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Durchführungsverordnung (EU) 2018/1013 der Kommission vom 17. Juli 2018 zur Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse

(ABl. Nr. L 181 vom 18.07.2018 S. 39;
VO (EU) 2018/1712 - ABl. Nr. L 286 vom 14.11.2018 S. 17 Inkrafttreten Art. 2)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 1, insbesondere auf die Artikel 5 und 7,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 2, insbesondere auf die Artikel 3 und 4,

nach Anhörung des Ausschusses für Schutzmaßnahmen, der durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/755 eingesetzt wurde,

in Erwägung nachstehender Gründe:

I. Hintergrund

(1) Am 26. März 2018 veröffentlichte die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren von 26 Kategorien von Stahlerzeugnissen (2018/C 111/10 3). Die Kommission beschloss, die Untersuchung wegen hinreichender Beweise dafür einzuleiten, dass die Einfuhren dieser Waren ernsthaften Schaden für die betroffenen Unionshersteller verursachen könnten oder zu verursachen drohen.

(2) Am 28. Juni veröffentlichte die Kommission zudem eine Bekanntmachung, mit der die Untersuchung auf zwei weitere Warenkategorien ausgeweitet wurde. 4

(3) Aus den Informationen, die der Kommission über den bestehenden Mechanismus der vorherigen Überwachung 5 und aus Quellen des Wirtschaftszweigs der Union zur Verfügung standen, ging hervor, dass die steigende Tendenz der Einfuhren von Waren dieser Kategorien und die vorherrschenden bedrohlichen Wirtschafts- und Handelsbedingungen, unter anderem die Lage der Stahlindustrie der Union, eine eingehende Prüfung rechtfertigten.

(4) Darüber hinaus bestand aufgrund der von den Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden "USA") nach Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 (im Folgenden "Abschnitt 232") getroffenen Maßnahmen gegen die Einfuhren von Stahl ein hohes Risiko eines weiteren Anstiegs der Einfuhren durch Handelsumlenkung.

(5) Angesichts der anhaltenden weltweiten Überkapazitäten können diese Umstände die Stahlindustrie der Union gefährden, die nach wie vor anfällig für eine wahrscheinlich bevorstehende Zunahme der Einfuhren ist und sich gerade von der Schädigung durch unlautere Handelspraktiken erholt, wie die beträchtliche Zahl von Handelsschutzmaßnahmen zeigt, die in der jüngeren Vergangenheit weltweit für Stahlerzeugnisse ergriffen wurden.

(6) Am 11. April 2018 veröffentlichte die Kommission einen Vermerk mit den wichtigsten Einfuhrstatistiken und den verfügbaren Schadensindikatoren. Auf diesen Vermerk hin gingen bei der Kommission 41 Stellungnahmen von Drittländern, nationalen Verbänden und einzelnen Stahlunternehmen ein.

(7) Mehrere interessierte Parteien brachten vor, die Kommission habe es versäumt, die Beweise, auf die sich die Einleitung der Schutzmaßnahmenuntersuchung gestützt habe, angemessen und rechtzeitig offenzulegen. Dadurch sei es interessierten Parteien nicht möglich gewesen, ihre Verteidigungsrechte in vollem Umfang wahrzunehmen. Im Einzelnen führten mehrere interessierte Parteien an, der Vermerk vom 11. April 2018 habe keine Angaben zu den Unionsverkäufen, den Ausfuhren der Union, zum Unionsverbrauch oder zur Gesamtproduktion der Union enthalten.

(8) Entgegen diesen Behauptungen enthielt der Vermerk jedoch Angaben zu den Unionsverkäufen, zum Unionsverbrauch oder zur Gesamtproduktion der Union. Darüber hinaus waren die wichtigsten verfügbaren Elemente und Beweise nach Auffassung der Kommission in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Einleitungsbekanntmachung und in der gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen erfolgten Notifizierung der Untersuchung an die WTO in angemessener Weise zusammengefasst.

(9) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass sie ihren rechtlichen Verpflichtungen, die Verteidigungsrechte der interessierten Parteien angemessen zu schützen, nachgekommen ist. Auf jeden Fall haben die interessierten Parteien nach wie vor die Möglichkeit, im weiteren Verlauf der Untersuchung ihre Rechte wahrzunehmen.

(10) Um die für eine eingehende Prüfung erforderlichen Informationen einzuholen, sandte die Kommission Fragebogen an die ihr bekannten EU-Hersteller und alle ausführenden Hersteller, Einführer und Verwender der zu untersuchenden Waren, die dies innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Fristen beantragt hatten. Diese Parteien wurden ebenso wie Drittländer aufgefordert, sachdienliche Beiträge zu übermitteln. Bei der Kommission gingen 222 Antworten auf den Fragebogen und 74 Beiträge ein.

II. Betroffene Ware und gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Ware

(11) Die Kommission leitete die Schutzmaßnahmenuntersuchung für 26 Kategorien von Stahlerzeugnissen ein, die in die EU eingeführt werden, und erweiterte den Anwendungsbereich am 28. Juni durch eine Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung der Einleitung 6 um zwei zusätzliche Kategorien. Die 28 Warenkategorien (im Folgenden "betroffene Ware" oder "betroffene Warenkategorien") fallen allesamt unter den von der Kommission im Mai 2016 eingeführten Stahl-Überwachungsmechanismus. Sie unterliegen auch den US-Zöllen gemäß Abschnitt 232. Die betroffenen Warenkategorien sind zusammen mit den KN-Codes, nach denen diese Waren derzeit eingereiht werden, in Anhang I aufgeführt.

(12) In dieser ersten Einschätzung stellt die Kommission fest, dass die von den Unionsherstellern hergestellten Waren in den 28 Kategorien (im Folgenden "gleichartige Ware" oder "gleichartige Warenkategorien") den betreffenden Warenkategorien gleichartig sind oder unmittelbar mit ihnen konkurrieren. Sowohl die in der Union hergestellte als auch die eingeführte betroffene Ware weisen dieselben grundlegenden materiellen, technischen und chemischen Eigenschaften auf; sie haben die gleichen Verwendungen, und Informationen über ihren Preis und ihre Qualität sind leicht verfügbar; sie werden außerdem über ähnliche oder identische Vertriebskanäle an Abnehmer verkauft, die sie sowohl im Inland als auch von ausländischen Ausführern beziehen oder beziehen könnten. Dementsprechend stehen die betroffenen Warenkategorien und die von den Unionsherstellern hergestellten Waren der entsprechenden Kategorien in starker Konkurrenz zueinander.

(13) Die Kommission hat in dieser ersten Analyse zudem festgestellt, dass zwischen Waren, die in verschiedenen Kategorien eingeordnet sind, und auch zwischen Waren unterschiedlicher Produktionsstufen innerhalb bestimmter Kategorien ein wichtiger Zusammenhang und starke Konkurrenz besteht, da einige Kategorien die wichtigsten Rohstoffe oder Vorleistungen für die Herstellung anderer Waren in anderen Kategorien enthalten.

(14) Einige Beispiele veranschaulichen diese Zusammenhänge und diese Konkurrenz innerhalb von und zwischen den Warenkategorien. So wird z.B. Warmbreitband aus Platten hergestellt und zu Rollen gewalzt oder in flacher Form in einem Werk für Quartobleche hergestellt. Durch Zuschneiden des Bands auf Länge werden Bleche hergestellt. Schmalband wird entweder direkt oder durch das Spalten von Warmbreitband hergestellt. Warmgewalzte Flacherzeugnisse werden auch bei der Herstellung von Rohren für die petrochemische Industrie verwendet, und kaltgewalzte Flacherzeugnisse werden anschließend von Herstellern geschweißter Rohre verwendet. Ein großer Teil des hergestellten Warmbreitbands wird weiterverarbeitet, um Kaltband herzustellen, das dünner ist und über eine höhere Oberflächengüte verfügt. Ein beträchtlicher Teil der kaltgewalzten Erzeugnisse ist metallbeschichtet, mit Zinn oder Chrom für die Dosenindustrie oder mit Zink. 7

(15) Viele Hersteller in der Union produzieren die meisten der oben genannten Waren. Arcelor Mittal beispielsweise produziert nicht nur warmgewalzte und kaltgewalzte Bleche und Bänder; das Unternehmen beschichtet auch mehrere Stahlerzeugnisse und stellt Platten her. In ähnlicher Weise produzieren Unternehmen wie Voest Alpine und Tata Steel warmgewalzte und kaltgewalzte Bleche und Bänder sowie aus diesen Erzeugnissen hergestellte beschichtete Stahlerzeugnisse.

(16) Darüber hinaus kann der Wettbewerbsdruck angesichts dieser Zusammenhänge leicht von einer Ware auf eine andere verlagert werden. Werden beispielsweise Handelsschutzmaßnahmen für eine bestimmte Ware (z.B. Stahl-Coils) eingeführt, kann dieses Erzeugnis im selben Land umgewandelt und in anderer Form ausgeführt werden, um die zusätzlichen Maßnahmen zu umgehen und weiterhin mit inländischen Waren zu konkurrieren. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Drittländer einige dieser Waren zu niedrigen Kosten einführen und sie vor ihrer Wiederausfuhr in die Union umwandeln.

(17) Wegen dieser Zusammenhänge und Verbindungen und angesichts der Tatsache, dass - wie im Folgenden erläutert wird - die mögliche Handelsumlenkung aufgrund der Maßnahmen der USA nach Abschnitt 232 alle Warenkategorien betrifft, da diese Maßnahmen für alle Stahlerzeugnisse gelten, ohne dass nach Form, Größe oder Zusammensetzung unterschieden wird, wurde die Analyse für die Zwecke der vorläufigen Ermittlung sowohl für alle 28 Warenkategorien insgesamt, also die gesamte betroffene Ware (d. h. Stahl in verschiedenen Formen), als auch für jede einzelne Warenkategorie getrennt durchgeführt. 8.

III. Die Unionshersteller

(18) Die meisten Unionshersteller sind Mitglieder der Europäischen Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie (Eurofer) oder, soweit es sich um Rohre handelt, Mitglieder des europäischen Dachverbands der Stahlrohrindustrie (ESTA). Auf diese beiden Industrieverbände entfallen mehr als 95 % der Stahlproduktion in der Union. Ihre Mitglieder befinden sich in fast allen Mitgliedstaaten.

(19) Im Namen ihrer Mitglieder haben diese Industrieverbände der Kommission mitgeteilt, dass sie die Einleitung der Schutzmaßnahmenuntersuchung unterstützen und darüber hinaus den Beschluss von Maßnahmen gegen die sich durch die Maßnahmen nach Abschnitt 232 ergebende Handelsumlenkung, die den Stahlmarkt, der sich noch nicht vollständig aus der Stahlkrise erholt hat, ernsthaft beeinträchtigt.

IV. Anstieg der Einfuhren

(20) Auf der Grundlage der Informationen von Eurostat, des Mechanismus der vorherigen Überwachung im Stahlbereich sowie der vom Wirtschaftszweig der Union vorgelegten Angaben hat die Kommission eine erste Analyse des Anstiegs der Einfuhren der betreffenden Waren im Zeitraum 2013-2017 vorgenommen. Die Kommission prüfte auch die Entwicklung der Einfuhren im ersten Quartal 2018, um den jüngsten Anstieg der Einfuhren zu bestätigen.

(21) Die Gesamteinfuhren der betroffenen Ware entwickelten sich wie folgt:

2013 2014 2015 2016 2017
Einfuhren (in 1.000 Tonnen) 18.861 22.437 27.164 29.778 30.573
Index (2013 = 100) 100 119 144 158 162
Marktanteil 12,7 % 14,4 % 16,9 % 17,9 % 18,0 %
Quelle: Eurostat

(22) Insgesamt stiegen die Einfuhren der 28 betroffenen Warenkategorien im Zeitraum 2013-2017 in absoluten Zahlen um 62 %. Der Anstieg der Einfuhren war bis 2016 besonders ausgeprägt. Anschließend nahmen die Einfuhren weiter zu und blieben auf einem sehr hohen Niveau.

(23) Für die überwiegende Mehrheit der einzelnen von der Untersuchung erfassten Warenkategorien verzeichneten die Einfuhren in den vergangenen fünf Jahren ebenfalls einen Anstieg in absoluten Zahlen. So sind sie beispielsweise in den Kategorien mit den höchsten Einfuhren (Warenkategorien 1, 4 und 7) um 45 %, 168 % bzw. 78 % gestiegen.

(24) In fünf Warenkategorien (10, 11, 19, 24 und 27) gab es jedoch keine Zunahme. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass diese Warenkategorien in dieser Phase vom Geltungsbereich der vorläufigen Maßnahmen ausgenommen werden sollten. Die Kommission behält sich aber das Recht vor, diese fünf Warenkategorien in den Geltungsbereich der endgültigen Maßnahmen einzubeziehen und wird zu diesem Zweck weiterhin die Einfuhren innerhalb dieser Kategorien überwachen. Die Entwicklung der Einfuhren für jede Warenkategorie ist in Anhang II dargestellt.

(25) Neben dem Ausschluss der oben genannten Warenkategorien in dieser Phase zog die Kommission auch den Ausschluss bestimmter Länder vom Geltungsbereich der Maßnahmen gemäß den Schlussfolgerungen in Erwägungsgrund 121 in Betracht. Dementsprechend nahm die Kommission die Einfuhren der Waren dieser Kategorien aus diesen Ländern von der weiteren ersten Analyse aus und überprüfte die Entwicklung der Einfuhren erneut.

(26) Auf dieser Grundlage entwickelten sich die Einfuhren der in dieser vorläufigen Ermittlung betroffenen Waren wie folgt:

2013 2014 2015 2016 2017
Einfuhren (in 1.000 Tonnen) 17.367 20.764 25.556 28.174 29.122
Index (2013 = 100) 100 120 147 162 168
Marktanteil 12,1 % 13,8 % 16,5 % 17,5 % 17,8 %
Quelle: Eurostat

(27) Die Einfuhren stiegen im Zeitraum 2013-2017 in absoluten Zahlen um 68 %, wobei der Marktanteil von 12,1 % auf 17,8 % stieg. Der stärkste Anstieg wurde im Zeitraum 2013-2016 verzeichnet, die Einfuhren nahmen jedoch weiter zu und blieben 2017 auf einem hohen Niveau.

(28) Der Trend der zunehmenden Einfuhren setzt sich 2018 fort. Beim Vergleich des ersten Quartals 2018 mit dem ersten Quartal 2017 ergibt sich ein Anstieg der Einfuhren um insgesamt 10 %. In neun Warenkategorien beträgt die Zunahme mehr als 20 % und in einer dieser Kategorien (Kategorie 13) mehr als 100 %. Darüber hinaus erfolgte diese Erhöhung bereits vor Inkrafttreten der Maßnahmen nach Abschnitt 232.

