Frame öffnen

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 345 vom 20.12.2016 S. 119;
Beschl. (EU) 2018/684 - ABl. Nr. L 116 vom 07.05.2018 S. 47 Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1478 - ABl. Nr. L 249 vom 04.10.2018 S. 6 Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1906 - ABl. Nr. L 310 vom 06.12.2018 S. 29 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2019/995 - ABl. Nr. L 160 vom 18.06.2019 S. 28 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2020/95 - ABl. Nr. L 18 vom 23.01.2020 S. 6 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2020/1675 - ABl. L 378 vom 12.11.2020 S. 5 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2021/1211 - ABl. L 263 vom 23.07.2021 S. 13 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2022/691 - ABl. L 128 vom 02.05.2022 S. 84 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2022/2462 - ABl. L 321 vom 15.12.2022 S. 42 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2023/1562 - ABl. L 190 vom 28.07.2023 S. 13 Inkrafttreten, ber. L 195 S. 56 A;
Beschl. (EU) 2023/2726 - ABl. L 2023/2726 vom 07.12.2023 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2024/1956 - ABl. L 2024/1956 vom 17.07.2024 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2025/322 - ABl. L 2025/322 vom 19.02.2025 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2026/448 - ABl. L 2026/448 vom 02.03.2026 Inkrafttreten)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Aufstellung einer europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen, die in der Union ansässig sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung notifiziert wurden, und von Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und deren Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 15 derselben Verordnung auf der Grundlage einer Bewertung der beigebrachten oder eingeholten Informationen und Belege erfolgt.

(2) Die Mitgliedstaaten haben insgesamt 18 in der Union ansässige Abwrackeinrichtungen notifiziert, die die relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erfüllen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung sollten diese Einrichtungen in die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen aufgenommen werden.

(3) Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.

(4) Die in die europäische Liste aufzunehmenden Angaben sind in Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aufgeführt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte die europäische Liste entsprechend dieser Bestimmung gegliedert sein. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält die europäische Liste auch die Angabe des Zeitpunkts des Ablaufs der Aufnahme der Abwrackeinrichtung.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses für die Verordnung über das Recycling von Schiffen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 19. Dezember 2016

1) ABl. Nr. L 330 vom 10.12.2013 S. 1.

.

Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anhang 18 18a 18b 19 20 20a 21 22 22a 23 23a 24 25 26

Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung Recycling-Methode Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3

BELGIEN

NV Galloo
Scheepszatestraat 9
9000 Gent
BELGIEN

Tel.: +32 92512521
E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 366 Meter

Breite: 49 Meter

Tiefgang: 14,5 Meter

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 34.000 4 31. März 2030

DÄNEMARK

FAYARD A/S
Kystvejen 100
5330 Munkebo
DÄNEMARK

www.fayard.dk
Tel.: +45 75920000
E-Mail: fayard@fayard.dk

Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 415 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 7,8 Meter

Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 916,34 5 22. Mai 2028
Fornæs ApS
Rolshøjvej 12-16
8500 Grenaa
DÄNEMARK

www.fornaes.com
Tel.: +45 86326393
E-Mail: recycling@fornaes.dk

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefgang: 7 Meter

BRZ: 10.000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 30.000 6 12. Mai 2026
Jatob Frederikshavn ApS
Langerak 12
9900 Frederikshavn
DÄNEMARK

www.jatob.dk
Tel.: +45 86681689
E-Mail: post@jatob.dk mathias@jatob.dk

Längsseits, Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 30 Meter

Tiefgang: 6 Meter

Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 20.000 7 16. September 2029
Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S.)
Sandholm 60
9900 Frederikshavn
DÄNEMARK

www.modernamericanrecyclingservices.com/
Tel.: +45 30307763
E-Mail: kim@mars-eu.dk

Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 400 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 14 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 und dem Addendum zur Umweltgenehmigung vom 12. Juli 2022 festgelegt.
Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern.
Stillschweigende Zulassung mit Überprüfungsfrist von 14 Tagen 60.000 8 27. Januar 2028
Smedegaarden A/S
Vikingkaj 5
6700 Esbjerg
DÄNEMARK

www.smedegaarden.net
Tel.: +45 75128888
E-Mail: m@smedegaarden.net
Website: www.smedegaarden.net

