Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1478 der Kommission vom 3. Oktober 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen aufgestellten europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 249 vom 04.10.2018 S. 6)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen ("die europäische Liste") wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission 2 aufgestellt und mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/684 der Kommission 3 geändert.
(2) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde, und ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt.
(3) Die Zulassung zweiter Abwrackeinrichtungen in Polen ist am 28. April 2018 abgelaufen, und die Kommission hat von Polen keine Informationen erhalten, wonach die diesen Einrichtungen zum Recycling von Schiffen erteilten Zulassungen erneuert werden oder werden sollen. Diese beiden Einrichtungen erfüllen daher nicht mehr die Anforderungen von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und sollten gemäß Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aus der europäischen Liste gestrichen werden.
(4) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher geändert werden.
(5) Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.
(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 3. Oktober 2018
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016 S. 119).
3) Durchführungsbeschluss (EU) 2018/684 der Kommission vom 4. Mai 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 116 vom 07.05.2018 S. 47).
| Anhang |
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
In einem Mitgliedstaat der Union ansässige Abwrackeinrichtungen
| Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecycling- höchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 |
| BELGIEN | ||||||
| NV Galloo Recycling Gent Scheepszatestraat 9 9000 Gent BELGIEN Tel. +32 92512521 E-Mail: peter.wyntin@galloo.com | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 265 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 34.000 4 | 31. März 2020 | |
| DÄNEMARK | ||||||
| Fornæs ApS Rolshøjvej 12-16 8500 Grenå DÄNEMARK www.fornaes.dk | Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter | Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 30.000 5 | 30. Juni 2021 |
| Smedegaarden A/S Vikingkaj 5 6700 Esbjerg DÄNEMARK www.smedegaarden.net | Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 6 | 15. September 2021 | |
| ESTLAND | ||||||
| OÜ BLRT Refonda Baltic | Schwimmend am Kai und im Schwimmdock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter | Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda.
Environmental Management System, Waste management EP 4.4.6-1-13
Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 21.852 7 | 15. Februar 2021 |
| SPANIEN | ||||||
| DDR VESSELS XXI, S.L. Hafen "El Musel" Gijón SPANIEN Tel. +34 630144416 E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com | Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, außer Schiffe mit Atomantrieb.
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 84,95 Meter (Schiffe mit einer Länge von bis zu 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden) | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Bislang wurde kein spezifisches Verfahren festgelegt. | 0 8 | 28. Juli 2020 |
| FRANKREICH | ||||||
| Démonaval Recycling ZI du Malaquis Rue François Arago 76580 Le Trait FRANKREICH Tel. +33 769791280 E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 140 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 0 9 | 11. Dezember 2022 |
| Gardet & De Bezenac Recycling/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT - GIE MUG 616, Boulevard Jules Durand 76600 Le Havre FRANKREICH Tel. +33 235951634 E-Mail: infos@gardet-bezenac.com | Schwimmanleger und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 16.000 10 | 30. Dezember 2021 |
| Grand Port Maritime de Bordeaux 152, Quai de Bacalan - CS 41320-33082 Bordeaux Cedex FRANKREICH Tel. +33 556905800 E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 240 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 18 000 11 | 21. Oktober 2021 |
| Les Recycleurs bretons Zone Industrielle de Kerbriant 29.610 Plouigneau FRANKREICH Tel. +33 298011106 E-Mail: navaleo@navaleo.fr | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 225 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 5.500 12 | 24. Mai 2021 |
| LETTLAND | ||||||
42/44, Liepaja, LV-3402 LETTLAND Tel. +371 63401919 E-Mail: shipyard@tosmare.lv | Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 0 13 | 11. Juni 2020 |
| LITAUEN | ||||||
| UAB APK Minijos 180 (Liegeplatz 133A) LT-93269 LITAUEN Tel. +370 46365776 Fax +370 46365776 E-Mail: uab.apk@gmail.com | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 130 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 1.500 14 | 17. März 2020 |
| UAB Armar Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A) LT-93269 LITAUEN Tel. +370 68532607 E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A): Länge: 80 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A) Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A) | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 3.910 15 | 17. März 2020
(Liegeplatz 127A) 19. April 2022 (Liegeplatz 131A) |
| UAB Vakaru refonda Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A) LT-93269 LITAUEN Tel. +370 46483940/483891 Fax +370 46483891 E-Mail: refonda@wsy.1t | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/ TL-KL.1-18/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 20.140 16 | 21. Mai 2020 |
| NIEDERLANDE | ||||||
| Keppel-Verolme Prof. Gerbrandyweg 25 3197 KK Rotterdam-Botlek NIEDERLANDE Tel. +31 181234353 E-Mail: mzoethout@keppelverolme.nl | Abwracken | Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 405 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 52.000 17 | 21. Juli 2021 |
| Scheepssloperij Nederland B.V. Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel NIEDERLANDE Tel. +31 786736055 E-Mail: info@sloperij-nederland.nl | Abwracken | Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 200 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 9.300 18 | 27. September 2021 |
| PORTUGAL | ||||||
| Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39 3811-901 Aveiro PORTUGAL Tel. +351 234378970, +351 232767700 E-Mail: info@navalria.pt | Demontage im Trockendock, Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs | Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen
Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen | Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.o 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten. | 1.900 Tonnen 19 | 26. Januar 2020 | |
| VEREINIGTES KÖNIGREICH | ||||||
| Able UK Limited Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre Graythorp Dock Tees Road Hartlepool Cleveland TS25 2DB VEREINIGTES KÖNIGREICH Tel. +44 1642806080 E-Mail: info@ableuk.com | Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. | Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 337,5 Meter | Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 66.340 20 | 6. Oktober 2020 |
| Dales Marine Services Ltd Imperial Dry Dock Leith Edinburgh EH6 7DR VEREINIGTES KÖNIGREICH Tel. +44 1314543380 E-Mail: leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk | Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. | Alle Schiffe von bis zu 7.000 Tonnen
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter | Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 7.275 21 | 2. November 2022 |
| Harland and Wolff Heavy Industries Limited Queen's Island Belfast BT3 9DU VEREINIGTES KÖNIGREICH Tel. +44 2890458456 E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com | Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. | Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen.
Höchstmaße von Schiffen: DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio. | Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 13.200 22 | 3. August 2020 |
| Swansea Drydock Ltd Prince of Wales Dry Dock Swansea Wales SA1 1LY VEREINIGTES KÖNIGREICH Tel. +44 1792654592 E-Mail: info@swanseadrydocks.com | Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. | Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter | Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit enthält und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 7.275 23 | 2. Juli 2020 |
| 1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft. 4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LTD pro Jahr. 5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LTD pro Jahr. 6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LTD pro Jahr. 7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LTD pro Jahr. 8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LTD pro Jahr. 9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LTD pro Jahr. 10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18.000 LTD pro Jahr. 11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LTD pro Jahr. 12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LTD pro Jahr. 13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LTD pro Jahr. 14) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 30.000 LTD abzuwracken. 15) Laut den Genehmigungen ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 12.000 LTD (6.000 LTD pro Wasserliegeplatz) abzuwracken. 16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 45.000 LTD abzuwracken. 17) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 Tonnen pro Jahr. 18) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LTD pro Jahr. 19) Es liegen keine Angaben zur theoretischen jährlichen Schiffsrecyclinghöchstkapazität vor. 20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 230.000 Tonnen abzuwracken. 21) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 7.275 Tonnen abzuwracken. 22) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 300.000 Tonnen abzuwracken. 23) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 74.999 Tonnen abzuwracken. | ||||||
| ENDE |