Durchführungsverordnung (EU) 2017/256 der Kommission vom 14. Februar 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor
(ABl. Nr. L 38 vom 15.02.2017 S. 37)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 54 Buchstaben a, c und e,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates 2, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 der Kommission 3 wird der Entwurf des Stützungsprogramms gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für die fünf Haushaltsjahre 2014 bis 2018 eingereicht. Damit die Kontinuität zwischen den Stützungsprogrammen gewährleistet ist, sollte ein neuer Entwurf eines fünfjährigen Stützungsprogramms für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 aufgestellt werden. Da der gegenwärtige mehrjährige Finanzrahmen die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020 gewährleistet, ist es erforderlich, einen Vorbehalt zur Verfügbarkeit von Mitteln ab dem Jahr 2021 vorzusehen. Aus Gründen der Kohärenz sind Muster für die Vorlage der nationalen Stützungsprogramme für den Zeitraum 2019 bis 2023 zu erstellen.
(2) Es ist angebracht, in Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 den Begriff "Begünstigter" durch den Begriff "Antragsteller" zu ersetzen, da sich diese Bestimmungen auf das Antragsverfahren beziehen. Außerdem sollte letzterer Begriff in Artikel 30 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a aufgenommen werden, da diese Bestimmungen unter anderem Verwaltungskontrollen von Anträgen auf Fördermittel betreffen.
(3) Ferner ist es angebracht, die Anhänge I bis V der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 zu ändern, um die Bezeichnungen der Maßnahmen an die Formulierung im verfügenden Teil der Verordnung anzupassen und in Bezug auf die Absatzförderungsmaßnahme die Angaben zu präzisieren, die von den Mitgliedstaaten auch für den Programmplanungszeitraum 2014 bis 2018 verlangt werden.
(4) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Der Entwurf des Stützungsprogramms gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 betrifft die folgenden Fünfjahreszeiträume:
(1a) Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission ihren Entwurf des Stützungsprogramms bis zum 1. März 2018. Werden die ab dem Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen nationalen Finanzrahmen nach diesem Zeitpunkt geändert, so passen die Mitgliedstaaten ihre Stützungsprogramme entsprechend an.
Die Mitgliedstaaten machen der Kommission ihren Entwurf des Stützungsprogramms für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 nach dem Muster in Anhang Ia auf elektronischem Wege zugänglich.
Die Mitgliedstaaten machen der Kommission die Mittelzuweisung für den Entwurf des Stützungsprogramms für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 nach dem Muster in Anhang IIa auf elektronischem Wege zugänglich."
2. Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die in Absatz 1 genannten Änderungen sind im Stützungsprogramm anzugeben, das der Kommission unter Verwendung des Musters in Anhang I bzw. Anhang Ia mit folgenden Angaben vorzulegen ist:
3. Artikel 3 Buchstabe f erhält folgende Fassung:
"f) eine allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II bzw. Anhang IIa der vorliegenden Verordnung;"
4. Artikel 4 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
"(3) Antragsteller, die zusammen mit ihren Zahlungsanträgen gemäß Artikel 41 Bescheinigungen über die Kostenaufstellungen vorlegen wollen, teilen der zuständigen Behörde ihre Absicht zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Antrags mit."
5. Artikel 5 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
"(3) Antragsteller, die zusammen mit ihren Zahlungsanträgen gemäß Artikel 41 Bescheinigungen über die Kostenaufstellungen vorlegen wollen, teilen der zuständigen Behörde ihre Absicht zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Antrags mit."
6. Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
"Die Mitgliedstaaten setzen nach objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien im Rahmen der Höchstbeträge gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels die Höhe der Unterstützung und des Ausgleichs der Kosten für die Sammlung gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 fest. Sie geben bei Verwendung der Muster in den Anhängen I, Ia, III, IV und IVa der vorliegenden Verordnung beide Beträge unter den entsprechenden Punkten an."
7. Artikel 19 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Zusammen mit dem Bericht gemäß Absatz 1 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission unter Verwendung des Musters in Anhang IV bzw. Anhang IVa die finanziellen und technischen Angaben zur Durchführung der in ihren Stützungsprogrammen vorgesehenen Maßnahmen mit.
Diese Angaben betreffen für jedes Haushaltsjahr und für jede Maßnahme Folgendes:
b) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
"(4) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 1. März 2017, 1. März 2019, 1. März 2022 und 1. März 2024 eine Bewertung der Kostenwirksamkeit und des Nutzens ihrer Stützungsprogramme sowie einen Hinweis, wie sich deren Effizienz steigern ließe.