(29) Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass es in 23 Warenkategorien einen plötzlichen, steilen und beträchtlichen Anstieg der Einfuhren in absoluten Zahlen gegeben hat. Außerdem setzt sich der Anstieg der Einfuhren im ersten Quartal 2018 fort und dürfte angesichts der erwarteten Handelsumlenkung durch die Maßnahmen nach Abschnitt 232 sogar noch erheblicher sein.

V. Unvorhergesehene Entwicklungen

(30) Die Kommission kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der beschriebene Anstieg der Einfuhren von Stahlerzeugnissen in die Union mit unvorhergesehenen Entwicklungen zu begründen ist, die auf einige Faktoren zurückzuführen sind, die Ungleichgewichte im internationalen Handel mit den betroffenen Waren verursachen und verschärfen.

(31) Erstens hat sich die nominale globale Stahlerzeugungskapazität von 1,05 Mrd. Tonnen im Jahr 2000 auf 2,29 Mrd. Tonnen im Jahr 2016 mehr als verdoppelt und blieb 2017 auf einem sehr hohen Niveau (2,27 Mrd. Tonnen). 9 Darüber hinaus lag die tatsächliche weltweite Stahlproduktion im Jahr 2016 (1,6 Mrd. Tonnen) immer noch 100 Mio. Tonnen über der weltweiten Stahlnachfrage (1,5 Mrd. Tonnen). Folglich bestand in den letzten Jahren eine große Lücke zwischen der nominalen weltweiten Kapazität und der Produktion sowie zwischen Produktion und Nachfrage, was zu einer beispiellosen Überkapazität auf dem globalen Stahlmarkt führte, die trotz der dagegen ergriffenen Maßnahmen fortbesteht. Was die weitere Entwicklung betrifft, ist zudem die weltweite Produktion 2017 aufgrund einer wirtschaftlichen Erholung um mehr als 5 % gestiegen; die weltweite Stahlnachfrage 2018 wird hingegen nur ein moderates Wachstum aufweisen, und für 2019 wird eine weitere Verlangsamung prognostiziert. 2017 gab es Anzeichen einer Erholung, doch es bestehen weiterhin erhebliche Risiken.

(32) Die Stahlunternehmen sind nach wie vor finanziell verwundbar, da - wie bereits erwähnt - strukturelle Ungleichgewichte in der Stahlindustrie fortbestehen. Diese Ungleichgewichte werden durch wettbewerbsverzerrende Subventionen und staatliche Unterstützungsmaßnahmen verstärkt. 10 Angesichts der erheblichen Fixkosten in der Stahlindustrie hielten viele Stahlhersteller - insbesondere in Ländern, in denen der Staat das normale Wirken der Marktkräfte verzerrt - an einer hohen Kapazitätsauslastung fest und überschwemmten Märkte in Drittländern mit ihren Waren, die vom Inlandsmarkt nicht aufgenommen werden konnten, zu niedrigen Preisen. Dies führte zu steigenden Einfuhren in die EU und zu einem allgemeinen Preisverfall. Die Einfuhrpreise lagen 2017 im Allgemeinen unter den Preisen des Wirtschaftszweigs der Union, wobei in jeder Warenkategorie ein Vergleich der Durchschnittspreise zugrunde gelegt wurde. Ein solcher Durchschnittspreisvergleich spiegelt nicht unbedingt alle Besonderheiten wider, die sich möglicherweise auf die Vergleichbarkeit auswirken, doch lässt sich das allgemeine Preisniveau der Einfuhren im Vergleich zu den Unionspreisen gut aufzeigen. Für 17 Warenkategorien wurde eine Unterbietung festgestellt, mit Spannen von 1,2 % bis 23 %.

(33) Zweitens wurden die oben genannten Auswirkungen durch handelsbeschränkende Praktiken auf Drittlandsmärkten verschärft. So sind seit 2014/2015 als Reaktion auf das oben erwähnte Überangebot an Stahl und die marktverzerrenden Praktiken mehrere Länder dazu übergegangen, im Stahlbereich stärker auf handelspolitische Maßnahmen und einschlägige Schutzinstrumente zurückzugreifen, um ihre inländischen Hersteller zu schützen. Mexiko, Südafrika, Indien und die Türkei haben die Einfuhrzölle für eine Reihe von Stahlerzeugnissen um 2,5 % bis 40 % erhöht, unter anderem für warmgewalzten und kaltgewalzten Stahl, Flachstahlerzeugnisse wie Bänder sowie Betonstabstahl. Diese Waren wurden im Untersuchungszeitraum in der Regel in erhöhten Mengen eingeführt. Darüber hinaus führten Drittländer im Laufe des Jahres 2017 weitere handelsbeschränkende Maßnahmen ein: Einige Länder führten Mindesteinfuhrpreise ein (Indien), einige Länder verbindliche nationale Normen für Stahl (Indonesien), und andere erlegten einen bestimmten heimischen Fertigungsanteil auf, unter anderem bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (USA).

(34) Außerdem wurde stets mehr auf handelspolitische Schutzinstrumente zurückgegriffen. WTO-Statistiken zufolge wurden im Zeitraum 2011-2013 im Durchschnitt rund 77 Untersuchungen im Stahlbereich pro Jahr eingeleitet; im Zeitraum 2015-2016 stieg dieser Durchschnittswert auf 117. Im Februar 2018 waren in den USA 169 Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen im Stahlbereich in Kraft sowie 25 laufende Untersuchungen, die zu einem noch restriktiveren Bild bei den Einfuhren von Stahl in die USA führen könnten. 11 Da die USA eines der größten Stahleinfuhrländer der Welt sind, auf das rund 13,1 % (2016) der weltweiten Stahleinfuhren entfallen, sind die Auswirkungen einer derart hohen Zahl handelspolitischer Schutzmaßnahmen weltweit stark spürbar.

(35) Drittens ist es vor dem Hintergrund der bestehenden dauerhaften weltweiten Überkapazitäten wahrscheinlich, dass die unrechtmäßigen restriktiven Maßnahmen der USA nach Abschnitt 232 angesichts ihres Ausmaßes und Geltungsbereichs eine erhebliche Handelsumlenkung von Stahlerzeugnissen in die Union verursachen. Die USA haben errechnet, dass die Einführung eines einheitlichen Zolls für alle Erzeugnisse nach Abschnitt 232, von dem fast kein Land ausgenommen wird, zu einem Rückgang der Einfuhren um etwa 13 Mio. Tonnen führen dürfte, was 7 % des Unionsverbrauchs entspricht. 12 Der Unionsmarkt ist für Stahlerzeugnisse im Allgemeinen sowohl wegen der Nachfrage als auch wegen der Preise sehr attraktiv. Einige der wichtigsten Ausführer in die USA sind auch traditionelle Stahlzulieferer für die Union, und es besteht kein Zweifel daran, dass diese Länder ebenso wie andere, deren Ausfuhren und Produktion von den Maßnahmen der USA und der in der Folge zu erwartenden Handelsumlenkung betroffen sind, ihre Ausfuhren in die Union umlenken werden. Selbst eine teilweise Umlenkung der oben genannten Handelsströme in die Union würde unweigerlich zu einem neuen Preisdruck und einer Unterbietung auf dem EU-Markt führen, sodass sich die Preise auf ein Niveau absenken würden, das mit 2016 vergleichbar ist, was erhebliche negative Auswirkungen auf die Rentabilität der Stahlindustrie der Union hätte. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der zusätzliche Anstieg der Einfuhren, der die wirtschaftliche Situation der Stahlindustrie in der Union weiter verschlechtern dürfte, insbesondere aus Ländern stammen könnte, für die derzeit keine Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten.

(36) Die vorstehend beschriebenen unvorhergesehenen Entwicklungen haben somit zu einem deutlichen Anstieg der Stahleinfuhren in die Union geführt und werden weiterhin dazu führen.

VI. Drohender ernsthafter Schaden

1. Gesamtlage des Wirtschaftszweigs der Union

(37) Um ihre vorläufige Feststellung zu formulieren, ob es im Hinblick auf die betroffene, beurteilte Ware Beweise für einen ernsthaften Schaden oder die Gefahr eines ernsthaften Schadens für den Wirtschaftszweig der Union gibt, untersuchte die Kommission im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/755 die Entwicklungen des Verbrauchs, der Produktion, der Kapazitätsauslastung, der Verkäufe, des Marktanteils, der Preise, der Rentabilität, der Lagerbestände, der Kapitalrendite (Return on Capital Employed - ROCE), des Cashflows und der Beschäftigung im Zusammenhang mit der betroffenen Ware für die Jahre 2013 bis 2017 (die Erhebung der Daten für 2018 steht noch aus).

(38) Diese Analyse wurde global und auch individuell für die 23 Warenkategorien, in denen eine Zunahme der Einfuhrmengen verzeichnet wurde (im Folgenden "beurteilte Ware/Warenkategorien") durchgeführt. Wie in Abschnitt II dargelegt, ist die Kommission der Auffassung, dass eine solche globale und umfassende Analyse in dieser Untersuchung angesichts der Zusammenhänge, der Verbindungen und der Konkurrenz zwischen den verschiedenen Waren im Hinblick auf Nachfrage und Angebot angemessen ist.

(39) Bei Betrachtung der Gesamtsituation entwickelten sich der Unionsverbrauch, die Verkäufe der Unionshersteller und der entsprechende Marktanteil wie folgt:

(in 1.000 Tonnen) 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch 144.908 152.146 157.236 163.100 166.244
Index (2013 = 100) 100 105 109 113 115
Inlandsverkäufe 125.808 129.261 129.542 132.717 134.542
Index (2013 = 100) 100 103 103 105 107
Marktanteil (in %) 86,8 % 85,0 % 82,4 % 81,4 % 80,9 %
Quelle: Daten von Eurostat und des Wirtschaftszweigs

(40) Der Verbrauch der beurteilten Waren stieg im Zeitraum 2013-2017 kontinuierlich Jahr für Jahr an, insgesamt um 15 %. Die Verkäufe der Unionshersteller stiegen ebenfalls, jedoch in einem sehr viel geringeren Maße als der Unionsverbrauch, d. h. nur um 7 %. Somit konnten die Unionshersteller von der steigenden Nachfrage in der Union nicht profitieren; ihr Marktanteil ging von 86,8 % auf 80,9 % zurück. Die Einfuhren stiegen im selben Zeitraum, wie bereits dargelegt, um 68 %.

(41) Die Produktion und die Produktionskapazität entwickelten sich laut den Antworten der Unionshersteller auf den Fragebogen wie folgt:

(in 1.000 Tonnen) 2013 2014 2015 2016 2017
EU-Produktion 184.912 190.687 192.493 194.369 200.650
Index (2013 = 100) 100 103 104 105 109
Produktionskapazität 257.331 257.138 258.056 260.171 265.353
Index (2013 = 100) 100 100 100 101 103
Kapazitätsauslastung (in %) 71,9 % 74,2 % 74,6 % 74,7 % 75,6 %
Quelle: Daten des Wirtschaftszweigs

(42) Die Produktionskapazität stieg im Zeitraum 2013-2017 um 3 %, was jedoch weniger ist als der Anstieg der Produktionsmenge (um 9 %). Infolgedessen stieg die Kapazitätsauslastung von 72 % auf 76 %.

(43) Die Lagerbestände der mitarbeitenden Unternehmen stiegen im Zeitraum 2013-2017 insgesamt um 20 % an.

(in 1.000 Tonnen) 2013 2014 2015 2016 2017
Lagerbestände 11.006 11.896 12.391 12.117 13.222
Index (2013 = 100) 100 108 113 110 120
Quelle: Fragebogenantworten

(44) Die Verkaufsstückpreise, die Rentabilität und der Cashflow der Unionshersteller entwickelten sich wie folgt:

2013 2014 2015 2016 2017
Verkaufsstückpreise (in EUR/Tonne) 673,5 652,8 616,9 572,9 681,5
Index (2013 = 100) 100 97 92 85 101
Rentabilität - 1,0 % 0,9 % 0,9 % 2,2 % 6,2 %
Cashflow (in Mio. EUR) 3.133 4.975 6.519 5.386 6.141
Index (2013 = 100) 100 159 208 172 196
Quelle: Fragebogenantworten

(45) Im Zeitraum 2013-2016 war der Preisdruck auf dem Unionsmarkt erheblich: Die Verkaufsstückpreise gingen um 15 % zurück. Die Einfuhren stiegen in diesem Zeitraum bekanntlich ebenfalls beträchtlich an. Der durchschnittliche Verkaufsstückpreis erholte sich jedoch 2017 wieder und erreichte ein mit dem Jahr 2013 vergleichbares Niveau. Die Rentabilität blieb im Zeitraum 2013-2016 durchweg auf einem sehr niedrigen Niveau. Trotz eines erheblichen Preisrückgangs konnte der Wirtschaftszweig der Union seine Produktionskosten 2016 dennoch so weit senken, dass er eine geringe Gewinnspanne von 2,2 % erzielte. 2017 war eine vorübergehende Erholung zu verzeichnen. Die Verkaufspreise stiegen zwischen 2016 und 2017 um fast 20 % und erreichten ihr Niveau von 2013. Der Wirtschaftszweig der Union erzielte eine Gewinnspanne von 6,2 %, da die Produktionskosten (Rohstoffe) zwar zunahmen, aber immer noch niedriger waren als 2013. Beim Cashflow verbesserte sich die Lage des Wirtschaftszweigs der Union allgemein um etwa 60 %.

(46) Die Beschäftigung bei den Unionsherstellern der beurteilten Warenkategorien sank in diesem Fünfjahreszeitraum um fast 10.000 Arbeitsplätze.

2013 2014 2015 2016 2017
Beschäftigung (Vollzeitäquivalente) 189.265 183.470 182.136 182.162 181.303
Index (2013 = 100) 100 97 96 96 96
Quelle: Fragebogenantworten

2. Lage in den einzelnen Warenkategorien

(47) Neben der globalen Analyse der Lage für die gesamte betroffene Ware, die nach ihrer Auffassung der geeignete Ausgangspunkt ist, um die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen in dieser Untersuchung zu prüfen, hat die Kommission auch die Lage in den einzelnen Warenkategorien geprüft, um die oben beschriebenen Entwicklungen auf detaillierter Ebene zu bestätigen.

(48) Betrachtet man die einzelnen Warenkategorien, so ergibt sich ein vielfältigeres Bild, die Trends sind im Allgemeinen jedoch dieselben. Anhang III enthält die Wirtschaftsindikatoren einzeln und nach Warenkategorien.

(49) Der Unionsverbrauch nahm in den letzten fünf Jahren mit Ausnahme von zwei Kategorien in allen Warenkategorien zu. Bei einigen einzelnen Waren blieb dieser Anstieg zwar moderat (die geringste Zunahme betrug 2 %), bei anderen war er hingegen mit bis zu 169 % deutlich stärker ausgeprägt.

