Frame öffnen

Durchführungsverordnung (EU) 2022/79 der Kommission vom 19. Januar 2022 mit Anwendungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erfassung, Übermittlung und Vorlage von Umsetzungsdaten auf Vorhabenebene

(ABl. L 13 vom 20.01.2022 S. 24, ber. L 2025/90515)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1139 (im Folgenden "EMFAF-Verordnung") wird ein Rahmen für eine geteilte Mittelverwaltung geschaffen, wozu die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet werden, der Kommission einschlägige Umsetzungsdaten auf Vorhabenebene zu übermitteln. Diese Daten sollten die Hauptmerkmale jedes Begünstigten und jedes im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aus dem EMFAF unterstützten Vorhabens umfassen. Diese Anforderung ergänzt die in Artikel 42 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte Anforderung 2 bezüglich der Übermittlung kumulativer Daten für jedes Programm.

(2) Zur Gewährleistung der Kohärenz und Vollständigkeit der Daten sowohl für die Verwaltungsbehörden als auch für die Kommission ist es notwendig, ein gemeinsames Format sowie gemeinsame technische Spezifikationen und Vorschriften für die Vorlage dieser Daten festzulegen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten unverzüglich angewandt werden, um eine kohärente Datenerfassung ab dem Beginn der Programmdurchführung zu erleichtern.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Gegenstand

Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Erfassung, Übermittlung und Vorlage der Umsetzungsdaten auf Vorhabenebene gemäß Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1139 (im Folgenden "Umsetzungsdaten").

Artikel 2 Erfassung und Übermittlung von Umsetzungsdaten

Die Verwaltungsbehörden erfassen und übermitteln der Kommission Umsetzungsdaten zu jedem im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung unterstützten Vorhaben in dem in Anhang I festgelegten Format.

Artikel 3 Vorlage von Daten

Die Verwaltungsbehörden legen die in Artikel 2 genannten Umsetzungsdaten gemäß den in Anhang II festgelegten Spezifikationen für die Tabellen vor.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Januar 2022

1) ABl. L 247 vom 13.07.2021 S. 1.

2) Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Festlegung der gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.06.2021 S. 159).

.

Format für die Datenübermittlung Anhang I

Tabelle 1: Beschreibung des Vorhabens

Feld Feldinhalt Feldtyp Feldlänge Speicherformat Anmerkung Bezug zu Anhang VII der Dachverordnung
01 CCI Text 15 Gemeinsame Programmkennung.
Gilt nicht für direkte und die indirekte Mittelverwaltung.
02 Eindeutige Kennung des Vorhabens (ID) Text 255 Für alle aus dem EMFAF unterstützten Vorhaben obligatorisch. Tabelle 1 Feld 13. Tabelle 4 Feld 6.
Tabelle 5 Felder 11, 12.
03 Beschreibung des Vorhabens Text 255 Für alle aus dem EMFAF unterstützten Vorhaben obligatorisch.
04 Kennnummer im gemeinsamen Flottenregister (CFR-Nummer) Langtext 63.999 Falls zutreffend.

Nummer im gemeinsamen Flottenregister (CFR-Nummer) gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 der Kommission 1

  • ein Schiff je Vorhaben: CFR-Nummer
  • mehr als ein Schiff je Vorhaben: CFR-Nummern als CSV (Character Separated Values). Semikolon ";" ist als Trennzeichen zu verwenden.

Keine Leerzeichen, keine Anführungszeichen.

