder Maus. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein Computerserver alle folgenden Kriterien erfüllen:
1.1.2. Verwalteter Server: ein Computerserver, der für eine hohe Verfügbarkeit in einem intensiv verwalteten Umfeld ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein verwalteter Server alle folgenden Kriterien erfüllen:
1.1.3. Blade-System: ein System, das aus einem Blade-Gehäuse und einem oder mehreren entnehmbaren Blade-Servern und/oder anderen Einheiten (z.B. Blade-Speicher, Blade-Netzausrüstung) besteht. Blade-Systeme bieten eine skalierbare Möglichkeit für die gemeinsame Unterbringung mehrerer Blade-Server oder -Speichergeräte in einem einzigen Gehäuse und sind so ausgelegt, dass Blades von einem Servicetechniker in der Praxis leicht hinzugefügt oder ausgetauscht (Hot-Swap) werden können.
1.1.4 Vollständig fehlertoleranter Server: ein mit vollständig redundanter Hardware ausgestatteter Computerserver, in dem jede Rechenkomponente zwischen zwei Nodes repliziert wird, die identische Arbeitsvorgänge gleichzeitig ausführen (d. h. wenn bei einem Node ein Fehler auftritt oder ein Node repariert werden muss, kann der zweite Node sämtliche Arbeitsvorgänge allein bewältigen, ohne dass es zum Ausfall kommt). Ein vollständig fehlertoleranter Server führt einen einzigen Arbeitsvorgang gleichzeitig und wiederholt mit zwei Systemen aus, um in einer betriebskritischen Anwendung eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu gewährleisten.
1.1.5 Ausfallsicherer Server: ein Computerserver, bei dem umfangreiche Funktionsmerkmale für hohe Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Wartbarkeit (RAS) sowie für Skalierbarkeit vorgesehen und in die Mikroarchitektur von System, Prozessor (CPU) und Chipsatz integriert sind. Für die Zwecke der ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation muss ein ausfallsicherer Server die in Anlage B dieser Spezifikation aufgeführten Merkmale haben.
1.1.6 Multi-Node-Server: ein Computerserver mit zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Server-Nodes, die sich in einem einzigen Gehäuse befinden und ein oder mehrere Netzteile gemeinsam nutzen. In einem Multi-Node-Server erfolgt die Stromzufuhr zu allen Nodes mittels gemeinsam genutzter Netzteile. Server-Nodes in einem Multi-Node-Server sind nicht für den Austausch bei laufendem Betrieb ausgelegt.
Dual-Node-Server: eine gängige Multi-Node-Serverkonfiguration, die aus zwei Server-Nodes besteht.
1.1.7 Server-Appliance: ein mit vorinstalliertem Betriebssystem und Anwendungssoftware gebündelter Computerserver, der zur Ausführung spezieller Funktionen bzw. mehrerer spezieller, eng miteinander verbundener Funktionen genutzt wird. Server-Appliances stellen Dienste über ein oder mehrere Netze (z.B. IP oder SAN) bereit und werden in der Regel über eine Web- oder Kommandozeilenschnittstelle verwaltet. Die Hardware- und Softwarekonfigurationen von Server-Appliances werden vom Verkäufer für eine bestimmte Aufgabe (z.B. Namens-, Firewall-, Authentifizierungs-, Verschlüsselungs- und VoIP-Dienste) vorgenommen und sind nicht für die Ausführung von Software des Benutzers bestimmt.
1.1.8. Hochleistungsrechnersystem (HPC-System): ein speziell für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen ausgelegtes und optimiertes Rechnersystem. HPC-Systeme haben eine große Anzahl homogener, in Clustern zusammengefasster Nodes, häufig mit Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation sowie sehr großer Arbeitsspeicherkapazität und -bandbreite. HPC-Systeme können eigens hergestellt oder aus handelsüblichen Computerservern zusammengebaut werden. HPC-Systeme müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:
1.1.9 Gleichstrom-Server (GS-Server): ein Computerserver, der nur für den Betrieb mit Gleichstromversorgung ausgelegt ist.
1.1.10 Großserver: ein ausfallsicherer/skalierbarer Server, der als vorintegriertes/vorgetestetes System in einem oder mehreren vollständigen Rahmen oder Racks ausgeliefert wird und mit einem E/A-Subsystem mit zahlreichen Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist und über mindestens 32 dedizierte E/A-Anschlüsse verfügt.
1.2. Produktkategorie
Eine sekundäre Klassifizierung oder Unterart innerhalb einer Produktart, die auf Produktmerkmalen und installierten Komponenten beruht. Produktkategorien werden in dieser Spezifikation zur Festlegung der Einstufungs- und Prüfungsanforderungen verwendet.
