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Durchführungsverordnung (EU) 2017/53 der Kommission vom 14. Dezember 2016 zur Zulassung von Butan-1-ol, Hexan-1-ol, Octan-1-ol, Nonan-1-ol, Dodecan-1-ol, Heptan-1-ol, Decan-1-ol, Pentan-1-ol, Ethanol, Acetaldehyd, Propanal, Butanal, Pentanal, Hexanal, Octanal, Decanal, Dodecanal, Nonanal, Heptanal, Undecanal, 1,1-Diethoxyethan, Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Valeriansäure, Hexansäure, Octansäure, Decansäure, Dodecansäure, Ölsäure, Hexadecansäure, Tetradecansäure, Heptansäure, Nonansäure, Ethylacetat, Propylacetat, Butylacetat, Hexylacetat, Octylacetat, Nonylacetat, Decylacetat, Dodecylacetat, Heptylacetat, Methylacetat, Methylbutyrat, Butylbutyrat, Pentylbutyrat, Hexylbutyrat, Octylbutyrat, Ethyldecanoat, Ethylhexanoat, Propylhexanoat, Pentylhexanoat, Hexylhexanoat, Methylhexanoat, Ethylformiat, Ethyldodecanoat, Ethyltetradecanoat, Ethylnonanoat, Ethyloctanoat, Ethylpropionat, Methylpropionat, Ethylvalerat, Butylvalerat, Ethylhex-3-enoat, Ethylhexadecanoat, Ethyl-trans-2-butenoat, Ethylundecanoat, Butylisovalerat, Hexylisobutyrat, Methyl-2-methylbutyrat, Hexyl-2-methylbutyrat, Triethylcitrat, Hexylisovalerat und Methyl-2-methylvalerat als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 13 vom 17.01.2017 S. 1;
VO (EU) 2025/183 - ABl. L 2025/183 vom 03.02.2025)



Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen werden müssen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung. Artikel 10 der genannten Verordnung sieht für Zusatzstoffe, die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates 2 zugelassen wurden, eine Neubewertung vor.

(2) Butan-1-ol, Hexan-1-ol, Octan-1-ol, Nonan-1-ol, Dodecan-1-ol, Heptan-1-ol, Decan-1-ol, Pentan-1-ol, Ethanol, Acetaldehyd, Propanal, Butanal, Pentanal, Hexanal, Octanal, Decanal, Dodecanal, Nonanal, Heptanal, Undecanal, 1,1-Diethoxyethan, Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Valeriansäure, Hexansäure, Octansäure, Decansäure, Dodecansäure, Ölsäure, Hexadecansäure, Tetradecansäure, Heptansäure, Nonansäure, Ethylacetat, Propylacetat, Butylacetat, Hexylacetat, Octylacetat, Nonylacetat, Decylacetat, Dodecylacetat, Heptylacetat, Methylacetat, Methylbutyrat, Butylbutyrat, Pentylbutyrat, Hexylbutyrat, Octylbutyrat, Ethyldecanoat, Ethylhexanoat, Propylhexanoat, Pentylhexanoat, Hexylhexanoat, Methylhexanoat, Ethylformiat, Ethyldodecanoat, Ethyltetradecanoat, Ethylnonanoat, Ethyloctanoat, Ethylpropionat, Methylpropionat, Ethylvalerat, Butylvalerat, Ethylhex-3-enoat, Ethylhexadecanoat, Ethyl-trans-2-butenoat, Ethylundecanoat, Butylisovalerat, Hexylisobutyrat, Methyl-2-methylbutyrat, Hexyl-2-methylbutyrat, Triethylcitrat, Hexylisovalerat und Methyl-2-methylvalerat (im Folgenden "die betreffenden Stoffe") wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG unbefristet als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten zugelassen. In der Folge wurden diese Produkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

(3) Nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag auf Neubewertung der betreffenden Stoffe als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten gestellt. Der Antragsteller beantragte die Einordnung dieser Zusatzstoffe in die Zusatzstoffkategorie "sensorische Zusatzstoffe". Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 12. März 2013 3 den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben. Ferner kam die Behörde zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Stoffen um in Lebensmitteln zulässige Aromastoffe handelt, für die die Wirksamkeit nachgewiesen ist, da die Funktionen des Zusatzstoffs bei einer Verwendung in Futtermitteln der in Lebensmitteln beschriebenen Verwendung ähnlich sind.