Diese Bewertungen werden unter Verwendung des Musters in Anhang III zusammen mit den finanziellen und technischen Angaben nach dem Muster in Anhang IV bzw. Anhang IVa vorgelegt und beziehen sich auf alle vorangegangenen Jahre des betreffenden Fünfjahreszeitraums. Zusätzlich werden in die Schlussfolgerungen folgende Angaben aufgenommen:
8. Artikel 20 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
"(3) Die Mitgliedstaaten geben an, ob staatliche Beihilfen gewährt werden, und tragen die entsprechenden Beträge unter den jeweiligen Punkten der Muster in den Anhängen I, Ia, III, IV, IVa und V ein."
9. Artikel 30 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
"Alle von einem Antragsteller oder Begünstigten oder Dritten vorgelegten Anträge auf Fördermittel, Zahlungsanträge und sonstigen Erklärungen sowie Änderungsanträge werden einer Verwaltungskontrolle unterzogen, die sich auf alle Elemente bezieht, deren Überprüfung mit verwaltungstechnischen Mitteln möglich und angemessen ist."
b) Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
"a) die Förderfähigkeit des Antragstellers;"
10. Die Anhänge I bis V erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 14. Februar 2017
2) ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 549.
3) Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 der Kommission vom 15. April 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor (ABl. Nr. L 190 vom 15.07.2016 S. 23).
| Anhang |
"Anhang I
Nationales Stützungsprogramm 2014-2018
| Haushaltsjahre 2014-2018 | Mitgliedstaat 1: |
| Datum der Mitteilung 2: | Revision Nr.: |
| Grund: Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat 3 | |
A. Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren quantifizierte Ziele
| 1. | a) Information in den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
b) Absatzförderung in Drittländern gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
|
| 2. | a) Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstaben a, b und d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
b) Wiederbepflanzung von Rebflächen aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
|
| 3. | Grüne Weinlese gemäß Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
|
| 4. | Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen: i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: vii) Prioritätskriterien und jeweilige Gewichtung: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: xi) Abgrenzung gegenüber anderen Unions- oder nationalen Regelungen und Kontrollsystem zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung: |
| 5. | Ernteversicherung gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen: i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: vii) Prioritätskriterien und jeweilige Gewichtung: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: xi) Abgrenzung gegenüber anderen Unions- oder nationalen Regelungen und Kontrollsystem zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung: xii) Staatliche Beihilfe: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: |
| 6. | Investitionen gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen: i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: vii) Prioritätskriterien und jeweilige Gewichtung: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: x) Vorschüsse: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: xi) Abgrenzung gegenüber anderen Unions- oder nationalen Regelungen und Kontrollsystem zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung: xii) Staatliche Beihilfe: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: |
| 7. | Innovation im Weinsektor gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen: i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: vii) Prioritätskriterien und jeweilige Gewichtung: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: x) Vorschüsse: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: xi) Abgrenzung gegenüber anderen Unions- oder nationalen Regelungen und Kontrollsystem zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung: |
| 8. | Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: x) Vorschüsse: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: |
B. Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen:
C. Gesamtstrategie:
D. Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen:
E. Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen:
F. Allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II (mit Angabe der Revisionsnummer):
G. Strategische Ziele, Indikatoren und quantifizierte Zielvorgaben für die Begleitung und Bewertung:
H. Vorkehrungen zur Gewährleistung einer angemessenen und effizienten Durchführung des Stützungsprogramms:
I. Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Programms verantwortlichen Stellen:
J. Website, auf der die nationalen Rechtsvorschriften zum Stützungsprogramm veröffentlicht sind:
2) Termin für die Mitteilung: 1. März und 30. Juni.
3) Nichtzutreffendes streichen.
.
