Durchführungsverordnung (EU) 2021/965 der Kommission vom 9. Juni 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 der Kommission in Bezug auf den Austausch von Aufzeichnungen von Steuerpflichtigen oder ihren Vermittlern und die Benennung zuständiger Behörden für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen

(ABl. L 214 vom 17.06.2021 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer 1, insbesondere auf Artikel 47l Buchstaben a und b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Titel XII Kapitel 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates 2, in dem Sonderregelungen für Steuerpflichtige vorgesehen sind, die bestimmte Dienstleistungen erbringen, wurde durch die Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates 3 und die Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates 4 geändert, um die Sonderregelungen zu erweitern.

(2) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 der Kommission 5 wurden Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für Steuerpflichtige erlassen, die Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen sowie Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte Lieferungen von Gegenständen innerhalb der Union tätigen (im Folgenden "Sonderregelungen").

(3) In der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 sind die Bestimmungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer festgelegt. Insbesondere in den Artikeln 47i und 47j der genannten Verordnung in der durch die Verordnung (EU) 2017/2454 des Rates 6 geänderten Fassung werden die erforderlichen Maßnahmen zur Kontrolle der Umsätze von Steuerpflichtigen festgelegt, die eine der Sonderregelungen in Anspruch nehmen.

(4) Im Rahmen der Sonderregelungen können Steuerpflichtige, die Mehrwertsteuer für bestimmte Lieferungen von Gegenständen und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind (Mitgliedstaat der Identifizierung), anmelden und entrichten, anstatt sich in jedem Mitgliedstaat, in dem sie diese Gegenstände liefern oder diese Dienstleistungen erbringen (Mitgliedstaat des Verbrauchs), registrieren sowie Mehrwertsteuer anmelden und entrichten zu müssen. Der Mitgliedstaat der Identifizierung leitet die Mehrwertsteuer-Erklärungen und die Zahlungen an den jeweiligen Mitgliedstaat des Verbrauchs weiter. Der Mitgliedstaat des Verbrauchs sollte in der Lage sein, die Richtigkeit der gemeldeten Lieferungen zu überprüfen und bei den Steuerpflichtigen eine Prüfung durchzuführen, die in diesem Zusammenhang aufgefordert werden, Aufzeichnungen in Bezug auf die fraglichen Lieferungen vorzulegen.

(5) Der gesamte Austausch von Informationen und Aufzeichnungen zwischen den Mitgliedstaaten sollte über ein sicheres, auf Unionsebene verfügbares Netz erfolgen.

(6) Der Mitgliedstaat der Identifizierung sollte zur Erleichterung des Austausches von Informationen und Aufzeichnungen betreffend Umsätzen von Steuerpflichtigen, die eine der Sonderregelungen in Anspruch nehmen, in der Lage sein, bei Eingang eines Ersuchens um Auskunft zu überprüfen, ob sich das Ersuchen auf einen Steuerpflichtigen bezieht, der eine der Sonderregelungen in Anspruch nimmt und der von dem Ersuchen betroffene Steuerpflichtige ist, und die Art der vom Mitgliedstaat des Verbrauchs ersuchten Aufzeichnungen zu bestimmen.

(7) Damit die Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen an den Mitgliedstaat der Identifizierung erleichtert wird, sollten Steuerpflichtige, die eine der Sonderregelungen in Anspruch nehmen, oder ihre Vermittler ein Standardformular in einem lesbaren Format verwenden können. Dies würde es dem Mitgliedstaat der Identifizierung ermöglichen, dem Mitgliedstaat des Verbrauchs gemäß Artikel 47i Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung des Ersuchens eine Antwort zu übermitteln.

(8) Die Durchführung behördlicher Ermittlungen bei Steuerpflichtigen, die eine der Sonderregelungen in Anspruch nehmen, sollte dem Mitgliedstaat der Identifizierung keinen unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen. In diesem Sinne sollte ein Mitgliedstaat der Identifizierung alle anderen Mitgliedstaaten vorab über behördliche Ermittlungen unterrichten, die er in Bezug auf Steuerpflichtige durchzuführen beabsichtigt, die eine der Sonderregelungen in Anspruch nehmen. Der Mitgliedstaat der Identifizierung sollten den anderen Mitgliedstaaten in seiner Mitteilung ausreichende Angaben bereitstellen, anhand deren sie den Steuerpflichtigen identifizieren und den Umfang der beabsichtigten behördlichen Ermittlungen bestimmen können. In der Mitteilung sollte den anderen Mitgliedstaaten ausreichend Zeit eingeräumt werden, um eine Antwort zu übermitteln.

(9) Um ein ordnungsgemäßes administratives Funktionieren der Sonderregelungen zu ermöglichen sowie die Kontrolle und Prüfung von Steuerpflichtigen, die diese in Anspruch nehmen, zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine effiziente Kommunikation die Kontaktdaten der in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Koordinierung dieser Angelegenheiten zuständigen Person austauschen.

(10) Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 sollte daher entsprechend geändert werden.

(11) Diese Verordnung sollte ab demselben Zeitpunkt gelten wie die Bestimmungen von Titel XII Kapitel 6 der Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2017/2455 und die Richtlinie (EU) 2019/1995 geänderten Fassung und die entsprechenden Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 durch die Verordnung (EU) 2017/2454.

(12) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 wird wie folgt geändert:

1. Die folgenden Artikel 6a, 6b und 6c werden eingefügt:

"Artikel 6a Austausch von Aufzeichnungen von Steuerpflichtigen oder deren Vermittlern

(1) Der Mitgliedstaat des Verbrauchs ersucht gemäß den Artikeln 369, 369k und 369x der Richtlinie 2006/112/EG den Mitgliedstaat der Identifizierung unter Verwendung des Standardformulars nach Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2866 der Kommission 1 um Aufzeichnungen eines Steuerpflichtigen oder Vermittlers. Der Mitgliedstaat des Verbrauchs übermittelt das Standardformular auf elektronischem Wege über das CCN/CSI-Netz.

Der Mitgliedstaat des Verbrauchs nimmt folgende Informationen in das Standardformular auf:

  1. eine Erklärung, dass das Ersuchen gemäß Artikel 47i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 gestellt wird,
  2. den Namen des Steuerpflichtigen und den Namen des Vermittlers, sofern ein solcher benannt ist,
  3. die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, die der Mitgliedstaat der Identifizierung dem Steuerpflichtigen oder dem Vermittler für den durch den Vermittler vertretenen Steuerpflichtigen erteilt hat,
  4. die Steuerzeiträume, auf die sich das Ersuchen bezieht,
  5. die Art der ersuchten Aufzeichnungen.

(2) Der Mitgliedstaat der Identifizierung übermittelt dem Mitgliedstaat des Verbrauchs unter Verwendung des Formulars nach Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2866 die beim Steuerpflichtigen oder dessen Vermittler eingeholten Aufzeichnungen. Das Standardformular wird auf elektronischem Wege über das CCN/CSI-Netz übermittelt.

