Frame öffnen

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2114 der Kommission vom 9. November 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 in Bezug auf Meldebögen und Erläuterungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 321 vom 06.12.2017 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 1, insbesondere auf Artikel 99 Absatz 5 Unterabsatz 4, Artikel 101 Absatz 4 Unterabsatz 3, Artikel 415 Absatz 3 Unterabsatz 4 und Artikel 430 Absatz 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission 2 legt fest, nach welchen Modalitäten die Institute ihren Meldepflichten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nachkommen müssen. Da die nicht wesentlichen Elemente des durch die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geschaffenen Regulierungsrahmens durch den Erlass weiterer sekundärrechtlicher Vorschriften, im vorliegenden Fall der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission 3, allmählich ergänzt und geändert werden, sollte auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 aktualisiert werden, damit sie diese Vorschriften widerspiegelt und die Erläuterungen und Definitionen für die aufsichtlichen Meldungen der Institute - auch für das Laufzeitbandverfahren - präzisiert, was es ermöglichen würde, dass sich Laufzeitinkongruenzen in einer Institutsbilanz in den Meldungen niederschlagen.

(2) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 muss auch geändert werden, um fehlerhafte Verweise und Formatierungsinkohärenzen, die bei der Anwendung der Verordnung festgestellt wurden, zu korrigieren.

(3) Darüber hinaus muss die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 dahin gehend geändert werden, dass sie der Fähigkeit der zuständigen Behörden, das Risikoprofil eines Instituts wirksam zu überwachen und einzuschätzen und sich einen Überblick über die daraus erwachsenden Risiken für den Finanzsektor zu verschaffen, Rechnung trägt, was Änderungen an den Meldeanforderungen in den Bereichen operationelles Risiko und Kreditrisiko sowie im Hinblick auf die Risikopositionen der Institute gegenüber Staaten erfordert.

(4) Um den Instituten und zuständigen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung der mit dieser Verordnung vorgenommenen Änderungen zu geben, sollte sie ab dem 1. März 2018 gelten.

(5) Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, der der Kommission von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vorgelegt wurde.

(6) Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat zu diesem Entwurf offene öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeneffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlament und des Rates 4 eingesetzten Interessengruppe Bankensektor eingeholt.

(7) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 5 Buchstabe b Nummer 2 erhält folgende Fassung:

"2. durch operationelle Risiken bedingte wesentliche Verluste wie folgt:

  1. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen, übermitteln diese Angaben mit den Meldebögen 17.01 und 17.02 in Anhang I und folgen dabei den Hinweisen in Anhang II Teil II Nummer 4.2;
  2. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen und zumindest eines der nachstehend genannten Kriterien erfüllen, übermitteln diese Angaben mit den Meldebögen 17.01 und 17.02 in Anhang I und folgen dabei den Hinweisen in Anhang II Teil II Nummer 4.2:
    1. die individuelle Bilanzsumme macht an der Gesamtsumme der individuellen Bilanzsummen aller Institute innerhalb eines Mitgliedstaats 1 % oder mehr aus, wobei die Bilanzsummenwerte auf den Jahresendwerten für das Jahr basieren, das dem vor dem Meldestichtag liegenden Jahr vorausgeht;
    2. die Gesamtaktiva des Instituts belaufen sich auf mehr als 30 Mrd. EUR;
    3. die Gesamtaktiva des Instituts belaufen sich auf mehr als 5 Mrd. EUR und machen zugleich 20 % des BIP des Mitgliedstaats aus, in dem das Institut niedergelassen ist;
    4. das Institut ist gemessen am Gesamtwert seiner Aktiva eines der drei größten Institute in einem Mitgliedstaat;
    5. das Institut ist Mutterunternehmen von Tochtergesellschaften, die selbst Kreditinstitute mit Niederlassung in mindestens zwei Mitgliedstaaten sind, bei denen es sich nicht um den Mitgliedstaat handelt, in dem das Mutterunternehmen zugelassen ist, wobei zugleich die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
      • die konsolidierten Gesamtaktiva des Instituts belaufen sich auf mehr als 5 Mrd. EUR;
      • mehr als 20 % der konsolidierten Gesamtaktiva des Instituts, wie sie in Meldebogen 1.1 des Anhangs III oder gegebenenfalls des Anhangs IV ausgewiesen sind, oder der konsolidierten Gesamtpassiva des Instituts, wie sie in Meldebogen 1.2 des Anhangs III oder gegebenenfalls des Anhangs IV ausgewiesen sind, betreffen Tätigkeiten mit Gegenparteien in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem das Mutterunternehmen zugelassen ist;
  3. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen und auf die keine der unter Buchstabe b genannten Bedingungen zutrifft, übermitteln die in den nachstehenden Ziffern i und ii genannten Angaben gemäß den Hinweisen in Anhang II Teil II Nummer 4.2:
    1. die für die Spalte 080 des Meldebogens 17.01 in Anhang I vorgesehenen Angaben in folgenden Zeilen:
      • Anzahl der Ereignisse (neue Ereignisse) (Zeile 910);
      • Bruttoverlustbetrag (neue Ereignisse) (Zeile 920);
      • Anzahl der Ereignisse mit Verlustanpassung (Zeile 930);
      • Verlustanpassungen für frühere Berichtsperioden (Zeile 940);
      • größter Einzelverlust (Zeile 950);
      • Summe der fünf größten Verluste (Zeile 960);
      • direkter Gesamtrückfluss von Verlusten (ohne Versicherungsschutz und andere Risikoübertragungsmechanismen) (Zeile 970);
      • Gesamtrückfluss aus Versicherungsschutz und anderen Risikoübertragungsmechanismen) (Zeile 980);
    2. die in Anhang I Meldebogen 17.02 verlangten Angaben;
  4. gemäß den Hinweisen in Anhang II Teil II Punkt 4.2 können die unter Buchstabe c genannten Institute den kompletten Satz der in Anhang I Meldebögen 17.01 und 17.02 verlangten Angaben übermitteln;
  5. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen und zumindest eine der unter Buchstabe b Ziffern ii bis v genannten Bedingungen erfüllen, übermitteln diese Angaben mit den Meldebögen 17.01 und 17.02 in Anhang I und folgen dabei den Hinweisen in Anhang II Teil II Nummer 4.2;
  6. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen und auf die keine der unter Buchstabe b Ziffern ii bis v genannten Bedingungen zutrifft, können die in Anhang I Meldebögen 17.01 und 17.02 verlangten Angaben übermitteln und folgen dabei den Erläuterungen in Anhang II Teil II Nummer 4.2;
  7. es gelten die Ein- und Austrittskriterien des Artikels 4.".

2. In Artikel 5 Buchstabe b wird folgende Nummer 3 angefügt:

"3. Angaben zu Forderungen gegenüber Staaten wie folgt:

  1. Ist der aggregierte Buchwert finanzieller Vermögenswerte bei Gegenparteien aus dem "Staatssektor" größer oder gleich 1 % der Summe des Gesamtbuchwerts von "Schuldverschreibungen und Darlehen und Kredite", übermitteln die Institute die in Anhang I Meldebogen 33 verlangten Angaben gemäß den Hinweisen in Anhang II Teil 2 Nummer 6. Zur Bestimmung dieser Buchwerte wenden die Institute die in Anhang III Meldebögen 4.1 bis 4.4.1 oder gegebenenfalls in Anhang IV Meldebögen 4.1 bis 4.4.1 und 4.6 bis 4.10 zugrunde gelegten Definitionen an;
  2. Institute, die das unter Buchstabe a genannte Kriterium erfüllen, übermitteln für den Fall, dass der Wert, der für die in Anhang I Meldebogen 33 Spalte 010 Zeile 010 ausgewiesenen inländischen Risikopositionen aus nichtderivativen finanziellen Vermögenswerten weniger als 90 % des Werts der für denselben Datenpunkt ausgewiesenen in- und ausländischen Risikopositionen beträgt, die in Anhang I Meldebogen 33 verlangten Angaben auf Gesamtebene aggregiert und aufgeschlüsselt nach allen Ländern, gegenüber denen eine Risikoposition besteht, und folgen dabei den Erläuterungen in Anhang II Teil 2 Nummer 6;
  3. Institute, die zwar das unter Buchstabe a, nicht aber das unter Buchstabe b genannte Kriterium erfüllen, übermitteln die in Anhang I Meldebogen 33 verlangten Angaben gemäß den Hinweisen in Anhang II Teil 2 Nummer 6, wobei die Risikopositionen sowohl auf Gesamt- als auch auf inländischer Ebene zu aggregieren sind;
  4. es gelten die Ein- und Austrittskriterien des Artikels 4.".

3. In Artikel 16b Absatz 1 wird folgender Buchstabe c angefügt:

"c) die in Anhang XXII verlangten Angaben gemäß den Hinweisen in Anhang XXIII.".

4. Artikel 16b Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"a) das Institut gehört keiner Kreditinstitute, Wertpapierfirmen oder Finanzinstitute umfassenden Gruppe an, bei der Tochterunternehmen oder Mutterinstitute ihre Niederlassung in einem anderen Rechtsraum haben als dem, in dem das Institut seinen eingetragenen Sitz hat;".

5. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.

6. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

7. Anhang VII erhält die Fassung von Anhang III der vorliegenden Verordnung.

8. Anhang XI erhält die Fassung von Anhang IV der vorliegenden Verordnung.

9. Anhang XIV erhält die Fassung von Anhang V der vorliegenden Verordnung.

10. Anhang XV erhält die Fassung des Anhangs VI der vorliegenden Verordnung.

11. Anhang XVIII erhält die Fassung des Anhangs VII der vorliegenden Verordnung.

12. Anhang XIX erhält die Fassung des Anhangs VIII der vorliegenden Verordnung.

13. Anhang XX erhält die Fassung des Anhangs IX der vorliegenden Verordnung.

14. Anhang XXI erhält die Fassung des Anhangs X der vorliegenden Verordnung.

15. Anhang XI der vorliegenden Verordnung wird als neuer Anhang XXII angefügt.

16. Anhang XII der vorliegenden Verordnung wird als neuer Anhang XXIII angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. März 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. November 2017

1) ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1.

2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 191 vom 28.06.2014 S. 1).

3) Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. Nr. L 11 vom 17.01.2015 S. 1).

4) Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. Nr. L 331 vom 15.12.2010 S. 12).

.

Anhang I

"Anhang I
Berichterstattung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen

COREP-MELDEBÖGEN
Meldebogen- Nummer Meldebogen- Code Bezeichnung des Meldebogens / der Meldebogengruppe Kurz- bezeichnung


Angemessene Eigenkapitalausstattung CA
1 C 01.00 EIGENMITTEL CA1
2 C 02.00 EIGENMITTELANFORDERUNGEN CA2
3 C 03.00 KAPITALQUOTEN CA3
4 C 04.00 ZUSATZINFORMATIONEN CA4


Übergangsbestimmungen CA5
5,1 C 05.01 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN CA5.1
5,2 C 05.02 BESTANDSGESCHÜTZTE INSTRUMENTE: INSTRUMENTE, DIE KEINE STAATLICHEN BEIHILFEN DARSTELLEN CA5.2


Gruppensolvabilität GS
6,1 C 06.01 GRUPPENSOLVABILITÄT: ANGABEN ZU TOCHTERGESELLSCHAFTEN - SUMME GS Total
6,2 C 06.02 GRUPPENSOLVABILITÄT: ANGABEN ZU TOCHTERGESELLSCHAFTEN GS


Kreditrisiko CR
7 C 07.00 KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN: STANDARDANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN CR SA


KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN CR IRB
8,1 C 08.01 KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN CR IRB 1
8,2 C 08.02 KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN (Aufschlüsselung nach Ratingstufen oder Risikopools von Schuldnern) CR IRB 2


Geografische Aufgliederung CR GB
9,1 C 09.01 Tabelle 9.1 - Geografische Aufgliederung der Risikopositionen nach Sitzland des Schuldners (SA Risikopositionen) CR GB 1
9,2 C 09.02 Tabelle 9.2 - Geografische Aufgliederung der Risikopositionen nach Sitzland des Schuldners (IRB-Risikopositionen) CR GB 2
9,4 C 09.04 Tabelle 9.4 - Aufschlüsselung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers nach Ländern und der Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen CCB


KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EINKAPITALANFORDERUNGEN CR EQU IRB
10,1 C 10.01 KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EINKAPITALANFORDERUNGEN CR EQU IRB 1
10,2 C 10.02 KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN. AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN NACH RATINGSTUFEN IM RAHMEN DES PD/LGD-ANSATZES: CR EQU IRB 2
11 C 11.00 ABWICKLUNGS-/LIEFERRISIKO CR SETT
12 C 12.00 KREDITRISIKO: VERBRIEFUNGEN - STANDARDANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER DER EIGENMITTELANFORDERUNGEN CR SEC SA
13 C 13.00 KREDITRISIKO: VERBRIEFUNGEN - IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENMITTELANFORDERUNGEN CR SEC IRB
14 C 14.00 DETAILLIERTE ANGABEN ZU VERBRIEFUNGEN CR SEC Details


Operationelles Risiko OPR
16 C 16.00 OPERATIONELLES RISIKO OPR
17 C 17.00 OPERATIONELLES RISIKO: BRUTTOVERLUSTE DES LETZTEN JAHRES NACH GESCHÄFTSFELDERN UND EREIGNISKATEGORIEN OPR Details


Marktrisiko MKR
18 C 18.00 MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR POSITIONSRISIKEN BÖRSENGEHANDELTER SCHULDTITEL MKR SA TDI
19 C 19.00 MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR SPEZIFISCHE RISIKEN IN VERBRIEFUNGEN MKR SA SEC
20 C 20.00 MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR DAS SPEZIFISCHE RISIKO IM KORRELATIONSHANDELSPORTFOLIO MKR SA CTP
21 C 21.00 MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR POSITIONSRISIKEN BEI AKTIENINSTRUMENTEN MKR SA EQU
22 C 22.00 MARKTRISIKO: STANDARDANSÄTZE FÜR DAS FREMDWÄHRUNGSRISIKO MKR SA FX
23 C 23.00 MARKTRISIKO: STANDARDANSÄTZE FÜR WARENPOSITIONEN MKR SA COM
24 C 24.00 INTERNE MARKTRISIKOMODELLE MKR IM
25 C 25.00 KREDITWERTANPASSUNGSRISIKO CVA
33 C 33.00 RISIKOPOSITIONEN GEGENÜBER STAATEN NACH LAND DER GEGENPARTEI GOV


C 01.00 - EIGENMITTEL (CA1)

Zeilen ID Posten Betrag
010 1 EIGENMITTEL
015 1.1 Kernkapital (T1)
020 1.1.1 HARTES KERNKAPITAL (CET1)
030 1.1.1.1 Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
040 1.1.1.1.1 Eingezahlte Kapitalinstrumente
045 1.1.1.1.1* Davon: Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente
050 1.1.1.1.2* Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente
060 1.1.1.1.3 Agio
070 1.1.1.1.4 (-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals
080 1.1.1.1.4.1 (-) Direkte Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
090 1.1.1.1.4.2 (-) Indirekte Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
091 1.1.1.1.4.3 (-) Synthetische Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
092 1.1.1.1.5 (-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente harten Kernkapitals
130 1.1.1.2 Einbehaltene Gewinne
140 1.1.1.2.1 Einbehaltene Gewinne der Vorjahre
150 1.1.1.2.2 Anrechenbarer Gewinn oder Verlust
160 1.1.1.2.2.1 Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbarer Gewinn oder Verlust
170 1.1.1.2.2.2 (-) Teil des nicht anrechenbaren Zwischengewinns oder Gewinns zum Jahresende
180 1.1.1.3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis
200 1.1.1.4 Sonstige Rücklagen
210 1.1.1.5 Fonds für allgemeine Bankrisiken
220 1.1.1.6 Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des harten Kernkapitals (Grandfathering)
230 1.1.1.7 Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen (Minority interest)
240 1.1.1.8 Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu zusätzlichen Minderheitsbeteiligungen
250 1.1.1.9 Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
260 1.1.1.9.1 (-) Anstieg des Eigenkapitals aufgrund verbriefter Aktiva
270 1.1.1.9.2 Rücklagen aufgrund von Sicherungsgeschäften für Zahlungsströme (Cash Flow Hedge)
280 1.1.1.9.3 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
285 1.1.1.9.4 Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
290 1.1.1.9.5 (-) Wertberichtigungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
300 1.1.1.10 (-) Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
310 1.1.1.10.1 (-) Als immaterieller Vermögenswert bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert
320 1.1.1.10.2 (-) In den Wertansätzen der wesentlichen Beteiligungen enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert
330 1.1.1.10.3 Mit dem Geschäfts- oder Firmenwert verbundene latente Steuerschulden
340 1.1.1.11 (-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
350 1.1.1.11.1 (-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte vor Abzug latenter Steuerschulden
360 1.1.1.11.2 Mit den sonstigen immateriellen Vermögenswerten verbundene latente Steuerschulden
370 1.1.1.12 (-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
380 1.1.1.13 (-) IRB-Fehlbetrag (IRB Shortfall) aus Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste
390 1.1.1.14 (-) Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
400 1.1.1.14.1 (-) Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
410 1.1.1.14.2 Mit den Vermögenswerten aus Pensionsfonds mit Leistungszusage verbundene latente Steuerschulden
420 1.1.1.14.3 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage, die das Institut uneingeschränkt nutzen darf
430 1.1.1.15 (-) Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital
440 1.1.1.16 (-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
450 1.1.1.17 (-) Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors, denen alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % zugeordnet werden kann
460 1.1.1.18 (-) Verbriefungspositionen, denen alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % zugeordnet werden kann
470 1.1.1.19 (-) Vorleistungen, denen alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % zugeordnet werden kann
471 1.1.1.20 (-) Positionen in einem Korb, für die ein Institut das Risikogewicht nicht nach dem IRB-Ansatz bestimmen kann und auf die alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % angewendet werden kann
472 1.1.1.21 (-) Beteiligungspositionen im Rahmen eines auf internen Modellen basierenden Ansatzes, auf die alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % angewendet werden kann
480 1.1.1.22 Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
490 1.1.1.23 (-) Abzugsfähige latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren
500 1.1.1.24 (-) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
510 1.1.1.25 (-) Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag
520 1.1.1.26 Sonstige Anpassungen des harten Kernkapitals aufgrund von Übergangsbestimmungen
524 1.1.1.27 (-) Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital
529 1.1.1.28 Bestandteile des harten Kernkapitals oder Abzüge vom harten Kernkapital - sonstige
530 1.1.2 ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL
540 1.1.2.1 Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
550 1.1.2.1.1 Eingezahlte Kapitalinstrumente
560 1.1.2.1.2* Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente
570 1.1.2.1.3 Agio
580 1.1.2.1.4 (-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
590 1.1.2.1.4.1 (-) Direkte Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
620 1.1.2.1.4.2 (-) Indirekte Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
621 1.1.2.1.4.3 (-) Synthetische Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
622 1.1.2.1.5 (-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente zusätzlichen Kernkapitals
660 1.1.2.2 Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (Grandfathering)
670 1.1.2.3 Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
680 1.1.2.4 Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu im zusätzlichen Kernkapital zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten
690 1.1.2.5 (-) Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital
700 1.1.2.6 (-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
710 1.1.2.7 (-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
720 1.1.2.8 (-) Von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten, die das Ergänzungskapital überschreiten
730 1.1.2.9 Sonstige Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals aufgrund von Übergangsbestimmungen
740 1.1.2.10 Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten (Abzug vom harten Kernkapital)
744 1.1.2.11 (-) Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital
748 1.1.2.12 Bestandteile des zusätzlichen Kernkapitals oder Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital - sonstige
750 1.2 ERGÄNZUNGSKAPITAL (T2)
760 1.2.1 Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
770 1.2.1.1 Eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
780 1.2.1.2* Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
790 1.2.1.3 Agio
800 1.2.1.4 (-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
810 1.2.1.4.1 (-) Direkte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
840 1.2.1.4.2 (-) Indirekte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
841 1.2.1.4.3 (-) Synthetische Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
842 1.2.1.5 (-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente des Ergänzungskapitals
880 1.2.2 Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen (Grandfathering)
890 1.2.3 Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
900 1.2.4 Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu im Ergänzungskapital zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten
910 1.2.5 Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB Excess)
920 1.2.6 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach dem Standardansatz
930 1.2.7 (-) Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital
940 1.2.8 (-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
950 1.2.9 (-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
960 1.2.10 Sonstige Anpassungen des Ergänzungskapitals aufgrund von Übergangsbestimmungen
970 1.2.11 Von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten, die das Ergänzungskapital überschreiten (Abzug vom zusätzlichen Kernkapital)
974 1.2.12 (-) Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom Ergänzungskapital
978 1.2.13 Bestandteile des Ergänzungskapitals oder Abzüge vom Ergänzungskapital - sonstige