Längsseits, Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter*

Breite: 48 Meter

Tiefgang: 7,5 Meter

(* Bei Länge > 170 Meter Genehmigung von der Gemeinde Esbjerg erforderlich)

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt.
Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 20.000 9 1. November 2030

ESTLAND

Metruna OÜ
Kopli 103,
11712 Tallinn,
ESTLAND

Tel.: +372 6102933
Fax +372.610 2444
E-Mail: info@metruna.ee
www.metruna.ee

Schwimmend am Kai und im Schwimmdock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 197 Meter

Breite: 32 Meter

Tiefgang: 9,6 Meter

Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13
Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 0 10 10. August 2030

SPANIEN

DESGUACE INDUSTRIAL Y NAVAL, S.L.U. (DINA)
Vega de Tapia, s/n
48903 Barakaldo-Bizkaia
SPANIEN

Tel.: +34 944971552
E-Mail: dina@dinascrapping.com
www.redena.es

Längsseits, Abwrackrampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 120 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefgang: 6 Meter

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. 2.086 11 3. März 2026
DDR VESSELS XXI, S.L.
Hafen "El Musel"
33212 Gijón
SPANIEN

Tel.: +34 630144416
E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

Längsseits, Abwrackrampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 169,9 Meter
(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden.)

Breite: 25 Meter

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. 3.600 12 19. August 2030

FRANKREICH

Démonaval Recycling
ZI du Malaquis
Rue François Arago
76580 Le Trait
FRANKREICH

Tel.: +33 769791280
E-Mail:
patrick@demonaval-recycling.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 140 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefgang: 5 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 1.500 13 21. September 2027
GARDET & DE BEZENAC Recycling /Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT - GIE MUG
616, Boulevard Jules Durand
76600 Le Havre
FRANKREICH

Tel.: +33 235951634
E-Mail: normandie@baudelet.fr

Schwimmanleger und Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 18 Meter

Tiefgang: 7 Meter

LDT: 7.000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 7.730 14 29. Dezember 2026
Grand Port Maritime de Bordeaux
152, Quai de Bacalan - CS 41320-
33082 Bordeaux Cedex
FRANKREICH

Tel.: +33 556905800
E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 240 Meter

Breite: 37 Meter

Tiefgang: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 9.000 15 27. September 2026
Recycleurs Bretons - Navaléo
170, rue Jacqueline Auriol
29470 Guipavas
FRANKREICH

Tel.: +33 298032998
E-Mail: navaleo@navaleo.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 220 Meter

Breite: 24 Meter

Tiefgang: 10 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 15.000 16 24. Mai 2026

DEUTSCHLAND

EWD Benli Recycling GmbH & Co. KG
Schiffbauerdamm 4
26725 Emden
DEUTSCHLAND

Tel.: +49 4921850
E-Mail:
ewd@benli-recycling.com
https://ewd-benli-recycling.com/

Längsseits, Schwimmanleger und Trockendock: Vorbereitende Maßnahmen (Entfernung gefährlicher Stoffe, Entfernung von Flüssigkeiten, Entkernen, Entfernung von Ersatzteilen)
Schwimmanleger und Trockendock: Vorschreddern
An Land: Verschrottung
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 260 Meter

Breite: 30 Meter

Tiefgang: 8,5 Meter

BRZ: 40.000

Zulassung nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( BImSchG) vom 30.04.2025.
(Az. OL24-162-01)
in Verbindung mit der Zulassung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, ausgestellt am 3.11.2025
(Az.: 36-62807/0/070-0003)
Ausdrückliche Zulassung 0 17 2. November 2030

ITALIEN

San Giorgio del Porto S.p.A.
Calata Boccardo 8
16128 Genova
ITALIEN

Tel.: +39 10251561
E-Mail: segreteria@sgdp.it;
sangiorgiodelporto@legalmail.it
www.sgdp.it

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 350 Meter

Breite: 75 Meter

Tiefgang: 16 Meter

BRZ: 130.000

Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung 38.564 18 6. Juni 2028

LITAUEN

UAB APK
Minijos 180 (Liegeplatz 133A)
LT 93269, Klaipėda,
LITAUEN

Tel.: +370.671 11652; +370.698 71077
E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefgang: 5 Meter

BRZ: 2.000

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 1.500 19 12. März 2030
UAB Armar
Minijos 180 (Liegeplatz 131A)
LT 93269, Klaipėda
LITAUEN