(3) Die vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 47j Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 an die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten zu übermittelnde elektronische Mitteilung enthält folgende Informationen:

  1. eine Erklärung, dass die elektronische Mitteilung gemäß Artikel 47j Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 übermittelt wird,
  2. den Namen des Steuerpflichtigen und den Namen des Vermittlers, sofern ein solcher benannt ist,
  3. die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, die der Mitgliedstaat der Identifizierung dem Steuerpflichtigen oder dem Vermittler für den durch den Vermittler vertretenen Steuerpflichtigen erteilt hat,
  4. die Steuerzeiträume, auf die sich die beabsichtigten behördlichen Ermittlungen beziehen,
  5. den Umfang der beabsichtigten behördlichen Ermittlungen,
  6. das Datum, bis zu dem die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten auf die elektronische Mitteilung antworten müssen.

Der Mitgliedstaat der Identifizierung übermittelt die elektronische Mitteilung den anderen Mitgliedstaaten über das CCN/CSI-Netz.

(4) Der Mitgliedstaat des Verbrauchs setzt sich mit dem Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 47j Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 unter Verwendung des Standardformulars nach Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2866 und auf elektronischem Wege über das CCN/CSI-Netz ins Benehmen. Der Mitgliedstaat des Verbrauchs nimmt folgende Informationen in dieses Standardformular auf:

  1. den Namen des Steuerpflichtigen und den Namen des Vermittlers, sofern ein solcher benannt ist,
  2. die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, die der Mitgliedstaat der Identifizierung dem Steuerpflichtigen oder dem Vermittler für den durch den Vermittler vertretenen Steuerpflichtigen erteilt hat,
  3. die Steuerzeiträume, auf die sich die beabsichtigten behördlichen Ermittlungen beziehen,
  4. den Umfang der beabsichtigten behördlichen Ermittlungen,

Stimmt der Mitgliedstaat der Identifizierung der Einleitung behördlicher Ermittlungen zu, so unterrichtet dieser Mitgliedstaat die anderen Mitgliedstaaten über die in Absatz 3 genannte Mitteilung.

Artikel 6b Standardformular für die Übermittlung von Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen oder seines Vermittlers an den Mitgliedstaat der Identifizierung

Die Struktur des Standardformulars gemäß Artikel 47i Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ist in Anhang IV der vorliegenden Verordnung festgelegt.

Artikel 6c Benennung einer für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen zuständigen Behörde

Die Kontaktdaten der in jedem Mitgliedstaat zuständigen Behörde für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen in Bezug auf Steuerpflichtige, die eine der Sonderregelungen in Anspruch nehmen, umfassen den Namen, die Abteilung, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mit dieser zuständigen Behörde.

Diese Informationen werden den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission über das CCN/CSI-Netz zur Verfügung gestellt.

___

1) Durchführungsbeschluss C(2019) 2866 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Standardformulare, der automatisierten Bereitstellung bestimmter Informationen und der Dienstgütevereinbarung."

2. Ein neuer Anhang IV mit dem im Anhang dieser Verordnung festgelegten Wortlaut wird angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Juli 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Juni 2021


1) ABl. L 268 vom 12.10.2010 S. 1.

2) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006 S. 1).

3) Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017 S. 7).

4) Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates vom 21. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen (ABl. L 310 vom 02.12.2019 S. 1).

5) Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 der Kommission vom 12. Februar 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für Steuerpflichtige, die Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen sowie Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte Lieferungen von Gegenständen innerhalb der Union tätigen (ABl. L 40 vom 13.02.2020 S. 114).

6) Verordnung (EU) 2017/2454 des Rates vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 348 vom 29.12.2017 S. 1).

.

Anhang

"Anhang IV
XML-Struktur des Standardformulars, das vom Steuerpflichtigen oder seinem Vermittler für die Übermittlung der gemäß Artikel 47i der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ersuchten Aufzeichnungen verwendet werden kann

In diesem Anhang wird eine XML-Struktur für das Standardformular festgelegt, das Steuerpflichtige oder ihre Vermittler zur Übermittlung von gemäß Artikel 47i der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ersuchten Aufzeichnungen verwenden können.

In dieser Struktur ist für jedes Feld Folgendes vorgesehen:

  1. Feldindex zur Kennzeichnung der Hierarchie der einzelnen Objekte/Felder,
  2. Symbol "*" zur Kennzeichnung von Pflichtfeldern."**" bedeutet, dass eine Auswahl zwischen Feldern getroffen werden muss,
  3. Feldname,
  4. technische Hinweise zur genauen Erläuterung, was einzutragen ist und wie,
  5. Format und Dimension, die anhand einer XML-Schema-Datei (XSD) zu validieren sind,
  6. gegebenenfalls Verweise auf Artikel 63c der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates *.

Die vorgeschlagene Struktur umfasst die folgenden Tabellen:

1. Header

2. MasterFiles

2.1 Customer

3. SourceDocuments

3.1 Transactions

3.2 MovementOfGoods

1 - * Header

Die Tabelle "Header" enthält die allgemeinen Informationen über den Steuerpflichtigen, auf den sich die Aufzeichnungen beziehen.

Feld-
index
Pflichtfeld Feldname Technische Hinweise Format und Dimension, anhand der XSD-Datei zu validieren Artikel 63c
1.1 * SAF-OSSFileversion Angabe der verwendeten SAF-OSS-Version. Zeichen-kette
1.2 * SAF-OSSFileDateCreated Datum der Erstellung der SAF-OSS-Datei im Format JJJJ-MM-TT Datum
1.3 * SAF-OSSFileCountry Aus zwei Buchstaben bestehender Ländercode gemäß ISO-Norm 3166-1 alpha-2. Beispiel: CA für Kanada.

In diesem Feld ist der Code für das Herkunftsland des Steuerpflichtigen anzugeben.

Zeichen-kette (2)
1.4 * OSSVATRegistrationNumber Hier ist die vom Mitgliedstaat der Identifizierung (MSI) zugewiesene MwSt.-Identifikationsnummer einzutragen. Zeichen-kette (12)
1.5 * CompanyName Offizielle Bezeichnung des Unternehmens oder Name des Steuerpflichtigen. Entfällt
1.5.1 ** NameFree Eingabe des Namens in freiem Format. Zeichen-kette
1.5.2 ** NameStruct Entfällt
1.5.2.1 PrecedingTitle Vorangestellter Titel, z.B."Ihre Exzellenz". Zeichen-kette
1.5.2.2 Title Liste der Titel/Anreden, z.B."Herr", "Frau", "Dr.".

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette
1.5.2.3 * FirstName Vorname Zeichen-kette
1.5.2.4 MiddleName Liste der weiteren Vornamen.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette
1.5.2.5 NamePrefix Vorsatzworte wie z.B."von". Zeichen-kette
1.5.2.6 * LastName Nachname/Familienname Zeichen-kette
1.5.2.7 GenerationIdentifier Liste der genealogischen Zusätze, z.B."junior" und "senior".