(50) Die Verkaufsmengen blieben im Zeitraum 2013-2017 im Allgemeinen stabil; in einigen Fällen nahmen sie leicht zu, aber mit Ausnahme von drei Warenkategorien nicht so stark wie der EU-Verbrauch. Infolgedessen war während des Fünfjahreszeitraums bei allen bis auf drei Waren ein Rückgang des Marktanteils zu verzeichnen.

(51) Die Produktionsmenge erhöhte sich im Allgemeinen, bei 18 von 23 der einzelnen Waren, wie auch die Kapazitätsauslastung.

(52) Was die Preise angeht, so war bei jeder Ware (mit Ausnahme einer Ware, für die Antidumpingzölle in Form eines Mindesteinfuhrpreises galten) im Zeitraum 2013-2016 ein erheblicher Preisrückgang zu verzeichnen. 2017 erreichten die Preise wieder ihr altes Niveau angesichts der allgemeinen Erholung des Stahlmarktes, aber auch infolge der verschiedenen Handelsschutzmaßnahmen gegen unfaire Preispolitik und subventionierte Einfuhren. Bei 16 Waren blieb das Preisniveau 2017 niedriger als 2013. Anzumerken ist, dass die durchschnittlichen Einfuhrpreise in jedem Jahr fast durchweg niedriger waren als die Unionspreise, und zwar für alle Warenkategorien.

(53) Was den Gewinn anbelangt, so wurden die Waren aller Kategorien bis 2016 mit Verlust oder sehr geringem Gewinn verkauft. Nur sieben Waren konnten 2017 wieder eine Gewinnspanne von über 6 % erreichen. Diese Waren sind im Hinblick auf das Produktionsvolumen in der EU bedeutend, und für sechs von ihnen gelten derzeit (kürzlich eingeführte) Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen. Diese Maßnahmen betreffen nur einige Ursprungsländer. Bei allen anderen Waren wurden entweder weiter Verluste geschrieben (drei Waren) oder sie sind nahe an der Kostendeckungsschwelle (13 Waren). Ein Gewinn von unter 6 % gilt als nicht ausreichend, um die Investitionen zu decken, die zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit erforderlich sind, da die Kommission in den meisten der jüngsten Untersuchungen in dieser Branche einen Gewinn von etwa 8 % als ausreichend zur Finanzierung der Investitionen ansah. Der Cashflow verschlechterte sich bei der Hälfte der Waren im Zeitraum 2013-2017, und bei sechs Waren war er 2017 sogar negativ. Die Kapitalrendite blieb im Zeitraum 2013-2016 niedrig, verbesserte sich anschließend jedoch in einem Großteil der Warenkategorien, wenngleich sie für fünf Waren 2017 noch immer negativ war.

(54) Die Lagerbestände wuchsen in 17 Warenkategorien an. Lediglich in fünf Warenkategorien gingen sie zurück, und in einer Warenkategorie blieben sie in diesem Zeitraum unverändert.

(55) Die vorstehende Analyse belegt, dass sich die Lage der Stahlindustrie in der Union im Zeitraum 2013-2016 erheblich verschlechterte. Dies äußerte sich in einem Rückgang der Marktanteile und einem beträchtlichen Preisdruck, aufgrund dessen die Industrie nicht von niedrigeren Rohstoffkosten profitieren konnte. Diese Entwicklungen gab es sowohl auf globaler Ebene als auch bei den einzelnen Waren. 2017 war zum Teil eine Erholung zu verzeichnen. Während in vielen Warenkategorien immer noch keine nachhaltige Gewinnspanne erreicht ist, hat sich die Lage in einigen verbessert, was höchstwahrscheinlich auf die jüngste Einführung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zurückzuführen ist. Es wird daher sowohl insgesamt als auch für einzelne Warenkategorien die Auffassung vertreten, dass der Wirtschaftszweig der Union nach wie vor in einer prekären Lage und für einen weiteren Anstieg der Einfuhren anfällig ist, insbesondere wenn die Einfuhren aus Ländern, die Handelsschutzmaßnahmen unterliegen, infolge der Maßnahmen nach Abschnitt 232 durch andere Einfuhren ersetzt werden, die vom US-Markt umgelenkt werden.

(56) Dies gilt z.B. typischerweise für die Warenkategorien 1, 2 und 4, die im Hinblick auf die Unionsnachfrage bedeutend sind, aber auch, weil diese Warenkategorien (insbesondere die Kategorien 1 und 2) als Rohstoff für die Herstellung anderer Stahlerzeugnisse verwendet werden. In den Warenkategorien 1, 2 und 4 war die finanzielle Lage im Jahr 2016 negativ; sie wurde jedoch 2017 nach der Einführung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gegenüber einer Reihe von Ländern wie China und Russland positiv. Die Einfuhren aus diesen Ländern wurden jedoch in jüngster Zeit teilweise durch Einfuhren aus Indien, Korea und der Türkei ersetzt, wobei die beiden letztgenannten Länder auch bedeutende Zulieferländer für die USA sind. Im ersten Quartal 2018, d. h. vor der Einführung der Maßnahmen in den USA, stiegen die Unionseinfuhren in der Warenkategorie 1 bereits im Vergleich zum ersten Quartal 2017, und dieser Anstieg ist hauptsächlich auf Einfuhren aus der Türkei zurückzuführen.

(57) Wahrscheinlich würde ein weiterer Anstieg der Stahleinfuhren in die Union verhindern, dass der Wirtschaftszweig der Union, der sich noch nicht vollständig erholt hat, von den positiven Auswirkungen der jüngsten Handelsschutzmaßnahmen profitiert.

3. Drohender ernsthafter Schaden

(58) In ihrer Stahl-Mitteilung vom März 2016 13 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Stahlindustrie der Union vor einer Reihe ernster Herausforderungen steht, die auf weltweite Überkapazitäten, einen dramatischen Anstieg der weltweiten Ausfuhren und eine beispiellose Welle unlauterer Handelspraktiken zurückzuführen sind.

(59) Um die Schädigung, die durch zu unfairen Bedingungen erfolgende Einfuhren verursacht wird, zu beseitigen, hat die Union zugleich eine Reihe von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen eingeführt. Insgesamt gibt es derzeit nicht weniger als 19 Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen in 14 untersuchten Kategorien gegenüber den unfairen Einfuhren dieser Waren aus verschiedenen Ländern. Im Untersuchungszeitraum (2013-2017) wurde in 13 neuen Untersuchungen festgestellt, dass die Stahlindustrie der EU durch unfaire Handelspraktiken bedeutend geschädigt wurde (oder in einem Fall eine solche Gefahr bestand).

(60) Wie in Erwägungsgrund 55 erwähnt, befindet sich der Wirtschaftszweig der Union nach wie vor in einer prekären Lage und bleibt für einen weiteren Anstieg der Einfuhren anfällig. Die jüngste Entscheidung der USA, Ausfuhren aus der EU nicht aus dem Anwendungsbereich von Abschnitt 232 zu streichen, wird es wahrscheinlich den Unionsherstellern erschweren, ihre Waren in die USA auszuführen, sodass ihre Lage noch anfälliger wird.

(61) Die Stahleinfuhren sind beträchtlich gestiegen und blieben 2017 auf einem hohen Stand. Durch den weiteren Anstieg der Einfuhren im Jahr 2018, insbesondere aus Ländern oder von Ausführern, die keinen Handelsschutzmaßnahmen unterliegen, kann die Industrie wahrscheinlich keine vollständige Erholung erreichen und nicht von diesen Maßnahmen profitieren. Die Stahlindustrie der Union gilt in der Tat nach wie vor als anfällig für eine weitere Zunahme der Einfuhren.

(62) Ohne vorläufige Schutzmaßnahmen erfährt der Wirtschaftszweig der Union in absehbarer Zeit wahrscheinlich tatsächlich einen ernsthaften Schaden.

(63) In diesem Zusammenhang hat die Kommission gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/755 die Steigerungsrate der Ausfuhren in die Union und die Wahrscheinlichkeit, dass verfügbare Kapazitäten für die Ausfuhr in die Union genutzt werden, untersucht.

(64) Erstens stiegen die Einfuhren in die Union, wie bereits dargelegt, im Zeitraum 2013-2017 erheblich an, nämlich insgesamt um 68 %. Nachdem der Anstieg bis zum Jahr 2016 besonders ausgeprägt war, stiegen die Einfuhren im darauffolgenden Zeitraum weiter an, wenn auch langsamer. Wie in den Erwägungsgründen 37 und (82) im Hinblick auf eine kritische Lage betont, nahmen die Einfuhren im ersten Quartal 2018 erneut deutlich zu, um fast 10 %. Die Steigerungsrate der Einfuhren ist somit beträchtlich.

(65) Zweitens ist angesichts der weltweiten Überkapazitäten in mehreren Ländern damit zu rechnen, dass die restriktiven Maßnahmen der USA nach Abschnitt 232 angesichts ihres Ausmaßes und Geltungsbereichs eine Handelsumlenkung von Stahlerzeugnissen in die Union verursachen.

(66) Die USA haben ihre Absicht mitgeteilt, die Einfuhren um etwa 13 Mio. Tonnen zu senken, und haben daher im März 2018 einen zusätzlichen Einfuhrzoll von 25 % auf die Einfuhren einer sehr hohen Zahl von Stahlerzeugnissen eingeführt. Die Stahlmengen, die nicht mehr in die USA ausgeführt werden, werden unweigerlich in andere Länder umgelenkt.

(67) Einige der wichtigsten Ausführer in die USA sind auch traditionelle Stahlzulieferer für die Union. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass diese Länder ebenso wie andere Länder dann zu einem großen Teil bestrebt sein werden, ihre Ausfuhren in die Union umzuleiten. Im Allgemeinen ist der Unionsmarkt für Stahlerzeugnisse in der Tat sowohl wegen der Nachfrage als auch wegen der Preise sehr attraktiv. Die EU ist nach China, aber vor den USA einer der wichtigsten Märkte für Stahl, auf dem die Nachfrage in den letzten Jahren gestiegen ist und es mittlerweile auch zu einer Preiserholung gekommen ist.

(68) Vor diesem Hintergrund führt ein erheblicher Anstieg des Angebots auf dem Unionsmarkt durch einen Zustrom von Einfuhren zu einem allgemeinen Preisdruck und zu einem Preisniveau, das mit dem von 2016 vergleichbar ist, mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Rentabilität der Stahlindustrie der Union.

4. Schlussfolgerungen

(69) Unter diesen Umständen und auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem vorläufigen Schluss, dass die Stahlindustrie der Union sich zwar hinsichtlich einiger Warenkategorien 2017, vor allem aufgrund von Handelsschutzmaßnahmen, teilweise erholt hat; im größten Teil der beurteilten Warenkategorien ist die finanzielle Lage jedoch nach wie vor weit davon entfernt, nachhaltig zu sein, sodass der Wirtschaftszweig der Union immer noch anfällig für einen erneuten plötzlichen Anstieg der Einfuhren ist. Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass der Stahlindustrie der Union in den beurteilten 23 Warenkategorien ein ernsthafter Schaden droht.

VII. Schadensursache

1. Anstieg der Einfuhren

(70) Die Kommission hat auf der Grundlage der folgenden Erwägungen vorläufig festgestellt, dass zwischen dem Anstieg der Einfuhren der beurteilten Ware einerseits und dem drohenden ernsthaften Schaden andererseits ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

(71) Wie bereits festgestellt, sind die von den Unionsherstellern hergestellten Waren den betroffenen Waren gleichartig oder stehen in direkter Konkurrenz zu ihnen. Sie weisen dieselben grundlegenden Eigenschaften und dieselben Verwendungen auf, werden über ähnliche oder identische Vertriebskanäle verkauft und stehen preislich in starker Konkurrenz zueinander.

(72) Wie in den Abschnitten IV und VI erläutert, haben die Unionshersteller Marktanteile verloren und leiden unter einem erheblichen Preisdruck, sodass ihre Gewinnspanne nicht nachhaltig oder sogar negativ ist. Bei einigen Waren scheint ein ernsthafter Schaden unmittelbar bevorzustehen, selbst wenn sich die Lage der Hersteller erholt hat.

(73) Im Zeitraum 2013-2017 nahmen die Einfuhren der betroffenen Ware erheblich zu und vergrößerten ihren Marktanteil in der Union aufgrund eines niedrigeren Preisniveaus im Vergleich zu den EU-Herstellern. So stieg der Marktanteil aller Einfuhren von 12,2 % auf 17,6 %, und die Preise der Einfuhren blieben für jede einzelne Ware nahezu durchweg unter den Verkaufspreisen der Union.

(74) Der ursächliche Zusammenhang zwischen den gestiegenen Einfuhren und der Lage der Unionshersteller war im Zeitraum 2013-2016 besonders ausgeprägt, als die Niedrigpreiseinfuhren in die Höhe schnellten (+ 62 %) und die Preise der EU-Hersteller um 15 % zurückgingen. In der Kategorie 13 betrug der Preisrückgang sogar 20 %, und in den Kategorien 1 und 3 lag er bei 19 % bzw. 18 %. Infolgedessen befanden sich die Unionshersteller der gleichartigen Waren entweder in einer Verlustsituation oder nahe an der Kostendeckungsschwelle. 2017 blieben die Einfuhren auf einem hohen Stand und unterboten weiterhin die Preise, auch wenn diese im Allgemeinen anstiegen. Die EU-Preise erholten sich, bei einer Reihe von Waren aber nicht ausreichend, sodass sie immer noch mit Verlust oder nur geringem Gewinn verkauft wurden.

(75) Auch wenn sich die Gewinne in einigen Warenkategorien wieder verbessert haben, ist die Lage nach wie vor anfällig. Die Entwicklungen der Vorjahre zeigen, dass diese Warenkategorien besonders empfindlich auf Preisdruck reagieren, und ein weiterer Anstieg der Niedrigpreiseinfuhren hätte erhebliche negative Auswirkungen.

(76) In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die von den USA nach Abschnitt 232 des Trade Expansion Act ergriffenen restriktiven Maßnahmen angesichts ihres Ausmaßes und ihres Geltungsbereichs wahrscheinlich unmittelbar zu einem ernsthaften Schaden für die Unionshersteller führen.

(77) Die Kommission gelangt daher vorläufig zu dem Schluss, dass in den 23 beurteilten Warenkategorien ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Einfuhren, dem Druck auf die Stahlmarktpreise in der Union und dem drohenden ernsthaften Schaden für die Unionshersteller besteht.

