Artikel 1 Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 2 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 3 Überwachung des Handels
Artikel 4 Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 5 Vertraulichkeit und Datenschutz
Artikel 6 Ausnahmen von der Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe
Artikel 7 Zusammenarbeit bei nicht in Anhang I erfassten Ausgangsstoffen
Artikel 8 Technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit
Artikel 9 Gemischte Expertengruppe für Folgemaßnahmen
Artikel 10 Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkommen
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 12 Laufzeit, Kündigung und Änderungen
Artikel 13 Kosten
Anhang II Begriffsbestimmungen und Grundsätze des Datenschutzes