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette
1.5.2.8 Suffix Liste der nachgestellten Namenszusätze, z.B."PhD", "UOM".

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette
1.5.2.9 GeneralSuffix Allgemeiner nachgestellter Namenszusatz (z.B."außer Dienst"). Zeichen-kette
1.5.2.10 MaidenName Früherer Nachname, z.B. vor der Eheschließung. Zeichen-kette
1.5.3 NameFree Zeichen-kette
1.6 BusinessName Geschäftsname des Steuerpflichtigen. Zeichen-kette
1.7 * StartDate Das Element StartDate enthält das Datum des ersten Tages des Berichtszeitraums für diese XML-Datei im Format JJJJ-MM-TT. Datum
1.8 * EndDate Das Element EndDate enthält das Datum des letzten Tages des Berichtszeitraums für diese XML-Datei im Format JJJJ-MM-TT. Datum
1.9 * CurrencyCode Hier ist die Standardwährung (EUR) anzugeben, die in den Währungsfeldern zu verwenden ist. Zeichen-kette (3)
1.10 DataLocation Hier sind die Angaben zum Dienstleister, bei dem die Daten aufbewahrt sind, und/oder die Angaben zum Dritten, der Dokumente für Rechnung des Steuerpflichtigen ausstellt, einzutragen.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Entfällt
1.10.1 ProviderTaxID Hier sind die Steuer-Identifikationsnummer/Steuerregisternummer des Dienstleisters und/oder des Dritten einzutragen, der/die Dokumente für Rechnung des Steuerpflichtigen ausstellt/ausstellen. Zeichen-kette
1.10.2 ProviderName Hier sind der Name des Dienstleisters und/oder des Dritten einzutragen, der/die Dokumente für Rechnung des Steuerpflichtigen ausstellt/ausstellen. Zeichen-kette
1.10.3 Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Hier ist der Code des Landes, in dem die Daten aufbewahrt werden, und/oder der Code des Herkunftslandes des Dritten anzugeben.

Zeichen-kette (2)
1.11 HeaderComment Zusätzliche Anmerkungen. Zeichen-kette
1.12 Telephone In diesem Feld ist die Vorwahl des Landes anzugeben.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette (20)
1.13 Email Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. Zeichen-kette
1.14 Website Zeichen-kette

2 - * MasterFiles

2.1 Customer

Die Tabelle "Customer" enthält eine Kundenliste.

Feld-
index
Pflichtfeld Feldname Technische Hinweise Format und Dimension, anhand der XSD-Datei zu validieren Artikel 63c
2.1.1 * CustomerID Die Kundenliste darf nicht mehr als eine Registrierung mit derselben CustomerID (Kundenkennung) enthalten. Zeichen-kette
2.1.2 CustomerTaxID Falls bekannt, ist die Steuer-Identifikationsnummer/Steuerregisternummer anzugeben. Zeichen-kette
2.1.3 TaxCountryID Anzugeben ist der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode nach ISO-Norm 3166-1 alpha-2 des Landes, das die Steuer-Identifikationsnummer/Steuerregisternummer erteilt hat. Zeichen-kette (2)
2.1.4 CustomerName Auszufüllen, wenn gefordert und eine Rechnung ausgestellt wurde. Entfällt Abs. 1 Buchst. j
Abs. 2 Buchst. i
2.1.4.1 * NameType Folgende Angaben sind einzutragen:
"indiv" - Persönlich (individual)
"alias" - Auch genannt (alias)
"nick" - Spitzname (nickname)
"aka" - Auch bekannt als (also known as)
"dba" - Angenommener Geschäftsname (doing business as)
"legal" - Offizieller Name (legal name)
"atbirth" - Geburtsname (at birth)
"unknown" - Falls unbekannt
"unknown" (unbekannt) angeben.
Zeichen-kette
2.1.4.2 ** NameFree Eingabe des Namens in freiem Format. Zeichen-kette
2.1.4.3 ** NameStruct Entfällt
2.1.4.3.1 PrecedingTitle Vorangestellter Titel, z.B."Ihre Exzellenz". Zeichen-kette
2.1.4.3.2 Title Liste der Titel/Anreden, z.B."Herr", "Frau", "Dr.".

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette
2.1.4.3.3 * FirstName Vorname Zeichen-kette
2.1.4.3.4 MiddleName Liste der weiteren Vornamen.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette
2.1.4.3.5 NamePrefix Vorsatzworte wie z.B."von". Zeichen-kette
2.1.4.3.6 * LastName Nachname/Familienname Zeichen-kette
2.1.4.3.7 GenerationIdentifier Liste der genealogischen Zusätze, z.B."junior" und "senior".

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette
2.1.4.3.8 Suffix Die Liste der nachgestellten Namenszusätze, z.B."PhD", "UOM".

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette
2.1.4.3.9 GeneralSuffix Allgemeiner nachgestellter Namenszusatz (z.B."außer Dienst"). Zeichen-kette
2.1.4.3.10 MaidenName Früherer Nachname, z.B. vor der Eheschließung. Zeichen-kette
2.1.4.4 NameFree Zeichen-kette
2.1.5 BillingAddress Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. Entfällt Abs. 1 Buchst. j
Abs. 2 Buchst. i
2.1.5.1 * BillingAddressID Eindeutiger Schlüssel für jede Rechnungsanschrift. Ganze Zahlen (integer)
2.1.5.2 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Falls unbekannt, "unknown" (unbekannt) angeben.

Zeichen-kette
2.1.5.3 ** AddressStruct Zeichen-kette
2.1.5.3.1 Street Straße Zeichen-kette
2.1.5.3.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
2.1.5.3.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
2.1.5.3.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
2.1.5.3.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
2.1.5.3.6 POB Postfach Zeichen-kette
2.1.5.3.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
2.1.5.3.8 * City Falls unbekannt, "unknown" (unbekannt) angeben. Zeichen-kette
2.1.5.3.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
2.1.5.3.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
2.1.5.4 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
2.1.5.5 * Country Wenn das Land bekannt ist, ist das Feld gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift.
Falls unbekannt, ist "ZZ" anzugeben.

Zeichen-kette (2)
2.1.6 ShipToAddress Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

In diesem Feld sind die verschiedenen bekannten ständigen Lieferorte gemäß der Kundendatei anzugeben. Ein anderer in einem Beförderungsdokument oder einer Rechnung angeführter Lieferort, der nicht zur späteren Verwendung in die Kundendatei aufgenommen wird, muss nicht in diesem Element angegeben werden.