2. Sonstige bekannte Faktoren

(78) Um mit Sicherheit festzustellen, dass der ernsthafte Schaden nicht auf andere Faktoren als den Anstieg der Einfuhren zurückzuführen ist, hat die Kommission eine vorläufige Analyse vorgenommen um festzustellen, ob sonstige Faktoren zu dem ernsthaften Schaden für die Unionshersteller beigetragen haben könnten.

(79) Es wurde festgestellt, dass die weltweiten Überkapazitäten insofern eine Rolle gespielt haben, als die billigen Einfuhren in die Union angekurbelt wurden. Der Verbrauch der betroffenen Stahlerzeugnisse stieg an, sodass der ursächliche Zusammenhang nicht geschwächt werden konnte.

(80) Die Kommission prüfte auch, ob der ernsthafte Schaden auf Einfuhren der betroffenen Waren aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zurückzuführen ist. Durch das EWR-Abkommen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Mitgliedern des EWR (Norwegen, Island und Liechtenstein) andererseits hat die Union eine enge wirtschaftliche Integration mit den Märkten der EWR-Länder sowie den Wirtschaftszweigen der betroffenen Waren geschaffen. Die Industrie auf diesen Märkten ist ausgereift und gesättigt, weshalb davon ausgegangen wird, dass der Ausschluss von Waren mit Ursprung in den EWR-Mitgliedstaaten von den Schutzmaßnahmen kaum (wenn überhaupt) Auswirkungen auf die Einfuhrmengen der Waren hat. Die Einfuhren aus diesen Ländern haben zwar in einigen Warenkategorien in der Tat zu einem Anstieg der Einfuhren beigetragen (die Einfuhren aus diesen Ländern weisen insgesamt einen Anstieg von etwa 9 % aus), ihr Anteil an allen Einfuhren insgesamt ist jedoch begrenzt (der EWR-Anteil an den Einfuhren liegt bei etwa 1,5 % und der entsprechende Marktanteil bei insgesamt 0,3 %). Außerdem liefern die EWR-Mitgliedstaaten traditionell geringe Mengen der betroffenen Ware in die USA, was zu der vorläufigen Feststellung führt, dass die Gefahr einer Handelsumlenkung ebenfalls begrenzt ist. Angesichts der traditionell geringen Liefermengen in die USA, der Reife der Industrie auf den EWR-Märkten und der damit verbundenen begrenzten Gefahr einer Handelsumlenkung ist die Kommission der Auffassung, dass die Einfuhren der betroffenen Waren aus den EWR-Mitgliedstaaten nur in sehr geringem Maße zur Gefahr eines ernsthaften Schadens beigetragen haben, wenn überhaupt.

(81) Demzufolge hat die Kommission keine sonstigen Faktoren ermittelt, die den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Einfuhren und dem ernsthaften Schaden für die Unionshersteller schwächen könnten. Im weiteren Verlauf der Untersuchung wird jedoch eine eingehendere Prüfung aller sonstigen Faktoren vorgenommen, die zur Schädigung beigetragen haben oder haben könnten.

VIII. Kritische Situation

(82) Wie bereits aufgezeigt, besteht für die Stahlhersteller in der Union insgesamt die Gefahr eines Schadens, und es steht eindeutig ein ernsthafter Schaden bevor. In einigen einzelnen Warenkategorien gibt es bereits Hinweise darauf. Ein weiterer Anstieg der Einfuhren hat wahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs insgesamt.

(83) Die Kommission hat geprüft, ob kritische Umstände vorliegen, in denen eine Verzögerung einen schwer zu behebenden Schaden verursachen würde. Insbesondere wurde geprüft, ob die Einfuhren in jüngster Zeit weiter gestiegen sind.

(84) Ein Vergleich zwischen den Einfuhren von Stahlerzeugnissen im ersten Quartal 2018 und im ersten Quartal 2017 ergab, dass die Einfuhren in 18 der 23 Warenkategorien um 26 % stiegen. Dieser Anstieg ist wesentlich bedeutender als im Zeitraum 2016-2017, in dem er rund 2 % betrug.

(85) Die Zollsätze auf Stahlerzeugnisse von 25 % nach Abschnitt 232 wurden am 23. März 2018 eingeführt. Es ist derzeit nicht möglich, die Auswirkungen der Maßnahmen der USA im Hinblick auf eine Handelsumlenkung in vollem Umfang zu bewerten. Der Anstieg der Einfuhren in die Union im ersten Quartal 2018 könnte jedoch als Antizipation ihrer Auswirkungen betrachtet werden und somit darauf hindeuten, wie die Einfuhren in die Union sich nach der Einführung der Maßnahmen der USA in Zukunft entwickeln könnten.

(86) Am 30. Mai 2018 beschlossen die USA ferner, dass die Maßnahmen des Abschnitts 232 gegen die Union, Mexiko und Kanada umgesetzt werden sollten. Die Kommission ist der Auffassung, dass dies ein weiterer kritischer Aspekt ist, da nicht nur die Ausfuhren der Union eingeschränkt werden, sondern auch das Risiko einer Handelsumlenkung durch die beiden anderen wichtigen Stahlerzeugerländer steigt.

(87) Angesichts der Anfälligkeit der Branche und des jüngsten Anstiegs der Einfuhren werden ein weiteres Überangebot an Stahlerzeugnissen auf dem Unionsmarkt und der daraus resultierende Preisdruck zweifellos schwerwiegende Folgen für die Lage der Unionshersteller haben.

(88) Daher ist die Kommission der Auffassung, dass angesichts der realen Gefahr einer Handelsumlenkung und der weiteren Beschränkung der Einfuhren aus wichtigen Stahlerzeugerländern in die USA kritische Umstände vorliegen, unter denen jede Verzögerung bei der Annahme vorläufiger Schutzmaßnahmen einen schwer zu behebenden Schaden verursachen würde. Die Kommission zieht daher den Schluss, dass unverzüglich vorläufige Schutzmaßnahmen eingeführt werden sollten.

IX. Interesse der Union

(89) Nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2015/478 wurde untersucht, ob in diesem Fall trotz der vorläufigen Feststellung eines drohenden ernsthaften Schadens zwingende Gründe vorliegen, die mit Blick auf das Unionsinteresse gegen die Einführung vorläufiger Maßnahmen sprechen. Dabei wurden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, einschließlich derjenigen der Unionshersteller, der Einführer und der Verwender.

(90) Der Wirtschaftszweig der Union umfasst etwa 40 Hersteller, die in vielen Mitgliedstaaten der Union ansässig sind und bei denen im Zeitraum 2013-2017 über 180.000 Arbeitskräfte im unmittelbaren Zusammenhang mit den 25 betroffenen Waren beschäftigt waren. Es wurde festgestellt, dass dem Wirtschaftszweig der Union durch einen Anstieg der Einfuhren ernsthafter Schaden droht. Wie bereits erwähnt, hat der Wirtschaftszweig der Union von der Zunahme des Verbrauchs nicht profitiert und ist nach wie vor in einer prekären Lage und anfällig für einen weiteren Anstieg der Einfuhren. Die strategische Bedeutung der Stahlindustrie wird seit Langem anerkannt. 14 Eine gesunde und wettbewerbsfähige Stahlindustrie liegt im Interesse der Union. Es ist klar, dass bei einem Verzicht auf Maßnahmen sich sowohl die Preise als auch der Marktanteil der Unionshersteller weiter verringern werden, was zu einer geringeren Produktion, steigenden finanziellen Verlusten und einem Verlust von Arbeitsplätzen sowohl in der Stahlindustrie als auch in den verbundenen Wirtschaftszweigen führt. Die Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen wird gegen den ernsthaften Schaden vorübergehend Abhilfe schaffen und dem Wirtschaftszweig der Union die Anpassungen erleichtern.

(91) Verwender und Einführer suchen im Allgemeinen den niedrigstmöglichen Preis für Stahl, und es liegt auf der Hand, dass die Preise ohne Maßnahmen niedriger wären. Es liegt jedoch auch in ihrem Interesse, in der Union eine wettbewerbsfähige und lebensfähige Stahlindustrie zu haben, die ihren künftigen Bedarf decken kann.

(92) In diesem Zusammenhang brachten mehrere interessierte Parteien vor, vorläufige Schutzmaßnahmen seien nicht im Interesse der Union. Die Maßnahmen würden mit Sicherheit zu einer Angebotsverknappung führen und somit wäre der Wirtschaftszweig der Union in einer stärkeren Verhandlungsposition, was den Preisdruck betreffe. Die Bezugsquellen seien ohnehin durch die Einführung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen begrenzt und Waren, die nicht von Unionsherstellern erhältlich oder nicht ausreichend oder nicht mit den geeigneten technischen Spezifikationen verfügbar seien, müssten von Schutzmaßnahmen ausgenommen werden.

(93) Um das richtige Gleichgewicht zwischen den verschiedenen legitimen Interessen zu finden und da die Gefahr eines ernsthaften Schadens in diesem Fall hauptsächlich mit dem Bestehen einer Handelsumlenkung zusammenhängt, sollte die Form der Schutzmaßnahmen nach Auffassung der Kommission die bisherigen Einfuhrmengen wahren, und lediglich über diese Mengen hinausgehende Einfuhren sollten den Maßnahmen unterliegen. In diesem Zusammenhang gewährleistet ein System mit Zollkontingenten, das für die traditionellen Handelsströme kein Hindernis darstellt, dass die Schutzmaßnahmen dem Interesse der Union entsprechen. Eine derartige Maßnahme würde die negativen Auswirkungen einer Handelsumlenkung für den Wirtschaftszweig der Union verhindern und zugleich die herkömmlichen Quellen für den Handel und den wirksamen Wettbewerb auf dem Stahlmarkt sichern.

(94) Unter diesen Umständen hält die Kommission das Risiko einer Angebotsverknappung oder einer Preiserhöhung durch die beschlossenen Maßnahmen für unwesentlich. Ebenso muss die Behauptung, dass bestimmte Warenkategorien von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden müssten, da sie nicht von Unionsherstellern erhältlich oder nicht ausreichend oder nicht mit den geeigneten technischen Spezifikationen verfügbar seien, zurückgewiesen werden, da die traditionellen Handelsströme gewährleistet bleiben.

(95) Daher kommt die Kommission vorläufig zu dem Schluss, dass für das Unionsinteresse die Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen - und zwar konkret in Form einer Erhöhung der Zölle - erforderlich ist, die für über die traditionellen Handelsströme hinausgehende Mengen nach Warenkategorien angewandt werden.

X. Schlussfolgerungen und Annahme vorläufiger Maßnahmen

1. Annahme vorläufiger Maßnahmen

(96) Es wurde daher vorläufig der Schluss gezogen, dass der Stahlindustrie der Union in den beurteilten 23 Warenkategorien ein ernsthafter Schaden droht und dass diese Situation sich in absehbarer Zukunft wahrscheinlich zu einem tatsächlichen ernsthaften Schaden entwickelt. Angesichts der kritischen Umstände wird die Auffassung vertreten, dass vor Abschluss der jetzigen Untersuchung vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, um eine Schädigung der EU-Stahlindustrie zu verhindern, die schwer zu beheben wäre.

2. Art und Höhe der Maßnahmen

(97) Bei der Auswahl der geeigneten Art der Maßnahmen berücksichtigte die Kommission drei Elemente. Erstens kommt es aufgrund der Umlenkung der bisher in die USA gehenden Stahlausfuhren in die EU infolge der Maßnahmen nach Abschnitt 232 wahrscheinlich zu einem ernsthaften Schaden für die Stahlindustrie der Union allgemein. Zweitens wird die Auffassung vertreten, dass die Offenheit des Unionsmarktes gewahrt bleiben und der traditionelle Fluss der Einfuhren aufrechterhalten werden sollte. Letztlich werden im Grunde genommen die über diese traditionellen Handelsströme hinausgehenden Einfuhren als größte Bedrohung für die Stahlindustrie wahrgenommen. Drittens sollten die vorläufigen Maßnahmen - im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/478 und den internationalen Verpflichtungen der Union, insbesondere Artikel 6 des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen - tarifärer Art sein.

(98) Auf dieser Grundlage vertritt die Kommission die Auffassung, dass, wie in Erwägungsgrund 93 erwähnt, die vorläufigen Schutzmaßnahmen in Form eines Systems mit Zollkontingenten erfolgen sollten, bei deren Überschreiten ein zusätzlicher Zoll zu zahlen ist. Um den Zugang aller traditionellen Lieferanten zum Unionsmarkt zu gewährleisten, sollten diese Zollkontingente auf der Grundlage des Durchschnitts der jährlichen Einfuhren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 festgesetzt werden. Da die Zollkontingente für 200 Kalendertage in Kraft sein werden, sollten sie anteilig im Verhältnis zu den Zahlen für das ganze Jahr festgesetzt werden.

(99) Der zusätzliche Zollsatz für über das Kontingent hinausgehende Einfuhren sollte so festgesetzt werden, dass er mit dem Ziel vereinbar ist, einen ernsthaften Schaden für den Wirtschaftszweig der Union zu verhindern. In Anbetracht der Schlussfolgerungen zu einem drohenden ernsthaften Schaden und der Tatsache, dass es alles in allem bisher zu noch keinem ernsthaften Schaden gekommen ist, ist die Kommission der Auffassung, dass die Berechnung einer Schadensspanne auf der Grundlage des rechnerisch ermittelten nicht schädigenden Preises pro Tonne Waren des Wirtschaftszweigs der Union in der jüngsten Zeit nicht angemessen erscheint.

(100) Unter diesen Umständen hält es die Kommission für angemessener, vorausschauend vorzugehen und die Höhe des Zolls einzuschätzen, der erforderlich ist, um zu verhindern, dass über die traditionellen Handelsströme hinausgehende Einfuhren dem Wirtschaftszweig der Union ernsthaft schaden, sobald die Höhe des Kontingents erreicht ist.

(101) In diesem Zusammenhang hat der Wirtschaftszweig der Union zwei ergänzende Methoden zur Berechnung von Zollsätzen mit ausreichender Wirkung vorgelegt, die die Kommission für diesen Zweck für angemessen erachtet: Bei dem ersten handelt es sich um ein Modell für ein partielles Gleichgewicht auf dem Unionsmarkt für Stahl, während mit dem zweiten Deckungsbeiträge für Stahlerzeugnisse berechnet werden.

(102) Bei einem Modell für ein partielles Gleichgewicht handelt es sich um eine Reihe von Nachfrage- und Angebotsgleichungen, die sich auf einen Teil der Wirtschaft beziehen; bezogen auf die übrige Wirtschaft wird von sonst gleichen Gegebenheiten ausgegangen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass die makroökonomischen Auswirkungen des analysierten Szenarios nicht groß genug sind, als dass sie auf makroökonomische Aggregate wie das allgemeine Lohnniveau einer Volkswirtschaft Einfluss nehmen könnten.

