(2) Die Stoffe Taurin, beta-Alanin, L-Alanin, L-Arginin, L-Asparaginsäure, L-Histidin, D,L-Isoleucin, L-Leucin, L-Phenylalanin, L-Prolin, D,L-Serin, L-Tyrosin, L-Methionin, L-Valin, L-Cystein, L-Cysteinhydrochloridmonohydrat, Glycin, Mononatriumglutamat und L-Glutaminsäure (im Folgenden die "betreffenden Stoffe") wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG auf unbegrenzte Zeit als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen.
In der Folge wurden diese Stoffe gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 9. April 2014 3 den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben.
Aufgrund fehlender Informationen über die Produktionsstämme sind zu den betreffenden Stoffen, die durch Fermentation hergestellt werden, keine Schlussfolgerungen möglich.
Die Behörde gelangte außerdem zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit nicht weiter nachgewiesen werden muss, da die betreffenden Stoffe bei Verwendung als Aromen in Lebensmitteln wirksam sind und ihre Funktion in Futtermitteln im Wesentlichen derjenigen in Lebensmitteln gleicht.
Daher kann diese Schlussfolgerung auf Futtermittel extrapoliert werden.
Der Antragsteller hat den Antrag auf Verwendung der betreffenden Stoffe in Tränkwasser zurückgezogen.
(5) Die Behörde zog ferner den Schluss, dass die betreffenden Stoffe aufgrund fehlender Daten als reizend für Haut und Augen sowie als Hautallergene eingestuft werden sollten.
Des Weiteren befand die Behörde, dass die betreffenden Stoffe reizend für die Atemwege sind und gefährliche Stäube verursachen können.
Daher sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich.
Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.
(6) Die Bewertung der betreffenden Stoffe hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003, außer für die durch Fermentation hergestellten betreffenden Stoffe, erfüllt sind.
Aufgrund fehlender Informationen zu den Produktionsstämmen kann deren Sicherheit nicht bewertet werden.
Daher sollte die Verwendung der durch chemische Synthese und Proteinhydrolyse hergestellten betreffenden Stoffe gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.
(7) Der Antragsteller hat der Behörde Verwendungsmengen für die betreffenden Stoffe vorgeschlagen.
Gestützt auf diesen Vorschlag erachtete die Behörde bestimmte Verwendungsmengen als sicher (im Folgenden die "von der Behörde als sicher erachteten Mengen"). Für die Zwecke amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette sollten bestimmte Kennzeichnungsvorschriften vorgesehen werden.
Insbesondere sollte vorgeschrieben werden, dass bei Überschreitung der von der Behörde als sicher erachteten Mengen auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln, die die betreffenden Stoffe enthalten, bestimmte Angaben gemacht werden müssen, einschließlich eines Hinweises auf die von der Behörde als sicher erachteten Mengen.
(8) Der Umstand, dass die Verwendung der betreffenden Stoffe in Tränkwasser nicht zulässig ist, schließt ihre Verwendung in Mischfuttermitteln, die über das Tränkwasser verabreicht werden, nicht aus.
(9) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben.
(10) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
(1) Die Stoffe Taurin, beta-Alanin, L-Alanin, L-Arginin, L-Asparaginsäure, L-Histidin, D,L-Isoleucin, L-Leucin, L-Phenylalanin, L-Prolin, D,L-Serin, L-Tyrosin, L-Methionin, L-Valin, L-Cystein, L-Cysteinhydrochloridmonohydrat, Glycin, Mononatriumglutamat und L-Glutaminsäure, die in die Zusatzstoffkategorie "sensorische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Aromastoffe" einzuordnen sind, sowie die diese Stoffe enthaltenden Vormischungen, die vor dem 15. Dezember 2018 gemäß den vor dem 15. März 2018 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
(2) Einzel- und Mischfuttermittel, die die in Absatz 1 genannten Stoffe enthalten und vor dem 15. September 2019 gemäß den vor dem 15. März 2018 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
(3) Einzel- und Mischfuttermittel, die die in Absatz 1 genannten Stoffe enthalten und vor dem 15. September 2020 gemäß den vor dem 15. März 2018 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 15. Februar 2018
Kenn- nummer des Zusatz- stoffs | Name des Zulassungs- inhabers | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tierkategorie | Höchst- alter | Mindest- gehalt | Höchst- gehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
| mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
| Kategorie: sensorische Zusatzstoffe.
Funktionsgruppe:
Aromastoffe |
| 2b16056 | - | Taurin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Taurin
Charakterisierung des Wirkstoffs
Taurin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C2H7O3NS CAS-Nummer: 107-35-7 FLAVIS-Nr.: 16.056
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Taurin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von Taurin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission 2 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17001 | - | beta-Alanin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
beta-Alanin
Charakterisierung des Wirkstoffs
beta-Alanin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C3H7O2N CAS-Nummer: 107-95-9 FLAVIS-Nr.: 17.001
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von beta-Alanin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von beta-Alanin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17002 | - | L-Alanin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Alanin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Alanin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98,5 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C3H7NO2 CAS-Nummer: 56-41-7 FLAVIS-Nr.: 17.002
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Alanin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Alanin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17003 | - | L-Arginin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Arginin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Arginin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C6H14O2N4 CAS-Nummer: 74-79-3 FLAVIS-Nr.: 17.003
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Arginin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Arginin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17005 | - | L-Asparaginsäure | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Asparaginsäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Asparaginsäure
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C4H7O4N CAS-Nummer: 56-84-8 FLAVIS-Nr.: 17.005
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Asparaginsäure in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Asparaginsäure in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17008 | - | L-Histidin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Histidin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Histidin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C6H9O2N3 CAS-Nummer: 71-00-1 FLAVIS-Nr.: 17.008
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Histidin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Histidin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17010 | - | D,L-Isoleucin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
D,L-Isoleucin
Charakterisierung des Wirkstoffs
D,L-Isoleucin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C6H13O2N CAS-Nummer: 443-79-8 FLAVIS-Nr.: 17.010
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von D,L-Isoleucin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von D,L-Isoleucin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17012 | - | L-Leucin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Leucin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Leucin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C6H13O2N CAS-Nummer: 61-90-5 FLAVIS-Nr.: 17.012
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Leucin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Leucin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17018 | - | L-Phenylalanin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Phenylalanin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Phenylalanin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C9H11O2N CAS-Nummer: 63-91-2 FLAVIS-Nr.: 17.018
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Phenylalanin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Phenylalanin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17019 | - | L-Prolin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Prolin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Prolin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C5H9O2N CAS-Nummer: 147-85-3 FLAVIS-Nr.: 17.019
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Prolin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Prolin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17020 | - | D,L-Serin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
D,L-Serin
Charakterisierung des Wirkstoffs
D,L-Serin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C3H7NO3 CAS-Nummer: 302-84-1 FLAVIS-Nr.: 17.020
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von D,L-Serin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von D,L-Serin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17022 | - | L-Tyrosin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Tyrosin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Tyrosin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C9H11O3N CAS-Nummer: 60-18-4 FLAVIS-Nr.: 17.022
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Tyrosin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Tyrosin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17027 | - | L-Methionin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Methionin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Methionin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98,5 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C5H11NO2S CAS-Nummer: 63-68-3 FLAVIS-Nr.: 17.027
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Methionin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Methionin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17028 | - | L-Valin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Valin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Valin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98,5 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C5H11NO2 CAS-Nummer: 72-18-4 FLAVIS-Nr.: 17.028
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Valin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Valin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17033 | - | L-Cystein | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Cystein
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Cystein
Hergestellt durch chemische Synthese oder Hydrolyse tierischer oder pflanzlicher Proteine
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C3H7O2NS CAS-Nummer: 52-90-4 FLAVIS-Nr.: 17.033
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Cystein in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Cystein in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b920 | - | L-Cysteinhydrochlorid- monohydrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Cysteinhydrochloridmonohydrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Cysteinhydrochloridmonohydrat
Hergestellt durch chemische Synthese oder Hydrolyse tierischer oder pflanzlicher Proteine
Reinheit: mind. 98,5 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C3H8ClNO2S · H2O CAS-Nummer: 7048-04-6
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Cysteinhydrochloridmonohydrat in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Cysteinhydrochloridmonohydrat in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten außer Katzen und Hunden | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg für alle Arten außer Katzen und Hunden".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg für alle Arten außer Katzen und Hunden.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b17034 | - | Glycin | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Glycin
Charakterisierung des Wirkstoffs
Glycin
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C2H5O2N CAS-Nummer: 56-40-6 FLAVIS-Nr.: 17.034
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Glycin in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von Glycin in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben: "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 20 g/kg für Katzen und Hunde,
- 25 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 20 g/kg für Katzen und Hunde,
- 25 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b621 | - | Mononatriumglutamat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Mononatriumglutamat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Mononatriumglutamat
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 99 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C5H8 NaNO4 · H2O CAS-Nummer: 142-47-2
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Mononatriumglutamat in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von Mononatriumglutamat in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 2b620 | - | L-Glutaminsäure | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Glutaminsäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Glutaminsäure
Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C5H9O4N CAS-Nummer: 56-86-0
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von L-Glutaminsäure in Aromastoff-Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 - Methode 1). Zur Bestimmung von L-Glutaminsäure in Vormischungen:
Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
| 1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feedadditives/evaluationreports.
2) Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. Nr. L 54 vom 26.02.2009 S. 1). |