Entfällt Abs. 1 Buchst. a
Abs. 1 Buchst. k
Abs. 2 Buchst. a
Abs. 2 Buchst. j
2.1.6.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
2.1.6.2 ** AddressStruct Zeichen-kette
2.1.6.2.1 Street Straße Zeichen-kette
2.1.6.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
2.1.6.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
2.1.6.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
2.1.6.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
2.1.6.2.6 POB Postfach Zeichen-kette
2.1.6.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
2.1.6.2.8 * City Zeichen-kette
2.1.6.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
2.1.6.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
2.1.6.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
2.1.6.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Aus zwei Buchstaben bestehender Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
2.1.7 Telephone In diesem Feld ist die Vorwahl des Landes anzugeben.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Zeichen-kette (20)
2.1.8 Email Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. Zeichen-kette

3 - * SourceDocuments

3.1 - Transactions

Die Tabelle "Transactions" enthält eine Liste von Verkaufsrechnungen/Umsätzen. Die stornierten Belege/Umsätze sollten ausgewiesen werden, damit die fortlaufende Belegnummerierung überprüft werden kann. Mit Ausnahme der Zeilen ohne steuerliche Relevanz, d. h. technische Beschreibungen, Installationsanleitungen und Garantiebedingungen, sollten alle Beleg-/Umsatzzeilen exportiert werden.

Feld-
index
Pflichtfeld Feldname Technische Hinweise Format und Dimension, anhand der XSD-Datei zu validieren Artikel 63c
3.1.1 * NumberOfEntries In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Umsätze, einschließlich stornierter Umsätze, anzugeben. Ganze Zahlen (integer)
3.1.2 * TotalDebit In diesem Feld ist die Kontrollsumme des Feldes DebitAmount ohne stornierte Umsätze anzugeben. Währung
3.1.3 * TotalCredit In diesem Feld ist die Kontrollsumme des Feldes CreditAmount ohne stornierte Umsätze anzugeben. Währung
3.1.4 Transaction Verkaufsumsätze/-belege. Entfällt
3.1.4.1 * TransactionNo Eindeutige Umsatz-/Belegnummer. Zeichen-kette Abs. 1 Buchst. j,
Abs. 2 Buchst. i
Abs. 1 Buchst. l,
Abs. 2 Buchst. k
3.1.4.2 * DocumentStatus Entfällt
3.1.4.2.1 * TransactionStatus Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:
"N" - Normal,
"C" - stornierter Beleg/Umsatz (cancelled document/transaction).
Zeichen-kette (1)
3.1.4.2.2 * TransactionStatusDate Datum der letzten Aufzeichnung des Umsatzstatus mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.1.4.2.3 Reason Grund für die Änderung des Umsatzstatus. Zeichen-kette
3.1.4.3 Period Quartal des Besteuerungszeitraums ist hier anzugeben:

Q1.JJJJ, Q2.JJJJ, Q3.JJJJ, Q4.JJJJ.

Bei der Einfuhrregelung ist der Monat des Besteuerungszeitraums anzugeben:

M1.JJJJ bis M12.JJJJ.

Zeichen-kette (8)
3.1.4.4 * TransactionDate Erstellungsdatum des Verkaufsumsatzes im Format JJJJ-MM-TT. Datum
3.1.4.5 * TransactionType Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:
"TR" - Verkaufsumsatz (sale transaction),
"RT" - Retouren-/Gutschriftenumsatz (return/credit transaction),
"IN" - Rechnung (invoice),
Zeichen-kette (2)
"DN" - Lastschrift (debit note),

"CN" - Gutschrift (credit note).

Abs. 1 Buchst. l,
Abs. 2 Buchst. k
Abs. 1 Buchst. e,
Abs. 2 Buchst. e
3.1.4.6 * SystemEntryDate Zeitpunkt der letzten Speicherung der Aufzeichnungen vor der Übermittlung mit obligatorischer Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm
Sekundengenauer Zeitpunkt der Umsatzaufzeichnung.

Datum und Uhrzeit
3.1.4.7 * BillingIndicators Entfällt
3.1.4.7.1 * PartyBillingIndicator Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:

0 - wenn es sich um Umsätze/Rechnungen handelt, die vom Steuerpflichtigen erstellt wurden,
1 - für Umsätze/Rechnungen, die für Rechnung des Steuerpflichtigen von einem Dritten erstellt wurden.

