Durchführungsverordnung (EU) 2022/938 der Kommission vom 26. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 hinsichtlich der Anforderungen an den Luftfahrtdatenkatalog und das Luftfahrthandbuch

(ABl. L 209 vom 10.08.2022 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a und f und Artikel 62 Absatz 15 Buchstaben a und c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission 2 sind gemeinsame Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten ("ATM/ANS") und sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes ("ATM-Netzfunktionen") für den allgemeinen Flugverkehr und die Aufsicht hierüber festgelegt.

(2) Am 8. Juni 2020 nahm die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die Änderung 1 zu den "Procedures for Air Navigation Services - Aeronautical Information Management (PANS-AIM, Doc 10066)" an, mit der die in den ICAO-Vertragsstaaten seit dem 4. November 2021 geltenden neuen Bestimmungen in Bezug auf Inhalt und Aufbau des Luftfahrthandbuchs (AIP) sowie des Luftfahrtdatenkatalogs eingeführt wurden. Diese Bestimmungen sollten sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 widerspiegeln, insbesondere in den gemeinsamen Anforderungen an Diensteanbieter, wie sie in Anhang III (Teil-ATM/ANS.OR) und in den spezifischen Anforderungen an Anbieter von Flugberatungsdiensten in Anhang VI (Teil-AIS) der genannten Durchführungsverordnung festgelegt sind.

(3) Eines der Elemente, die für die Umsetzung des mit der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission 3 und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission 4 eingeführten Konzepts des Allwetterbetriebs benötigt werden, ist die Verfügbarkeit und standardisierte Darstellung relevanter flugplatzbezogener Informationen im AIP. Der derzeitige Aufbau und Inhalt bestimmter Teile des AIP spiegeln ältere Bestimmungen des Anhangs 14 des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden "Abkommen von Chicago") wider, die sich auf die Messung der Reibung beziehen und somit nicht die Verbreitung von Luftfahrtinformationen beinhalten, die für die Umsetzung des globalen ICAO-Meldeformats mittels des AIP erforderlich sind. Daher sollten die Bestimmungen über Inhalt und Aufbau des AIP in Anhang VI (Teil-AIS) der Verordnung (EU) 2017/373 geändert werden.

(4) Die Begriffsbestimmungen in Bezug auf das Konzept "Allwetterflugbetrieb" in Anhang I (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) 2017/373 sollten geändert werden, damit die Kohärenz mit den Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 gewährleistet ist. Um sicherzustellen, dass SNOWTAM unter allen erforderlichen Betriebsbedingungen herausgegeben werden, sollte darüber hinaus die Begriffsbestimmung von SNOWTAM in Anhang I (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) 2017/373 an die Begriffsbestimmung in Anhang 15 des Abkommens von Chicago und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 angepasst werden.

(5) Nach den derzeitigen Anweisungen für das Ausfüllen des SNOWTAM-Formats ist es nicht möglich, für bestimmte Betriebszustände einer Piste eine SNOWTAM herauszugeben, was sich auf die korrekte Umsetzung des globalen Meldeformats für den Zustand der Pistenoberfläche auswirkt. Daher sollten solche Anweisungen, wie sie in Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/373 enthalten sind, im Interesse der Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 geändert werden.

(6) Die Verordnung (EU) 2017/373 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme Nr. 03/2022 der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 127 der Verordnung (EU) 2018/1139 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I, III und VI der Verordnung (EU) 2017/373 werden entsprechend den Anhängen I, II und III dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Juli 2022

1) ABl. L 212 vom 22.08.2018 S. 1.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission vom 1. März 2017 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten sowie sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes und die Aufsicht hierüber sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 482/2008, der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1034/2011, (EU) Nr. 1035/2011 und (EU) 2016/1377 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 (ABl. L 62 vom 08.03.2017 S. 1).

3) Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 296 vom 25.10.2012 S. 1).

4) Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission vom 12. Februar 2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 44 vom 14.02.2014 S. 1).

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Anhang I

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

1. Die folgende Nummer 38a wird eingefügt:

"38a. 'Konventionelle Navigationsstrecke' (conventional navigation route): eine ATS-Strecke, die unter Bezugnahme auf Bodennavigationshilfen festgelegt wird;".

2. Nummer 206 erhält folgende Fassung:

"206. 'Flugbetrieb bei geringer Sicht' (low visibility operation, LVO): Anflug- oder Startbetrieb auf einer Piste mit einer Pistensichtweite (PVR) von weniger als 550 m oder einer Entscheidungshöhe über Grund (DH) von weniger als 200 ft;".

3. Die folgende Nummer 206a wird eingefügt:

"206a. 'Verfahren bei geringer Sicht' (low visibility procedures): an einem Flugplatz angewandte Verfahren zur Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs bei geringer Sicht;".

4. Die folgende Nummer 212a wird eingefügt:

"212a. 'Flugbetrieb mit operationellen Anrechnungen' (operation with operational credits): ein Flugbetrieb unter Verwendung einer bestimmten Luftfahrzeug- oder Bodenausrüstung oder einer Kombination aus Luftfahrzeug- und Bodenausrüstung, die eines von Folgendem ermöglicht:

  1. die Anwendung von Flugplatz-Betriebsminima unter Standard für einen spezifischen Betrieb;
  2. die Erfüllung oder die Herabsetzung der Sichtanforderungen;
  3. einen reduzierten Umfang an erforderlichen Bodeneinrichtungen;".

5. Nummer 231 erhält folgende Fassung:

"231. 'SNOWTAM': eine NOTAM einer besonderen Serie, mit der unter Verwendung eines Standardformats der Oberflächenzustand in Bezug auf das Vorhandensein oder das Nichtmehrvorhandensein gefährlicher Zustände gemeldet wird, die auf Schnee, Eis, Schneematsch, Reif, stehendes Wasser oder Wasser in Verbindung mit Schnee, Schneematsch, Eis oder Reif auf der Bewegungsfläche zurückzuführen sind;".

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Anhang II

Anlage 1 des Anhangs III der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

( 1) Tabelle 1. Flugplatzdaten erhält folgende Fassung:

"1. Flugplatzdaten

Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Flugplatz/ Hubschrauberflugplatz Eine definierte Fläche an Land oder auf dem Wasser (einschließlich Gebäuden, Anlagen und Ausrüstung), die dafür ausgelegt ist, ganz oder teilweise für die Ankunft, den Abflug und Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen genutzt zu werden.
Kennung Kennung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes
ICAO-Ortskennung Text Der aus vier Buchstaben bestehende ICAO-Code des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes gemäß ICAO-Dokument 7910 'Location Indicators' Falls zutreffend
IATA-Code Text Die einem Standort gemäß den IATA-Regeln zugeordnete Kennung (Entschließung 767) Falls zutreffend
Sonstige Text Lokale Flughafenkennung, falls abweichend von der ICAO-Ortskennung
Bezeichnung Text Die amtliche Hauptbezeichnung eines Flugplatzes laut zuständiger Behörde
Bediente Stadt Text Vollständiger Name (freier Text) der von dem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz bedienten Stadt oder Gemeinde
Genehmigter Flugverkehr
International/ National Codeliste Angabe, ob internationale und/oder nationale Flüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind
Instrumentenflugregeln (IFR)/Sichtflugregeln (VFR) Codeliste Angabe, ob IFR- und/oder VFR-Flüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind
Linien-/Nichtlinienflugverkehr Codeliste Angabe, ob Linien- und/oder Nichtlinienflüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind
Zivil/Militärisch Codeliste Angabe, ob gewerbliche Zivilluftfahrt und/oder allgemeine Luftfahrt und/oder Militärflüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind
Nutzungsbeschränkung Text Angabe, ob ein Flugplatz oder Hubschrauberflugplatz der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist (ausschließlich Nutzung durch die Eigentümer)
Art des Hubschrauberflugplatzes Text Art des Hubschrauberflugplatzes (ebenerdig, erhöht, auf Schiffen oder Hubschrauberlandedeck)
Art der Kontrolle Text Angabe, ob ein Flugplatz unter ziviler, militärischer oder gemeinsamer Kontrolle steht
Zertifiziert Text Angabe, ob ein Flugplatz gemäß den ICAO-Vorschriften oder der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 zertifiziert/nicht zertifiziert ist
Datum der Zertifizierung Datum Datum der Flughafenzertifizierung durch die zuständige Behörde
Ablauf der Zertifizierung Datum Datum, an dem die Flugplatzzertifizierung ungültig wird
Geländehöhe
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Vertikaler Abstand zwischen dem mittleren Meeresspiegel (MSL) und dem höchsten Punkt des Landebereichs 0,5 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m oder 1 ft
Geoidundulation Höhe über Grund Geoidundulation an der Ortshöhe über NN des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes Falls zutreffend 0,5 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m oder 1 ft
Referenztemperatur Wert Mittlere Tageshöchsttemperatur an einem Flugplatz bezogen auf den wärmsten Monat des Jahres; diese Temperatur ist über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu mitteln.
Mittlere Tiefsttemperatur Wert Mittlere Tiefsttemperatur des kältesten Monats eines Jahres für die letzten fünf Messjahre an der Flugplatzbezugshöhe 5 Grad
Ortsmissweisung Winkeldifferenz zwischen rechtweisend Nord und missweisend Nord
Winkel Winkel Winkelbetrag der Ortsmissweisung 1 Grad Grundlegend Gemessen 1 Grad 1 Grad
Datum Datum Datum, an dem die Ortsmissweisung den entsprechenden Wert aufwies
Veränderung im Jahresverlauf Wert Jährliche Änderungsrate der Ortsmissweisung
Bezugspunkt Angegebener geografischer Ort eines Flugplatzes
Position Punkt Geografischer Ort des Flugplatzbezugspunkts 30 m Routine Gemessen/Berechnet 1 Sek. 1 Sek.
Lage Text Ort des Flugplatzbezugspunkts
Richtung Text Richtung des Flugplatzbezugspunkts zum Zentrum der Stadt oder Gemeinde, die der Flugplatz bedient
Distanz Distanz Entfernung des Flugplatzbezugspunkts zum Zentrum der Stadt oder Gemeinde, die der Flugplatz bedient
Landerichtungsanzeiger Eine Vorrichtung zur visuellen Anzeige der für Start und Landung aktuell vorgesehenen Richtung
Ort Text Ort des Landerichtungsanzeigers
Befeuerung Text Befeuerung des Landerichtungsanzeigers Falls zutreffend
Notstromversorgung
Eigenschaften Text Beschreibung der Notstromversorgung
Umschaltdauer Wert Dauer der Umstellung auf Notstromversorgung
Anemometer Gerät zur Messung der Windgeschwindigkeit
Ort Text Ort des Anemometers
Befeuerung Text Befeuerung des Anemometers Falls zutreffend
Flugplatzleuchtfeuer (ABN) / Flugplatzkennfeuer (IBN) Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer zur Kenntlichmachung eines Flugplatzes von der Luft aus
Ort Text Ort der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer Falls zutreffend
Eigenschaften Text Beschreibung der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer
Betriebszeiten Zeitschema Betriebszeiten der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer
Windrichtungsanzeiger
Ort Text Ort des Windrichtungsanzeigers
Befeuerung Text Befeuerung des Windrichtungsanzeigers
Beobachtungsstandort für Pistensichtweite (RVR) Beobachtungsstandort für die RVR
Position Punkt Geografischer Ort der RVR-Beobachtungsstandorte
Frequenzfläche Ausgewiesener Teil einer Bodenverkehrsfläche, auf dem die Flugverkehrskontrollstelle oder die Bodenkontrolle eine bestimmte Frequenz vorschreibt
Station Text Name der den Dienst erbringenden Station
Frequenz Wert Frequenz der den Dienst erbringenden Station
Grenze Polygon Frequenzflächenbegrenzung
Hotspot Ort auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes mit einer Historie oder einem potenziellen Risiko von Kollisionen oder eines Eindringens von Objekten in den Pistenbereich, der eine erhöhte Aufmerksamkeit von Piloten/Fahrern verlangt
Kennung Text Hotspot-Kennung
Anmerkung Text Zusätzliche Hotspot-Angaben
Geometrie Polygon Geografische Fläche des Hotspots