Tel.: +370 68532607
E-Mail: armar.uab@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefgang: 5 Meter

BRZ: 1.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 3.910 20 12. April 2027

NIEDERLANDE

Damen Verolme Rotterdam B.V.
Prof. Gerbrandyweg 25
3197 KK Rotterdam
NIEDERLANDE

Tel.: +31 181234353
E-Mail: hein.mangroe@damen.com

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung ins Trockendock verlegt Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 400 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 12 Meter

Höhe: 90 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 0 21 21. Mai 2026
DECOM Amsterdam B.V.
Siciliëweg 10,
1045 AS Amsterdam
NIEDERLANDE

Tel.: +31 235581937
E-Mail: info@decomamsterdam.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 240 Meter

Breite: 50 Meter

Tiefgang: 9 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 17.500 22 5. Oktober 2026
Hoondert Services & Decommissioning B.V.
Spanjeweg 4
4455 TW Nieuwdorp
NIEDERLANDE

Tel.: +31 113352510
E-Mail: info@hsd.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 175 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 10 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 30.000 23 26. Januar 2026
Sagro Aannemingsmaatschappij
Zeeland B.V.
Estlandweg 10
4455 SV Nieuwdorp
NIEDERLANDE

Tel.: +31 113351710
E-Mail: info@sagro.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 120 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefgang: 6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 15.000 24 27. September 2029

NORWEGEN

Arise Recycling AS (ehemals ADRS Decom Gulen)
Anschrift der Einrichtung:
Sløvågen 2,
5960 Dalsøyra,
Norwegen

Büroanschrift:

Statsminister Michelsens vei 38
5230 Paradis
NORWEGEN

https://adrs.no/

Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 360 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefgang: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T Ausdrückliche Zulassung 0 25 20. Juli 2029
AF Offshore Decom
Raunesvegen 597
5578 Nedre Vats
NORWEGEN

https://afgruppen.com/Decommissioning

Längsseits, am Kai Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 500 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefgang: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T Ausdrückliche Zulassung 31.000 26 10. Dezember 2028 27
Green Yard AS
Angholmsveien 304
4485 Feda
NORWEGEN

Tel.: +47 90098185
www.greenyard.no

Trockendock (in einer Halle), Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefgang: 20 Meter

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T
Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen.
Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen.
Ausdrückliche Zulassung 30.000 28 10. Dezember 2028 29
Green Yard Kleven AS
6065 Ulsteinvik
NORWEGEN

www.kleven.no

Längsseits, Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 170 Meter

Breite: 35 Meter

Tiefgang: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.T Ausdrückliche Zulassung 0 30 9. April 2026
Fosen Gjenvinning AS
Stokksundveien 1432
7177 Revsnes
NORWEGEN

Tel.: +47 40039479
E-Mail: knut@fosengjenvinning.no

Längsseits Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefgang: 7 Meter

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.T Ausdrückliche Zulassung 8.000 31 10. Dezember 2028 32
Aker Solutions AS (Stord)
Eldøyane 59
5411 Stord
NORWEGEN

www.kvaerner.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefgang: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T Ausdrückliche Zulassung 60.000 33 10. Dezember 2028 34
Norscrap West AS
Hanøytangen 122
5310 Hauglandhella
NORWEGEN

www.norscrap.no

Schwimmende Slipanlage; zusätzliche Optionen je nach Komplexität: 1. Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen, 2. Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 34 Meter

Tiefgang: 5 Meter/je nach Recyclingmethode größere Abmessungen möglich

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T
Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Schiffe mit über 8.000 LDT müssen nach einem anderen Recyclingverfahren demontiert werden.
Ausdrückliche Zulassung 25.000 35 10. Dezember 2028 36
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr.

9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36.000 LDT pro Jahr.

11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6.000 LDT pro Jahr.

12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.000 LDT pro Jahr.

15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr.

16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 25.000 LDT pro Jahr.

17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

18) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 12.000 LDT pro Jahr zugelassen.

20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen.

21) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

22) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 47.500 LDT pro Jahr.

23) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

24) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 25.000 LDT pro Jahr.

25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

27) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

28) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

29) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

31) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen.

32) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

33) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen.

34) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

35) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen.

36) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

Teil B
In einem Drittstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung Recycling-Methode Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3

TÜRKEI

Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Sti.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 5 Aliağa
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 23261821 07-08-09
E-Mail: info@avsargemiltd.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 50 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Ausdrückliche Zulassung durch das Ministerium für Verkehr 51.408 4 5. März 2031
ANADOLU GEMİ SÖKÜM ORMAN ÜRN. GIDA TUR. NAK. SAN. VE TIC. A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri Parsel No:16 Aliağa
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182102
E-Mail: info@anadolugs.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 50 Meter

Tiefgang: 12 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
111.823 5 17. August 2028
BMS GEMİ GERİ DÖNÜİ C. A.Ş.
Atatürk Mah. Aygaz Cad. No:27 Aliaga,
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182220
E-Mail: bms@bmsgemi.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 49 Meter

Tiefgang: 10 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
37.132 6 17. August 2028
EGE GEMİ SÖKÜM SAN. VE TIC. A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 17 Aliağa
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182011
E-Mail: info@egegemi.com.tr

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 49 Meter

Tiefgang: 25 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
34.986 7 20. Juli 2029
LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ VE Tİ CARET LTD.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 3-4 Aliağa
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182030
E-Mail: info@leyal.com.tr

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 100 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
64.815 8 10. Dezember 2028
LEYAL-DEMTAİ SÖKÜM SANAYİ VE Tİ CARET A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 25 Aliağa
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182065
E-Mail: demtas@leyal.com.tr

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 63 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
57.275 9 10. Dezember 2028
KILIÇLAR GERİ DÖNÜİ C A.Ş.
Atatürk Mahallesi Aygaz Caddesi No: 57 20 nolu parsel Aliağa,
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182217
E-Mail: gemisokum@kiliclar.com.tr
www.kiliclarshiprecycling.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 49 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
16.711 10 17. August 2028
ÖGE GEMİ SÖKÜM İ TH. İ HR. Tİ C. SAN. A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 23 Aliağa
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182105
E-Mail: oge@ogegemi.com
www.ogegemi.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 70 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
62.471 11 22. Februar 2030
SÖK DENIZCILIK TIC. LTD. Ş TI.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 8-9 Aliağa
İzmir 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182092
E-Mail: info@sokship.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
74.996 12 22. Februar 2030
TEMURTAİ SÖKÜM İ THALAT VE İ HRACAAT SAN. VE Tİ C. A.Ş.
Atatürk Mahallesi Aygaz Caddesi Nr: 55 19 Nolu Parsel Aliağa-
İZMİ R 35800
TÜRKEI

Tel.: +90 2326182113
E-Mail: info@aliagagemi.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 49 Meter

Tiefgang: 12 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
12.340 13 22. Februar 2030

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Dales Marine Services Ltd.
Imperial Dry Dock
Leith
Edinburgh
EH6 7DR
UNITED KINGDOM

Tel.: +44 1314543380; +44 7834658588
E-Mail: info@dalesmarine.co.uk
Phil@dalesmarine.co.uk

Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefgang: 7,7 Meter

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. Ausdrückliche Zulassung 5.019 14 22. Mai 2027
Kishorn Port Ltd
Kishorn Port & Dry Dock, Kishorn
Strathcarron
IV54 8XA
UNITED KINGDOM

Tel.: +44 1397773840
E-Mail: enquiries@kishornportltd.com
alasdair@kishornportltd.com
Steve@fergusontransport.co.uk

Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 160 Meter

Breite: 160 Meter

Tiefgang: 13,8 Meter

LDT: 26.448

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: "WML/L/1175043 Modification 02" und "SEPA Variation MODIF3"), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. Ausdrückliche Zulassung 11.436 15 22. Mai 2027

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

International Shipbreaking Limited L.L.C
18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521
VEREINIGTE STAATEN

Tel.: +1 9568312299
E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com
robert.berry@internationalshipbreaking.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 366 Meter

Breite: 48 Meter

Tiefgang: 9 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission on Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.
Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen.
Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.
Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. 120.000 16 10. Dezember 2028
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.

5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.

6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr.

7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.

8) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr.

9) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.

10) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 30.000 LDT pro Jahr.

11) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr.

12) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 150.000 LDT pro Jahr.

13) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.

14) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen.

15) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 38.148 LDT pro Jahr zugelassen.

16) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE Frame öffnen