Durchführungsverordnung (EU) 2016/1825 der Kommission vom 6. September 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 279 vom 15.10.2016 S. 47, ber. 2017 L 23 S. 122)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen 1, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 4, Artikel 29 Absatz 4, Artikel 30 Absatz 2 und Absatz 3, Artikel 32 Absatz 1, Artikel 38 Absatz 2, Artikel 39 Absatz 3, Artikel 40 Absatz 4 und Artikel 72,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Damit die Typgenehmigung von Kraftstoffbehältern als selbständige technische Einheit ermöglicht wird, sollte ein eigener Beschreibungsbogen mit den einschlägigen Angaben als eine neue Anlage in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission 2 aufgenommen werden.

(2) Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Hersteller, insbesondere in Bezug auf Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e, sollten zusätzliche Typgenehmigungen für Systeme gestattet werden.

(3) Um zu gewährleisten, dass bei Fahrzeugen mit stufenlosem Getriebe alle einschlägigen Angaben vorliegen, sollte die Tabelle, in der die in den Beschreibungsbogen aufzunehmenden Informationen zu den Getriebeübersetzungen enthalten sind, geändert werden.

4 Zur Schaffung einer deutlichen Verbindung zwischen den zwei Fahrzeugkonfigurationen, deren Leistungsstufe von Unterklasse (L3e/L4e)-A2 in Unterklasse (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt geändert werden kann, und für einen erleichterten Zugang der Fahrzeughalter zu diesen Informationen sollte dem Muster in Anlage 24 zu Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 und dem Muster der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IV der genannten Durchführungsverordnung ein Eintrag der EU-Typgenehmigungsnummer der ursprünglichen Konfiguration hinzugefügt werden.

(5) Um weitere Informationen im Fall von neuen Technologien und neuen Konzepten bereitzustellen, sollten in die Muster für den Typgenehmigungsbogen für Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten zusätzliche Einträge eingefügt werden.

(6) Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit sollten einige Erläuterungen geändert oder gelöscht werden.

(7) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8) Damit Herstellern und nationalen Behörden im Hinblick auf eine rechtzeitige Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen mehr Zeit zur Verfügung steht, sollte diese Verordnung so schnell wie möglich in Kraft treten, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften in Bezug auf alle neuen, ab dem 1. Januar 2018 zugelassenen oder in Verkehr gebrachten Fahrzeuge, verpflichtend werden.

(9) Die Anwendbarkeit der Änderungen der Muster für die Übereinstimmungsbescheinigungen sollte bis zum 1. September 2017 verschoben werden, damit für Hersteller und nationale Behörden zusätzliche Vorlaufzeit für die Anpassung ihrer administrativen Vorbereitungen in Bezug auf die Zulassung von Fahrzeugen und insbesondere ihrer IT-Systeme, im Hinblick auf diese Änderungen zur Verfügung steht.

(10) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I und IV bis VIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nummer 2 des Anhangs findet ab dem 1. September 2017 Anwendung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. September 2016

1) ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013 S. 52.

2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission vom 18. Juli 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. Nr. L 249 vom 22.08.2014 S. 1).

.

Anhang

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 wird wie folgt geändert:

(1) Anhang I wird wie folgt geändert:

a) in der Liste der Anlagen wird jede der folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge eingefügt:

"5a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) hinsichtlich des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung der Antriebseinheit
8a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) einer akustischen Warneinrichtung
9a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Anbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Anbau) von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen
9b Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf einen Typ der Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf die Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger)
11a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Sicherheitsgurt-Verankerungssystems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Sicherheitsgurt-Verankerungssystem)
11b Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Weidefähigkeit (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit)
13a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Insassenschutzsystems einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Insassenschutzsystem einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren)
20a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Kraftstoffbehälters als STE";

b) in Teil B Nummer 2.2 Tabelle 1 Liste I wird die folgende Reihe in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

"5a System: maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung einer Antriebseinheit X

Anlage 2";

c) in Teil B Nummer 2.2 Tabelle 1 Liste II werden die folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

"8a System: Einbau akustischer Warneinrichtungen II
9a System: Anbau von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen VII
9b System: Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger VIII
11a System: Verankerungen der Sicherheitsgurte XII
11b System: Steuerfähigkeit in Bezug auf Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit XIV
13a System: Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren XVII";

d) in Teil B Nummer 2.2 Tabelle 1 Liste III werden die folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

"20a STE: Kraftstoffbehälter IX";

e) in Teil B Nummer 2.8 erhält die Tabelle zu den Dateneintragungen im Beschreibungsbogen folgende Fassung:

i) im Beschreibungsbogen wird die Dateneintragung mit der Nummer 3.3.3.4 eingefügt:

"3.3.3.4. L1e - L7e 15/30 4 Minuten-Leistung 27: .............................................. kW";

ii) im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 3.5.4 folgende Fassung:

"3.5.4. Übersetzungsverhältnisse

L1e - L7e Überblick über die Übersetzungsverhältnisse

Getriebegänge 24 Getriebeübersetzung (Übersetzungs- verhältnisse zwischen Motorkurbelwelle und Getriebeabtriebswelle) Übersetzungs- verhältnis(se) des Achsgetriebes (Übersetzungs- verhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad) Gesamt- übersetzung Verhältnis (Motordrehzahl / Fahrzeuggeschwindigkeit) nur für Handschaltgetriebe
1

2

3

...

Rückwärtsgang";

iii) im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

"4.0.1. L1e - L7e Umweltanforderungsstufe: Euro ...................................... (3/4/5) 4";

iv) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

"4.0.2. L1e - L7e Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) ...............................................1/kg 4/100 km
4.0.3. L1e - L7e CO2-Emissionen 25: ........................................................ g/km
4.0.4. L1e - L7e Energieverbrauch 25: ................................................... Wh/km
4.0.5. L1e - L7e Elektrische Reichweite 25: ................................................. km";

f) Anlage 3 wird wie folgt geändert:

i) im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

"4.0.1. L1e - L7e Umweltanforderungsstufe: Euro ................................. (3/4/5) 4";

ii) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

"4.0.2. L1e - L7e Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) .................................................... l/kg 4/100 km
4.0.3. L1e - L7e CO2-Emissionen 25: .............................................................. g/km
4.0.4. L1e - L7e Energieverbrauch 25: ......................................................... Wh/km
4.0.5. L1e - L7e Elektrische Reichweite 25: ....................................................... km";

g) Anlage 4 wird wie folgt geändert:

i) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2, 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

ii) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.6 bis 4.0.6.1 eingefügt:

"4.0.6. Geräuschpegel
4.0.6.1. L3e Grenzwert für Lurban 16: ...................................................... dB(A)";

h) folgende Anlage 5a wird eingefügt:

"Anlage 5a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) hinsichtlich des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung der Antriebseinheit