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Piste (RWY) Eine definierte rechteckige Fläche auf einem landgestützten Flugplatz, die für Landung und Start von Luftfahrzeugen hergerichtet ist
Kennung Text Volltextbezeichnung der Piste, die zu ihrer eindeutigen Identifizierung an einem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz verwendet wird (z.B. 09/27, 02R/20L, RWY 1)
Nennlänge Distanz Festgesetzte Längsausdehnung der Piste für flugbetriebliche (Leistungs-)Berechnungen 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Nennbreite Distanz Festgesetzte Querausdehnung der Piste für flugbetriebliche (Leistungs-)Berechnungen 1 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Geometrie Polygon Geometrien von Pistenelement, versetzter Fläche und Kreuzung
Mittellinienpunkte
Position Punkt Geografischer Ort der Pistenmittellinie am Anfang und Ende der Piste, an der Stoppfläche und am Anfang jedes Startflugbahnbereichs sowie an jeder signifikanten Änderung der Neigung der Piste/Stoppfläche Definition gemäß Anhang 4 Nummer 3.8.4.2 1 m Kritisch Gemessen
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN des entsprechenden Mittellinienpunkts. Bei Nicht-Präzisionsanflügen sind signifikant hohe und niedrige Zwischenpunkte entlang der Piste auf einen halben Meter oder Fuß genau zu messen. 0,25 m Kritisch Gemessen
Geoidundulation Höhe über Grund Geoidundulation am entsprechenden Mittellinienpunkt
Pistenabgangslinie
Abgangswegweiser Linie Geografischer Ort der Pistenabgangslinie 0,5 m Grundlegend Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
Farbe Text Farbe der Pistenabgangslinie
Art Text Art der Pistenabgangslinie
Fahrtrichtung Codeliste Richtung der Pistenabgangslinie (uni- oder bidirektional)
Art der Oberfläche Text Art der Pistenoberfläche
Tragfähigkeit
Tragfähigkeitsklassifikationszahl (PCN) Text PCN
Art des Belags Text Art des Belags zur Bestimmung der Lastwirkungsklassifikationszahl des Luftfahrzeugs / Tragfähigkeitsklassifikationszahl (ACN-PCN)
Kategorie des Unterbaus Text Tragfähigkeitsklasse des Pistenunterbaus
Zulässiger Druck Text Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck
Evaluationsmethode Text Verwendete Evaluationsmethode
Sicherheitsstreifen Eine definierte Fläche, die die Piste und, falls vorhanden, die Stoppfläche umgibt und dazu bestimmt ist: die Gefahr der Beschädigung von Luftfahrzeugen herabzusetzen, die von der Piste abkommen, und Luftfahrzeuge zu schützen, die sie während des Start-/Landevorgangs überfliegen
Länge Distanz Längsausdehnung des Pistensicherheitsstreifens
Breite Distanz Querausdehnung des Pistensicherheitsstreifens
Art der Oberfläche Text Oberflächenart des Pistensicherheitsstreifens
Schulter Eine bis an den Rand eines Belags angrenzende Fläche, die so hergerichtet ist, dass sie einen Übergang zwischen dem Belag und der angrenzenden Oberfläche herstellt
Geometrie Polygon Geografischer Ort der Pistenschultern
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der Pistenschulter
Breite Distanz Breite der Pistenschulter 1 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft
Strahlfläche Eigens hergerichtete Oberfläche am Pistenende, die dazu bestimmt ist, die Erosionswirkung der starken Windkräfte zu Beginn des Startlaufs von Flugzeugen zu kompensieren
Geometrie Polygon Geografischer Ort der Strahlfläche
Hindernisfreie Zone Text Hindernisfreie Zone für Präzisionsanflugpiste der Kategorie I Falls zutreffend
Pistenmarkierung
Art Text Art der Pistenmarkierung
Beschreibung Text Beschreibung der Pistenmarkierung
Geometrie Polygon Geografischer Ort der Pistenmarkierung
Pistenmittellinienbefeuerung
Länge Distanz Längsausdehnung der Pistenmittellinienbefeuerung
Abstand Distanz Abstand der Pistenmittellinienbefeuerung
Farbe Text Farbe der Pistenmittellinienbefeuerung
Leuchtkraft Text Leuchtkraft der Pistenmittellinienbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenmittellinienbefeuerung
Pistenrandbefeuerung
Länge Distanz Längsausdehnung der Pistenrandbefeuerung
Abstand Distanz Abstand der Pistenrandbefeuerung
Farbe Text Farbe der Pistenrandbefeuerung
Leuchtkraft Text Leuchtkraft der Pistenrandbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenrandbefeuerung
Flugplatzbezugscode Der Bezugscode bietet ein einfaches Verfahren für die Verknüpfung einer Vielzahl von Spezifikationen in Bezug auf die Flugplatzeigenschaften, woraus sich die Flugplatzeinrichtungen und deren Eignung für die Flugzeuge ableiten lassen, deren Betrieb an dem betreffenden Flugplatz vorgesehen ist.
Zahl Codeliste Eine Zahl auf der Grundlage der Bezugsflugfeldlänge
Buchstabe Codeliste Buchstabe zur Kennzeichnung von Spannweite und äußerer Spurweite des Hauptfahrwerks des Flugzeugs
Beschränkung Text Beschreibung der für die Piste geltenden Beschränkungen
Pistenrichtung
Kennung Text Volltextbezeichnung der Start- und Landerichtung - Beispiele: 27, 35L, 01R
Rechtweisende Peilung Peilung Rechtweisende Peilung der Piste 1/100 Grad Routine Gemessen 1/100 Grad 1 Grad
Art Text Pistenart: Präzisions- (CAT I, II, III)/Nichtpräzisions-/Nicht-Instrumentenbetrieb
Schwelle Anfang des für die Landung benutzbaren Teils der Piste
Position Punkt Geografischer Ort der Pistenschwelle 1 m Kritisch Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN der Pistenschwelle Siehe Anmerkung 1
Geoidundulation Höhe über Grund WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle Siehe Anmerkung 2
Art Text Angabe, ob die Schwelle versetzt oder nicht versetzt ist; eine versetzte Schwelle befindet sich nicht am Anfang der Piste
Versetzung Distanz Abstand der versetzten Schwelle Bei versetzter Schwelle 1 m Routine Gemessen
Pistenende Pistenende (Flugweg-Ausrichtungspunkt)
Position Punkt Ort des Pistenendes in Abflugrichtung 1 m Kritisch Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN des Pistenendes Siehe Pistenmittellinien
Ende der Piste (Departure end of Runway, DER) Ende der für den Start für geeignet erklärten Fläche (d. h. das Ende der Piste oder, falls vorhanden, einer Freifläche) Beginn des Abflugverfahrens
Position Punkt Geografischer Ort des DER
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Die Ortshöhe des DER ist die Ortshöhe über NN des Endes der Piste oder der Freifläche, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.
Aufsetzzone Der Teil einer Piste jenseits der Schwelle, der für die erste Berührung landender Flugzeuge mit der Piste bestimmt ist
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Höchste Erhebung der Aufsetzzone einer Präzisionsanflugpiste Präzisionsanflugpiste 0,25 m oder 0,25 ft
Neigung Wert Neigung der Pistenaufsetzzone
Neigung Wert Pistenneigung
Kurzlandeverfahren (Landandholdshort, LAHSO) LAHSO
Geometrie Linie Geografischer Ort des LAHSO
Geschütztes Element Text Bezeichnung der geschützten Piste oder Rollbahn
Versetzte Fläche Der zwischen Pistenanfang und versetzter Schwelle gelegene Teil einer Piste
Geometrie Polygon Geografischer Ort der versetzten Fläche
PCN Text PCN der versetzten Fläche
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der versetzten Fläche
Beschränkungen für Luftfahrzeuge Text Nutzungsbeschränkungen für bestimmte Luftfahrzeugmuster
Stoppfläche (SWY) Eine definierte rechteckige Fläche auf dem Boden am Ende der verfügbaren Startlaufstrecke, die so hergerichtet ist, dass darauf ein Luftfahrzeug im Falle eines abgebrochenen Starts zum Halten gebracht werden kann
Länge Distanz Längsausdehnung der SWY Falls zutreffend 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Breite Distanz Breite der SWY 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Geometrie Polygon Geografischer Ort der SWY
Neigung Wert Neigung der SWY
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der SWY
Freifläche Eine definierte rechteckige Fläche am Boden oder auf dem Wasser unter der Kontrolle einer zuständigen Behörde, die als geeignete Fläche ausgewählt bzw. hergerichtet wurde, über der ein Flugzeug einen Teil des anfänglichen Steigflugs bis zu einer angegebenen Höhe zurücklegen kann.
Länge Distanz Längsausdehnung der Freifläche 1 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft
Breite Distanz Querausdehnung der Freifläche 1 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft
Bodenprofil Vertikales Profil (oder Neigung) der Freifläche Falls zutreffend
Pistenendsicherheitsfläche (RESA) Eine symmetrisch zur verlängerten Pistenmittellinie liegende und an das Ende des Sicherheitsstreifens angrenzende Fläche, die hauptsächlich dazu bestimmt ist, die Gefahr der Beschädigung eines Flugzeugs herabzusetzen, das zu früh aufsetzt oder die Piste überrollt
Länge Distanz Längsausdehnung der RESA
Breite Distanz Querausdehnung der RESA
Längsneigung Wert Längsneigung der RESA
Querneigung Wert Längsneigung der RESA
Festgesetzte Strecken
Verfügbare Startlaufstrecke (TORA) Distanz Länge der Piste, die als verfügbar und geeignet für den Startlauf eines startenden Flugzeugs erklärt wurde 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Verfügbare Startstrecke (TODA) Distanz Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der Freifläche, falls vorhanden 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Verfügbare Startabbruchstrecke (ASDA) Distanz Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der Stoppfläche, falls vorhanden 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Verfügbare Landestrecke (LDA) Distanz Länge der Piste, die als verfügbar und geeignet für den Landelauf eines landenden Luftfahrzeuges erklärt wurde 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Anmerkungen Text Anmerkungen, einschließlich Pisteneinmündungs- oder -anfangspunkt, wenn verkürzte Alternativstrecken festgesetzt wurden
Pistenendbefeuerung
Farbe Text Farbe der Pistenendbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenendbefeuerung
Stoppflächenbefeuerung
Länge Distanz Längsausdehnung der Stoppflächenbefeuerung
Farbe Text Farbe der Stoppflächenbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Stoppflächenbefeuerung
Anflugbefeuerung
Art Text Klassifikation des Anflugbefeuerungssystems nach Verordnung (EU) Nr. 139/2014 und CS-ADR-DSN, insbesondere CS ADR-DSN.M.625 und CS ADR-DSN.M.626
Länge Distanz Längsausdehnung der Anflugbefeuerungssystems
Leuchtkraft Text Code zur Angabe der relativen Leuchtkraft des Anflugbefeuerungssystems
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter des Anflugbefeuerungssystems
Befeuerung der Pistenschwelle
Farbe Text Farbe der Pistenschwellenbefeuerung
Farbe der Außenbalken Text Farbe der Außenbalken der Pistenschwelle
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenschwellen- und Außenbalken-Befeuerung
Befeuerung der Aufsetzzone
Länge Distanz Längsausdehnung der Aufsetzzonenbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Aufsetzzonenbefeuerung
Gleitwinkelbefeuerungssystem
Mindestaugenhöhe über der Schwelle (MEHT) Höhe über Grund MEHT
Ort Punkt Geografischer Ort des Gleitwinkelbefeuerungssystems
Winkel Winkel Sollgleitwinkel
Art Text Art der optischen Gleitweganzeige (PAPI, A-PAPI usw.)
Abweichungswinkel Winkel Liegt die Achse des Systems nicht parallel zur Pistenmittellinie, werden der Abweichungswinkel und die Richtung der Abweichung, d. h. links oder rechts, angegeben
Abweichungsrichtung Text Liegt die Achse des Systems nicht parallel zur Pistenmittellinie, werden der Abweichungswinkel und die Richtung der Abweichung, d. h. links oder rechts, angegeben
Auffangvorrichtung Linie Geografischer Ort des quer über der Piste liegenden Fangseils
Notbremssystem (Arresting System) Hochenergieabsorbierendes Material am Ende einer Piste oder Stoppfläche, das so beschaffen ist, dass es unter dem Gewicht eines Flugzeugs zertrümmert wird und dadurch Verzögerungskräfte auf das Fahrwerk des Luftfahrzeugs ausübt.
Geometrie Polygon Geografischer Ort des Notbremssystems
Abstand (Setback) Distanz Abstand des Notbremssystems vom Pistenende
Länge Distanz Längsausdehnung des Notbremssystems
Breite Distanz Querausdehnung des Notbremssystems
Funkhöhenmesserbereich
Länge Distanz Längsausdehnung des Funkhöhenmesserbereichs
Breite Distanz Querausdehnung des Funkhöhenmesserbereichs
Geometrie Polygon Geografischer Ort des Funkhöhenmesserbereichs
Anmerkung 1 Schwellenhöhe für Nicht-Präzisionsanflugpisten 0,5 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m oder 1 ft
Schwellenhöhe für Präzisionsanflugpisten 0,25 m Kritisch Gemessen 0,1 m oder 0,1 ft 0,5 m oder 1 ft
Anmerkung 2 WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle für Nicht-Präzisionsanflüge 0,5 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m oder 1 ft
WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle für Präzisionsanflüge 0,25 m Kritisch Gemessen 0,1 m oder 0,1 ft 0,5 m oder 1 ft