(5) Die Behörde schloss, dass keine Sicherheitsbedenken für die Verwender bestehen, sofern geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.

(6) Die Bewertung der betreffenden Stoffe hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Stoffe gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden. Für diese Stoffe sollten empfohlene Höchstgehalte festgelegt werden. Die Stoffe dürfen in einem Mischfuttermittel, das über das Trinkwasser verabreicht wird, verwendet werden.

(7) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Zulassung

Die im Anhang genannten Stoffe, die in die Zusatzstoffkategorie "sensorische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Aromastoffe" einzuordnen sind, werden als Futtermittelzusatzstoffe in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Artikel 2 Übergangsmaßnahmen

(1) Die im Anhang genannten Stoffe und die diese enthaltenden Vormischungen, die vor dem 6. August 2017 gemäß den vor dem 6. Februar 2017 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

(2) Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannten Stoffe enthalten und vor dem 6. Februar 2018 gemäß den vor dem 6. Februar 2017 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

(3) Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannten Stoffe enthalten und vor dem 6. Februar 2019 gemäß den vor dem 6. Februar 2017 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Artikel 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Dezember 2016

1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (ABl. Nr. L 270 vom 14.12.1970 S. 1).

3) EFSA Journal 2013;11(4):3169.

.

Anhang 25


Kenn-
nummer des Zusatz-
stoffs
Name des Zulassungs-
inhabers
Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits-
gehalt von 12 %
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b02004 - Butan-1-ol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Butan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Butan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99,5 %

Chemische Formel: C4H10O

CAS-Nummer: 71-36-3

FLAVIS-Nummer: 02.004

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Butan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02005 - Hexan-1-ol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 96,5 %

Chemische Formel: C6H14O

CAS-Nummer: 111-27-3

FLAVIS-Nummer: 02.005

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02006 - Octan-1-ol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Octan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Octan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H18O

CAS-Nummer: 111-87-5

FLAVIS-Nummer: 02.006

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Octan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02007 - Nonan-1-ol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Nonan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Nonan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C9H20O

CAS-Nummer: 143-08-8

FLAVIS-Nummer: 02.007

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Nonan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02008 - Dodecan-1-ol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dodecan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dodecan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C12H26O

CAS-Nummer: 112-53-8

FLAVIS-Nummer: 02.008

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Dodecan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02021 - Heptan-1-ol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Heptan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Heptan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C7H16O

CAS-Nummer: 111-70-6

FLAVIS-Nummer: 02.021

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Heptan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02024 - Decan-1-ol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Decan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Decan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C10H22O

CAS-Nummer: 112-30-1

FLAVIS-Nummer: 02.024

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Decan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02040 - Pentan-1-ol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pentan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Pentan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C5H12O

CAS-Nummer: 71-41-0

FLAVIS-Nummer: 02.040

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Pentan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02078 - Ethanol Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethanol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethanol

Hergestellt durch chemische Synthese oder enzymatische Fermentierung

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C2H6O

CAS-Nummer: 64-17-5

FLAVIS-Nummer: 02.078

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethanol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05001 - Acetaldehyd Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Acetaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

Acetaldehyd

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C2H4O

CAS-Nummer: 75-07-0

FLAVIS-Nummer: 05.001

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Acetaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05002 - Propanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Propanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Propanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C3H6O

CAS-Nummer: 123-38-6

FLAVIS-Nummer: 05.002

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Propanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05003 - Butanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Butanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Butanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C6H8O

CAS-Nummer: 123-72-8

FLAVIS-Nummer: 05.003

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Butanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05005 - Pentanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pentanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Pentanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C5H10O

CAS-Nummer: 110-62-3

FLAVIS-Nummer: 05.005

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Pentanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05008 - Hexanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C6H12O

CAS-Nummer: 66-25-1

FLAVIS-Nummer: 05.008

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05009 - Octanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Octanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Octanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 %