1.3. Computerserver-Formate
1.3.1 Rack-Server: ein Computerserver, der für den Einbau in ein für Rechenzentren bestimmtes 19-Zoll-Standard- Gestell (Rack) gemäß EIA-310, IEC 60297 oder DIN 41494 ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation bilden Blade-Server eine eigene Kategorie und gehören nicht zur Kategorie der Rack-Server.
1.3.2 Standserver: ein eigenständiger Computerserver mit Netzteilen, Kühlung und E/A-Geräten sowie anderen für einen selbständigen Betrieb erforderlichen Komponenten. Der Gehäuserahmen eines Standservers ähnelt dem Turmgehäuse eines Client-Computers.
1.4. Computerserver-Komponenten
1.4.1 Netzteil (Stromversorgung): ein Gerät, das Eingangs-Wechselstrom (WS) oder Eingangs-Gleichstrom (GS) in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. Das Netzteil eines Computerservers muss ein eigenständiges Gerät sein, das von der Hauptplatine physisch getrennt werden kann; es muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit dem System verbunden sein.
1.4.2 E/A-Gerät: ein Gerät, das eine Funktion zur Dateneingabe und Datenausgabe zwischen einem Computerserver und anderen Geräten bereitstellt. Ein E/A-Gerät kann in die Hauptplatine eines Computerservers integriert sein oder mittels Erweiterungssteckplatz (z.B. PCI, PCIe) an die Hauptplatine angeschlossen werden. E/A-Geräte sind beispielsweise diskrete Ethernet-Geräte, Infini Band-Geräte, RAID/SAS-Controller und Fibre-Channel-Geräte.
E/A-Port: physische Schaltung innerhalb eines E/A-Gerätes, mit der eine unabhängige E/A-Sitzung aufgebaut werden kann. Ein Port ist nicht das Gleiche wie eine Anschlussbuchse, denn eine einzige Anschlussbuchse kann mehrere Ports derselben Schnittstelle bedienen.
1.4.3 Hauptplatine: die Hauptleiterplatte des Servers. Für die Zwecke dieser Spezifikation umfasst die Hauptplatine auch Anschlüsse zur Anbringung zusätzlicher Platinen sowie üblicherweise folgende Komponenten: Prozessor, Arbeitsspeicher, BIOS und Erweiterungssteckplätze.
1.4.4 Prozessor: logische Schaltungen, welche die Grundbefehle für den Betrieb eines Servers beantworten und verarbeiten. Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Prozessor die zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) des Computerservers. Eine solche CPU ist üblicherweise ein physisches Prozessormodul, das auf der Hautplatine entweder auf einen Sockel aufgesteckt oder direkt aufgelötet wird. Das Prozessormodul kann einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten.
1.4.5 Arbeitsspeicher: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Arbeitsspeicher ein außerhalb des Prozessors befindlicher Teil des Servers, in dem Informationen für die sofortige Nutzung durch den Prozessor gespeichert werden.
1.4.6 Festplattenlaufwerk (HDD): das Hauptspeichergerät eines Computers, das Daten auf eine oder mehrere rotierende magnetische Scheiben schreibt und von dort ausliest.
1.4.7 Halbleiterfestplatte (SSD): ein Speichergerät, in dem Speicherchips anstelle rotierender magnetischer Scheiben zur Datenspeicherung eingesetzt werden.
1.5. Sonstige Ausrüstung für Rechenzentren:
1.5.1 Netzausrüstung: ein Gerät, dessen Hauptfunktion darin besteht, Daten zwischen mehreren Netzschnittstellen weiterzuleiten und eine Datenverbindung zwischen den vernetzten Geräten (z.B. Router und Switch) herzustellen. Die Datenverbindung erfolgt durch Weiterleitung von Datenpaketen, die gemäß Internet-Protokoll, Fibre-Channel, Infini Band oder ähnlichen Protokollen aufgebaut sind.
1.5.2 Speicherprodukt: ein voll funktionsfähiges Speichersystem, das Datenspeicherdienste für direkt angeschlossene oder über ein Netz verbundene Clients und Geräte bereitstellt. Komponenten und Teilsysteme, die fester Bestandteil der Architektur des Speichergeräts sind (die beispielsweise die interne Kommunikation zwischen Controllern und Festplatten abwickeln), werden als Teil des Speicherprodukts betrachtet. Komponenten, die normalerweise einer Speicherumgebung auf der Ebene des Rechenzentrums zugeordnet werden (z.B. Geräte, die für den Betrieb eines externen SAN nötigt sind), werden nicht als Teil des Speicherprodukts betrachtet. Ein Speicherprodukt kann sich aus integrierten Speichercontrollern, Speichergeräten, eingebetteten Netzelementen, Software und anderen Geräten zusammensetzen. Speicherprodukte können zwar einen oder mehrere Prozessoren enthalten, diese Prozessoren verarbeiten aber keine vom Benutzer aufgespielten Softwareanwendungen, sondern können datenspezifische Anwendungen ausführen (z.B. Datenreplizierung, Backup-Programme, Datenkomprimierung, Installationsprogramme).