C 02.00 - EIGENMITTELANFORDERUNGEN (CA2)
Zeilen Posten Bezeichnung Betrag
010 1 GESAMTRISIKOBETRAG
020 1* Davon: Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 95 Absatz 2 und des Artikels 98 der CRR
030 1** Davon: Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 96 Absatz 2 und des Artikels 97 der CRR
040 1.1 RISIKOGEWICHTETE POSITIONSBETRÄGE FÜR DAS KREDIT-, DAS GEGENPARTEIAUSFALL- UND DAS VERWÄSSERUNGSRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN
050 1.1.1 Standardansatz (SA)
060 1.1.1.1 Risikopositionsklassen nach Standardansatz exklusive Verbriefungspositionen
070 1.1.1.1.01 Zentralstaaten oder Zentralbanken
080 1.1.1.1.02 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
090 1.1.1.1.03 Öffentliche Stellen
100 1.1.1.1.04 Multilaterale Entwicklungsbanken
110 1.1.1.1.05 Internationale Organisationen
120 1.1.1.1.06 Institute
130 1.1.1.1.07 Unternehmen
140 1.1.1.1.08 Mengengeschäft
150 1.1.1.1.09 Durch Immobilien besichert
160 1.1.1.1.10 Ausgefallene Positionen
170 1.1.1.1.11 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
180 1.1.1.1.12 Gedeckte Schuldverschreibungen
190 1.1.1.1.13 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
200 1.1.1.1.14 Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
210 1.1.1.1.15 Beteiligungen
211 1.1.1.1.16 Sonstige Positionen
220 1.1.1.2 Verbriefungspositionen nach SA
230 1.1.1.2* davon: Wiederverbriefung
240 1.1.2 Auf internen Einstufungen basierender Ansatz (IRB-Ansatz)
250 1.1.2.1 IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch Umrechnungsfaktoren genutzt werden
260 1.1.2.1.01 Zentralstaaten und Zentralbanken
270 1.1.2.1.02 Institute
280 1.1.2.1.03 Unternehmen - KMU
290 1.1.2.1.04 Unternehmen - Spezialfinanzierungen
300 1.1.2.1.05 Unternehmen - Sonstige
310 1.1.2.2 IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden
320 1.1.2.2.01 Zentralstaaten und Zentralbanken
330 1.1.2.2.02 Institute
340 1.1.2.2.03 Unternehmen - KMU
350 1.1.2.2.04 Unternehmen - Spezialfinanzierungen
360 1.1.2.2.05 Unternehmen - Sonstige
370 1.1.2.2.06 Mengengeschäft - Durch Immobilien besichert, KMU
380 1.1.2.2.07 Mengengeschäft - Durch Immobilien besichert, keine KMU
390 1.1.2.2.08 Mengengeschäft - Qualifiziert revolvierend
400 1.1.2.2.09 Mengengeschäft - Sonstige KMU
410 1.1.2.2.10 Mengengeschäft - Sonstige, keine KMU
420 1.1.2.3 Beteiligungen nach IRB
430 1.1.2.4 Verbriefungspositionen nach IRB
440 1.1.2.4* Davon: Wiederverbriefung
450 1.1.2.5 Sonstige Aktiva, ohne Kreditverpflichtungen
460 1.1.3 Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP
490 1.2 RISIKOPOSITIONSBETRAG FÜR ABWICKLUNGS- UND LIEFERRISIKEN
500 1.2.1 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch
510 1.2.2 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch
520 1.3 GESAMTRISIKOBETRAG FÜR POSITIONS-, FREMDWÄHRUNGS- UND WARENPOSITIONSRISIKEN
530 1.3.1 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA)
540 1.3.1.1 Börsengehandelte Schuldtitel
550 1.3.1.2 Beteiligungen
555 1.3.1.3 Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA
556 1.3.1.3* Zusatzinformation: Ausschließlich in börsengehandelte Schuldtitel investierte OGA
557 1.3.1.3** Zusatzinformation: Ausschließlich in Eigenkapitalinstrumenten oder gemischten Instrumenten investierte OGA
560 1.3.1.4 Devisen
570 1.3.1.5 Warenpositionen
580 1.3.2 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM)
590 1.4 GESAMTRISIKOBETRAG FÜR OPERATIONELLE RISIKEN (OpR)
600 1.4.1 Basisindikatoransatz (BIA) für operationelle Risiken (OpR)
610 1.4.2 Standardansatz (SA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR)
620 1.4.3 Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR)
630 1.5 ZUSÄTZLICHER RISIKOPOSITIONSBETRAG AUFGRUND FIXER GEMEINKOSTEN
640 1.6 GESAMTRISIKOBETRAG AUFGRUND ANPASSUNG DER KREDITBEWERTUNG (CVA)
650 1.6.1 Fortgeschrittene Methode
660 1.6.2 Standardmethode
670 1.6.3 Auf OEM-Grundlage
680 1.7 GESAMTRISIKOBETRAG IN BEZUG AUF GROSSKREDITE IM HANDELSBUCH
690 1.8 SONSTIGE RISIKOPOSITIONSBETRÄGE
710 1.8.2 Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen auf der Grundlage von Artikel 458
720 1.8.2* Davon: Anforderungen für Großkredite
730 1.8.2** Davon: aufgrund geänderter Risikogewichte zur Bekämpfung von Spekulationsblasen bei Wohn- und Gewerbeimmobilien
740 1.8.2*** Davon: aufgrund von Risikopositionen innerhalb der Finanzbranche
750 1.8.3 Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen auf der Grundlage von Artikel 459
760 1.8.4 Davon: zusätzlicher Risikopositionsbetrag aufgrund von Artikel 3 der CRR


C 03.00 - KAPITALQUOTEN UND KAPITALISIERUNGEN (CA3)
Zeilen ID Posten Betrag
010 1 Harte Kernkapitalquote (CET1)
020 2 Überschuss (+) bzw. Defizit (-) des harten Kernkapitals (CET1)
030 3 Kernkapitalquote (T1)
040 4 Überschuss (+) bzw. Defizit (-) des Kernkapitals (T1)
050 5 Gesamtkapitalquote
060 6 Überschuss (+) bzw. Defizit (-) der Gesamteigenmittel
Zusatzinformationen: Kapitalquoten aufgrund von Anpassungen nach Säule II
070 7 Harte Kernkapitalquote (CET1) einschließlich Anpassungen nach Säule II
080 8 Zielquote des harten Kernkapitals (CET1) aufgrund von Anpassungen nach Säule II
090 9 Kernkapitalquote (T1) einschließlich Anpassungen nach Säule II
100 10 Zielquote des Kernkapitals (T1) aufgrund von Anpassungen nach Säule II
110 11 Gesamtkapitalquote einschließlich Anpassungen nach Säule II
120 12 Zielquote der Gesamteigenmittel aufgrund von Anpassungen nach Säule II


