Delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26. November 2014 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
(ABl. Nr. L 54 vom 25.02.2015 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen 1, insbesondere auf Artikel 77,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 regelt den Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und gerichtlichen Vergleichen in der Union. Sie gilt ab dem 10. Januar 2015.
(2) Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 enthält in den Anhängen I und II ein Formblatt für eine Bescheinigung über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen und ein Formblatt für eine Bescheinigung über eine öffentliche Urkunde/einen gerichtlichen Vergleich in einer Zivil- oder Handelssache.
(3) Lettland hat zum 1. Januar 2014 den Euro eingeführt. Alle Verweise auf die frühere lettische Währung sollten daher aus den Formblättern gestrichen werden. Litauen wird den Euro zum 1. Januar 2015 einführen. Alle Verweise auf die litauische Währung sollten daher aus den Formblättern gestrichen werden.
(4) Kroatien ist der Union zum 1. Juli 2013 beigetreten. In die Formblätter sollten daher Verweise auf Kroatien und seine Währung aufgenommen werden.
(5) Dänemark beteiligte sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks nicht an der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, die somit für Dänemark weder bindend noch diesem Staat gegenüber anwendbar ist.
(6) Dänemark hat jedoch der Kommission mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Dänemark mitgeteilt 2, dass es die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 umsetzen wird. In die Formblätter sollten daher Verweise auf Dänemark und seine Währung aufgenommen werden.
(7) Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die Anhänge I und II zu ersetzen.
(8) Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 26. November 2014
| Anhang |
"Anhang I
Bescheinigung über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen
Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
| 1. | URSPRUNGSGERICHT | ||||||
| 1.1. | Bezeichnung: | ||||||
| 1.2. | Anschrift: | ||||||
| 1.2.1. | Straße und Hausnummer/Postfach: | ||||||
| 1.2.2. | PLZ und Ort: | ||||||
| 1.2.3. | Mitgliedstaat:
AT [ ] BE [ ] BG [ ] CY [ ] CZ [ ] DK [ ] DE [ ] EE [ ] EL [ ] ES [ ] FI [ ] FR [ ] HR [ ] HU [ ] IE [ ] IT [ ] LT [ ] LU [ ] LV [ ] MT [ ] NL [ ] PL [ ] PT [ ] RO [ ] SE [ ] SI [ ] SK [ ] UK [ ] | ||||||
| 1.3. | Telefon: | ||||||
| 1.4. | Fax: | ||||||
| 1.5. | E-Mail (falls verfügbar): | ||||||
| 2. | KLÄGER 1 | ||||||
| 2.1. | Name, Vorname/Name der Firma oder Organisation: | ||||||
| 2.2. | Identifizierungsnummer (falls vorhanden und falls verfügbar): | ||||||
| 2.3. | Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort oder, bei juristischen Personen, Datum der Gründung/Erlangung der Rechtsfähigkeit/Registrierung (falls relevant und falls verfügbar): | ||||||
| 2.4. | Anschrift: | ||||||
| 2.4.1. | Straße und Hausnummer/Postfach: | ||||||
| 2.4.2. | PLZ und Ort: | ||||||
| 2.4.3. | Land:
AT [ ] BE [ ] BG [ ] CY [ ] CZ [ ] DK [ ] DE [ ] EE [ ] EL [ ] ES [ ] FI [ ] FR [ ] HR [ ] HU [ ] IE [ ] IT [ ] LT [ ] LU [ ] LV [ ] MT [ ] NL [ ] PL [ ] PT [ ] RO [ ] SE [ ] SI [ ] SK [ ] UK [ ] Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)) [ ] | ||||||