1.5.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichern (wie Batterien), die ein Stromversorgungssystem bildet, das bei Ausfall der Eingangsstromversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherstellt.
1.6. Betriebszustände und Leistungsaufnahmezustände
1.6.1 Leerlaufzustand: Betriebszustand, in dem das Betriebssystem und sonstige Software vollständig geladen sind, der Computerserver in der Lage ist, Arbeitsvorgänge auszuführen, aber keine aktiven Arbeitsvorgänge vom System angefordert wurden oder anhängig sind (d. h. der Computerserver ist betriebsbereit, verrichtet aber keine Nutzarbeit). Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Leerlaufzustand nur dem ACPI-Zustand S0.
1.6.2 Aktivzustand: Betriebszustand, in dem der Computerserver infolge vorheriger oder aktueller Befehle (z.B. eines Befehls über das Netz) Arbeit verrichtet. Zum Aktivzustand gehören sowohl 1. die aktive Verarbeitung als auch 2. das Aufsuchen/Auslesen von Daten aus dem Arbeitsspeicher, Cache-Speicher oder aus internen/externen Datenspeichern in Erwartung weiterer Befehle über das Netz.
1.7. Weitere wichtige Begriffe
1.7.1. Steuersystem: ein Computer oder Computerserver, der einen Leistungsbewertungsprozess (Benchmark) verwaltet. Das Steuersystem hat folgende Funktionen:
1.7.2 Netzclient (für Prüfzwecke): ein Computer oder Computerserver, der einen Verkehr von Arbeitsvorgängen zur Übertragung an ein per Netz-Switch angeschlossenes zu prüfendes Gerät generiert.
1.7.3 RAS-Merkmale: Abkürzung für Reliability, Availability und Serviceability, d. h. Funktionsmerkmale für Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Wartbarkeit. RAS wird manchmal um ein Kriterium der Verwaltbarkeit ("Manageability") auf RASM erweitert. Die drei RAS-Hauptbestandteile werden in Bezug auf einen Computerserver wie folgt definiert:
1.7.4 Serverprozessorauslastung: Verhältnis der aktuellen Rechenaktivität des Prozessors gegenüber der Volllast-Rechenaktivität des Prozessors bei einer bestimmten Spannung und Frequenz, gemessen als Momentanwert oder als kurzzeitiger Durchschnittswert für eine Reihe von Aktiv- und Leerlaufzyklen.
1.7.5 Hypervisor: eine Hardware-Visualisierungstechnik, die ermöglicht, dass mehrere Gast-Betriebssysteme gleichzeitig in einem einzigen Host-System laufen.
1.7.6 Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA - Auxiliary Processing Accelerator): Rechner-Erweiterungssteckkarte, die in einem Universal-Erweiterungssteckplatz installiert wird (z.B. eine GPGPU in einem PCI-Steckplatz).
1.7.7 Gepufferter DDR-Kanal: Kanal oder Speicherport, der in einem Computerserver einen Speichercontroller mit einer festgelegten Anzahl von Speichergeräten (z.B. DIMMs) verbindet. Ein gängiger Computerserver kann mehrere Speichercontroller haben, die wiederum einen oder mehrere gepufferte DDR-Kanäle unterstützen können. Jeder gepufferte DDR-Kanal spricht dabei nur einen Bruchteil des gesamten in einem Computerserver adressierbaren Speicherplatzes an.
1.8. Produktfamilie:
Eine übergeordnete Bezeichnung für eine Reihe von Computern mit der gleichen Gehäuse/Hauptplatinen-Kombination, die oftmals Hunderte von möglichen Hardware/Software-Konfigurationen umfasst.
1.8.1. Gemeinsame Produktfamilieneigenschaften: eine Reihe gemeinsamer Merkmale aller Modelle/Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie, die einen gemeinsamen Grundaufbau bilden. Alle Modelle/Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie müssen Folgendes gemeinsam haben:
1.8.2. Getestete Produktkonfigurationen für Produktfamilien
2. Anwendungsbereich
2.1. Einbezogene Produkte
Die Produkte müssen der Begriffsbestimmung eines Computerservers in Abschnitt 1 dieser Spezifikation entsprechen, um für eine ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage zu kommen. In Version 2.0 ist die Einstufung beschränkt auf Computerserver im Blade-, Multi-Node-, Rack- oder Stand-Format mit höchstens vier Prozessorsockeln im Computerserver (bzw. pro Blade/Node bei Blade-/Multi-Node-Servern). In der Version 2.0 ausdrücklich ausgeschlossene Produkte sind in Abschnitt 2.2 angegeben.