Chemische Formel: C8H16O

CAS-Nummer: 124-13-0

FLAVIS-Nummer: 05.009

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Octanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05010 - Decanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Decanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Decanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 %

Chemische Formel: C10H20O

CAS-Nummer: 112-31-2

FLAVIS-Nummer: 05.010

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Decanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05011 - Dodecanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dodecanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dodecanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 %

Chemische Formel: C12H24O

CAS-Nummer: 112-54-9

FLAVIS-Nummer: 05.011

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Dodecanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05025 - Nonanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Nonanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Nonanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 %

Chemische Formel: C9H18O

CAS-Nummer: 124-19-6

FLAVIS-Nummer: 05.025

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Nonanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05031 - Heptanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Heptanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Heptanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 %

Chemische Formel: C7H14O

CAS-Nummer: 111-71-7

FLAVIS-Nummer: 05.031

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Heptanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05034 - Undecanal Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Undecanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Undecanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 %

Chemische Formel: C11H22O

CAS-Nummer: 112-44-7

FLAVIS-Nummer: 05.034

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Undecanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b06001 - 1,1-Diethoxyethan Zusammensetzung des Zusatzstoffs

1,1-Diethoxyethan

Charakterisierung des Wirkstoffs

1,1-Diethoxyethan

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C6H14O2

CAS-Nummer: 105-57-7

FLAVIS-Nummer: 06.001

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von 1,1-Diethoxyethan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027


Kenn-
nummer des Zusatz-
stoffs
Name des Zulassungs-
inhabers
Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindes-
tgehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits-
gehalt von 12 %
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)
2b08001 - Ameisensäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ameisensäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ameisensäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: CH2O2

CAS-Nummer: 64-18-6

FLAVIS-Nummer: 08.001

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ameisensäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08002 - Essigsäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Essigsäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Essigsäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99,5 %

Chemische Formel: C2H4O2

CAS-Nummer: 64-19-7

FLAVIS-Nummer: 08.002

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Essigsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
1k280 - Propionsäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Propionsäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Propionsäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99,5 %

Nichtflüchtiger Rückstand < 0,01 %, wenn bei 140 °C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet.

Aldehyde < 0,1 %, ausgedrückt als Formaldehyd.

Chemische Formel: C3H6O2

CAS-Nummer: 79-09-4

FLAVIS-Nummer: 08.003

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Propionsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08007 - Valeriansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Valeriansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Valeriansäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C5H10O2

CAS-Nummer: 109-52-4

FLAVIS-Nummer: 08.007

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Valeriansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08009 - Hexansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexansäure

Hergestellt durch chemische Veränderung extrahierter Fette

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C6H12O2

CAS-Nummer: 142-62-1

FLAVIS-Nummer: 08.009

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08010 - Octansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Octansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Octansäure

Hergestellt durch Fermentierung und anschließende fraktionierte Destillation

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C8H16O2

CAS-Nummer: 124-07-2

FLAVIS-Nummer: 08.010

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Octansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08011 - Decansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Decansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Decansäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C10H20O2

CAS-Nummer: 334-48-5

FLAVIS-Nummer: 08.011

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Decansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08012 - Dodecansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dodecansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dodecansäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 90 %

Chemische Formel: C12H24O2

CAS-Nummer: 143-07-7

FLAVIS-Nummer: 08.012

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Dodecansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08013 - Ölsäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ölsäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ölsäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 90 %

Chemische Formel: C18H34O2

CAS-Nummer: 112-80-1

FLAVIS-Nummer: 08.013

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ölsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08014 - Hexadecansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexadecansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexadecansäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 80 %

Chemische Formel: C16H32O2

CAS-Nummer: 57-10-3

FLAVIS-Nummer: 08.014

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexadecansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08016 - Tetradecansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Tetradecansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Tetradecansäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 94 %

Chemische Formel: C14H28O2

CAS-Nummer: 544-63-8

FLAVIS-Nummer: 08.016

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Tetradecansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08028 - Heptansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Heptansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Heptansäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C7H14O2

CAS-Nummer: 111-14-8

FLAVIS-Nummer: 08.028

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Heptansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08029

Stand: VO (EU) 2025/183

- Nonansäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Nonansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Nonansäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C9H18O2