| 2.5. | E-Mail (falls verfügbar): | ||||||
| 3. | BEKLAGTE(R) 2 | ||||||
| 3.1. | Name, Vorname/Name der Firma oder Organisation: | ||||||
| 3.2. | Identifizierungsnummer (falls vorhanden und falls verfügbar): | ||||||
| 3.3. | Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort oder, bei juristischen Personen, Datum der Gründung/Erlangung der Rechtsfähigkeit/Registrierung (falls relevant und falls verfügbar): | ||||||
| 3.4. | Anschrift: | ||||||
| 3.4.1. | Straße und Hausnummer/Postfach: | ||||||
| 3.4.2. | PLZ und Ort: | ||||||
| 3.4.3. | Land:
AT [ ] BE [ ] BG [ ] CY [ ] CZ [ ] DK [ ] DE [ ] EE [ ] EL [ ] ES [ ] FI [ ] FR [ ] HR [ ] HU [ ] IE [ ] IT [ ] LT [ ] LU [ ] LV [ ] MT [ ] NL [ ] PL [ ] PT [ ] RO [ ] SE [ ] SI [ ] SK [ ] UK [ ] Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)) [ ] | ||||||
| 3.5. | E-Mail (falls verfügbar): | ||||||
| 4. | ENTSCHEIDUNG | ||||||
| 4.1. | Datum (TT/MM/JJJJ) der Entscheidung: | ||||||
| 4.2. | Aktenzeichen der Entscheidung: | ||||||
| 4.3. | Ist die Entscheidung ergangen, ohne dass sich der Beklagte auf das Verfahren eingelassen hat? | ||||||
| 4.3.1. | [ ] Nein | ||||||
| 4.3.2. | [ ] Ja (bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, zu dem das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück dem Beklagten zugestellt wurde): | ||||||
| 4.4. | Die Entscheidung ist im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar, ohne dass weitere Bedingungen erfüllt sein müssen: | ||||||
| 4.4.1. | [ ] Ja (bitte gegebenenfalls das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, zu dem die Entscheidung für vollstreckbar erklärt wurde): | ||||||
| 4.4.2. | [ ] Ja, aber nur gegenüber folgender/folgenden Person(en) (bitte angeben): | ||||||
| 4.4.3. | [ ] Ja, aber nur für einen Teil/Teile der Entscheidung (bitte angeben): | ||||||
| 4.4.4. | [ ] Die Entscheidung enthält keine vollstreckbare Verpflichtung. | ||||||
| 4.5. | War die Entscheidung dem/den Beklagten zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung bereits zugestellt worden? | ||||||
| 4.5.1. | [ ] Ja (bitte das Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ) angeben, falls bekannt): | ||||||
| 4.5.1.1. | Die Entscheidung wurde in der/den folgenden Sprache(n) zugestellt:
BG [ ] ES [ ] CS [ ] DK [ ] DE [ ] ET [ ] EL [ ] EN [ ] FR [ ] HR [ ] GA [ ] IT [ ] LV [ ] LT [ ] HU [ ] MT [ ] NL [ ] PL [ ] PT [ ] RO [ ] SK [ ] SL [ ] FI [ ] SV [ ] Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)) [ ] | ||||||
| 4.5.2. | [ ] Dem Gericht nicht bekannt | ||||||
| 4.6. | Tenor der Entscheidung und zugesprochene Zinszahlung: | ||||||
| 4.6.1. | Entscheidung über eine Geldforderung 3 | ||||||
| 4.6.1.1. | Kurzdarstellung des Streitgegenstands: | ||||||
| 4.6.1.2. | Das Gericht hat:
...................................... (Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation) 4 angewiesen, eine Zahlung zu leisten an: ...................................... (Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation) | ||||||
| 4.6.1.2.1. | Wurde mehr als eine Person bezeichnet, die für den Anspruch haftet, kann jede der bezeichneten Personen für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden: | ||||||
| 4.6.1.2.1.1. | [ ] Ja | ||||||
| 4.6.1.2.1.2. | [ ] Nein | ||||||
| 4.6.1.3. | Währung:
[ ] Euro (EUR) [ ] bulgarischer Lew (BGN) [ ] tschechische Krone (CZK) [ ] dänische Krone (DKK) [ ] kroatische Kuna (HRK) [ ] ungarischer Forint (HUF) [ ] polnischer Zloty (PLN) [ ] Pfund Sterling (GBP) [ ] rumänischer Leu (RON) [ ] schwedische Krone (SEK) [ ] Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)): | ||||||
| 4.6.1.4. | Hauptforderung: | ||||||
| 4.6.1.4.1. | [ ] Einmalzahlung | ||||||
| 4.6.1.4.2. | [ ] Ratenzahlung 5
| ||||||
| 4.6.1.4.3. | [ ] Regelmäßige Zahlung | ||||||
| 4.6.1.4.3.1. | [ ] Täglich | ||||||
| 4.6.1.4.3.2. | [ ] Wöchentlich | ||||||
| 4.6.1.4.3.3. | [ ] Sonstige (bitte Häufigkeit angeben): | ||||||
| 4.6.1.4.3.4. | Ab Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis: | ||||||
| 4.6.1.4.3.5. | Falls zutreffend, bis (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis): | ||||||
| 4.6.1.5. | Zinsen (falls zutreffend): | ||||||
| 4.6.1.5.1. | Zinsen: | ||||||
| 4.6.1.5.1.1. | [ ] Nicht in der Entscheidung angegeben | ||||||
| 4.6.1.5.1.2. | [ ] Ja, in der Entscheidung folgendermaßen angegeben: | ||||||
| 4.6.1.5.1.2.1. | Betrag:
oder: | ||||||
| 4.6.1.5.1.2.2. | Zinssatz ... % | ||||||
| 4.6.1.5.1.2.3. | Zinsen sind fällig ab ........... (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) bis ........... (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) 6 | ||||||
| 4.6.1.5.2. | [ ] Gesetzliche Zinsen (falls zutreffend), zu berechnen gemäß (bitte entsprechendes Gesetz angeben): | ||||||
| 4.6.1.5.2.1. | Zinsen sind fällig ab ........... (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) bis ........... (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) 6 | ||||||
| 4.6.1.5.3. | [ ] Kapitalisierung der Zinsen (falls zutreffend, bitte angeben): | ||||||
| 4.6.2. | Entscheidung über die Anordnung einer einstweiligen Maßnahme, einschließlich Sicherungsmaßnahme: | ||||||
| 4.6.2.1. | Kurzdarstellung des Streitgegenstands und der angeordneten Maßnahme: | ||||||
| 4.6.2.2. | Die Maßnahme wurde von einem Gericht angeordnet, das in der Hauptsache zuständig ist | ||||||
| 4.6.2.2.1. | [ ] Ja | ||||||
| 4.6.3. | Sonstige Entscheidungsarten: | ||||||
| 4.6.3.1. | Kurzdarstellung des Streitgegenstands und der Entscheidung des Gerichts: | ||||||
| 4.7. | Kosten 7: | ||||||
| 4.7.1. | Währung:
[ ] Euro (EUR) [ ] bulgarischer Lew (BGN) [ ] tschechische Krone (CZK) [ ] dänische Krone (DKK) [ ] kroatische Kuna (HRK) [ ] ungarischer Forint (HUF) [ ] polnischer Zloty (PLN) [ ] Pfund Sterling (GBP) [ ] rumänischer Leu (RON) [ ] schwedische Krone (SEK) [ ] Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)): | ||||||
| 4.7.2. | Dem/den folgenden Schuldner(n) wurden die Kosten aufgegeben: | ||||||
| 4.7.2.1. | Name, Vorname/Name der Firma oder Organisation: 8 | ||||||
| 4.7.2.2. | Wurden mehr als einer Person die Kosten aufgegeben, kann jede der bezeichneten Personen für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden: | ||||||
| 4.7.2.2.1. | [ ] Ja | ||||||
| 4.7.2.2.2. | [ ] Nein | ||||||
| 4.7.3. | Folgende Kosten werden geltend gemacht: 9 | ||||||
| 4.7.3.1. | [ ] Die Kosten wurden in der Entscheidung in Form eines Gesamtbetrags festgesetzt (bitte Betrag angeben): | ||||||
| 4.7.3.2. | [ ] Die Kosten wurden in der Entscheidung in Form eines Prozentsatzes der Gesamtkosten festgesetzt (bitte Prozentsatz der Gesamtkosten angeben): | ||||||