Ganze Zahlen (integer)
3.1.4.7.2 * SourceBilling Die verschiedenen Fakturierungsprogramme werden jeweils mit einem eindeutigen Schlüssel bezeichnet, wobei die Umsätze/Rechnungen, die von dem zur Generierung der SAF-OSS-Datei genutzten Fakturierungsprogramm erstellt wurden, mit "0" bezeichnet werden. Mit den übrigen Schlüsseln werden die in anderen Fakturierungsprogrammen erstellten Umsätze/Rechnungen bezeichnet, die in das zur Generierung der SAF-OSS-Datei genutzte Fakturierungsprogramm aufgenommen wurden. Ganze Zahlen (integer)
3.1.4.8 * CustomerID Eindeutiger Schlüssel der Kundentabelle [Customer] unter Beachtung der für das Element CustomerID festgelegten Regel. Zeichen-kette
3.1.4.9 OSSScheme Folgende Werte sind einzutragen:
0 - Nicht-EU-Regelung,
1 - EU-Regelung,
2 - Einfuhrregelung,
9 - Sonstige Verkäufe [Verkäufe, die nicht im Rahmen der vorgenannten Regelungen erfolgten].
Ganze Zahlen (integer)
3.1.4.10 MSC Informationen zum Ort des Verbrauchs. Entfällt Abs. 1 Buchst. a,
Abs. 2 Buchst. a
3.1.4.10.1 * Country Dieses Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen. Zeichen-kette (2)
3.1.4.10.2 * CustomerLocation Anzugeben sind alle Nachweise, die in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind, auch wenn letztlich nur einer zur Bestimmung des Landes des Verbrauchs herangezogen wurde.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Entfällt
3.1.4.10.2.1 * EvidenceforCustomerLocation Folgende Werte sind einzutragen:
A - Rechnungsanschrift des Kunden,
B - IP-Adresse oder Geolokalisierung,
C - Bankverbindung,
D - vom Kunden genutzte Mobilfunk-Ländercodes oder SIM-Karte,
E - Standort des für den Betrieb genutzten Festnetzanschlusses,
F - Sonstige Mittel,
G - Lieferort,
H - Sonstige Zahlungsdienste,
I - Personalausweis/Reisepass.
Zeichen-kette (1) Abs. 1 Buchst. k
3.1.4.10.2.2 * LocationEvidence Anzugeben ist der Nachweis, anhand dessen das Land des Verbrauchs gemäß dem Feld "EvidenceforCustomerLocation" bestimmt werden konnte, z.B. IP-Adresse, Telefonnummer mit Ländervorwahl, internationale Kontonummer (IBAN) oder Referenz genutzter sonstiger Zahlungsdienste usw.
Wird die Rechnungsadresse als Nachweis herangezogen, muss in diesem Feld einer der eindeutigen BillingAddressID-Schlüssel aus der Tabelle Customer eingetragen werden.
Wird der Verbrauchsort anhand des Lieferorts bestimmt, so ist in diesem Feld die Zeichenfolge "Lieferort" anzugeben, und in das ShipToAddress-Element 3.1.4.10.3 ist die Anschrift einzutragen.
Zeichen-kette
3.1.4.10.2.3 * LocationEvidenceIndicator Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:
0 - wenn der Nachweis im Rahmen der Entscheidungsfindung verworfen wird,
1 - wenn der Nachweis im Rahmen der Entscheidungsfindung herangezogen wird.
Ganze Zahlen (integer)
3.1.4.10.3 ShipToAddress Informationen über den Lieferort, an dem Gegenstände oder Dienstleistungen dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt wurden. Entfällt Abs. 1 Buchst. k,
Abs. 2 Buchst. j
3.1.4.10.3.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2 ** AddressStruct Entfällt
3.1.4.10.3.2.1 Street Straße Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.6 POB Postfach Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.8 * City Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
3.1.4.10.3.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
3.1.4.10.3.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.1.4.10.3.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
3.1.4.10.4 ShipFromAddress Informationen über den Ort des Versands der an den Kunden verkauften Waren. Entfällt Abs. 1 Buchst. k, Abs. 2 Buchst. j
3.1.4.10.4.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2 ** AddressStruct Entfällt
3.1.4.10.4.2.1 Street Straße Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.6 POB Postfach Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.8 * City Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
3.1.4.10.4.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
3.1.4.10.4.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.1.4.10.4.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Aus zwei Buchstaben bestehender Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
3.1.4.10.5 MovementEndTime Datum und Uhrzeit des Endes der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.1.4.10.6 MovementStartTime Datum und Uhrzeit des Beginns der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.1.4.11 * Line Entfällt
3.1.4.11.1 * LineNumber Die Zeilen müssen in der gleichen Reihenfolge wie im Original exportiert werden (und innerhalb des Vorgangs eindeutig sein). Ganze Zahlen (integer)
3.1.4.11.2 MSC Informationen zum Ort des Verbrauchs. Dieses Element ist auszufüllen, wenn der Ort des Verbrauchs in jeder Zeile unterschiedlich ist, ansonsten kann nur das Element 3.1.4.10 Mitgliedstaat des Verbrauchs (MSC) ausgefüllt werden. Entfällt Abs. 1 Buchst. a,
Abs. 2 Buchst. a
3.1.4.11.2.1 * Country Dieses Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen. Zeichen-kette (2)
3.1.4.11.2.2 * CustomerLocation Anzugeben sind alle Nachweise, die in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind, auch wenn letztlich nur einer zur Bestimmung des Landes des Verbrauchs herangezogen wurde.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Entfällt
3.1.4.11.2.2.1 * EvidenceforCustomerLocation Folgende Werte sind einzutragen:
A - Rechnungsanschrift des Kunden,
B - IP-Adresse oder Geolokalisierung,
C - Bankverbindung,
D - vom Kunden genutzte Mobilfunk-Ländercodes oder SIM-Karte,
E - Standort des für den Betrieb genutzten Festnetzanschlusses,
F - Sonstige Mittel,
G - Lieferort,
H - Sonstige Zahlungsdienste,
I - Personalausweis/Reisepass.
Zeichen-kette (1) Abs. 1 Buchst. k
3.1.4.11.2.2.2 * LocationEvidence Anzugeben ist der Nachweis, anhand dessen das Land des Verbrauchs gemäß dem Feld "EvidenceforCustomerLocation" bestimmt werden konnte, z.B. IP-Adresse, Telefonnummer mit Ländervorwahl, internationale Kontonummer (IBAN) oder Referenz genutzter sonstiger Zahlungsdienste usw.

Wird die Rechnungsadresse als Nachweis herangezogen, muss in diesem Feld einer der eindeutigen BillingAddressID-Schlüssel aus der Tabelle Customer eingetragen werden.

Wird der Verbrauchsort anhand des Lieferorts bestimmt, so ist "Lieferort" und das ShipToAddress-Element einzutragen.

Zeichen-kette
3.1.4.11.2.2.3 * LocationEvidenceIndicator Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:
0 - wenn der Nachweis im Rahmen der Entscheidungsfindung verworfen wird,
1 - wenn der Nachweis im Rahmen der Entscheidungsfindung herangezogen wird.
Ganze Zahlen (integer)
3.1.4.11.2.3 ShipToAddress Informationen über den Lieferort, an dem Gegenstände oder Dienstleistungen dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt wurden. Entfällt Abs. 1 Buchst. k,
Abs. 2 Buchst. j
3.1.4.11.2.3.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2 ** AddressStruct Entfällt
3.1.4.11.2.3.2.1 Street Straße Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.6 POB Postfach Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.8 * City Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.1.4.11.2.3.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
3.1.4.11.2.4 ShipFromAddress Informationen über den Ort des Versands der an den Kunden verkauften Waren. Entfällt Abs. 1 Buchst. k,
Abs. 2 Buchst. j
3.1.4.11.2.4.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2 ** AddressStruct Entfällt
3.1.4.11.2.4.2.1 Street Straße Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.6 POB Postfach Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.8 * City Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.1.4.11.2.4.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
3.1.4.11.2.5 MovementEndTime Datum und Uhrzeit des Endes der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.1.4.11.2.6 MovementStartTime Datum und Uhrzeit des Beginns der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.1.4.11.3 OrderReferences Hier ist die Auftragsnummer anzugeben.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Entfällt Abs. 2 Buchst. l
3.1.4.11.3.1 * OriginatingON Hier ist die Auftrags-/Umsatznummer einzutragen. Zeichen-kette
3.1.4.11.3.2 OrderDate Hier ist das Auftragsdatum im Format JJJJ-MM-TT anzugeben. Datum
3.1.4.11.4 DocumentReferences Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. Entfällt Abs. 2 Buchst. m
3.1.4.11.4.1 * DocumentType Folgende Werte sind hier einzutragen:
"DN" - Lieferschein (delivery note),
"TG" - Begleitpapiere für die Beförderung (transport guide) (einschließlich internationaler Beförderungspapiere),
"CN" - Frachtbrief (consignement note),
"RN" - Rücksendeschein (return note),
"OT" - Sonstige (other).
Zeichen-kette (2)
3.1.4.11.4.2 * DocumentReference Hier ist die eindeutige Sendungsnummer einzutragen. Zeichen-kette
3.1.4.11.4.3 DocumentDate Im Format JJJJ-MM-TT auszufüllen. Datum
3.1.4.11.5 * ProductCode Der eindeutige Code in der Liste der Waren/Dienstleistungen. Zeichen-kette Abs. 2 Buchst. b
3.1.4.11.6 * ProductCategory "BA" - Hörfunk- oder Fernsehsendungen, die über einen Hörfunk- oder Fernsehsender verbreitet oder weiterverbreitet werden,
"BB" - Hörfunk- oder Fernsehsendungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netzwerk (IP-Streaming) verbreitet werden, wenn sie direkt oder zeitgleich zu ihrer Verbreitung oder Weiterverbreitung durch ein Hörfunk- oder Fernsehnetzwerk übertragen werden,
"TA" - Festnetz- und Mobiltelefondienste zur wechselseitigen Ton-, Daten- und Videoübertragung einschließlich Videofonie, d. h. Telefondienstleistungen mit bildgebender Komponente,
"TB" - über das Internet erbrachte Telefondienste einschließlich VoIP-Diensten (Voice over Internet Protocol),
"TC" - Sprachspeicherung (Voicemail), Anklopfen, Rufumleitung, Anruferkennung, Dreiwegeanruf und andere Anrufverwaltungsdienste,
"TD" - Personenrufdienste (Paging-Dienste),
"TE" - Audiotextdienste,
"TF" - Fax, Telegrafie und Fernschreiben,
"TG" - Telefon-Helpdesks, bei denen Nutzer bei Problemen mit ihrem Hörfunk- oder Fernsehnetzwerk, dem Internet oder ähnlichen elektronischen Netzwerken Hilfe erhalten,
"TH" - Zugang zum Internet einschließlich des World Wide Web,
"TI" - Private Netzanschlüsse für Telekommunikationsverbindungen zur ausschließlichen Nutzung durch den Dienstleistungsempfänger,
"TJ" - Private Netzanschlüsse für Telekommunikationsverbindungen zur ausschließlichen Nutzung durch den Dienstleistungsempfänger,
"TK" - die Weiterleitung der Audio- und audiovisuellen Erzeugnisse eines Mediendiensteanbieters über Kommunikationsnetze durch eine andere Person als den Mediendiensteanbieter,
"SA" - Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen,
"SB" - Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung,
"SC" - Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen sowie Bereitstellung von Datenbanken,
"SD" - Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Lotterien sowie von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung,
"SE" - Erbringung von Fernunterrichtsleistungen,
"GD" - Gegenstände,
"OS" - Sonstige Dienstleistungen,
"TX" - Sonstige Steuern außer Mehrwertsteuer (z.B. Umweltsteuern),
"OT" - Sonstiges (z.B. Fracht, Versicherungen usw.).
Zeichen-kette (2) Abs. 1 Buchst. b
3.1.4.11.7 ClassificationCode Hier sind die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) für Waren oder die Codes der Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) für Dienstleistungen einzutragen.