2.2. Ausgeschlossene Produkte
2.2.1 Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org/.
2.2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:
3. Einstufungskriterien
3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung
3.1.1 Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.
3.1.2 Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.
3.1.3 Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.
3.2. Anforderungen an die Stromversorgung
3.2.1 Netzteil-Prüfdaten und -Prüfberichte der vom US-EPA für die Durchführung von Netzteilprüfungen anerkannten Prüfstellen werden für die ENERGY-STAR-Einstufung der Produkte anerkannt.
3.2.2 Kriterien für den Wirkungsgrad von Netzteilen: Netzteile in Produkten, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile) (abrufbar unter www.efficientpowersupplies.org) folgende Anforderungen erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.1 gefordert), 6.4.3 oder 6.5 erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 dieser Spezifikation durchgeführt wurde.
Tabelle 1: Effizienzanforderungen an Netzteile
| Netzteilart | Nennausgangsleistung | 10 % Last | 20 % Last | 50 % Last | 100 % Last |
| Mehrere Ausgänge (WS-GS) | Alle Ausgangsleistungen | Entfällt | 85 % | 88 % | 85 % |
| Einzelausgang (WS-GS) | Alle Ausgangsleistungen | 80 % | 88 % | 92 % | 88 % |
3.2.3 Kriterien für den Leistungsfaktor von Netzteilen: Netzteile in Computern, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile) (abrufbar unter www.efficientpowersupplies.org) folgende Anforderungen erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.1 gefordert), 6.4.3 oder 6.5 erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 durchgeführt wurde.
Tabelle 2: Effizienzanforderungen an Netzteile
| Netzteilart | Nennausgangsleistung | 10 % Last | 20 % Last | 50 % Last | 100 % Last |
| WS-GS, mehrere Ausgänge | Alle Ausgangsleistungen | Entfällt | 0,80 | 0,90 | 0,95 |
| WS-GS, Einzelausgang | Ausgangsleistung < 500 W | Entfällt | 0,80 | 0,90 | 0,95 |
| Ausgangsleistung > 500 W und Ausgangsleistung < 1.000 W | 0,65 | 0,80 | 0,90 | 0,95 | |
| Ausgangsleistung > 1.000W | 0,80 | 0,90 | 0,90 | 0,95 |
3.3. Anforderungen an die Energieverwaltung
3.3.1. Serverprozessor-Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Computerserver eine Prozessor-Energieverwaltung aufweisen, die standardmäßig im BIOS und/oder durch einen Verwaltungscontroller, Dienstprozessor und/oder das mit dem Computerserver gelieferte Betriebssystem aktiviert ist. Alle Prozessoren müssen die Leistungsaufnahme bei geringer Auslastung folgendermaßen verringern können:
3.3.2 Supervisor-Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Produkt mit vorinstalliertem Supervisor-System (z.B. Betriebssystem, Hypervisor) eine standardmäßig aktivierte Energieverwaltung durch das Supervisor-System aufweisen.
3.3.3 Angaben zur Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, müssen alle standardmäßig aktivierten Energieverwaltungsverfahren im Power and Performance Data Sheet einzeln aufgeführt sein. Dies gilt für Energieverwaltungsfunktionen im BIOS, im Betriebssystem sowie an anderer, vom Benutzer konfigurierbarer Stelle.
3.4. Kriterien für Blade- und Multi-Node-Systeme
3.4.1 Wärmeregelung und -überwachung in Blade- und Multi-Node-Servern Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Blade- oder Multi-Node-Server eine standardmäßig aktivierte Funktion zur Echtzeit- Überwachung der Gehäuse- oder Blade-/Node-Ansaugtemperatur und zur Regelung der Lüftergeschwindigkeit bieten.
3.4.2 Mitglieferte Dokumentation für Blade- und Multi-Node-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, müssen einem ohne Gehäuse an den Kunden ausgelieferten Blade- oder Multi-Node-Server Unterlagen beiliegen, die den Kunden darüber informieren, dass die ENERGY-STAR-Kennzeichnung des Blade- oder Multi- Node-Servers nur dann gilt, wenn der Server in einem Gehäuse installiert wird, das die Anforderungen in Abschnitt 3.4.1 dieser Spezifikation erfüllt. Die Produktunterlagen des Blade- oder Multi-Node-Servers müssen eine Liste ENERGY-STAR-gerechter Gehäuse mit Bestellangaben enthalten. Diese Anforderungen können entweder durch gedruckte Unterlagen oder eine elektronische Dokumentation, die mit dem Blade- oder Multi-Node-Server geliefert wird, oder durch Informationen erfüllt werden, die auf der Website des Partners an der Stelle öffentlich zugänglich sind, an der Informationen über den Blade- oder Multi-Node-Server zu finden sind.