05 Sektor, zu dem das Vorhaben beiträgt Text 2 Siehe Code in Anhang II Tabelle 1.
Es kann nur eine Option gewählt werden.
06 Spezifisches Ziel Text 5 Bei geteilter Mittelverwaltung: Siehe Nomenklatur in Anhang II der EMFAF-Verordnung.
Bei direkter und indirekter Mittelverwaltung: Siehe Nomenklatur des gemäß Artikel 10 der EMFAF-Verordnung beschlossenen Arbeitsprogramms.
07 NUTS-Code Text 5 Nur während des Programmplanungszeitraums gültige NUTS-Fassungen, d. h. NUTS-Klassifikation ab 2021. Siehe Delegierte Verordnung (EU) 2019/1755 der Kommission vom 8. August 2019 oder https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/background.
Keine Leerzeichen. Standardmäßig NUTS 3 bzw. auf nationaler Ebene NUTS 2, falls sich das Vorhaben auf eine größere Region oder den gesamten Mitgliedstaat bezieht."TCX1" für Vorhaben in Drittländern.
08 Name des Begünstigten Text 255
09 Code des Begünstigten Text 250 Eindeutiger Code.
Bei geteilter Mittelverwaltung: nach dem nationalen Antragssystem.
10 Art des Begünstigten Text 2 Siehe Code in Anhang II Tabelle 2.
Es kann nur eine Option gewählt werden.
11 Geschlecht des Begünstigten/der natürlichen Person Text 2 Siehe Code in Anhang II Tabelle 3.
Es kann nur eine Option gewählt werden.
12 Zahl der direkt an der Maßnahme beteiligten Personen Zahl lange Ganzzahl Ohne Auftragnehmer und Personen/Angestellte, die nicht unmittelbar an dem Vorhaben beteiligt sind.
13 Zahl der direkt an dem Vorhaben beteiligten Partner Zahl lange Ganzzahl
14 Federführender Partner Text 2 Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
15 Angabe, ob das Vorhaben Tätigkeiten auf See oder an Land/in Binnengewässern oder beides betrifft Text 2 Siehe Code in Anhang II Tabelle 5.
16 Stand des Vorhabens Text 2 Siehe Code in Anhang II Tabelle 6. Tabelle 1 Feld 13. Tabelle 4 Feld 6. Tabelle 5 Felder 11, 12.
Tabelle 9 Felder 11, 12, 13, 14.
17 Förderfähige Gesamtkosten (EUR) Zahl doppelt Kein Währungszeichen.
18 Förderfähige öffentliche Gesamtkosten (EUR) Zahl doppelt Kein Währungszeichen. Tabelle 1 Feld 8.
Tabelle 4 Feld 4.
19 EMFAF-Unterstützung (EUR) Zahl doppelt Kein Währungszeichen. Tabelle 1 Feld 9.
20 Datum der Genehmigung des Antrags auf Unterstützung Datum TT/MM/JJJJ
21 Förderfähige Gesamtausgaben (EUR) Zahl doppelt Kein Währungszeichen.
22 Förderfähige öffentliche Gesamtausgaben (EUR) Zahl doppelt Kein Währungszeichen. Tabelle 1 Feld 11.
Tabelle 4 Feld 5.
23 Förderfähige EMFAF-Ausgaben (EUR) Zahl doppelt Kein Währungszeichen.
24 Datum der Abschlusszahlung an den Begünstigten Datum TT/MM/JJJJ
25 Art der Intervention Text 2 Bei geteilter Mittelverwaltung: Siehe Codes in Anhang IV der EMFAF-Verordnung.
Bei direkter und indirekter Mittelverwaltung: Siehe Codes in Anhang II Tabelle 9.
Tabelle 4 Feld 3.
26 Art des Vorhabens Text 2 Siehe Code in Anhang II Tabelle 7.
27 Erhöhung der Bruttoraumzahl eines Fischereifahrzeugs gemäß Artikel [19 Absatz 3] der EMFAF-Verordnung Zahl doppelt Betrag der zusätzlichen Bruttoraumzahl
Bleibt leer, falls das Vorhaben nicht mit Artikel [19 Absatz 3] zusammenhängt.
28 Beschreibung des Flottensegments zu Feld 27 Text 255 Gegebenenfalls Beschreibung des bzw. der Flottensegmente, aus dem/denen die Bruttoraumzahl stammt, die dem Schiff zugeteilt wurde, dem das Vorhaben zugutekommt, wie in dem gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und im Einklang mit den Leitlinien der Kommission COM(2014) 545 vorgelegten Jahresbericht angegeben.
29 Vorhaben in Bezug auf die kleine Küstenfischerei (SSCF) Text 2 Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
30 Vorhaben in Bezug auf die Anlandeverpflichtung Text 2 Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
31 Vorhaben in Bezug auf den Klimawandel Text 2 Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
32 Vorhaben in Bezug auf die Nichtdiskriminierung Text 2 Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
33 Vorhaben in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter Text 2 Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
34 Vorhaben in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen Text 2 Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
35 Form der Unterstützung Text 2 Siehe Code in Anhang II Tabelle 8.
Es kann nur eine Option gewählt werden.
36 Hat der Begünstigte zuvor schon EMFF/EMFAF-Unterstützung erhalten? Text 2 Nur 01 oder 02 zulässig.
Siehe Code in Anhang II Tabelle 4.
1) Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 der Kommission vom 6. Februar 2017 über das Fischereiflottenregister der Union (ABl. L 34 vom 09.02.2017 S. 9).

Tabelle 2: Indikatoren für das Vorhaben

Feld Feldinhalt Art Länge Format Anmerkung Bezug zu Anhang VII der Dachverordnung
1 CCI Text 15 Bezug zu Tabelle I (Schlüsselattribut)
2 Eindeutige Kennung des Vorhabens (ID) Text 255 Bezug zu Tabelle I (Schlüsselattribut) Tabelle 1 Feld 13. Tabelle 4 Feld 6.
Tabelle 5 Felder 11, 12.
37 Code(s) der gemeinsamen Ergebnisindikatoren für das Vorhaben (so viele Zeilen wie nötig) Text 6 Siehe Codes in Anhang II Tabelle 10. Tabelle 9 Feld 5.
38 Ausgangswert Zahl doppelt Tabelle 9 Felder 11, 13.
39 Vom Begünstigten erwartetes vorläufiges Ergebnis (eine Zeile pro Indikator) Zahl doppelt Tabelle 9 Feld 12.
40 Ex-post-Ergebnis (eine Zeile pro Indikator) Zahl doppelt Der resultierende Wert nach Abschluss des Projekts. Tabelle 9 Feld 14.

.

Vorlage von Umsetzungsdaten Anhang II

Tabelle 1: Sektor, zu dem das Vorhaben beiträgt (Anhang I Tabelle 1 Feld 5)

Code Beschreibung
01 Fischerei
02 Aquakultur
03 Verarbeitung
04 Tourismus
05 Umwelt
06 Maritim (außer Fischerei und Aquakultur)
07 Integriert/sektorübergreifend
08 Sonstige

Tabelle 2: Art des Begünstigten 1 (Anhang I Tabelle 1 Feld 10)

Code Beschreibung
01 EO - Erzeugerorganisation
02 VEO - Vereinigung von Erzeugerorganisationen
03 IBO - Branchenverband
04 Privates Unternehmen - Kleinstunternehmen
05 Privates Unternehmen - KMU (kleines oder mittleres Unternehmen)
06 Privates Unternehmen - Großunternehmen
07 Öffentliche Einrichtung
08 Forschungszentrum/Universität/Wissenschaftler
09 Nichtregierungsorganisation (NRO)/Verein
10 Bildungseinrichtung
11 LAG - Lokale Aktionsgruppe
12 Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit
13 Internationale Organisation
14 Kommissionsstellen und Agenturen
15 Natürliche Personen
16 Sonstige
1) Der federführende Partner, wenn ein Vorhaben mehr als einen Begünstigten hat.

Tabelle 3: Geschlecht des Begünstigten/der natürlichen Person (Anhang I Tabelle 1 Feld 11)

Code Beschreibung
01 Natürliche Person - männlich
02 Natürliche Person - weiblich
03 Natürliche Person - undefiniert
04 Mehr als eine natürliche Person, Familie
05 Mehr als eine natürliche Person, überwiegend männlich
06 Mehr als eine natürliche Person, überwiegend weiblich
07 keine Angabe. (bei juristischen Personen)

Tabelle 4: Codes für Ja/Nein-Felder (Anhang I Tabelle 1 Felder 29-34 und 36)

Code Beschreibung
01 Ja
02 Nein

Tabelle 5: Angabe, ob das Vorhaben Tätigkeiten auf See oder an Land/in Binnengewässern oder beides betrifft (Anhang I Tabelle 1 Feld 15)

Code Beschreibung
01 Tätigkeiten auf See
02 Tätigkeiten an Land/in Binnengewässern
03 Beides
04 Nicht zutreffend

Tabelle 6: Stand des Vorhabens (Anhang I Tabelle 1 Feld 16)

Code Beschreibung
00 Vorhaben ausgewählt
01 Vorhaben nach teilweiser Durchführung unterbrochen/abgebrochen
02 Vorhaben wird durchgeführt
03 Vorhaben vollständig durchgeführt (aber es wurden nicht unbedingt alle Ausgaben an den Begünstigten gezahlt)
04 Vorhaben abgeschlossen

Tabelle 7: Art des Vorhabens (Anhang I Tabelle 1 Feld 26)

Code Beschreibung
01 Investitionen in Senkung des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz
02 Investitionen in Systeme für erneuerbare Energien
03 Investitionen in bordeigene Produktionsanlagen
04 Investitionen an Bord zur Verbesserung der Navigation oder Motorsteuerung
05 Investitionen in die physische Infrastruktur in bestehenden Fischereihäfen oder an neuen oder bestehenden Anlandestellen
06 Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs
07 Investitionen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit
08 Aufstellung und Umsetzung von Produktions- und Vermarktungsplänen durch die Erzeugerorganisationen
09 Vermarktungstätigkeiten
10 Beratungsdienstleistungen
11 Investitionen zur Unterstützung der Unternehmensentwicklung (Strategieentwicklung, Verwaltung, Ausrüstung)
12 Andere geschäftliche Diversifizierungsmaßnahmen, die keine Fischerei, Aquakultur oder Innovation betreffen
13 Versicherungssysteme
14 Ausbildung zur Verbesserung der Kompetenzen und zur Entwicklung des Humankapitals
15 Veranstaltungen
16 Sensibilisierung, Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit
17 Kapazitätsaufbau
18 Entwicklung von Vermarktungsinnovationen
19 Entwicklung von Prozessinnovationen
20 Entwicklung von Produktinnovationen
21 Studien und Forschung
22 Wissensaustausch
23 Zusammenarbeit
24 Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Flüssen
25 Bestandsaufstockung von Wassertierarten
26 Einsammlung und/oder Entsorgung von Abfällen im Meer
27 Umweltdienstleistungen
28 Spezifische Investitionen zur Verbesserung der aquatischen Lebensräume und der biologischen Vielfalt
29 Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit
30 Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit
31 Ausgleichszahlungen
32 Produktive Investitionen in eine nachhaltige Aquakultur
33 Selektivität des Fanggeräts zur Verringerung unerwünschter Beifänge
34 Veränderung des Fanggeräts zur Minimierung der Auswirkungen auf die Lebensräume
35 Selektivität des Fanggeräts in Bezug auf gefährdete, bedrohte und geschützte Arten
36 Verwendung unerwünschter Beifänge
37 Bewirtschaftung und Überwachung von Natura-2000-Gebieten (weiche Maßnahmen)
38 Investitionen in die Wiederherstellung von Natura-2000-Gebieten
39 Bewirtschaftung und Überwachung von Meeresschutzgebieten (weiche Maßnahmen)
40 Investitionen in die Wiederherstellung von Meeresschutzgebieten
41 Verringerung und Vermeidung von Verschmutzung/Kontamination
42 Wasserverbrauch und Verbesserung der Wasserqualität
43 Investitionen in Kontrolle und Durchsetzung für Behörden
44 Investitionen in Kontrolle und Durchsetzung für private Unternehmen
45 Koordinierung der Beobachtung
46 Datenerhebung
47 IT-Investitionen - Hardware
48 IT-Investitionen - Software
49 IT-Entwicklung und -Wartung
50 Zusammenführung und Verbreitung von Daten
51 Inspektionen
52 Investitionen in den Tierschutz
53 Lebensmittelqualität und Hygienesicherheit
54 Investitionen in Sicherheitsausrüstung
55 Investitionen in Arbeitsbedingungen
56 Pilotprojekte
57 Soziokulturelle Entwicklung
58 Governance
59 Begleitung und Kapazitätsaufbau
60 Vorbereitende Maßnahmen
61 Verwaltung
62 Unterstützung in direkter Mittelverwaltung
63 Bewertung
64 Sonstige (sozial)
65 Sonstige (Umwelt)
66 Sonstige (Wirtschaft)

Tabelle 8: Form der Unterstützung (Anhang I Tabelle 1 Feld 35)

Code

Beschreibung

01 Finanzhilfen
02 Finanzinstrumente
03 Kombination aus Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten
04 Preise
05 Auftragsvergabe (direkte Mittelverwaltung)

Tabelle 9: Arten der Intervention für die Unterstützung im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung (Anhang I Tabelle 1, Feld 25)

Code Beschreibung
17 Internationale Meerespolitik
18 Meerespolitik
19 Wissenschaftliche Gutachten
20 Kontrolle und Durchsetzung
21 Freiwillige Beiträge zu internationalen Organisationen
22 Erhaltungsmaßnahmen
23 Beiräte
24 Kommunikation
25 Marktinformationen

Tabelle 10: Gemeinsame Ergebnisindikatoren (Anhang I Tabelle 2 Feld 37)

Code Beschreibung Maßeinheit
CR01 Neue Produktionskapazität Tonnen/Jahr
CR02 Erhaltene Aquakulturproduktion Tonnen/Jahr
CR03 Gegründete Unternehmen Anzahl der Unternehmen
CR04 Unternehmen mit höherem Umsatz Anzahl der Unternehmen
CR05.1 Kapazität der stillgelegten Schiffe BRZ
CR05.2 Kapazität der stillgelegten Schiffe kW
CR06 Geschaffene Arbeitsplätze Anzahl der Personen
CR07 Erhaltene Arbeitsplätze Anzahl der Personen
CR08 Begünstigte Personen Anzahl der Personen
CR09.1 Fläche, die Gegenstand von Vorhaben zur Förderung eines guten Umweltzustands und zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme war km2
CR09.2 Fläche, die Gegenstand von Vorhaben zur Förderung eines guten Umweltzustands und zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme war km
CR10 Maßnahmen zur Förderung eines guten Umweltzustands, einschließlich Wiederherstellung der Natur, Erhaltung, Schutz von Ökosystemen, der biologischen Vielfalt, der Tiergesundheit und des Tierschutzes Anzahl der Maßnahmen
CR11 Organisationen, die die soziale Tragfähigkeit erhöht haben Anzahl der Organisationen
CR12 Wirksamkeit des Systems zur "Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten" Skala: hoch, mittel, niedrig
CR13 Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern Anzahl der Maßnahmen
CR14 Ermöglichte Innovationen Anzahl neuer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Geschäftsmodelle oder Methoden
CR15 Installierte oder verbesserte Kontrollinstrumente Anzahl der Instrumente
CR16 Von Werbe- und Informationsmaßnahmen begünstige Organisationen Anzahl der Organisationen
CR17 Organisationen, die die Ressourceneffizienz bei der Produktion und/oder Verarbeitung verbessern Anzahl der Organisationen
CR18.1 Energieverbrauch, der zu einer Senkung der CO2-Emissionen führt kWh/t
CR18.2 Energieverbrauch, der zu einer Senkung der CO2-Emissionen führt Liter/h
CR19 Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerungskapazität Anzahl der Maßnahmen
CR20 Angestoßene Investitionen EUR
CR21 Zur Verfügung gestellte Datensätze und Beratungsangebote Anzahl
CR22 Nutzung von Daten und Informationsplattformen Anzahl der Seitenaufrufe


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE Frame öffnen