Beispiele:
92029030 für einen KN-Code
611051 für einen CPA-Code

Zeichen-kette
3.1.4.11.8 * Description Beschreibung der Umsatz-/Rechnungszeile. Zeichen-kette Abs. 1 Buchst. b,
Abs. 2 Buchst. b
3.1.4.11.9 * Quantity Dezimalzahlen (decimal) Abs. 1 Buchst. b,
Abs. 2 Buchst. b
3.1.4.11.10 * UnitOfMeasure Zeichen-kette
3.1.4.11.11 * UnitPrice Währung
3.1.4.11.12 * DateofSupply Datum der Versendung der Gegenstände oder der Erbringung der Dienstleistung im Format JJJJ-MM-TT. Datum Abs. 1 Buchst. c,
Abs. 2 Buchst. c
3.1.4.11.13 References Verweise auf Unterlagen zur Berichtigung des Verkaufsbetrags. Entfällt Abs. 1 Buchst. e,
Abs. 2 Buchst. e
3.1.4.11.13.1. * Reference Im Falle von Gutschriften, Lastschriften oder gleichwertigen Umsätzen: Verweis auf die Rechnung bzw. den Umsatz durch eindeutige Zuordnung der Rechnung bzw. des Umsatzes, sofern diese/dieser in den jeweiligen Systemen vorhanden ist. Zeichen-kette
3.1.4.11.13.2. Reason Hier ist der Grund für die Gutschrift oder Lastschrift anzugeben. Zeichen-kette
3.1.4.11.14 ** DebitAmount Soll-Buchungszeile im Verkaufskonto (ausgestellte Gutschriften). Währung Abs. 1 Buchst. d und e, Abs. 2 Buchst. d und e
3.1.4.11.15 ** CreditAmount Haben-Buchungszeile im Verkaufskonto (erstellte Umsätze oder Rechnungen und Lastschriften). Währung Abs. 1 Buchst. d und e, Abs. 2 Buchst. d und e
3.1.4.11.16 * Tax Entfällt Abs. 1 Buchst. f,
Abs. 2 Buchst. f
3.1.4.11.16.1 * TaxCountryRegion Hier ist das Land oder die Region einzutragen, von dem/der die Steuer erhoben wird. Dieses Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-2 auszufüllen.
Beispiel:
"PT-20" für die Autonome Region Azoren.
Zeichen-kette (5)
3.1.4.11.16.2 * TaxCode Mehrwertsteuersatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs:
"SPR" - Stark ermäßigter Steuersatz (super reduced tax rate),
"INT" - Mittlerer Steuersatz (intermediate tax rate),
"RED" - Ermäßigter Steuersatz (reduced tax rate),
"STD" - Normalsteuersatz (standard tax rate),
"NS" - Nicht steuerpflichtig (non-subject to tax),
"EXM" - Steuerbefreit (tax exempt).
Zeichen-kette
3.1.4.11.16.3 * VAT Rate In diesem Feld ist der anwendbare Steuersatz anzugeben. Dezimalzahlen (decimal)
3.1.4.11.17 SettlementAmount Höhe des Zeilenrabatts und anteiliger Gesamtrabatt. Währung Abs. 1 Buchst. d und e, Abs. 2 Buchst. d und e
3.1.4.12 * DocumentTotals Entfällt
3.1.4.12.1 * TaxPayable Gesamtbetrag der Steuern. Währung Abs. 1 Buchst. g,
Abs. 2 Buchst. g
3.1.4.12.2 * TaxableAmount Hier ist der Gesamtbetrag des Belegs/Umsatzes ohne Steuern anzugeben.

In diesem Feld dürfen keine Steuerbeträge enthalten sein.