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...
0.8. L1e - L7e Typ: ...
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: ...
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...
0.9. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...
0.9.2. L1e - L7e (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...
0.10. Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17: ...
0.10.2. L1e - L7e Variante 17: ...
0.10.3. L1e - L7e Version 17: ...
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ...
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
1. ALLGEMEINE BAUMERKMALE
1.8. Leistung der Antriebseinheit
1.8.1. L3e, L4e, L5e, L7e-A, L7e-B2 Angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ...km/h
1.8.2. L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 22: ...km/h und Gang, in dem diese erreicht wird: ...
1.8.3. L1e - L7e Maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors: ...kW bei ...min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: ...
1.8.4. L1e - L7e Maximales Nutzdrehmoment des Verbrennungsmotors: ...Nm bei ...min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: ...
1.8.5. L1e - L7e Maximale Nenndauerleistung des Elektromotors (Leistung über 15/30 4 Minuten 27): ...kW bei ...min-1
1.8.6. L1e - L7e Maximales Nenn-Dauerdrehmoment des Elektromotors: ...Nm bei ...min-1
1.8.7. L1e - L7e Maximale Dauer-Gesamtleistung des Antriebs (der Antriebe): ...kW bei ...min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: ...
1.8.8. L1e - L7e Maximales Dauer-Gesamtdrehmoment des Antriebs (der Antriebe): ...Nm bei ...min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: ...
1.8.9. L1e - L7e Maximale Spitzenleistung des Antriebs (der Antriebe): ...kW bei ...min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: ...
3. ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS
3.2. Verbrennungsmotor
3.2.1. Einzelangaben über den Motor
3.2.1.1. L1e - L7e Anzahl der Verbrennungsmotoren: ...
3.2.1.2. L1e - L7e Arbeitsweise: Motor mit innerer Verbrennung/Fremdzündung/Selbstzündung/Motor mit äußerer Verbrennung/Turbine/Druckluft 4: ...
3.2.1.3. L1e - L7e Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor/sonstige 4:
3.2.1.4. L1e - L7e Zylinder
3.2.1.4.1. L1e - L7e Anzahl: ...
3.2.1.4.2. L1e - L7e Anordnung 26: ...
3.2.1.4.3. L1e - L7e Bohrung 12: ...mm
3.2.1.4.4. L1e - L7e Hub 12: ...mm
3.2.1.4.5. L1e - L7e Anzahl und Anordnung der Kammern bei Drehkolbenmotoren: ...
3.2.1.4.6. L1e - L7e Kammerinhalt bei Drehkolbenmotoren: ...cm3
3.2.1.4.7. L1e - L7e Zündfolge:
3.2.1.5. L1e - L7e Hubvolumen 6: ...cm3
3.2.1.6. L1e - L7e Volumetrisches Verdichtungsverhältnis 7: ...
3.3. Reiner Elektroantrieb und Hybrid-Elektroantrieb und Steuerung
3.3.3.4. L1e - L7e 15/30 4 Minuten-Leistung 27: ...kW";

i) Anlage 6 erhält folgende Fassung:

i) im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

"4.0.1. L1e - L7e Umweltanforderungsstufe: Euro ...(3/4/5) 4";

ii) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

"4.0.2. L1e - L7e Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) ...1/kg 4/100 km
4.0.3. L1e - L7e CO2-Emissionen 25: ...g/km
4.0.4. L1e - L7e Energieverbrauch 25: ...Wh/km
4.0.5. L1e - L7e Elektrische Reichweite 25: ...km";

j) Anlage 7 wird wie folgt geändert:

i) im Beschreibungsbogen erhalten die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.1 und 4.0.2 folgende Fassung:

"4.0.1. L1e - L7e Umweltanforderungsstufe: Euro ...(3/4/5) 4;
4.0.2. L1e - L7e Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) ...1/kg 4/100 km";

ii) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

iii) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.3 bis 4.0.6.1 eingefügt:

"4.0.3. L1e - L7e CO2-Emissionen 25: ...g/km
4.0.4. L1e - L7e Energieverbrauch 25: ...Wh/km
4.0.5. L1e - L7e Elektrische Reichweite 25: ...km;
4.0.6. Geräuschpegel
4.0.6.1. L3e Grenzwert für Lurban 16: ...dB(A)";

k) Anlage 8 wird wie folgt geändert:

i) im Beschreibungsbogen erhalten die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.1 und 4.0.2 folgende Fassung:

"4.0.1. L1e - L7e Umweltanforderungsstufe: Euro ...(3/4/5) 4
4.0.2. L1e - L7e Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) ...1/kg 4/100 km";

ii) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

iii) im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.3 bis 4.0.6.1 eingefügt:

"4.0.3. L1e - L7e CO2-Emissionen 25: ...g/km
4.0.4. L1e - L7e Energieverbrauch 25: ...Wh/km
4.0.5. L1e - L7e Elektrische Reichweite 25: ...km;
4.0.6. Geräuschpegel
4.0.6.1. L3e Grenzwert für Lurban 16: ...dB(A)";

l) folgende Anlage 8a wird eingefügt:

"Anlage 8a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) einer akustischen Warneinrichtung

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...
0.8. L1e - L7e Typ: ...
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: ...
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...
0.9. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...
0.9.2. L1e - L7e (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...
0.10. Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17: ...
0.10.2. L1e - L7e Variante 17: ...
0.10.3. L1e - L7e Version 17: ...
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ...
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, BauTeilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
6. ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT
6.1. Akustische Warneinrichtungen
6.1.1. L1e - L7e Kurzbeschreibung der verwendeten Vorrichtung(en) und deren Bestimmung: ...
6.1.2. L1e - L7e Zeichnungen zur Darstellung der Anbringungsstelle der Vorrichtungen für Schallzeichen im Verhältnis zum Fahrzeugaufbau: ...
6.1.3. L1e - L7e Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie angebracht sind: ...
6.1.4. L1e - L7e Schaltplan des elektrischen/pneumatischen Schaltkreises: ...
6.1.4.1. L1e - L7e Spannung: Gleichspannung/Wechselspannung 4
6.1.4.2. L1e - L7e Nennwert für elektrische Spannung oder Druckluft: ...
6.1.5. L1e - L7e Zeichnung der Anbauvorrichtung:...";

m) folgende Anlage 9a wird eingefügt:

"Anlage 9a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Anbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Anbau) von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...
0.8. L1e - L7e Typ: ...
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: ...
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...
0.9. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...
0.9.2. L1e - L7e (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...
0.10. Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17: ...
0.10.2. L1e - L7e Variante 17: ...
0.10.3. L1e - L7e Version 17: ...
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ...
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
1. ALLGEMEINE BAUMERKMALE
1.7. L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C Linkslenker/Rechtslenker 4: ...
1.7.1. L1e - L7e Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr und für den Einsatz in Ländern, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) verwendet werden, ausgerüstet 4: ...
3. ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS
3.1 Hersteller der Antriebseinheit:
3.1.1. Verbrennungsmotor
3.1.1.1. L1e - L7e Hersteller: ...
3.1.1.2. L1e - L7e Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor oder sonstige Identifizierungsmerkmale: ...
3.1.2. Elektromotor
3.1.2.1. L1e - L7e Hersteller: ...
3.1.2.2. L1e - L7e Code des Elektromotors (wie am Motor gekennzeichnet oder andere Mittel zur Identifizierung): ...
3.1.3. Hybridanwendung
3.1.3.1. L1e - L7e Hersteller: ...
3.1.3.2. L1e - L7e Anwendungscode des Herstellers (wie am Motor gekennzeichnet oder andere Mittel zur Identifizierung): ...
3.2. Verbrennungsmotor
3.2.1. Einzelangaben über den Motor
3.2.1.2. L1e - L7e Arbeitsweise: Motor mit innerer Verbrennung/Fremdzündung/Selbstzündung/Motor mit äußerer Verbrennung/Turbine/Druckluft 4: ...
3.2.1.3. L1e - L7e Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor/sonstige 4: ...
3.2.1.4. L1e - L7e Zylinder
3.2.1.4.1. L1e - L7e Anzahl: ...
3.2.1.4.2. L1e - L7e Anordnung 26: ...
3.2.1.5. L1e - L7e Hubvolumen 6: ...cm3
3.2.1.9. L1e - L7e Normale Leerlaufdrehzahl bei warmem Motor: ...min-1
3.2.3. Kraftstoff
3.2.3.1. L1e - L7e Kraftstofftyp: 9
3.2.3.2. L1e - L7e Kraftstoffkonfiguration: Fahrzeug mit Einstoffbetrieb/Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb/Flexfuel-Fahrzeug 4
3.2.10. Kühlsystem des Antriebsstrangs und dessen Steuerung
3.2.10.2. L1e - L7e Kühlsystem: Flüssigkeit: ja/nein 4
3.2.10.2.2. L1e - L7e Nenneinstellwert des Motortemperaturreglers: ...
3.2.10.2.3. L1e - L7e Art der Flüssigkeit: ...
3.2.10.2.4. L1e - L7e Kühlmittelpumpe(n): ja/nein 4
3.2.10.2.4.1. L1e - L7e Merkmale: ...
3.2.10.2.5. L1e - L7e Übersetzungsverhältnis(se): ...
3.2.10.2.6. L1e - L7e Beschreibung des Lüfters und seines Antriebs: ...
3.2.10.3. L1e - L7e Luftkühlung: ja/nein 4
3.2.10.3.3. L1e - L7e Lüfter: ja/nein 4
3.2.10.3.3.1. L1e - L7e Merkmale: ...
3.2.13. Andere elektrische Systeme und Steuerungen als die für den elektrischen Antrieb vorgesehenen
3.2.13.1. L1e - L7e Nennspannung: ...V, Anschluss an Masse positiv/negativ 4
3.2.13.2. L1e - L7e Generator: ja/nein 4:
3.2.13.2.1. L1e - L7e Nennleistung: ...VA
3.3. Reiner Elektroantrieb und Hybrid-Elektroantrieb und Steuerung
3.3.3. Elektrischer Antriebsmotor
3.3.3.2. L1e - L7e Typ (Wicklung, Erregung): ...
3.3.3.3. L1e - L7e Betriebsspannung: ...V
3.3.4. Antriebsbatterien
3.3.4.1. L1e - L7e Primäre Antriebsbatterie
3.3.4.1.1. L1e - L7e Anzahl der Zellen: ...
3.3.4.1.2. L1e - L7e Masse: ...kg
3.3.4.1.3. L1e - L7e Kapazität: ...Ah (Amperestunden) / ...V
3.3.4.1.5. L1e - L7e Anordnung im Fahrzeug: ...
3.3.4.2. L1e - L7e Sekundäre Antriebsbatterie
3.3.4.2.1. L1e - L7e Anzahl der Zellen: ...
3.3.4.2.2. L1e - L7e Masse: ...kg
3.3.4.2.3. L1e - L7e Kapazität: ...Ah (Amperestunden) / ...V
3.3.4.2.5. L1e - L7e Anordnung im Fahrzeug: ...
3.3.5. Hybrid-Elektrofahrzeug:
3.3.5.1. L1e - L7e Motorkombinationen (Zahl der Elektromotoren und/oder Verbrennungsmotoren/sonstiger Motoren) 4: ...
3.3.5.2. L1e - L7e Art des Elektrohybridfahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar
3.3.5.3. L1e - L7e Betriebsartschalter: mit/ohne 4
3.3.5.4. L1e - L7e Betriebsarten wählbar: ja/nein 4
3.3.5.5. L1e - L7e Reiner Kraftstoffbetrieb: ja/nein 4
3.3.5.6. L1e - L7e Fahrzeugantrieb durch Brennstoffzelle: ja/nein 4
3.3.5.7. L1e - L7e Hybridbetriebsarten: ja/nein 4 (falls ja, kurze Beschreibung): ...
3.3.6. Energiespeicher
3.3.6.1. L1e - L7e Beschreibung: (Batterie, Kondensator, Schwungrad/Generator) 4
3.3.6.2. L1e - L7e Identifizierungsnummer: ...
* 3.3.6.3. L1e - L7e Art des elektrochemischen Elements: ...
3.3.6.4. L1e - L7e Energie (bei einer Batterie: Spannung und Kapazität in Ah in zwei Stunden, bei einem Kondensator: J, bei einem Schwungrad/Generator: J,...,): ...
3.3.6.5. L1e - L7e Ladegerät: fahrzeugeigen/extern/ohne 4
3.4. Andere Motoren, Elektromotoren oder Kombinationen (spezifische Angaben über die Teile dieser Motoren)
3.4.1. Kühlsystem (zulässige Temperaturen nach Angabe des Herstellers)
3.4.1.1. L1e - L7e Flüssigkeitskühlung: ...
3.4.1.1.1. L1e - L7e Höchsttemperatur am Austritt: ...K
3.4.1.2. L1e - L7e Luftkühlung: ...
3.4.1.2.1. L1e - L7e Bezugspunkt: ...
3.4.1.2.2. L1e - L7e Höchsttemperatur am Bezugspunkt: ...K
6. ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT
6.5. Scheiben, Windschutzscheiben-Wisch- und Windschutzscheiben-Waschanlage sowie Entfrostungs- und Trocknungsanlagen
6.5.1. Windschutzscheibe
6.5.1.1. L2e, L5e, L6e, L7e Werkstoffe: ...
6.5.1.2. L2e, L5e, L6e, L7e Art des Einbaus: ...
6.5.1.3. L2e, L5e, L6e, L7e Neigungswinkel: ...
6.5.1.4. L2e, L5e, L6e, L7e Windschutzscheiben-Zubehör und dessen Einbauort mit einer Kurzbeschreibung aller elektrischen/elektronischen Bauteile: ...
6.5.1.5. L2e, L5e, L6e, L7e Zeichnung der Windschutzscheibe mit Maßangaben: ...
6.5.2. Andere Scheiben
6.5.2.1. L2e, L5e, L6e, L7e Werkstoffe: ...
6.5.2.2. L2e, L5e, L6e, L7e Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden) des Fensterhebermechanismus: ...
6.5.3. Schiebedachverglasung
6.5.3.1. L2e, L5e, L6e, L7e Werkstoffe: ...
6.5.4. Andere verglaste Flächen
6.5.4.1. L2e, L5e, L6e, L7e Werkstoffe: ...
6.6. Scheibenwischer
6.6.1. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): ...
6.7. Windschutzscheiben-Waschanlage
6.7.1. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): ...
6.7.2. L2e, L5e, L6e, L7e Fassungsvermögen des Behälters: ...1
6.8. Entfrostungs- und Trocknungsanlagen
6.8.1. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): ...
6.16. Sitzplätze (Sättel und Sitze)
6.16.1. L1e - L7e Anzahl der Sitzplätze: ...
6.16.1.1. L2e, L5e, L6e, L7e Lage und Anordnung 8: ...
6.16.4. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (der R-Punkte) aller Sitzplätze: ...
6.16.4.1. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Fahrersitz: ...
6.16.5. L1e - L7e Konstruktiv festgelegter Rumpfwinkel:...
6.16.5.1. L1e - L7e Fahrersitz: ...
6.20. Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren
6.20.1. Aufbau
6.20.1.1. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Werkstoffe und Bauart: ...
6.20.2. Türen für Insassen; Schlösser und Scharniere
6.20.2.1. L2e, L5e, L6e, L7e Anzahl der Türen, Anordnung, Abmessungen und größter Öffnungswinkel der Türen 5: ...
6.20.3. Insassenschutz
6.20.3.1. L2e, L5e, L6e, L7e Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe (mit Ausnahme der Innenrückspiegel, der Anordnung der Betätigungseinrichtungen, der Sitze und des hinteren Teils der Sitze), das Dach und das Schiebedach sowie die Rückenlehne zeigen: ...";

n) folgende Anlage 9b wird eingefügt:

"Anlage 9b Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf einen Typ der Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf die Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger)

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...
0.8. L1e - L7e Typ: ...
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: ...
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...
0.9. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...
0.9.2. L1e - L7e (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...
0.10. Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17: ...
0.10.2. L1e - L7e Variante 17: ...
0.10.3. L1e - L7e Version 17: ...
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ...
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
1. ALLGEMEINE BAUMERKMALE
1.7. L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C Linkslenker/Rechtslenker 4: ...
6.9. Vom Fahrer betätigte Betätigungseinrichtungen, einschließlich Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
6.9.1. L1e - L7e Anordnung und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger: ...
6.9.2. L1e - L7e Fotos und/oder Zeichnungen der Anordnung der Symbole und Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger: ...
6.9.3. L1e - L7e Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie die dafür zu verwendenden Kennzeichnungssymbole:
6.9.4. L1e - L7e Übersichtstabelle: Das Fahrzeug ist mit folgenden vom Fahrer bedienten Betätigungseinrichtungen einschließlich Anzeigern und Betätigungseinrichtungen ausgerüstet 4:

Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie dafür zu verwendende Symbole