3.5. Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand
3.5.1. Angaben zur Effizienz im Aktivzustand: Zur ENERGY-STAR-Einstufung eines Computerservers oder einer Computerserver-Produktfamilie müssen folgende Informationen gänzlich offengelegt und im Zusammenhang mit dem vollständigen Prüfbericht über die Bewertung der Effizienz im Aktivzustand eingereicht werden:
Auf die Anforderungen an die anzugebenden Daten und die Formatierung wird in Abschnitt 4.1 dieser Spezifikation eingegangen.
3.5.2 Unvollständige Angaben: In der Dokumentation für die Kunden und in Marketingunterlagen dürfen die Partner weder selektiv Einzelergebnisse der Arbeitslastmodule anführen noch die Ergebnisse des Effizienzbewertungswerkzeugs in anderer Form als dem vollständigen Prüfbericht präsentieren.
3.6. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand - Server mit einem Sockel (1S) und Server mit zwei Sockeln (2S) (keine Blade- oder Multi-Node-Server)
3.6.1 Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die maximale Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.
3.6.2 Effizienz im Leerlaufzustand: Die gemessene Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE) muss, nach Gleichung 1 berechnet, niedriger oder gleich der geforderten maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) sein.
Gleichung 1: Berechnung der maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand
Dabei gilt:
Tabelle 3: Grundlegende Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für 1S- und 2S-Server
| Kategorie | Höchstmögliche Zahl installierter Prozessoren
(# P) | Verwalteter Server | Grundlegende Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand, PBASE
(Watt) |
| A | 1 | Nein | 47,0 |
| B | 1 | Ja | 57,0 |
| C | 2 | Nein | 92,0 |
| D | 2 | Ja | 142,0 |
| Ausfallsicher | 2 | Ja | 205,0 |
Tabelle 4: Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Komponenten
| Systemmerkmale | Gilt für: | Zusätzliche Leistungstoleranz im Leerlaufzustand |
| Zusätzliche Netzteile | Ausdrücklich für redundante Stromversorgung installierte Netzteile | 20 Watt pro Netzteil |
| Festplatten (einschließlich Halbleiterfestplatten) | Jede installierte Festplatte | 8,0 Watt pro Festplatte |
| Zusätzlicher Arbeitsspeicher | Mehr als 4 GB installierten Arbeitsspeicher | 0,75 Watt pro GB |
| Zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal | Installierte gepufferte DDR-Kanäle ab dem 9. Kanal
(nur für ausfallsichere Server) | 4,0 Watt pro gepufferten DDR-Kanal |
| Zusätzliche E/A-Geräte | Installierte Geräte ab dem dritten 1-Gbit-Port mit > 1 Gbit, integriertes Ethernet | < 1 Gbit: keine Toleranz
= 1 Gbit: 2,0 Watt/aktiver Port > 1 Gbit und < 10 Gbit: 4,0 Watt/aktiver Port > 10 Gbit: 8,0 Watt/aktiver Port |
3.7. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand - Server mit drei Sockeln (3S) und Server mit vier Sockeln (4S) (keine Blade- oder Multi-Node-Server)
Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.
3.8. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand - Blade-Server
3.8.1 Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PTOT_BLADE_SYS) und (PBLADE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.
3.8.2 Die Prüfung von Blade-Servern auf Übereinstimmung mit Abschnitt 3.8.1 erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Gleichung 2: Berechnung der Leistungsaufnahme eines Einzel-Blades
PBLADE = PTOT_BLADE_SYS / NINST_BLADE_SRV
Dabei gilt:
3.9. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand - Multi-Node-Server
3.9.1 Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PTOT_NODE_SYS) und (PNODE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.
3.9.2. Die Prüfung von Multi-Node-Servern auf Übereinstimmung mit Abschnitt 3.9.1 erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Gleichung 3: Berechnung der Leistungsaufnahme eines Einzel-Nodes
PNODE = PTOT_NODE _ SYS / NINST_NODE_SRV
Dabei gilt:
3.10. Sonstige Prüfkriterien
APA-Anforderungen: Für alle Computerserver, die mit APA verkauft werden, gelten folgende Kriterien und Bestimmungen:
4. Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen
Anforderungen an die anzugebenden Daten
4.1. Für jeden ENERGY-STAR-gerechten Computerserver und jede Computerserver-Produktfamilie müssen der Europäischen Kommission alle geforderten Datenfelder des Einstufungs-Datenformulars ("Qualified Product Exchange"-Formular) der ENERGY-STAR-Version 2.0 übermittelt werden.