Währung Abs. 1 Buchst. d,
Abs. 2 Buchst. d
3.1.4.12.3 * GrossTotal Hier ist der Gesamtbetrag des Belegs/Umsatzes inklusive Steuern anzugeben. Währung
3.1.4.12.4 * Currency Ursprüngliche Währung, die bei der Erstellung des Umsatzes/der Rechnung verwendet wurde. Entfällt Abs. 1 Buchst. d und g, Abs. 2 Buchst. d und g
3.1.4.12.4.1 * CurrencyCode Das Feld ist gemäß der Norm ISO 4217 auszufüllen. Zeichen-kette (3)
3.1.4.12.4.2 * CurrencyAmount Bruttogesamtbetrag in der ursprünglichen Währung des Belegs/Umsatzes. Währung
3.1.4.12.4.3 * ExchangeRate Hier ist der bei der Umrechnung in EUR angewandte Wechselkurs anzugeben. Dezimalzahlen (decimal)
3.1.4.12.5 Payment Entfällt
3.1.4.12.5.1 * PaymentType Art der Zahlung:
"AP" - Vorauszahlung (advanced payment),
"PP" - Teilzahlung (partial payment),
"TP" - Zahlung des vollen Betrags (total payment).
Zeichen-kette (2) Abs. 1 Buchst. i
3.1.4.12.5.2 * PaymentDate Im Format JJJJ-MM-TT auszufüllen. Datum Abs. 1 Buchst. h,
Abs. 2 Buchst. h
3.1.4.12.5.3 * PaymentAmount Währung Abs. 1 Buchst. h,
Abs. 2 Buchst. h
3.1.4.12.5.4 PaymentMechanism Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:
"CD" - Barzahlung bei Lieferung (cash on delivery),
"CH" - Scheck (cheque),
"DC" - Debitkarte (debit card),
"CC" - Kreditkarte (credit card),
"BT" - Banküberweisung (einschließlich Lastschriftverfahren) (bank transfer (including direct debit)),
"GC" - Geschenkkarte/Gutschein (gift card/voucher),
"PP" - E-Geld (elektronische Geldbörsen und E-Geld-Zahlungen) (E-money (E-wallet and E-money payments)),
"OT" - Sonstige (other).
Zeichen-kette (2)

3.2 - MovementOfGoods

Die Tabelle "MovementOfGoods" enthält eine Liste der Beförderungsdokumente und -umsätze. Stornierte Beförderungsdokumente und -umsätze sollten ausgewiesen werden, damit die fortlaufende Nummerierung der Dokumente überprüft werden kann. Mit Ausnahme der Zeilen ohne steuerliche Relevanz, d. h. technische Beschreibungen, Installationsanleitungen und Garantiebedingungen, sollten alle Beförderungsdokument- und Beförderungsumsatzzeilen exportiert werden.

Feld-
index
Pflichtfeld Feldname Technische Hinweise Format und Dimension, anhand der XSD-Datei zu validieren Artikel 63c
3.2.1 * NumberOfMovementLines In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Umsätze, einschließlich stornierter Umsätze, anzugeben. Ganze Zahlen (integer)
3.2.2 * TotalQuantityIssued In diesem Feld ist die Kontrollsumme des Feldes Quantity (Anzahl) ohne stornierte Umsätze anzugeben. Dezimalzahlen (decimal)
3.2.3 StockMovement Beförderungsumsätze/-dokumente. Entfällt
3.2.3.1 * MovementNo Eindeutige Umsatz-/Dokumentnummer. Zeichen-kette Abs. 2 Buchst. m
3.2.3.2 * DocumentStatus Entfällt
3.2.3.2.1 * MovementStatus Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:
"N" - Normal,
"C" - Storniertes Dokument/stornierter Umsatz (cancelled document/transaction).
Zeichen-kette (1)
3.2.3.2.2 * MovementStatusDate Datum der letzten Aufzeichnung des Vorgangsstatus mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.2.3.2.3 Reason Grund für die Änderung des Vorgangsstatus. Zeichen-kette
3.2.3.3 Period Quartal des Besteuerungszeitraums ist hier anzugeben: Q1.JJJJ, Q2.JJJJ, Q3.JJJJ, Q4.JJJJ.
Bei der Einfuhrregelung ist der Monat des Besteuerungszeitraums anzugeben: M1.JJJJ bis M12.JJJJ.
Zeichen-kette (8)
3.2.3.4 * MovementDate Datum der Erstellung des Dokuments/Umsatzes im Format JJJJ-MM-TT. Datum
3.2.3.5 * MovementType Folgende Werte sind hier einzutragen:
"DN" - Lieferschein (delivery note),
"TG" - Begleitpapiere für die Beförderung (transport guide) (einschließlich internationaler Beförderungspapiere),
"CN" - Frachtbrief (consignement note),
"RN" - Rücksendeschein (return note),
"OT" - Sonstige (other).
Zeichen-kette (2) Abs. 1 Buchst. l,
Abs. 2 Buchst. k
3.2.3.6 * SystemEntryDate Zeitpunkt der letzten Speicherung der Aufzeichnungen vor der Übermittlung mit obligatorischer Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.2.3.7 * BillingIndicators Entfällt
3.2.3.7.1 * PartyBillingIndicator Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:
0 - wenn es sich um Umsätze/Dokumente handelt, die vom Steuerpflichtigen erstellt wurden,
1 - für Umsätze/Dokumente, die für Rechnung des Steuerpflichtigen von einem Dritten erstellt wurden.
Ganze Zahlen (integer)
3.2.3.7.2 * SourceBilling Die verschiedenen Programme werden jeweils mit einem eindeutigen Schlüssel bezeichnet, wobei die Umsätze/Dokumente, die von dem zur Generierung der SAF-OSS-Datei genutzten Programm erstellt wurden, mit "0" bezeichnet werden. Mit den übrigen Schlüsseln werden die in anderen Programmen erstellten Umsätze/Dokumente bezeichnet, die in das zur Generierung der SAF-OSS-Datei genutzte Programm aufgenommen wurden. Ganze Zahlen (integer)
3.2.3.8 * CustomerID Eindeutiger Schlüssel der Kundentabelle [Customer] unter Beachtung der für das Element CustomerID festgelegten Regel. Zeichen-kette
3.2.3.9 OSSScheme Folgende Wert sind einzutragen:
1 - EU-Regelung,
2 - Einfuhrregelung,
9 - Sonstige Warenverkehre [Warenverkehr, der nicht unter vorgenannte Regelungen fällt]
Ganze Zahlen (integer)
3.2.3.10 ShipToAddress Informationen über den Ort, an dem die Beförderung endet und Gegenstände dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt wurden. Entfällt Abs. 1 Buchst. a und k, Abs. 2 Buchst. a und j
3.2.3.10.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.2.3.10.2 ** AddressStruct Entfällt
3.2.3.10.2.1 Street Straße Zeichen-kette
3.2.3.10.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
3.2.3.10.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
3.2.3.10.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
3.2.3.10.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
3.2.3.10.2.6 POB Postfach Zeichen-kette
3.2.3.10.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
3.2.3.10.2.8 * City Zeichen-kette
3.2.3.10.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
3.2.3.10.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
3.2.3.10.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.2.3.10.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
3.2.3.11 ShipFromAddress Informationen über den Ort, an dem die Versendung oder Beförderung beginnt. Entfällt Abs. 1 Buchst. k,
Abs. 2 Buchst. j
3.2.3.11.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls verfügbar, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.2.3.11.2 ** AddressStruct Entfällt
3.2.3.11.2.1 Street Straße Zeichen-kette
3.2.3.11.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
3.2.3.11.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
3.2.3.11.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
3.2.3.11.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
3.2.3.112.6 POB Postfach Zeichen-kette
3.2.3.11.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
3.2.3.11.2.8 * City Zeichen-kette
3.2.3.11.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
3.2.3.11.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
3.2.3.11.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.2.3.11.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
3.2.3.12 MovementEndTime Datum und Uhrzeit des Endes der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.2.3.13 MovementStartTime Datum und Uhrzeit des Beginns der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.2.3.14 * Line Entfällt
3.2.3.14.1 * LineNumber Die Zeilen müssen in der gleichen Reihenfolge wie im Original exportiert werden (und innerhalb des Vorgangs eindeutig sein). Ganze Zahlen (integer)
3.2.3.14.2 ShipToAddress Informationen über den Ort, an dem die Beförderung endet und die Gegenstände dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt wurden. Entfällt Abs. 1 Buchst. k,
Abs. 2 Buchst. j
3.2.3.14.2.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2 ** AddressStruct Entfällt
3.2.3.14.2.2.1 Street Straße Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.6 POB Postfach Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.8 * City Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
3.2.3.14.2.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
3.2.3.14.2.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.2.3.14.2.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
3.2.3.14.3 ShipFromAddress Informationen über den Ort, an dem die Versendung oder Beförderung beginnt. Entfällt Abs. 1 Buchst. k,
Abs. 2 Buchst. j
3.2.3.14.3.1 ** AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2 ** AddressStruct Entfällt
3.2.3.14.3.2.1 Street Straße Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.2 BuildingIdentifier Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.3 SuiteIdentifier Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.4 FloorIdentifier Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.5 DistrictName Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.6 POB Postfach Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.7 PostCode Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.8 * City Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.9 CountrySubentity Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. Zeichen-kette
3.2.3.14.3.2.10 OtherLocalId Weiterer Bestandteil der Anschrift. Zeichen-kette
3.2.3.14.3.3 AddressFree Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).

Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind.

Zeichen-kette
3.2.3.14.3.4 * Country Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.

Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift.

Zeichen-kette (2)
3.2.3.14.4 MovementEndTime Datum und Uhrzeit des Endes der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.2.3.14.5 MovementStartTime Datum und Uhrzeit des Beginns der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:

JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm

Datum und Uhrzeit
3.2.3.14.6 OrderReferences Hier ist die Auftragsnummer anzugeben.

Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.

Entfällt Abs. 2 Buchst. l
3.2.3.14.6.1 * OriginatingON Hier ist die Auftrags-/Umsatznummer einzutragen. Zeichen-kette
3.2.3.14.6.2 OrderDate Hier ist das Auftragsdatum im Format JJJJ-MM-TT anzugeben. Datum
3.2.3.14.7 * ProductCode Der eindeutige Code in der Liste der Waren/Dienstleistungen. Zeichen-kette Abs. 1 Buchst. b,
Abs. 2 Buchst. b
3.2.3.14.8 * ProductCategory Folgende Werte sind hier einzutragen:
"GD" - Gegenstände (goods),
"TX" - Sonstige Steuern außer Mehrwertsteuer (z.B. Umweltsteuern) (other taxes besides VAT (e.g. environmental taxes)),
"OT" - Sonstiges (z.B. Fracht, Versicherungen usw.) (other (e.g. freights, insurances usw.).
Zeichen-kette (2)
3.2.3.14.9 ClassificationCode Hier sind die KN-Codes für Waren (und ggf. die CPA-Codes für Dienstleistungen) einzutragen. Zeichen-kette
3.2.3.14.10 * Description Beschreibung der Umsatz-/Dokumentzeile Zeichen-kette Abs. 1 Buchst. b,
Abs. 2 Buchst. b
3.2.3.14.11 * Quantity Dezimalzahlen (decimal) Abs. 1 Buchst. b,
Abs. 2 Buchst. b
3.2.3.14.12 * UnitOfMeasure Zeichen-kette
3.2.3.14.13 * UnitPrice Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen. Währung
3.2.3.14.14 * DateofSupply Datum der Versendung der Gegenstände im Format JJJJ-MM-TT. Datum Abs. 1 Buchst. c,
Abs. 2 Buchst. c
3.2.3.14.15 ** DebitAmount Für den Eingang von Waren auszufüllen.

Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen.

Währung Abs. 1 Buchst. l,
Abs. 2 Buchst. k
3.2.3.14.16 ** CreditAmount Für den Ausgang der Waren auszufüllen.

Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen.

Währung
3.2.3.14.17 Tax Entfällt Abs. 1 Buchst. f, Abs. 2 Buchst. f

Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Buchst. k

3.2.3.14.17.1 * TaxCountryRegion Hier ist das Land oder die Region einzutragen, von dem/der die Steuer erhoben wird. Dieses Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-2 auszufüllen.
Beispiel:
"PT-20" für die Autonome Region Azoren.
Zeichen-kette (5)
3.2.3.14.17.2 * TaxCode Mehrwertsteuersatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs:
"SPR" - Stark ermäßigter Steuersatz (super reduced tax rate),
"INT" - Mittlerer Steuersatz (intermediate tax rate),
"RED" - Ermäßigter Steuersatz (reduced tax rate),
"STD" - Normalsteuersatz (standard tax rate),
"NS" - Nicht steuerpflichtig (non-subject to tax),
"EXM" - Steuerbefreit (tax exempt).
Zeichen-kette
3.2.3.14.17.3 * VAT Rate In diesem Feld ist der anwendbare Steuersatz anzugeben. Dezimalzahlen (decimal)
3.2.3.14.18 SettlementAmount Höhe des Zeilenrabatts und anteiliger Gesamtrabatt. Währung Abs. 1 Buchst. d und e, Abs. 2 Buchst. d und e
3.2.3.15 * DocumentTotals Entfällt
3.2.3.15.1 * TaxPayable Gesamtbetrag der Steuern.

Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen.

Währung Abs. 1 Buchst. g, Abs. 2 Buchst. g
3.2.3.15.2 * TaxableAmount Gesamtbetrag des Dokuments/Umsatzes ohne Steuern.

In diesem Feld dürfen keine Steuerbeträge enthalten sein.

Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen.

Währung Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2 Buchst. d
3.2.3.15.3 * GrossTotal Gesamtbetrag des Dokuments/Umsatzes inklusive Steuern.

Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen.

Währung
3.2.3.15.4 * Currency Ursprüngliche Währung, die bei der Erstellung des Umsatzes/der Rechnung verwendet wurde. Entfällt Abs. 1 Buchst. d und g, Abs. 2 Buchst. d und g
3.2.3.15.4.1 * CurrencyCode Das Feld ist gemäß der Norm ISO 4217 auszufüllen. Zeichen-kette (3)
3.2.3.15.4.2 * CurrencyAmount Bruttogesamtbetrag in der ursprünglichen Währung des Belegs/Umsatzes. Währung
3.2.3.15.4.3 * ExchangeRate Hier ist der bei der Umrechnung in EUR angewandte Wechselkurs anzugeben. Dezimalzahlen (decimal)

___
*) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 77 vom 23.03.2011 S. 1)."


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE