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Durchführungsverordnung (EU) 2018/1709 der Kommission vom 13. November 2018 zur Festlegung der technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2020 über Arbeitsunfälle und andere arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 286 vom 14.11.2018 S. 3)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Wie in der Mitteilung der Kommission über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 2 unterstrichen wird, ist es notwendig, die Erfassung statistischer Daten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Expositionen und Gesundheitsschäden zu verbessern. Mit einer Wiederholung des 1999, 2007 und 2013 durchgeführten Ad-hoc-Moduls über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme sollte es möglich sein, Daten, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission 3 übermittelt wurden, zu ergänzen. Zudem sollten durch eine Wiederholung dieses Moduls Angaben zu berufsbedingten Risikofaktoren für die physische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden gewonnen werden.

(2) In der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1851 der Kommission 4 werden die Bereiche spezieller Angaben ("Untermodule") festgelegt und beschrieben, die in das Ad-hoc-Modul 2020 über Arbeitsunfälle und andere arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme aufgenommen werden sollten.

(3) Die Kommission sollte die technischen Merkmale, Filter, Codes sowie die Frist für die Übermittlung der Daten nach dem Ad-hoc-Modul über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme festlegen.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2020 über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme, die zu verwendenden Filter und Codes und die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission werden im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. November 2018

1) ABl. L 77 vom 14.03.1998 S. 3.

2) COM(2014) 332 final vom 6. Juni 2014.

3) Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle (ABl. L 97 vom 12.04.2011 S. 3).

4) Delegierte Verordnung (EU) 2016/1851 der Kommission vom 14. Juni 2016 zur Annahme des die Jahre 2019, 2020 und 2021 umfassenden Programms von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 284 vom 20.10.2016 S. 1).

.

Anhang

In diesem Anhang werden die im Rahmen des für 2020 geplanten Ad-hoc-Moduls über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme zu verwendenden technischen Merkmale, Filter und Codes festgelegt. Darüber hinaus werden die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission festgelegt.

Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission: 31. März 2021.

Für die Übermittlung der Daten zu verwendende Filter und Codes: wie in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission 1 festgelegt.

Spalten für fakultative Gewichtungsfaktoren, die bei Teilstichproben oder Nichtbeantwortung zu verwenden sind: Spalten 226 bis 229 mit ganzen Zahlen und Spalten 230 bis 231 mit Dezimalstellen.

1. Untermodul "Arbeitsunfälle"

Filter: 15 < AGE < 74

Bezeichnung/Spalte Code Beschreibung Filter
ACCIDNUM Zahl der Arbeitsunfälle in den letzten zwölf Monaten (WSTATOR = 1,2)
211 Arbeitsunfälle, die zu Verletzungen führten und in den zwölf Monaten vor der Referenzwoche aufgetreten sind oder (WSTATOR = 3-5 und EXISTPR = 1
0 Keine und YEARPR und
1 Eins MONTHPR liegen nicht
2 Zwei oder mehr mehr als 1 Jahr
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten) vor der
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt Referenzwoche)
ACCIDTYP Art des Arbeitsunfalls ACCIDNUM = 1,2
212 Handelte es sich bei dem jüngsten Arbeitsunfall um einen Unfall im Straßenverkehr?
1 Straßenverkehrsunfall
2 Nicht im Straßenverkehr aufgetretener Unfall
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
ACCIDJOB Mit der Tätigkeit zusammenhängender Unfall ACCIDNUM = 1,2
213 Tätigkeit, bei der es zu dem jüngsten zu einer Verletzung führenden Arbeitsunfall gekommen ist
1 Derzeitige Haupttätigkeit
2 Derzeitige Zweittätigkeit
3 Zuletzt ausgeübte Tätigkeit (nur für Personen, die nicht erwerbstätig sind)
4 Andere derzeit oder früher ausgeübte Tätigkeit
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
ACCIDBRK Ausfallzeit aufgrund des Arbeitsunfalls ACCIDNUM = 1,2
214-215 Zahl der Kalendertage - abzüglich des Unfalltags - in den zwölf Monaten vor der Referenzwoche, an denen die Person aufgrund des jüngsten zu einer Verletzung führenden Arbeitsunfalls ausfiel
00 Person arbeitet noch nicht, weil sie vom Unfall noch nicht genesen ist, wird die Arbeit aber voraussichtlich später wieder aufnehmen
01 Wird aufgrund dieses Unfalls voraussichtlich keine Arbeit mehr aufnehmen
02 Weniger als ein Tag oder keine Ausfallzeit
03 Mindestens ein Tag, jedoch weniger als vier Tage
04 Mindestens vier Tage, jedoch weniger als zwei Wochen
05 Mindestens zwei Wochen, jedoch weniger als ein Monat
06 Mindestens ein Monat, jedoch weniger als drei Monate
07 Mindestens drei Monate, jedoch weniger als sechs Monate
08 Mindestens sechs Monate, jedoch weniger als neun Monate
09 Zwischen neun und zwölf Monaten
99 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt

2. Untermodul "Arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme"

Filter: 15 < AGE < 74

Bezeichnung/Spalte Code Beschreibung Filter
HPROBNUM Zahl der arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme in den letzten zwölf Monaten (WSTATOR = 1,2)

oder

216 Physische(s) oder psychische(s) Gesundheitsproblem(e), an dem/denen die Person in den zwölf Monaten vor der Referenzwoche litt und das/die unabhängig von zuvor erfassten Arbeitsunfällen durch die Arbeitstätigkeit verursacht oder verschlimmert wurde(n) (WSTATOR = 3-5 und

EXISTPR = 1)

0 Keine
1 Eins
2 Zwei oder mehr
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
HPROBTYP Art des arbeitsbedingten Gesundheitsproblems HPROBNUM = 1,2
217-218 Art des schwerwiegendsten durch die Arbeit verursachten oder verschlimmerten Gesundheitsproblems
00 Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich Nacken, Schultern, Arme oder Hände betroffen sind
01 Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich Hüften, Knie, Beine oder Füße betroffen sind
02 Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich der Rücken betroffen ist
03 Atembeschwerden oder Erkrankung der Lungen
04 Hautprobleme
05 Beeinträchtigung des Hörvermögens
06 Stress, Depressionen oder Beklemmungen
07 Kopfschmerzen und/oder Überanstrengung der Augen
08 Herzerkrankungen, Herzanfälle oder andere Kreislaufbeschwerden
09 Infektionskrankheiten (aufgrund von Viren, Bakterien oder andere Arten von Infektionen)
10 Magen-, Leber-, Nieren- oder Verdauungsprobleme
11 Sonstige Beschwerden
99 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
HPROBLIM Gesundheitsproblem, das die Fähigkeit zur Ausübung von Aktivitäten des täglichen Lebens einschränkt HPROBNUM = 1,2
219 Schränkt das schwerwiegendste der Gesundheitsprobleme, die durch die Arbeitstätigkeit verursacht oder verschlimmert wurden, die Fähigkeit zur Ausübung von Aktivitäten des täglichen Lebens bei der Arbeit oder außerhalb derselben ein?
0 Nein
1 Ja, in gewissem Umfang
2 Ja, beträchtlich
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
HPROBJOB Mit dem Gesundheitsproblem zusammenhängende Tätigkeit HPROBNUM = 1,2
220 Tätigkeit, die das schwerwiegendste der Gesundheitsprobleme verursacht oder verschlimmert hat
1 Derzeitige Haupttätigkeit
2 Derzeitige Zweittätigkeit
3 Zuletzt ausgeübte Tätigkeit (nur Personen, die nicht erwerbstätig sind)
4 Andere derzeitige oder frühere Tätigkeit
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
HPROBBRK Ausfallzeit aufgrund des arbeitsbedingten Gesundheitsproblems HPROBNUM = 1,2
221-222 Zahl der Kalendertage - abzüglich des Unfalltags - in den zwölf Monaten vor der Referenzwoche, an denen die Person aufgrund des schwerwiegendsten der durch die Arbeitstätigkeit verursachten oder verschlimmerten Gesundheitsprobleme ausfiel
00 Person arbeitet noch nicht, weil sie von dem Gesundheitsproblem noch nicht genesen ist, wird die Arbeit aber voraussichtlich später wieder aufnehmen
01 Wird aufgrund dieses Gesundheitsproblems voraussichtlich keine Arbeit mehr aufnehmen
02 Weniger als ein Tag oder keine Ausfallzeit
03 Mindestens ein Tag, jedoch weniger als vier Tage
04 Mindestens vier Tage, jedoch weniger als zwei Wochen
05 Mindestens zwei Wochen, jedoch weniger als ein Monat
06 Mindestens ein Monat, jedoch weniger als drei Monate
07 Mindestens drei Monate, jedoch weniger als sechs Monate
08 Mindestens sechs Monate, jedoch weniger als neun Monate
09 Zwischen neun und zwölf Monaten
99 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt

3. Untermodul "Risikofaktoren für die physische Gesundheit und/oder das psychische Wohlbefinden"

Bezeichnung/Spalte Code Beschreibung Filter
PHYSRISK Gefährdung durch die physische Gesundheit bedrohende Risikofaktoren WSTATOR = 1,2
223-224 Gefährdung am Arbeitsplatz durch einen der folgenden die physische Gesundheit bedrohenden Risikofaktoren Nennen Sie den Faktor, dessen Gefährdungspotenzial für die physische Gesundheit als am größten betrachtet wird.
01 Ja, hauptsächlich ermüdende oder schmerzhafte Stellungen
02 Ja, hauptsächlich repetitive Hand- oder Armbewegungen
03 Ja, hauptsächlich Hantieren mit schweren Lasten
04 Ja, hauptsächlich Lärm
05 Ja, hauptsächlich starke Vibrationen
06 Ja, hauptsächlich Chemikalien, Staub, Dämpfe, Rauch oder Gase
07 Ja, hauptsächlich Tätigkeiten, die starke visuelle Konzentration erfordern
08 Ja, hauptsächlich Ausrutschen, Stolpern und Stürze
09 Ja, hauptsächlich Einsatz von Maschinen oder Handwerkzeugen (ausgenommen Fahrzeuge)
10 Ja, hauptsächlich Einsatz von Fahrzeugen (während der Arbeit, ausgenommen auf dem Weg zu oder von der Arbeit)
11 Ja, hauptsächlich anderer erheblicher Risikofaktor für die physische Gesundheit
00 Kein nennenswerter Risikofaktor für die physische Gesundheit
99 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
MENTRISK Gefährdung durch das psychische Wohlbefinden bedrohende Risikofaktoren WSTATOR = 1,2
225 Gefährdung am Arbeitsplatz durch einen der folgenden das psychische Wohlbefinden bedrohenden Risikofaktoren Nennen Sie den Faktor, dessen Gefährdungspotenzial für das psychische Wohlbefinden als am größten betrachtet wird.
1 Ja, hauptsächlich Zeitdruck oder Arbeitsüberlastung
2 Ja, hauptsächlich Gewalt oder Gewaltandrohungen
3 Ja, hauptsächlich Mobbing oder Belästigungen
4 Ja, hauptsächlich schlechte Kommunikation oder Zusammenarbeit innerhalb der Organisation
5 Ja, hauptsächlich Umgang mit schwierigen Kunden, Patienten, Schülern usw.
6 Ja, hauptsächlich unsicheres Beschäftigungsverhältnis
7 Ja, hauptsächlich fehlende Autonomie oder kein Einfluss auf Arbeitstempo oder Arbeitsprozess
8 Ja, hauptsächlich anderer erheblicher Risikofaktor für das psychische Wohlbefinden
0 Kein erheblicher Risikofaktor für das psychische Wohlbefinden
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
1) Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (ABl. L 114 vom 26.04.2008 S. 57).

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