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Endanflug- und Startfläche (FATO) Eine definierte Fläche, über der die Endphase des Landeanflugs vor dem Schwebeflug oder der Landung abgeschlossen wird und von der aus der Start eingeleitet wird. Wird die FATO von Hubschraubern der Flugleistungsklasse 1 verwendet, umfasst die definierte Fläche die verfügbare Startabbruchfläche.
Schwelle Beginn des Teils der FATO, der zum Landen genutzt wird
Position Punkt Geografischer Ort der FATO-Schwelle 1 m Kritisch Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN der FATO-Schwelle Siehe Anmerkung 1
Geoidundulation Höhe über Grund WGS-84-Geoidundulation an der FATO-Schwelle Siehe Anmerkung 2
Ende der Piste (Departure end of Runway, DER) Das Ende der für den Start für geeignet erklärten Fläche (d. h. das Ende der Piste oder, falls eine Freifläche vorhanden ist, das Ende der Freifläche oder das Ende der FATO)
Position Punkt Geografischer Ort des DER 1 m Kritisch Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Die jeweils höhere der beiden Ortshöhen über NN am Anfang und am Ende der Piste / der FATO
Art Text Art der FATO
Bezeichnung Text Volltextbezeichnung des Start- und Landebereichs
Länge Distanz Längsausdehnung der FATO 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Breite Distanz Querausdehnung der FATO
Geometrie Polygon Geografischer Ort des FATO-Elements
Neigung Wert Neigung der FATO
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der FATO
Rechtweisende Peilung Peilung Rechtweisende Peilung der FATO 1/100 Grad Routine Gemessen 1/100 Grad
Festgesetzte Strecken
Verfügbare Startstrecke (TODAH) Distanz Länge der FATO zuzüglich der Länge der Hubschrauberfreifläche (falls vorhanden) Und ggf. festgesetzte verkürzte Alternativstrecken 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft
Verfügbare Startabbruchstrecke (RTODAH) Distanz Die Länge der FATO, die für Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 für die Durchführung eines Startabbruchs als verfügbar und geeignet erklärt wurde. 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft
Verfügbare Landestrecke (LDAH) Distanz Die Länge der FATO zuzüglich aller weiteren Flächen, die für Hubschrauber für die Durchführung der Landung aus einer bestimmten Höhe als verfügbar und geeignet erklärt wurde. 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft
Anmerkungen Text Anmerkungen, einschließlich Pisteneinmündungs- oder -anfangspunkt, wenn verkürzte Alternativstrecken festgesetzt wurden
FATO-Markierung
Beschreibung Text Beschreibung der FATO-Markierungen
Anflugbefeuerung
Art Text Klassifikation des Anflugbefeuerungssystems nach Verordnung (EU) Nr. 139/2014 und CS-ADR-DSN, insbesondere CS ADR-DSN.M.625 und CS ADR-DSN.M.626
Länge Distanz Längsausdehnung der Anflugbefeuerungssystems
Leuchtkraft Text Code zur Angabe der relativen Leuchtkraft des Anflugbefeuerungssystems
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter des Anflugbefeuerungssystems
Flächenbefeuerung
Beschreibung Text Beschreibung der Flächenbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Flächenbefeuerung
Zielpunktbefeuerung
Beschreibung Text Beschreibung der Zielpunktbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Zielpunktbefeuerung
Aufsetz- und Abhebfläche (TLOF) Eine Fläche, von der aus Hubschrauber starten oder auf der sie landen können
Kennung Text Volltextbezeichnung der TLOF
Mittelpunkt
Position Punkt Geografischer Ort der TLOF-Schwelle 1 m Kritisch Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN der TLOF-Schwelle Siehe Anmerkung 1
Geoidundulation Höhe über Grund WGS-84-Geoidundulation am TLOF-Mittelpunkt Siehe Anmerkung 2
Länge Distanz Längsausdehnung der TLOF 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Breite Distanz Querausdehnung der TLOF 1 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft 1 m
Geometrie Polygon Geografischer Ort des TLOF-Elements
Neigung Wert Neigung der TLOF
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der TLOF
Tragfähigkeit Wert Tragfähigkeit der TLOF 1 t
Art des Gleitwinkelbefeuerungssystems Text Art des Gleitwinkelbefeuerungssystems
Kennzeichnung
Beschreibung Text Beschreibung der TLOF-Markierungen
Sicherheitsfläche Eine auf einem Hubschrauberflugplatz ausgewiesene Fläche, die die FATO umgibt und frei von Hindernissen ist, außer solchen, die für die Navigation erforderlich sind, und die dazu bestimmt ist, die Gefahr einer Beschädigung von Hubschraubern herabzusetzen, die unbeabsichtigt von der FATO abkommen
Länge Distanz Längsausdehnung der Sicherheitsfläche
Breite Distanz Querausdehnung der Sicherheitsfläche
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der Sicherheitsfläche
Hubschrauberfreifläche Eine definierte Fläche am Boden oder auf dem Wasser, die als geeignete Fläche ausgewählt und/oder hergerichtet wurde, über der ein Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 beschleunigen und eine bestimmte Höhe erreichen kann
Länge Distanz Längsausdehnung der Hubschrauberfreifläche
Bodenprofil Wert Vertikales Profil (oder Neigung) der Hubschrauberfreifläche
Anmerkung 1 FATO-Schwelle für Hubschrauberflugplätze mit oder ohne PinS-Anflug 0,5 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft
FATO-Schwelle der für den Betrieb vorgesehenen Hubschrauberflugplätze 0,25 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft (Nicht-Präzisionsbetrieb) 0,1 m oder 0,1 ft (Präzisionsbetrieb)
Anmerkung 2 WGS-84-Geoidundulation am geometrischen Mittelpunkt der FATO- und der TLOF-Schwelle für Hubschrauberflugplätze mit oder ohne PinS-Anflug 0,5 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft
WGS-84-Geoidundulation am geometrischen Mittelpunkt der FATO- und der TLOF-Schwelle von für den Betrieb vorgesehenen Hubschrauberflugplätzen 0,25 m Kritisch Gemessen 1 m oder 1 ft (Nicht-Präzisionsbetrieb) 0,1 m oder 0,1 ft (Präzisionsbetrieb)


