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Durchführungsverordnung (EU) 2020/580 der Kommission vom 27. April 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN"

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 133 vom 28.04.2020 S. 23)



Liste - zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO(EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 28. August 2015 stellte SOPURA N.V. einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung einer Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "SOPURCLEAN" der Produktart 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Belgiens bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-PJ019489-22 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2) Die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN" enthält als Wirkstoffe Octansäure und Decansäure, die in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt sind.

(3) Am 15. Dezember 2017 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die "Agentur") einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.

(4) Am 15. Juli 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "SOPURCLEAN" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.

(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass "SOPURCLEAN" als "Biozidproduktfamilie" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass "SOPURCLEAN" bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.

(6) Am 26. Juli 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.

(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN" erteilt werden sollte.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

SOPURA N.V. erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN" mit der Zulassungsnummer EU-0021157-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.

Die Unionszulassung gilt vom 18. Mai 2020 bis zum 30. April 2030.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. April 2020

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1.

2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 26. Juni 2019 zur Unionszulassung für "SOPURCLEAN" (ECHA/BPC/227/2019), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation

.

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie Anhang

SOPURCLEAN

Produktart 4 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) Zulassungsnummer: EU-0021157-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0021157-0000

Teil I
Erste Informationsebene

1. Administrative Informationen

1.1. Familienname

Name SOPURCLEAN

1.2. Produktart(en)

Produktart(en) PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)

1.3. Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers Name SOPURA N.V.
Anschrift Rue de Trazegnies 199, 6180 COURCELLES Belgien
Zulassungsnummer EU-0021157-0000
R4BP-Assetnummer EU-0021157-0000
Datum der Zulassung 18. Mai 2020
Ablauf der Zulassung 30. April 2030

1.4. Hersteller der Biozidprodukte

Name des Herstellers SOPURA N.V.
Anschrift des Herstellers Rue de Trazegnies 199, 6180 COURCELLES Belgien
Standort der Produktionsstätten PIB de Tyberchamps 14, 7180 SENEFFE Belgien
Rue de Trazegnies 199, 6180 COURCELLES Belgien


Name des Herstellers SOPURA QUIMICA
Anschrift des Herstellers Poligon "La Canaleta", Avinguda Júpiter 9, 25300 TARREGA Spanien
Standort der Produktionsstätten Poligon "La Canaleta", Avinguda Júpiter 9, 25300 TARREGA Spanien

1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff Octansäure
Name des Herstellers Emery Oleochemicals (M) Sdn Bhd (63112-D)
Anschrift des Herstellers Lot 4, Jalan Perak, Kawasan Perusahaan, Telok Panglima Garang, 42500 Selangor Malaysia
Standort der Produktionsstätten Lot 4, Jalan Perak, Kawasan Perusahaan, Telok Panglima Garang, 42500 Selangor Malaysia


Wirkstoff Decansäure
Name des Herstellers Emery Oleochemicals (M) Sdn Bhd (63112-D)
Anschrift des Herstellers Lot 4, Jalan Perak, Kawasan Perusahaan, Telok Panglima Garang, 42500 Selangor Malaysia
Standort der Produktionsstätten Lot 4, Jalan Perak, Kawasan Perusahaan, Telok Panglima Garang, 42500 Selangor Malaysia

2. Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie

2.1. Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Min. Max.
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,1 2,7
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 0,3 1,5
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 0,0 31,2
Propionsäure Nicht-Wirkstoff 79-09-4 201-176-3 0,0 19,5
Phosphorsäure Nicht-Wirkstoff 7664-38-2 231-633-2 0,0 30,0
Salpetersäure Nicht-Wirkstoff 7697-37-2 231-714-2 0,0 18,0
Methansulfonsäure Nicht-Wirkstoff 75-75-2 200-898-6 0,0 20,3
Glycolsäure Nicht-Wirkstoff 79-14-1 201-180-5 0,0 4,2
Milchsäure Nicht-Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 0,0 35,2
Zitronensäure Nicht-Wirkstoff 77-92-9 201-069-1 0,0 3,0

2.2. Art(en) der Formulierung

Formulierung(en) SL - Lösliches Konzentrat

Teil II
Zweite Informationsebene - META-SPC(S)

META-SPC 1

1. META-SPC 1 Administrative Informationen

1.1. Meta-SPC 1 Identifikator

Identifikator Meta SPC 1

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer 1-1

1.3. Produktart(en)

Produktart(en) PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)

2. META-SPC 1 Zusammensetzung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Min. Max.
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,1 1,8
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 0,75 1,5
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 0,0 31,2
Propionsäure Nicht-Wirkstoff 79-09-4 201-176-3 0,0 0,0
Phosphorsäure Nicht-Wirkstoff 7664-38-2 231-633-2 0,0 30,0
Salpetersäure Nicht-Wirkstoff 7697-37-2 231-714-2 0,0 0,0
Methansulfonsäure Nicht-Wirkstoff 75-75-2 200-898-6 0,0 12,6
Glycolsäure Nicht-Wirkstoff 79-14-1 201-180-5 0,0 4,2
Milchsäure Nicht-Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 0,0 0,0
Zitronensäure Nicht-Wirkstoff 77-92-9 201-069-1 0,0 3,0

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierung(en) SL - Lösliches Konzentrat

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1

Gefahrenhinweise Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise Dampf nicht einatmen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Sofort Arzt anrufen.
Augenschutz tragen.
Gesichtsschutz tragen.
Schutzkleidung tragen.
Schutzhandschuhe tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Duschen.
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Inhalt des Behälters gemäß lokaler/regionaler/nationaler/internationaler Regulierungen entsorgen zuführen.

4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 1

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1 Verwendung # 1 - CIP-Reinigung (Cleaning In Place) mit Zirkulation

Art des Produkts PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Bakterien
Hefen
Anwendungsbereich Innen-
In Lebensmittel- und Futterbereichen.
Anwendungsmethode(n) Geschlossenes System
Für die Desinfektion von Rohren, Behältern und anderen Teilen im geschlossenen Bereich der Anlage.
  • Das Biozidprodukt wird (halb-)automatisch im CIP-Gefäß dosiert (entweder über Volumen oder Leitfähigkeitsmessungen)
  • Zirkulation in einer geschlossenen CIP-Anlage
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit
  • Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen: Verdünnungsverhältnis: 1,5 %v/v. Bei Auftreten von Pediococcus damnosus ist die Produktkonzentration auf 2 %v/v zu erhöhen. Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C.

-

Anwenderkategorie(n) Industriell
berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial
  • Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *.
  • Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *.
  • Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *.
  • Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *.
  • IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *.
  • Massengutlieferung.
*) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts.

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Im Fall der erneuten Verwendung der Desinfektionslösung im CIP-Verfahren, muss die Wirkstoffkonzentration gemessen und vor der nächsten Verwendung wiederhergestellt werden.

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.2. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 2 Verwendung # 2 - Eintauchen/Einweichen

Art des Produkts PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Bakterien
Hefen
Anwendungsbereich Innen-
In Lebensmittel- und Futterbereichen
Anwendungsmethode(n) Offenes System: Trogtränkung
Für die Desinfektion von harten, nicht porösen Kleinteilen (z.B. Ersatzteile, Werkzeuge, Ventile und Schläuche), die im Lebensmittelherstellungsprozess benutzt werden:
  • Das konzentrierte Produkt wird in das Bad gepumpt und mit Leitungswasser auf die Anwendungskonzentration verdünnt.
  • Eintauchen.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit
  • Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen: Verdünnungsverhältnis: 1,5 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus ist die Produktkonzentration auf 2 %v/v zu erhöhen. Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu 20-25 °C.

-

Anwenderkategorie(n) Industriell
berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial
  • Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *.
  • Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *.
  • Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *.
  • Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *.
  • IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *.
  • Massengutlieferung.
*) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts.

4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Die Tauchlösung muss durch eine frische Lösung ersetzt werden, wenn sie sichtbar verschmutzt ist, und auf jeden Fall täglich.

4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Nur während der Phase nach der Anwendung:

Anlage mit Trinkwasser spülen.

4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

5. Allgemeine Verwendungshinweise 1 der META-SPC 1

5.1. Anwendungsbestimmungen

Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

Verwendung an gut gelüfteten Orten.

Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen: Vollschutzanzug tragen. Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe zu tragen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Bei der Handhabung des Produkts sind die Augen zu schützen. Gesichtsschutz tragen.

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Details zu möglichen direkten oder indirekten schädlichen Wirkungen:

Erste-Hilfe-Anweisungen:

Beratung von medizinischem und pflegendem Personal:

Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nur in der Originalverpackung hermetisch verschlossen an einem kühlen und gut belüfteten Ort verwahren.

Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und von Wärme- und Zündquellen fernhalten.

Das Produkt muss bei Temperaturen unter +30 °C gelagert werden.

Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z.B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden.

Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Bestimmungen entsorgen.

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Lagerungsbedingungen:

Verpackungsmaterialien: Bei ätzenden Flüssigkeiten geeignete zugelassene Materialien verwenden.

Haltbarkeit: 12 Monate in der Originalverpackung.

6. Sonstige Informationen

Jede Formulierung gemäß Meta SPC 1 muss einen hinreichend hohen Säuregehalt haben, sodass sich nach Verdünnung auf 1,5 % ein pH-Wert von < 2 einstellt.

7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname SEPTACID BN
Zulassungsnummer EU-0021157-0001 1-1
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,5
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 1,5
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 31,2
Glycolsäure Nicht-Wirkstoff 79-14-1 201-180-5 4,2

7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname SEPTACID BN PS
Zulassungsnummer EU-0021157-0002 1-1
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,5
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 1,5
Phosphorsäure Nicht-Wirkstoff 7664-38-2 231-633-2 30,0
Glycolsäure Nicht-Wirkstoff 79-14-1 201-180-5 4,2

7.3. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname SOPURCIP EC
Zulassungsnummer EU-0021157-0003 1-1
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,1
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 0,75
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 7,8
Methansulfonsäure Nicht-Wirkstoff 75-75-2 200-898-6 12,6

7.4. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname SOPURCLEAN BN
Zulassungsnummer EU-0021157-0004 1-1
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,8
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 1,2
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 29,64
Zitronensäure Nicht-Wirkstoff 77-92-9 201-069-1 3,0

7.5. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname SOPURCLEAN BN PS
Zulassungsnummer EU-0021157-0005 1-1
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,8
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 1,2
Phosphorsäure Nicht-Wirkstoff 7664-38-2 231-633-2 30,0
Zitronensäure Nicht-Wirkstoff 77-92-9 201-069-1 2,5

META-SPC 2

1. META-SPC 2 Administrative Informationen

1.1. Meta-SPC 2 Identifikator

Identifikator Meta SPC 2

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer 1-2

1.3. Produktart(en)

Produktart(en) PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)

2. META-SPC 2 Zusammensetzung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2

Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Min. Max.
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 2,7 2,7
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 0,3 0,3
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 0,0 0,0
Propionsäure Nicht-Wirkstoff 79-09-4 201-176-3 19,5 19,5
Phosphorsäure Nicht-Wirkstoff 7664-38-2 231-633-2 3,8 3,8
Salpetersäure Nicht-Wirkstoff 7697-37-2 231-714-2 0,0 0,0
Methansulfonsäure Nicht-Wirkstoff 75-75-2 200-898-6 0,0 0,0
Glycolsäure Nicht-Wirkstoff 79-14-1 201-180-5 0,0 0,0
Milchsäure Nicht-Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 35,2 35,2
Zitronensäure Nicht-Wirkstoff 77-92-9 201-069-1 0,0 0,0

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2

Formulierung(en) SL - Lösliches Konzentrat

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 2

Gefahrenhinweise Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise Dampf nicht einatmen.
Schutzhandschuhe tragen.
Schutzkleidung tragen.
Augenschutz tragen.
Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Duschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Sofort Arzt anrufen.
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Inhalt des Behälters gemäß lokaler/regionaler/nationaler/internationaler Regulierungen entsorgen zuführen.

4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 2

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 3 Verwendung # 1 - CIP-Reinigung (Cleaning In Place) mit Zirkulation

Art des Produkts PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Bakterien
Hefen
Anwendungsbereich Innen-
In Lebensmittel- und Futterbereichen
Anwendungsmethode(n) Geschlossenes System
Für die Desinfektion von Rohren, Behältern und anderen Teilen im geschlossenen Bereich der Anlage.
  • Das Biozidprodukt wird (halb-)automatisch im CIP-Gefäß dosiert (entweder über Volumen oder Leitfähigkeitsmessungen)
  • Zirkulation in einer geschlossenen CIP-Anlage.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit
  • Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen: Verdünnungsverhältnis: 1 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus ist die Produktkonzentration auf 1,5 %v/v zu erhöhen. Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C.

-

Anwenderkategorie(n) Industriell
berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial
  • Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *.
  • Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *.
  • Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *.
    • Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *.
    • IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *.
  • Massengutlieferung.
*) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts.

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Im Fall der erneuten Verwendung der Desinfektionslösung im CIP-Verfahren, muss die Wirkstoffkonzentration gemessen und vor der nächsten Verwendung wiederhergestellt werden.

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.2. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 4 Verwendung # 2 - Sprühen

Art des Produkts PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Bakterien
Hefen
Anwendungsbereich Innen-
In Lebensmittel- und Futterbereichen
Anwendungsmethode(n) Sprühen
Für die Desinfektion von harten, nicht porösen Oberflächen, die mit der Lebensmittelverarbeitung in Kontakt kommen:
  • Verdünntes Biozidprodukt, das über eine Sprühvorrichtung mit niedrigem Druck aufgesprüht wird
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Maximale Anwendungsrate: 100 ml/m2 - Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen: Verdünnungsverhältnis: 1 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus muss das Produkt eine Konzentration von 1,5 % haben. Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C.
-
Anwenderkategorie(n) industriell
berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial
  • Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *.
  • Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *.
  • Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *.
    • Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *.
  • IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *.
  • Massengutlieferung.
*) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts.

4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Vollautomatisches Verfahren, bei dem Arbeiter während des Sprühens nicht anwesend sind.

Wiederbetreten der Arbeitsbereiche durch Arbeiter erst nachdem die Sprühlösung abgeflossen ist.

4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.3. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 5 Verwendung # 3 - Desinfektion von Hand

Art des Produkts PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Bakterien
Hefen
Anwendungsbereich Innen-
In Lebensmittel- und Futterbereichen.
Anwendungsmethode(n) Manuelle Anwendung
Für die Desinfektion von harten, nicht porösen Kleinteilen und Oberflächen im Bereich der Lebensmittelherstellungsprozess:
  • Verdünntes Biozidprodukt, das über eine Sprühvorrichtung mit niedrigem Druck aufgesprüht wird.
  • Nach der für die Desinfektion optimalen Kontaktzeit müssen die Kleinteile abgerieben, abgewischt oder abgebürstet werden.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Maximale Anwendungsrate: 100 ml/m2- Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen: Verdünnungsverhältnis: 1 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus muss das Produkt eine Konzentration von 1,5 % haben. Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C.
-
Anwenderkategorie(n) Industriell
berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial
  • Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *.
  • Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *.
  • Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *.
    • Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *.
  • IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *.
  • Massengutlieferung.
*) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts.

4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.4. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 6 Verwendung # 4 - Eintauchen/Einweichen

Art des Produkts PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Bakterien
Hefen
Anwendungsbereich Innen-
In Lebensmittel- und Futterbereichen
Anwendungsmethode(n) Offenes System: Trogtränkung
Für die Desinfektion von harten, nicht porösen Kleinteilen (z.B. Ersatzteile, Werkzeuge, Ventile und Schläuche), die im Lebensmittelherstellungsprozess benutzt werden:
  • Das konzentrierte Produkt wird in das Bad gepumpt und mit Leitungswasser auf die Anwendungskonzentration verdünnt.
  • Eintauchen.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit
  • Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen: Verdünnungsverhältnis: 1 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus muss das Produkt eine Konzentration von 1,5 % haben. Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C.

-

Anwenderkategorie(n) Industriell
berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *.
Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *.
Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *.
Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *.
IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *.
Massengutlieferung.
*) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts.

4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Die Tauchlösung muss durch eine frische Lösung ersetzt werden, wenn sie sichtbar verschmutzt ist, und auf jeden Fall täglich.

4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

5. Allgemeine Verwendungshinweise 2 der META-SPC 2

5.1. Anwendungsbestimmungen

Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen: Vollschutzanzug tragen. Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe zu tragen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Bei der Handhabung des Produkts sind die Augen zu schützen. Gesichtsschutz tragen.

Verwendung an gut gelüfteten Orten.

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Details zu möglichen direkten oder indirekten schädlichen Wirkungen:

Erste-Hilfe-Anweisungen:

Beratung von medizinischem und pflegendem Personal:

Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nur in der Originalverpackung hermetisch verschlossen an einem kühlen und gut belüfteten Ort verwahren.

Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und von Wärme- und Zündquellen fernhalten.

Das Produkt muss bei Temperaturen unter +30 °C gelagert werden.

Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z.B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden.

Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Bestimmungen entsorgen.

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Lagerungsbedingungen:

Verpackungsmaterialien: Bei ätzenden Flüssigkeiten geeignete zugelassene Materialien verwenden.

Haltbarkeit: 12 Monate in der Originalverpackung.

6. Sonstige Informationen

-

7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 2

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname SOPURCLEAN NR
Zulassungsnummer EU-0021157-0006 1-2
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 2,7
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 0,3
Propionsäure Nicht-Wirkstoff 79-09-4 201-176-3 19,5
Phosphorsäure Nicht-Wirkstoff 7664-38-2 231-633-2 3,8
Milchsäure Nicht-Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 35,2

META-SPC 3

1. META-SPC 3 Administrative Informationen

1.1. Meta-SPC 3 Identifikator

Identifikator Meta SPC 3

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer 1-3

1.3. Produktart(en)

Produktart(en) PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)

2. META-SPC 3 Zusammensetzung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 3

Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Min. Max.
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,8 1,8
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 1,2 1,2
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 0,0 0,0
Propionsäure Nicht-Wirkstoff 79-09-4 201-176-3 0,0 0,0
Phosphorsäure Nicht-Wirkstoff 7664-38-2 231-633-2 0,0 0,0
Salpetersäure Nicht-Wirkstoff 7697-37-2 231-714-2 18,0 18,0
Methansulfonsäure Nicht-Wirkstoff 75-75-2 200-898-6 0,0 0,0
Glycolsäure Nicht-Wirkstoff 79-14-1 201-180-5 0,0 0,0
Milchsäure Nicht-Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 0,0 0,0
Zitronensäure Nicht-Wirkstoff 77-92-9 201-069-1 0,0 0,0

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 3

Formulierung(en) SL - Lösliches Konzentrat

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 3

Gefahrenhinweise Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Sicherheitshinweise Dampf nicht einatmen.
Schutzkleidung tragen.
Augenschutz tragen.
Schutzhandschuhe tragen.
Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Sofort Arzt anrufen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Inhalt des Behälters gemäß lokaler/regionaler/nationaler/internationaler Regulierungen entsorgen zuführen.

4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 3

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 7 Verwendung # 1 - CIP-Reinigung (Cleaning In Place) mit Zirkulation

Art des Produkts PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Bakterien
Hefen
Anwendungsbereich Innen-
In Lebensmittel- und Futterbereichen
Anwendungsmethode(n) Geschlossenes System
Für die Desinfektion von Rohren, Behältern und anderen Teilen im geschlossenen Bereich der Anlage.
  • Das Biozidprodukt wird (halb-)automatisch im CIP-Gefäß dosiert (entweder über Volumen oder Leitfähigkeitsmessungen)
  • Zirkulation in einer geschlossenen CIP-Anlage
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit
  • Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen: Verdünnungsverhältnis: 1,5 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus ist die Produktkonzentration auf 2 % zu erhöhen. Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C.

-

Anwenderkategorie(n) Industriell
berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial
  • Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *.
  • Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *.
  • Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *.
  • Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *.
  • IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *.
  • Massengutlieferung.
*) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts.

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Im Fall der erneuten Verwendung der Desinfektionslösung im CIP-Verfahren, muss die Wirkstoffkonzentration gemessen und vor der nächsten Verwendung wiederhergestellt werden.

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

5. Allgemeine Verwendungshinweise 3 der META-SPC 3

5.1. Anwendungsbestimmungen

Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

Verwendung an gut gelüfteten Orten.

Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:

Vollschutzanzug tragen. Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe zu tragen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Bei der Handhabung des Produkts sind die Augen zu schützen. Gesichtsschutz tragen.

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Details zu möglichen direkten oder indirekten schädlichen Wirkungen:

Erste-Hilfe-Anweisungen:

Beratung von medizinischem und pflegendem Personal:

Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nur in der Originalverpackung hermetisch verschlossen an einem kühlen und gut belüfteten Ort verwahren.

Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und von Wärme- und Zündquellen fernhalten.

Das Produkt muss bei Temperaturen unter +30 °C gelagert werden.

Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden

Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Bestimmungen entsorgen.

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Lagerungsbedingungen:

Verpackungsmaterialien: Bei ätzenden Flüssigkeiten geeignete zugelassene Materialien verwenden.

Haltbarkeit: 12 Monate in der Originalverpackung.

6. Sonstige Informationen

-

7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 3

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname SOPURCLEAN OP-N
Zulassungsnummer EU-0021157-0007 1-3
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,8
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 1,2
Salpetersäure Nicht-Wirkstoff 7697-37-2 231-714-2 18,0

META-SPC 4

1. META-SPC 4 Administrative Informationen

1.1. Meta-SPC 4 Identifikator

Identifikator Meta SPC 4

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer 1-4

1.3. Produktart(en)

Produktart(en) PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)

2. META-SPC 4 Zusammensetzung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 4

Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Min. Max.
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,8 1,8
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 1,2 1,2
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 4,68 4,68
Propionsäure Nicht-Wirkstoff 79-09-4 201-176-3 0,0 0,0
Phosphorsäure Nicht-Wirkstoff 7664-38-2 231-633-2 0,0 0,0
Salpetersäure Nicht-Wirkstoff 7697-37-2 231-714-2 0,0 0,0
Methansulfonsäure Nicht-Wirkstoff 75-75-2 200-898-6 20,3 20,3
Glycolsäure Nicht-Wirkstoff 79-14-1 201-180-5 0,0 0,0
Milchsäure Nicht-Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 0,0 0,0
Zitronensäure Nicht-Wirkstoff 77-92-9 201-069-1 0,0 0,0

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 4

Formulierung(en) SL - Lösliches Konzentrat

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 4

Gefahrenhinweise Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise Dampf nicht einatmen.
Schutzkleidung tragen.
Augenschutz tragen.
Schutzhandschuhe tragen.
Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Sofort Arzt anrufen.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Inhalt des Behälters gemäß lokaler/regionaler/nationaler/internationaler Regulierungen entsorgen zuführen.

4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 4

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 8 Verwendung # 1 - CIP-Reinigung (Cleaning In Place) mit Zirkulation

Art des Produkts PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Bakterien
Hefen
Anwendungsbereich Innen-
In Lebensmittel- und Futterbereichen.
Anwendungsmethode(n) Geschlossenes System
Für die Desinfektion von Rohren, Behältern und anderen Teilen im geschlossenen Bereich der Anlage.
  • Das Biozidprodukt wird (halb-)automatisch im CIP-Gefäß dosiert (entweder über Volumen oder Leitfähigkeitsmessungen)
  • Zirkulation in einer geschlossenen CIP-Anlage.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit
  • Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen: Verdünnungsverhältnis: 1,5 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus ist die Produktkonzentration auf 2 % zu erhöhen. Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C.
Anwenderkategorie(n) Industriell
berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial
  • Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *.
  • Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *.
  • Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *.
  • Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *.
  • IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *.
  • Massengutlieferung.
*) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts.

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Im Fall der erneuten Verwendung der Desinfektionslösung im CIP-Verfahren, muss die Wirkstoffkonzentration gemessen und vor der nächsten Verwendung wiederhergestellt werden.

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.

5. Allgemeine Verwendungshinweise 4 der META-SPC 4

5.1. Anwendungsbestimmungen

Wichtigste Schritte:

Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

Verwendung an gut gelüfteten Orten.

Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:

Vollschutzanzug tragen. Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe zu tragen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Bei der Handhabung des Produkts sind die Augen zu schützen. Gesichtsschutz tragen.

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Details zu möglichen direkten oder indirekten schädlichen Wirkungen:

Erste-Hilfe-Anweisungen:

Beratung von medizinischem und pflegendem Personal:

Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nur in der Originalverpackung hermetisch verschlossen an einem kühlen und gut belüfteten Ort verwahren.

Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und von Wärme- und Zündquellen fernhalten.

Das Produkt muss bei Temperaturen unter +30 °C gelagert werden.

Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z.B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden

Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Bestimmungen entsorgen.

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Lagerungsbedingungen:

Verpackungsmaterialien: Bei ätzenden Flüssigkeiten geeignete zugelassene Materialien verwenden.

Haltbarkeit: 12 Monate in der Originalverpackung.

6. Sonstige Informationen

-

7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 4

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname SOPURCLEAN CIP OP
Zulassungsnummer EU-0021157-0008 1-4
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Octansäure Wirkstoffe 124-07-2 204-677-5 1,8
Decansäure Wirkstoffe 334-48-5 206-376-4 1,2
Schwefelsäure Nicht-Wirkstoff 7664-93-9 231-639-5 4,68
Methansulfonsäure Nicht-Wirkstoff 75-75-2 200-898-6 20,3
1) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 1.

2) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 2.

3) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 3.

4) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 4.

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