Durchführungsbeschluss (EU) 2019/60 der Kommission vom 11. Januar 2019 zur Änderung der Entscheidung 2009/866/EG, des Beschlusses 2010/419/EU, des Durchführungsbeschlusses 2012/651/EU und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1685 hinsichtlich des Vertreters des Zulassungsinhabers

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 15)
(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 12 vom 15.01.2019 S. 31)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit Schreiben vom 15. Februar und 28. März 2017 ersuchte Syngenta Crop Protection AG die Kommission, im Zuge einer Umstrukturierung der Syngenta Group alle Zulassungen und anhängigen Anträge für genetisch veränderte Erzeugnisse von ihrem derzeitigen Vertreter Syngenta France SAS auf den Vertreter Syngenta Crop Protection NV/SA, Belgien, zu übertragen.

(2) Die Kommission teilte Syngenta Crop Protection AG mit, dass mit Blick auf diese Übertragungen sowohl Syngenta France SAS als auch Syngenta Crop Protection NV/SA, Belgien, den Antrag schriftlich bestätigen und ihr Einverständnis mit diesen Übertragungen erklären müssten. Die entsprechenden Schreiben gingen am 1. März 2018 bei der Kommission ein.

(3) Die Umsetzung der beantragten Änderung erfordert die Änderung einer Entscheidung und von Beschlüssen zur Zulassung des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Erzeugnissen, bei denen Syngenta Crop Protection AG der Zulassungsinhaber ist. Insbesondere sollten folgende Entscheidung und folgende Beschlüsse geändert werden: Entscheidung 2009/866/EG der Kommission 2, Beschluss 2010/419/EU der Kommission 3 sowie die Durchführungsbeschlüsse 2012/651/EU 4 und (EU) 2016/1685 5 der Kommission.

(4) Die vorgeschlagenen Änderungen der Zulassungsentscheidung und der Zulassungsbeschlüsse sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(5) Was die anhängigen Anträge betrifft, die von Syngenta Crop Protection AG gestellt wurden, wird die beantragte Änderung zum Zeitpunkt der Annahme der entsprechenden Zulassungen formalisiert.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung der Entscheidung 2009/866/EG

Die Entscheidung 2009/866/EG wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 6 wird "Syngenta Seeds S.A.S., Frankreich" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA, Belgien", ersetzt.

2. In Artikel 8 wird "Syngenta Seeds S.A.S., Chemin de l'Hobit 12, BP 27 - F-31790 Saint-Sauveur - Frankreich" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA, Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien" ersetzt.

3. In Buchstabe a des Anhangs wird der Name "Syngenta Seeds S.A.S." durch "Syngenta Crop Protection NV/SA" ersetzt. Die Anschrift "Chemin de l'Hobit 12, BP 27 - F-31790 Saint-Sauveur - Frankreich" wird durch "Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien" ersetzt.

Artikel 2 Änderung des Beschlusses 2010/419/EU

Der Beschluss 2010/419/EU der Kommission wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 6 wird "Syngenta Seeds SAS, Frankreich" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA, Belgien", ersetzt.

2. In Artikel 9 wird "Syngenta Seeds SAS, 12, Chemin de l'Hobit, BP 27, 31790 Saint-Sauveur, Frankreich" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA, Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien" ersetzt.

3. In Buchstabe a des Anhangs wird der Name "Syngenta Seeds SAS" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA" ersetzt. Die Anschrift "12, Chemin de l'Hobit, BP 27, 31790 Saint-Sauveur, Frankreich" wird durch "Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien" ersetzt.

Artikel 3 Änderung des Durchführungsbeschlusses 2012/651/EU

Der Durchführungsbeschluss 2012/651/EU wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 6 wird "Syngenta Seeds SAS, Frankreich" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA, Belgien", ersetzt.

2. In Artikel 8 wird "Syngenta Seeds SAS, 12, Chemin de l'Hobit, 31790 Saint-Sauveur, Frankreich" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA, Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien" ersetzt.

3. In Buchstabe a des Anhangs wird der Name "Syngenta Seed S.A.S." durch "Syngenta Crop Protection NV/SA" ersetzt. Die Anschrift "12 Chemin de l'Hobit, 31790 Saint-Sauveur, France" wird durch "Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien" ersetzt.

Artikel 4 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1685

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1685 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 7 wird "Syngenta France SAS" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA, Belgien", ersetzt.

2. In Artikel 10 wird "Syngenta France SAS, 12, Chemin de l'Hobit, 31790 Saint-Sauveur, Frankreich" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA, Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien" ersetzt.

3. In Buchstabe a des Anhangs wird der Name "Syngenta France SAS" durch "Syngenta Crop Protection NV/SA" ersetzt. Die Anschrift "12, Chemin de l'Hobit, 31790 Saint-Sauveur, Frankreich" wird durch "Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien" ersetzt.

Artikel 5 Adressat

Dieser Beschluss ist gerichtet an Syngenta Crop Protection NV/SA, Avenue Louise 489, 1050 Brüssel, Belgien.

Brüssel, den 11. Januar 2019

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 1.

2) Entscheidung 2009/866/EG der Kommission vom 30. November 2009 über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Maissorte MIR604 (SYN-IR6Ø4-5) bestehenden, diese enthaltenden oder aus dieser gewonnenen Erzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 314 vom 01.12.2009 S. 102).

3) Beschluss 2010/419/EU der Kommission vom 28. Juli 2010 zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte Bt11 (SYN-BTØ11-1) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, zur Zulassung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die Körnermais der Sorte Bt11 (SYN-BTØ11-1) enthalten oder aus ihm bestehen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/657/EG der Kommission (ABl. L 197 vom 29.07.2010 S. 11).

4) Durchführungsbeschluss 2012/651/EU der Kommission vom 18. Oktober 2012 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MIR162 (SYN-IR162-4) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 290 vom 20.10.2012 S. 14).

5) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1685 der Kommission vom 16. September 2016 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die aus der genetisch veränderten Maissorte Bt11 × MIR162 × MIR604 × GA21 bestehen, diese enthalten oder aus dieser gewonnen werden, und von genetisch veränderten Maissorten, die zwei oder drei der GV-Ereignisse Bt11, MIR162, MIR604 und GA21 kombinieren, sowie zur Aufhebung der Beschlüsse 2010/426/EU , 2011/892/EU , 2011/893/EU und 2011/894/EU (ABl. L 254 vom 20.09.2016 S. 22).


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