(103) Das vom Wirtschaftszweig der Union vorgeschlagene Modell basiert auf öffentlich zugänglichen Codes, die in einem Tabellenkalkulationsprogramm programmiert und gelöst werden. Modelle für ein partielles Gleichgewicht sind im Allgemeinen ein Standardinstrument für die handelspolitische Analyse durch Untersuchungsbehörden wie die Kommission.

(104) Das Modell geht wie die meisten anderen von der sogenannten Armington-Annahme aus, der zufolge Waren unterschiedlichen Ursprungs unvollkommene Substitute sind. Es wird das Angebot allein auf dem Unionsmarkt betrachtet, mit jeweils einer Angebotsfunktion für das inländische Angebot in der Union, das Angebot an Einfuhren aus Schutzmaßnahmen unterliegenden Ländern sowie das Angebot an Einfuhren aus von Schutzmaßnahmen ausgenommenen Ländern. Anschließend wird noch eine Nachfragefunktion für die Union angewandt, bei der in Abhängigkeit vom allgemeinen Preisniveau die Stahlnachfrage auf aggregierter Ebene bestimmt und anschließend entsprechend den relativen Preisen auf die drei genannten Angebotsquellen verteilt wird. Für diesen letztgenannten Prozess gelten die sogenannten Armington-Elastizitäten, d. h. wirtschaftliche Parameter, die die Elastizität der Substitution zwischen Waren aus verschiedenen Ursprungsländern darstellen, wobei nach Warentypen und Märkten differenziert wird.

(105) Die Daten für das Modell stammen von EUROFER und Eurostat. Die Armington-Elastizitäten sowie die Angebots- und die Nachfrageelastizität stammen von etablierten Quellen wie der US-amerikanischen International Trade Commission und dem Projekt zur Analyse des Welthandels (GTAP). Entsprechend diesen Quellen wird die Armington-Elastizität auf 3,75 gesetzt, die Nachfrageelastizität auf -0,5 und die drei Angebotselastizitäten auf 4.

(106) Da es sich hier um ein Einzelland-Modell handelt, sind bestimmte explizite und implizite Annahmen notwendig, insbesondere für den US-Stahlmarkt und die Auswirkungen der durch den Rückgriff auf Abschnitt 232 erlassenen Maßnahmen.

(107) Erstens wird angenommen, dass diese Maßnahmen nach Abschnitt 232 tatsächlich dazu führen, dass die derzeitigen Ausfuhren von Ländern, die ihnen unterliegen, vom US-Markt ferngehalten werden. Im nächsten Schritt wird der Anteil dieser ferngehaltenen Ausfuhren, der auf den EU-Markt umgelenkt wird, für jedes derzeit in die USA ausführende Erzeugerland anhand einer Methode berechnet, bei der vier verschiedene Kriterien berücksichtigt und gewichtet werden: Entfernung zur Union; Vorhandensein von Ländern in der betreffenden Region, die umgelenkte Ausfuhren aufnehmen können; Vorhandensein von Ländern in der Region mit bedeutenden Überkapazitäten sowie Handelsschutzmaßnahmen, die im jeweiligen Land in Kraft sind. Dieser Berechnung zufolge werden 72 % der derzeitigen Stahleinfuhren der USA auf den EU-Markt umgelenkt, was 55 % der gesamten Stahleinfuhren der Union im Jahr 2017 entspricht. Ferner wird davon ausgegangen, dass diese zusätzlichen Einfuhren die Produktion in der Union in gleicher Höhe verdrängen.

(108) In das Modell werden die oben genannten Parameter und die entsprechend den Annahmen der beiden vorangegangenen Erwägungsgründe berichtigten Marktdaten eingesetzt. Das Modell wird dann versuchsweise mit mehreren Schutzzollsätzen in verschiedener Höhe für über die Kontingente hinausgehende Einfuhren in die Union gelöst. Den Ergebnissen des Modells zufolge wären bei einem Zollsatz von 25 % die Einfuhrmengen um etwa 19 % höher als im Bezugszeitraum 2015-2017. Ein Zollsatz von 32 % ließe immer noch 10 % mehr Einfuhren zu als im Bezugszeitraum. Ein Zollsatz von 41 % würde dagegen die Einfuhren auf das Niveau des Zeitraums 2015-2017 senken.

(109) Die Ergebnisse des makroökonomischen Handelsmodells werden durch eine Reihe mikroökonomischer Simulationen typischer Deckungsbeiträge für zwölf verschiedene beurteilte Warenkategorien ergänzt. Bei der Analyse wird angenommen, dass die Hersteller bei fallenden Preisen ihre Kapazitäten weiterhin voll nutzen und in die Union ausführen, solange die variablen Kosten gedeckt sind. Die Spanne zwischen dem Verkaufspreis und den variablen Kosten wird als Deckungsbeitrag bezeichnet. Mit anderen Worten: Ein Hersteller setzt die Produktion fort, solange der Deckungsbeitrag nicht negativ wird. Die Analyse enthält für jede der zwölf beurteilten Warenkategorien den Anlandepreis für die Union, bei dem der Deckungsbeitrag für Ausführer in die Union vollständig erschöpft ist. Die Spanne zwischen diesem Preis und dem nicht schädigenden Inlandspreis auf dem Unionsmarkt sollte dann der Zollsatz außerhalb der Kontingente sein, der zur Gewährleistung eines nicht schädigenden Preisniveaus auf dem Unionsmarkt erforderlich ist.

(110) Die Analyse basiert auf einem Korb von Rohstoffpreisen auf der Grundlage öffentlicher Indizes aus dem "Metal Bulletin", variablen Kosten chinesischer Unternehmen aus der CRU-Datenbank und angenommenen Frachtkosten zwischen China und der EU in Höhe von 60 USD/Tonne, was als konservative Schätzung angesehen wird. Daraus ergibt sich, dass die Deckungsbeiträge und damit die erforderlichen Zollsätze außerhalb der Kontingente mit ausreichender Wirkung im Bereich von 19 % bis 45 %, mit einem Median von 34 %, liegen sollten, was im Wesentlichen die Größenordnung der Zollsätze außerhalb der Kontingente bestätigt, die mithilfe des Modells für ein partielles Gleichgewicht ermittelt wurden.

(111) Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen hat die Kommission vorläufig festgestellt, dass ein vorläufiger Zollsatz außerhalb der Kontingente von 25 % ausreichen würde, um einen ernsthaften Schaden zu verhindern. Dieser Zollsatz, der unter den 32 % liegt, die dem Modell zufolge Einfuhrströme in Höhe des traditionellen Handels zuzüglich 10 % zulassen, stellt einen zurückhaltenden Ansatz dar, bei dem das Unionsinteresse berücksichtigt wird und vor der Einführung endgültiger Maßnahmen noch die Stellungnahmen interessierter Parteien nach der Annahme der vorläufigen Maßnahmen und eine genauere Untersuchung der Entwicklung der Einfuhren abzuwarten sind.

3. Verwaltung der Kontingente

(112) Wie in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission 15 vorgesehen ist, ist die beste Möglichkeit, eine optimale Nutzung der Zollkontingente zu gewährleisten, sie chronologisch nach Datum in der Reihenfolge zuzuteilen, in der die Anmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angenommen werden. Für alle Einführer in der Union sollte ein gleichberechtigter und kontinuierlicher Zugang zu den Kontingenten gewährleistet sein. Diese Art der Verwaltung verlangt eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission.

(113) Ob Einfuhren aus Entwicklungsländern von der Anwendung der Zollkontingente ausgenommen werden, hängt von dem Ursprung der Waren ab. Daher sollten die derzeit in der Union geltenden Kriterien für die Bestimmung eines nichtpräferenziellen Ursprungs angewandt werden.

(114) Um die traditionellen Handelsströme aufrechtzuerhalten, wird für die Zwecke der vorläufigen Maßnahmen für jede der Warenkategorien, für die mit dieser Verordnung vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, ein spezifisches Kontingent festgesetzt, unabhängig vom Ursprungsland. In der restlichen Untersuchung wird geprüft, ob eine Zuteilung der Kontingente auf die Ausfuhrländer wünschenswert ist, um die traditionellen Handelsströme aus diesen Ländern zu sichern und die Auswirkungen der vorläufigen Maßnahmen zu berücksichtigen. Insbesondere wird die Kommission die potenziellen Auswirkungen der derzeit geltenden Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen auf die Zuteilung und Nutzung von Kontingenten pro Land berücksichtigen müssen.

4. Geltende Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

(115) Sobald die festgesetzte zollfreie Kontingentsmenge erreicht ist, finden die Schutzmaßnahmen Anwendung.

(116) Mehrere interessierte Parteien brachten vor, die bereits eingeführten Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen gegenüber vielen Warenkategorien würden in Kombination mit den Schutzmaßnahmen gegenüber denselben Einfuhren für bestimmte ausführende Hersteller, die ihre Waren in die EU ausführen möchten, eine unerwünschte wirtschaftliche Belastung darstellen, durch die ihnen der Zugang zum Unionsmarkt versperrt werden könnte.

(117) Bei zwölf Kategorien von Stahlerzeugnissen, die unter die jetzigen vorläufigen Schutzmaßnahmen fallen, unterliegen einige Ursprungsländer derzeit in der Tat Antidumping- und Ausgleichszöllen. Es ist daher zu prüfen, ob die Kumulierung dieser Maßnahmen mit den Schutzmaßnahmen nicht zu einer größeren Wirkung als erwünscht führen würde. 16 Damit bei einer Überschreitung des Zollkontingents doppelte Sanktionen vermieden werden, werden der geltende Antidumping- und der geltende Ausgleichszoll in voller Höhe ausgesetzt oder zumindest verringert, um zu gewährleisten, dass die kombinierte Wirkung dieser Maßnahmen nicht die höchste Stufe der geltenden Schutzmaßnahmen oder Antidumping- bzw. Ausgleichszölle überschreitet.

5. Dauer

(118) Die vorläufigen Maßnahmen sollten ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung 200 Kalendertage gelten.

XI. Ausschluss bestimmter Länder vom Anwendungsbereich der vorläufigen Maßnahmen

(119) Im Einklang mit Artikel 18 der Verordnung (EU) 2015/478 und den internationalen Verpflichtungen der Union sollten die vorläufigen Maßnahmen nicht auf Waren mit Ursprung in einem Entwicklungsland angewandt werden, solange dessen Anteil an den Einfuhren der betreffenden Ware in die Union 3 % nicht übersteigt, vorausgesetzt dass auf die Entwicklungsland-Mitglieder der WTO mit einem Einfuhranteil von weniger als 3 % zusammen nicht mehr als 9 % der Gesamteinfuhren der betreffenden Ware in die Union entfallen.

(120) Die vorläufigen Feststellungen der Kommission zeigen, dass die betroffenen Warenkategorien mit Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern die Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss der genannten Ausnahmeregelung zu kommen. In Anhang IV (Liste der aus Entwicklungsländern stammenden Ursprungswaren, für die vorläufige Maßnahmen gelten) sind die Entwicklungsländer im Sinne dieser Verordnung aufgeführt. Außerdem enthält er für jede der 23 Warenkategorien die Entwicklungsländer, für die die vorläufigen Maßnahmen gelten. Die Kommission hält es in dieser Phase für angebracht, die Einfuhrmengen aus Entwicklungsländern auf der Grundlage der einzelnen Warenkategorien zu berechnen, da das Zollkontingent ebenso individuell anhand der traditionellen Handelsströme jeder Kategorie ermittelt wird. Dies gilt unbeschadet künftiger Beschlüsse darüber, ob ein bestimmtes Land als Entwicklungsland gilt.

(121) Wie in Erwägungsgrund 80 dargelegt, ist die Kommission aufgrund der engen Integration der Märkte mit den EWR-Mitgliedern, der Gesamtzahlen der Einfuhren aus diesen Ländern und des geringen Risikos einer Handelsumlenkung der Auffassung, dass die beurteilten Waren mit Ursprung in Norwegen, Island und Liechtenstein von der Anwendung dieser Verordnung ausgenommen werden sollten.

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(1) Für die Einfuhren aller in Anhang I aufgeführten 23 Warenkategorien in die Union werden für einen Zeitraum von 200 Tagen ab Inkrafttreten dieser Verordnung Zollkontingente eröffnet.

(2) Die Zollkontingente sind in Anhang V festgelegt (unter Bezugnahme auf die entsprechenden KN-Codes).

(3) Ist das betreffende Zollkontingent erschöpft oder kommen die Einfuhren der Warenkategorien nicht in den Genuss des betreffenden Zollkontingents, so wird ein zusätzlicher Zollsatz von 25 % erhoben. Dieser Zusatzzoll wird auf den Zollwert der eingeführten Ware angewandt.

Artikel 2

(1) Der Ursprung der unter diese Verordnung fallenden Waren wird nach den in der Union geltenden Vorschriften betreffend den nichtpräferenziellen Ursprung bestimmt.

(2) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die einschlägigen geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Artikel 3

Die Zollkontingente werden von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß dem in den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vorgesehenen System für die Verwaltung der Zollkontingente verwaltet.

Artikel 4

Einfuhren der in Artikel 1 genannten Warenkategorien, die am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits auf dem Weg in die Union sind und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann, werden nicht den Zollkontingenten zugerechnet, unterliegen nicht dem in Artikel 1 festgelegten Zusatzzoll und können in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.

Artikel 5

Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten eng zusammen, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen.

Artikel 6

(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 unterliegen die Einfuhren der 23 in Anhang I aufgeführten Warenkategorien mit Ursprung in einem der Entwicklungsländer gemäß Anhang IV nicht den in Artikel 1 genannten Zollkontingenten oder Zusatzzöllen.

(2) In Anhang IV sind für jede der 23 Warenkategorien die Entwicklungsländer, in denen die Waren ihren Ursprung haben, genannt, für die die in Artikel 1 festgelegten Maßnahmen gelten.

Artikel 7

Für Waren mit Ursprung in Norwegen, Island und Liechtenstein gelten die Maßnahmen des Artikels 1 nicht.

Artikel 8

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juli 2018

1) ABl. Nr. L 83 vom 27.03.2015 S. 16.

2) ABl. Nr. L 123 vom 19.05.2015 S. 33.

3) ABl. C 111 vom 26.03.2018 S. 29.

4) ABl. C 225 vom 28.06.2018 S. 54.

5) Maßnahmen zur vorherigen Überwachung wurden im April 2018 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 der Kommission vom 28. April 2016 zur Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern durch die Union beschlossen (ABl. Nr. L 115 vom 29.04.2016 S. 37).

6) ABl. C 225 vom 28.06.2018 S. 54.

7) Sache COMP/ECSC.1351 - Usinor/Arbed/Aceralia und Sache COMP/M.4137 - Mittal/Arcelor.

8) Siehe insbesondere Abschnitt IV und Abschnitt VI Nummer 1 und 2.