CAS-Nummer: 112-05-0

FLAVIS-Nummer: 08.029

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Nonansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
    • 100 mg für alle Mastgeflügelarten;
    • 100 mg für die Jungtiere aller Lege- oder Zuchtgeflügelarten;
    • 100 mg für die Ferkel (Saug- und Absetzferkel) aller Suidae;
    • 100 mg für alle zur Mast bestimmten Suidae;
    • 5 mg für andere Tierarten und -kategorien.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09001 - Ethylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C4H8O2

CAS-Nummer: 141-78-6

FLAVIS-Nummer: 09.001

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09002 - Propylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Propylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Propylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C5H10O2

CAS-Nummer: 109-60-4

FLAVIS-Nummer: 09.002

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Propylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09004 - Butylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Butylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Butylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C6H12O2

CAS-Nummer: 123-86-4

FLAVIS-Nummer: 09.004

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Butylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09006 - Hexylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H12O2

CAS-Nummer: 142-92-7

FLAVIS-Nummer: 09.006

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09007 - Octylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Octylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Octylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C10H20O2

CAS-Nummer: 112-14-1

FLAVIS-Nummer: 09.007

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Octylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09008 - Nonylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Nonylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Nonylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C11H22O2

CAS-Nummer: 143-13-5

FLAVIS-Nummer: 09.008

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Nonylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09009 - Decylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Decylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Decylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C12H24O2

CAS-Nummer: 112-17-4

FLAVIS-Nummer: 09.009

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Decylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09010 - Dodecylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dodecylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dodecylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C14H28O2

CAS-Nummer: 112-66-3

FLAVIS-Nummer: 09.010

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Dodecylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027


Kenn-
nummer des Zusatz-
stoffs
Name des Zulassungs-
inhabers
Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindes-
tgehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits-
gehalt von 12 %
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)
2b09022 - Heptylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Heptylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Heptylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97,5 %

Chemische Formel: C9H18O2

CAS-Nummer: 112-06-1

FLAVIS-Nummer: 09.022

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Heptylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09023 - Methylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C3H6O2

CAS-Nummer: 79-20-9

FLAVIS-Nummer: 09.023

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Methylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09038 - Methylbutyrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C5H10O2

CAS-Nummer: 623-42-7

FLAVIS-Nummer: 09.038

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09042 - Butylbutyrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Butylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Butylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H16O2

CAS-Nummer: 109-21-7

FLAVIS-Nummer: 09.042

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Butylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09044 - Pentylbutyrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pentylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Pentylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C9H18O2

CAS-Nummer: 540-18-1

FLAVIS-Nummer: 09.044

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Pentylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09045 - Hexylbutyrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C10H20O2

CAS-Nummer: 2639-63-6

FLAVIS-Nummer: 09.045

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09046 - Octylbutyrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Octylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Octylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C12H24O2

CAS-Nummer: 110-39-4

FLAVIS-Nummer: 09.046

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Octylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09059 - Ethyldecanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethyldecanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethyldecanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C12H24O2

CAS-Nummer: 110-38-3

FLAVIS-Nummer: 09.059

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethyldecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09060 - Ethylhexanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylhexanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylhexanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H16O2

CAS-Nummer: 123-66-0

FLAVIS-Nummer: 09.060

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09061 - Propylhexanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Propylhexanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Propylhexanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C9H18O2

CAS-Nummer: 626-77-7

FLAVIS-Nummer: 09.061

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Propylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09065 - Pentylhexanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pentylhexanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Pentylhexanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C11H22O2

CAS-Nummer: 540-07-8

FLAVIS-Nummer: 09.065

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Pentylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09066 - Hexylhexanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexylhexanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexylhexanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C12H24O2

CAS-Nummer: 6378-65-0

FLAVIS-Nummer: 09.066

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09069 - Methylhexanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylhexanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylhexanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C7H14O2

CAS-Nummer: 106-70-7

FLAVIS-Nummer: 09.069

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Methylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09072 - Ethylformiat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylformiat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylformiat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C3H6O2

CAS-Nummer: 109-94-4

FLAVIS-Nummer: 09.072

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09099 - Ethyldodecanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethyldodecanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethyldodecanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C14H28O2

CAS-Nummer: 106-33-2

FLAVIS-Nummer: 09.099

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethyldodecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027


Kenn-
nummer des Zusatz-
stoffs
Name des Zulassungs-
inhabers
Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindes-
tgehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits-
gehalt von 12 %
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)
2b09104 - Ethyltetradecanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethyltetradecanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethyltetradecanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C16H32O2

CAS-Nummer: 124-06-1

FLAVIS-Nummer: 09.104

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethyltetradecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09107 - Ethylnonanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylnonanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylnonanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C11H22O2

CAS-Nummer: 123-29-5

FLAVIS-Nummer: 09.107

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylnonanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09111 - Ethyloctanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethyloctanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethyloctanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C10H20O2

CAS-Nummer: 106-32-1

FLAVIS-Nummer: 09.111

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethyloctanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09121 - Ethylpropionat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylpropionat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylpropionat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C5H10O2

CAS-Nummer: 105-37-3

FLAVIS-Nummer: 09.121

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09134 - Methylpropionat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylpropionat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylpropionat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C4H8O2

CAS-Nummer: 554-12-1

FLAVIS-Nummer: 09.134

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Methylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09147 - Ethylvalerat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylvalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylvalerat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C7H14O2

CAS-Nummer: 539-82-2

FLAVIS-Nummer: 09.147

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylvalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09148 - Butylvalerat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Butylvalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Butylvalerat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C9H18O2

CAS-Nummer: 591-68-4

FLAVIS-Nummer: 09.148

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Butylvalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09191 - Ethylhex-3-enoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylhex-3-enoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylhex-3-enoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C8H14O2

CAS-Nummer: 2396-83-0

FLAVIS-Nummer: 09.191

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylhex-3-enoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09193 - Ethylhexadecanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylhexadecanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylhexadecanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C18H36O2

CAS-Nummer: 628-97-7

FLAVIS-Nummer: 09.193

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylhexadecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09248 - Ethyl-trans-2-butenoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethyl-trans-2-butenoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethyl-trans-2-butenoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C6H10O2

CAS-Nummer: 623-70-1

FLAVIS-Nummer: 09.248

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethyl-trans-2-butenoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09274 - Ethylundecanoat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylundecanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylundecanoat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C13H26O2

CAS-Nummer: 627-90-7

FLAVIS-Nummer: 09.274

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Ethylundecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09449 - Butylisovalerat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Butylisovalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Butylisovalerat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C9H18O2

CAS-Nummer: 109-19-3

FLAVIS-Nummer: 09.449

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Butylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09478 - Hexylisobutyrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexylisobutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexylisobutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C10H20O2

CAS-Nummer: 2349-07-7

FLAVIS-Nummer: 09.478

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09483 - Methyl-2-methylbutyrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methyl-2-methylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methyl-2-methylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 %

Chemische Formel: C6H12O2

CAS-Nummer: 868-57-5

FLAVIS-Nummer: 09.483

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Methyl-2-methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09507 - Hexyl-2-methylbutyrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexyl-2-methylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexyl-2-methylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C11H22O2

CAS-Nummer: 10032-15-2

FLAVIS-Nummer: 09.507

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexyl-2-methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09512 - Triethylcitrat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Triethylcitrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Triethylcitrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C12H20O7

CAS-Nummer: 77-93-0

FLAVIS-Nummer: 09.512

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Triethylcitrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09529 - Hexylisovalerat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexylisovalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexylisovalerat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C11H22O2

CAS-Nummer: 10032-13-0

FLAVIS-Nummer: 09.529

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Hexylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09549 - Methyl-2-methylvalerat Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methyl-2-methylvalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methyl-2-methylvalerat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C7H14O2

CAS-Nummer: 2177-77-7

FLAVIS-Nummer: 09.549

Analysemethode 1

Zur Bestimmung von Methyl-2-methylvalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten - - -
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

  4. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
  5. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
  6. Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports


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