Symbol Nr. Einrichtung Betätigungseinrichtung / Anzeiger vorhanden 1 Kennzeichnung durch Symbol 1 Lage 2 Kontrollleuchte vorhanden 1 Kennzeichnung durch Symbol 1 Lage 2
1 Lichthauptschalter
2 Scheinwerfer für Abblendlicht
3 Scheinwerfer für Fernlicht
4 Begrenzungsleuchten
5 Nebelscheinwerfer
6 Nebelschlussleuchte
7 Leuchtweitenregelung
8 Parkleuchten
9 Fahrtrichtungsanzeiger
10 Warnblinkanlage
11 Scheibenwischer
12 Windschutzscheiben- Waschanlage
13 Scheibenwischer und -wascher
14 Scheinwerferreinigungsanlage
15 Windschutzscheibenentfeuchtung und -entfrostung
16 Heckscheibenentfeuchtung und -entfrostung
17 Lüftungsgebläse
18 Vorglühanlage
19 Kaltstarteinrichtung
20 Bremskreisausfall
21 Kraftstoffstand
22 Ladekontrollleuchte
23 Kühlmitteltemperatur
24 Fehlfunktionsanzeige (MI)
(+)

x = ja

- = nicht bzw. nicht getrennt vorhanden

o = wahlweise

(++)

d = auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte

c = in unmittelbarer Nähe

6.9.5. L1e - L7e Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, fakultativ gekennzeichnet werden können, sowie Symbole, die zu verwenden sind, falls sie gekennzeichnet werden müssen
Symbol Nr. Einrichtung Betätigungseinrichtung / Anzeiger vorhanden 3 Kennzeichnung durch Symbol 3 Lage 4 Kontrollleuchte vorhanden 3 Kennzeichnung durch Symbol 3 Lage 4
1 Feststellbremse
2 Heckscheibenwischer
3 Heckscheibenwascher
4 Heckscheibenwischer und -wascher
5 Scheibenwischer- intervallschaltung
6 Akustische Warneinrichtung (Hupe)
7 Vordere Fahrzeughaube
8 Hintere Fahrzeughaube
9 Sicherheitsgurt
10 Motoröldruck
11 Unverbleites Benzin
12 ...
13 ...
(+)

x = ja

- = nicht bzw. nicht getrennt vorhanden

o = wahlweise

(++)

d = auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte

c = in unmittelbarer Nähe

o) folgende Anlage 11a wird eingefügt:

"Anlage 11a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Sicherheitsgurt-Verankerungssystems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Sicherheitsgurt-Verankerungssystem)

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...
0.8. L1e - L7e Typ: ...
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: ...
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...
0.9. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...
0.9.2. L1e - L7e (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...
0.10. Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17: ...
0.10.2. L1e - L7e Variante 17: ...
0.10.3. L1e - L7e Version 17: ...
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ...
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
1. ALLGEMEINE BAUMERKMALE
1.4. L1e - L7e Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung): ...
1.5. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C Werkstoff des Aufbaus: ...
1.7. L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C Linkslenker/Rechtslenker 4: ...
6. ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT
6.14. Sicherheitsgurte und/oder andere Rückhaltesysteme
6.14.1. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Anzahl und Lage der Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme und der Sitze, für die sie vorgesehen sind; bitte nachstehende Tabelle ausfüllen:

(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)

Ausführung des Sicherheitsgurts und diesbezügliche Angaben
Vollständiges EU-Typgenehmigungszeichen Gegebenenfalls Variante Einrichtung zur Höhenverstellung des Gurts (ja/nein/optional)
Erste Sitzreihe Bild L
M
R
Zweite Sitzreihe Bild L
M
R

(L = linke Seite, M = Mitte, R = rechte Seite)

6.14.2. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Beschreibung eines besonderen Gurttyps, wenn sich ein Verankerungspunkt in der Rückenlehne befindet oder eine Energieabsorptionseinrichtung vorhanden ist: ...
6.14.3. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Anzahl und Stelle der Gurtverankerungen: ...
6.14.4. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: ...
6.15. Verankerungen der Sicherheitsgurte
6.15.1. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Fotografien und/oder Zeichnungen des Aufbaus, aus denen die Anbringungsstelle und Abmessungen der vorhandenen und effektiven Gurtverankerungen einschließlich des R-Punktes hervorgehen: ...
6.15.2. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Zeichnungen der Verankerungen und des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie befestigt sind (zusammen mit einer Erklärung über die verwendeten Werkstoffe): ...
6.15.3. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Angabe der Gurttypen 14, die an den im Fahrzeug vorhandenen Verankerungen angebracht werden dürfen: ...
Ausführung der Verankerungen der Sicherheitsgurte und diesbezügliche Angaben
Anordnung der Verankerungsstelle
Fahrzeugaufbau Sitzstruktur
Erste Sitzreihe
Rechter Sitz Bild Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

{ außen innen
Mittelsitz Bild Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

{ rechts links
Linker Sitz Bild Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

{ außen innen
Zweite Sitzreihe
Rechter Sitz Bild Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

{ außen innen
Mittelsitz Bild Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

{ rechts links
Linker Sitz Bild Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

{ außen innen
6.15.4. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Typgenehmigungszeichen für jede Position: ...
6.15.5. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Sonderausstattung (beispielsweise höhenverstellbare Sitze, Gurtstraffer usw.): ...
6.15.6. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Fotografien und/oder Zeichnungen des Aufbaus, aus denen die Anbringungsstelle und Abmessungen der vorhandenen und effektiven Gurtverankerungen einschließlich des R-Punktes hervorgehen: ...
6.15.7. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Bemerkung: ...";

p) folgende Anlage 11b wird eingefügt:

"Anlage 11b Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit)

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...
0.8. L1e - L7e Typ: ...
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: ...
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...
0.9. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...
0.9.2. L1e - L7e (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:...
0.10. Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17: ...
0.10.2. L1e - L7e Variante 17: ...
0.10.3. L1e - L7e Version 17: ...
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ...
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
1. ALLGEMEINE BAUMERKMALE
1.1 L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: ...
1.3. L1e - L7e Anzahl der Achsen und Räder: ...
1.3.1. L1e - L7e Achsen mit Doppelrad 23: ...
1.3.2. L1e - L7e Antriebsachsen 23: ...
1.7. L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C Linkslenker/Rechtslenker 4: ...
1.8. Leistung der Antriebseinheit
1.8.1. L3e, L4e, L5e, L7e-A, L7e-B2 Angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ...km/h
1.8.2. L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 22: ...km/h und Gang, in dem diese erreicht wird: ...
2. MASSEN UND ABMESSUNGEN

(in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

2.1. Maßbereiche der Fahrzeugmasse (Gesamtmasse)
2.1.3. L1e - L7e Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ...kg
2.1.3.1. L1e - L7e Technisch zulässige Achslast auf der Vorderachse: ...kg
2.1.3.2. L1e - L7e Technisch zulässige Achslast auf der Hinterachse: ...kg
2.1.3.3. L4e Technisch zulässige Achslast (Beiwagenachse): ...kg
2.2. Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)
2.2.1. L1e - L7e Längen: ...mm
2.2.2. L1e - L7e Breite: ...mm
2.2.3. L1e - L7e Höhe: ...mm
2.2.4. L1e - L7e Radstand: ...mm
2.2.4.1. L4e Radstand Beiwagen 28: ...mm
2.2.5. Spurweite
2.2.5.1. L1e - L7e, falls mit Doppelrädern L2e, L4e, L5e, L6e, L7e Spurweite Vorderachse: ...mm
2.2.5.2. L1e - L7e, falls mit Doppelrädern Spurweite Hinterachse: ...mm
2.2.5.3. L2e, L4e, L5e, L6e, L7e Spurweite Beiwagen: ...mm
2.2.6. L7e-B Vorderer Überhang: ...mm
2.2.7. L7e-B Hinterer Überhang: ...mm
3. ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS
3.5. Kraftübertragungsstrang und dessen Steuerung 13
3.5.1. L1e - L7e Kurzbeschreibung und Schemazeichnung des Kraftübertragungsstrangs des Fahrzeuges und dessen Steuersystem (Gangschaltung, Kupplungsbetätigung oder jeder andere Bestand Teil des Kraftübertragungsstrangs): ...
3.6. Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt
3.6.1. L1e - L7e mit Doppelrädern, L2e, L5e, L6e, L7e Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt (Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: ja/nein 4; Differenzialgetriebe/andere 4
3.6.2. L1e - L7e mit Doppelrädern, L2e, L5e, L6e, L7e Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ 4
3.6.3. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt, der Differenzialsperre und ihrer Steuersysteme: ...
3.7. Aufhängung und deren Steuerung
3.7.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Aufhängung und ihres Steuerungssystems: ...
6. ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT
6.17. Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit
6.17.1. L1e - L7e Schematische Darstellung der gelenkten Achsen einschließlich der Lenkgeometrie: ...
6.17.2. Übertragungs- und Betätigungseinrichtung der Lenkung
6.17.2.1. L1e - L7e Ausführung der Übertragungseinrichtung (Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...
6.17.2.2. L1e - L7e Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...
6.17.2.2.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: ...
6.17.2.3. L1e - L7e Schema der Übertragungseinrichtung: ...
6.17.2.4. L2e, L5e, L6e, L7e Schematische Darstellungen der Betätigungseinrichtungen: ...
6.17.2.5. L2e, L5e, L6e, L7e Verstellbereich und -verfahren der Betätigungseinrichtung(en): ...
6.17.2.6. L2e, L5e, L6e, L7e Art der Lenkhilfe: ...
6.17.3. Größter Einschlagwinkel der Räder
6.17.3.1. L1e - L7e Nach rechts: ...°(Grad); Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben): ...
6.17.3.2. L1e - L7e Nach links: ...°(Grad); Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben): ...
6.18. Reifen/Radkombination:
6.18.1. Reifen:
6.18.1.1. Größenbezeichnung
6.18.1.1.1. L1e - L7e Achse 1: ...
6.18.1.1.2. L1e - L7e Achse 2: ...
6.18.1.1.3. L4e Beiwagenrad: ...
6.18.1.4. L1e - L7e Vom Fahrzeughersteller empfohlene(r) Reifendruck(drücke): ...kPa";

q) folgende Anlage 13a wird eingefügt:

"Anlage 13a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Insassenschutzsystems einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Insassenschutzsystem einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren)

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...
0.8. L1e - L7e Typ: ...
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: ...
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...
0.9. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...
0.9.2. L1e - L7e (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...
0.10. Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17: ...
0.10.2. L1e - L7e Variante 17: ...
0.10.3. L1e - L7e Version 17: ...
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ...
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
1. ALLGEMEINE BAUMERKMALE
1.7. L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C Linkslenker/Rechtslenker: Links-, Rechts- oder Mittellenker 4: ...
6. ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT
6.16. Sitzplätze (Sättel und Sitze)
6.16.1. L1e - L7e Anzahl der Sitzplätze: ...
6.16.1.1. L2e, L5e, L6e, L7e Lage und Anordnung 8: ...
6.16.2. L1e - L7e Ausführung der Sitzplätze: Sitz/Sattel 4
6.16.3. L1e - L7e Beschreibung und Zeichnungen:
6.16.3.1. L1e - L7e der Sitze und ihrer Verankerungen: ...
6.16.3.2. L1e - L7e der Einstelleinrichtungen: ...
6.16.3.3. L1e - L7e der Verstell- und Verriegelungseinrichtungen: ...
6.16.3.4. L1e - L7e der im Sitz eingebauten Sicherheitsgurtverankerungen: ...
6.16.3.5. L1e - L7e der Fahrzeug Teile, die als Verankerungen dienen: ...
6.16.4. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (der R-Punkte) aller Sitzplätze: ...
6.16.4.1. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Fahrersitz: ...
6.16.4.2. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Alle anderen Sitze: ...
6.16.5. L1e - L7e Konstruktiv festgelegter Rumpfwinkel: ...
6.16.5.1. L1e - L7e Fahrersitz: ...
6.16.5.2. L1e - L7e Alle anderen Sitze: ...
6.20. Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren
6.20.1. Aufbau
6.20.1.1. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Werkstoffe und Bauart:
6.20.2. Türen für Insassen; Schlösser und Scharniere
6.20.2.1. L2e, L5e, L6e, L7e Anzahl der Türen, Anordnung, Abmessungen und größter Öffnungswinkel der Türen 5: ...
6.20.2.2. L2e, L5e, L6e, L7e Zeichnung der Schlösser und Scharniere sowie ihrer Lage in den Türen: ...
6.20.2.3. L2e, L5e, L6e, L7e Technische Beschreibung der Schlösser und Scharniere: ...
6.20.2.4. L2e, L5e, L6e, L7e Einzelheiten, einschließlich Abmessungen, der Einstiege, Stufen und notwendigen Haltegriffe (falls erforderlich): ...
6.20.3. Insassenschutz
6.20.3.1. L2e, L5e, L6e, L7e Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe (mit Ausnahme der Innenrückspiegel, der Anordnung der Betätigungseinrichtungen, der Sitze und des hinteren Teils der Sitze), das Dach und das Schiebedach sowie die Rückenlehne zeigen: ...
6.20.4. Kopfstützen
6.20.4.1. L2e, L5e, L6e, L7e Kopfstützen: integriert/abnehmbar/separat 4
6.20.4.2. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche Beschreibung der Kopfstütze, insbesondere hinsichtlich der Art der Polsterwerkstoffe und gegebenenfalls der Lage und der Beschaffenheit der Stütz- und Verankerungs Teile für den Sitztyp, für den eine Genehmigung beantragt wird: ...
6.20.4.3. L2e, L5e, L6e, L7e Bei einer "separaten" Kopfstütze
6.20.4.3.1. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche Beschreibung des Bereichs der Struktur, in dem die Kopfstütze angebracht werden soll: ...
6.20.4.3.2. L2e, L5e, L6e, L7e Maßstabsgerechte Zeichnung der wesentlichen Teile der Struktur und der Kopfstütze: ...";

r) folgende Anlage 20a wird eingefügt:

"Anlage 20a Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Kraftstoffbehälters als STE

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...
0.8. L1e - L7e Typ: ...
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: ...
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...
0.9. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...
0.9.2. L1e - L7e (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...
0.10. Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17: ...
0.10.2. L1e - L7e Variante 17: ...
0.10.3. L1e - L7e Version 17: ...
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ...
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
4. ALLGEMEINE ANGABEN ZU UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ANTRIEBSLEISTUNG
4.3. Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen
4.3.7. L1e - L7e Schemazeichnung des Kraftstoffbehälters mit Angabe der Füllmenge und des Werkstoffs: ...
7. ANGABEN ZUR FAHRZEUGAUSLEGUNG
7.5. Kraftstoffspeicher
7.5.1.1. Kraftstoffbehälter
7.5.1.1.1. L1e - L7e Maximales Fassungsvermögen: ...
7.5.1.1.2. L1e - L7e Werkstoffe: ...
7.5.1.1.3. L1e - L7e Kraftstoffeinfüllstutzen: verengter Durchmesser/Hinweisschild 4 ...
7.5.1.3. L1e - L7e Zeichnung und technische Beschreibung des (der) Behälter(s) mit allen Verbindungen und Leitungen des Be- und Entlüftungssystems, Verschlüssen, Ventilen und Halterungen: ...
7.5.2. Behälter für komprimiertes Erdgas (CNG)
7.5.2.1. L1e - L7e Dieser Beschreibungsbogen ist hinsichtlich des CNG-Behälters und der diesbezüglichen Ausrüstung durch den gemäß UNECE-Regelung Nr. 110 * für Fahrzeuge der Klasse M1 geltenden Beschreibungsbogen zu ergänzen.
7.5.3. L1e - L7e Behälter für Flüssiggas (LPG)
7.5.3.1. L1e - L7e Dieser Beschreibungsbogen ist hinsichtlich des LPG-Behälters und der diesbezüglichen Ausrüstung durch den gemäß UNECE-Regelung Nr. 67 ** für Fahrzeuge der Klasse M1 geltenden Beschreibungsbogen zu ergänzen.
*) ABl. Nr. L 120 vom 07.05.2011 S. 1.

**) ABl. Nr. L 72 vom 14.03.2008 S. 1.";

s) Anlage 24 erhält folgende Fassung:

"Anlage 24 Erklärung des Herstellers über Fahrzeuge, deren Leistungsstufe von Unterklasse (L3e/L4e)-A2 in Unterklasse (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt umgewandelt werden kann

Erklärung des Herstellers über die Eigenschaften des Fahrzeugs hinsichtlich der Umwandlung von (L3e/L4e)-A2 in (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt

Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Mitteilung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen.

Der Unterzeichner: [ ...
(vollständiger Name und Position)]

0.4. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.4.2. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers 0: ...

bescheinigt Folgendes:

Das Kraftrad der Klasse (L3e/L4e)-A2 oder (L3e/L4e)-A3 1:

0.2. Typ 4: ...

0.2.1. Variante(n) 4: ...

0.2.2. Version(en) 4: ...

0.2.3. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

0.3. Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 5: ...

1. Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): ...

1.1. Typgenehmigung erTeilt am (Datum, falls bekannt): ...

3.2.2.1. Software-Identifikation(en): ...und Kalibrierungsprüfwert(e): ...der PCUs/ECUs 1

eignet sich technisch für die Umwandlung in das unten aufgeführte Fahrzeug der Klasse (L3e/L4e)-A2 bzw. (L3e/L4e)-A3 1:

0.2. Typ 4: ...

0.2.1. Variante(n) 4: ...

0.2.2. Version(en) 4: ...

0.2.3. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

0.3. Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 5: ...

1. Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): ...

1.1. Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

3.2.2.1. Software-Identifikation(en): ...und Kalibrierungsprüfwert(e): ...der PCUs/ECUs 1

mit folgenden technischen Merkmalen:

Allgemeine Baumerkmale 3

1.8. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: ...km/h

1.9. Höchste Nutzleistung: ...kW (bei ...min-1) 1

1.10. Verhältnis Nennleistung/Masse in fahrbereitem Zustand: ...kW/kg

Umweltverträglichkeit 3

4.0.6. Geräuschpegel gemessen nach 2: ...

4.0.6.1. Standgeräusch: ...dB(A) bei der Motordrehzahl: ...min-1

4.0.6.2. Fahrgeräusch: ...dB(A)

4.0.6.3. Grenzwert für Lurban 0 7: ...dB(A)

3.2.15. Auspuffemissionen gemessen nach 2: ...

3.2.15.1. Prüfung Typ I: Auspuffemissionen nach Kaltstart, einschließlich Verschlechterungsfaktor:

CO: ...mg/km

THC: ...mg/km

NMHC 0: ...mg/km

NOx: ...mg/km

THC+NOx 0: ...mg/km

PM 0: ...mg/km

8.7.3.2. Prüfung Typ II: Auspuffemissionen bei (erhöhter) Leerlaufdrehzahl und bei freier Beschleunigung:

HC: ...ppm bei normaler Leerlaufdrehzahl und: ...ppm bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

CO: ...Vol- % bei normaler Leerlaufdrehzahl und: ...Vol- % bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

8.7.3.2.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ...m-1

Energieeffizienz gemessen gemäß 2 3:

4.0.2. Kraftstoffverbrauch 0 6: ...1 oder kg/100 km

4.0.3. CO2-Emissionen 0 6: ...g/km

4.0.4. Energieverbrauch 0 6: ...Wh/km

4.0.5. Elektrische Reichweite 0: ...km

durch Änderung der folgenden BauTeile, Teile, Software, usw.: ...

...

Ort: ...

Datum: ...

Unterschrift: ...

Name und Stellung im Unternehmen: ...

Erläuterungen zur Anlage 24

(Fußnoten und Erläuterungen, die nicht in der Erklärung des Herstellers anzugeben sind)

(0) Eintrag entfallen lassen, falls nicht zutreffend.

(1) Unzutreffendes streichen (keine Streichung erforderlich, wenn mehr als ein Eintrag zutrifft).

(2) Nummer der delegierten Verordnung der Kommission und der jüngsten Verordnung zur Änderung der delegierten Verordnung der Kommission, die für die Typgenehmigung gelten. Bei einer delegierten Verordnung der Kommission mit zwei oder mehr Umsetzungsstufen ist auch die Umsetzungsstufe/der Umsetzungscode anzugeben. Wahlweise kann die Nummer der geltenden UNECE-Regelung angegeben werden.

(3) Auf die nächste ganze Zahl gerundet bei dB(A), Wh/km, mg/km, g/km, ppm und km; auf das nächste Zehntel bei kW, l/100 km, kg/100 km, m3/100 km und bei Vol- % sowie auf das nächste Hundertstel bei kW/kg und bei m-1.

(4) Alphanummerischen Code "Typ-Variante-Version" oder "TVV" für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.

(5) Klassifiziert nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z.B."L3e-A2" für ein Enduro-Kraftrad mit mittlerer Leistung.

(6) Bei extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen sind die "gewichteten, kombinierten" Werte für CO2, Kraftstoff- und Stromverbrauch anzugeben.

(7) Gilt nur für die Klasse L3e.";

t) der Text der Erläuterungen zu Anhang I erhält folgende Fassung:

i) die Erläuterung 16 erhält folgende Fassung:

"(16) Bei dB(A) auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet.";

ii) die Erläuterung 24 erhält folgende Fassung:

"(24) Bei mit CVT ausgerüsteten Fahrzeugen ist Folgendes anzugeben: 1 "Übersetzungsverhältnis bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs"; 2 "Übersetzungsverhältnis bei Höchstleistung"; 3 "Übersetzungsverhältnis bei maximalem Drehmoment". Die Übersetzungsverhältnisse müssen gegebenenfalls das Verhältnis des Primärantriebs umfassen und mit einer akzeptablen Toleranzspanne zur Zufriedenheit der Genehmigungsbehörde ergänzt werden. Bei Radnabenmotoren ohne Getriebe "entfällt" oder "1" eintragen.";

(2) Anhang IV wird wie folgt geändert:

a) Anlage 1 wird wie folgt geändert:

i) in MUSTER A - Abschnitt 1 erhält der Wortlaut "mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) er Teilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und "folgende Fassung:

"mit dem in der am (...Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* ... Zeitpunkt der Ausstellung) 3i er Teilten EU-Typgenehmigung (...Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* ...Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) 3i beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und";

ii) in MUSTER B - Abschnitt 1 erhält der Wortlaut "mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) er Teilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und" folgende Fassung:

"mit dem in der am (...Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* ... Zeitpunkt der Ausstellung) 3i er Teilten EU-Typgenehmigung (...Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* ...Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) 3i beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und";

iii) in MUSTER C - Abschnitt 1 erhält der Wortlaut "mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) er Teilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und" folgende Fassung:

"mit dem in der am (...Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* ... Zeitpunkt der Ausstellung) 3i er Teilten EU-Typgenehmigung (...Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* ...Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) 3i beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und";

iv) in Abschnitt 2 erhält die Überschrift "Abschnitt 2" folgende Fassung:

"ABSCHNITT 2 o";

v) in Abschnitt 2 erhält die Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

"4.0.1. Umweltanforderungsstufe: Euro ...(3/4/5) 1"

vi) in Abschnitt 2 werden die Einträge mit den Nummern 4.0.2, 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

vii) in Abschnitt 2 werden die Einträge mit den Nummern 4.0.6. bis 4.0.6.3 nach dem Eintrag 4.0.1 eingefügt:

"4.0.6. Geräuschpegel gemessen nach m:
4.0.6.1. Standgeräusch: ...dB(A) (CV*: ...dB(A)) 3i bei der Motordrehzahl: ...min-1 (CV*: ...min-1) 3i
4.0.6.2. Fahrgeräusch: ...dB(A) (CV*: ...dB(A)) 3i
4.0.6.3. Grenzwert für Lurban 3r: ...dB(A) (CV*: ...dB(A)) 3i";

viii) in Abschnitt 2 erhält die Nummer 3.2.15.1 folgende Fassung:

"3.2.15.1. Prüfung Typ I: Auspuffemissionen nach Kaltstart, einschließlich Verschlechterungsfaktor (ggf.):
CO: mg/km (CV*: ... mg/km) 3i
THC: mg/km (CV*: ... mg/km) 3i
NMHC: mg/km 3 (CV*: ... mg/km) 3i
NOx: mg/km (CV*: ... mg/km) 3i
THC+NOx: mg/km 3 (CV*: ... mg/km) 3i
PM: mg/km 3 (CV*: ... mg/km) 3i"

ix) in Abschnitt 2 erhalten die Überschrift "Energieeffizienz" sowie alle diesbezüglichen Einträge die folgende Fassung:

"Energieeffizienz m o:

4.0.2. Kraftstoffverbrauch 3 q: l oder kg/100 km (CV*: ... l oder kg/100 km) 3 q 3i
4.0.3. CO2-Emissionen 3 q n: g/km (CV*: ... g/km) 3 q 3i
4.0.4. Energieverbrauch 3 q: Wh/km (CV*: ... Wh/km) 3 q 3i
4.0.5. Elektrische Reichweite 3: km (CV*: ... km) 3 3i"

b) Anlage 2 wird wie folgt geändert:

i) Eintrag 0.3 erhält folgende Fassung:

"0.3. Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 6 u: ..."

ii) die Überschrift "Energieeffizienz" sowie alle diesbezüglichen Einträge erhalten die folgende Fassung:

"Energieeffizienz:

4.0.2. Kraftstoffverbrauch 3 q: l oder kg/100 km (CV*: ... l oder kg/100 km) 3 q 3i
4.0.3. CO2-Emissionen 3 q n: g/km (CV*: ... g/km) 3 q 3i
4.0.4. Energieverbrauch 3 q: Wh/km (CV*: ... Wh/km) 3 q 3i
4.0.5. Elektrische Reichweite 3: km (CV*: ... km) 3 3i"

c) der Wortlaut der Erläuterungen zu Anhang IV erhält folgende Fassung:

i) die Erläuterung (9) erhält folgende Fassung:

"(9) Geben Sie den folgenden Wert an je nach Fahrzeugklasse:

ii) die Erläuterung (n) wird gestrichen;

iii) die Erläuterung (o) erhält folgende Fassung:

"(o) Auf die nächste ganze Zahl gerundet bei dB(A), Wh/km, mg/km, g/km, ppm, mm, kg, km und km/h; auf das nächste Zehntel bei kW, l/100 km, kg/100 km, m3/100 km und bei Vol- % sowie auf das nächste Hundertstel bei kW/kg und bei m-1.";

iv) die Erläuterung (p) wird gestrichen;

v) die zweite Erläuterung (s) unter der Erläuterung (t) wird gestrichen;

vi) die folgende Erläuterung (u) wird eingefügt:

"(u) Die Angaben in diesem Eintrag sind in Eintrag Nr. 04 einzufügen."Fahrzeugklasse" nach den Übereinstimmungsbescheinigungen, die gemäß dem Muster in Anhang IV der Richtlinie 2002/24/EG ausgestellt sind.";

vii) die folgende Erläuterung (3r) wird eingefügt:

"(3r) Gilt nur für die Klasse L3e.".

(3) Anhang V wird wie folgt geändert:

a) Nummer 3.1.6 erhält folgende Fassung:

"3.1.6. Zum Zeitpunkt der Typgenehmigung muss nicht geprüft werden, ob der Hersteller Maßnahmen getroffen hat, um die Rückverfolgbarkeit des Kraftfahrzeugs gemäß Nummer 3.1.5 sicherzustellen.";

b) Nummer 3.2.8 erhält folgende Fassung:

"3.2.8. Nach Möglichkeit ist die FIN auf einer einzigen Zeile darzustellen. Besteht die FIN aus zwei Zeilen, müssen der Anfang und das Ende der FIN durch ein vom Hersteller gewähltes Zeichen, das weder ein römischer Großbuchstabe noch eine arabische Ziffer sein darf, begrenzt sein."

c) in Anlage 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung:

"5. Beispiel für ein Kraftrad der Klasse L3e-A3 mit zusätzlichen Informationen über das umgewandelte Fahrzeug, ein Kraftrad der Klasse L3e-A2, außerhalb des deutlich markierten Rechtecks. Im vorliegenden Fall bezeichnet das Fabrikschild eine vorübergehende und reversible, vom Hersteller genehmigte Änderung des Fahrzeugtyps vom zunächst zugelassenen Kraftrad L3e-A3 in ein Kraftrad mit reduzierter Leistung (Klasse L3e-A2) zum Zwecke von dessen nationaler Zulassung (z.B. zur Benutzung durch Fahrzeugführer mit einem Führerschein für die Klasse A2):

MOTORUDOLPH

L3e-A3

e4*168/2013*2691

JRM00DBP008002211

84 dB(A) - 4.250 min-1

max. 352 kg

L3e-A2

e4*168/2013*2692

83 dB(A) - 3.750 min-1

35 kW".

(4) Anhang VI wird wie folgt geändert:

a) in Anlage 1 Abschnitt III erhält der Eintrag 2.1 folgende Fassung:

"2.1. Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ 6 befristet."

b) Anlage 2 wird wie folgt geändert:

i) in Abschnitt III erhält der Eintrag 4.1 folgende Fassung:

"4.1. Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ 6 befristet."

ii) in Abschnitt III erhält der erste Gedankenstrich unter "Hinweis" folgende Fassung:

"- Wird dieses Muster für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs verwendet, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde, muss die Überschrift der Bescheinigung wie folgt lauten: "EU-GESAMTFAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR EINE VORLÄUFIG ERTEILTE TYPGENEHMIGUNG, DIE NUR AUF DEM HOHEITSGEBIET VON ... 5 GÜLTIG IST". Im EU-Typgenehmigungsbogen für die vorläufig erteilte Typgenehmigung müssen auch die Beschränkungen der Gültigkeit und die Ausnahmen, die nach Artikel 30 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gewährt werden, angegeben sein.";

iii) die Erläuterungen zu Anlage 2 erhalten folgende Fassung:

"Erläuterungen zur Anlage 2

(Fußnoten und Erläuterungen, die nicht im Typgenehmigungsbogen anzugeben sind)

(1) Nichtzutreffendes streichen.

(2) Alphanummerischen Code "Typ-Variante-Version" oder "TVV" für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.

(3) Einstufung nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z.B."L3e-A1E" für ein Enduro-Kraftrad mit niedriger Leistung.

(4) Siehe Abschnitt 2.

(5) Mitgliedstaat angeben.

(6) Nur im Fall der Typgenehmigung eines Fahrzeugs, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde.

(7) Gilt nur für die nationale Typgenehmigung von Kleinserienfahrzeugen gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.

(8) Im Falle einer Änderung von einem oder mehr Artikeln der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nur die letzte Änderung angeben, je nachdem, worauf sich die EU-Typgenehmigung bezieht.";

c) in Anlage 4 Abschnitt II werden vor dem Eintrag 5 die Einträge 4a und 4a.1 eingefügt:

"4a. Die Genehmigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen 1.

4a.1. Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ 5 befristet."

d) in Anlage 5 wird Abschnitt II wie folgt geändert:

i) vor dem Eintrag 5 werden die Einträge 4a und 4a.1 eingefügt:

"4a. Die Genehmigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen 1.

4a.1. Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ 5 befristet."

ii) Eintrag 5 erhält folgende Fassung:

"5. Beschränkungen der Gültigkeit 1 5: ...";

iii) Eintrag 6 erhält folgende Fassung:

"6. Erteilte Ausnahmen 1 5: ...";

(5) Anhang VII wird wie folgt geändert:

a) in Nummer 4 wird Tabelle 1 gestrichen;

b) Punkt 5 erhält folgende Fassung:

"5. Kodierung für das Nummerierungssystem von EU-Typgenehmigungsbögen für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Tabelle 1: Kodierung für das Nummerierungssystem von EU-Typgenehmigungsbögen für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Liste I - Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit
System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr. alphanummerisches Zeichen
System: Abgasemissionen (Stufe Euro 4) 134/2014 A1
System: Abgasemissionen (Stufe Euro 5) 134/2014 A2
System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.1 bis 1.4.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013) 134/2014 B1
System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.4 bis 1.4.6 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013) 134/2014 B2
System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.7 bis 1.4.8 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013) 134/2014 B3
System: On-Board-Diagnosesystem (OBD) im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit (Stufe I: Nummern 1.8.1 bis 1.8.2 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013) 134/2014 C1
System: On-Board-Diagnosesystem (OBD) im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit (Stufe II: Nummer 1.8.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013) 134/2014 C2
System: Schallpegel 134/2014 D
System: Leistung des Antriebssystems 134/2014 E
System: maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung einer Antriebseinheit 134/2014 E1
STE: emissionsmindernde Einrichtung 134/2014 F
STE: geräuschmindernde Einrichtung 134/2014 G
STE: Auspuffanlage (emissionsmindernde Einrichtung und geräuschmindernde Einrichtung) 134/2014 H


Liste II - Anforderungen für die funktionale Sicherheit des Fahrzeugs
System oder BauTeil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr. alphanummerisches Zeichen
System: Bremsen 3/2014 J
System: Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen 3/2014 K
System: Überrollschutzstruktur (ROPS) 3/2014 L
System: Montage der Reifen 3/2014 M
System: Einbau akustischer Warneinrichtungen 3/2014 AA
System: Anbau von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen 3/2014 AB
System: Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger 3/2014 AC
System: Verankerungen der Sicherheitsgurte 3/2014 AD
System: Steuerfähigkeit in Bezug auf Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit 3/2014 AE
System: Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren 3/2014 AF
Bauteil/STE: Akustische Warnvorrichtung 3/2014 N
Bauteil/STE: nicht aus Glas bestehende Windschutzscheibe 3/2014 O
Bauteil/STE: Windschutzscheiben-Waschanlage 3/2014 P
Bauteil/STE: Einrichtung für indirekte Sicht nach hinten 3/2014 Q
Bauteil/STE: Sicherheitsgurte 3/2014 R
Bauteil/STE: Sitzplatz (Sattel/Sitz) 3/2014 S


Liste III - Anforderungen an die Fahrzeugbauweise und allgemeine Anforderungen für die Typgenehmigung
System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr. alphanummerisches Zeichen
System: funktionsbezogenes On-Board-Diagnosesystem (OBD) (Stufe I: Nummern 1.8.1 bis 1.8.2 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013) 44/2014 T1
System: funktionsbezogenes On-Board-Diagnosesystem (OBD) (Stufe II: Nummer 1.8.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013) 44/2014 T2
STE: Verbindungseinrichtung 44/2014 U
STE: Sicherungen gegen unbefugte Benutzung 44/2014 V
STE: Halteeinrichtungen für Beifahrer 44/2014 W
STE: Fußstützen 44/2014 X
STE: Beiwagen 44/2014 Y
STE: Kraftstoffbehälter 44/2014 Z".

(6) Anhang VIII wird wie folgt geändert:

a) Nummer 2.2.1.3.3 erhält folgende Fassung:

2.2.1.3.3. Ergebnisse der Prüfung Typ II 3:

Tabelle 5-2: Ergebnisse der Prüfung Typ II

Prüfung HC (ppm) CO
(Vol.-%)
Lambda-Wert Motordrehzahl (min-1) Motoröl- temperatur
(K)
Gemessener und korrigierter Wert des Absorptions- koeffizienten
(m-1)
Fremdzündung: Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl -
Fremdzündung: Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl -
Selbstzündung: Ergebnisse der freien Beschleunigungsprüfung / der Prüfung der Abgastrübung - - - - - "

b) die Nummern 2.2.1.8.6 und 2.2.1.8.7 erhalten folgende Fassung:

"2.2.1.8.6. CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch 3

Tabelle 5-8: Tabelle mit den Ergebnissen der Prüfung Typ VII für Antriebssysteme nur mit einem Verbrennungsmotor oder mit einem nicht extern aufladbaren (NOVC)-Hybrid-Elektroantrieb

Ergebnisse der Prüfung Typ VII (TRTTVII) Prüfung Nr. CO2
(g/km)
Kraftstoffverbrauch
(l/100 km) oder (kg/100 km)
TRTTI Measured x i ii 1
2
3
TRTTI Measured Mean i ii
Ki i iii v

(keine Einheit)

TRTTVIIx i iv =

Ki · TRTTI Measured x Mean

CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch (nach Angaben des Herstellers)

-

i) Falls zutreffend.

ii) Auf die 2. Dezimalstelle runden.

iii) Auf die 4. Dezimalstelle runden.

iv) Auf Ganzzahl runden.

v) Ki erhält den Wert 1, wenn:

  1. das Fahrzeug nicht mit einer periodisch arbeitenden emissionsmindernden Einrichtung ausgerüstet ist, oder
  2. das Fahrzeug kein Hybrid-Elektrofahrzeug ist.

2.2.1.8.7. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch (nach Angaben des Herstellers) 3

Stromverbrauch und elektrische Reichweite 3:

Tabelle 5-9: Ergebnistabelle für Prüfung Typ VII rein elektrischer Antriebe oder nicht extern aufladbarer (NOVC)-Antriebe mit Elektro-Antriebsmotor

Gemessener Stromverbrauch:

(Wh/km)

Angegebener Stromverbrauch:

(Wh/km)

Gemessene elektrische Reichweite:

(km)

Angegebene elektrische Reichweite:

(km)

Reiner Elektroantrieb
NOVC-Hybrid-Elektroantrieb ";

(c) in Nummer 2.2.1.10.9 erhält Tabelle 5-13 folgende Fassung:

"Tabelle 5-13 Anforderungen für die Ergebnisse der Prüfung des Schallpegels

Geräuschpegel Euro 4 Euro 5
Grenzwerte des Schallpegels Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gleichwertige UNECE-Schallpegelgrenzwerte Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
Prüfungsanforderungen Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 UNECE-Regelungen laut Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 UNECE-Regelungen laut Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Verwaltungstechnische Anforderungen für Fahrzeug-Unterklassen bezüglich des Schallpegels:

Fahrzeug-(Unter)klassen
L1e, L6e-A Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 63 UNECE-Regelung Nr. 63
L3e Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 41 UNECE-Regelung Nr. 41
L2e, L4e, L5e, L6e-B, L7e Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 9 UNECE-Regelung Nr. 9
Auspufflärmmindernde Einrichtungen aller Klassen als Ersatz Teile Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 92 UNECE-Regelung Nr. 92"

d) in Nummer 2.2.1.10.11 erhält Tabelle 5-14 folgende Fassung:

"Tabelle 5-14 Ergebnisse der Schallpegelprüfungen nach Euro 4 oder Euro 5

Fahrzeugklasse Antriebsklasse Schallpegelgrenzwert nach Euro 4

SLEU4 (dB(A)) / Ergebnisse der Prüfung nach Euro 4 TRTTIXEU4 (dB(A))& (% von SLEU4)

Schallpegelprüfung nach Euro 4 Schallpegelgrenzwert nach Euro 5

SLEU5 (dB(A)) / Ergebnisse der Prüfung nach Euro 5 TRTTIXEU5 (dB(A)) & (% von SLEU5)

Schallpegelprüfung nach Euro 5
L1e-A Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:63 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 63 SLEU5: UNECE-Regelung Nr. 63
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
L1e-B Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid

vmax < 25 km/h

SLEU4:66 SLEU5:
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid

vmax < 45 km/h

SLEU4:71 SLEU5:
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
L2e Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:76 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 9 SLEU5: UNECE-Regelung Nr. 9
STREU4: STREU5:
L3e Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid

PMR < 25

SLEU4:73 UNECE-Regelung Nr. 41 SLEU5: UNECE-Regelung Nr. 41
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid

25 < PMR < 50

SLEU4:74 SLEU5:
STREU4: STREU5:
Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid

PMR > 50

SLEU4:77 SLEU5:
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
L4e Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:80 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII /UNECE-Regelung Nr. 9 SLEU5: UNECE-Regelung Nr. 9
TRTTIXEU4 TRTTIXEU5:
L5e-A Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:80 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII / UNECE-Regelung Nr. 9 SLEU5: UNECE-Regelung Nr. 9
STREU4: STREU5:
L5e-B Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:80 SLEU5:
STREU4: STREU5:
L6e-A Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:80 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII / UNECE-Regelung Nr. 63 SLEU5: UNECE-Regelung Nr. 63
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
L6e-B Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:80 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 9 SLEU5: UNECE-Regelung Nr. 9";
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
L7e-A Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:80 SLEU5:
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
L7e-B Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:80 SLEU5:
TRTTIXEU4: TRTTIXEU5:
L7e-C Fremdzündung / Selbstzündung / Hybrid SLEU4:80 SLEU5:
TRTTIXEU4 TRTTIXEU5:

e) die Nummern 2.2.1.10.12 und 2.2.1.10.13 erhalten folgende Fassung:

"2.2.1.10.12. Standgeräusch: ...dB(A) bei der Motordrehzahl: ...min-1

2.2.1.10.13. Fabrikate und Typen lärmmindernder Einrichtungen als Ersatz Teile 3: ...";

f) die folgende Nummer 2.2.1.10.14 wird eingefügt:

"2.2.1.10.14. Anbringungsstelle der Typgenehmigungsnummer (Zeichnungen, Fotografien) 3: ...".

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE