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Durchführungsverordnung (EU) 2020/580 der Kommission vom 27. April 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN"
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 133 vom 28.04.2020 S. 23)
Liste - zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO(EU) 528/2012)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 28. August 2015 stellte SOPURA N.V. einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung einer Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "SOPURCLEAN" der Produktart 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Belgiens bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-PJ019489-22 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) Die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN" enthält als Wirkstoffe Octansäure und Decansäure, die in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt sind.
(3) Am 15. Dezember 2017 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die "Agentur") einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 15. Juli 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "SOPURCLEAN" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass "SOPURCLEAN" als "Biozidproduktfamilie" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass "SOPURCLEAN" bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 26. Juli 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN" erteilt werden sollte.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
SOPURA N.V. erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN" mit der Zulassungsnummer EU-0021157-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 18. Mai 2020 bis zum 30. April 2030.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 27. April 2020
2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 26. Juni 2019 zur Unionszulassung für "SOPURCLEAN" (ECHA/BPC/227/2019), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation
| Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie | Anhang |
SOPURCLEAN
Produktart 4 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) Zulassungsnummer: EU-0021157-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0021157-0000
Teil I
Erste Informationsebene
1. Administrative Informationen
1.1. Familienname
| Name | SOPURCLEAN |
1.2. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
1.3. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | SOPURA N.V. |
| Anschrift | Rue de Trazegnies 199, 6180 COURCELLES Belgien | |
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0021157-0000 | |
| Datum der Zulassung | 18. Mai 2020 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. April 2030 | |
1.4. Hersteller der Biozidprodukte
| Name des Herstellers | SOPURA N.V. |
| Anschrift des Herstellers | Rue de Trazegnies 199, 6180 COURCELLES Belgien |
| Standort der Produktionsstätten | PIB de Tyberchamps 14, 7180 SENEFFE Belgien Rue de Trazegnies 199, 6180 COURCELLES Belgien |
| Name des Herstellers | SOPURA QUIMICA |
| Anschrift des Herstellers | Poligon "La Canaleta", Avinguda Júpiter 9, 25300 TARREGA Spanien |
| Standort der Produktionsstätten | Poligon "La Canaleta", Avinguda Júpiter 9, 25300 TARREGA Spanien |
1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Octansäure |
| Name des Herstellers | Emery Oleochemicals (M) Sdn Bhd (63112-D) |
| Anschrift des Herstellers | Lot 4, Jalan Perak, Kawasan Perusahaan, Telok Panglima Garang, 42500 Selangor Malaysia |
| Standort der Produktionsstätten | Lot 4, Jalan Perak, Kawasan Perusahaan, Telok Panglima Garang, 42500 Selangor Malaysia |
| Wirkstoff | Decansäure |
| Name des Herstellers | Emery Oleochemicals (M) Sdn Bhd (63112-D) |
| Anschrift des Herstellers | Lot 4, Jalan Perak, Kawasan Perusahaan, Telok Panglima Garang, 42500 Selangor Malaysia |
| Standort der Produktionsstätten | Lot 4, Jalan Perak, Kawasan Perusahaan, Telok Panglima Garang, 42500 Selangor Malaysia |
2. Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie
2.1. Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
| Min. | Max. | |||||
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,1 | 2,7 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 0,3 | 1,5 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 0,0 | 31,2 | |
| Propionsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 0,0 | 19,5 | |
| Phosphorsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 0,0 | 30,0 | |
| Salpetersäure | Nicht-Wirkstoff | 7697-37-2 | 231-714-2 | 0,0 | 18,0 | |
| Methansulfonsäure | Nicht-Wirkstoff | 75-75-2 | 200-898-6 | 0,0 | 20,3 | |
| Glycolsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-14-1 | 201-180-5 | 0,0 | 4,2 | |
| Milchsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-33-4 | 201-196-2 | 0,0 | 35,2 | |
| Zitronensäure | Nicht-Wirkstoff | 77-92-9 | 201-069-1 | 0,0 | 3,0 | |
2.2. Art(en) der Formulierung
| Formulierung(en) | SL - Lösliches Konzentrat |
Teil II
Zweite Informationsebene - META-SPC(S)
1. META-SPC 1 Administrative Informationen
1.1. Meta-SPC 1 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC 1 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-1 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
2. META-SPC 1 Zusammensetzung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
| Min. | Max. | |||||
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,1 | 1,8 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 0,75 | 1,5 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 0,0 | 31,2 | |
| Propionsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 0,0 | 0,0 | |
| Phosphorsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 0,0 | 30,0 | |
| Salpetersäure | Nicht-Wirkstoff | 7697-37-2 | 231-714-2 | 0,0 | 0,0 | |
| Methansulfonsäure | Nicht-Wirkstoff | 75-75-2 | 200-898-6 | 0,0 | 12,6 | |
| Glycolsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-14-1 | 201-180-5 | 0,0 | 4,2 | |
| Milchsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-33-4 | 201-196-2 | 0,0 | 0,0 | |
| Zitronensäure | Nicht-Wirkstoff | 77-92-9 | 201-069-1 | 0,0 | 3,0 | |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
| Formulierung(en) | SL - Lösliches Konzentrat |
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1
| Gefahrenhinweise | Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
| Sicherheitshinweise | Dampf nicht einatmen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Sofort Arzt anrufen. Augenschutz tragen. Gesichtsschutz tragen. Schutzkleidung tragen. Schutzhandschuhe tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Duschen. Nur in Originalverpackung aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Inhalt des Behälters gemäß lokaler/regionaler/nationaler/internationaler Regulierungen entsorgen zuführen. |
4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 1
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 1 Verwendung # 1 - CIP-Reinigung (Cleaning In Place) mit Zirkulation
| Art des Produkts | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Bakterien Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- In Lebensmittel- und Futterbereichen. |
| Anwendungsmethode(n) | Geschlossenes System Für die Desinfektion von Rohren, Behältern und anderen Teilen im geschlossenen Bereich der Anlage.
|
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
- |
| Anwenderkategorie(n) | Industriell berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
| *) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts. | |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Im Fall der erneuten Verwendung der Desinfektionslösung im CIP-Verfahren, muss die Wirkstoffkonzentration gemessen und vor der nächsten Verwendung wiederhergestellt werden.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.2. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 2 Verwendung # 2 - Eintauchen/Einweichen
| Art des Produkts | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Bakterien Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- In Lebensmittel- und Futterbereichen |
| Anwendungsmethode(n) | Offenes System:
Trogtränkung Für die Desinfektion von harten, nicht porösen Kleinteilen (z.B. Ersatzteile, Werkzeuge, Ventile und Schläuche), die im Lebensmittelherstellungsprozess benutzt werden:
|
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
- |
| Anwenderkategorie(n) | Industriell berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
| *) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts. | |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Die Tauchlösung muss durch eine frische Lösung ersetzt werden, wenn sie sichtbar verschmutzt ist, und auf jeden Fall täglich.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Nur während der Phase nach der Anwendung:
Anlage mit Trinkwasser spülen.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
5. Allgemeine Verwendungshinweise 1 der META-SPC 1
5.1. Anwendungsbestimmungen
Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen
Nicht vorgeschrieben (auch dann, wenn stets ein Vorspülen empfohlen und üblicherweise von den Benutzern vorgenommen wird). In Schlachthöfen ist vor der Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen eine Reinigung mit kalter alkalischer Lösung zwingend erforderlich.
Bei Auftreten von Pediococcus damnosus ist die Produktkonzentration auf 2 % zu erhöhen.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Verwendung an gut gelüfteten Orten.
Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen: Vollschutzanzug tragen. Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe zu tragen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Bei der Handhabung des Produkts sind die Augen zu schützen. Gesichtsschutz tragen.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Details zu möglichen direkten oder indirekten schädlichen Wirkungen:
Erste-Hilfe-Anweisungen:
Beratung von medizinischem und pflegendem Personal:
Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Nur in der Originalverpackung hermetisch verschlossen an einem kühlen und gut belüfteten Ort verwahren.
Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und von Wärme- und Zündquellen fernhalten.
Das Produkt muss bei Temperaturen unter +30 °C gelagert werden.
Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z.B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden.
Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Bestimmungen entsorgen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Lagerungsbedingungen:
Verpackungsmaterialien: Bei ätzenden Flüssigkeiten geeignete zugelassene Materialien verwenden.
Haltbarkeit: 12 Monate in der Originalverpackung.
6. Sonstige Informationen
Jede Formulierung gemäß Meta SPC 1 muss einen hinreichend hohen Säuregehalt haben, sodass sich nach Verdünnung auf 1,5 % ein pH-Wert von < 2 einstellt.
7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname | SEPTACID BN | ||||
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0001 1-1 | ||||
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,5 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 1,5 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 31,2 | |
| Glycolsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-14-1 | 201-180-5 | 4,2 | |
7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname | SEPTACID BN PS | ||||
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0002 1-1 | ||||
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,5 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 1,5 | |
| Phosphorsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 30,0 | |
| Glycolsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-14-1 | 201-180-5 | 4,2 | |
7.3. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname | SOPURCIP EC | ||||
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0003 1-1 | ||||
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,1 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 0,75 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 7,8 | |
| Methansulfonsäure | Nicht-Wirkstoff | 75-75-2 | 200-898-6 | 12,6 | |
7.4. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname | SOPURCLEAN BN | ||||
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0004 1-1 | ||||
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,8 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 1,2 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 29,64 | |
| Zitronensäure | Nicht-Wirkstoff | 77-92-9 | 201-069-1 | 3,0 | |
7.5. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname | SOPURCLEAN BN PS | ||||
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0005 1-1 | ||||
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,8 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 1,2 | |
| Phosphorsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 30,0 | |
| Zitronensäure | Nicht-Wirkstoff | 77-92-9 | 201-069-1 | 2,5 | |
1. META-SPC 2 Administrative Informationen
1.1. Meta-SPC 2 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC 2 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-2 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
2. META-SPC 2 Zusammensetzung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
| Min. | Max. | |||||
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 2,7 | 2,7 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 0,3 | 0,3 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 0,0 | 0,0 | |
| Propionsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 19,5 | 19,5 | |
| Phosphorsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 3,8 | 3,8 | |
| Salpetersäure | Nicht-Wirkstoff | 7697-37-2 | 231-714-2 | 0,0 | 0,0 | |
| Methansulfonsäure | Nicht-Wirkstoff | 75-75-2 | 200-898-6 | 0,0 | 0,0 | |
| Glycolsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-14-1 | 201-180-5 | 0,0 | 0,0 | |
| Milchsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-33-4 | 201-196-2 | 35,2 | 35,2 | |
| Zitronensäure | Nicht-Wirkstoff | 77-92-9 | 201-069-1 | 0,0 | 0,0 | |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2
| Formulierung(en) | SL - Lösliches Konzentrat |
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 2
| Gefahrenhinweise | Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. |
| Sicherheitshinweise | Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe tragen. Schutzkleidung tragen. Augenschutz tragen. Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Sofort Arzt anrufen. Nur in Originalverpackung aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Inhalt des Behälters gemäß lokaler/regionaler/nationaler/internationaler Regulierungen entsorgen zuführen. |
4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 2
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 3 Verwendung # 1 - CIP-Reinigung (Cleaning In Place) mit Zirkulation
| Art des Produkts | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Bakterien Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- In Lebensmittel- und Futterbereichen |
| Anwendungsmethode(n) | Geschlossenes System Für die Desinfektion von Rohren, Behältern und anderen Teilen im geschlossenen Bereich der Anlage.
|
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
- |
| Anwenderkategorie(n) | Industriell berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
| *) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts. | |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Im Fall der erneuten Verwendung der Desinfektionslösung im CIP-Verfahren, muss die Wirkstoffkonzentration gemessen und vor der nächsten Verwendung wiederhergestellt werden.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.2. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 4 Verwendung # 2 - Sprühen
| Art des Produkts | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Bakterien Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- In Lebensmittel- und Futterbereichen |
| Anwendungsmethode(n) | Sprühen Für die Desinfektion von harten, nicht porösen Oberflächen, die mit der Lebensmittelverarbeitung in Kontakt kommen:
|
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Maximale Anwendungsrate: 100 ml/m2 - Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen:
Verdünnungsverhältnis: 1 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus muss das Produkt eine Konzentration von 1,5 % haben.
Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C. - |
| Anwenderkategorie(n) | industriell berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
| *) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts. | |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Vollautomatisches Verfahren, bei dem Arbeiter während des Sprühens nicht anwesend sind.
Wiederbetreten der Arbeitsbereiche durch Arbeiter erst nachdem die Sprühlösung abgeflossen ist.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.3. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 5 Verwendung # 3 - Desinfektion von Hand
| Art des Produkts | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Bakterien Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- In Lebensmittel- und Futterbereichen. |
| Anwendungsmethode(n) | Manuelle Anwendung Für die Desinfektion von harten, nicht porösen Kleinteilen und Oberflächen im Bereich der Lebensmittelherstellungsprozess:
|
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Maximale Anwendungsrate: 100 ml/m2- Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen:
Verdünnungsverhältnis: 1 %v/v Bei Auftreten von Pediococcus damnosus muss das Produkt eine Konzentration von 1,5 % haben.
Kontaktzeit: mindestens 15 Minuten bei +4 °C und höher, bis zu +20-25 °C. - |
| Anwenderkategorie(n) | Industriell berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
| *) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts. | |
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.4. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 6 Verwendung # 4 - Eintauchen/Einweichen
| Art des Produkts | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Bakterien Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- In Lebensmittel- und Futterbereichen |
| Anwendungsmethode(n) | Offenes System:
Trogtränkung Für die Desinfektion von harten, nicht porösen Kleinteilen (z.B. Ersatzteile, Werkzeuge, Ventile und Schläuche), die im Lebensmittelherstellungsprozess benutzt werden:
|
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
- |
| Anwenderkategorie(n) | Industriell berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Kanister (PE-HD), enthalten10 bis 12,5 kg *. Kanister (PE-HD), enthalten 20 bis 25 kg *. Fässer (PE-PD), enthalten 200 bis 250 kg *. Behälter (PE-HD), enthalten 600 bis 750 kg *. IBC (PE-HD), enthalten 1.100 bis 1.250 kg *. Massengutlieferung. |
| *) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts. | |
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Die Tauchlösung muss durch eine frische Lösung ersetzt werden, wenn sie sichtbar verschmutzt ist, und auf jeden Fall täglich.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
5. Allgemeine Verwendungshinweise 2 der META-SPC 2
5.1. Anwendungsbestimmungen
Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen
In Schlachthöfen ist vor Beginn der Desinfektionsarbeiten eine Reinigung mit einer kalten alkalischen Lösung erforderlich.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen: Vollschutzanzug tragen. Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe zu tragen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Bei der Handhabung des Produkts sind die Augen zu schützen. Gesichtsschutz tragen.
Verwendung an gut gelüfteten Orten.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Details zu möglichen direkten oder indirekten schädlichen Wirkungen:
Erste-Hilfe-Anweisungen:
Beratung von medizinischem und pflegendem Personal:
Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Nur in der Originalverpackung hermetisch verschlossen an einem kühlen und gut belüfteten Ort verwahren.
Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und von Wärme- und Zündquellen fernhalten.
Das Produkt muss bei Temperaturen unter +30 °C gelagert werden.
Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z.B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden.
Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Bestimmungen entsorgen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Lagerungsbedingungen:
Verpackungsmaterialien: Bei ätzenden Flüssigkeiten geeignete zugelassene Materialien verwenden.
Haltbarkeit: 12 Monate in der Originalverpackung.
6. Sonstige Informationen
-
7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 2
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname | SOPURCLEAN NR | ||||
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0006 1-2 | ||||
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 2,7 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 0,3 | |
| Propionsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 19,5 | |
| Phosphorsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 3,8 | |
| Milchsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-33-4 | 201-196-2 | 35,2 | |
1. META-SPC 3 Administrative Informationen
1.1. Meta-SPC 3 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC 3 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-3 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
2. META-SPC 3 Zusammensetzung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 3
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
| Min. | Max. | |||||
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,8 | 1,8 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 1,2 | 1,2 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 0,0 | 0,0 | |
| Propionsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 0,0 | 0,0 | |
| Phosphorsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 0,0 | 0,0 | |
| Salpetersäure | Nicht-Wirkstoff | 7697-37-2 | 231-714-2 | 18,0 | 18,0 | |
| Methansulfonsäure | Nicht-Wirkstoff | 75-75-2 | 200-898-6 | 0,0 | 0,0 | |
| Glycolsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-14-1 | 201-180-5 | 0,0 | 0,0 | |
| Milchsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-33-4 | 201-196-2 | 0,0 | 0,0 | |
| Zitronensäure | Nicht-Wirkstoff | 77-92-9 | 201-069-1 | 0,0 | 0,0 | |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 3
| Formulierung(en) | SL - Lösliches Konzentrat |
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 3
| Gefahrenhinweise | Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. |
| Sicherheitshinweise | Dampf nicht einatmen. Schutzkleidung tragen. Augenschutz tragen. Schutzhandschuhe tragen. Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Arzt anrufen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Nur in Originalverpackung aufbewahren. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Inhalt des Behälters gemäß lokaler/regionaler/nationaler/internationaler Regulierungen entsorgen zuführen. |
4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 3
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 7 Verwendung # 1 - CIP-Reinigung (Cleaning In Place) mit Zirkulation
| Art des Produkts | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Bakterien Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- In Lebensmittel- und Futterbereichen |
| Anwendungsmethode(n) | Geschlossenes System Für die Desinfektion von Rohren, Behältern und anderen Teilen im geschlossenen Bereich der Anlage.
|
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
- |
| Anwenderkategorie(n) | Industriell berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
| *) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts. | |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Im Fall der erneuten Verwendung der Desinfektionslösung im CIP-Verfahren, muss die Wirkstoffkonzentration gemessen und vor der nächsten Verwendung wiederhergestellt werden.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:
Während des Mischens und Ladens:
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
5. Allgemeine Verwendungshinweise 3 der META-SPC 3
5.1. Anwendungsbestimmungen
Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen
Nicht vorgeschrieben (auch dann, wenn stets ein Vorspülen empfohlen und üblicherweise von den Benutzern vorgenommen wird).
In Schlachthöfen ist vor Beginn der Desinfektionsarbeiten eine Reinigung mit einer kalten alkalischen Lösung erforderlich.
Bei Auftreten von Pediococcus damnosus ist die Produktkonzentration auf 2 % zu erhöhen.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Verwendung an gut gelüfteten Orten.
Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:
Vollschutzanzug tragen. Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe zu tragen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Bei der Handhabung des Produkts sind die Augen zu schützen. Gesichtsschutz tragen.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Details zu möglichen direkten oder indirekten schädlichen Wirkungen:
Erste-Hilfe-Anweisungen:
Beratung von medizinischem und pflegendem Personal:
Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Nur in der Originalverpackung hermetisch verschlossen an einem kühlen und gut belüfteten Ort verwahren.
Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und von Wärme- und Zündquellen fernhalten.
Das Produkt muss bei Temperaturen unter +30 °C gelagert werden.
Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden
Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Bestimmungen entsorgen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Lagerungsbedingungen:
Verpackungsmaterialien: Bei ätzenden Flüssigkeiten geeignete zugelassene Materialien verwenden.
Haltbarkeit: 12 Monate in der Originalverpackung.
6. Sonstige Informationen
-
7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 3
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname | SOPURCLEAN OP-N | ||||
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0007 1-3 | ||||
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,8 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 1,2 | |
| Salpetersäure | Nicht-Wirkstoff | 7697-37-2 | 231-714-2 | 18,0 | |
1. META-SPC 4 Administrative Informationen
1.1. Meta-SPC 4 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC 4 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-4 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
2. META-SPC 4 Zusammensetzung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 4
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
| Min. | Max. | |||||
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,8 | 1,8 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 1,2 | 1,2 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 4,68 | 4,68 | |
| Propionsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 0,0 | 0,0 | |
| Phosphorsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 0,0 | 0,0 | |
| Salpetersäure | Nicht-Wirkstoff | 7697-37-2 | 231-714-2 | 0,0 | 0,0 | |
| Methansulfonsäure | Nicht-Wirkstoff | 75-75-2 | 200-898-6 | 20,3 | 20,3 | |
| Glycolsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-14-1 | 201-180-5 | 0,0 | 0,0 | |
| Milchsäure | Nicht-Wirkstoff | 79-33-4 | 201-196-2 | 0,0 | 0,0 | |
| Zitronensäure | Nicht-Wirkstoff | 77-92-9 | 201-069-1 | 0,0 | 0,0 | |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 4
| Formulierung(en) | SL - Lösliches Konzentrat |
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 4
| Gefahrenhinweise | Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. |
| Sicherheitshinweise | Dampf nicht einatmen. Schutzkleidung tragen. Augenschutz tragen. Schutzhandschuhe tragen. Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Sofort Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Nur in Originalverpackung aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Inhalt des Behälters gemäß lokaler/regionaler/nationaler/internationaler Regulierungen entsorgen zuführen. |
4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 4
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 8 Verwendung # 1 - CIP-Reinigung (Cleaning In Place) mit Zirkulation
| Art des Produkts | PT04 - Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Bakterien Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- In Lebensmittel- und Futterbereichen. |
| Anwendungsmethode(n) | Geschlossenes System Für die Desinfektion von Rohren, Behältern und anderen Teilen im geschlossenen Bereich der Anlage.
|
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
|
| Anwenderkategorie(n) | Industriell berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
| *) Abhängig vom spezifischen Gewicht des Biozidprodukts. | |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Im Fall der erneuten Verwendung der Desinfektionslösung im CIP-Verfahren, muss die Wirkstoffkonzentration gemessen und vor der nächsten Verwendung wiederhergestellt werden.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
5. Allgemeine Verwendungshinweise 4 der META-SPC 4
5.1. Anwendungsbestimmungen
Wichtigste Schritte:
Für Bekämpfung von Bakterien und Hefen
Nicht vorgeschrieben (auch dann, wenn stets ein Vorspülen empfohlen und üblicherweise von den Benutzern vorgenommen wird).
In Schlachthöfen ist vor der Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen eine Reinigung mit kalter alkalischer Lösung zwingend erforderlich.
Bei Auftreten von Pediococcus damnosus ist die Produktkonzentration auf 2 % zu erhöhen.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Verwendung an gut gelüfteten Orten.
Während des Mischens und Ladens und der Anwendungsphasen:
Vollschutzanzug tragen. Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe zu tragen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Bei der Handhabung des Produkts sind die Augen zu schützen. Gesichtsschutz tragen.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Details zu möglichen direkten oder indirekten schädlichen Wirkungen:
Erste-Hilfe-Anweisungen:
Beratung von medizinischem und pflegendem Personal:
Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Nur in der Originalverpackung hermetisch verschlossen an einem kühlen und gut belüfteten Ort verwahren.
Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und von Wärme- und Zündquellen fernhalten.
Das Produkt muss bei Temperaturen unter +30 °C gelagert werden.
Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z.B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden
Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Bestimmungen entsorgen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Lagerungsbedingungen:
Verpackungsmaterialien: Bei ätzenden Flüssigkeiten geeignete zugelassene Materialien verwenden.
Haltbarkeit: 12 Monate in der Originalverpackung.
6. Sonstige Informationen
-
7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 4
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname | SOPURCLEAN CIP OP | ||||
| Zulassungsnummer | EU-0021157-0008 1-4 | ||||
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Octansäure | Wirkstoffe | 124-07-2 | 204-677-5 | 1,8 | |
| Decansäure | Wirkstoffe | 334-48-5 | 206-376-4 | 1,2 | |
| Schwefelsäure | Nicht-Wirkstoff | 7664-93-9 | 231-639-5 | 4,68 | |
| Methansulfonsäure | Nicht-Wirkstoff | 75-75-2 | 200-898-6 | 20,3 | |
2) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 2.
3) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 3.
4) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 4.
| ENDE | |