4.2. Folgende Daten werden auf der ENERGY-STAR-Website der EU als Ergebnis einer Produktsuche angezeigt:
4.3 Das US-EPA und die Europäische Kommission können diese Liste je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden die Interessengruppen hiervon in Kenntnis setzen und sie zur Mitwirkung auffordern.
5. Anforderungen an die Standard-Leistungsdatenmessung und -ausgabe
5.1. Messung und Ausgabe
5.1.1 Ein Computerserver muss Daten über die Eingangs-Leistungsaufnahme (W), die Ansauglufttemperatur (°C) und die durchschnittliche Auslastung aller logischen Prozessoren (CPU) ausgeben. Die Daten müssen in öffentlich oder für Benutzer zugänglicher Form und in einem durch Dritte mit nichtproprietärer Verwaltungssoftware lesbaren Format über ein Standardnetz verfügbar sein. Bei Blade- und Multi-Node-Servern und -systemen können die Daten auf Gehäuseebene zusammengefasst werden.
5.1.2 Für Computerserver, die gemäß EN 55022:2006 als Geräte der Klasse B eingestuft sind, müssen keine Daten über die in Abschnitt 5.1.1 genannte Eingangs-Leistungsaufnahme und Ansauglufttemperatur angeben werden. Klasse B bezieht sich auf Haushalts- und Bürogeräte (zum Einsatz im häuslichen Bereich). Alle Computerserver müssen im Rahmen des Programms die Anforderungen und Bedingungen für die Berichterstattung über die Auslastung aller logischen Prozessoren (CPU) erfüllen.
5.2. Implementierung der Berichterstattung
5.2.1 Produkte können Endnutzern Daten entweder über eingebettete Komponenten oder über mit dem Computerserver verbundene Zusatzgeräte bereitstellen (z.B. einen Dienstprozessor, ein eingebettetes Leistungs- oder Temperaturmessgerät (oder sonstige Technik) oder aber ein vorinstalliertes Betriebssystem).
5.2.2 Produkte mit vorinstalliertem Betriebssystem müssen alle erforderlichen Treiber und Programme enthalten, damit Endnutzer auf die in dieser Spezifikation genannten Standarddaten zugreifen können. Produkten ohne vorinstalliertes Betriebssystem muss eine gedruckte Dokumentation darüber beiliegen, wie auf Register, die einschlägige Sensorinformationen enthalten, zugegriffen werden kann. Diese Anforderung kann entweder durch gedruckte Unterlagen oder eine elektronische Dokumentation, die mit dem Computerserver geliefert wird, oder durch Informationen erfüllt werden, die auf der Website des Partners an der Stelle öffentlich zugänglich sind, an der Informationen über den Computerserver zu finden sind.
5.2.3 Sobald eine offene und allgemein verfügbare Datenerfassungs- und Berichterstattungsnorm vorliegt, sollten die Hersteller die allgemeine Norm in ihren Systemen verwenden.
5.2.4 Die Bewertung der Vorgaben für Messgenauigkeit ( 5.3) und Messintervalle (Sampling) ( 5.4) wird durch eine Überprüfung der Daten aus den Produktdatenblättern der Komponenten ergänzt. Fehlen solche Daten, werden Messgenauigkeit und Messintervalle anhand einer Erklärung des Partners bewertet.
5.3. Messgenauigkeit
5.3.1 Eingangs-Leistungsaufnahme: Die Messergebnisse müssen für den Betriebsbereich von Leerlauf bis Volllast mit einer Mindestgenauigkeit von ± 5 % des tatsächlichen Werts angegeben werden, wobei für jedes installierte Netzteil eine Höchstgenauigkeit von ± 10 W gilt (d. h. die Genauigkeit muss für jedes Netzteil niemals besser als ± 10 W sein).
5.3.2 Prozessorauslastung: Die durchschnittliche Auslastung muss für jeden logischen Prozessor (CPU), der für das Betriebssystem erkennbar ist, geschätzt und dem Betreiber oder Benutzer des Computerservers über die Betriebsumgebung (Betriebssystem oder Hypervisor) gemeldet werden.
5.3.3 Ansauglufttemperatur: Die Messergebnisse müssen mit einer Mindestgenauigkeit von ± 2 °C angegeben werden.
5.4. Messintervallvorgaben
5.4.1 Eingangs-Leistungsaufnahme und Prozessorauslastung: Dem Computerserver müssen intern Messwerte für die Eingangs-Leistungsaufnahme und Prozessorauslastung jeweils mindestens einmal alle 10 aufeinanderfolgenden Sekunden bereitgestellt werden. Dem Computerserver muss intern mindestens alle 10 Sekunden ein gleitender Mittelwert über höchstens 30 Sekunden bereitgestellt werden.
5.4.2 Ansauglufttemperatur: Die Messung der Ansauglufttemperatur darf intern im Computerserver jeweils nicht öfter als einmal alle 10 Sekunden erfolgen.
5.4.3 Zeiterfassung: In Systemen mit Erfassung des Zeitpunkts der Messung von Umgebungsdaten erfolgen die Messungen intern im Computerserver jeweils nicht öfter als einmal alle 30 Sekunden.
5.4.4 Verwaltungssoftware: Alle erfassten Messwerte müssen entweder mittels passiver Abfragemöglichkeit oder durch koordinierte aktive Übertragung für eine externe Verwaltungssoftware verfügbar gemacht werden. In beiden Fällen sorgt die Verwaltungssoftware des Systems für die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Datenübertragung, während der Computerserver sicherstellt, dass die gelieferten Daten den obigen Vorgaben für Messintervalle und Messgenauigkeit entsprechen.
6. Prüfung
6.1. Prüfverfahren
6.1.1 Die ENERGY-STAR-Einstufung von Computerservern erfolgt nach den in Tabelle 5 aufgeführten Prüfverfahren.
Tabelle 5: Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung
| Produktart oder Komponente | Prüfverfahren |
| Alle | ENERGY-STAR-Prüfverfahren für Computerserver (Rev. März 2013) |
| Alle | Standard Performance Evaluation Corporation (SPEC), Server Efficiency Rating Tool (SERT - Server-Effizienzbewertungswerkzeug), Version 1.0.0, Rev. 26. Februar 2013 |
6.1.2 Während der Prüfung von Computerservern müssen im zu prüfenden Gerät alle Prozessorsockel belegt sein.
Unterstützt ein Computerserver eine Prüfung mit komplett belegten Prozessorsockeln nicht, so muss im System die funktionsgemäß maximale Sockelzahl belegt sein. Für solche Systeme gilt die grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand entsprechend der im System vorhandenen Sockel.
6.2. Erforderliche Anzahl zu prüfender Geräte
Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:
6.3. Einstufung von Produktfamilien
6.3.1 Den Partnern wird empfohlen, einzelne Produktkonfigurationen zu prüfen und die entsprechenden Daten zur ENERGY-STAR-Einstufung einzureichen. Die Partner können aber auch mehrere Produktkonfigurationen unter einer Produktfamilienbezeichnung einreichen, wenn jede zu der Familie gehörige Konfiguration folgende Anforderungen erfüllt:
6.3.2 Die Partner müssen für jede zur Einstufung eingereichte Produktfamilie ein Power and Performance Data Sheet vorlegen.
6.3.3 Alle Produktkonfigurationen innerhalb einer zur Einstufung eingereichten Produktfamilie müssen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen, auch Produkte, für die keine Daten angegeben wurden.
7. Inkrafttreten
7.1. Als Datum des Inkrafttretens dieser Version 2.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computerserver wird der Tag des Inkrafttretens des Abkommens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltende ENERGY-STAR-Spezifikation erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.
7.2 Künftige Änderungen der Spezifikation: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikation zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung und/oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikation stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikation wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.
8. Überlegungen für künftige Änderungen
8.1 Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand: Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen, in Version 3.0 Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand für alle Computerserver-Kategorien festzulegen, zu denen genügend SERT-Daten für eine angemessene Produktdifferenzierung vorliegen.
8.2 Angemessene Dimensionierung der Netzteile: Das US-EPA und die Europäische Kommission werden untersuchen, wie in Version 3.0 die Verwendung angemessen dimensionierter Netzteile gefördert werden kann.
8.3 Einbeziehung von GS/GS-Computerservern: Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Herstellern, die Unterstützung von GS-Servern im SERT gemeinsam mit der SPEC zu entwickeln, damit GS-Computerserver in Version 3.0 für eine Einstufung in Frage kommen können.
8.4 Einbeziehung zusätzlicher Systemarchitekturen: Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Herstellern, die Unterstützung von Architekturen, die derzeit vom SERT nicht unterstützt werden, aber einen erheblichen Anteil des Computerservermarkts ausmachen, gemeinsam mit der SPEC zu entwickeln. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden alle Architekturen berücksichtigen, die vor Ausarbeitung der Version 3.0 vom SERT unterstützt werden.