9) Siehe Berichte des 83. und 84. OECD-Stahlausschusses, abrufbar unter http://www.oecd.org/sti/ind/steel.htm.

10) Ebenda, 83. Bericht.

11) Pressemitteilung des US-amerikanischen Handelsministers Ross: https://www.commerce.gov/news/press-releases/2018/02/secretary-ross-releases-steel-and-aluminum-232-reports-coordination.

12) Bericht des US-amerikanischen Handelsministeriums gemäß Abschnitt 232: https://www.commerce.gov/sites/commerce.gov/files/the_effect_of_imports_of_steel_on_the_national_security_-_with_redactions_-_20180111.pdf.

13) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: "Die Stahlindustrie: Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa" (COM(2016) 155 final vom 16.03.2016).

14) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank vom 16.03.2016: "Die Stahlindustrie: Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa" (COM(2016) 155 final).

15) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 558).

16) Verordnung (EU) 2015/477 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über mögliche Maßnahmen der Union im Fall einer gleichzeitigen Anwendung von Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen (ABl. Nr. L 83 vom 27.03.2015 S. 11).

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Betroffene Waren Anhang I


Warennummer Warenkategorie KN-Codes
1 Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 10, 7208 52 99, 7208 53 10, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 13 00, 7211 14 00, 7211 19 00, 7212 60 00, 7225 19 10, 7225 30 10, 7225 30 30, 7225 30 90, 7225 40 15, 7225 40 90, 7226 19 10, 7226 91 20, 7226 91 91, 7226 91 99
2 Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt 7209 15 00, 7209 16 90, 7209 17 90, 7209 18 91, 7209 25 00, 7209 26 90, 7209 27 90, 7209 28 90, 7209 90 20, 7209 90 80, 7211 23 20, 7211 23 30, 7211 23 80, 7211 29 00, 7211 90 20, 7211 90 80, 7225 50 20, 7225 50 80, 7225 99 00, 7226 20 00, 7226 92 00
3 Elektrobleche (andere als kornorientierte Elektrobleche (grainoriented electrical sheets - GOES)) 7209 16 10, 7209 17 10, 7209 18 10, 7209 26 10, 7209 27 10, 7209 28 10, 7225 19 90, 7226 19 80
4 Bleche mit metallischem Überzug 7210 20 00, 7210 30 00, 7210 41 00, 7210 49 00, 7210 61 00, 7210 69 00, 7210 90 80, 7212 20 00, 7212 30 00, 7212 50 20, 7212 50 30, 7212 50 40, 7212 50 61, 7212 50 69, 7212 50 90, 7225 91 00, 7225 92 00, 7226 99 10, 7226 99 30, 7226 99 70
5 Bleche mit organischem Überzug 7210 70 80, 7212 40 80
6 Weißblecherzeugnisse 7209 18 99, 7210 11 00, 7210 12 20, 7210 12 80, 7210 50 00, 7210 70 10, 7210 90 40, 7212 10 10, 7212 10 90, 7212 40 20
7 Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 7208 51 20, 7208 51 91, 7208 51 98, 7208 52 91, 7208 90 20, 7208 90 80, 7210 90 30, 7225 40 12, 7225 40 40, 7225 40 60
8 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt 7219 11 00, 7219 12 10, 7219 12 90, 7219 13 10, 7219 13 90, 7219 14 10, 7219 14 90, 7219 22 10, 7219 22 90, 7219 23 00, 7219 24 00, 7220 11 00, 7220 12 00
9 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt 7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7219 90 20, 7219 90 80, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81, 7220 20 89, 7220 90 20, 7220 90 80
12 Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 7214 30 00, 7214 91 10, 7214 91 90, 7214 99 31, 7214 99 39, 7214 99 50, 7214 99 71, 7214 99 79, 7214 99 95, 7215 90 00, 7216 10 00, 7216 21 00, 7216 22 00, 7216 40 10, 7216 40 90, 7216 50 10, 7216 50 91, 7216 50 99, 7216 99 00, 7228 10 20, 7228 20 10, 7228 20 91, 7228 30 20, 7228 30 41, 7228 30 49, 7228 30 61, 7228 30 69, 7228 30 70, 7228 30 89, 7228 60 20, 7228 60 80, 7228 70 10, 7228 70 90, 7228 80 00
13 Betonstabstahl 7214 20 00, 7214 99 10
14 Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl 7222 11 11, 7222 11 19, 7222 11 81, 7222 11 89, 7222 19 10, 7222 19 90, 7222 20 11, 7222 20 19, 7222 20 21, 7222 20 29, 7222 20 31, 7222 20 39, 7222 20 81, 7222 20 89, 7222 30 51, 7222 30 91, 7222 30 97, 7222 40 10, 7222 40 50, 7222 40 90
15 Nicht rostender Walzdraht 7221 00 10, 7221 00 90
16 Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 7213 10 00, 7213 20 00, 7213 91 10, 7213 91 20, 7213 91 41, 7213 91 49, 7213 91 70, 7213 91 90, 7213 99 10, 7213 99 90, 7227 10 00, 7227 20 00, 7227 90 10, 7227 90 50, 7227 90 95
17 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 7216 31 10, 7216 31 90, 7216 32 11, 7216 32 19, 7216 32 91, 7216 32 99, 7216 33 10, 7216 33 90
18 Spundwanderzeugnisse 7301 10 00
20 Gasleitungen 7306 30 41, 7306 30 49, 7306 30 72, 7306 30 77
21 Hohlprofile 7306 61 10, 7306 61 92, 7306 61 99
22 Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl 7304 11 00, 7304 22 00, 7304 24 00, 7304 41 00, 7304 49 10, 7304 49 93, 7304 49 95, 7304 49 99
23 Tragrohre 7304 51 12, 7304 51 18, 7304 59 32, 7304 59 38
25 Große geschweißte Rohre 7305 11 00, 7305 12 00, 7305 19 00, 7305 20 00, 7305 31 00, 7305 39 00, 7305 90 00
26 Andere geschweißte Rohre 7306 11 10, 7306 11 90, 7306 19 10, 7306 19 90, 7306 21 00, 7306 29 00, 7306 30 11, 7306 30 19, 7306 30 80, 7306 40 20, 7306 40 80, 7306 50 20, 7306 50 80, 7306 69 10, 7306 69 90, 7306 90 00
28 Draht aus nicht legiertem Stahl 7217 10 10, 7217 10 31, 7217 10 39, 7217 10 50, 7217 10 90, 7217 20 10, 7217 20 30, 7217 20 50, 7217 20 90, 7217 30 41, 7217 30 49, 7217 30 50, 7217 30 90, 7217 90 20, 7217 90 50, 7217 90 90

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Anhang II

II.1 - Anstieg der Einfuhren bei 23 Warenkategorien (in Tonnen)

Warennummer Warenkategorie 2013 2014 2015 2016 2017 Anstieg 2017 im Vergleich zu 2013
1 Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt 4.814 207 5.212 268 7.807 441 8.574 007 6.991 376 45 %
2 Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt 1.832 159 1.903 092 2.759 877 1.998 437 2.462 471 34 %
3 Elektrobleche (andere als GOES) 266.559 285.132 280.256 318.496 379.649 42 %
4 Bleche mit metallischem Überzug 1.854.963 2.202.856 2.687.715 3.911.752 4.980.452 168 %
5 Bleche mit organischem Überzug 681.698 725.296 622.553 730.625 915.248 34 %
6 Weißblecherzeugnisse 552.384 662.861 638.316 756.016 617.567 12 %
7 Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 1.419 767 1.959 605 2.554 930 2.814 802 2.530 630 78 %
8 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt 175.836 233.028 269.697 351.075 436.173 148 %
9 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt 697.457 1.017 613 787.521 843.352 976.108 40 %
12 Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 911.115 1.219 800 1.200 627 1.400 824 1.385 829 52 %
13 Betonstabstahl 527.008 972.602 1.430.014 1.292.971 1.191.445 126 %
14 Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl 113.071 147.453 142.416 147.811 159.577 41 %
15 Nicht rostender Walzdraht 52.082 71.229 57.627 58.670 62.978 21 %
16 Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 1.125 730 1.289 953 1.697 912 2.000 967 2.094 274 86 %
17 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 223.669 277.507 268.014 388.041 262.745 17 %
18 Spundwanderzeugnisse 15.870 16.503 14.051 36.970 85.054 436 %
20 Gasleitungen 266.467 340.051 298.103 336.050 380.257 43 %
21 Hohlprofile 461.263 552.874 574.490 725.545 820.667 78 %
22 Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl 32.581 38.782 39.719 42.510 42.701 31 %
23 Tragrohre 7.489 9.426 11.944 9.773 8.663 16 %
25 Große geschweißte Rohre 286.939 411.273 209.524 159.219 1.044 534 264 %
26 Andere geschweißte Rohre 474.949 491.934 510.548 540.386 571.167 20 %
28 Draht aus nicht legiertem Stahl 573.988 722.719 692.714 736.500 722.633 26 %

II.2 - Anstieg der Einfuhren bei 23 Warenkategorien (in Tonnen)

Warennummer Warenkategorie 1. Quartal 2017 1. Quartal 2018 Anstieg 1. Quartal 2017 vs. 1. Quartal 2018
1 Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt 1.810 764 2.079 408 15 %
2 Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt 679.628 630.459 - 7 %
3 Elektrobleche (andere als GOES) 80.836 114.451 42 %
4 Bleche mit metallischem Überzug 1.482 049 1.190 741 - 20 %
5 Bleche mit organischem Überzug 212.209 201.838 - 5 %
6 Weißblecherzeugnisse 146.457 168.583 15 %
7 Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 676.207 640.176 - 5 %
8 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt 122.092 107.577 - 12 %
9 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt 229.981 280.549 22 %
12 Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 319.420 466.154 46 %
13 Betonstabstahl 210.505 551.316 162 %
14 Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl 40.602 49.988 23 %
15 Nicht rostender Walzdraht 14.956 19.642 31 %
16 Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 560.863 641.668 14 %
17 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 73.733 139.670 89 %
18 Spundwanderzeugnisse 19.947 20.326 2 %
20 Gasleitungen 94.430 120.512 28 %
21 Hohlprofile 223.618 256.998 15 %
22 Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl 12.411 12.399 0 %
23 Tragrohre 1.316 1.498 14 %
25 Große geschweißte Rohre 48.791 51.285 5 %
26 Andere geschweißte Rohre 145.059 153.106 6 %
28 Draht aus nicht legiertem Stahl 176.299 202.450 15 %

II.3 - Anstieg der Einfuhren bei 5 Warenkategorien (in Tonnen)

Warennummer Warenkategorie 2013 2014 2015 2016 2017 Anstieg 2017 im Vergleich zu 2013
10 Quartobleche aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt 34.319 40.218 37.542 31.407 32.917 - 4 %
11 Kornorientiertes Elektroblech 147.565 160.580 150.047 156.477 121.947 - 17 %
19 Oberbaumaterial für Bahnen 1.376 1.096 1.240 1.521 1.342 - 2 %
24 Andere nahtlose Rohre 456.167 528.245 475.132 464.876 402.600 - 12 %
27 Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt 456.791 521.976 484.927 459.327 458.310 0 %

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Wirtschaftsindikatoren für 23 Warenkategorien Anhang III

Warenkategorie 1 Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 30.225 632 31.095 524 33.121 273 34.158 703 32.768 375
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
4.814 207 5.212 268 7.807 441 8.574 007 6.991 376
Marktanteil (in %)
15,9 % 16,8 % 23,6 % 25,1 % 21,3 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
463 442 396 351 492
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
75 % 75 % 76 % 75 % 76 %
Produktion (in Tonnen)
76.871.621 77.990.908 77.331.686 77.563.694 79.568.514
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
25.411 425 25.883 256 25.313 832 25.584 696 25.776 999
Marktanteil (in %)
84,1 % 83,2 % 76,4 % 74,9 % 78,7 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
519 493 455 422 556
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 1,9 % 0,0 % - 3,1 % - 1,0 % 7,8 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
37.467 35.573 35.038 33.557 34.815
Lagerbestände
2.572 574 2.580 258 2.585 958 2.617 556 2.749 280
Cashflow
448.135.738 1.065.492.450 763.891.666 603.485.811 1.369.472.142
ROCE (in %)
- 3,8 % 1,0 % - 6,6 % - 1,0 % 7,7 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 11,5 %

Warenkategorie 2 Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 9.772 904 9.728 449 10.353 391 9.849 904 10.085 487
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
1.832 159 1.903 092 2.759 877 1.998 437 2.462 471
Marktanteil (in %)
18,7 % 19,6 % 26,7 % 20,3 % 24,4 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
566 546 485 474 606
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
71 % 75 % 75 % 75 % 77 %
Produktion (in Tonnen)
40.855 196 41.632 189 41.639 946 41.738 974 42.811 283
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
7.920 370 7.805 648 7.570 764 7.829 002 7.602 288
Marktanteil (in %)
81,0 % 80,2 % 73,1 % 79,5 % 75,4 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
588 558 522 495 633
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 4,4 % - 2,8 % - 3,0 % 0,6 % 9,8 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
12.690 11.973 11.550 11.230 11.264
Lagerbestände
1.078 838 1.052 246 1.064 061 1.054 347 1.093 798
Cashflow
200.559.843 413.849.620 324.264.435 454.766.919 375.807.983
ROCE (in %)
- 8,0 % - 2,4 % - 12,8 % - 3,1 % 4,0 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 4,3 %

Warenkategorie 3 Elektrobleche (andere als GOES)

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 1.267 827 1.287 448 1.223 892 1.255 417 1.350 354
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
266.559 285.132 280.256 318.496 379.649
Marktanteil (in %)
21,0 % 22,1 % 22,9 % 25,4 % 28,1 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
648 617 578 502 642
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
87 % 80 % 80 % 82 % 81 %
Produktion (in Tonnen)
1.080 894 1.110 013 1.052 273 1.032 560 1.114 309
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
1.001 268 1.002 316 943.636 936.553 969.977
Marktanteil (in %)
79,0 % 77,9 % 77,1 % 74,6 % 71,8 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
705 657 606 576 699
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 8,9 % - 8,1 % - 13,0 % - 14,3 % - 3,2 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
1.522 1.707 2.087 2.069 2.065
Lagerbestände
45.680 136.605 142.998 125.466 148.259
Cashflow
110.221 498 213.556.132 127.226.053 131.151.436 - 89.295 095
ROCE (in %)
- 18,3 % - 11,7 % - 38,3 % - 17,9 % - 3,4 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 8,1 %

Warenkategorie 4 Bleche mit metallischem Überzug

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 23.229 673 24.289 751 25.840 225 27.439 848 28.231 862
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
1.854 963 2.202 856 2.687 715 3.911 752 4.980 452
Marktanteil (in %)
8,0 % 9,1 % 10,4 % 14,3 % 17,6 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
679 657 615 530 662
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
78 % 82 % 84 % 86 % 84 %
Produktion (in Tonnen)
27.930.059 29.517.243 29.875.495 29.905.847 30.450.568
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
21.344.052 22.056.052 23.118.423 23.490.212 23.218.040
Marktanteil (in %)
91,9 % 90,8 % 89,5 % 85,6 % 82,2 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
682 654 614 586 711
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
1,9 % 5,4 % 5,5 % 7,9 % 11,7 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
28.915 28.243 28.749 29.863 29.648
Lagerbestände
1.970 500 2.433 422 2.498 143 2.329 341 2.597 133
Cashflow
807.884 294 1.353 026.892 1.343 062.742 1.720 354.890 2.020 588.339
ROCE (in %)
- 6,8 % - 0,9 % - 10,4 % - 1,7 % 6,0 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 7,0 %

Warenkategorie 5 Bleche mit organischem Überzug

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 4.533 256 4.823 144 4.809 384 5.121 927 5.221 575
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
681.698 725.296 622.553 730.625 915.248
Marktanteil (in %)
15,0 % 15,0 % 12,9 % 14,3 % 17,5 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
854 813 813 709 853
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
70 % 76 % 74 % 76 % 75 %
Produktion (in Tonnen)
4.479 238 4.564 346 4.574 414 4.863 169 4.940 410
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
3.851 467 4.097 788 4.186 771 4.391 169 4.306 231
Marktanteil (in %)
85,0 % 85,0 % 87,1 % 85,7 % 82,5 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
898 868 829 791 934
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 1,7 % 1,4 % 1,1 % 3,7 % 3,9 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
6.377 6.272 6.047 6.150 6.095
Lagerbestände
239.236 182.275 197.241 214.384 258.114
Cashflow
152.893.378 351.790.418 321.603.588 361.237.401 79.886.901
ROCE (in %)
- 7,6 % - 2,1 % - 12,9 % - 2,7 % 3,7 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 8,6 %

Warenkategorie 6 Weißblecherzeugnisse

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 3.638 423 3.758 879 3.789 391 3.792 575 3.695 205
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
552.384 662.861 638.316 756.016 617.567
Marktanteil (in %)
15,2 % 17,6 % 16,8 % 19,9 % 16,7 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
822 792 781 667 753
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
82 % 84 % 84 % 82 % 84 %
Produktion (in Tonnen)
4.223 583 4.315 402 4.353 002 4.302 367 4.295 575
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
3.085 602 3.095 745 3.150 741 3.036 316 3.077 185
Marktanteil (in %)
84,8 % 82,4 % 83,1 % 80,1 % 83,3 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
845 821 789 728 812
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
1,7 % 4,1 % 4,8 % 4,6 % 3,1 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
7.939 7.660 7.683 7.819 7.424
Lagerbestände
380.445 394.384 394.712 297.877 356.460
Cashflow
117.064 184 201.350 074 291.440 814 272.002 110 133.250 945
ROCE (in %)
- 18,6 % - 10,1 % - 35,2 % - 20,4 % - 25,0 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 7,3 %

Warenkategorie 7 Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 10.148 839 10.375 274 10.934 966 11.058 596 11.059 068
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
1.419 767 1.959 605 2.554 930 2.814 802 2.530 630
Marktanteil (in %)
14,0 % 18,9 % 23,4 % 25,5 % 22,9 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
513 492 474 403 533
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
58 % 62 % 62 % 63 % 65 %
Produktion (in Tonnen)
10.749 475 11.240 103 10.608 260 10.244 950 10.581 040
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
8.727 826 8.414 892 8.377 455 8.242 865 8.527 686
Marktanteil (in %)
14,0 % 18,9 % 23,4 % 25,5 % 22,9 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
700 676 714 582 692
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 9,4 % - 8,9 % - 4,0 % - 7,5 % 3,2 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
18.472 17.628 17.177 16.763 16.211
Lagerbestände
707.152 788.008 896.708 862.084 819.690
Cashflow
45.651 999 123.399 207 426.592 285 - 44.547 318 205.976 592
ROCE (in %)
- 12,2 % - 0,3 % - 3,3 % - 9,9 % - 1,5 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 23,0 %

Warenkategorie 8 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 1.168 291 1.352 875 1.590 437 1.807 242 1.487 848
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
175.836 233.028 269.697 351.075 436.173
Marktanteil (in %)
15,1 % 17,2 % 17,0 % 19,4 % 29,3 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
2.011 1.926 1.877 1.518 1.822
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
61 % 65 % 69 % 73 % 73 %
Produktion (in Tonnen)
3.334 814 3.525 794 3.664 821 3.842 503 3.799 867
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
991.962 1.119 435 1.320 528 1.455 714 1.050 966
Marktanteil (in %)
84,9 % 82,7 % 83,0 % 80,5 % 70,6 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
2.023 2.013 2.028 1.792 2.115
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 4,2 % - 0,3 % 4,0 % 4,9 % 9,2 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
5.439 4.914 4.464 4.271 4.133
Lagerbestände
103.375 131.557 123.098 106.508 93.335
Cashflow
144.497.251 182.932.062 613.851.975 116.754.324 218.815.195
ROCE (in %)
- 33,7 % - 37,1 % - 1,5 % - 0,4 % 13,6 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 13,9 %

Warenkategorie 9 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 3.362 718 3.671 898 3.587 237 3.913 974 3.816 472
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
697.457 1.017 613 787.521 843.352 976.108
Marktanteil (in %)
20,7 % 27,7 % 22,0 % 21,5 % 25,6 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
2.098 1.985 2.064 1.782 2.023
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
71 % 76 % 80 % 84 % 84 %
Produktion (in Tonnen)
3.076 074 3.016 723 3.139 572 3.425 201 3.114 323
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
2.664 602 2.653 177 2.798 719 3.070 197 2.839 979
Marktanteil (in %)
79,2 % 72,3 % 78,0 % 78,4 % 74,4 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
2.259 2.272 2.238 2.014 2.323
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 4,2 % - 2,7 % 2,4 % 5,5 % 9,4 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
10.205 9.483 9.220 8.892 8.812
Lagerbestände
179.087 206.956 219.170 215.904 213.931
Cashflow
135.463 456 45.971 825 847.696 098 450.355 017 685.492 711
ROCE (in %)
- 12,4 % - 7,7 % 8,5 % 10,6 % 21,5 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 12,9 %

Warenkategorie 12 Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 11.891.558 12.422.902 12.297.356 12.678.733 13.617.607
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
911.115 1.219 800 1.200 627 1.400 824 1.385 829
Marktanteil (in %)
7,7 % 9,8 % 9,8 % 11,0 % 10,2 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
699 657 640 531 641
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
79 % 82 % 80 % 80 % 74 %
Produktion (in Tonnen)
12.132 593 12.585 360 12.301 986 11.839 241 12.427 808
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
10.964 010 11.189 221 11.095 204 11.276 054 12.230 774
Marktanteil (in %)
92,2 % 90,1 % 90,2 % 88,9 % 89,8 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
632 613 573 520 592
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
2,2 % 3,4 % 2,4 % 0,8 % 3,6 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
9.537 9.734 10.057 10.342 10.486
Lagerbestände
749.386 888.456 914.268 943.355 1.023 612
Cashflow
220.994.774 264.742.034 272.433.127 255.904.385 123.997.731
ROCE (in %)
- 1,2 % 3,7 % 3,3 % 3,9 % 6,9 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung - 8,3 %

Warenkategorie 13 Betonstabstahl

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 9.617 685 10.359 993 10.664 689 11.099 947 11.253 309
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
527.008 972.602 1.430 014 1.292 971 1.191 445
Marktanteil (in %)
5,5 % 9,4 % 13,4 % 11,6 % 10,6 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
475 446 388 353 441
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
72 % 72 % 71 % 73 % 67 %
Produktion (in Tonnen)
13.171 558 13.019 699 12.763 140 13.191 436 12.494 712
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
8.906 120 9.187 941 9.019 809 9.568 119 9.848 615
Marktanteil (in %)
92,6 % 88,7 % 84,6 % 86,2 % 87,5 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
460 437 386 367 436
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 2,0 % - 2,5 % - 2,6 % 3,4 % 4,8 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
5.563 5.441 5.529 5.634 5.457
Lagerbestände
761.808 683.591 642.506 602.948 659.484
Cashflow
20.571.082 14.116.433 53.015.513 165.167.521 249.292.475
ROCE (in %)
0,9 % 2,4 % 1,9 % 6,2 % 9,3 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung - 1,3 %

Warenkategorie 14 Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 526.080 593.501 593.530 630.737 632.804
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
113.071 147.453 142.416 147.811 159.577
Marktanteil (in %)
21,5 % 24,8 % 24,0 % 23,4 % 25,2 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
3.092 2.894 3.035 2.590 2.885
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
65 % 68 % 68 % 69 % 72 %
Produktion (in Tonnen)
527.386 597.178 599.927 637.938 641.446
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
411.655 444.339 450.094 482.314 472.247
Marktanteil (in %)
78,2 % 74,9 % 75,8 % 76,5 % 74,6 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
2.988 2.969 2.838 2.404 2.807
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
5,2 % 5,6 % 4,1 % 2,3 % 5,8 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
3.680 3.766 3.737 3.789 3.844
Lagerbestände
83.561 91.900 89.676 90.409 90.893
Cashflow
111.869.518 142.849.693 191.511.047 155.623.001 145.832.442
ROCE (in %)
1,0 % 4,3 % 1,4 % - 0,7 % 4,9 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung - 2,8 %

Warenkategorie 15 Nicht rostender Walzdraht

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 318.373 323.191 304.987 335.552 347.077
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
52.082 71.229 57.627 58.670 62.978
Marktanteil (in %)
16,4 % 22,0 % 18,9 % 17,5 % 18,1 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
2.300 2.193 2.310 1.962 2.228
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
63 % 64 % 65 % 69 % 71 %
Produktion (in Tonnen)
373.010 383.586 388.273 412.892 449.392
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
266.290 251.961 247.359 276.880 284.098
Marktanteil (in %)
83,6 % 78,0 % 81,1 % 82,5 % 81,9 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
2.480 2.516 2.382 2.022 2.417
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 3,7 % - 2,1 % - 4,7 % - 3,1 % 3,9 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
1.677 1.671 1.731 1.761 1.852
Lagerbestände
24.810 28.696 31.083 31.584 43.800
Cashflow
13.022 575 18.221 077 106.175 940 84.328 053 44.337 763
ROCE (in %)
- 0,7 % 2,9 % - 1,5 % - 2,8 % 5,5 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 7,8 %

Warenkategorie 16 Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 18.033 534 18.249 258 18.949 497 19.375 225 20.026 426
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
1.125 730 1.289 953 1.697 912 2.000 967 2.094 274
Marktanteil (in %)
6,2 % 7,1 % 9,0 % 10,3 % 10,5 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
522 504 439 392 486
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
80 % 84 % 83 % 81 % 83 %
Produktion (in Tonnen)
19.765 154 19.775 715 20.436 595 20.037 883 20.757 864
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
16.782 585 16.828 358 17.108 877 17.222 468 17.795 595
Marktanteil (in %)
93,1 % 92,2 % 90,3 % 88,9 % 88,9 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
509 492 443 420 505
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
1,8 % 4,8 % 3,0 % 0,6 % 3,4 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
11.561 11.598 11.881 13.068 13.058
Lagerbestände
876.450 896.633 1.120 091 974.085 954.649
Cashflow
234.768.428 424.076.182 365.467.214 287.106.970 310.381.566
ROCE (in %)
1,0 % 6,9 % 2,9 % 3,9 % 6,7 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 3,7 %

Warenkategorie 17 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 6.159 135 6.544 142 6.549 935 7.205 377 7.375 383
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
223.669 277.507 268.014 388.041 262.745
Marktanteil (in %)
3,6 % 4,2 % 4,1 % 5,4 % 3,6 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
539 509 463 409 473
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
64 % 69 % 71 % 72 % 72 %
Produktion (in Tonnen)
8.583 668 8.590 216 8.894 223 9.400 691 9.605 365
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
5.935 432 6.266 353 6.281 426 6.817 231 7.112 453
Marktanteil (in %)
96,4 % 95,8 % 95,9 % 94,6 % 96,4 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
471 471 449 417 463
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 6,5 % - 3,7 % - 0,6 % 2,1 % - 1,8 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
6.212 5.685 6.006 6.264 6.096
Lagerbestände
510.927 464.184 466.561 559.452 569.947
Cashflow
- 48.381.794 7.224.031 161.157.041 150.487.051 - 18.595.244
ROCE (in %)
- 6,0 % 6,3 % 1,4 % 3,9 % 0,6 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung - 2,1 %

Warenkategorie 18 Spundwanderzeugnisse

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 574.025 637.684 577.270 584.985 626.863
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
15.870 16.503 14.051 36.970 85.054
Marktanteil (in %)
2,8 % 2,6 % 2,4 % 6,3 % 13,6 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
787 765 1.126 651 629
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
78 % 82 % 76 % 82 % 81 %
Produktion (in Tonnen)
907.320 940.451 840.182 777.182 817.764
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
558.131 621.150 563.140 548.010 541.782
Marktanteil (in %)
97,2 % 97,4 % 97,6 % 93,7 % 86,4 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
711 697 652 623 640
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
6,8 % 11,5 % 8,8 % 14,0 % 3,7 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
949 971 951 981 995
Lagerbestände
49.762 47.610 58.744 68.417 75.616
Cashflow
58.272.442 68.732.139 63.936.644 86.404.634 40.555.786
ROCE (in %)
- 9,3 % 6,8 % 6,7 % 10,3 % 1,5 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 1,7 %

Warenkategorie 20 Gasleitungen

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 1.211 435 1.662 233 1.653 112 1.637 097 1.642 935
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
266.467 340.051 298.103 336.050 380.257
Marktanteil (in %)
22,0 % 20,5 % 18,0 % 20,5 % 23,1 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
688 649 646 566 676
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
37 % 38 % 38 % 40 % 37 %
Produktion (in Tonnen)
1.053 283 1.460 549 1.471 772 1.396 933 1.392 404
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
944.903 1.322 070 1.354 273 1.300 727 1.262 560
Marktanteil (in %)
78,0 % 79,5 % 81,9 % 79,5 % 76,8 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
717 666 619 580 693
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
0,9 % 1,3 % 2,3 % 3,9 % 0,5 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
552 543 548 526 509
Lagerbestände
55.178 55.305 53.434 58.081 50.697
Cashflow
15.451.286 15.884.723 16.166.705 15.309.189 20.506.964
ROCE (in %)
3,7 % 3,9 % 1,1 % 1,7 % 8,7 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 2,4 %