C 04.00 - ZUSATZINFORMATIONEN (CA4)
Zeile ID Posten Spalte
Latente Steueransprüche und Steuerschulden 010
010 1 Latente Steueransprüche insgesamt
020 1.1 Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche
030 1.2 Von der künftigen Rentabilität abhängige nicht aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche
040 1.3 Von der künftigen Rentabilität abhängige, aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche
050 2 Latente Steuerschulden insgesamt
060 2.1 Latente Steuerschulden, die nicht von latenten, von der künftigen Rentabilität abhängigen Steueransprüchen abgezogen werden können
070 2.2 Latente Steuerschulden, die von latenten, von der künftigen Rentabilität abhängigen Steueransprüchen abgezogen werden können
080 2.2.1 Abzugsfähige, latente Steuerschulden, die mit von der künftigen Rentabilität abhängigen, nicht aus temporären Differenzen resultierenden latenten Steueransprüchen verbunden sind
090 2.2.2 Abzugsfähige, latente Steuerschulden, die mit von der künftigen Rentabilität abhängigen, aus temporären Differenzen resultierenden latenten Steueransprüchen verbunden sind
093 2A Steuerüberzahlungen und Verlustrückträge
096 2B Latente Steueransprüche mit einem Risikogewicht von 250 %
097 2C Latente Steueransprüche mit einem Risikogewicht von 0 %
Kreditrisikoanpassungen und erwartete Verluste
100 3 Nach dem IRB-Ansatz berechneter positiver (+) oder negativer Betrag (-) bei Anpassungen des Kreditrisikos, zusätzlichen Wertberichtigungen und sonstigen Senkungen der Eigenmittel zur Anpassung an erwartete Verlustbeträge bei nicht ausgefallenen Risikopositionen
110 3.1 Gesamtbetrag der Kreditrisikoanpassungen, zusätzlichen Wertberichtigungen und sonstigen Senkungen der Eigenmittel, die in die Berechnung des erwarteten Verlustbetrags einbezogen werden können
120 3.1.1 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
130 3.1.2 Spezifische Kreditrisikoanpassungen
131 3.1.3 Zusätzliche Wertberichtigungen und sonstige Senkungen der Eigenmittel
140 3.2 Gesamtbetrag der erwarteten anrechenbaren Verluste
145 4 Nach dem IRB-Ansatz berechneter positiver (+) oder negativer Betrag (-) spezifischer Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste bei ausgefallenen Risikopositionen
150 4.1 Spezifische Kreditrisikoanpassungen und ähnlich behandelte Positionen
155 4.2 Gesamtbetrag der erwarteten anrechenbaren Verluste
160 5 Risikogewichtete Positionsbeträge für die Berechnung der Obergrenze des als Ergänzungskapital anrechenbaren Rückstellungsüberschusses
170 6 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Bruttorückstellungen insgesamt
180 7 Risikogewichtete Positionsbeträge für die Berechnung der Obergrenze der als Ergänzungskapital anrechenbaren Rückstellungen
Schwellenwerte für Abzüge des harten Kernkapitals
190 8 Nicht abzugsfähiger Schwellenwert von Beteiligungen an Unternehmen der Finanzbranche, an denen ein Institut keine wesentliche Beteiligung hält
200 9 10 %-Schwellenwert für das harte Kernkapital
210 10 17,65 %-Schwellenwert für das harte Kernkapital
225 11,1 Für die Zwecke von qualifizierten Beteiligungen außerhalb der Finanzbranche anrechenbare Eigenmittel
226 11,2 Für die Zwecke von Großkrediten anrechenbare Eigenmittel
Beteiligungen am Kapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
230 12 Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
240 12.1 Direkte Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
250 12.1.1 Direkte Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
260 12.1.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
270 12.2 Indirekte Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
280 12.2.1 Indirekte Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
290 12.2.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
291 12.3 Synthetische Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
292 12.3.1 Synthetische Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
293 12.3.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
300 13 Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
310 13.1 Direkte Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
320 13.1.1 Direkte Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
330 13.1.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
340 13.2 Indirekte Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
350 13.2.1 Indirekte Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
360 13.2.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
361 13.3 Synthetische Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
362 13.3.1 Synthetische Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
363 13.3.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
370 14 Beteiligungen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
380 14.1 Direkte Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
390 14.1.1 Direkte Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
400 14.1.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
410 14.2 Indirekte Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
420 14.2.1 Indirekte Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
430 14.2.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
431 14.3 Synthetische Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
432 14.3.1 Synthetische Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
433 14.3.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
Beteiligungen am Kapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
440 15 Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
450 15.1 Direkte Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
460 15.1.1 Direkte Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
470 15.1.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
480 15.2 Indirekte Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
490 15.2.1 Indirekte Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
500 15.2.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
501 15.3 Synthetische Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
502 15.3.1 Synthetische Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
503 15.3.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
510 16 Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
520 16.1 Direkte Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
530 16.1.1 Direkte Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
540 16.1.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
550 16.2 Indirekte Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
560 16.2.1 Indirekte Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
570 16.2.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
571 16.3 Synthetische Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
572 16.3.1 Synthetische Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
573 16.3.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
580 17 Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
590 17.1 Direkte Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
600 17.1.1 Direkte Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
610 17.1.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
620 17.2 Indirekte Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
630 17.2.1 Indirekte Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
640 17.2.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
641 17.3 Synthetische Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
642 17.3.1 Synthetische Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
643 17.3.2 (-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
Gesamtrisikobeträge von Beteiligungen, die nicht von der entsprechenden Kapitalkategorie abgezogen werden:
650 18 Risikogewichtete Positionsbeträge von Anteilen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, die nicht vom harten Kernkapital des Instituts abgezogen werden
660 19 Risikogewichtete Positionsbeträge von Anteilen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, die nicht vom zusätzlichen Kernkapital des Instituts abgezogen werden
670 20 Risikogewichtete Positionsbeträge von Anteilen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, die nicht vom Ergänzungskapital des Instituts abgezogen werden
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln (Waiver)
680 21 Positionen in Kapitalinstrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
690 22 Positionen in Kapitalinstrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
700 23 Positionen in Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
710 24 Positionen in Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
720 25 Positionen in Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
730 26 Positionen in Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
Kapitalpuffer
740 27 Kombinierte Kapitalpufferanforderung
750 Kapitalerhaltungspuffer
760 Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken oder Systemrisiken, die auf Ebene eines Mitgliedstaats ermittelt wurden
770 Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer
780 Systemrisikopuffer
790 Puffer für systemrelevante Institute
800 Puffer für global systemrelevante Institute
810 Puffer für sonstige systemrelevante Institute
Anforderungen der Säule II
820 28 Eigenmittelanforderungen aufgrund von Anpassungen nach Säule II
Zusatzangaben für Wertpapierfirmen
830 29 Anfangskapital
840 30 Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten
Zusatzangaben für die Berechnung der Schwellenwerte für Meldungen
850 31 Ausländische ursprüngliche Risikopositionen
860 32 Ursprüngliche Risikopositionen insgesamt
Basel-I-Untergrenze
870 Anpassungen der Gesamteigenmittel
880 Eigenmittel vollständig angepasst an die Basel-I-Untergrenze
890 Eigenmittelanforderungen nach der Basel-I-Untergrenze
900 Eigenmittelanforderungen nach der Basel-I-Untergrenze - Standardansatz (SA) alternativ
910 Defizit der Gesamteigenmittel im Hinblick auf die Mindestanforderungen an Eigenmittel nach der Basel-I-Untergrenze


C 05.01 - ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN (CA5.1)
Anpassungen des harten Kernkapitals Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals Anpassungen des Ergänzungskapitals In die risiko- gewichteten Aktiva (RWA) aufgenommene Anpassungen Zusatzinformationen
Anwend- barer Prozent- satz Anrechenbarer Betrag ohne Übergangs- bestimmungen
Code ID Posten 010 020 030 040 050 060
010 1 ANPASSUNGEN INSGESAMT
020 1.1 BESTANDSGESCHÜTZTE INSTRUMENTE (Grandfathering) Verknüpfung mit {CA1;r220} Verknüpfung mit {CA1;r660} Verknüpfung mit {CA1;r880}
030 1.1.1 Bestandsgeschützte Instrumente: Instrumente, die staatliche Beihilfen darstellen
040 1.1.1.1 Nach Richtlinie 2006/48/EG als Eigenmittel geltende Instrumente
050 1.1.1.2 Instrumente, die durch Institute begeben wurden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, der ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm durchführen muss
060 1.1.2 Instrumente, die keine staatlichen Beihilfen darstellen Verknüpfung mit {CA5.2;r010;c060} Verknüpfung mit {CA5.2;r020;c060} Verknüpfung mit {CA5.2;r090;c060}
070 1.2 MINDERHEITS- BETEILIGUNGEN UND GLEICHWERTIGE BETEILIGUNGEN Verknüpfung mit {CA1;r240} Verknüpfung mit {CA1;r680} Verknüpfung mit {CA1;r900}
080 1.2.1 Nicht als Minderheitsbeteiligungen geltende Kapitalinstrumente und Positionen
090 1.2.2 Vorübergehende Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen in den konsolidierten Eigenmitteln
091 1.2.3 Vorübergehende Anerkennung von qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital in den konsolidierten Eigenmitteln
092 1.2.4 Vorübergehende Anerkennung von qualifiziertem Ergänzungskapital in den konsolidierten Eigenmitteln
100 1.3 SONSTIGE ANPASSUNGEN AUFGRUND VON ÜBERGANGS- BESTIMMUNGEN Verknüpfung mit {CA1;r520} Verknüpfung mit {CA1;r730} Verknüpfung mit {CA1;r960}
110 1.3.1 Nicht realisierte Gewinne und Verluste
120 1.3.1.1 Nicht realisierte Gewinne
130 1.3.1.2 Nicht realisierte Verluste
133 1.3.1.3. Nicht realisierte Gewinne aus Risikopositionen gegenüber Staaten der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" des von der Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 39
136 1.3.1.4. Nicht realisierter Verluste aus Risikopositionen gegenüber Staaten der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" des von der Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 39
138 1.3.1.5. Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
140 1.3.2 Abzüge
150 1.3.2.1 Verluste des laufenden Geschäftsjahres
160 1.3.2.2 Immaterielle Vermögenswerte
170 1.3.2.3 Von der künftigen Rentabilität abhängige nicht aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche
180 1.3.2.4 Nach dem IRB-Ansatz berechneter negativer Betrag der Rückstellungen für erwartete Verluste
190 1.3.2.5 Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage
194 1.3.2.5* davon: Änderungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 19 - positiver Posten
198 1.3.2.5** davon: Änderungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 19 - negativer Posten
200 1.3.2.6 Eigene Instrumente
210 1.3.2.6.1 Eigene Instrumente des harten Kernkapitals
211 1.3.2.6.1** davon: Direkte Beteiligungen
212 1.3.2.6.1* davon: Indirekte Beteiligungen
220 1.3.2.6.2 Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
221 1.3.2.6.2** davon: Direkte Beteiligungen
222 1.3.2.6.2* davon: Indirekte Beteiligungen
230 1.3.2.6.3 Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
231 1.3.2.6.3* davon: Direkte Beteiligungen
232 1.3.2.6.3** davon: Indirekte Beteiligungen
240 1.3.2.7 Überkreuzbeteiligungen
250 1.3.2.7.1 Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital
260 1.3.2.7.1.1 Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
270 1.3.2.7.1.2 Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
280 1.3.2.7.2 Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital
290 1.3.2.7.2.1 Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
300 1.3.2.7.2.2 Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
310 1.3.2.7.3 Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital
320 1.3.2.7.3.1 Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
330 1.3.2.7.3.2 Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
340 1.3.2.8 Eigenmittelinstrumente von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
350 1.3.2.8.1 Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
360 1.3.2.8.2 (-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
370 1.3.2.8.3 Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
380 1.3.2.9 Latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren, sowie Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
385 1.3.2.9a Von der künftigen Rentabilität abhängige, aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche
390 1.3.2.10 Eigenmittelinstrumente von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
400 1.3.2.10.1 Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
410 1.3.2.10.2 (-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
420 1.3.2.10.3 Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
425 1.3.2.11 Ausnahmen vom Abzug von Beteiligungen an Versicherungsunternehmen von Posten des harten Kernkapitals
430 1.3.3 Zusätzliche Korrekturposten sowie Abzüge
440 1.3.4 Aufgrund von Übergangsregelungen nach IFRS 9 vorzunehmende Anpassungen