8.5 Streichung des Zusatzes für zusätzliche redundante Netzteile: Das US-EPA und die Europäische Kommission haben Kenntnis von Technik, mit der sich redundante Netzteile im Standby-Zustand halten und nur bei Bedarf aktivieren lassen. Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Einsatz solcher Technik in Computerservern und werden untersuchen, ob der derzeitige Zusatz für zusätzliche redundante Netzteile in Version 3.0 noch nötig ist.
8.6 Anforderungen an Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA): Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen in Version 3.0 eine Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung der APA-Anforderungen aufgrund der APA-Daten aus Version 2.0 und einer möglichen Aufnahme der APA-Bewertung in das SERT.
8.7 Anforderungen für die Angabe thermischer Werte und die thermische Prüfung: Das US-EPA und die Europäische Kommission planen eine Überprüfung der derzeitigen Anforderungen an Temperaturangaben und an die Temperaturprüfung, damit Gerätehersteller und Betreiber von Rechenzentren einen möglichst großen Nutzen aus den erhobenen Daten ziehen können.
| Beispielberechnungen | Anlage A |
1. Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand
Zur Bestimmung der für die ENERGY-STAR-Einstufung geforderten maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand sind zu der grundlegenden Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand aus Tabelle 3 die Leistungstoleranzen aus Tabelle 4 (in Abschnitt 3.6 dieser Einstufungskriterien) hinzuzurechnen (siehe Beispiel).
Beispiel: Standard-Computerserver mit einem Prozessor, 8 GB Arbeitsspeicher, zwei Festplatten und zwei E/A-Geräten (das erste mit zwei 1-Gbit-Ports und das zweite mit sechs 1-Gbit-Ports)
1.1. Grundtoleranz:
| Kategorie | Zahl installierter Prozessoren (# P) | Verwalteter Server | Grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand
(W) |
| A | 1 | Nein | 47,0 |
| B | 1 | Ja | 57,0 |
| C | 2 | Nein | 92,0 |
| D | 2 | Ja | 142,0 |
| Ausfallsicher | 2 | Ja | 205,0 |
1.2 Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand:
Berechnen Sie die zusätzlichen Toleranzen im Leerlaufzustand für Zusatzgeräte nach Tabelle 4, die nachstehend zur Referenz aufgeführt ist.
| Systemmerkmale | Gilt für | Zusätzliche Leistungstoleranz im Leerlaufzustand |
| Zusätzliche Netzteile | Ausdrücklich für redundante Stromversorgung installierte Netzteile | 20,0 Watt pro Netzteil |
| Festplatten (einschließlich Halbleiterfestplatten) | Alle installierten Festplatten | 8,0 Watt pro Festplatte |
| Zusätzlicher Arbeitsspeicher | Mehr als 4 GB installierten Arbeitsspeicher | 0,75 Watt pro GB |
| Zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal | Installierte gepufferte DDR-Kanäle ab dem 9. Kanal
(nur für ausfallsichere Server) | 4,0 Watt pro gepufferten DDR-Kanal |
| Zusätzliche E/A-Geräte (Geschwindigkeit eines Einzelanschlusses, auf den nächsten Gbit-Wert gerundet) | Installierte Geräte ab dem dritten 1- Gbit-Port, integriertes Ethernet | < 1 Gbit: keine Toleranz
= 1 Gbit: 2,0 Watt/aktiver Port > 1 Gbit und < 10 Gbit: 4,0 Watt/aktiver Port = 10 Gbit: 8,0 Watt/aktiver Port |
1.3 Berechnen Sie die endgültige Toleranz im Leerlaufzustand durch Addieren der Grundtoleranz und der zusätzlichen Leistungstoleranzen. Für die Einstufung dürfte das Beispielsystem im Leerlaufzustand höchstens 78,0 W verbrauchen (47,0 W + 16,0 W + 3,0 W + 12,0 W).
2. Zusätzliche Leerlauftoleranz - Netzteile
Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Netzteile:
2.1 Wenn für den Betrieb eines Computerservers zwei Netzteile erforderlich sind und die Konfiguration drei installierte Netzteile enthält, erhält der Server eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 20 W.
2.2 Wird der gleiche Server stattdessen mit vier installierten Netzteilen geliefert, erhält er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 40,0 W.
3. Zusätzliche Leerlauftoleranz - zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche gepufferte DDR-Kanäle:
3.1 Wenn ein ausfallsicherer Computerserver mit sechs installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert wird, erhält er keine zusätzliche Leerlauftoleranz.
3.2 Würde derselbe ausfallsichere Server mit 16 installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert, erhielte er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 32,0 W (für die ersten 8 Kanäle: keine zusätzliche Toleranz, für die zweiten 8 Kanäle = 4,0 W x 8 gepufferte DDR-Kanäle).
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