Warenkategorie 21 Hohlprofile

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 3.347 996 3.407 926 3.511 951 3.885 748 4.028 730
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
461.263 552.874 574.490 725.545 820.667
Marktanteil (in %)
13,8 % 16,2 % 16,4 % 18,7 % 20,4 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
599 571 553 497 618
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
46 % 46 % 46 % 47 % 49 %
Produktion (in Tonnen)
3.019 375 3.019 977 3.106 261 3.333 368 3.388 786
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
2.882 473 2.854 843 2.936 771 3.159 965 3.207 994
Marktanteil (in %)
86,1 % 83,8 % 83,6 % 81,3 % 79,6 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
606 569 541 517 625
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
- 2,7 % - 3,9 % - 3,3 % 0,2 % - 0,5 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
1.073 1.124 1.200 1.209 1.181
Lagerbestände
160.442 138.981 146.353 107.826 149.537
Cashflow
- 9.630.441 13.389.861 23.807.058 13.000.201 21.372.166
ROCE (in %)
- 2,4 % - 5,3 % - 6,2 % - 0,6 % 7,2 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 1,2 %

Warenkategorie 22 Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 96.507 101.504 97.341 96.320 95.672
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
32.581 38.782 39.719 42.510 42.701
Marktanteil (in %)
33,8 % 38,2 % 40,8 % 44,1 % 44,6 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
6.941 6.167 6.118 5.846 6.300
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
6 % 7 % 6 % 6 % 6 %
Produktion (in Tonnen)
116.630 124.135 101.291 101.831 92.357
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
61.822 61.708 56.802 53.196 52.083
Marktanteil (in %)
64,1 % 60,8 % 58,4 % 55,2 % 54,4 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
7.913 7.740 8.318 7.361 7.993
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
3,1 % 5,9 % - 0,4 % - 0,1 % 1,2 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
11.180 11.211 10.369 9.779 9.317
Lagerbestände
7.452 9.389 10.455 8.690 11.688
Cashflow
19.858.477 10.438.041 - 48.885.671 4.038.078 - 22.872.178
ROCE (in %)
22,7 % - 4,3 % - 58,1 % - 33,4 % - 50,5 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 21,2 %

Warenkategorie 23 Tragrohre

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 68.824 72.805 67.249 59.867 65.355
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
7.489 9.426 11.944 9.773 8.663
Marktanteil (in %)
10,9 % 12,9 % 17,8 % 16,3 % 13,3 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
2.069 1.626 1.749 1.630 1.608
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
68 % 64 % 53 % 52 % 63 %
Produktion (in Tonnen)
64.972 65.475 58.407 52.494 57.657
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
61.324 63.378 55.304 50.092 56.691
Marktanteil (in %)
89,1 % 87,1 % 82,2 % 83,7 % 86,7 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
2.023 2.003 1.925 1.804 1.837
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
4,6 % 4,9 % - 6,7 % - 9,2 % - 1,8 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
332 322 306 274 280
Lagerbestände
1.285 1.433 2.591 1.452 2.429
Cashflow
3.499.664 3.928.566 5.055.796 - 791.310 - 620.461
ROCE (in %)
0,9 % - 3,3 % - 64,7 % - 54,5 % - 28,1 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 12,5 %

Warenkategorie 25 Große geschweißte Rohre

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 669.846 1.041 055 427.457 586.746 1.804 463
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
286.939 411.273 209.524 159.219 1.044 534
Marktanteil (in %)
42,8 % 39,5 % 49,0 % 27,1 % 57,9 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
1.070 793 904 772 936
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
26 % 32 % 29 % 35 % 65 %
Produktion (in Tonnen)
1.333 900 1.150 000 1.034 600 1.086 300 1.500 000
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
382.758 624.819 216.243 426.937 759.478
Marktanteil (in %)
57,1 % 60,0 % 50,6 % 72,8 % 42,1 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
894 887 835 771 766
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
3,0 % - 6,1 % - 2,7 % - 0,6 % 0,0 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
1.512 1.545 1.365 1.372 1.326
Lagerbestände
322.722 600.020 633.600 727.048 1.139 429
Cashflow
197.726.967 - 97.558.802 94.492.289 - 70.888.943 13.666.659
ROCE (in %)
- 15,8 % - 23,5 % - 17,7 % - 6,7 % 9,1 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung - 22,0 %

Warenkategorie 26 Andere geschweißte Rohre

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 2.385 499 3.121 613 3.126 300 3.286 436 3.352 661
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
474.949 491.934 510.548 540.386 571.167
Marktanteil (in %)
19,9 % 15,8 % 16,3 % 16,4 % 17,0 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
1.352 1.376 1.397 1.262 1.431
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
57 % 57 % 57 % 58 % 60 %
Produktion (in Tonnen)
2.384 152 3.166 935 3.144 492 3.190 480 3.301 195
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
1.907 944 2.622 348 2.588 536 2.721 349 2.765 915
Marktanteil (in %)
80,0 % 84,0 % 82,8 % 82,8 % 82,5 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
1.024 1.013 984 942 1.062
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
1,2 % 2,4 % 1,7 % 4,2 % 4,3 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
3.024 3.013 3.011 3.089 3.025
Lagerbestände
125.621 84.268 100.035 120.308 120.420
Cashflow
66.281.502 68.619.951 77.514.611 87.283.492 106.630.804
ROCE (in %)
9,1 % 11,5 % 8,8 % 12,8 % 19,3 %


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung - 34,8 %

Warenkategorie 28 Stahldraht

Angaben pro Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017
Verbrauch (in Tonnen) 1.318 451 1.517 192 1.480 243 1.513 248 1.505 202
Einfuhren
Menge (in Tonnen)
574.083 722.773 692.918 736.623 722.858
Marktanteil (in %)
43,5 % 47,6 % 46,8 % 48,7 % 48,0 %
Stückpreise (in EUR/Tonne)
781 729 722 626 708
Lage der Unionshersteller
Kapazitätsauslastung (in %)
73 % 75 % 77 % 73 % 71 %
Produktion (in Tonnen)
899.763 932.496 940.169 886.666 900.054
Verkaufsmenge in der EU (in Tonnen)
744.368 794.419 787.325 776.626 782.344
Marktanteil (in %)
56,5 % 52,4 % 53,2 % 51,3 % 52,0 %
Verkaufsstückpreis (in EUR/Tonne)
940 909 840 832 905
Nettogewinn/-verlust aus EU-Verkäufen (in %)
0,5 % 0,0 % 1,1 % 2,6 % 0,8 %
Beschäftigung (bei Jahresende)
3.387 3.395 3.429 3.459 3.408
Lagerbestände
Cashflow
66.281.502 68.619.951 77.514.611 87.283.492 106.630.804
ROCE (in %)


Preisvergleich für das Jahr 2017
Preisunterbietung 21,8 %

.

Liste der aus Entwicklungsländern stammenden Ursprungswaren, für die vorläufige Maßnahmen gelten Anhang IV 18


Land/Warengruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 12 13 14 15 16 17 18 20 21 22 23 25 26 28
Afghanistan
Albanien
Angola
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Königreich Bahrein
Bangladesch
Barbados
Belize
Benin
Plurinationaler Staat Bolivien
Botsuana
Brasilien x x x x x
Brunei Darussalam
Burkina Faso
Burundi
Cabo Verde
Kambodscha
Kamerun
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Chile
Volksrepublik China x x x x x x x x x x x x x
Kolumbien
Kongo
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Kuba
Demokratische Republik Kongo
Dschibuti
Dominika
Dominikanische Republik
Ecuador
Ägypten x x
El Salvador
Fidschi
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Hongkong, China
Indien x x x x x x x x x x x x x x
Indonesien x
Jamaika
Jordanien
Kasachstan
Kenia
Staat Kuwait
Kirgisische Republik
Demokratische Volksrepublik Laos
Lesotho
Liberia
Macau, China
Madagaskar
Malawi
Malaysia x
Malediven
Mali
Mauretanien
Mauritius
Mexiko
Republik Moldau x x
Mongolei
Montenegro
Marokko
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nepal
Nicaragua
Niger
Nigeria
Oman
Pakistan
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Katar
Ruanda
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Samoa
Königreich Saudi-Arabien x
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Salomonen
Südafrika
Sri Lanka
Surinam
Swasiland
Tadschikistan
Tansania
Thailand
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien x x x x
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tunesien
Türkei x x x x x x x x x x x x x x
Uganda
Ukraine x x x x x x x x x x x
Vereinigte Arabische Emirate x x
Uruguay
Vanuatu
Bolivarische Republik Venezuela
Vietnam x x x
Jemen
Sambia
Simbabwe

.

Zollkontingente Anhang V 18


Warennummer Laufende Nr. Warenkategorie KN-Codes Menge der Zollkontingente (Nettotonnen) Zusätzlicher Zollsatz
1 09.8501 Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 99, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 14 00, 7211 19 00, 7212 60 00, 7225 19 10, 7225 30 10, 7225 30 30, 7225 30 90, 7225 40 15, 7225 40 90, 7226 19 10, 7226 91 20, 7226 91 91, 7226 91 99 4.269 009 25 %
2 09.8502 Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt 7209 15 00, 7209 16 90, 7209 17 90, 7209 18 91, 7209 25 00, 7209 26 90, 7209 27 90, 7209 28 90, 7209 90 20, 7209 90 80, 7211 23 20, 7211 23 30, 7211 23 80, 7211 29 00, 7211 90 20, 7211 90 80, 7225 50 20, 7225 50 80, 7226 20 00, 7226 92 00 1.318 865 25 %
3 09.8503 Elektrobleche (andere als GOES) 7209 16 10, 7209 17 10, 7209 18 10, 7209 26 10, 7209 27 10, 7209 28 10, 7225 19 90, 7226 19 80 178.704 25 %
4 09.8504 Bleche mit metallischem Überzug 7210 20 00, 7210 30 00, 7210 41 00, 7210 49 00, 7210 61 00, 7210 69 00, 7210 90 80, 7212 20 00, 7212 30 00, 7212 50 20, 7212 50 30, 7212 50 40, 7212 50 61, 7212 50 69, 7212 50 90, 7225 91 00, 7225 92 00, 7226 99 10, 7226 99 30, 7226 99 70 2.115 054 25 %
5 09.8505 Bleche mit organischem Überzug 7210 70 80, 7212 40 80 414.324 25 %
6 09.8506 Weißblecherzeugnisse 7209 18 99, 7210 11 00, 7210 12 20, 7210 12 80, 7210 50 00, 7210 70 10, 7210 90 40, 7212 10 10, 7212 10 90, 7212 40 20 367.470 25 %
7 09.8507 Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 7208 51 20, 7208 51 91, 7208 51 98, 7208 52 91, 7208 90 20, 7208 90 80, 7210 90 30, 7225 40 12, 7225 40 40, 7225 40 60, 7225 99 00 1.442 988 25 %
8 09.8508 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt 7219 11 00, 7219 12 10, 7219 12 90, 7219 13 10, 7219 13 90, 7219 14 10, 7219 14 90, 7219 22 10, 7219 22 90, 7219 23 00, 7219 24 00, 7220 11 00, 7220 12 00 178.865 25 %
9 09.8509 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt 7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7219 90 20, 7219 90 80, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81, 7220 20 89, 7220 90 20, 7220 90 80 423.442 25 %
12 09.8512 Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 7214 30 00, 7214 91 10, 7214 91 90, 7214 99 31, 7214 99 39, 7214 99 50, 7214 99 71, 7214 99 79, 7214 99 95, 7215 90 00, 7216 10 00, 7216 21 00, 7216 22 00, 7216 40 10, 7216 40 90, 7216 50 10, 7216 50 91, 7216 50 99, 7216 99 00, 7228 10 20, 7228 20 10, 7228 20 91, 7228 30 20, 7228 30 41, 7228 30 49, 7228 30 61, 7228 30 69, 7228 30 70, 7228 30 89, 7228 60 20, 7228 60 80, 7228 70 10, 7228 70 90, 7228 80 00 728.270 25 %
13 09.8513 Betonstabstahl 7214 20 00, 7214 99 10 714.964 25 %
14 09.8514 Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl 7222 11 11, 7222 11 19, 7222 11 81, 7222 11 89, 7222 19 10, 7222 19 90, 7222 20 11, 7222 20 19, 7222 20 21, 7222 20 29, 7222 20 31, 7222 20 39, 7222 20 81, 7222 20 89, 7222 30 51, 7222 30 91, 7222 30 97, 7222 40 10, 7222 40 50, 7222 40 90 82.156 25 %
15 09.8515 Nicht rostender Walzdraht 7221 00 10, 7221 00 90 32.744 25 %
16 09.8516 Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl 7213 10 00, 7213 20 00, 7213 91 10, 7213 91 20, 7213 91 41, 7213 91 49, 7213 91 70, 7213 91 90, 7213 99 10, 7213 99 90, 7227 10 00, 7227 20 00, 7227 90 10, 7227 90 50, 7227 90 95 1.058 110 25 %
17 09.8517 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 7216 31 10, 7216 31 90, 7216 32 11, 7216 32 19, 7216 32 91, 7216 32 99, 7216 33 10, 7216 33 90 167.817 25 %
18 09.8518 Spundwanderzeugnisse 7301 10 00 24.854 25 %
20 09.8520 Gasleitungen 7306 30 41, 7306 30 49, 7306 30 72, 7306 30 77 185.280 25 %
21 09.8521 Hohlprofile 7306 61 10, 7306 61 92, 7306 61 99 387.343 25 %
22 09.8522 Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl 7304 11 00, 7304 22 00, 7304 24 00, 7304 41 00, 7304 49 10, 7304 49 93, 7304 49 95, 7304 49 99 22.818 25 %
23 09.8523 Tragrohre 7304 51 12, 7304 51 18, 7304 59 32, 7304 59 38 5.549 25 %
25 09.8525 Große geschweißte Rohre 7305 11 00, 7305 12 00, 7305 19 00, 7305 20 00, 7305 31 00, 7305 39 00, 7305 90 00 258.133 25 %
26 09.8526 Andere geschweißte Rohre 7306 11 10, 7306 11 90, 7306 19 10, 7306 19 90, 7306 21 00, 7306 29 00, 7306 30 11, 7306 30 19, 7306 30 80, 7306 40 20, 7306 40 80, 7306 50 20, 7306 50 80, 7306 69 10, 7306 69 90, 7306 90 00 296.274 25 %
28 09.8528 Draht aus nicht legiertem Stahl 7217 10 10, 7217 10 31, 7217 10 39, 7217 10 50, 7217 10 90, 7217 20 10, 7217 20 30, 7217 20 50, 7217 20 90, 7217 30 41, 7217 30 49, 7217 30 50, 7217 30 90, 7217 90 20, 7217 90 50, 7217 90 90 393.031 25 %


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