C 05.02 - BESTANDSGESCHÜTZTE INSTRUMENTE: INSTRUMENTE, DIE KEINE STAATLICHEN BEIHILFEN DARSTELLEN (CA5.2)
CA 5.2 Unter Bestandsschutz stehende Instrumente (Grandfathering) Instrumente, die keine staatlichen Beihilfen darstellen


Betrag der Instrumente zuzüglich des damit verbundenen Agios Berechnungs- grundlage für die Obergrenze Anwendbarer Prozentsatz Obergrenze (-) Die Bestandsschutz- obergrenze übersteigender Betrag Gesamtbetrag der unter Bestandsschutz stehenden Posten
Code ID Posten 010 020 030 040 050 060
010 1. Nach Artikel 57 Buchstabe a der Richtlinie 2006/48/EG qualifizierte Instrumente

Verknüpfung mit {CA5.1;r060;c010)

020 2. Instrumente, die - vorbehaltlich der Obergrenze nach Artikel 489 - nach Artikel 57 Buchstabe ca und Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG qualifiziert sind Verknüpfung mit {CA5.1;r060;c020)
030 2.1 Instrumente ohne Kündigungsmöglichkeit oder Tilgungsanreiz insgesamt
040 2.2. Bestandsgeschützte Instrumente mit Kündigungsmöglichkeit und Tilgungsanreiz
050 2.2.1 Instrumente mit einer nach dem Meldestichtag ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 52 der CRR erfüllen
060 2.2.2 Instrumente mit einer nach dem Meldestichtag ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 52 der CRR nicht erfüllen
070 2.2.3 Instrumente mit einer vor oder am 20. Juli 2011 ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 52 der CRR nicht erfüllen
080 2.3 Die Obergrenze für bestandsgeschützte Instrumente des harten Kernkapitals überschreitender Betrag
090 3 Instrumente, die - vorbehaltlich der Obergrenze nach Artikel 490 - nach Artikel 57 Buchstaben e, f, g oder h der Richtlinie 2006/48/EG qualifiziert sind Verknüpfung mit {CA5.1;r060;c030)
100 3.1 Posten ohne Tilgungsanreiz insgesamt
110 3.2 Bestandsgeschützte Posten mit Tilgungsanreiz
120 3.2.1 Posten mit einer nach dem Meldestichtag ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 63 der CRR erfüllen
130 3.2.2 Posten mit einer nach dem Meldestichtag ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 63 der CRR nicht erfüllen
140 3.2.3 Posten mit einer vor oder am 20. Juli 2011 ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 63 der CRR nicht erfüllen
150 3.3 Die Obergrenze für bestandsgeschützte Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals überschreitender Betrag


C 06.01 - GRUPPENSOLVABILITÄT: ANGABEN ZU TOCHTERGESELLSCHAFTEN - SUMME (GS TOTAL)
ANGABEN ZUM BEITRAG DER UNTERNEHMEN ZUR SOLVABILITÄT DER GRUPPE KAPITALPUFFER
GESAMT- RISIKO- BETRAG ZU DEN KONSOLI- DIERTEN EIGEN- MITTELN ZÄHLENDE QUALI- FIZIERTE EIGEN- MITTEL KONSOLI- DIERTE EIGEN- MITTEL KOMBI- NIERTE KAPITAL- PUFFER- ANFOR- DERUNG
KREDIT- UND GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO, VERWÄS- SERUNGS- RISIKEN, VORLEIS- TUNGEN UND ABWICK- LUNGS-/ LIEFER- RISIKO POSITIONS-, FREMD- WÄHRUNGS- UND WAREN- POSITIONS- RISIKEN OPERATIO- NELLES RISIKO SONSTIGE RISIKO- POSITIONS- BETRÄGE ZUM KONSOLI- DIERTEN KERN- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE KERN- KAPITAL- INSTRU- MENTE ZUM KONSOLI- DIERTEN ERGÄN- ZUNGS- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE EIGEN. MITTEL- INSTRU- MENTE ZUSATZ- INFOR- MATION:

GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT (-) / (+) NEGA- TIVER GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT

DAVON: HARTES KERN- KAPITAL DAVON: ZUSÄTZ- LICHES KERN- KAPITAL DAVON: BEITRÄGE ZUM KONSOLI- DIERTEN ERGEBNIS DAVON: GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT (-) / (+) NEGA- TIVER GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT KAPITAL- ERHAL- TUNGS- PUFFER INSTI- TUTS- SPEZI- FISCHER ANTI- ZYK- LISCHER KAPITAL- PUFFER KAPITAL- ERHAL- TUNGS- PUFFER AUF- GRUND VON MAKRO- AUF- SICHTS- RISIKEN ODER SYSTEM- RISIKEN, DIE AUF EBENE EINES MITGLIED- STAATES ERMIT- TELT WURDEN SYSTEM- RISIKO- PUFFER PUFFER FÜR GLOBAL SYSTEM- RELE- VANTE INSTI- TUTE PUFFER FÜR SONSTIGE SYSTEM- RELE- VANTE INSTI- TUTE
ZUM KONSOLI- DIERTEN HARTEN KERN- KAPITAL GERECH- NETE MINDER- HEITS- BETEILI- GUNGEN ZUM KONSOLI- DIERTEN ZUSÄTZ- LICHEN KERN- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE KERN- KAPITAL- INSTRU- MENTE
250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 450 470 480
010 SUMME


C 06.02 - GRUPPENSOLVABILITÄT: ANGABEN ZU GRUPPENANGEHÖRIGEN UNTERNEHMEN (GS)
UNTERNEHMEN INNERHALB DES KONSOLIDIERUNGSKREISES ANGABEN ZU DEN EIGENMITTELANFORDERUNGEN UNTERLIEGENDEN UNTERNEHMEN ANGABEN ZUM BEITRAG DER UNTERNEHMEN ZUR SOLVABILITÄT DER GRUPPE KAPITALPUFFER
NAME CODE Unter- nehmens- kennung INSTITUT ODER DIESEM GLEICH- GESTELLT (JA/NEIN) DATEN- UMFANG: VOLL- KONSOLI- DIERTE EINZEL- BASIS (SF) ODER TEIL KONSOLI- DIERTE EINZEL- BASIS (SP) LÄNDER- CODE ANTEIL DER BETEI- LIGUNG IN % GESAMT- RISIKO- BETRAG EIGEN- MITTEL GESAMT- RISIKO- BETRAG ZU DEN KONSOLI- DIERTEN EIGEN- MITTELN ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE EIGEN- MITTEL KONSOLI- DIERTE EIGEN- MITTEL KOMBI- NIERTE KAPITAL- PUFFER- ANFOR- DERUNG
KREDIT- UND GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO, VERWÄS- SERUNGS- RISIKEN, VORLEIS- TUNGEN UND ABWICK- LUNGS-/ LIEFER- RISIKO POSITIONS-, FREMD- WÄHRUNGS- UND WAREN- POSITIONS- RISIKEN OPERATIO- NELLES RISIKO SONSTIGE RISIKO- POSITIONS- BETRÄGE KERN- KAPITAL INSGE- SAMT ERGÄN- ZUNGS- KAPITAL (T2) KREDIT- UND GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO, VERWÄS- SERUNGS- RISIKEN, VORLEIS- TUNGEN UND ABWICK- LUNGS-/ LIEFER- RISIKO POSITIONS-, FREMD- WÄHRUNGS- UND WAREN- POSITIONS- RISIKEN OPERATIO- NELLES RISIKO SONSTIGE RISIKO- POSITIONS- BETRÄGE ZUM KONSOLI- DIERTEN KERN- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE KERN- KAPITAL- INSTRU- MENTE ZUM KONSOLI- DIERTEN ERGÄN- ZUNGS- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFIZIERTE EIGEN- MITTEL- INSTRU- MENTE ZUSATZ- INFOR- MATION:

GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT (-) / (+) NEGATIVER GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT

DAVON: HARTES KERN- KAPITAL DAVON: ZUSÄTZ- LICHES KERN- KAPITAL DAVON: BEITRÄGE ZUM KONSOLI- DIERTEN ERGEBNIS DAVON: GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT (-) / (+) NEGATIVER GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT KAPITAL- ERHAL- TUNGS- PUFFER INSTITUTS- SPEZI- FISCHER ANTI- ZYKLI- SCHER KAPITAL- PUFFER KAPITAL- ERHAL- TUNGS- PUFFER AUFGRUND VON MAKRO- AUFSICHTS- RISIKEN ODER SYSTEM- RISIKEN, DIE AUF EBENE EINES MITGLIED- STAATES ERMITTELT WURDEN SYSTEM- RISIKO- PUFFER PUFFER FÜR GLOBAL SYSTEM- RELEVANTE INSTITUTE PUFFER FÜR SONSTIGE SYSTEM- RELEVANTE INSTITUTE
HARTES KERN- KAPITAL (CET1) ZUSÄTZ- LICHES KERN- KAPITAL ZUM KONSOLI- DIERTEN HARTEN KERN- KAPITAL GERECHNETE MINDER- HEITS- BETEILI- GUNGEN ZUM KONSOLI- DIERTEN ZUSÄTZ- LICHEN KERN- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE KERN- KAPITAL- INSTRU- MENTE
DAVON: QUALIFI- ZIERTE EIGEN- MITTEL VERBUN- DENE EIGEN- MITTEL- INSTRU- MENTE, VERBUN- DENE EINBE- HALTENE GEWINNE UND AGIO- KONTEN DAVON: QUALIFI- ZIERTES KERN- KAPITAL VERBUN- DENE INSTRU- MENTE DES HARTEN KERN- KAPITALS, VERBUN- DENE EINBE- HALTENE GEWINNE UND AGIO- KONTEN DAVON: MINDER- HEITS- BETEILI- GUNGEN VERBUN- DENE EIGEN- MITTEL- INSTRU- MENTE, VERBUN- DENE EINBE- HALTENE GEWINNE, AGIO- KONTEN UND SONSTIGE RÜCK- LAGEN DAVON: QUALIFI- ZIERTES ZUSÄTZ- LICHES KERN- KAPITAL DAVON: QUALIFI- ZIERTES ERGÄN- ZUNGS- KAPITAL
010 020 025 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 450 470 480


C 07.00 - KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKEN SOWIE VORLEISTUNGEN: STANDARDANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN (CR SA)

Risikopositionsklasse nach Standardansatz (SA)




URSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN (-) MIT DER URSPÜNG- LICHEN RISIKO- POSITION VERBUN- DENE WERT- BERICHTI- GUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGEN RISIKO- POSITION ABZÜGLICH WERT- BERICHTI- GUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGEN TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITION NETTO- RISIKO- POSITION NACH SUBSTI- TUTIONS- EFFEKTEN AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNGEN VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKO- MINDERUNG MIT AUSWIRKUNGEN AUF DEN POSITIONSBETRAG: BESICHERUNG MIT SICHERHEITS- LEISTUNG UMFASSENDE METHODE ZUR BERÜCKSICHTIGUNG FINANZIELLER SICHERHEITEN VOLL- STÄNDIG ANGE- PASSTER RISIKO- POSITIONS- WERT (E*) NACH UMRECHNUNGS- FAKTOREN VORGE- NOMMENE AUFSCHLÜS- SELUNG DER VOLLSTÄNDIG ANGEPASSTEN RISIKO- POSITION AUSSER- BILANZIELLER POSTEN RISIKO- POSITIONS- WERT
RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG VOR ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORS RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG NACH ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORS
ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITS- LEISTUNG: ANGEPASSTE WERTE (Ga) BESICHERUNG MIT SICHERHEITS- LEISTUNG SUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDIT- RISIKOMINDERUNG VOLATI- LITÄTS- ANPAS- SUNG DER RISIKO- POSITION (-) FINANZ- SICHER- HEITEN: ANGE- PASSTER WERT (Cvam) 0 % 20 % 50 % 100 % DAVON: AUS DEM GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO DAVON: MIT EINER BONI- TÄTS- BEUR- TEILUNG DURCH EINE BENANNTE ECAI DAVON: MIT EINER VON EINEM STAAT ABGELEI- TETEN BONI- TÄTS- BEUR- TEILUNG
(-) GARAN- TIEN (-) KREDIT- DERIVATE (-) FINANZ- SICHER- HEITEN: EINFACHE METHODE (-) ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG (-) ABFLÜSSE INSGE- SAMT ZUFLÜSSE INSGE- SAMT (+)
(-) DAVON: VOLATI- LITÄTS- UND LAUF- ZEIT- ANPAS- SUNGEN
010 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 215 220 230 240
010 GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN Verknüpfung mit CA
015 davon: Ausgefallene Risikopositionen
020 davon: KMU
030 davon: dem KMU-Faktor unterliegende Risikopositionen
040 davon: durch Immobilien besichert - Wohnimmobilien
050 davon: Risikopositionen mit dauerhafter Teilanwendung des Standardansatzes
060 davon: Risikopositionen nach Standardansatz mit vorheriger Erlaubnis der Aufsichtsbehörden zur schrittweisen Einführung des IRB-Ansatzes
AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTRISIKOPOSITIONEN NACH ART DER RISIKOPOSITION
070 Einem Kreditrisiko unterliegende, bilanzwirksame Risikopositionen
080 Einem Kreditrisiko unterliegende, außerbilanzielle Risikopositionen
Einem Gegenparteiausfallrisiko unterliegende Risikopositionen bzw. Geschäfte
090 Wertpapierfinanzierungs- geschäfte
100 davon: zentral über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei abgerechnet
110 Derivate und Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist
120 davon: zentral über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei abgerechnet
130 Aus produktübergreifenden vertraglichen Nettingvereinbarungen
AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTRISIKOPOSITIONEN NACH RISIKOGEWICHTEN
140 0 %
150 2 %
160 4 %
170 10 %
180 20 %
190 35 %
200 50 %
210 70 %
220 75 %
230 100 %
240 150 %
250 250 %
260 370 %
270 1.250 %
280 Sonstige Risikogewichte
ZUSATZINFORMATIONEN
290 Durch Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen
300 Ausgefallene Risikopositionen mit einem Risikogewicht von 100 %
310 Durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen
320 Ausgefallene Risikopositionen mit einem Risikogewicht von 150 %


C 08.01 - KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKEN SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN (CR IRB 1)

Risikopositionsklasse nach IRB:

Eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren:


INTERNES RATING- SYSTEM URSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWENDUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITION RISIKO- POSITION NACH SUBSTI- TUTIONS- EFFEKTEN AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNGEN VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN
RISIKO- POSITIONS- WERT
IN SCHÄTZUNGEN DER VERLUSTQUOTE BEI AUSFALL (LGD) BERÜCKSICHTIGTE TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG, OHNE DOPPELAUSFALLRISIKOBEHANDLUNG DER DOPPEL- AUSFALL- RISIKO- BEHAND- LUNG UNTER- LIEGEND NACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) NACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) FÜR GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN NACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETER DURCH- SCHNITTS- WERT DER LAUFZEIT (TAGE) RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG VOR ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORS RISIKO- GEWICHTETER POSITIONSBETRAG NACH ANWENDUNG DES KMU-FAKTORS ZUSATZINFORMATIONEN
ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITS- LEISTUNG (-) ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG SUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDITRISIKO- MINDERUNG VERWENDUNG EIGENER LGD- SCHÄTZUNGEN:

ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITS- LEISTUNG

BESICHERUNG MIT SICHERHEITSLEISTUNG ABSICHE- RUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG ERWAR- TETER VERLUST- BETRAG (-) WERT- BERICH- TUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGEN ANZAHL DER SCHULD- NER
DER RATING- STUFE ODER DEM RISIKO- POOL ZUGEWIE- SENE AUSFALL- WAHR- SCHEIN- LICH- KEIT (PD) (%)
DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN (-) GARAN- TIEN (-) KREDIT- DERIVATE (-) ABFLÜSSE INSGE- SAMT ZUFLÜSSE INSGE- SAMT (+) DAVON: AUSSER- BILAN- ZIELLE POSI- TIONEN DAVON: AUSSER- BILAN- ZIELLE POSI- TIONEN DAVON: AUS DEM GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN GARAN- TIEN KREDIT- DERI- VATE VERWEN- DUNG EIGENER LGD- SCHÄT- ZUNGEN:

ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG

ANRECHEN- BARE FINAN- ZIELLE SICHER- HEITEN SONSTIGE ANRECHENBARE SICHERHEITEN
DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN
IMMO- BILIEN SONSTIGE SACH- SICHER- HEITEN FORDE- RUNGEN
010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 255 260 270 280 290 300
010 GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN Verknüpfung mit CA
015 davon: dem KMU-Faktor unterliegende Risikopositionen
AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTRISIKOPOSITIONEN NACH ART DER RISIKOPOSITION
020 Einem Kreditrisiko unterliegende bilanzwirksame Risikopositionen
030 Einem Kreditrisiko unterliegende außerbilanzielle Risikopositionen
Einem Gegenparteiausfallrisiko unterliegende Risikopositionen bzw. Geschäfte
040 Wertpapierfinanzierungs- geschäfte
050 Derivate und Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist
060 Aus produktübergreifenden vertraglichen Nettingvereinbarungen
070 RATINGSTUFEN ODER RISIKOPOOLS ZUGEWIESENE RISIKOPOSITIONEN: SUMME
080 ZUORDNUNGS- KRITERIEN FÜR SPEZIAL- FINANZIERUNGEN: SUMME
AUFSCHLÜSSELUNG SÄMTLICHER RISIKOPOSITIONEN, DIE ZUORDNUNGSKRITERIEN FÜR SPEZIALFINANZIERUNGEN UNTERLIEGEN, NACH RISIKOGEWICHTEN
090

RISIKOGEWICHT: 0 %

100

50 %

110

70 %

120

Davon: in Kategorie 1

130

90 %

140

115 %

150

250 %

160 ALTERNATIVE BEHANDLUNG: DURCH IMMOBILIEN BESICHERT
170 RISIKOPOSITIONEN AUS VORLEISTUNGEN MIT IM RAHMEN DER ALTERNATIVEN BEHANDLUNG ANGEWENDETEN RISIKOGEWICHTEN ODER RISIKOGEWICHTEN VON 100 % UND SONSTIGE RISIKOPOSITIONEN, FÜR DIE RISIKOGEWICHTE GELTEN
180 VERWÄSSERUNGS- RISIKO: ANGEKAUFTE RISIKOPOSITIONEN INSGESAMT


C 08.02 - KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKEN SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN: AUFSCHLÜSSELUNG NACH RATINGSTUFEN ODER RISIKOPOOLS VON SCHULDNERN (CR IRB 2)

Risikopositionsklasse nach IRB:

Eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren:

RATING- STUFE (ZEILEN- KENNUNG) INTERNES RATING- SYSTEM URSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWENDUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKO- POSITION RISIKO- POSITION NACH SUBSTI- TUTIONS- EFFEKTEN AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNGEN VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN
RISIKO- POSITIONS- WERT
IN SCHÄTZUNGEN DER VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) BERÜCKSICHTIGTE TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG, OHNE DOPPELAUSFALLRISIKOBEHANDLUNG DER DOPPEL- AUSFALL- RISIKO- BEHAND- LUNG UNTER- LIEGEND NACH RISIKO- POSIT- IONEN GEWICH- TETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) NACH RISIKO- POSITI- ONEN GEWICH- TETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) FÜR GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN NACH RISIKO- POSI- TIONEN GEWICH- TETER DURCH- SCHNITTS- WERT DER LAUFZEIT (TAGE) RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG VOR ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORS RISIKO- GEWICH- TETER POSITIONS- BETRAG NACH ANWENDUNG DES KMU- FAKTORS ZUSATZINFORMATIONEN
ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITS- LEISTUNG (-) ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG SUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDITRISIKO- MINDERUNG VERWENDUNG EIGENER LGD- SCHÄTZUNGEN:

ABSICHERUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG

BESICHERUNG MIT SICHERHEITSLEISTUNG ABSICHE- RUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG ERWAR- TETER VERLUST- BETRAG (-) WERT- BERICH- TUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGEN ANZAHL DER SCHULD- NER
DER RATING- STUFE ODER DEM RISIKO- POOL ZUGEWIE- SENE AUSFALL- WAHR- SCHEIN- LICH- KEIT (PD) (%)
DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN (-) GARAN- TIEN (-) KREDIT- DERIVATE (-) ABFLÜSSE INSGE- SAMT ZUFLÜSSE INSGE- SAMT (+) DAVON: AUSSER- BILAN- ZIELLE POSI- TIONEN DAVON: AUSSER- BILAN- ZIELLE POSI- TIONEN DAVON: AUS DEM GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN GARAN- TIEN KREDIT- DERIVATE VERWEN- DUNG EIGENER LGD- SCHÄT- ZUNGEN:

ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG

ANRE- CHEN- BARE FINAN- ZIELLE SICHER- HEITEN SONSTIGE ANRECHENBARE SICHERHEITEN
DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN
IMMO- BILIEN SONSTIGE SACH- SICHER- HEITEN FORDE- RUNGEN
005 010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 255 260 270 280 290 300


C 09.01 - GEOGRAFISCHE AUFGLIEDERUNG DER RISIKOPOSITIONEN NACH SITZLAND DES SCHULDNERS: SA-RISIKOPOSITIONEN (CR GB 1)
Land:
URSPRÜNGLICHE RISIKOPOSITION VOR DER ANWENDUNG VON UMRECHNUNGS- FAKTOREN Ausge- fallene Risiko- positionen Festgestellte neue Ausfälle für den Berichts- zeitraum Allgemeine Kredit- risiko- anpas- sungen Spezifische Kreditrisiko- anpassungen Davon: Abschrei- bungen Kreditrisiko- anpassungen / Abschreibungen für festgestellte neue Ausfälle RISIKO- POSITIONS- WERT RISIKO- GEWICHTETER POSITIONS- BETRAG VOR ANWENDUNG DES KMU- FAKTORS RISIKO- GEWICHTETER POSITIONS- BETRAG NACH ANWENDUNG DES KMU- FAKTORS
010 020 040 050 055 060 070 075 080 090
010 Zentralstaaten oder Zentralbanken
020 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
030 Öffentliche Stellen
040 Multilaterale Entwicklungsbanken
050 Internationale Organisationen
060 Institute
070 Unternehmen
075 davon: KMU
080 Mengengeschäft
085 davon: KMU
090 Durch Immobilien besichert
095 davon: KMU
100 Ausgefallene Positionen
110 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
120 Gedeckte Schuldverschreibungen
130 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
140 Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
150 Beteiligungspositionen
160 Sonstige Risikopositionen
170 Gesamtsumme der Risikopositionen


C 09.02 - GEOGRAFISCHE AUFGLIEDERUNG DER RISIKOPOSITIONEN NACH SITZLAND DES SCHULDNERS: IRB-RISIKOPOSITIONEN (CR GB 2)
Land:
URSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN Davon: ausgefallen Festgestellte neue Ausfälle für den Berichts- zeitraum Allgemeine Kreditrisiko- anpassungen Spezifische Kreditrisiko- anpassungen Davon: Abschrei- bungen Kredit- risiko- anpas- sungen / Abschrei- bungen für festgestellte neue Ausfälle DER RATING- STUFE ODER DEM RISIKOPOOL ZUGEWIE- SENE AUSFALL- WAHR- SCHEIN- LICHKEIT (PD) (%) NACH RISIKO- POSI- TIONEN GEWICH- TETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) Davon: ausgefallen RISIKO- POSITIONS- WERT RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG VOR ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORS Davon: ausgefallen RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG NACH ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORS ERWAR- TETER VERLUST- BETRAG
010 030 040 050 055 060 070 080 090 100 105 110 120 125 130
010 Zentralstaaten oder Zentralbanken
020 Institute
030 Unternehmen
040 Davon: Spezialfinanzierungen
042 Davon: Spezialfinanzierungen (außer Spezialfinanzierungen, die Zuordnungskriterien unterliegen)
045 Davon: Spezialfinanzierungen, die Zuordnungskriterien unterliegen
050 Davon: KMU
060 Mengengeschäft
070 Durch Immobilien besichert
080 KMU
090 Kein KMU
100 Qualifiziert revolvierend
110 Sonstiges Mengengeschäft
120 KMU
130 Kein KMU
140 Beteiligungen
150 Gesamtsumme der Risikopositionen


C 09.04 - AUFSCHLÜSSELUNG DER FÜR DIE BERECHNUNG DES ANTIZYKLISCHEN KAPITALPUFFERS NACH LÄNDERN UND DER QUOTE DES INSTITUTSSPEZIFISCHEN ANTIZYKLISCHEN KAPITALPUFFERS WESENTLICHEN KREDITRISIKOPOSITIONEN (CCB)
Land:
Betrag Prozentsatz Qualitätsbezogene Informationen
010 020 030
Wesentliche Kreditrisikopositionen - Kreditrisiko
010 Risikopositionswert nach dem Standardansatz
020 Risikopositionswert nach dem IRB-Ansatz
Wesentliche Kreditrisikopositionen - Marktrisiko
030 Summe der Kauf- und Verkaufspositionen der Risikopositionen im Handelsbuch nach den Standardansätzen
040 Wert der Risikopositionen im Handelsbuch (interne Modelle)
Wesentliche Kreditrisikopositionen - Verbriefung
050 Risikopositionswert der Verbriefungspositionen im Bankbestand nach dem Standardansatz
060 Risikopositionswert der Verbriefungspositionen im Bankbestand nach dem IRB-Ansatz
Eigenmittelanforderungen und Gewichtungen
070 Eigenmittelanforderungen insgesamt für CCB
080 Eigenmittelanforderungen für wesentliche Kreditrisikopositionen - Kreditrisiko
090 Eigenmittelanforderungen für wesentliche Kreditrisikopositionen - Marktrisiko
100 Eigenmittelanforderungen für wesentliche Kreditrisikopositionen - Verbriefungspositionen im Bankbestand
110 Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Quoten des antizyklischen Kapitalpuffers
120 Von der zuständigen Behörde festgelegte Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
130 Auf das Land des Instituts anzuwendende Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
140 Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Anwendung der 2 %-Schwelle
150 Anwendung der 2 %-Schwelle auf die allgemeine Kreditrisikoposition
160 Anwendung der 2 %-Schwelle auf die Risikoposition im Handelsbuch