| Nationales Stützungsprogramm 2019-2023 | Anhang Ia |
| Haushaltsjahre 2019-2023 | Mitgliedstaat 1: |
| Datum der Mitteilung 2: | Revision Nr.: |
| Grund: Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat 3 | |
A. Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren quantifizierte Ziele
| 1. | a) Information in den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
b) Absatzförderung in Drittländern gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
|
| 2. | a) Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstaben a, b und d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
b) Wiederbepflanzung von Rebflächen aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
|
| 3. | Grüne Weinlese gemäß Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
|
| 4. | Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen: i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: vii) Prioritätskriterien und jeweilige Gewichtung: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: xi) Abgrenzung gegenüber anderen Unions- oder nationalen Regelungen und Kontrollsystem zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung: |
| 5. | Ernteversicherung gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen: i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: vii) Prioritätskriterien und jeweilige Gewichtung: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: xi) Abgrenzung gegenüber anderen Unions- oder nationalen Regelungen und Kontrollsystem zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung: xii) Staatliche Beihilfe: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: |
| 6. | Investitionen gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen: i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: vii) Prioritätskriterien und jeweilige Gewichtung: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: x) Vorschüsse: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: xi) Abgrenzung gegenüber anderen Unions- oder nationalen Regelungen und Kontrollsystem zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung: xii) Staatliche Beihilfe: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: |
| 7. | Innovation im Weinsektor gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen: i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: vii) Prioritätskriterien und jeweilige Gewichtung: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: x) Vorschüsse: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: xi) Abgrenzung gegenüber anderen Unions- oder nationalen Regelungen und Kontrollsystem zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung: |
| 8. | Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein - wenn ja: Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): i) Vorgeschlagene Strategie und quantifizierte Ziele: ii) Begünstigte: iii) Antragsverfahren: iv) Förderkriterien: v) Förderfähige/nicht förderfähige Kosten: viii) Auswahlverfahren: ix) Fristen für die Zahlungen an die Begünstigten: x) Vorschüsse: ja/nein - wenn ja: Höchstsatz und Bedingungen: |
B. Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen:
C. Gesamtstrategie:
D. Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen:
E. Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen:
F. Allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II (mit Angabe der Revisionsnummer):
G. Strategische Ziele, Indikatoren und quantifizierte Zielvorgaben für die Begleitung und Bewertung:
H. Vorkehrungen zur Gewährleistung einer angemessenen und effizienten Durchführung des Stützungsprogramms:
I. Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Programms verantwortlichen Stellen:
J. Website, auf der die nationalen Rechtsvorschriften zum Stützungsprogramm veröffentlicht sind:
2) Termin für die Mitteilung: 1. März und 30. Juni.
3) Nichtzutreffendes streichen.
.
| Mittelzuweisung für das nationale Stützungsprogramm 2014-2018 1 | Anhang II |
| (in 1000 EUR) | ||||||||
| Mitgliedstaat *: | ||||||||
| Datum der Mitteilung **: | Datum der letzten Mitteilung: | |||||||
| Nr. dieser geänderten Tabelle:
Grund: Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat *** | ||||||||
| Haushaltsjahr | ||||||||
| Maßnahmen | Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Insgesamt | |
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) | (9) |
| 1.a. - Information in den Mitgliedstaaten | Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 1.b. - Absatzförderung in Drittländern | Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 2.a. - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen | Artikel 46 Absatz 3 Buchstaben a, b, d | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 2.b. - Wiederbepflanzung von Rebflächen aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen | Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 3. - Grüne Weinlese | Artikel 47 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 4. - Fonds auf Gegenseitigkeit | Artikel 48 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 5. - Ernteversicherung | Artikel 49 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 6. - Investitionen | Artikel 50 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 7. - Innovation im Weinsektor | Artikel 51 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 8. - Destillation von Nebenerzeugnissen | Artikel 52 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| INSGESAMT | Letzte Mitteilung | |||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| *) Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.
**) Termin für die Mitteilung: 30. Juni. ***) Nichtzutreffendes streichen. | ||||||||
.
| Mittelzuweisung für das nationale Stützungsprogramm 2019-2023 1 | Anhang IIa |
| (in 1000 EUR) | ||||||||
| Mitgliedstaat *: | ||||||||
| Datum der Mitteilung **: | Datum der letzten Mitteilung: | |||||||
| Nr. dieser geänderten Tabelle:
Grund: Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat *** | ||||||||
| Haushaltsjahr | ||||||||
| Maßnahmen | Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Insgesamt | |
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) | (9) |
| 1.a. - Information in den Mitgliedstaaten | Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 1.b. - Absatzförderung in Drittländern | Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 2.a. - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen | Artikel 46 Absatz 3 Buchstaben a, b, d | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 2.b. - Wiederbepflanzung von Rebflächen aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen | Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 3. - Grüne Weinlese | Artikel 47 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 4. - Fonds auf Gegenseitigkeit | Artikel 48 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 5. - Ernteversicherung | Artikel 49 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 6. - Investitionen | Artikel 50 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 7. - Innovation im Weinsektor | Artikel 51 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| 8. - Destillation von Nebenerzeugnissen | Artikel 52 | Letzte Mitteilung | ||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| INSGESAMT | Letzte Mitteilung | |||||||
| Geänderter Betrag | ||||||||
| *) Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.
