Frame öffnen

Durchführungsverordnung (EU) 2019/2240 der Kommission vom 16. Dezember 2019 zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 336 vom 30.12.2019 S. 59)



s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich der Arbeitskräfte zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen sowie die Modalitäten und den Inhalt der Qualitätsberichte festlegen.

(2) Die Mitgliedstaaten und die Organe der Union sollten statistische Klassifikationen für die Gebietseinheiten, die Bildung, die Beschäftigung und den jeweiligen Wirtschaftszweig verwenden, die mit den Klassifikationen NUTS 2, ISCED 3, ISCO 4 und NACE 5 kompatibel sind.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Gegenstand

In dieser Verordnung werden die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen aus den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) und die Modalitäten für die Übermittlung und den Inhalt der Qualitätsberichte im Bereich Arbeitskräfte festgelegt.

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1. "Hauptvariable" eine Variable mit vierteljährlicher Periodizität;

2. "Strukturvariable" eine jährliche, zweijährliche, achtjährliche Variable oder eine Variable, die zu einem Ad-hoc-Thema erhoben wird;

3. "Mindestsatz an Variablen" die für alle Haushaltsmitglieder zu erhebenden Variablen, die Analysen sowohl auf der Ebene der Haushalte als auch auf individueller Ebene ermöglichen und nach den spezifischen Haushaltsmerkmalen aufgeschlüsselt sind;

4. "Rotationsplan der Stichprobe" die Aufteilung der gesamten Stichprobe in nach Größe und Design ähnlichen Teilstichproben von Beobachtungseinheiten, aus der hervorgehen soll, wie viele Male und für exakt welche Bezugsquartale des Jahres eine Beobachtungseinheit in der Erhebung Informationen bereitstellt;

5. "Welle" die Teilstichprobe von Beobachtungseinheiten, die zum selben nten Mal gemäß dem Rotationsplan in einem Bezugsquartal befragt werden sollen;

6. "einheitliche Stichprobenverteilung der jährlichen Stichprobe" in Bezug auf alle Bezugsquartale des Jahres den Umstand, dass jede vierteljährliche Stichprobe die gesamte jährliche Stichprobe, geteilt durch vier, darstellt;

7. "einheitliche Stichprobenverteilung der vierteljährlichen Stichprobe" in Bezug auf alle Bezugswochen des Quartals den Umstand, dass jede wöchentliche Stichprobe die gesamte vierteljährliche Stichprobe, geteilt durch die Anzahl der Wochen des Quartals, darstellt; die akzeptable Abweichung gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 3 gilt für beide Arten der Verteilung;

8. "Stichprobe unabhängiger Beobachtungen" eine Stichprobe, bei der jede Beobachtungseinheit entsprechend dem Stichprobenplan nur einmal auftritt;

9. "Zuverlässigkeitsgrenzen" geschätzte Größen von Gruppen von Grundgesamtheiten, unterhalb deren die Zahlen zu unterdrücken oder mit einem Warnhinweis zu veröffentlichen sind;

10. "Erwerbstätige" Personen im Alter von 15 bis 89 Jahren (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche), die in der Bezugswoche unter eine der folgenden Kategorien fielen:

  1. Personen, die in der Bezugswoche mindestens 1 Stunde gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns arbeiteten, einschließlich mithelfender Familienangehöriger 6;
  2. Personen mit einer Stelle oder einem Unternehmen, die während der Bezugswoche vorübergehend nicht gearbeitet haben, jedoch eine Bindung an den Arbeitsplatz hatten; dabei wird bei folgenden Gruppen von einer Bindung an den Arbeitsplatz ausgegangen:
  3. Personen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen, deren Hauptanteil zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt ist.

Personen im Bereich der Eigenverwendung, ehrenamtliche Helfer, unbezahlte Praktikanten und Personen, die an anderen Formen der Arbeit beteiligt sind 6, werden auf der Grundlage dieser Tätigkeiten nicht zu den Personen in Beschäftigung gezählt;

11. "erwerbslose Personen" Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche), die

  1. in der Bezugswoche im Sinne der Begriffsbestimmung in Absatz 10 keine Arbeitnehmer waren und
  2. aktuell für eine Arbeit verfügbar waren, d. h. vor Ablauf von 2 Wochen im Anschluss an die Bezugswoche für eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit verfügbar waren, und
  3. aktiv nach Arbeit suchten, d. h. entweder in dem mit der Bezugswoche endenden vierwöchigen Zeitraum auf der Suche nach einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit waren oder eine Tätigkeit gefunden haben, die innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird.

Unter aktiver Arbeitssuche sind folgende Tätigkeiten zu verstehen:

Saisonarbeitnehmer, die in der Bezugswoche nicht arbeiten (Nebensaison), jedoch von der Rückkehr an ihren saisonalen Arbeitsplatz ausgehen, sind in die Kategorie "Tätigkeit gefunden" einzuordnen.

12. "Nichterwerbspersonen" Personen, die sich in einer der folgenden Kategorien befanden:

  1. jünger als 15 Jahre (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche),
  2. älter als 89 Jahre (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche) oder
  3. zwischen 15 und 89 Jahren alt (in vollendeten Jahren am Ende der Berichtswoche) und in der Bezugswoche nach den in den Absätzen 10 und 11 aufgeführten Definitionen von Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit weder erwerbstätig noch erwerbslos.

Artikel 3 Beschreibung der Variablen

(1) Die Beschreibung und das technische Format der vierteljährlichen, jährlichen, zweijährlichen und achtjährlichen Variablen zum Einzelthema "Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen" sowie die Codierung, die für die Datenübermittlung und für die in den Mindestsatz aufzunehmenden Variablen zu verwenden ist, sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt.

(2) Die Zahl der in einem bestimmten Jahr zu erhebenden achtjährlichen Variablen beträgt nicht mehr als 11, außer im Fall:

  1. des Einzelthemas "Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung", bei dem die Zahl der Variablen in einem bestimmten Jahr nicht mehr als 10 beträgt, und
  2. der Einzelthemen "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt" und "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung", bei denen die kombinierte Zahl der achtjährlichen Variablen in einem bestimmten Jahr nicht mehr als sieben beträgt.

(3) Die Zahl der zu erhebenden Strukturvariablen, die alle 4 Jahre zu einem Ad-hoc-Thema zu erfassen sind, beträgt in einem bestimmten Jahr nicht mehr als 11.

Artikel 4 Statistische Grundgesamtheiten, Beobachtungseinheiten und Vorschriften für die Auskunftspersonen

(1) Die Zielgesamtheit des Bereichs Arbeitskräfte umfasst alle Personen, die normalerweise im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats in privaten Haushalten wohnhaft sind.

(2) Die Datenerhebung für den Bereich Arbeitskräfte erfolgt für eine Stichprobe privater Haushalte oder eine Stichprobe von Personen, die als Beobachtungseinheiten privaten Haushalten angehören.

(3) Informationen werden bereitgestellt

  1. für jede Person jedes Alters zu den Themen "technische Angaben" und "Personen- und Haushaltsmerkmale",
  2. für jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren zum Thema "Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung",
  3. für jede Person im Alter von 15 bis 89 Jahren für vierteljährliche, jährliche und zweijährliche Variablen zu allen anderen Themen,
  4. für jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen der Einzelthemen "Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen" und "Arbeitsunfälle und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme",
  5. für jede Person im Alter von 50 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung",
  6. für jede Person im Alter von 15 bis 34 Jahren für die achtjährlichen Variablen der Einzelthemen "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt" und "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung",
  7. für jede Person im Alter von 18 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas "Vereinbarkeit von Beruf und Familie",
  8. für jede erwerbstätige Person im Alter von 15 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas "Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung".

In allen Altersgruppen sind die sie jeweils begrenzenden Lebensjahre eingeschlossen.

(4) Proxy-Befragungen sind zulässig, ihre Zahl ist jedoch so gering wie möglich zu halten.

Artikel 5 Bezugszeiträume und Bezugszeitpunkte

(1) Die für den Bereich Arbeitskräfte erhobenen Angaben beziehen sich in der Regel auf die Situation während einer einzigen Woche von Montag bis Sonntag, die die Bezugswoche bildet.

(2) Das Alter einer Person ist das Alter in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche.

(3) Für die Bezugsquartale gilt Folgendes:

  1. Die Quartale eines Jahres beziehen sich auf die zwölf Monate des jeweiligen Jahres, geteilt durch vier, sodass Januar, Februar und März das erste Quartal bilden, April, Mai und Juni das zweite Quartal, Juli, August und September das dritte Quartal und Oktober, November und Dezember das vierte Quartal;
  2. die Bezugswochen werden den Bezugsquartalen so zugeordnet, dass eine Woche zu demjenigen unter Buchstabe a definierten Quartal gehört, in das mindestens vier Tage dieser Woche fallen (sogenannte Donnerstagsregel), es sei denn, dies hätte zur Folge, dass das erste Quartal des Jahres nur aus 12 Wochen besteht. In diesem Fall werden die Quartale des betreffenden Jahres aus aufeinanderfolgenden Blöcken von jeweils 13 Wochen gebildet;
  3. besteht gemäß Buchstabe b ein Quartal aus 14 Wochen anstatt aus 13 Wochen, so sollten die Mitgliedstaaten die Stichprobe möglichst über die gesamten 14 Wochen verteilen; dies schließt die Option ein, die in der Regel für eine Woche anberaumte Stichprobe über 2 Wochen zu verteilen;
  4. ist es nicht möglich, die Stichprobe so zu verteilen, dass sie alle 14 Wochen des Quartals abdeckt, so kann der betreffende Mitgliedstaat eine Woche dieses Quartals überspringen, indem er sie ausnimmt;
  5. die Wochen mit einer verteilten Stichprobe und die übersprungene Woche sollten im Hinblick auf Erwerbslosigkeit, Beschäftigung und die durchschnittliche Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden typisch sein und zu einem Monat mit fünf Donnerstagen gehören;
  6. das erste Quartal 2021 beginnt am Montag, dem 4. Januar 2021.

(4) Ein Bezugsjahr ist die Kombination der vier Bezugsquartale des betreffenden Jahres.

Artikel 6 Ausführliche Stichprobenmerkmale

(1) Die Datenerhebung bezieht sich für jede Beobachtungseinheit auf eine Bezugswoche. Die Bezugswoche wird der Beobachtungseinheit vor der Feldarbeit zugewiesen.

(2) Ergänzend zu den vierteljährlichen Anforderungen gemäß Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 wird die vollständige nationale Stichprobe für das Bezugsjahr gleichmäßig auf alle Bezugsquartale des Jahres verteilt. In jedem Bezugsquartal wird die vollständige vierteljährliche Stichprobe gleichmäßig auf alle Bezugswochen des Quartals verteilt, außer bei den Quartalen mit 14 Wochen, in denen die Stichprobe zunächst gleichmäßig auf 13 Bezugswochen verteilt und dann gemäß einer der folgenden Regeln weiterbehandelt werden kann:

  1. Die einer Bezugswoche zugewiesene Stichprobe wird weiter auf zwei typische Bezugswochen aufgeteilt, um alle 14 Wochen abzudecken;
  2. eine typische Woche wird gemäß Artikel 5 Absatz 3 dieser Verordnung übersprungen.