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Vorfeld Eine definierte Fläche auf einem Landflugplatz, die für die Aufnahme von Luftfahrzeugen zum Ein- und Aussteigen von Passagieren, Ein- oder Ausladen von Post oder Fracht, Betanken, Abstellen oder zur Wartung bestimmt ist.
Kennung Text Volltextbezeichnung oder Kennung, die zur Identifizierung eines Vorfelds auf einem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz verwendet wird
Geometrie Polygon Geografischer Ort des Vorfeld-Elements 1 m Routine Gemessen 1/10 Sek. 1 Sek.
Art Text Klassifizierung der hauptsächlichen Nutzung des Vorfelds
Beschränkungen für Luftfahrzeuge Text Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster
Art der Oberfläche Text Oberflächenart des Vorfelds
Tragfähigkeit
PCN Text PCN des Vorfelds
Art des Belags Text Bestimmung der ACN-PCN
Kategorie des Unterbaus Text Tragfähigkeitsklasse des Vorfelds
Zulässiger Druck Text Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck
Evaluationsmethode Text Methode zur Bestimmung der Tragfähigkeit des Vorfelds
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN des Vorfelds
Rollbahn (TWY) Ein festgelegter Weg auf einem Landflugplatz für das Rollen von Luftfahrzeugen, der dazu bestimmt ist, eine Verbindung zwischen einem Teil des Flugplatzes und einem anderen herzustellen.
Kennung Text Volltextbezeichnung der Rollbahn
Breite Distanz Querausdehnung der Rollbahn 1 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft
Geometrie Polygon Geografischer Ort des TWY-Elements
Brücke Text Art der Brücke (keine, Überführung, Unterführung)
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der Rollbahn
Tragfähigkeit
PCN Text PCN der Rollbahn
Art des Belags Text Bestimmung der ACN-PCN
Kategorie des Unterbaus Text Tragfähigkeitsklasse des Rollbahnunterbaus
Zulässiger Druck Text Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck
Evaluationsmethode Text Methode zur Bestimmung der Tragfähigkeit der Rollbahn
Beschränkungen für Luftfahrzeuge Text Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster
Buchstabe des Flugplatzbezugscodes Codeliste Buchstabe zur Kennzeichnung von Spannweite und äußerer Spurweite des Hauptfahrwerks des Flugzeugs
Ort für das Ausklappen der Flügelspitzen Punkt/Polygon Bei Flugplätzen mit Betrieb von Flugzeugen mit ausklappbaren Flügelspitzen, der Ort, an dem die Flügelspitzen ausgeklappt werden können
Mittellinienpunkte
Position Punkt Geografische Koordinaten der TWY-Mittellinienpunkte 0,5 m Grundlegend Gemessen 1/100 Sek. 1/100 Sek.
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN der Rollbahn-Mittellinienpunkte 1 m Grundlegend Gemessen
Schulter Eine bis an den Rand eines Belags angrenzende Fläche, die so hergerichtet ist, dass sie einen Übergang zwischen dem Belag und der angrenzenden Oberfläche herstellt.
Geometrie Polygon Geografischer Ort der Rollbahnschulter
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der Rollbahnschulter
Breite Distanz Breite der Rollbahnschulter 1 m Grundlegend Gemessen 1 m oder 1 ft
Rollleitlinien
Geometrie Linie Geografischer Ort der Rollleitlinien 0,5 m Grundlegend Gemessen 1/100 Sek. 1/100 Sek.
Farbe Text Farbe der Rollleitlinien
Art Text Art der Rollleitlinien
Spannweite Wert Spannweite
Höchstgeschwindigkeit Wert Höchstgeschwindigkeit
Richtung Text Richtung
Zwischenrollhalt-Markierungslinie Linie Zwischenrollhalt-Markierungslinie 0,5 m Grundlegend Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
TWY-Markierung
Beschreibung Text Beschreibung der TWY-Markierung
Rollbahnrandbefeuerung
Beschreibung Text Beschreibung der Rollbahnrandbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Rollbahnrandbefeuerung
Rollbahn-Mittellinienbefeuerung
Beschreibung Text Beschreibung der Rollbahn-Mittellinienbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Rollbahn-Mittellinienbefeuerung
Haltebalken
Beschreibung Text Beschreibung der Haltebalken Falls zutreffend
Ort Linie Ort der Haltebalken
Pistenschutzbefeuerung
Beschreibung Text Beschreibung der Pistenschutzbefeuerung und anderer Pistenschutzmaßnahmen Falls zutreffend
Ort Punkt Ort des Haltebalkens Konfiguration A
Ort Linie Ort des Haltebalkens Konfiguration B
Rollhalt Ein bezeichneter Ort zum Schutz einer Piste, einer Hindernisbegrenzungsfläche oder einer Instrumentenlandesystem-(ILS-)/Mikrowellenlandesystem-(MLS-)Schutzzone (Critical Area) bzw. erweiterten ILS/MLS-Schutzzone (Sensitive Area), an dem rollende Luftfahrzeuge und Fahrzeuge anhalten und warten müssen, es sei denn, sie haben von der Flugplatzkontrollstelle eine andere Genehmigung erhalten.
Geometrie Linie Geografischer Ort des Rollhalts 0,5 m Grundlegend Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
Geschützte Piste Text Kennung der geschützten Piste
CAT-Stopp Codeliste Kategorie (CAT) der Piste (0, I, II, III)
Text 'RWY ahead' (Piste geradeaus) Text Klartext wie in der Markierung; z.B. 'RWY AHEAD' oder 'RUNWAY AHEAD'
Zwischenrollhalt Geometrie Linie Geografischer Ort des Zwischenrollhalts - ein für die Zwecke der Flugverkehrskontrolle bezeichneter Ort, an dem rollende Luftfahrzeuge und andere Fahrzeuge anhalten und warten müssen, bis die Weiterfahrt durch die Flugplatzkontrollstelle freigegeben wird.
Hubschrauberrollbahn Eine Rollbahn am Boden, die für die Bodenbewegung von Hubschraubern mit Radfahrwerk bestimmt ist.
Kennung Text Volltextbezeichnung der Hubschrauberrollbahn
Mittellinienpunkte Punkt Geografischer Ort der Mittellinienpunkte der Hubschrauberrollbahn 0,5 m Grundlegend Gemessen/Berechnet
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN der Hubschrauberrollbahn 1 m Grundlegend Gemessen
Breite Distanz Querausdehnung der Hubschrauberrollbahn 1 m Grundlegend Gemessen
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der Hubschrauberrollbahn
Kreuzungsmarkierungslinie Linie Hubschrauberrollbahnkreuzungsmarkierungslinie 0,5 m Grundlegend Gemessen 1/100 Sek. 1 Sek.
Befeuerung
Beschreibung Text Beschreibung der Hubschrauberrollbahnbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Hubschrauberrollbahnbefeuerung
Markierung
Beschreibung Text Beschreibung der Hubschrauberrollbahnmarkierung
Hubschrauber-Schwebeflugbahn Ein festgelegter Weg auf der Oberfläche, der für den Schwebeflug von Hubschraubern eingerichtet wurde
Kennung Volltextbezeichnung der Hubschrauber-Schwebeflugbahn
Mittellinienpunkte Punkt Geografischer Ort der Mittellinienpunkte der Hubschrauber-Schwebeflugbahn 0,5 m Grundlegend Gemessen/Berechnet
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN der Hubschrauber-Schwebeflugbahn 1 m Grundlegend Gemessen
Breite Distanz Querausdehnung der Hubschrauber-Schwebeflugbahn 1 m Grundlegend Gemessen
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der Hubschrauber-Schwebeflugbahn
Befeuerung
Beschreibung Text Beschreibung der Hubschrauber-Schwebeflugbahnbefeuerung
Position Punkt Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Hubschrauber-Schwebeflugbahnbefeuerung
Markierung
Beschreibung Text Beschreibung der Hubschrauber-Schwebeflugbahnmarkierung
Hubschrauber-Durchflugstrecke Ein festgelegter Weg, der für die Bewegung von Hubschraubern von einem Teil des Hubschrauberflugplatzes zu einem anderen eingerichtet wurde; eine Rollstrecke umfasst eine Hubschrauber-Schwebeflugbahn oder Hubschrauberrollbahn in der Mitte der Rollstrecke.
Kennung Text Kennung der Hubschrauber-Durchflugstrecke
Geometrie Linie Geografischer Ort der Hubschrauber-Durchflugstrecke
Breite Distanz Querausdehnung der Hubschrauber-Durchflugstrecke 1 m Grundlegend Gemessen
INS-Kontrollpunkt
Ort Punkt Geografischer Ort des INS-Kontrollpunkts Falls vorhanden 0,5 m Routine Gemessen 1/100 Sek. 1/100 Sek.
Kontrollpunkt für UKW-Drehfunkfeuer (VHF Omnidirectional Range, VOR)
Ort Punkt Geografischer Ort des VOR-Kontrollpunkts Falls vorhanden
Frequenz Wert Frequenz des VOR-Kontrollpunkts
Höhenmesserkontrolle
Ort Punkt Geografischer Ort der Höhenmesserkontrolle
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN der Höhenmesserkontrolle
Luftfahrzeugstandplatz Eine festgelegte Fläche auf einem Vorfeld, die zum Abstellen eines Luftfahrzeugs bestimmt ist.
Bezeichnung Text Bezeichnung des Luftfahrzeugstandplatzes
Luftfahrzeugstandplätze Ort Punkt Geografischer Ort des Luftfahrzeugstandplatzes 0,5 m Routine Gemessen 1/100 Sek. 1/100 Sek.
Luftfahrzeugmuster Codeliste Luftfahrzeugmuster
Kennzeichen Text Beschreibung des Luftfahrzeugstandplatz-Kennzeichens
Optisches Andock-/Parkführungssystem Text Beschreibung des optischen Andock-/Parkführungssystems am Luftfahrzeugstandplatz
Abstellfläche Polygon Geografische Lage der Abstellfläche
Fluggastbrücke Codeliste Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbare Fluggastbrücke
Kraftstoff Codeliste Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbarer Kraftstoff
Bodenstromversorgung Codeliste Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbare Bodenstromversorgung
Schleppen Codeliste Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbares Schleppen
Terminal Text Referenz des Terminal-Gebäudes
Art der Oberfläche Text Oberflächenart des Luftfahrzeugstandplatzes
Beschränkungen für Luftfahrzeuge Text Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster
PCN Text PCN des Luftfahrzeugstandplatzes
Standplatz-Leitlinie
Geometrie Linie Geografischer Ort der Standplatz-Leitlinie 0,5 m Grundlegend Gemessen 1/100 Sek.
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN der Standplatz-Leitlinienpunkte 1 m Grundlegend Gemessen
Richtung Text Richtung der Standplatz-Leitlinie
Spannweite Wert Spannweite
Farbe Codeliste Farbe der Standplatz-Leitlinie
Art Codeliste Art der Standplatz-Leitlinie
Hubschrauberstandplatz Ein Luftfahrzeugstandplatz, der für das Abstellen und bei beabsichtigtem Schwebeflugbetrieb für das Aufsetzen und Abheben eines Hubschraubers vorgesehen ist.
Bezeichnung Text Bezeichnung des Hubschrauberstandplatzes
Ort Punkt Geografischer Ort des Hubschrauberstandplatzes / der INS-Kontrollstellen 0,5 m Grundlegend Gemessen 1/100 Sek.
Enteisungsfläche Eine Anlage, mit deren Hilfe das Flugzeug von Reif, Eis oder Schnee befreit wird (Enteisung), um saubere Oberflächen zu erhalten, und/oder mit deren Hilfe die sauberen Oberflächen eines Flugzeugs für gewisse Zeit gegen die Bildung von Reif oder Eis oder die Ansammlung von Schnee oder Schneematsch geschützt werden.
Kennung Text Kennung der Enteisungsfläche
Geometrie Polygon Geografischer Ort der Enteisungsfläche 1 m Routine Gemessen 1/10 Sek. 1 Sek.
Art der Oberfläche Text Oberflächenart der Enteisungsfläche
Basis-ID Text Name des zugehörigen Rollbahn-, Abstellflächen- oder Vorfeldelements
Beschränkungen für Luftfahrzeuge Text Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Kommunikationseinrichtung
Bezeichnung des Dienstes Text Bezeichnung des erbrachten Dienstes
Rufzeichen Text Rufzeichen der Kommunikationseinrichtung
Kanal Text Kanal/Frequenz der Kommunikationseinrichtung
Login-Adresse Text Login-Adresse der Einrichtung Falls zutreffend
Betriebszeiten Zeitschema Betriebsstunden der Station, die von der Dienststelle genutzt wird".

( 2) Tabelle 3. ATS- und andere Streckendaten erhält folgende Fassung:

"3. Daten von ATS- und sonstigen Strecken

Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
ATS-Strecke Eine festgelegte Strecke, die für die Lenkung des Verkehrsflusses nach den Erfordernissen der Flugverkehrsdienste bestimmt ist
Kennung Text Kennungen für ATS-Strecken gemäß Anhang XI (Teil-FPD) dieser Verordnung
Präfix der Kennung Text Präfix der Streckenkennung gemäß Anmerkung 1
Sonstige Strecke Eine festgelegte Strecke, die für die Lenkung des Verkehrsflusses nach den Erfordernissen ohne ATS bestimmt ist
Kennung Text Streckenkennung
Art Text Streckenart (z.B. unkontrollierte VFR-Navigationsstrecken)
Flugregeln Codeliste Informationen über die für die Strecke geltenden Flugregeln (IFR/VFR)
Streckensegment
Von Punkt Verweis auf den ersten Punkt eines Streckenabschnitts
Bezeichnung Text Die codierten Kennungen oder codierten Bezeichnungen eines signifikanten Punkts
Meldung Codeliste ATS/MET-Meldepflicht mit dem Vermerk 'obligatorisch' oder 'auf Anforderung'
nach Punkt Verweis auf den zweiten Punkt eines Streckenabschnitts
Bezeichnung Text Die codierten Kennungen oder codierten Bezeichnungen eines signifikanten Punkts
Meldung Codeliste ATS/MET-Meldepflicht mit dem Vermerk 'obligatorisch' oder 'auf Anforderung'
Kurs über Grund Peilung Kurs über Grund, VOR-Radial oder missweisende Peilung eines Streckenabschnitts 1/10 Grad (Terminal Ankunft Abflug) Routine (Terminal Ankunft Abflug) Berechnet (Terminal Ankunft Abflug) 1 Grad (Terminal Ankunft Abflug) 1 Grad (Terminal Ankunft Abflug)
Wechselpunkt Punkt Der Punkt, an dem ein Luftfahrzeug, das entlang eines durch UKW-Drehfunkfeuer definierten ATS-Streckenabschnitts fliegt, voraussichtlich den Bezug auf die Navigationseinrichtung hinter dem Luftfahrzeug als primäre Navigationshilfe durch den Bezug auf die nächstgelegene Einrichtung vor dem Luftfahrzeug ersetzen wird. Für VOR-Radial
Länge Distanz Die geodätische Entfernung zwischen 'von Punkt' und 'nach Punkt' Siehe Anmerkung 2
Obere Begrenzung Höhe über NN Obere Begrenzung des Streckenabschnitts
Untere Begrenzung Höhe über NN Untere Begrenzung des Streckenabschnitts
Mindestreiseflughöhe (MEA) Höhe über NN Die Höhe über NN eines Streckenabschnitts, die einen angemessenen Empfang der relevanten Navigationseinrichtungen und des ATS-Fernmeldeverkehrs gewährleistet, mit der Luftraumstruktur im Einklang steht und die erforderliche Hindernisfreiheit bietet. 50 m Routine Berechnet 50 m oder 100 ft 50 m oder 100 ft
Mindesthindernisfreihöhe über NN (MOCA) Höhe über NN Die Mindesthöhe über NN eines festgelegten Abschnitts, in der die erforderliche Hindernisfreiheit gewährleistet ist. 50 m Routine Berechnet 50 m oder 100 ft 50 m oder 100 ft
Mindestflughöhe Höhe über NN Mindestflughöhe 50 m Routine Berechnet 50 m oder 100 ft 50 m oder 100 ft
Seitliche Begrenzungen Distanz Seitliche Begrenzungen der Strecke
Bereichsmindesthöhe (AMA) Höhe über NN Die unter Instrumentenwetterbedingungen (IMC) zu verwendende Mindestflughöhe, die innerhalb eines bestimmten Gebiets, das in der Regel durch Breitenkreise und Meridiane definiert ist, eine Mindesthindernisfreiheit gewährleistet.
Mindestführungshöhe (MVA) Höhe über NN MVA
Beschränkungen Text Angaben zu etwaigen Geschwindigkeits- und Flugflächen-/Höhenbeschränkungen für das Gebiet, falls zutreffend
Reiseflughöhe bestimmende Richtung Angabe der Richtung der Reiseflughöhen (gerade, ungerade, keine (NIL))
Vorwärts Codeliste Angabe der die Reiseflughöhe bestimmenden Richtung (gerade, ungerade, keine) vom ersten zum zweiten Punkt des Streckenabschnitts
Rückwärts Codeliste Angabe der die Reiseflughöhe bestimmenden Richtung (gerade, ungerade, keine) vom zweiten zum ersten Punkt des Streckenabschnitts
Verfügbarkeit Text Informationen zur Verfügbarkeit der Strecke
Luftraumklasse Text Eine Klassifizierung des Luftraums, nach der sich die Betriebsvorschriften, die Anforderungen an Flüge und die erbrachten Dienste richten.
Anforderungen an die leistungsbasierte Navigation (PBN) Flächennavigation auf der Grundlage von PBN-Anforderungen an Luftfahrzeuge, die auf einer ATS-Strecke, nach einem Instrumentenanflugverfahren oder in einem festgelegten Luftraum betrieben werden. Nur PBN
Navigationsspezifikation Text Benennung der für ein bestimmtes Segment oder bestimmte Segmente geltenden Navigationsspezifikation(en); es gibt zwei Arten von Navigationsspezifikationen:
  1. Spezifikationen für die erforderliche Navigationsleistung (RNP): auf der Flächennavigation (RNAV) beruhende Navigationsspezifikationen, die eine Anforderung an die Leistungsüberwachung und Warnhinweise enthalten und die mit dem Präfix 'RNP', z.B. RNP 4, RNP APCH usw., bezeichnet werden.
  2. Spezifikation der Flächennavigation (RNAV): auf der Flächennavigation beruhende Navigationsspezifikationen, die keine Anforderung an die Leistungsüberwachung und Warnhinweise enthalten und die mit dem Präfix 'RNAV', z.B. RNAV 5, RNAV 1 usw., bezeichnet werden.
Anforderungen an die Navigationsleistung Text Anforderung an die Navigationsgenauigkeit für jeden PBN-Streckenabschnitt (RNAV oder RNP)
Sensoranforderungen Text Angabe der Sensoranforderungen einschließlich etwaiger Navigationsspezifikationsbeschränkungen
Kontrollstelle
Bezeichnung Text Name der den Dienst erbringenden Stelle
Kanal Text Betriebskanal/-frequenz der Kontrollstelle
Login-Adresse Text Festgelegter Login-Code für die DataLink-Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Falls zutreffend
Anmerkung 1 U = upper Anmerkung 2 1/10 km Routine Berechnet 1/10 km oder 1/10 nm 1 km oder 1 nm
H = Hubschrauber 1/100 km Grundlegend Berechnet 1/100 km oder 1/100 nm 1 km oder 1 nm
S = Überschall (supersonic)
T = TACAN
Sonstige


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Wegpunkt
Identifizierung Text Dem signifikanten geografischen Punkt zugewiesene Bezeichnungen, codierte Kennungen oder codierte Bezeichnungen
Position Punkt Geografischer Ort des Wegpunkts 100 m Grundlegend Gemessen/Berechnet 1 Sek. 1 Sek.
Formation
Navigationshilfe (Navaid) Text Identifizierung der Station des VOR/DME, auf das Bezug genommen wird
Peilung Peilung Peilung zum VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern der Wegpunkt nicht damit verbunden ist Siehe Anmerkung 1
Distanz Distanz Distanz vom VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern der Wegpunkt nicht damit verbunden ist Siehe Anmerkung 2
Anmerkung 1 1/10 Grad Routine Berechnet 1/10 Grad 1/10 Grad
1/100 Grad Grundlegend Berechnet 1/100 Grad 1/10 Grad
Berechnet
Anmerkung 2 1/10 km Routine Berechnet 1/10 km oder 1/10 nm 2/10 km (1/10 nm)
1/100 km Grundlegend Berechnet 1/100 km oder 1/100 nm 2/10 km (1/10 nm)


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Warteverfahren auf der Strecke Ein vorbestimmtes Manöver, das ein Luftfahrzeug innerhalb eines bestimmten Luftraums hält, bis eine weitere Freigabe möglich ist
Identifizierung Text Identifizierung des Warteverfahrens
Fixpunkt Text Identifizierung des Warteverfahren-Fixpunkts 100 m Grundlegend Gemessen/Berechnet 1 Sek. 1 Sek.
Wegpunkt Punkt Geografischer Ort des Warte-Wegpunkts
Anflugkurs Peilung Der Anflugkurs des Warteverfahrens
Kurvenrichtung Text Richtung der Verfahrenskurve
Geschwindigkeit Wert Maximal zulässige Fluggeschwindigkeit
Flughöhe
Mindestwartehöhe Höhe über NN Mindestwartehöhe für das Warteverfahren
Maximale Wartehöhe Höhe über NN Maximale Wartehöhe für das Warteverfahren
Dauer/Strecke des Abflugteils des Warteverfahrens Wert Angabe der Dauer/Strecke des Warteverfahrens
Kontrollstelle
Bezeichnung Text Angabe der Kontrollstelle
Frequenz Wert Betriebsfrequenz/-kanal der Kontrollstelle
Besonderes Einflugverfahren (Holding Entry) Text Textbeschreibung des besonderen VOR/DME-Einflugverfahrens Sofern für eine VOR/DME-Warteschleife ein Einflug-Radial zu einem Sekundärfix am Ende des Abflugteils festgelegt wurde".

( 3) Tabelle 5. Funknavigationshilfe-/Systemdaten erhält folgende Fassung:

"Tabelle 5. Funknavigationshilfe-/Systemdaten

Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Funknavigationshilfe
Art Text Art der Funknavigationshilfe
Identifizierung Text Code zur eindeutigen Identifizierung der Navigationshilfe
Bezeichnung Text Zugewiesene Bezeichnung der Navigationshilfe
Klassifizierung der ILS-Anlage Codeliste Eine Klassifizierung auf der Grundlage der Funktions- und Leistungsfähigkeit eines ILS ILS
Klassifizierung der GBAS-Anlage Codeliste Eine Klassifizierung auf der Grundlage der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Teilsystems Boden des GBAS GBAS
Kennung der GBAS-Anflughilfe Codeliste Eine Klassifizierung auf der Grundlage des GBAS-Dienstvolumens und der Leistungsanforderungen für jeden unterstützten Anflug GBAS
Einsatzgebiet Text Angabe, welchem Zweck (Strecke (E), Flugplatz (A) oder beides (AE)) die Navigationshilfe dient
Bedienter Flugplatz/Hubschrauberflugplatz Text ICAO-Ortskennung oder Name der bedienten Flugplätze/Hubschrauberflugplätze
Bediente Piste Text Kennung der bedienten Piste
Betreiber Text Bezeichnung des Betreibers der Einrichtung
Art des unterstützten Flugbetriebs Codeliste Angabe der Art des unterstützten Flugbetriebs für ILS/MLS, Basis-GNSS, satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS) und bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS)
Kombinierte Aufstellung Text Information, dass Navigationshilfen miteinander kombiniert werden
Betriebszeiten Zeitschema Betriebszeiten der Funknavigationshilfe
Ortsmissweisung Winkeldifferenz zwischen rechtweisend Nord und missweisend Nord
Winkel Winkel Ortsmissweisung der Funknavigationshilfe ILS/NDB Siehe Anmerkung 1
Datum Datum Datum, an dem die Ortsmissweisung den entsprechenden Wert aufwies
Deklination der Station Winkel Ausrichtung der Abweichung der Navigationshilfe zwischen Null-Grad-Radial und rechtweisend Nord, bestimmt zum Zeitpunkt der Kalibrierung der Station VOR/ILS/MLS
Nullrichtung (Peilung) Text Richtung der 'Null-Peilung', die von der Station zur Verfügung gestellt wird, z.B. missweisend Nord, rechtweisend Nord usw. VOR
Frequenz Wert Frequenz oder Einstellungsfrequenz der Funknavigationshilfe
Kanal Text Nummer des Kanals der Funknavigationshilfe DME oder GBAS
Position Punkt Geografischer Ort der Funknavigationshilfe Siehe Anmerkung 2
Ortshöhe über NN Ortshöhe über NN Die Ortshöhe über NN der Sendeantenne des DME oder die Ortshöhe über NN des GBAS-Referenzpunkts DME oder GBAS Siehe Anmerkung 3
Ellipsoidhöhe Höhe über Grund Die Ellipsoidhöhe des GBAS-Referenzpunkts GBAS
Ausrichtung des Landekurssenders
Peilung Peilung Landekurs ILS-Landekurssender 1/100 Grad Grundlegend Gemessen 1/100 Grad (falls rechtweisend) 1 Grad
Art Text Art der Ausrichtung des Landekurssenders - rechtweisend oder missweisend ILS-Landekurssender
Null-Azimut-Ausrichtung Peilung MLS Null-Azimut-Ausrichtung MLS 1/100 Grad Grundlegend Gemessen 1/100 Grad (falls rechtweisend) 1 Grad
Winkel Winkel Winkel des Gleitpfads eines ILS oder normaler Gleitpfadwinkel einer MLS-Anlage ILS GP/MLS
RDH Wert Wert der ILS-Bezugshöhe (ILS RDH) ILS GP 0,5 m Kritisch Berechnet
Distanz Landekurssendeantenne zum Pistenende Distanz Distanz ILS-Landekurssender - Pistenende/FATO ILS-Landekurssender 3 m Routine Berechnet 1 m oder 1 ft Gemäß Darstellung
Distanz ILS-Gleitpfad-Antenne zu TRSH Distanz Distanz ILS-Gleitpfadantenne - Schwelle entlang der Mittellinie ILS GP 3 m Routine Berechnet 1 m oder 1 ft Gemäß Darstellung
Distanz ILS-Markierung zu TRSH Distanz Distanz ILS-Markierung - Schwelle ILS 3 m Grundlegend Berechnet 1 m oder 1 ft 2/10 km (1/10 nm)
Distanz ILS-DME-Antenne zu TRSH Distanz Distanz ILS-DME-Antenne - Schwelle entlang der Mittellinie ILS 3 m Grundlegend Berechnet 1 m oder 1 ft Gemäß Darstellung
Distanz MLS-Azimut-Antenne zum Pistenende Distanz Distanz MLS-Azimut-Antenne - Pistenende/FATO MLS 3 m Routine Berechnet 1 m oder 1 ft Gemäß Darstellung
Distanz MLS-Antenne auf Ortshöhe über NN zu TRSH Distanz Distanz MLS-Antenne auf Ortshöhe über NN zu Schwelle entlang der Mittellinie MLS 3 m Routine Berechnet 1 m oder 1 ft Gemäß Darstellung
Distanz MLS-DME-Antenne zu TRHS Distanz Distanz MLS-DME/P-Antenne - Schwelle entlang der Mittellinie MLS 3 m Grundlegend Berechnet 1 m oder 1 ft Gemäß Darstellung
Signal-Polarisierung Codeliste GBAS-Signalpolarisierung (GBAS/H oder GBAS/E) GBAS
Ausgewiesener Betriebsbereich (DOC) Text DOC oder Standarddienstvolumen (SSV) als Reichweite oder Radius des Dienstvolumens bezogen auf den Referenzpunkt, Höhe über Grund und Sektoren der Navigationshilfe/des GBAS, falls erforderlich
Anmerkung 1 ILS-Landekurssender 1 Grad Grundlegend Gemessen 1 Grad
NDB 1 Grad Routine Gemessen 1 Grad
Gemessen
Anmerkung 2 Flugplatz-Navigationshilfe 3 m Grundlegend Gemessen 1/10 Sek. Gemäß Darstellung
GBAS-Bezugspunkt 1 m Gemessen
Strecke 100 m Grundlegend Gemessen 1 Sek.
Gemessen
Anmerkung 3: DME 30 m (100 ft) Grundlegend Gemessen 30 m (100 ft) 30 m (100 ft)
DME/P 3 m Grundlegend Gemessen 3 m (10 ft)
GBAS-Bezugspunkt 0,25 m Grundlegend 1 m oder 1 ft


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
GNSS Globales Positionsbestimmungs- und Zeitgebungssystem, das aus einem oder mehreren Satellitenkonstellationen, Luftfahrzeug-Empfängern und einer Systemintegritätsüberwachung besteht und erforderlichenfalls Erweiterungen umfasst, um die für den vorgesehenen Betrieb erforderliche Navigationsleistung zu unterstützen
Bezeichnung Text Bezeichnung des GNSS-Elements (GPS, GBAS, GLONASS, EGNOS, MSAS, WAAS etc.)
Frequenz Wert GNSS-Frequenz Falls zutreffend
Abdeckungsgebiet Polygon Geografischer Ort des GNSS-Abdeckungsgebiets
Abdeckungsgebiet Polygon Geografischer Ort des GNSS-Abdeckungsgebiets
Für den Betrieb zuständige Behörde Text Bezeichnung der für den Betrieb der Einrichtung zuständigen Behörde


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Luftfahrtbodenfeuer Bodenfeuer und andere Leuchtfeuer zur Kennzeichnung geografischer Positionen, die vom Mitgliedstaat für signifikant erachtet werden
Art Text Art des Leuchtfeuers
Kennung Text Code zur eindeutigen Identifizierung des Leuchtfeuers
Bezeichnung Text Name der Stadt oder Gemeinde oder sonstige Identifizierung des Leuchtfeuers
Leuchtkraft Wert Leuchtkraft des Leuchtfeuers 1000 cd
Eigenschaften Text Angaben zu den Merkmalen des Leuchtfeuers
Betriebszeiten Zeitschema Betriebszeiten des Leuchtfeuers
Position Punkt Geografischer Ort des Leuchtfeuers
Maritime Leuchtfeuer
Position Punkt Geografischer Ort des Leuchtfeuers
Sichtweite Distanz Sichtweite des Leuchtfeuers
Eigenschaften Text Angaben zu den Merkmalen des Leuchtfeuers


Thema Eigenschaft Untereigenschaft Art Beschreibung Anmerkung Genauigkeit Integrität Generierung Art Publ. Aufl. Kartenaufl.
Sondernavigationssystem Mit Sondernavigationssystemen assoziierte Stationen (DECCA. LORAN, usw.)
Art Text Art des bereitgestellten Dienstes (Mastersignal, Slavesignal, Farbe)
Kennung Text Code zur eindeutigen Identifizierung des Sondernavigationssystems
Bezeichnung Text Zugewiesener Name des Sondernavigationssystems
Frequenz Wert Frequenz (Kanalnummer, Basistaktrate, Wiederholungsrate, soweit zutreffend) des Sondernavigationssystems
Betriebszeiten Zeitschema Betriebszeiten des Sondernavigationssystems
Position Punkt Geografischer Ort des Sondernavigationssystems 100 m Grundlegend Gemessen/Berechnet
Betreiber Text Bezeichnung des Betreibers der Einrichtung
Abdeckungsgebiet der Einrichtung Text Beschreibung des Abdeckungsgebiets der Einrichtung des Sondernavigationssystems".

.

Anhang III

Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

1. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) In Teil 2 - Strecke (ENR), erhält Abschnitt ENR 3. ATS-STrecken folgende Fassung:

"ENR 3. ATS-Strecken

ENR 3.1 Konventionelle Navigationsstrecken

Ausführliche Beschreibung konventioneller Navigationsstrecken mit folgenden Angaben:

  1. Streckenkennung, Benennung der Spezifikationen der erforderlichen Kommunikationsleistung (Required Communication Performance, RCP), der Spezifikationen der erforderlichen Überwachungsleistung (Required Surveillance Performance, RSP), die für bestimmte Segmente, Bezeichnungen, codierte Kennungen oder Namenscodes gelten, sowie die geografischen Koordinaten aller signifikanten Punkte, die die Strecke definieren, in Grad, Minuten und Sekunden, einschließlich "obligatorischer" oder "angeforderter" Meldepunkte,
  2. Kurs über Grund oder VOR-Radial zum nächstliegenden Grad, geodätische Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile zwischen jedem einzelnen benannten signifikanten geografischen Punkt und, im Fall von VOR-Radialen, den Wechselpunkten,
  3. obere und untere Begrenzungen oder Mindeststreckenflughöhen (gerundet auf die nächsten 50 m oder 100 ft) und Luftraumklassifizierung,
  4. seitliche Begrenzungen und Mindesthindernisfreihöhen über NN,
  5. Reiseflughöhe bestimmende Richtung,
  6. Anmerkungen, einschließlich einer Angabe der Kontrollstelle, ihres Betriebskanals und gegebenenfalls ihrer Login-Adresse, SATVOICE-Nummer und etwaiger Beschränkungen der Navigations-, RCP- und RSP-Spezifikationen.

ENR 3.2 Flächennavigationsstrecken

Ausführliche Beschreibung der Strecken mit leistungsbasierter Navigation (PBN) (RNAV und RNP) mit folgenden Angaben:

  1. Streckenkennung, Benennung der Spezifikationen der erforderlichen Kommunikationsleistung (Required Communication Performance, RCP), der Navigationsspezifikationen und/oder Spezifikation der erforderlichen Überwachungsleistung (Required Surveillance Performance, RSP), die für bestimmte Segmente, Bezeichnungen, codierte Kennungen oder Namenscodes gelten, sowie die geografischen Koordinaten aller signifikanten geografischen Punkte, die die Strecke definieren, in Grad, Minuten und Sekunden, einschließlich "obligatorischer" oder "angeforderter" Meldepunkte;
  2. in Bezug auf Wegpunkte zur Festlegung einer Flächennavigationsstrecke gegebenenfalls folgende zusätzliche Angaben:
    1. Stationskennung des VOR/DME, auf das Bezug genommen wird,
    2. Peilung zum nächstliegenden Grad und die Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile vom VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern es sich nicht um eine kombinierte Aufstellung des Wegpunkts mit diesem Punkt handelt,
    3. Ortshöhe über NN der Sendeantenne des DME bis auf 30 m (100 ft) genau,
  3. missweisende Peilung zum nächstliegenden Grad, geodätische Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile zwischen definierten Endpunkten und Entfernung zwischen jedem einzelnen benannten signifikanten geografischen Punkt,
  4. obere und untere Begrenzungen und Luftraumklassifizierung,
  5. Reiseflughöhe bestimmende Richtung,
  6. die Anforderung an die Navigationsgenauigkeit für jeden Streckenabschnitt (RNAV oder RNP) mit leistungsbasierter Navigation (PBN),
  7. Anmerkungen, einschließlich einer Angabe der Kontrollstelle, ihres Betriebskanals und gegebenenfalls ihrer Login-Adresse, SATVOICE-Nummer und etwaiger Beschränkungen der Navigations-, RCP- und RSP-Spezifikationen.

ENR 3.3 Sonstige Strecken

Die Anforderung besteht darin, sonstige spezifisch bezeichnete Strecken, die in bestimmten Bereichen obligatorisch sind, zu beschreiben.

Beschreibung des Luftraums mit freier Streckenführung (FRA) als festgelegter Luftraum, in dem die Nutzer Direktverbindungen zwischen einem festgelegten Zugangspunkt und einem festgelegten Abgangspunkt frei planen können, einschließlich der Informationen über die direkte Streckenführung, der Einschränkungen für die Nutzung von Wegpunkten für direkte Streckenführungen und der Angabe im Flugplan (Punkt 15). Die Voraussetzungen für die Erteilung von ATC-Freigaben sind zu beschreiben.

ENR 3.4 Warteverfahren auf der Strecke

Die Anforderung besteht darin, das Warteverfahren auf der Strecke mit folgenden Angaben ausführlich zu beschreiben:

  1. Identifizierung des Warteverfahrens (sofern zutreffend) und Wartepunkt (Navigationshilfe) oder Wegpunkt mit geografischen Koordinaten in Grad, Minuten und Sekunden,
  2. Anflugkurs,
  3. Richtung der Verfahrenskurve,
  4. maximale angezeigte Fluggeschwindigkeit,
  5. Mindest- und Höchstwartehöhe,
  6. Dauer/Strecke des Abflugteils der Warteschleife,
  7. Angabe der Kontrollstelle und ihrer Betriebsfrequenz."

b) Teil 3 - Flugplätze (AD) wird wie folgt geändert:

i) Abschnitt A 1. Flugplätze/Hubschrauberflugplätze - Einführung erhält folgende Fassung:

"AD 1. Flugplätze/Hubschrauberflugplätze - Einführung

AD 1.1 Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen von Flugplätzen/Hubschrauberflugplätzen

AD 1.1.1 Allgemeine Bedingungen

Kurze Beschreibung der für Flugplätze und Hubschrauberflugplätze zuständigen Behörde mit folgenden Angaben:

  1. den allgemeinen Bedingungen, unter denen die Flugplätze/Hubschrauberflugplätze und die zugehörigen Einrichtungen zur Verfügung stehen, und
  2. einer Erklärung zu den Bestimmungen, auf die sich die Dienste stützen, sowie einem Verweis auf die Stelle im AIP, an der eventuelle Abweichungen von den ICAO-Bestimmungen aufgeführt sind.

AD 1.1.2 Zivile Mitbenutzung von Militärflugplätzen

Gegebenenfalls Vorschriften und Verfahren für die zivile Mitbenutzung von Militärflugplätzen.

AD 1.1.3 Verfahren bei geringer Sicht (Low Visibility Procedures - LVP)

Die allgemeinen Bedingungen für die Anwendung von LVP auf Flugplätzen bei Flugbetrieb mit geringer Sicht.

AD 1.1.4 Flugplatz-Betriebsminima

Einzelheiten zu den vom Mitgliedstaat angewandten Flugplatz-Betriebsminima.

AD 1.1.5 Sonstige Angaben

Hier sind gegebenenfalls sonstige Informationen vergleichbarer Art anzugeben.

AD 1.2 Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienst (RFFS), Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

AD 1.2.1 Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienste

Kurze Beschreibung der Regelungen für die Einrichtung von RFFS auf Flugplätzen/Hubschrauberflugplätzen, die für die öffentliche Nutzung verfügbar sind, mit Angabe der vom Mitgliedstaat festgelegten Rettungs- und Feuerbekämpfungskategorien.

AD 1.2.2 Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

Beschreibung der Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche, kurze Darstellung der allgemeinen Erwägungen im Zusammenhang mit dem Schneeplan für Flugplätze/Hubschrauberflugplätze, die für die öffentliche Nutzung verfügbar sind und auf denen normalerweise eine Schneefallwahrscheinlichkeit besteht, mit folgenden Angaben:

  1. Organisation der Meldung des Zustands der Pistenoberfläche und des Winterdienstes,
  2. Überwachung der Bewegungsflächen,
  3. angewandte Methoden zur Bewertung des Oberflächenzustands, Flugbetrieb auf speziell für den Winter vorbereiteten Pisten,
  4. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit von Bewegungsflächen,
  5. Meldesystem und Mittel zur Erstattung von Meldungen,
  6. Fälle für die Schließung von Pisten,
  7. Verbreitung von Informationen über den Zustand der Pistenoberfläche.

AD 1.3 Verzeichnis der Flugplätze und Hubschrauberflugplätze

Gegebenenfalls durch eine grafische Darstellung ergänztes Verzeichnis der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze in einem Mitgliedstaat mit folgenden Angaben:

  1. Bezeichnung und ICAO-Ortskennung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes,
  2. Verkehrsarten, die zur Nutzung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes berechtigt sind (internationale/nationale Flüge, IFR/VFR, Linienflugverkehr/Nichtlinienflugverkehr, allgemeine Luftfahrt, Militär und sonstige),
  3. Verweis auf den Unterabschnitt in Teil 3 des AIP, in dem die Einzelheiten über den Flugplatz/Hubschrauberflugplatz aufgeführt sind.

AD 1.4 Gruppierung der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze

Kurze Beschreibung der vom Mitgliedstaat angewandten Kriterien für die Gruppierung der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze für die Zwecke der Erstellung/Verbreitung/Bereitstellung von Informationen.

AD 1.5 Status der Zertifizierung von Flugplätzen

Eine Liste der Flugplätze in dem Mitgliedstaat mit Angabe des Status der Zertifizierung, mit folgenden Angaben:

  1. Bezeichnung und ICAO-Ortskennung des Flugplatzes,
  2. Datum und gegebenenfalls Gültigkeitsdauer der Zertifizierung,
  3. gegebenenfalls Anmerkungen."

ii) Abschnitt AD 2. Flugplätze wird wie folgt geändert:

- Punkt **** AD 2.7 erhält folgende Fassung:

"**** AD 2.7 Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

Angaben zur Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche.

Ausführliche Beschreibung der für die Räumung der Bewegungsflächen verfügbaren Ausrüstung sowie vorrangige Räumungsbereiche mit folgenden Angaben:

  1. Räumungsausrüstung,
  2. vorrangige Räumungen,
  3. zu verwendendes Material für die Oberflächenbehandlung der Bewegungsfläche,
  4. speziell für den Winter präparierte Piste,
  5. Anmerkungen."

- Punkt **** AD 2.19 erhält folgende Fassung:

"**** AD 2.19 Funknavigations- und Landehilfen

Ausführliche Beschreibung der mit dem Instrumentenanflug und den An- und Abflugverfahren am Flugplatz verbundenen Funknavigations- und Landehilfen mit folgenden Angaben:

    1. Art der Hilfen,
    2. gegebenenfalls Ortsmissweisung bis zum nächsten Grad,
    3. Art des unterstützten Betriebs für Instrumentenlandesystem (ILS)/Mikrowellenlandesystem (MLS), GNSS-Landesystem (GLS), Basis-GNSS und satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS),
    4. Klassifikation für ILS,
    5. Klassifikation der Anlage und Benennung(en) der Anflughilfe für bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS),
    6. für VOR/ILS/MLS zudem Deklination der Station auf den Grad genau zum Zwecke der technischen Justierung der Anlage,
  1. Identifizierung, falls erforderlich,
  2. Frequenzen, Kanalnummern, Diensteanbieter und Kennungen des Referenzpfades (Reference Path Identifier, RPI),
  3. gegebenenfalls Betriebszeiten,
  4. gegebenenfalls geografische Koordinaten der Position der Sendeantenne in Grad, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden,
  5. Ortshöhe über NN der DME-Sendeantenne auf 30 m (100 ft) genau und des Präzisions-DME (DME/P) auf 3 m (10 ft) genau, Ortshöhe über NN des GBAS-Bezugspunkts (auf den Meter oder Fuß genau) und die Ellipsoid-Höhe dieses Punktes (auf den Meter oder Fuß genau), bei SBAS die Ellipsoid-Höhe des Landeschwellenpunkts (LTP) oder des fiktiven Schwellenpunkts (FTP) auf den Meter oder Fuß genau,
  6. Nutzungsradius für Dienste vom GBAS-Bezugspunkt auf den Kilometer oder die Seemeile genau,
  7. Anmerkungen.
    Wird dieselbe Hilfe sowohl für Strecken- als auch für Flugplatzzwecke verwendet, muss dies auch in Abschnitt ENR 4 erläutert werden. Wird das bodengestützte Ergänzungssystem (GBAS) von mehr als einem Flugplatz genutzt, ist für jeden Flugplatz eine Beschreibung der Hilfe vorzulegen. Ist der Betreiber der Anlagenicht mit der zuständigen Behörde identisch, so ist in der Spalte 'Anmerkungen' der Name des Betreibers anzugeben. Der von der Anlage abgedeckte Bereich ist in der Spalte 'Anmerkungen' anzugeben."

- Punkt **** AD 2.22 erhält folgende Fassung:

"**** AD 2.22 Flugverfahren

Ausführliche Beschreibung der Bedingungen und Flugverfahren, einschließlich Radar- und/oder ADS-B-Verfahren, die auf der Grundlage der Luftraumorganisation auf dem Flugplatz festgelegt werden. Sofern solche Verfahren festgelegt sind, sind die am Flugplatz angewandten Verfahren bei geringer Sicht ausführlich zu erläutern, mit folgenden Angaben:

  1. Piste(n) und dazugehörige Ausrüstungen, die zur Verwendung im Rahmen von Verfahren mit geringer Sicht zugelassen sind, gegebenenfalls auch für den Flugbetrieb mit operationellen Anrechnungen bei einer Pistensichtweite von weniger als 550 m;
  2. bestimmte Wetterbedingungen, unter denen die Einleitung, Anwendung und Beendigung von Verfahren bei geringer Sicht möglich sind,
  3. Beschreibung der Bodenmarkierung/Befeuerung zur Verwendung bei Verfahren bei geringer Sicht,
  4. Anmerkungen."

- Der folgende Punkt AD 2.25 wird angefügt:

"**** AD 2.25 Durchdringung der Sichtsegmentfläche (VSS)

Durchdringung der Sichtsegmentfläche (VSS), einschließlich der betroffenen Verfahren und Verfahrensminima."

iii) In Abschnitt AD 3. Hubschrauberflugplatz erhält Punkt AD 3.18 folgende Fassung:

"**** AD 3.18 Funknavigations- und Landehilfen

Ausführliche Beschreibung der mit dem Instrumentenanflug und den An- und Abflugverfahren am Hubschrauberflugplatz verbundenen Funknavigations- und Landehilfen mit folgenden Angaben:

    1. Art der Hilfen,
    2. gegebenenfalls Ortsmissweisung bis zum nächsten Grad,
    3. Art des unterstützten Betriebs für Instrumentenlandesystem (ILS)/Mikrowellenlandesystem (MLS), GNSS-Landesystem (GLS), Basis-GNSS und satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS),
    4. Klassifikation für ILS,
    5. Klassifikation der Anlage und Benennung(en) der Anflughilfe für bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS),
    6. für VOR/ILS/MLS zudem Deklination der Station auf den Grad genau zum Zwecke der technischen Justierung der Anlage,
  1. Identifizierung, falls erforderlich,
  2. Frequenzen, Kanalnummern, Diensteanbieter und Kennungen des Referenzpfades (Reference Path Identifier, RPI),
  3. gegebenenfalls Betriebszeiten,
  4. gegebenenfalls geografische Koordinaten der Position der Sendeantenne in Grad, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden,
  5. Ortshöhe über NN der DME-Sendeantenne auf 30 m (100 ft) genau und des Präzisions-DME (DME/P) auf 3 m (10 ft) genau, Ortshöhe über NN des GBAS-Bezugspunkts (auf den Meter oder Fuß genau) und die Ellipsoid-Höhe dieses Punktes (auf den Meter oder Fuß genau); bei SBAS die Ellipsoid-Höhe des Landeschwellenpunkts (LTP) oder des fiktiven Schwellenpunkts (FTP) auf den Meter oder Fuß genau,
  6. Nutzungsradius für Dienste vom GBAS-Bezugspunkt auf den Kilometer oder die Seemeile genau,
  7. Anmerkungen.

Wird dieselbe Hilfe sowohl für Strecken- als auch für Hubschrauberflugplatzzwecke verwendet, muss dies auch in Abschnitt ENR 4 erläutert werden. Wird das bodengestützte Ergänzungssystem (GBAS) von mehr als einen Hubschrauberflugplatz genutzt, ist für jeden Hubschrauberflugplatz eine Beschreibung der Hilfe vorzulegen. Ist der Betreiber der Anlagenicht mit der zuständigen Behörde identisch, so ist in der Spalte 'Anmerkungen' der Name des Betreibers anzugeben. Der von der Anlage abgedeckte Bereich ist in der Spalte 'Anmerkungen' anzugeben."

2. Anlage 3 erhält folgende Fassung:

"Anlage 3
SNOWTAM-Format

bild

Hinweise zum Ausfüllen des SNOWTAM-Formats

1. Allgemeines

  1. Bezieht sich die Meldung auf mehr als eine Piste, sind die Elemente B bis H (Leistungsberechnung des Flugzeugs) zu wiederholen.
  2. Die zur Bezeichnung von Elementen und Abschnitten verwendeten Buchstaben werden nur für Referenzzwecke verwendet und werden nicht in die Meldungen aufgenommen. Die Buchstaben M (mandatory - obligatorisch), C (conditional - bedingt) und O (optional - fakultativ) bezeichnen die Verwendung und die Art der Information und sind wie untenstehend erläutert einzutragen.
  3. Es sind metrische Einheiten zu verwenden. Die Maßeinheit selbst wird nicht angegeben.
  4. Eine SNOWTAM ist höchstens acht Stunden gültig. Sobald eine neue Meldung des Pistenzustands vorliegt, ist eine neue SNOWTAM herauszugeben.
  5. Mit Herausgabe einer neuen SNOWTAM wird die vorherige SNOWTAM ungültig.
  6. Der abgekürzte Titel 'TTAAiiii CCCC MMYYGGgg (BBB)' wird eingetragen, um die automatische Verarbeitung der SNOWTAM in Computerdatenbanken zu erleichtern. Erklärung der Symbole:
    TT = Datenkennung der SNOWTAM = SW,
    AA = geografische Kennung des Mitgliedstaats, z.B. LF = Frankreich,
    iiii = aus vier Ziffern bestehende laufende SNOWTAM-Nummer,
    CCCC = aus vier Buchstaben bestehende Ortskennung des Flugplatzes, auf den sich die SNOWTAM bezieht,
    MMYYGGgg = Datum/Uhrzeit der Beobachtung/Messung, dabei gilt:
    MM = Monat, z. 8. Januar = 01, Dezember = 12,
    YY = Tag des Monats,
    GGgg = Zeit in Stunden (GG) und Minuten (gg) UTC,
    (BBB) = fakultative Gruppe für:

    Korrektur eines Fehlers in einer zuvor mit derselben laufenden Nummer herausgegebenen SNOWTAM = COR. Die Klammern (BBB) werden verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich um eine fakultative Gruppe handelt. Betrifft die Meldung mehr als eine Piste und werden die einzelnen Daten/Uhrzeiten der Beobachtung/Bewertung durch wiederholtes Ausfüllen des Elements B angegeben, ist im abgekürzten Titel (MMYYGGgg) das Datum/die Uhrzeit der letzten Beobachtung/Bewertung einzutragen.

  7. Der Text "SNOWTAM" im SNOWTAM-Format und die vierstellige laufende SNOWTAM-Nummer sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen, z.B. SNOWTAM 0124.
  8. Zur besseren Lesbarkeit der SNOWTAM ist nach dem Element A hinter der laufenden SNOWTAM-Nummer und nach dem Abschnitt zur Leistungsberechnung des Flugzeugs ein Zeilenvorschub einzufügen.
  9. Betrifft die Meldung mehr als eine Piste, sind die Angaben im Abschnitt Leistungsberechnung des Flugzeugs ab der Zeile Datum/Uhrzeit der Bewertung bis zum Beginn des nächsten Abschnitts (Lageerfassung) für jede Piste zu wiederholen.
  10. Obligatorische Angaben:
    1. ORTSKENNUNG DES FLUGPLATZES,
    2. DATUM UND UHRZEIT DER BEWERTUNG,
    3. NIEDRIGERE PISTENKENNNUMMER,
    4. CODE FÜR DEN PISTENZUSTAND FÜR JEDES DRITTEL DER PISTE, und
    5. ZUSTANDSBESCHREIBUNG FÜR JEDES DRITTEL DER PISTE (wenn Code 0-6 für den Pistenzustand (RWYCC) gemeldet wurde)

2. Leistungsberechnung des Flugzeugs

Element A - Ortskennung des Flugplatzes (vier Buchstaben).
Element B - Datum und Uhrzeit der Bewertung (achtstellige Datum-Zeit-Gruppe zur Angabe des Zeitpunkts der Beobachtung, bestehend aus Monat, Tag, Stunde und Minuten in UTC).
Element C - Niedrigere Pistenkennnummer (nn[L] oder nn[C] oder nn[R]).
Für jede Piste ist nur eine Kennnummer und zwar immer die niedrigere einzutragen.
Element D - Code für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste. Für jedes Drittel der Piste wird nur eine Ziffer (0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6) durch einen Schrägstrich getrennt eingetragen.
Element E - Bedeckungsgrad für jedes Drittel der Piste in %. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste entweder 25, 50, 75 oder 100 anzugeben, getrennt durch einen Schrägstrich ([n]nn/[n]nn/[n]nn).

Diese Angabe ist nur zu machen, wenn für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste eine andere Zustandsbeschreibung (Element G) als "DRY" (TROCKEN) vorliegt.

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element F - Schichtdicke der lockeren Kontaminierung für jedes Drittel der Piste. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste getrennt durch einen Schrägstrich die Schichtdicke der Kontaminierung in Millimeter anzugeben (nn/nn/nn oder nnn/nnn/nnn).

Diese Angaben sind nur für folgende Kontaminierungsarten zu machen:

  • stehendes Wasser, zu meldende Werte 04, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 3 mm;
  • Schneematsch, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 3 mm;
  • nasser Schnee, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 5 mm; und
  • trockener Schnee, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 20 mm.

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element G - Zustandsbeschreibung für jedes Drittel der Piste. Die folgenden Zustandsbeschreibungen sind getrennt durch einen Schrägstrich für jedes Pistendrittel einzufügen.

COMPACTED SNOW (KOMPRIMIERTER SCHNEE)

DRY SNOW (TROCKENER SCHNEE)

DRY SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (TROCKENER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

DRY SNOW ON TOP OF ICE (TROCKENER SCHNEE AUF EIS)

FROST (REIF)

ICE (EIS)

SLIPPERY WET (GLATT UND NASS)

SLUSH (SCHNEEMATSCH)

SPECIALLY PREPARED WINTER RUNWAY (SPEZIELL FÜR DEN WINTER PRÄPARIERTE PISTE)

STANDING WATER (STEHENDES WASSER)

WATER ON TOP OF COMPACTED SNOW (WASSER AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

WET (NASS)

WET ICE (NASSES EIS)

WET SNOW (NASSER SCHNEE)

WET SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (NASSER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

WET SNOW ON TOP OF ICE (NASSER SCHNEE AUF EIS)

DRY (nur zu melden, wenn keine Kontaminierung vorliegt)

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element H - Breite der Piste, für die die Pistenzustandscodes gelten. Hier ist die Breite der Piste in Metern anzugeben, falls diese geringer ist, als die veröffentlichten Angaben zur Pistenbreite.

3. Abschnitt Lageerfassung

Die im Abschnitt Lageerfassung anzugebenden Elemente sind am Ende mit einem Punkt zu versehen.

Elemente im Abschnitt Lageerfassung, für die keine Informationen vorliegen oder bei denen die Bedingungen für die Veröffentlichung nicht erfüllt sind, werden gänzlich ausgelassen.

Element I - Verkürzte Pistenlänge. Hier sind die anwendbare Pistenkennung und die verfügbare Länge in Metern einzutragen (z.B. RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] REDUCED TO [n]nnn).
Diese Angabe hängt davon ab, ob eine NOTAM mit einem neuen Satz festgesetzter Strecken herausgegeben wurde.
Element J - Schneetreiben auf der Piste. Bei Meldung wird "DRIFTING SNOW" mit einem Leerzeichen "DRIFTING SNOW" (RWY nn oder RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] DRIFTING SNOW) eingefügt.
Element K - Sand auf der Piste. Soll Sand auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe "LOOSE SAND" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] LOOSE SAND).
Element L - Chemische Behandlung auf der Piste. Soll eine chemische Behandlung auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe "CHEMICALLY TREATED" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] CHEMICALLY TREATED).
Element M - Schneeverwehungen auf der Piste. Sollen Schneeverwehungen auf der Piste gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die niedrigere Pistenkennnummer, die Angabe "SNOWBANK", die nähere Ortsbeschreibung "L" für links, "R" für rechts oder "LR" für beide Seiten und die Angabe "FM CL" für die Entfernung von der Mittellinie in Metern einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] SNOWBANK Lnn oder Rnn oder LRnn FM CL).
Element N - Schneeverwehungen auf einer Rollbahn. Sollen Schneeverwehungen auf einer Rollbahn gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die Rollbahnkennung und die Angabe "SNOWBANK" einzutragen (TWY [nn]n oder TWYS [nn]n/[nn]n/[nn]n... oder ALL TWYS SNOWBANKS).
Element O - An die Piste angrenzende Schneeverwehungen. Sollen Schneeverwehungen gemeldet werden, die in das Höhenprofil des Flugplatzschneeplans hineinragen, sind die niedrigere Pistenkennnummer und die Angabe "ADJ SNOWBANKS" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] ADJ SNOWBANKS).
Element P - Zustand der Rollbahnen. Soll der Zustand von Rollbahnen als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Rollbahnkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe "POOR" einzutragen (TWY [n oder nn] POOR oder TWYS [n oder nn]/[n oder nn]/[n oder nn] POOR... oder ALL TWYS POOR).
Element R - Zustand des Vorfelds. Soll der Zustand des Vorfelds als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Vorfeldkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe "POOR" einzutragen (APRON [nnnn] POOR oder APRONS [nnnn]/[nnnn]/[nnnn] POOR oder ALL APRONS POOR).
Element S - Nicht gemeldet (NR, not reported).
Element T - Anmerkungen in Klartext."


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