**) Termin für die Mitteilung: 30. Juni. ***) Nichtzutreffendes streichen. | ||||||||
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| Berichterstattung über die Durchführung des nationalen Stützungsprogramms | Anhang III |
| Haushaltsjahr: | ||
| Datum der Mitteilung: | Revision Nr.: | Mitgliedstaat 1: |
A. Allgemeine Bewertung:
B. Bedingungen und Ergebnisse der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen 2
| 1. | a) Information in den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse 3: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: Staatliche Beihilfe: b) Absatzförderung in Drittländern gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse 3: Volumen der Ausfuhren nach Bestimmungsland in hl: Entwicklung des Anteils der Weine aus dem Mitgliedstaat auf den ausländischen Märkten nach Zielmarkt: Volumen der Ausfuhren nach Bestimmungsland in hl Wert der Ausfuhren nach Bestimmungsland in EUR Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: Staatliche Beihilfe: | |
| 2. | a) Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstaben a, b und d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: b) Wiederbepflanzung von Rebflächen aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: | |
| 3. | Grüne Weinlese gemäß Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse, einschließlich der Entwicklung der Bestände: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: | |
| 4. | Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: | |
| 5. | Ernteversicherung gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse: Anzahl an versicherten Hektar im Weinsektor im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Flächen: Art der finanzierten Versicherung: Ausgaben, aufgeschlüsselt nach Art der Versicherung: Anzahl der Begünstigten nach Art der Versicherung: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: Staatliche Beihilfe: | |
| 6. | Investitionen gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: Staatliche Beihilfe: | |
| 7. | Innovation im Weinsektor gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: | |
| 8. | Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung): Ergebnisse: Verwirklichung der Ziele des Stützungsprogramms: | |
1) Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.
2) Angaben sind nur zu Maßnahmen zu machen, die in das Stützungsprogramm aufgenommen wurden.
3) Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen anhand der im Programm festgelegten Kriterien und quantitativen Indikatoren für die Begleitung und Bewertung.
| Technische Daten zum nationalen Stützungsprogramm 2014-2018 1 | Anhang IV |
| (Beträge in 1000 EUR) | ||||||||
| Mitgliedstaat *: | ||||||||
| Datum der Mitteilung **: | Datum der letzten Mitteilung: | |||||||
| Nr. dieser geänderten Tabelle: | ||||||||
| Haushaltsjahr | ||||||||
| Maßnahmen | Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2014-2018 | |
| Ausführung/ Planung | Ausführung/ Planung | Ausführung/ Planung | Ausführung/ Planung | Ausführung/ Planung | Insgesamt Ausführung + Planung | |||
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) | (9) |
| 1.a. - Information in den Mitgliedstaaten | Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 1.b. - Absatzförderung in Drittländern | Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 2. - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen | Artikel 46 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten, falls zutreffend | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Betroffene Gesamtfläche (ha) | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag (EUR/ha) | ||||||||
| 2.a. - Wiederbepflanzung von Rebflächen aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen | Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten, falls zutreffend | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Betroffene Gesamtfläche (ha) | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag (EUR/ha) | ||||||||
| 3. - Grüne Weinlese | Artikel 47 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten, falls zutreffend | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Betroffene Gesamtfläche (ha) | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag (EUR/ha) | ||||||||
| 4. - Fonds auf Gegenseitigkeit | Artikel 48 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Anzahl neuer Fonds | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Fonds | ||||||||
| 5. - Ernteversicherung | Artikel 49 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl der geförderten Versicherungsverträge | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Versicherungsvertrag | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.a. - Investitionen | Artikel 50 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.b.- Investitionen in Konvergenzregionen | Artikel 50 Absatz 4 Buchstabe a | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.c. - Investitionen in anderen Regionen als Konvergenzregionen | Artikel 50 Absatz 4 Buchstabe b | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.d. - Investitionen in Regionen in äußerster Randlage | Artikel 50 Absatz 4 Buchstabe c | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.e. - Investitionen auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres | Artikel 50 Absatz 4 Buchstabe d | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 7. - Innovation im Weinsektor | Artikel 51 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| 8. - Destillation von Nebenerzeugnissen | Artikel 52 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Anzahl Begünstigter (Destillerien) | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Weintrub: Höchstbetrag der Unterstützung (EUR/%vol/hl) | ||||||||
| Trester: Höchstbetrag der Unterstützung (EUR/%vol/t) | ||||||||
| Hl destillierter Weintrub | ||||||||
| Tonnen destillierter Trester | ||||||||
| Mio. hl gewonnener Alkohol | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag/hl gewonnener Alkohol | ||||||||
| *) Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.