(3) Die Verteilungen der vollständigen Stichproben gemäß Absatz 2 und Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 dürfen nicht mehr als 10 % von den genauen Anteilen auf nationaler Ebene abweichen; dies gilt nicht für Mitgliedstaaten, die monatliche Erwerbslosigkeitsstatistiken erstellen, für die bei höchstens 5 Wochen pro Quartal eine Differenz von 15 % des genauen wöchentlichen Anteils zulässig ist. Diese Mitgliedstaaten haben durch eine deterministische Korrektur der vierteljährlichen Gewichte sicherzustellen, dass bei der Anwendung dieser Gewichte alle Wochen des Quartals gleichermaßen repräsentiert sind. Auf der regionalen Ebene (NUTS-2) wird der Schwellenwert von 10 % so weit wie möglich eingehalten.

(4) Teilstichproben unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen, erfüllen so weit wie möglich die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Verteilungsvorschriften.

(5) Alle in den Absätzen 2 bis 4 dargelegten Verteilungsvorschriften sind entweder für die Brutto- oder für die Nettostichprobe erfüllt.

(6) Alle Hauptvariablen werden in jedem Quartal für die vollständige Stichprobe übermittelt.

(7) Alle Strukturvariablen werden für jedes Quartal des Bezugsjahres für mindestens eine Welle pro Quartal und für nicht weniger als ein Achtel der vollständigen vierteljährlichen Stichprobe zu übermittelt. Insbesondere

  1. werden alle jährlichen und alle zweijährlichen Strukturvariablen, für die nur Jahresdurchschnittswerte benötigt werden, wahlweise wie folgt übermittelt:
    1. für die vollständige Stichprobe in jedem Quartal;
    2. für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen.

    Die Stichprobe für zweijährliche Strukturvariablen ist Teil der Stichprobe für jährliche Strukturvariablen;

  2. achtjährliche Variablen und Variablen zu einem Ad-hoc-Thema werden für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen, übermittelt. Diese Teilstichprobe ist Teil der Stichprobe für jährliche und zweijährliche Strukturvariablen;
  3. werden für die Bildung von Teilstichproben gemäß den Buchstaben a und b stets vollständige Wellen verwendet.

(8) Mitgliedstaaten, die eine Stichprobe von zu privaten Haushalten gehörenden Personen verwenden, können die Informationen über die anderen Mitglieder dieser Haushalte (im Folgenden "Mindestsatz an Variablen") für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen (im Folgenden "Haushalts-Teilstichprobe") übermitteln, die so gestaltet ist, dass

  1. die Haushalts-Teilstichprobe aus unabhängigen Beobachtungen besteht, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen. Die so ermittelte jährliche Stichprobe erfüllt für die Personen, die sowohl Teil der Stichprobe der zu privaten Haushalten gehörenden Personen als auch der Haushalts-Teilstichprobe sind, so weit wie möglich die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Verteilungsvorschriften;
  2. die Haushalts-Teilstichprobe mindestens eine Welle pro Quartal oder mindestens 15.000 private Haushalte umfasst.

(9) Mitgliedstaaten, die

  1. eine Stichprobe von Personen,
  2. eine Haushalts-Teilstichprobe im Sinne des Absatzes 8 und
  3. eine Teilstichprobe für die achtjährlichen Einzelthemen, die sich von der Haushalts-Teilstichprobe unterscheidet, verwenden,

übermitteln für alle Mitglieder der Haushalte, denen die für die Beantwortung der Fragen zum achtjährlichen Einzelthema in einem bestimmten Jahr ausgewählten Personen angehören, für dieselben Bezugszeiträume alle Teile der Themen "Technische Angaben" und "Personen- und Haushaltsmerkmale", die auch Teil des Mindestsatzes an Variablen sind.

Diese Art der Übermittlung gilt für die achtjährlichen Einzelthemen "Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen", "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie".

Artikel 7 Datenerhebungszeiträume und -methoden

(1) Die Befragungen zur Erhebung von Informationen über den Bereich Arbeitskräfte erfolgen in der Woche, die unmittelbar auf die Bezugswoche folgt, und höchstens 5 Wochen danach.

(2) In hinreichend begründeten Fällen kann der Zeitraum für die Befragungen weiter verlängert werden, jedoch nur soweit dies erforderlich ist.

(3) Die Befragungen erfolgen - außer in hinreichend begründeten Fällen - durch computergestützte Befragungsmethoden, wie die computergestützte persönliche Befragung (CAPI), die computergestützte telefonische Befragung (CATI) und die computergestützte Internetbefragung (CAWI).

Artikel 8 Methodik für Daten zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit

(1) Die Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen für die Einzelthemen "Erwerbsstatus", "Arbeitssuche", "Arbeitsbereitschaft", "Verfügbarkeit", "Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)" und "Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)" sind in Anhang II dieser Verordnung enthalten.

(2) Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden durch Befragung gewonnen.

(3) Für alle anderen Variablen können Verwaltungsdatensätze sowie andere Quellen und Methoden verwendet werden, sofern die gewonnenen Daten eine gleichwertige Abdeckung und zumindest gleichwertige Qualität aufweisen. Die relevanten Qualitätsmaßstäbe sind vergleichbare und kohärente Definitionen und Konzepte, korrekte Bezugszeiträume sowie die Aktualität der Datenverfügbarkeit.

Artikel 9 Gemeinsame Standards für die Bearbeitung, Imputation, Gewichtung und Schätzung

(1) Verwaltungs- oder Registerdaten, Ergebnisse früherer Befragungen und Ergebnisse aus Befragungen einer anderen Person dürfen nicht dazu verwendet werden, Angaben zu den in Anhang I dieser Verordnung genannten Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE zu ersetzen oder zu imputieren. Für bestimmte Personengruppen können, wie in Anhang II dieser Verordnung festgelegt, vereinfachte Regeln angewandt werden.

(2) Wenn Angaben zu anderen Variablen fehlen, ungültig oder inkohärent sind, können gegebenenfalls Methoden der statistischen Imputation angewandt werden, ausgenommen bei der in Anhang I dieser Verordnung genannten Variable INCGROSS, bei der bei einem Non-Response-Wert von mehr als 5 % stets eine statistische Imputation vorzunehmen ist.

(3) Als Bezugsgesamtheit für die Gewichtung gilt die (tatsächliche oder geschätzte) Bevölkerung, die gewöhnlich in Privathaushalten lebt.

(4) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf individueller Ebene auf der Grundlage vierteljährlicher, jährlicher und zweijährlicher Variablen erfüllen folgende Anforderungen:

  1. Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der externen Daten über die Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht, Altersgruppen und Regionen (NUTS-2-Ebene) berechnet. Standardmäßig umfassen Altersgruppen jeweils fünf Jahre. Allerdings sind angesichts der Stichprobengröße sowie der Qualität und Verfügbarkeit der externen Daten Aggregationen, die mehr als eine fünf Jahre umfassende Altersgruppe beinhalten, nur in dem erforderlichen Umfang zulässig;
  2. Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben für jährliche und zweijährliche Strukturvariablen und den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichproben in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht und für die Altersgruppen 25-34, 35-44 und 45-54 Jahre. Für die Personengruppen im Alter von 15 bis 24 Jahren, 55 bis 64 Jahren sowie 65 Jahre und älter wird eine möglichst hohe Konsistenz angestrebt.

(5) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf Haushaltsebene, für die das durchschnittliche Gewicht der Haushaltsmitglieder herangezogen wird, und für nach spezifischen Haushaltsmerkmalen vorgenommene Schätzungen auf individueller Ebene erfüllen folgende Anforderungen:

  1. Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der Daten über die Verteilung der privaten Haushalte der Grundgesamtheit, d. h. der (tatsächlichen oder geschätzten) Zahl der Haushalte und der (tatsächlichen oder geschätzten) Haushaltsgröße (Haushaltsebene), und der Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht und zumindest auf die Altersgruppen 0-14 Jahre sowie 15 Jahre und älter (individuelle Ebene) berechnet. Die Schätzungen der Zahl und der Größe der Haushalte basieren auf den besten verfügbaren Quellen und Konzepten.
  2. Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der vollständigen Stichprobe oder der Teilstichproben und den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichproben unter Heranziehung der in Absatz 4 festgelegten Gewichtungsfaktoren in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht und für die Altersgruppen 25-34, 35-44 und 45-54 Jahre. Für die Personengruppen im Alter von 15 bis 24 Jahren, 55 bis 64 Jahren sowie 65 Jahre und älter wird eine möglichst hohe Konsistenz angestrebt.

(6) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf individueller Ebene auf der Grundlage achtjährlicher Variablen/Variablen für Ad-hoc-Themen erfüllen folgende Anforderungen:

  1. Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der Daten über die Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht und die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung definierten Altersgruppen der Zielgrundgesamtheit für achtjährliche Variablen berechnet. Standardmäßig umfassen Altersgruppen jeweils fünf Jahre. Allerdings sind angesichts der Stichprobengröße sowie der Qualität und Verfügbarkeit der Daten Aggregationen, die mehr als eine fünf Jahre umfassende Altersgruppe beinhalten, nur in dem erforderlichen Umfang zulässig;
  2. Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben unter Heranziehung der achtjährlichen Gewichtungsfaktoren und den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben oder - falls nicht zutreffend - den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichprobe unter Heranziehung der in Absatz 4 genannten Gewichtungsfaktoren auf individueller Ebene in Bezug auf die in Artikel 3 Absatz 4 dieser Verordnung definierte achtjährliche Zielgesamtheit sowie in Bezug auf Erwerbstätige, Erwerbslose und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht.
  3. Die Anforderungen gelten entsprechend für Ad-hoc-Themen und deren Zielgesamtheiten.

(7) Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden bei der Gewichtung nicht herangezogen.

Artikel 10 Datenverbreitung

(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission (Eurostat) im Rahmen des in Anhang III Nummer 2 dieser Verordnung beschriebenen vierteljährlichen Genauigkeitsberichts zwei Zuverlässigkeitsgrenzen mit. Die Kommission (Eurostat) berücksichtigt diese Zuverlässigkeitsgrenzen bei der Datenverbreitung.

(2) Damit zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen der Hauptindikatoren ab dem ersten Quartal 2009 erstellt werden können, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Dezember 2021

  1. entweder Korrekturfaktoren, die auf die zurückliegenden Daten für jeden in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführten Indikator anzuwenden sind,
  2. oder die vollständigen Zeitreihen für den Zeitraum vom ersten Quartal 2009 bis zum vierten Quartal 2020 für jeden in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführten Indikator.