C 10.01 - KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN (CR EQU IRB 1)


INTERNES RATINGSYSTEM URSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITION RISIKO- POSITIONSWERT NACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG ZUSATZ- INFORMATION:
ABSICHERUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG SUBSTITUTION DER RISIKO- POSITION AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDERUNG ERWARTETER VERLUST- BETRAG
DER RATINGSTUFE ZUGEWIESENE AUSFALL- WAHRSCHEIN- LICHKEIT (PD) (%) (-) GARANTIEN (-) KREDIT- DERIVATE (-) ABFLÜSSE INSGESAMT
010 020 030 040 050 060 070 080 090
010 GESAMTBETRAG DER IRB- BETEILIGUNGSPOSITIONEN Verknüpfung mit CA
020 PD/LGD-ANSATZ: SUMME
050 EINFACHER RISIKOGEWICHTUNGS- ANSATZ: SUMME
060 AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN NACH RISIKOGEWICHTEN IM RAHMEN DES EINFACHEN RISIKOGEWICHTUNGSANSATZES:
070 RISIKOGEWICHT: 190 %
080 290 %
090 370 %
100 ANSATZ NACH INTERNEN MODELLEN
110 BETEILIGUNGSPOSITIONEN, DIE EINEM RISIKOGEWICHT UNTERLIEGEN


C 10.02 - KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN. AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTRISIKOBETRÄGE NACH RATINGSTUFEN IM RAHMEN DES PD/LGD-ANSATZES (CR EQU IRB 2)

RATINGSTUFE

(ZEILENKENNUNG)

INTERNES RATING- SYSTEM URSPRÜNGLICHE RISIKOPOSITION VOR DER ANWENDUNG VON UMRECHNUNGS- FAKTOREN TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITION RISIKO- POSITIONSWERT NACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETE DURCHSCHNITT- LICHE VERLUSTQUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG ZUSATZ- INFORMATION:
ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITSLEISTUNG SUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDITRISIKO- MINDERUNG ERWARTETER VERLUST- BETRAG
DER RATINGSTUFE ZUGEWIESENE AUSFALL- WAHRSCHEIN- LICHKEIT (PD) (%) (-) GARANTIEN (-) KREDIT- DERIVATE (-) ABFLÜSSE INSGESAMT
005 010 020 030 040 050 060 070 080 090


C 11.00 - ABWICKLUNGS- BZW. LIEFERRISIKO (CR SETT)


NICHT ABGEWICKELTE GESCHÄFTE ZUM ABRECHNUNGSPREIS RISIKOPOSITION DER AUS NICHT ABGEWICKELTEN GESCHÄFTEN ENTSTEHENDEN PREISDIFFERENZ EIGENMITTELANFORDERUNGEN GESAMTRISIKOBETRAG FÜR ABWICKLUNGSRISIKEN
010 020 030 040
010 Summe der nicht abgewickelten Geschäfte im Anlagebuch Verknüpfung mit CA
020 Nicht abgewickelte Geschäfte bis zu 4 Tage (Faktor 0 %)
030 Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 5 und 15 Tagen (Faktor 8 %)
040 Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 16 und 30 Tagen (Faktor 50 %)
050 Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 31 und 45 Tagen (Faktor 75 %)
060 Nicht abgewickelte Geschäfte für 46 Tage oder länger (Faktor 100 %)
070 Summe der nicht abgewickelten Geschäfte im Handelsbuch Verknüpfung mit CA
080 Nicht abgewickelte Geschäfte bis zu 4 Tage (Faktor 0 %)
090 Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 5 und 15 Tagen (Faktor 8 %)
100 Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 16 und 30 Tagen (Faktor 50 %)
110 Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 31 und 45 Tagen (Faktor 75 %)
120 Nicht abgewickelte Geschäfte für 46 Tage oder länger (Faktor 100 %)


C 12.00 - KREDITRISIKO: VERBRIEFUNG - STANDARDANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENMITTELANFORDERUNGEN (CR SEC SA)


GESAMT- BETRAG DER DURCH VERBRIE- FUNGEN BEGRÜN- DETEN RISIKO- POSI- TIONEN SYNTHETISCHE VERBRIEFUNGEN: KREDITABSICHERUNG FÜR DIE VERBRIEFTEN RISIKOPOSITIONEN VERBRIE- FUNGS- POSI- TIONEN (-) WERT- BERICH- TUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGEN RISIKO- POSITION ABZÜG- LICH WERT- BERICHTI- GUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGEN TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITION NETTO- RISIKO- POSITION NACH SUBSTI- TUTIONS- EFFEKTEN AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNGEN VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN (-) TECH- NIKEN ZUR KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNG MIT AUSWIR- KUNGEN AUF DEN BETRAG DER RISIKO- POSITION: BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG, UMFAS- SENDE METHODE ZUR BERÜCK- SICH- TIGUNG FINANZ- IELLER SICHER- HEITEN, ANGE- PASSTER WERT (CVAM) VOLL- STÄNDIG ANGE- PASSTER RISIKO- POSITIONS- WERT (E*) NACH UMRECHNUNGS- FAKTOREN VORGENOMMENE AUFSCHLÜS- SELUNG DER VOLLSTÄNDIG ANGEPASSTEN RISIKO- POSITIONSWERTE (E*) AUSSER- BILANZIELLER POSTEN RISIKO- POSITIONS- WERT
AUFSCHLÜSSELUNG DER RISIKO- POSITIONSWERTE NACH RISIKOGEWICHTEN AUFSCHLÜSSELUNG DER RISIKO- POSITIONSWERTE NACH RISIKOGEWICHTEN RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG GESAMT- EFFEKT (ANPASSUNG) AUFGRUND VON VERSTÖSSEN GEGEN DIE SORGFALTS- BESTIM- MUNGEN AUFGRUND VON LAUFZEIT- INKON- GRUENZEN AM RISIKO- GEWICH- TETEN POSI- TIONS- BETRAG VORGE- NOMMENE ANPAS- SUNGEN RISIKO- GEWICHTETER POSITIONS- BETRAG INSGESAMT ZUSATZ- INFOR- MATION:

RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG, DER DEN ABFLÜSSEN AUS DER SA- VERBRIE- FUNG IN EINE ANDERE RISIKO- POSITIONS- KLASSE ENT- SPRICHT

(-) BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG (Cva) (-) ABFLÜSSE INSGE- SAMT NENNWERT EINBEHAL- TENER ODER ERWOR- BENER KREDIT- ABSICHE- RUNGEN URSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN (-) ABSICHE- RUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG: ANGE- PASSTE WERTE (Ga) (-) ABSICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG SUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDITRISIKO- MINDERUNG 0 % > 0 % und < 20 % > 20 % und < 50 % > 50 % und < 100 % (-) VON DEN EIGEN- MITTELN ABGE- ZOGEN RISIKO- GEWICH- TEN UNTER- LIEGEND BEURTEILT

(BONITÄTSSTUFEN)

1.250 % TRANSPARENZ INTERNER BEMESSUNGS- ANSATZ
(-) ANGE- PASSTE WERTE FÜR ABSICHE- RUNGEN OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG (G*) (-) ABFLÜSSE INSGE- SAMT ZUFLÜSSE INSGE- SAMT CQS 1 CQS 2 CQS 3 CQS 4 ALLE SONS- TIGEN CQS OHNE BONI- TÄTS- BEUR- TEILUNG
DAVON: ZWEIT- VERLUST IM RAHMEN EINES ABCP DAVON: DURCH- SCHNITT- LICHES RISIKO- GEWICHT (%)
DURCH- SCHNITT- LICHES RISIKO- GEWICHT (%)
DAVON: SYNTHE- TISCHE VERBRIE- FUNGEN VOR OBER- GRENZE NACH OBER- GRENZE
010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390
010 GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN Verknüpfung mit CA
020 DAVON: WIEDERVERBRIEFUNGEN Verknüpfung mit CA
030 ORIGINATOR: GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN
040 BILANZWIRKSAME POSTEN
050 VERBRIEFUNGEN
060 WIEDERVERBRIEFUNGEN
070 AUSSERBILANZIELLE POSTEN UND DERIVATE
080 VERBRIEFUNGEN
090 WIEDERVERBRIEFUNGEN
100 VORZEITIGE RÜCKZAHLUNG
110 ANLEGER: GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN
120 BILANZWIRKSAME POSTEN
130 VERBRIEFUNGEN
140 WIEDERVERBRIEFUNGEN
150 AUSSERBILANZIELLE POSTEN UND DERIVATE
160 VERBRIEFUNGEN
170 WIEDERVERBRIEFUNGEN
180 SPONSOR: GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN
190 BILANZWIRKSAME POSTEN
200 VERBRIEFUNGEN
210 WIEDERVERBRIEFUNGEN
220 AUSSERBILANZIELLE POSTEN UND DERIVATE
230 VERBRIEFUNGEN
240 WIEDERVERBRIEFUNGEN
AUFSCHLÜSSELUNG AUSSTEHENDER POSITIONEN NACH DEN BEI GESCHÄFTSABSCHLUSS ANGEWENDETEN BONITÄTSSTUFEN:
250 CQS 1
260 CQS 2
270 CQS 3
280 CQS 4
290 ALLE SONSTIGEN CQS UND OHNE BONITÄTSBEURTEILUNG


UWS Umweltmanagement GmbH . Frame öffnen