| 4.7.3.3. | [ ] Die Haftung für die Kosten wurde in der Entscheidung festgelegt, und es handelt sich um folgende Beträge: | ||||||
| 4.7.3.3.1. | [ ] Gerichtsgebühren: | ||||||
| 4.7.3.3.2. | [ ] Rechtsanwaltsgebühren: | ||||||
| 4.7.3.3.3. | [ ] Zustellungskosten: | ||||||
| 4.7.3.3.4. | [ ] Sonstige Kosten: | ||||||
| 4.7.3.4. | [ ] Sonstige (bitte angeben): | ||||||
| 4.7.4. | Zinsen auf Kosten: | ||||||
| 4.7.4.1. | [ ] Nicht zutreffend | ||||||
| 4.7.4.2. | [ ] In der Entscheidung angegebene Zinsen | ||||||
| 4.7.4.2.1. | [ ] Betrag:
oder | ||||||
| 4.7.4.2.2. | [ ] Zinssatz ... % | ||||||
| 4.7.4.2.2.1. | Zinsen sind fällig ab .......... (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) bis .......... (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) 6 | ||||||
| 4.7.4.3. | [ ] Gesetzliche Zinsen (falls zutreffend), zu berechnen gemäß (bitte entsprechendes Gesetz angeben): | ||||||
| 4.7.4.3.1. | Zinsen sind fällig ab .......... (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) bis .......... (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) 6 | ||||||
| 4.7.4.4. | [ ] Kapitalisierung der Zinsen (falls zutreffend, bitte angeben): | ||||||
| Geschehen zu: ...
Unterschrift und/oder Dienstsiegel des Ursprungsgerichts: | |||||||
| ________
1) Betrifft die Entscheidung mehr als einen Kläger, sind die betreffenden Angaben für sämtliche Kläger einzutragen. 2) Betrifft die Entscheidung mehr als einen Beklagten, sind die betreffenden Angaben für sämtliche Beklagten einzutragen. 3) Betrifft die Entscheidung allein eine Kostenfeststellung im Zusammenhang mit einem Anspruch, der Gegenstand einer vorherigen Entscheidung war, ist Ziffer 4.6.1 nicht auszufüllen und zu Ziffer 4.7 überzugehen. 4) Wurde mehr als eine Person angewiesen, eine Zahlung zu leisten, sind die betreffenden Angaben für sämtliche Personen einzutragen. 5) Es sind die betreffenden Angaben für die einzelnen Ratenzahlungen einzutragen. 6) Bei mehr als einem Zinszeitraum sind die betreffenden Angaben für sämtliche Zinszeiträume einzutragen. 7) Dieser Punkt betrifft auch Fälle, in denen die Kosten in einer gesonderten Entscheidung zugesprochen werden. 8) Bei mehr als einer Person sind die betreffenden Angaben für sämtliche Personen einzutragen. 9) Falls mehrere Personen für die Kosten in Anspruch genommen werden können, ist die Aufschlüsselung für jede Person gesondert einzutragen. | |||||||
Anhang II
Bescheinigung über eine öffentliche Urkunde/einen gerichtlichen Vergleich 1 in einer Zivil- oder Handelssache
Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
| 1. | GERICHT ODER SONST BEFUGTE STELLE, DAS/DIE DIE BESCHEINIGUNG AUSSTELLT | ||||||
| 1.1. | Bezeichnung: | ||||||
| 1.2. | Anschrift: | ||||||
| 1.2.1. | Straße und Hausnummer/Postfach: | ||||||
| 1.2.2. | PLZ und Ort: | ||||||
| 1.2.3. | Mitgliedstaat:
AT [ ] BE [ ] BG [ ] CY [ ] CZ [ ] DK [ ] DE [ ] EE [ ] EL [ ] ES [ ] FI [ ] FR [ ] HR [ ] HU [ ] IE [ ] IT [ ] LT [ ] LU [ ] LV [ ] MT [ ] NL [ ] PL [ ] PT [ ] RO [ ] SE [ ] SI [ ] SK [ ] UK [ ] | ||||||
| 1.3. | Telefon: | ||||||
| 1.4. | Fax: | ||||||
| 1.5. | E-Mail (falls verfügbar): | ||||||
| 2. | ÖFFENTLICHE URKUNDE | ||||||
| 2.1. | Stelle, die die öffentliche Urkunde errichtet hat (wenn dies eine andere Stelle als diejenige ist, die die Bescheinigung ausstellt) | ||||||