**) Termin für die Mitteilung: 1. März. | ||||||||
.
| Technische Daten zum nationalen Stützungsprogramm 2019-2023 1 | Anhang IVa |
| (Beträge in 1000 EUR) | ||||||||
| Mitgliedstaat *: | ||||||||
| Datum der Mitteilung **: | Datum der letzten Mitteilung: | |||||||
| Nr. dieser geänderten Tabelle: | ||||||||
| Haushaltsjahr | ||||||||
| Maßnahmen | Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2019-2023 | |
| Ausführung/ Planung | Ausführung/ Planung | Ausführung/ Planung | Ausführung/ Planung | Ausführung/ Planung | Insgesamt Ausführung + Planung | |||
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) | (9) |
| 1.a. - Information in den Mitgliedstaaten | Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 1.b. - Absatzförderung in Drittländern | Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 2. - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen | Artikel 46 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten, falls zutreffend | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Betroffene Gesamtfläche (ha) | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag (EUR/ha) | ||||||||
| 2.a. - Wiederbepflanzung von Rebflächen aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen | Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten, falls zutreffend | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Betroffene Gesamtfläche (ha) | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag (EUR/ha) | ||||||||
| 3. - Grüne Weinlese | Artikel 47 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten, falls zutreffend | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Betroffene Gesamtfläche (ha) | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag (EUR/ha) | ||||||||
| 4. - Fonds auf Gegenseitigkeit | Artikel 48 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Anzahl neuer Fonds | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Fonds | ||||||||
| 5. - Ernteversicherung | Artikel 49 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl der geförderten Versicherungsverträge | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Versicherungsvertrag | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.a. - Investitionen | Artikel 50 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.b. - Investitionen in Konvergenzregionen | Artikel 50 Absatz 4 Buchstabe a | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.c. - Investitionen in anderen Regionen als Konvergenzregionen | Artikel 50 Absatz 4 Buchstabe b | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.d. - Investitionen in Regionen in äußerster Randlage | Artikel 50 Absatz 4 Buchstabe c | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 6.e. - Investitionen auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres | Artikel 50 Absatz 4 Buchstabe d | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe | ||||||||
| 7. - Innovation im Weinsektor | Artikel 51 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Gesamtausgaben der Begünstigten | ||||||||
| Anzahl Begünstigter | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Anzahl Vorhaben | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Vorhaben | ||||||||
| 8. - Destillation von Nebenerzeugnissen | Artikel 52 | Gesamtausgaben der Union | ||||||
| Anzahl Begünstigter (Destillerien) | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag je Begünstigter | ||||||||
| Weintrub: Höchstbetrag der Unterstützung (EUR/%vol/hl) | ||||||||
| Trester: Höchstbetrag der Unterstützung (EUR/%vol/t) | ||||||||
| Hl destillierter Weintrub | ||||||||
| Tonnen destillierter Trester | ||||||||
| Mio. hl gewonnener Alkohol | ||||||||
| Durchschnittlicher Unionsbeitrag/hl gewonnener Alkohol | ||||||||
| *) Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.
**) Termin für die Mitteilung: 1. März. | ||||||||
| Mitteilung zur Absatzförderungsmaßnahme | Anhang V |
| Haushaltsjahr:
1. Information in den Mitgliedstaaten | |||||||
| Mitgliedstaat: | |||||||
| Planung/Ausführung * | |||||||
| Datum der Mitteilung **: | Datum der letzten Mitteilung: | ||||||
| Nr. dieser geänderten Tabelle: | |||||||
| Begünstigte | Förderfähige Maßnahme (Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) | Beschreibung *** | Zielmarkt | Zeitraum | Zuschussfähige Ausgaben (EUR) | davon Unionsbeitrag (EUR) | davon ggf. andere öffentliche Unterstützung (EUR) |
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) |
| ... | |||||||
| *) Nichtzutreffendes streichen.
**) Termin für die Mitteilung: jährlich 1. März. ***) Einschließlich Absatzförderungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten. | |||||||
| 2. Absatzförderung in Drittländern | |||||||
| Mitgliedstaat: | |||||||
| Planung/Ausführung * | |||||||
| Datum der Mitteilung **: | Datum der letzten Mitteilung: | ||||||
| Nr. dieser geänderten Tabelle: | |||||||
| Begünstigte | Förderfähige Maßnahme (Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) | Beschreibung *** | Zielmarkt | Zeitraum | Zuschussfähige Ausgaben (EUR) | davon Unionsbeitrag (EUR) | davon ggf. andere öffentliche Unterstützung (EUR) |
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) |
| ... | |||||||
| *) Nichtzutreffendes streichen.
**) Termin für die Mitteilung: jährlich 1. März. ***) Einschließlich Absatzförderungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten." | |||||||
| ENDE |