(3) Die Indikatoren, für die zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen erforderlich sind, sind die Erwerbstätigen- und Arbeitslosenwerte in Tausend, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und den Altersgruppen 15-24, 25-64 sowie 65 Jahre und älter und - nur in Bezug auf Beschäftigung - nach der Altersgruppe 20-64.

(4) Korrekturfaktoren für die Rückrechnung, vollständige bruchlose Zeitreihen und relevante Metadaten für zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen, die gemäß Absatz 2 dieses Artikels vorgeschrieben sind, werden anhand des von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Formats übermittelt.

Artikel 11 Standards für die Übermittlung und den Austausch von Informationen

(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) vierteljährliche und jährliche Datensätze mit vorgeprüften Mikrodaten, die den Validierungsregeln gemäß den in Anhang I dieser Verordnung für die Codierung und die Filterbedingungen getroffenen Festlegungen entsprechen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission vereinbaren zusätzliche Validierungsregeln, die als Voraussetzung für die Annahme der übermittelten Daten einzuhalten sind.

(2) Die vierteljährlichen Datensätze enthalten alle Hauptvariablen für die vierteljährlichen Stichproben. Die Aufnahme von Variablen mit einem jährlichen Bezugszeitraum für die entsprechenden Stichproben oder Teilstichproben in diese Datensätze ist fakultativ.

(3) Die jährlichen Datensätze enthalten alle Strukturvariablen sowie die Hauptvariablen für die entsprechenden Stichproben oder Teilstichproben.

(4) Die Haupt- und Strukturvariablen der vierteljährlichen und jährlichen Datensätze erfüllen die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung dargelegten Anforderungen.

(5) Revidierte Daten werden - unabhängig von der Anzahl der revidierten Beobachtungen und Variablen - in vollständigen Datensätzen, die alle Variablen erfassen, übermittelt.

(6) Der Inhalt der in den vierteljährlichen Datensätzen übermittelten vierteljährlichen Variablen ist konsistent mit dem Inhalt der in den jährlichen Datensätzen übermittelten Variablen.

(7) Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Daten und Metadaten zur Verfügung und verwenden dafür die von der Kommission (Eurostat) und der zentralen Eingangsstelle festgelegten Standards für den Austausch statistischer Daten und Metadaten.

Artikel 12 Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte

Die vierteljährlichen und jährlichen Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten entsprechen neben den in Artikel 13 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegten Vorschriften den in Anhang III dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften.

Artikel 13 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2019

1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1).

3) Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011), http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (verfügbar auf Englisch und Französisch).

4) Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-8), ABl. L 292 vom 10.11.2009 S. 31.

5) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006 S. 1).

6) In der von der 19. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (ICLS) am 11. Oktober 2013 verabschiedeten Entschließung über die Statistik der Arbeit, der Beschäftigung und der Unterauslastung des Arbeitskräftepotenzials (Resolution concerning statistics of work, employment and labour underutilisation) werden mithelfende Familienangehörige, Personen im Bereich der Eigenverwendung, ehrenamtliche Helfer, unbezahlte Praktikanten und Personen, die an anderen Formen der Arbeit beteiligt sind, definiert.

.

Beschreibung und technisches Format der für jedes Thema und Einzelthema des Bereichs Arbeitskräfte zu erhebenden Variablen und zu verwendende Codierung Anhang I