| 2.1.1. | Name und Bezeichnung dieser Stelle: | ||||||
| 2.1.2. | Anschrift: | ||||||
| 2.2. | Datum (TT/MM/JJJJ), zu dem die öffentliche Urkunde durch die unter Ziffer 2.1 genannte Stelle errichtet wurde: | ||||||
| 2.3. | Nummer der öffentlichen Urkunde (falls zutreffend): | ||||||
| 2.4. | Datum (TT/MM/JJJJ), zu dem die öffentliche Urkunde in dem Ursprungsmitgliedstaat eingetragen wurde (nur auszufüllen, wenn das Datum der Eintragung für die Rechtswirkung der Urkunde maßgeblich ist und dieses Datum ein anderes als das unter Ziffer 2.2 angegebene Datum ist): | ||||||
| 2.4.1. | Nummer der Eintragung (falls zutreffend): | ||||||
| 3. | GERICHTLICHER VERGLEICH | ||||||
| 3.1. | Gericht, das den gerichtlichen Vergleich gebilligt hat oder vor dem der gerichtliche Vergleich geschlossen wurde (wenn dies ein anderes Gericht als dasjenige ist, das die Bescheinigung ausstellt) | ||||||
| 3.1.1. | Bezeichnung des Gerichts: | ||||||
| 3.1.2. | Anschrift: | ||||||
| 3.2. | Datum (TT/MM/JJJJ) des gerichtlichen Vergleichs: | ||||||
| 3.3. | Aktenzeichen des gerichtlichen Vergleichs: | ||||||
| 4. | PARTEIEN DER ÖFFENTLICHEN URKUNDE/DES GERICHTLICHEN VERGLEICHS: | ||||||
| 4.1. | Name(n) des/der Gläubiger(s) (Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation) 2: | ||||||
| 4.1.1. | Identifizierungsnummer (falls vorhanden und falls verfügbar): | ||||||
| 4.1.2. | Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort oder, bei juristischen Personen, Datum der Gründung/Erlangung der Rechtsfähigkeit/Registrierung (falls relevant und falls verfügbar): | ||||||
| 4.2. | Name(n) des/der Schuldner(s) (Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation) 3: | ||||||
| 4.2.1. | Identifizierungsnummer (falls vorhanden und falls verfügbar): | ||||||
| 4.2.2. | Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort oder, bei juristischen Personen, Datum der Gründung/Erlangung der Rechtsfähigkeit/Registrierung (falls relevant und falls verfügbar): | ||||||
| 4.3. | Ggf. Name der anderen Parteien (Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation) 4: | ||||||
| 4.3.1. | Identifizierungsnummer (falls vorhanden und falls verfügbar): | ||||||
| 4.3.2. | Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort oder, bei juristischen Personen, Datum der Gründung/Erlangung der Rechtsfähigkeit/Registrierung (falls relevant und falls verfügbar): | ||||||
| 5. | VOLLSTRECKBARKEIT DER ÖFFENTLICHEN URKUNDE/DES GERICHTLICHEN VERGLEICHS IM URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT | ||||||
| 5.1. | Die öffentliche Urkunde/der gerichtliche Vergleich ist im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar: | ||||||
| 5.1.1. | [ ] Ja | ||||||
| 5.2. | Inhalt der öffentlichen Urkunde/des gerichtlichen Vergleichs und Zinsen | ||||||
| 5.2.1. | Öffentliche Urkunde/gerichtlicher Vergleich über eine Geldforderung | ||||||
| 5.2.1.1. | Kurzdarstellung des Gegenstands: | ||||||
| 5.2.1.2. | Gemäß der öffentlichen Urkunde/dem gerichtlichen Vergleich muss:
............................. (Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation) 5 eine Zahlung leisten an: ............................. (Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation) | ||||||
| 5.2.1.2.1. | Wurde mehr als eine Person bezeichnet, die für den Anspruch haftet, kann jede der bezeichneten Personen für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden: | ||||||
| 5.2.1.2.1.1. | [ ] Ja | ||||||
| 5.2.1.2.1.2. | [ ] Nein | ||||||
| 5.2.1.3. | Währung:
[ ] Euro (EUR) [ ] bulgarischer Lew (BGN) [ ] tschechische Krone (CZK) [ ] dänische Krone (DKK) [ ] kroatische Kuna(HRK) [ ] ungarischer Forint (HUF) [ ] polnischer Zloty (PLN) [ ] Pfund Sterling (GBP) [ ] rumänischer Leu (RON) [ ] schwedische Krone (SEK) [ ] Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)): | ||||||
| 5.2.1.4. | Hauptforderung: | ||||||
| 5.2.1.4.1. | [ ] Einmalzahlung | ||||||
| 5.2.1.4.2. | [ ] Ratenzahlung 6
| ||||||
| 5.2.1.4.3. | [ ] Regelmäßige Zahlung | ||||||
| 5.2.1.4.3.1. | [ ] Täglich | ||||||
| 5.2.1.4.3.2. | [ ] Wöchentlich | ||||||
| 5.2.1.4.3.3. | [ ] Sonstige (bitte Häufigkeit angeben): | ||||||
| 5.2.1.4.3.4. | Ab (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis: | ||||||
| 5.2.1.4.3.5. | Gegebenenfalls bis ............................. (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) | ||||||
| 5.2.1.5. | Zinsen (falls zutreffend) | ||||||
| 5.2.1.5.1. | Zinsen: | ||||||
| 5.2.1.5.1.1. | [ ] Nicht in der öffentlichen Urkunde/dem gerichtlichen Vergleich angegeben | ||||||
| 5.2.1.5.1.2. | [ ] Ja, in der öffentlichen Urkunde/dem gerichtlichen Vergleich folgendermaßen angegeben: | ||||||
| 5.2.1.5.1.2.1. | Betrag:
oder | ||||||
| 5.2.1.5.1.2.2. | Zinssatz ... % | ||||||
| 5.2.1.5.1.2.3. | Zinsen fällig ab ............ (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) bis ............ (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) 7 | ||||||
| 5.2.1.5.2. | [ ] Gesetzliche Zinsen (falls zutreffend), zu berechnen gemäß (bitte entsprechendes Gesetz angeben): | ||||||
| 5.2.1.5.2.1. | Zinsen fällig ab ............ (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) bis ............ (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) 7 | ||||||
| 5.2.1.5.3. | [ ] Kapitalisierung der Zinsen (falls zutreffend, bitte angeben): | ||||||
| 5.2.2. | Öffentliche Urkunde/gerichtlicher Vergleich über eine nichtmonetäre vollstreckbare Verpflichtung: | ||||||
| 5.2.2.1. | Kurzdarstellung der vollstreckbaren Verpflichtung | ||||||
| 5.2.2.2. | Die unter Ziffer 5.2.2.1 genannte Verpflichtung ist vollstreckbar gegen die folgende(n) Person(en) 8 (Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation: | ||||||
| Geschehen zu: ...
Stempel und/oder Unterschrift des Gerichts oder zuständigen Behörde, welche die Bescheinigung ausstellt: | |||||||
| ________
1) Unzutreffendes in der gesamten Bescheinigung jeweils streichen. 2) Bei mehreren Gläubigern sind die betreffenden Angaben für sämtliche Gläubiger einzutragen. 3) Bei mehreren Schuldnern sind die betreffenden Angaben für sämtliche Schuldner einzutragen. 4) Ggf. sind die betreffenden Angaben für sämtliche anderen Parteien einzutragen. 5) Wurde mehr als eine Person angewiesen, eine Zahlung zu leisten, sind die betreffenden Angaben für sämtliche Personen einzutragen. 6) Es sind die betreffenden Angaben für die einzelnen Ratenzahlungen einzutragen. 7) Bei mehr als einem Zinszeitraum sind die betreffenden Angaben für sämtliche Zinszeiträume einzutragen. 8) Bei mehr als einer Person sind die betreffenden Angaben für sämtliche Personen einzutragen." | |||||||
| ENDE |