Thema Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable Codes Labels Filter Filterlabels Mindest-
satz an Variablen
Art der Variablen
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung REFYEAR Jahr der Erhebung JJJJ Jahr der Erhebung (vierstellig) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung REFWEEK Bezugswoche 01-53 Nummer der Woche (zweistellig) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung REFMONTH Bezugsmonat 01-12 Nummer des Monats (zweistellig) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Abgeleitet
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung INTWEEK Befragungswoche 01-53 Nummer der Woche (zweistellig) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung HHTYPE Lebt in einem privaten Haushalt oder in einem Anstaltshaushalt 1 Wird erfasst und lebt in demselben privaten Haushalt Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
2 Wird im privaten Haushalt erfasst, lebt aber in einem Anstaltshaushalt
3 Wird in diesem privaten Haushalt erfasst, lebt aber in einem anderen privaten Haushalt
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung STRATUM Schicht Nicht leer Kennung der Schicht (15-stellig, alphanumerisch) Alle Personen der Zielgesamtheit, wenn die Zielgesamtheit (oder ein Teil davon) auf der ersten Stufe des Stichprobenplans geschichtet ist oder wenn es sich um sehr repräsentative primäre Stichprobeneinheiten handelt Ja Technisch
Leer Entfällt
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung PSU Primäre Stichprobeneinheit Nicht leer Kennung der primären Stichprobeneinheit (15-stellig, alphanumerisch) Alle Personen der Zielgesamtheit, wenn die Zielgesamtheit in Cluster (primäre Stichprobeneinheiten) aufgeteilt ist Ja Technisch
Leer Entfällt
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung FSU Endgültige (oder letzte) Stichprobeneinheit Nicht leer Kennung der endgültigen Stichprobeneinheit (15-stellig, alphanumerisch) Alle Personen der Zielgesamtheit Nein Technisch
Leer Entfällt (nur bei Personen in einer Personenstichprobe, zu denen keine Daten erhoben werden)
01. Technische Angaben Angaben zur Datenerhebung DEWEIGHT Designgewicht Nicht leer Designgewicht (7 Stellen: die ersten 5 enthalten ganze Zahlen, die folgenden 2 sind Dezimalstellen) Alle Personen der Zielgesamtheit Nein Technisch
Leer Entfällt
01. Technische Angaben Kennzeichnung IDENT Eindeutige Kennung Nicht leer Kennung (25-stellig, alphanumerisch) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Kennzeichnung HHNUM Laufende Nummer des Haushalts Nicht leer Nummer des Haushalts (achtstellig, alphanumerisch) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Kennzeichnung HHSEQNUM Laufende Nummer innerhalb des Haushalts 01-98 Laufende Nummer, die jedem Haushaltsmitglied zugewiesen wird (zweistellig) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Gewichte COEFFQ Vierteljährlicher Gewichtungsfaktor 000000000- 999999999 Vierteljährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen Alle Personen der Zielgesamtheit Nein Technisch
Leer Entfällt
01. Technische Angaben Gewichte COEFFY Jährlicher Gewichtungsfaktor 000000000- 999999999 Jährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für jährliche Variablen aufgenommenen Personen Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für jährliche Variablen aufgenommenen Personen Nein Technisch
Leer Entfällt
01. Technische Angaben Gewichte COEFF2Y Gewichtungsfaktor für die zweijährlichen Variablen 000000000- 999999999 Zweijährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für zweijährliche Variablen aufgenommenen Personen Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für zweijährliche Variablen aufgenommenen Personen Nein Technisch
Leer Entfällt
01. Technische Angaben Gewichte COEFFMOD Jährlicher Gewichtungsfaktor - Modul 000000000- 999999999 Gewicht für jährliches Modul mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen Alle in die Teilstichprobe des jährlichen Moduls aufgenommenen Personen Alle in die Teilstichprobe des jährlichen Moduls aufgenommenen Personen Nein Technisch
Leer Entfällt
01. Technische Angaben Gewichte COEFFHH Jährlicher Gewichtungsfaktor für Haushalte 000000000- 999999999 Jährliches Gewicht für Haushalte, 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für Haushaltsanalysen aufgenommenen Personen Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für Haushaltsanalysen aufgenommenen Personen Ja Technisch
Leer Entfällt
01. Technische Angaben Merkmale der Befragung INTWAVE Laufende Nummer der Erhebungswelle 1-8 Laufende Nummer der Erhebungswelle Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Merkmale der Befragung INTQUEST Verwendeter Fragebogen 01 Vierteljährlich Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
02 Vierteljährlich und jährlich
03 Vierteljährlich, jährlich und zweijährlich
04 Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und Modul
05 Vierteljährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe
06 Vierteljährlich, jährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe
07 Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe
08 Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich, Modul und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe
09 Haushalt - Mindestsatz an Variablen (für zusätzliche Haushaltsmitglieder)
10 Haushalt - begrenzte Anzahl von Hintergrundvariablen für das Modul (für zusätzliche Haushaltsmitglieder)
01. Technische Angaben Merkmale der Befragung MODE Verwendeter Befragungsmodus 1 Computergestützte persönliche Befragung (CAPI) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
2 Computergestützte telefonische Befragung (CATI)
3 Computergestützte Internetbefragung (CAWI)
4 Papiergestützte persönliche Befragungen (PAPI)
5 Aus früherer Befragung übernommen
6 Sonstiger
Leer Keine Angabe
01. Technische Angaben Merkmale der Befragung PROXY Art der Beteiligung an der Erhebung 1 Direkte Beteiligung Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
2 Indirekte Beteiligung (d. h. Beteiligung über ein anderes Haushaltsmitglied)
Leer Keine Angabe
01. Technische Angaben Ort COUNTRY Wohnsitzland Nicht leer Wohnsitzland (SCL GEO Alpha-2-Code) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Ort REGION Wohnsitzregion Nicht leer NUTS-3-Region (dreistellig, alphanumerisch) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
01. Technische Angaben Ort DEGURBA Grad der Verstädterung 1 Städte Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Technisch
2 Kleinere Städte und Vororte
3 Ländliche Gebiete
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Demografie SEX Geschlecht 1 Männlich Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
2 Weiblich
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Demografie YEARBIR Geburtsjahr JJJJ Geburtsjahr (vierstellig) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Demografie PASSBIR Geburtstag vorüber 1 Ja, und die Bezugswoche reicht nicht in das nächste Kalenderjahr hinein Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
2 Nein, und die Bezugswoche reicht nicht in das nächste Kalenderjahr hinein
3 Ja, und die Bezugswoche reicht in das nächste Kalenderjahr hinein
4 Nein, und die Bezugswoche reicht in das nächste Kalenderjahr hinein
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Demografie AGE Alter (in vollendeten Jahren) 0-120 Alter in vollendeten Jahren (dreistellig) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Abgeleitet
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund CITIZENSHIP Land der primären Staatsangehörigkeit Nicht leer Land der primären Staatsangehörigkeit (SCL GEO Alpha-2-Code) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
STLS Staatenlos
FOR Ausländische Staatsangehörigkeit, Land aber unbekannt
Leer Keine Angabe
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund COUNTRYB Geburtsland Nicht leer Geburtsland (SCL GEO Alpha-2-Code) Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
FOR Im Ausland geboren, Land aber unbekannt
Leer Keine Angabe
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund COBFATH Geburtsland des Vaters Nicht leer Geburtsland des Vaters (SCL GEO Alpha-2-Code) AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter bis 74 Jahre Ja Erhoben
FOR Vater im Ausland geboren, Geburtsland des Vaters aber unbekannt
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund COBMOTH Geburtsland der Mutter Nicht leer Geburtsland der Mutter (SCL GEO Alpha-2-Code) AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter bis 74 Jahre Ja Erhoben
FOR Mutter im Ausland geboren, Geburtsland der Mutter aber unbekannt
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Gründe für die Migration MIGREAS Hauptgrund für die Migration 1 Erwerbstätigkeit, Arbeitsplatz vor der Migration gefunden COUNTRY ≠ COUNTRYB und 15 <= AGE <= 74 Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Erwerbstätigkeit, kein Arbeitsplatz vor der Migration gefunden
3 Familiäre Gründe
4 Allgemeine oder berufliche Bildung
5 Ruhestand
6 Internationaler Schutz oder Asyl
7 Sonstiger
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Haushaltszusammensetzung HHLINK Beziehung zur Bezugsperson im Haushalt 01 Bezugsperson Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
02 Partner/Partnerin der Bezugsperson
03 Sohn/Tochter der Bezugsperson
04 Schwiegersohn/Schwiegertochter der Bezugsperson
05 Enkelkind der Bezugsperson
06 Elternteil der Bezugsperson
07 Schwiegerelternteil der Bezugsperson
08 Großelternteil der Bezugsperson
09 Bruder/Schwester der Bezugsperson
10 Sonstige verwandte Person
11 Sonstige nicht verwandte Person
99 Keine Angabe
Leer Entfällt
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Haushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische Einzelangaben HHSPOU Laufende Nummer des Partners/der Partnerin 00 Die Person hat keinen Partner/keine Partnerin oder der Partner/die Partnerin gehört nicht diesem Haushalt an Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
01-98 Laufende Nummer des Partners/der Partnerin im Haushalt
99 Entfällt
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Haushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische Einzelangaben HHFATH Laufende Nummer des Vaters 00 Vater gehört diesem Haushalt nicht an Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
01-98 Laufende Nummer des Vaters im Haushalt
99 Entfällt
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Haushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische Einzelangaben HHMOTH Laufende Nummer der Mutter 00 Mutter gehört diesem Haushalt nicht an Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Erhoben
01-98 Laufende Nummer der Mutter im Haushalt
99 Entfällt
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Aufenthalt im Land YEARESID Dauer des Aufenthalts im Wohnsitzland (in vollendeten Jahren) 999 Ist in diesem Land geboren und hat nie mehr als 1 Jahr ununterbrochen im Ausland gelebt Alle Personen der Zielgesamtheit Nein Erhoben
000 Ist seit weniger als 1 Jahr im Land, doch beabsichtigt, insgesamt mindestens 1 Jahr zu bleiben (Begriffsbestimmung für Wohnsitz)
001-150 Anzahl der Jahre in diesem Land (seit der letzten Einrichtung des üblichen Aufenthaltsorts in diesem Land)
Leer Keine Angabe
02. Personen- und Haushaltsmerkmale Aufenthalt im Land COUNTRPR Vorheriges Wohnsitzland Nicht leer Vorheriges Wohnsitzland (SCL GEO Alpha-2-Code) YEARESID = 000-010 Alle Personen, die in den letzten 10 Jahren ihren üblichen Aufenthaltsort in dieses Land verlegt haben Nein Erhoben
FOR Ausland, doch genaues vorheriges Wohnsitzland unbekannt
999 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Erwerbsstatus WKSTAT Arbeitet in der Bezugswoche 1 Arbeitete in der Bezugswoche gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns 15 <= AGE <= 89 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren Ja Erhoben
2 In der Bezugswoche vom Arbeitsplatz oder Unternehmen abwesend (nach eigenen Angaben)
3 Arbeitete in der Bezugswoche als unbezahlt mithelfender Familienangehöriger
4 Arbeitete in der Bezugswoche nicht, und hatte auch keine Stelle und kein Unternehmen
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Erwerbsstatus ABSREAS Hauptgrund für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der gesamten Bezugswoche 01 Urlaub WKSTAT = 2 Personen, die in der Bezugswoche nach eigenen Angaben von der Arbeit abwesend waren Ja Erhoben
02 Arbeitszeitgestaltung oder Ausgleich für Überstunden
03 Krankheitsurlaub
04 Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub
05 Berufsbezogene Fortbildung
06 Elternurlaub
07 Nebensaison
08 Anderer Grund
09 Beschäftigungsverhältnis noch nicht angetreten
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Erwerbsstatus JATTACH Bindung an den Arbeitsplatz 1 Elternurlaub mit arbeitsplatzbezogenen Einkünften oder Leistungen jeglicher Art ABSREAS = 06, 07, 08, Leer Personen, die in der Bezugswoche nach eigenen Angaben aus einem der folgenden Gründe von der Arbeit abwesend waren: Elternurlaub, Nebensaison, sonstiger Grund oder "Weiß nicht" Ja Erhoben
2 Elternurlaub ohne arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen und mit einer voraussichtlichen Dauer von höchstens 3 Monaten
3 Elternurlaub ohne arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen und mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 3 Monaten
4 Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, die regelmäßig berufsbezogene Aufgaben ausführen
5 Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, die nicht regelmäßig berufsbezogene Aufgaben ausführen
6 Sonstige Abwesenheit, wenn die Dauer höchstens 3 Monate beträgt
7 Sonstige Abwesenheit, wenn die Dauer mehr als 3 Monate beträgt
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Erwerbsstatus EMPSTAT Geht einer Erwerbstätigkeit nach 1 Erwerbstätig 15 <= AGE <= 89 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren Ja Abgeleitet
2 Nicht erwerbstätig
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en) NUMJOB Anzahl der Erwerbstätigkeiten 1 Nur eine Tätigkeit EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Ja Erhoben
2 Zwei Tätigkeiten
3 Drei oder mehr Tätigkeiten
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Arbeitssuche SEEKWORK In den vier Wochen bis zur Bezugswoche auf Arbeitssuche 1 Ist auf Arbeitssuche EMPSTAT = 2 AND AGE <= 74 Personen unter 75 Jahren, die als nicht erwerbstätig eingestuft werden Ja Erhoben
2 Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die noch nicht aufgenommen wurde, aber innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird
3 Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die noch nicht aufgenommen wurde, aber mehr als 3 Monate nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird
4 Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die zwischen dem Ablauf der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt aufgenommen wurde
5 Ist nicht auf Arbeitsuche und hat keine Tätigkeit gefunden, die später aufgenommen wird
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Arbeitsbereitschaft WANTWORK Bereitschaft zu arbeiten, auch wenn keine Arbeit gesucht wird 1 Ist nicht auf Arbeitsuche, würde aber gern arbeiten SEEKWORK = 5 Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird Ja Erhoben
2 Ist nicht auf Arbeitsuche und möchte nicht arbeiten
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Arbeitssuche SEEKREAS Hauptgrund dafür, dass keine Arbeit gesucht wird 1 Keine geeignete Tätigkeit verfügbar WANTWORK = 1 Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird, die aber gern arbeiten würden Nein Erhoben
2 Allgemeine oder berufliche Bildung
3 Krankheit oder Behinderung
4 Betreuungspflichten
5 Sonstige familiäre Gründe
6 Sonstige persönliche Gründe
7 Rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung)
8 Sonstige Gründe
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Arbeitsbereitschaft WANTREAS Hauptgrund dafür, nicht arbeiten zu wollen 1 Allgemeine oder berufliche Bildung WANTWORK = 2 Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird, und die nicht arbeiten wollen Nein Erhoben
2 Krankheit oder Behinderung
3 Betreuungspflichten
4 Sonstige familiäre Gründe
5 Sonstige persönliche Gründe
6 Ruhestand
7 Sonstige Gründe
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Arbeitssuche ACTMETNE Hat eine aktive Suchmethode angewendet, um einen Arbeitsplatz zu finden (gilt für nicht erwerbstätige Personen) 1 Hat aktive Suchmethode angewendet, um Arbeit zu finden SEEKWORK = 1 Nicht erwerbstätige Personen, die auf Arbeitssuche sind Ja Erhoben
2 Hat keine aktive Suchmethode angewendet, um Arbeit zu finden
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Unterbeschäftigung WISHMORE Wunsch, mehr als die derzeitige übliche Stundenzahl zu arbeiten 1 Nein EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Ja Erhoben
2 Ja
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Verfügbarkeit AVAILBLE Verfügbarkeit, unverzüglich eine Arbeit anzutreten oder mehr zu arbeiten 1 Könnte Arbeit sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen SEEKWORK = 1, 2, 3, 4 OR WANTWORK = 1 OR WISHMORE = 2 Personen, die bereits eine Arbeit gefunden haben oder auf Arbeitssuche sind oder Personen, die zwar nicht auf Arbeitssuche sind, aber gern arbeiten würden oder Personen, die bereits erwerbstätig sind, aber gern mehr Stunden arbeiten möchten Ja Erhoben
2 Könnte Arbeit nicht sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Verfügbarkeit AVAIREAS Hauptgrund dafür, nicht verfügbar zu sein, um unverzüglich eine Arbeit anzutreten oder mehr zu arbeiten 1 Allgemeine oder berufliche Bildung AVAILBLE = 2 Personen, die die Arbeit nicht sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen könnten Nein Erhoben
2 Krankheit oder Behinderung
3 Betreuungspflichten
4 Sonstige familiäre Gründe
5 Sonstige persönliche Gründe
6 Sonstige Gründe
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Erwerbsstatus ILOSTAT ILO-Erwerbsstatus 1 Erwerbstätig Alle Personen der Zielgesamtheit Ja Abgeleitet
2 Erwerbslos
3 Nicht Teil der Erwerbsbevölkerung
03. Erwerbsbeteiligung Arbeitsplatz COUNTRYW Land des Arbeitsplatzes - Haupttätigkeit Nicht leer Land des Arbeitsplatzes (SCL GEO Alpha-2-Code) EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
FOR Ausland, doch genaues Land des Arbeitsplatzes unbekannt
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Arbeitsplatz REGIONW Region des Arbeitsplatzes - Haupttätigkeit Nicht leer NUTS-3-Region bei Personen, die in ihrem Wohnsitzland arbeiten;

NUTS-2-Region bei Personen, die in Grenzregionen benachbarter Länder arbeiten;

sonstige Angaben auf Länderebene

EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Heimarbeit HOMEWORK Heimarbeit für die Haupttätigkeit 1 Arbeitet vorwiegend zu Hause EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Ja Erhoben
2 Arbeitet manchmal zu Hause
3 Arbeitet nie zu Hause
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses STAPRO Beschäftigungsstatus in der Haupttätigkeit 1 Selbstständig mit Arbeitnehmern EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Ja Erhoben
2 Selbstständig ohne Arbeitnehmer
3 Arbeitnehmer
4 Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses NACE3D Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit - Haupttätigkeit 010-990 NACE-Code (dreistellige Ebene) EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
000 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses ISCO4D In der Haupttätigkeit ausgeübter Beruf 0000-9900 ISCO-Code (vierstellige Ebene) EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
9999 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses FTPT Voll- oder Teilzeitbeschäftigung - Haupttätigkeit (nach eigenen Angaben) 1 Vollzeittätigkeit EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Ja Erhoben
2 Teilzeittätigkeit
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Laufzeit des Arbeitsvertrages TEMP Unbefristete/befristete Tätigkeit - Haupttätigkeit 1 Unbefristete Tätigkeit STAPRO = 3 Arbeitnehmer Ja Erhoben
2 Befristete Tätigkeit
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Laufzeit des Arbeitsvertrages TEMPDUR Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit - Haupttätigkeit 1 Weniger als ein Monat TEMP = 2 Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit Nein Erhoben
2 Zwischen 1 und weniger als 3 Monaten
3 Zwischen 3 und weniger als 6 Monaten
4 Zwischen 6 und weniger als 12 Monaten
5 Zwischen 12 und weniger als 18 Monaten
6 Zwischen 18 und weniger als 24 Monaten
7 Zwischen 24 und weniger als 36 Monaten
8 36 Monate oder länger
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Vertragsbedingungen TEMPREAS Hauptgrund für die befristete Haupttätigkeit 1 Keine unbefristete Tätigkeit gefunden TEMP = 2 Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit Nein Erhoben
2 Keine unbefristete Tätigkeit gewünscht
3 Befristeter Vertrag mit Probezeit
4 Lehrlingsausbildung
5 Andere berufliche Ausbildung als Lehrlingsausbildung (Trainees, Praktikanten, Forschungsassistenten usw.)
6 Diese Art von Tätigkeit ist immer mit einem befristeten Vertrag verbunden
7 Sonstige Gründe
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Vertragsbedingungen TEMPAGCY Vertrag mit einer Zeitarbeitsvermittlung für die Haupttätigkeit 1 Nein STAPRO = 3 Arbeitnehmer Nein Erhoben
2 Ja
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Voll- oder Teilzeitbeschäftigung - Grund dafür FTPTREAS Hauptgrund für Teilzeitbeschäftigung in der Haupttätigkeit 1 Allgemeine oder berufliche Bildung FTPT = 2 Erwerbstätige Personen mit Teilzeittätigkeit Nein Erhoben
2 Krankheit oder Behinderung
3 Betreuungspflichten
4 Sonstige familiäre Gründe
5 Sonstige persönliche Gründe
6 Keine Vollzeittätigkeit gefunden
7 Sonstige Gründe
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit MAINCLNT Anzahl und Bedeutung der Kunden in den zwölf Monaten, die mit der Bezugswoche enden 1 Nur ein Kunde in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden STAPRO = 1, 2 Selbstständige Nein Erhoben
2 2-9 Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch ein Hauptkunde
3 2-9 Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch kein Hauptkunde
4 10 oder mehr Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch ein Hauptkunde
5 10 oder mehr Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch kein Hauptkunde
6 Kein Kunde in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit VARITIME Entscheidung über Beginn und Ende der Arbeitszeit 1 Arbeitende Person kann dies vollständig selbst bestimmen EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
2 Arbeitende Person kann im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung entscheiden
3 Arbeitgeber, Organisation oder Kunde(n) entscheiden
4 Jemand anders entscheidet
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Leitungsfunktionen SUPVISOR Leitungsfunktionen in der Haupttätigkeit 1 Ja STAPRO = 3 Arbeitnehmer Nein Erhoben
2 Nein
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Betriebsgröße SIZEFIRM Größe der örtlichen Einheit - Haupttätigkeit 01-09 Genaue Anzahl der Personen, wenn zwischen 1 und 9 EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
10 10 bis 19 Personen
11 20 bis 49 Personen
12 50 bis 249 Personen
13 250 Personen oder mehr
14 Weiß nicht, aber weniger als 10 Personen
15 Weiß nicht, aber mehr als 10 Personen
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Suche nach einer anderen Erwerbstätigkeit LOOKOJ Schaut sich nach einer anderen Tätigkeit um 1 Schaut sich nicht nach einer anderen Tätigkeit um EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
2 Schaut sich nach einer anderen Tätigkeit um
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Suche nach einer anderen Erwerbstätigkeit HWWISH Gewünschte Gesamtwochenarbeitszeit 00-98 Gewünschte Gesamtwochenarbeitszeit in Stunden EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Arbeitssuche SEEKDUR Dauer der Arbeitssuche 1 Weniger als ein Monat SEEKWORK = 1, 2, 4 Personen, die Arbeit suchen oder bereits eine Arbeit gefunden haben, die zwischen der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt aufgenommen wurde oder binnen höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird Nein Erhoben
2 1 bis 2 Monate
3 3 bis 5 Monate
4 6 bis 11 Monate
5 12 bis 17 Monate
6 18 bis 23 Monate
7 24 bis 47 Monate
8 4 Jahre und länger
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Betreuungsbedarf NEEDCARE Hauptgrund dafür, dass die Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Angehörigen die Erwerbsbeteiligung einschränkt 1 Keine geeigneten Pflegedienste verfügbar SEEKREAS = 4 OR WANTREAS = 3 OR FTPTREAS = 3 OR AVAIREAS = 3 Personen, die aufgrund von Betreuungspflichten keine Arbeit suchen oder nicht arbeiten wollen oder in Teilzeit arbeiten oder nicht verfügbar sind, um eine Arbeit anzutreten Nein Erhoben
2 Geeignete Pflegedienste nicht erschwinglich
3 Will Pflege selbst leisten
4 Andere Faktoren waren ausschlaggebend
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en) STAPRO2J Beschäftigungsstatus in der zweiten Tätigkeit 1 Selbstständig mit Arbeitnehmern NUMJOB = 2, 3 Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit Nein Erhoben
2 Selbstständig ohne Arbeitnehmer
3 Arbeitnehmer
4 Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en) NACE2J2D Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit - zweite Tätigkeit 01-99 NACE-Code (zweistellige Ebene) NUMJOB = 2, 3 Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
00 Entfällt
03. Erwerbsbeteiligung Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben) MAINSTAT Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben) 1 Erwerbstätig 15 <= AGE <= 89 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren Ja Erhoben
2 Erwerbslos
3 Im Ruhestand
4 Arbeitsunfähig aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme
5 Studierender, Schüler
6 Erfüllung häuslicher Verpflichtungen
7 Pflichtwehrdienst oder -zivildienst
8 Sonstiger
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
04. Bildungsstand und -hintergrund Bildungsabschluss HATLEVEL Bildungsabschluss (höchste erfolgreich abgeschlossene Bildungsstufe) 000 Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1 15 <= AGE <= 89 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren Ja Erhoben
100 ISCED-Stufe 1 - Primarbereich
200 ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I
342 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
343 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
344 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
349 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich
352 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
353 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
354 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
359 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich
392 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
393 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
394 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
399 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich
440 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
450 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
490 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt
540 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend
550 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend
590 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt
600 ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
700 ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
800 ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
04. Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung HATFIELD Fachrichtung des höchsten erreichten Bildungsabschlusses 001 Grundlegende Bildungsprogramme und Qualifikationen HATLEVEL = 342-800 Personen mit Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 3 oder höher Nein Erhoben
002 Lesen, Schreiben und Rechnen
003 Fähigkeiten und Persönlichkeitsentwicklung
009 Allgemeine Bildungsprogramme und Qualifikationen - nicht näher definiert
011 Erziehungswissenschaften
018 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Erziehungswissenschaften
021 Kunst
022 Geisteswissenschaften (ohne Sprachen)
023 Fremdsprachen
028 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Kunst und Geisteswissenschaften
029 Kunst und Geisteswissenschaften - nicht näher definiert
031 Sozial- und Verhaltenswissenschaften
032 Journalistik und Informationswissenschaft
038 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft
039 Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft - nicht näher definiert
041 Wirtschaft und Verwaltung
042 Rechtswissenschaft
048 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft
049 Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft - nicht näher definiert
051 Biologische und verwandte Wissenschaften
052 Umwelt
053 Physikwissenschaften
054 Mathematik und Statistik
058 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
059 Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik - nicht näher definiert
061 Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
068 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
071 Ingenieurwesen und Ingenieurberufe
072 Fertigung und Verarbeitung
073 Architektur und Bauwesen
078 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen
079 Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen - nicht näher definiert
081 Agrarwissenschaften
082 Forstwissenschaft
083 Fischereiwirtschaft
084 Veterinärwissenschaft
088 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen in Bezug auf Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und Veterinärwissenschaft
089 Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und
091 Veterinärwissenschaft - nicht näher definiert
092 Gesundheit
098 Soziale Dienste
099 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Gesundheit und sozialen Diensten
101 Gesundheit und soziale Dienste - nicht näher definiert
102 Dienstleistungen für den persönlichen Bedarf
103 Dienstleistungen im Bereich Hygiene und Arbeitsschutz
104 Dienstleistungen im Bereich Sicherheit
108 Dienstleistungen im Bereich Verkehr
109 Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Dienstleistungen
Leer Dienstleistungen - nicht näher definiert
999 Keine Angabe
04. Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung HATYEAR Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde JJJJ Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (vierstellig) HATLEVEL = 100-800 Personen mit einem Bildungsstand, der mindestens dem Primarbereich entspricht Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
9999 Entfällt
04. Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung HATWORK Berufserfahrung an einem Arbeitsplatz unter HATLEVEL 1 Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, darunter mindestens ein bezahlter, Dauer zwischen 1 und 6 Monaten HATLEVEL = 342-800 AND 20 <= AGE <= 34 Personen im Alter von 20 bis 34 Jahren mit Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 3 oder höher Nein Erhoben
2 Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, alle unbezahlt, Dauer zwischen 1 und 6 Monaten
3 Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, darunter mindestens ein bezahlter, Dauer mindestens 7 Monate
4 Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, alle unbezahlt, Dauer mindestens 7 Monate
5 Keine Berufserfahrung oder weniger als 1 Monat
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Beginn des Beschäftigungsverhältnisses YSTARTWK Jahr der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der derzeitigen Haupttätigkeit JJJJ Betreffendes Jahr (vierstellig) EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
9999 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Beginn des Beschäftigungsverhältnisses MSTARTWK Monat der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der derzeitigen Haupttätigkeit 01-12 Betreffender Monat (zweistellig) YSTARTWK ≠ 9999, Blank AND (REFYEAR - YSTARTWK) <= 2 Erwerbstätige Personen, die ihre derzeitige Haupttätigkeit im laufenden Jahr oder in den 2 vorangegangenen Jahren aufgenommen haben Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Wie wurde die Arbeit gefunden? WAYJFOUN Öffentliche Arbeitsverwaltung half bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit 1 Ja (EMPSTAT = 1) AND ((YSTARTWK = REFYEAR) OR (YSTARTWK = REFYEAR - 1 AND 01 <= MSTARTWK <= 12 AND MSTARTWK > REFMONTH)) Erwerbstätige Personen, die ihre derzeitige Haupttätigkeit in den vergangenen 12 Monaten aufgenommen haben Nein Erhoben
2 Nein
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Wie wurde die Arbeit gefunden? FINDMETH Wirksamste Methode bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit (erwerbstätige Personen) 01 Stellenanzeigen STAPRO = 3 AND (YSTARTWK ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YSTARTWK <= 7) Arbeitnehmer, die ihre derzeitige Haupttätigkeit im laufenden Jahr oder in den 7 vorangegangenen Jahren aufgenommen haben Nein Erhoben
02 Freunde, Verwandte oder Bekannte
03 Öffentliche Arbeitsverwaltung
04 Private Arbeitsvermittlung
05 Einrichtung der allgemeinen oder beruflichen Bildung, Praktikum oder Berufserfahrung
06 Direkte Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber
07 Direkte Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit der Person
08 Teilnahme an einem öffentlichen Auswahlverfahren
09 Sonstige Methode
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn EXISTPR Frühere Erwerbstätigkeit 1 War noch nie erwerbstätig EMPSTAT = 2 Nicht erwerbstätige Personen Nein Erhoben
2 War bereits erwerbstätig, allerdings auf Gelegenheitsarbeiten beschränkt
3 War bereits erwerbstätig, nicht auf Gelegenheitsarbeiten beschränkt
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn YEARPR Jahr, in dem die Person die letzte Tätigkeit beendet hat JJJJ Betreffendes Jahr (vierstellig) EXISTPR = 2, 3 Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
9999 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn MONTHPR Monat, in dem die Person die letzte Tätigkeit beendet hat 01-12 Betreffender Monat (zweistellig) YEARPR ≠ 9999, Blank AND REFYEAR - YEARPR <= 2 Personen, die ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 2 Jahren beendet haben Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn LEAVREAS Hauptgrund für Beendigung der letzten Tätigkeit 01 Entlassung oder Geschäftsbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt (EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7) Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben Nein Erhoben
02 Ende einer befristeten Tätigkeit
03 Betreuungspflichten
04 Sonstige familiäre Gründe
05 Allgemeine oder berufliche Bildung
06 Krankheit und Behinderung
07 Ruhestand
08 Sonstige persönliche Gründe
09 Sonstige Gründe
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses STAPROPR Beschäftigungsstatus in der letzten Tätigkeit 1 Selbstständig mit Arbeitnehmern (EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7) Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben Nein Erhoben
2 Selbstständig ohne Arbeitnehmer
3 Arbeitnehmer
4 Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses NACEPR2D Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der zuletzt gearbeitet wurde 01-99 NACE-Code (zweistellige Ebene) (EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7) Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
00 Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses ISCOPR3D In der letzten Tätigkeit ausgeübter Beruf 000-990 ISCO-Code (dreistellige Ebene) (EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7) Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten CONTRHRS Vertragliche Arbeitszeiten in der Haupttätigkeit 010, 015, 020.. 945, 950 Anzahl der Wochenarbeitsstunden laut Vertrag oder Vereinbarung (x10) STAPRO = 3 Arbeitnehmer Nein Erhoben
960 Hat einen Vertrag oder eine Vereinbarung ohne Stundenangabe
970 Hat keinen Vertrag/keine Vereinbarung
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten HWUSUAL Anzahl der in der Haupttätigkeit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden 010, 015, 020.. 945, 950 Anzahl der in der Haupttätigkeit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden (x10) EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Ja Erhoben
970 Arbeitsstunden von Woche zu Woche unterschiedlich
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten ABSHOLID Abwesenheit von der Haupttätigkeit aufgrund von Urlaub (in Tagen) 00, 05, 10.. 65, 70 Anzahl der Abwesenheitstage (x10) EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten ABSILLINJ Abwesenheit von der Haupttätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder vorübergehender Behinderung (in Tagen) 00, 05, 10.. 65, 70 Anzahl der Abwesenheitstage (x10) EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten ABSOTHER Abwesenheit von der Haupttätigkeit aus anderen Gründen (in Tagen) 00, 05, 10.. 65, 70 Anzahl der Abwesenheitstage (x10) EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten EXTRAHRS Überstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitsstunden in der Haupttätigkeit 000 Keine Überstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitsstunden in der Haupttätigkeit WKSTAT = 1, 3 Personen, die in der Bezugswoche mindestens 1 Stunde am Arbeitsplatz oder als mithelfender Familienangehöriger gearbeitet haben Nein Erhoben
005, 010, 015, 020.. 945, 950 Anzahl der in der Haupttätigkeit geleisteten Überstunden (x10)
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten HWACTUAL Anzahl der in der Haupttätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden 000 Hat in der Bezugswoche nicht in der Haupttätigkeit gearbeitet EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Ja Erhoben
010, 015, 020.. 945, 950 Anzahl der in der Haupttätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (x10)
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten HWUSU2J Anzahl der in der zweiten Tätigkeit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden 010, 015, 020.. 945, 950 Anzahl der in der zweiten Tätigkeit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden (x10) NUMJOB = 2, 3 Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit Nein Erhoben
970 Arbeitsstunden von Woche zu Woche unterschiedlich
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeiten HWACTU2J Anzahl der in der zweiten Tätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden 000 Hat in der Bezugswoche nicht in der zweiten Tätigkeit gearbeitet NUMJOB = 2, 3 Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit Nein Erhoben
010, 015, 020.. 945, 950 Anzahl der in der zweiten Tätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (x10)
Leer Keine Angabe
999 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitgestaltung SHIFTWK Schichtarbeit in der Haupttätigkeit 1 Leistet normalerweise Schichtarbeit STAPRO = 3 Arbeitnehmer Nein Erhoben
3 Leistet nie Schichtarbeit
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitgestaltung EVENWK Arbeit in der Haupttätigkeit abends 1 Arbeitet häufig abends EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
2 Arbeitet manchmal abends
3 Arbeitet nie abends
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitgestaltung NIGHTWK Nachtarbeit in der Haupttätigkeit 1 Arbeitet häufig nachts EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
2 Arbeitet manchmal nachts
3 Arbeitet nie nachts
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitgestaltung SATWK Samstagsarbeit in der Haupttätigkeit 1 Arbeitet häufig samstags EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
2 Arbeitet manchmal samstags
3 Arbeitet nie samstags
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitgestaltung SUNWK Sonntagsarbeit in der Haupttätigkeit 1 Arbeitet häufig sonntags EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen Nein Erhoben
2 Arbeitet manchmal sonntags
3 Arbeitet nie sonntags
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen) EDUCFED4 Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) in den vergangenen vier Wochen 1 Ja (einschließlich Studierende, die Ferien haben) 15 <= AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren Ja Erhoben
2 Nein
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen) EDUCLEV4 Stufe der letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der in den vergangenen vier Wochen teilgenommen wurde 10 ISCED-Stufe 1 - Primarbereich EDUCFED4 = 1 Personen, die in den vergangenen vier Wochen an formaler Bildung und Ausbildung teilgenommen haben (Studierende oder Auszubildende) Nein Erhoben
20 ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I
34 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend
35 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend
39 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt
44 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
45 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
49 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt
54 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend
55 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend
59 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt
60 ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
70 ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
80 ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen) EDUCNFE4 Teilnahme an nichtformaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen vier Wochen 1 Teilnahme an mindestens einer berufsbezogenen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme 15 <= AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren Ja Erhoben
2 Teilnahme nur an nicht berufsbezogenen/persönlichen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
3 Keine Teilnahme an nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate) EDUCFED12 Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) in den vergangenen 12 Monaten 1 Ja 15 <= AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Nein
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate) EDUCLEV12 Stufe der letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der in den vergangenen zwölf Monaten teilgenommen wurde 10 ISCED-Stufe 1 - Primarbereich EDUCFED12 = 1 Personen, die in den vergangenen 12 Monaten an formaler Bildung und Ausbildung teilgenommen haben (Studierende oder Auszubildende) Nein Erhoben
20 ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I
34 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend
35 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend
39 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt
44 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
45 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
49 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt
54 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend
55 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend
59 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt
60 ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
70 ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
80 ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate) EDUCNFE12 Teilnahme an nichtformaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen 12 Monaten 1 Teilnahme an mindestens einer berufsbezogenen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme 15 <= AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Teilnahme nur an nicht berufsbezogenen/persönlichen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
3 Keine Teilnahme an nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
08. Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren Behinderung und andere Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit GENHEALTH Selbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands 1 Sehr gut 15 <= AGE <= 89 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren Nein Erhoben
2 Gut
3 Mittelmäßig (weder gut noch schlecht)
4 Schlecht
5 Sehr schlecht
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
08. Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit GALI Gesundheitsbedingte Einschränkungen bei Aktivitäten 1 Stark eingeschränkt 15 <= AGE <= 89 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren Nein Erhoben
2 Mäßig eingeschränkt
3 Nicht eingeschränkt
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Einkommen aus Arbeit INCGROSS Monatliches Bruttoeinkommen aus der Haupttätigkeit 00000000- 99999998 Monatliches Bruttoeinkommen aus der Haupttätigkeit (achtstellig), einschließlich des proportionalen Anteils von Zahlungen, die häufiger als einmal monatlich erfolgen (in nationaler Währung) STAPRO = 3 Arbeitnehmer Ja Erhoben
Leer Keine Angabe
9999999-9 Entfällt
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Einkommen aus Arbeit INCGROSS_F Kennzeichnung des monatlichen Bruttoeinkommens aus der Haupttätigkeit 11 Bruttoeinkommen erhoben und keine Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz STAPRO = 3 Arbeitnehmer Ja Technisch
12 Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels Arbeitskräfteerhebung (AKE)
13 Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels einer administrativen Datenquelle
14 Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels anderer Datenquelle(n)
21 Umrechnung von Netto- in Bruttobeträge und keine Imputation (Nettobetrag bekannt und keine Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz)
22 Imputation des Nettoeinkommens mittels AKE wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)
23 Imputation des Nettoeinkommens mittels einer administrativen Datenquelle wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)
24 Imputation des Nettoeinkommens mittels anderer Datenquelle(n) wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)
25 Imputation des Bruttoeinkommens wegen Item-Non-Response/Inkohärenz (Nettobetrag nicht bekannt und direkte Imputation des Bruttowerts; keine Netto-Brutto-Umrechnung)
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden Einkommen aus Arbeitslosengeld REGISTER Registrierung bei einer öffentlichen Arbeitsverwaltung 1 Ist bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet und bezieht eine Leistung oder Unterstützung 15 <= AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Ist bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet, bezieht aber keine Leistung oder Unterstützung
3 Ist nicht bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet, bezieht jedoch eine Leistung oder Unterstützung
4 Ist nicht bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet und bezieht keine Leistung oder Unterstützung
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen HATCNTR Land, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde Nicht leer Land, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (SCL GEO Alpha-2-Code) 15 <= AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
FOR Ausland - aber in welchem Land genau der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde, ist nicht bekannt
Leer Keine Angabe
998 Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1
999 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen ESTQUAL Anerkennung im Ausland erworbener Befähigungsnachweise 01 Hat sich beworben, Befähigungsnachweis wird teilweise oder ganz anerkannt HATCNTR ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die ihren höchsten Befähigungsnachweis im Ausland oder in einem unbekannten Land erworben haben Nein Erhoben
02 Hat sich beworben, doch Befähigungsnachweis wurde nicht anerkannt
03 Hat sich beworben, Verfahren läuft/Ausgang ist nicht sicher
04 Hat sich nicht beworben, weil es keinen Bedarf gibt
05 Hat sich nicht beworben, weil Möglichkeiten oder Verfahren unbekannt sind
06 Hat sich nicht beworben, weil die Kosten hoch oder die Verfahren komplex sind
07 Hat sich nicht beworben, weil eine Bewerbung nicht möglich ist
08 Nein (aus anderen Gründen)
09 Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen HATPAR Bildungsabschluss der Eltern der Auskunftsperson 1 Niedrig (ISCED 0-2) 15 <= AGE <= 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Mittel (ISCED 3-4)
3 Hoch (ISCED 5-8)
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen JOBSATISF Arbeitszufriedenheit 1 In hohem Maß zufrieden EMPSTAT = 1 AND 15 <= AGE <= 74 Erwerbstätige Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 In gewissem Maß zufrieden
3 In geringem Maß zufrieden
4 Überhaupt nicht zufrieden
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen SKILLEQ Vergleich der Fähigkeiten - neue gegenüber alter Haupttätigkeit 1 Nun höher EMPSTAT = 1 AND COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland, erwerbstätig und im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Nun geringer
3 Gleich
4 Hat vor der Migration nicht gearbeitet
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen DISCRIMI Gefühl der Diskriminierung am Arbeitsplatz in der derzeitigen Tätigkeit 1 Nein EMPSTAT = 1 und 15 <= AGE <= 74 Erwerbstätige Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund des Alters
3 Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
4 Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund ausländischer Herkunft
5 Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
6 Ja, hauptsächlich aus anderen Gründen
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen JOBOBSTA Haupthindernis, eine passende Tätigkeit zu finden 1 Mangelnde Kenntnisse der Sprache(n) des Gastlandes COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Mangelnde Anerkennung im Ausland erworbener Befähigungsnachweise
3 Beschränkte Arbeitserlaubnis aufgrund der Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis
4 Diskriminierung aufgrund ausländischer Herkunft
5 Keine geeignete Tätigkeit verfügbar
6 Sonstiges Hindernis
7 Keine Hindernisse
8 Hat nie Arbeit gesucht/nie gearbeitet
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen DURFIJOB Für das Finden der ersten bezahlten Tätigkeit im Gastland erforderliche Zeit 01 Weniger als 3 Monate COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
02 Zwischen 3 und weniger als 6 Monaten
03 Zwischen 6 und weniger als 12 Monaten
04 Zwischen 12 Monaten und weniger als 2 Jahren
05 Zwischen 2 und weniger als 3 Jahren
06 Zwischen 3 und weniger als 4 Jahren
07 4 Jahre und länger
08 Hat keine Tätigkeit gefunden
09 Hat nicht nach einer Tätigkeit gesucht
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen PRKNLANG Kenntnisse der wichtigsten Sprache der Gastlandes vor der Migration 1 Muttersprache COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Fortgeschritten (kompetente Sprachverwendung)
3 Mäßig fortgeschritten (selbstständige Sprachverwendung)
4 Anfänger (elementare Sprachverwendung)
5 Kaum oder überhaupt keine Sprachkenntnisse
6 War zum Zeitpunkt der Migration zu jung, um eine Sprache zu sprechen
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen LANGHOST Derzeitige Kenntnisse der wichtigsten Sprache der Gastlandes 1 Muttersprache COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Fortgeschritten (kompetente Sprachverwendung)
3 Mäßig fortgeschritten (selbstständige Sprachverwendung)
4 Anfänger (elementare Sprachverwendung)
5 Kaum oder überhaupt keine Sprachkenntnisse
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
03b. Erwerbsbeteiligung Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen LANGCOUR Beteiligung an Kursen zum Erwerb der wichtigsten Sprache des Gastlandes 1 Ja, allgemeiner Sprachkurs COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren Nein Erhoben
2 Ja, arbeitsspezifischer Sprachkurs
3 Nein, da Sprachkurse nicht verfügbar oder nicht erschwinglich waren
4 Nein, da Sprachkenntnisse ausreichend waren
5 Nein (aus anderen Gründen)
Leer Keine Angabe
9 Entfällt

.

Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit im Fragebogen Anhang II

1. Der nationale Fragebogen ist den folgenden Ablaufdiagrammen entsprechend zu gestalten, um eine ausreichende Vergleichbarkeit der verschiedenen Länder zu gewährleisten. Die Ablaufdiagramme decken lediglich das Erwerbsstatus-Modul des Fragebogens ab, das sich auf die Fragen zum Erwerbsstatus gemäß der Begriffsbestimmung der ILO (International Labour Organization - Internationale Arbeitsorganisation) bezieht (Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen).

2. Das Erwerbsstatus-Modul muss am Anfang des nationalen Fragebogens stehen, nach den Fragen zu den demografischen Merkmalen.

3. Informationen zum Haupterwerbsstatus (nach Angaben der befragten Person) sind nach dem Erwerbsstatus-Modul zu erheben. Der Haupterwerbsstatus ist durch Befragung zu erheben und weder von anderen Variablen abzuleiten noch anhand von Registern zu imputieren.

4. Ein Ablaufdiagramm dient der grafischen Darstellung der Informationsflüsse anhand der Fragen im Fragebogen. Es soll der Bestimmung der abzudeckenden Informationen und Konzepte dienen, stellt aber keine Einschränkung hinsichtlich Anzahl, Übersetzung und Formulierung der Fragen dar. Die Anmerkungen zu einem Ablaufdiagramm sind fester Bestandteil des Diagramms.

5. Die Ablaufdiagramme werden mindestens fünf Jahre ab Inkrafttreten dieser Verordnung nicht geändert.

6. Die Ablaufdiagramme enthalten verschiedene Elemente, die wie folgt definiert werden:

bild

bild

bild

bild

bild

bild

bild

7. Innerhalb eines jeden Blocks kann die Anzahl der Fragen, die gestellt werden, um die gewünschte Information zu erhalten, durch die Mitgliedstaaten angepasst werden. Allerdings darf der zu erhebende Informationsgehalt nicht erweitert werden, d. h. es können keine Fragen hinzugefügt werden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der gemäß dem Block zu erfragenden Information bzw. dem von ihm abgedeckten Konzept stehen.

8. Der Kasten in einer Ablauflinie kann eine oder mehrere Angaben enthalten, die durch Strichpunkte getrennt werden und dieselbe Fließrichtung aufweisen. Jede Angabe muss im Fragebogen festgehalten werden und kann durch eine oder mehrere mögliche Antworten dargestellt werden. Eine Angabe kann jedoch ausgelassen werden, wenn dies der nationale Kontext rechtfertigt (nationale Rechtsvorschriften oder Gegebenheiten). Die Reihenfolge der Angaben im Fragebogen kann nicht geändert werden, es sei denn, dies wird im Ablaufdiagramm vorgegeben. Neue Ablauflinien können nicht hinzugefügt werden.

9. Fragen können am Ende jedes Teilmoduls, zwischen Teilmodulen oder nach einem (zwischenzeitlichen oder endgültigen) Klassifikationselement eingefügt werden, wenn dies durch den nationalen Kontext gerechtfertigt ist und keinen nennenswerten Einfluss auf die Klassifizierung des Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition hat. In Ausnahmefällen können Fragen zu geringfügiger Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit und zur Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt sind, hinzugefügt werden, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext erforderlich ist, um der ILO-Definition von Erwerbstätigkeit besser zu entsprechen.

10. Das Erwerbsstatus-Modul besteht aus verschiedenen Teilmodulen, von denen jedes einen bestimmten Aspekt des Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition abdeckt. Die Informationsflüsse zwischen den Teilmodulen werden aus einem übergeordneten Ablaufdiagramm ersichtlich, das das gesamte Erwerbsstatus-Modul darstellt.

11. Das übergeordnete Ablaufdiagramm des Erwerbsstatus-Moduls ist wie folgt festgelegt:

bild

12. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Arbeitssituation" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

bild

Anmerkungen:

Block W1:

"Arbeit" ist zu verstehen als jede Tätigkeit von Personen zur Erzeugung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zur Nutzung durch sie selbst oder durch andere."Arbeit gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns" bezieht sich auf Arbeit, die im Rahmen einer Transaktion ausgeführt wird, und zwar im Tausch gegen Vergütung, die in Form von Lohn oder Gehalt für geleistete Arbeitsstunden oder erbrachte Arbeitsleistungen bezahlt wird, oder in Form von Gewinnen, die sich aus Marktgeschäften mit den jeweiligen Waren oder Dienstleistungen ergeben. Der Begriff "Entgelt" bezieht sich sowohl auf Geldzahlungen als auch auf Sachleistungen, unabhängig davon, ob besteuerbar oder nicht.

Die Angabe "gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns" ist die bevorzugte Option. Allerdings kann, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext gerechtfertigt ist, eine alternative Formulierung wie "als Arbeitnehmer oder Selbstständiger" gewählt werden, solange dadurch dasselbe Konzept beschrieben wird. Falls der Begriff "Gewinn" zu schwierig zu übersetzen ist, kann die Lösung darin bestehen, mehr als nur eine Frage zu stellen. Wenn es in einer bestimmten nationalen Sprache offensichtlich ist, dass diejenigen ermittelt werden sollen, die gegen Vergütung gearbeitet haben, kann als ungünstigste Option der Begriff "Gewinn" ausgelassen und nur der Begriff "gegen Entgelt" beibehalten werden.

Mitgliedstaaten, in denen Block W1 nicht alle Arten von Tätigkeiten abdeckt (insbesondere geringfügige Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit und die Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt sind), können zusätzliche Fragen zu diesen spezifischen Arten von Tätigkeiten hinzufügen.

Block W2:

Von einem mithelfenden Familienmitglied geleistete Arbeit ist als unbezahlt zu verstehen. Handelt es sich um bezahlte Arbeit für den Betrieb eines Familienangehörigen, dann sollte "Ja" als Ablauflinie aus Block W1 gewählt werden.

Jeder Mitgliedstaat kann wählen, ob er zuerst nach unbezahlter Arbeit mithelfender Familienmitglieder oder nach Abwesenheit fragt. Wenn die Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied zuerst gestellt wird, ist die Frage nach der Abwesenheit nur für diejenigen obligatorisch, die die erste Frage mit "Nein" beantwortet haben.

Wenn hingegen die Frage nach der Abwesenheit zuerst gestellt wird, so sollte nicht nur geprüft werden, ob diejenigen, die nach eigenen Angaben gearbeitet haben, in der Bezugswoche als unbezahlt mithelfende Familienangehörige tätig waren, sondern auch, ob diejenigen, die nach eigenen Angaben nicht vom Arbeitsplatz abwesend waren, in der Bezugswoche eine solche Tätigkeit ausgeführt haben. Ausnahmsweise kann das Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" vor der Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied erfragt werden, sofern dies in einem bestimmten nationalen Kontext relevant ist. In diesem Fall wird die Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied nur all denen gestellt, die im Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" als "nicht erwerbstätig" eingestuft werden.

13. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

bild

Anmerkungen:

Block A1:

"Elternurlaub" ist die Unterbrechung der Arbeit zur Erziehung oder Betreuung eines kleinen Kindes. Er kann entweder von der Mutter oder vom Vater in Anspruch genommen werden. Diese Kategorie umfasst sowohl Personen, die sich im gesetzlichen Elternurlaub (gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsanspruchs oder aber auf Vertragsbasis) befinden, als auch Selbstständige. In bestimmten nationalen Kontexten kann der Sonderurlaub für die Betreuung eines kleinen Kindes ("Erziehungsurlaub") auch als Elternurlaub betrachtet werden.

Die Auskunftsperson sollte zu Beginn der Abwesenheit erwerbstätig sein (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Wenn der Elternurlaub unmittelbar auf eine andere Abwesenheit folgt, sollte der Status (d. h. erwerbstätig oder nicht erwerbstätig) zu Beginn des Gesamtzeitraums berücksichtigt werden. War die Auskunftsperson zu Beginn des Urlaubs nicht erwerbstätig, so kann die Abwesenheit nicht als Elternurlaub betrachtet werden.

Bei aufeinanderfolgenden Abwesenheitszeiten sollte der Hauptgrund für die Abwesenheit während der Bezugswoche gewählt werden.

"Saisonarbeit" bezieht sich auf eine Arbeitssituation, bei der die wirtschaftliche Tätigkeit (Herstellung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen) der wirtschaftlichen Einheit während eines wiederkehrenden und mehr oder weniger spezifischen Zeitraums des Jahres vollständig eingestellt wird. Die Unterbrechung der wirtschaftlichen Tätigkeit sollte nicht auf besondere oder außergewöhnliche Umstände (schlechtes Wetter, Kundenmangel usw.) zurückzuführen sein, sondern auf Standardfaktoren, die wiederholt über lange Zeiträume des Jahres auftreten. In diesem Sinne wechseln sich bei Saisonarbeit innerhalb eines gegebenen Jahres ein langer Tätigkeits- und ein langer Abwesenheitszeitraum ab. In diesem Fall ist der Abwesenheitszeitraum als Nebensaison definiert.

Der Begriff "berufsbezogene Fortbildung" bezieht sich auf jede Ausbildung, auf die eine der drei folgenden Aussagen zutrifft:

Bei Selbstständigen sollte die berufsbezogene Fortbildung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen.

Block A2:

"Arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen" sind alle Einkünfte oder Leistungen, auf die die Auskunftsperson keinen Anspruch hätte, wenn sie zu Beginn dieser Abwesenheit keinen Arbeitsplatz hätte, und zwar unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus (Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Wenn die Person zwar Anspruch auf dieses Einkommen oder diese Leistung hat, sie jedoch darauf verzichtet hat, so wird sie für Erhebungszwecke so eingestuft, als hätte sie sie erhalten.

Das Einkommen oder die Leistung kann entweder vom Arbeitgeber oder von der Sozialversicherung oder von beiden gezahlt werden. Eingeschlossen sind alle Lohnausgleichszahlungen (z.B. arbeitsplatzbezogenes Elterngeld oder Sozialversicherungsbeiträge), jedoch nicht Leistungen, die die Person auch ohne eine Arbeitsstelle erhalten würde (z.B. Familienleistungen). Zahlt der Arbeitgeber die Sozialbeiträge für die Person, die den Elternurlaub in Anspruch nimmt, weiterhin, selbst wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird, sollte die Person so eingestuft werden, als würde sie weiterhin arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen beziehen.

Arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen stehen nicht zwangsläufig in einem proportionalen Verhältnis zu dem unmittelbar vor Beginn dieser Abwesenheit bezogenen Einkommen. Pauschalsätze können als arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen gelten, sofern die Person wegen der ausgeübten Tätigkeit Anspruch darauf hat. Folglich können die Einkünfte oder Leistungen entweder als Pauschalsatz oder als prozentualer Anteil am letzten Gehalt gewährt werden.

In Abweichung von Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung können externe Informationen (anstelle von Befragungsergebnissen) als Datenquelle für diesen Block A2 herangezogen werden, wenn der Anspruch auf arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen eindeutig festgestellt werden kann.

Ein wichtiger zu berücksichtigender Faktor ist, ob die Auskunftsperson eine Garantie dafür hat, dass sie am Ende ihres Elternurlaubs an ihren Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Block A3:

Wenn die Auskunftsperson in der Bezugswoche nicht gearbeitet hat, doch während der Nebensaison regelmäßig mit berufsbezogenen Tätigkeiten oder Pflichten beschäftigt war (z.B. Wartung, Renovierung usw.), sollte sie als erwerbstätig betrachtet werden. Verwaltungsaufgaben werden jedoch nicht als berufsbezogene Tätigkeiten oder Pflichten betrachtet.

Block A4:

Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Die voraussichtliche Gesamtdauer bezieht sich nur auf den Hauptgrund für die Abwesenheit. Bei Elternurlaub beispielsweise sollte die Dauer der Abwesenheit den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub ausschließen.

Es sollte die voraussichtliche Gesamtdauer der Abwesenheit wie von der Auskunftsperson angegeben aufgezeichnet werden. Die Auskunftsperson kann sich auf ein bestimmtes Gesetz oder eine bestimmte Vereinbarung berufen, wird aber in der Regel entsprechend ihrer eigenen Einschätzung antworten.

Wenn die Auskunftsperson nicht weiß, ob die Gesamtdauer ihrer Abwesenheit kürzer oder länger als 3 Monate ist, sollte sie den Zeitraum zwischen dem Beginn der Abwesenheit aus dem gegebenen Grund und dem Ende der Bezugswoche berücksichtigen.

14. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)" stellt sich wie folgt dar:

bild

15. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Arbeitssuche (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

bild

Anmerkungen:

Block S1:

Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Block S2:

Unter "Arbeit gefunden" fallen auch Saisonarbeitnehmer, die in der Bezugswoche nicht arbeiten (Nebensaison), jedoch von der Rückkehr an ihren saisonalen Arbeitsplatz zum Ende der Nebensaison ausgehen.

Die Option "Ja, und Arbeit zwischen der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt angetreten" wird nur dann vorgeschlagen, wenn der Termin für die Befragung nicht unmittelbar auf die Bezugswoche folgt.

Block S4:

Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Block S5:

Die Optionen für den Hauptgrund, sich nicht nach Arbeit umzuschauen, lauten:

Abgesehen von der ersten Antwortkategorie kann die Reihenfolge der möglichen Antworten jeweils nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden. Wenn in einem Land die Kategorie "vorübergehend entlassene Arbeitnehmer" nicht existiert, kann das Ergebnis "rechnet mit Wiedereinstellung" im nationalen Fragebogen ausgelassen werden.

"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.

Block S6:

Die Optionen für den Hauptgrund, nicht arbeiten zu wollen, lauten:

Die Reihenfolge und Aufteilung der möglichen Antworten kann von den einzelnen Ländern nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden.

"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.

16. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Aktive Methoden der Arbeitssuche (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

bild

Anmerkungen:

Block M1:

Die Reihenfolge der Fragen ist flexibel. Die Mitgliedstaaten können die Anzahl der Fragen in dem Sinne wählen, dass bei der ersten Antwort mit "Ja" Block M1 geschlossen werden kann. Es steht ihnen jedoch frei, darüber hinaus Informationen über alle neun Methoden einzuholen. Die Mitgliedstaaten können eine benötigte Information auch in mehrere Fragen aufteilen.

Die Option "Nachfragen bei Freunden, Verwandten oder Bekannten" umfasst die Frage nach Beschäftigungsmöglichkeiten und nach der Bitte um Hilfe bei der Erstellung und Aktualisierung eines Lebenslaufs im Internet oder bei der Vorbereitung eines Tests oder Vorstellungsgesprächs.

Die Option "Kontaktaufnahme mit einer öffentlichen Arbeitsverwaltung" bezieht sich auf die Kontakte der Auskunftsperson im Rahmen ihrer Arbeitssuche und nicht auf den Antrag auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

Die Informationen sollten mittels geschlossener Fragen erhoben werden. Es sollte keine Umklassifizierung von offenen Fragen erfolgen.

17. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

bild

Anmerkungen:

Block V1:

Wenn die Auskunftsperson bereits erklärt hat, dass sie Arbeit gefunden hat, kann dieser Block in "Könnte binnen 2 Wochen ab der Bezugswoche die Tätigkeit aufnehmen" umformuliert werden.

Block V2:

Die Optionen für den Hauptgrund, nicht verfügbar zu sein, um eine Arbeit binnen 2 Wochen anzutreten, lauten:

Die Reihenfolge und Aufteilung der möglichen Antworten kann von den einzelnen Ländern nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden.

Wenn die Auskunftsperson bereits in Block S5 eine Antwort gegeben hat, kann diese Antwort in Block V2 übernommen werden. In einem solchen Fall können die beiden zusätzlichen Antwortkategorien in Block S5 "Keine geeignete Tätigkeit verfügbar" und "Rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung)" in Block V2 in "Sonstige Gründe" umcodiert werden.

"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.

18. Um unnötigen Aufwand zu verringern, werden vereinfachte Regeln in Form von Mindestangaben definiert, die je Altersgruppe erfragt werden müssen:

.

Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte Anhang III
  1. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) für den Bereich Arbeitskräfte vierteljährliche Genauigkeitsberichte und einen jährlichen Qualitätsbericht.
  2. Die vierteljährlichen Genauigkeitsberichte müssen grundlegende Informationen über die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Erhebung enthalten; ferner müssen darin Änderungen der grundlegenden Konzepte und Definitionen beschrieben werden, die die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf beeinflussen. Die Mitgliedstaaten übermitteln die vierteljährlichen Genauigkeitsberichte innerhalb von 2 Wochen nach den Fristen, die für die Übermittlung der vierteljährlichen Daten aus der Arbeitskräfteerhebung (AKE) gelten.
  3. Der jährliche Qualitätsbericht muss qualitätsbezogene Daten und Metadaten enthalten und ist der Kommission (Eurostat) innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der festgelegten Frist für die Übermittlung anderer AKE-Daten zu übermitteln.
UWS Umweltmanagement GmbH ENDE Frame öffnen